Boes, Gellermann, opablog für „Demokratie von unten“

Deutschland hat keine Verfassung. Das feiert man gerade.

Das Grundgesetz für die BRD als Provisorium hat sich bewährt
– einerseits und grundsätzlich bei der Fernhaltung des Souveräns von der Macht
– andererseits in Jahrzehnten bei der konfliktarmen Anpassung der Machtverhältnisse an die wechselnden Interessen und Erfordernisse der Herrschaft.

Die gegenwärtige Krise der US-Hegemonie und speziell die sich darin entfaltende Souveränitätskrise Deutschlands setzen objektiv die Frage einer wirklichen Demokratie, also der realen Macht des Souveräns, auf die Tagesordnung.
Objektiv ist das so. Subjektiv ist davon noch wenig zu spüren. (Von einem Massenkampf für eine verfassungsgebende Versammlung sind wir noch weit entfernt.)

Die in der Überschrift Benannten setzen sich für wirkliche Demokratie ein.

Ralph Boes entwickelt systematisch Vorschläge für eine vom Volk in freier Abstimmung beschlossene Verfassung. Einführend dazu sein Vortrag „Der souveräne Weg – Von der Parteienherrschaft zur Demokratie“. Im Vortrag dann verweist er auf die Webseite „Unsere Verfassung e. V.“, auf der nicht nur die Problematik in ihrer Komplexität dargestellt wird, sondern auch das Projekt einer vom Volk erarbeiteten Verfassung im Detail vorgestellt wird und durch eine ad hoc Abstimmung in Gang gebracht werden soll. Ich zitiere:

Abstimmungsfragen:

Ich stimme zu, unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung der Bundesrepublik zu erheben.

Ich stimme zu, das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.

Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung entschieden werden kann.“

Stand heute erbrachte diese Abstimmung 7006 Ja-Stimmen und 57 Nein-Stimmen. Bis zur mächtigen Volksbewegung fehlt noch ein Stück.

Uli Gellermann geht es vordergründig überhaupt nicht um die Verfassung. Wohl aber um einen demonstrativen Akt wirklicher Demokratie. Er fordert nicht weniger als ein Corona-Tribunal hier: „STATT AUF-ARBEITUNG AB-URTEILUNG Pandemie-Verbrecher vor das Tribunal“ am 29.4.24
und erneut hier „DIE SCHWEIZ FRAGT NACH Zum Corona-Tribunal“ am 12.5.24.

Das ist zwar ein Ansatz der die Komplexität der Verfassungsfrage außen vor lässt. Zugleich aber hat er die Stärke, dass er an einem konkreten, praktisch-dringlichen Sachverhalt argumentiert – an der notwendigen Ahndung der Verbrechen, die mit und in dem Corona-Ausnahmezustand begangen wurden.

opablog stellt einen dritten Aspekt in den Vordergrund: „Für eine Demokratie des souveränen Volkes – Welche Schritte können in diese Richtung führen?“. Dieser Ansatz mag in seinen Forderungen zu abstrakt erscheinen. Seinen Vorzug sehe ich in der Orientierung auf die in unserer Gesellschaft heute und hier vorhandenen/aktiven demokratischen Potentiale, die sich bewusster und ausdrücklich auf die Machtfrage des Souveräns richten können und müssen.

Es gibt über die drei beispielhaft genannten hinaus viele, viele demokratische Initiativen.

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