Hajo Kahlke schreibt zum Anlass seines Leserbriefs erläuternd:
„Hallo
eine Geschichte aus dem Rhein-Neckar-Kreis: Eine Asylhelferin begibt sich am 10. Januar 2020 mit ihrem seit Monaten ausreisepflichtigen afghanischen Schützling ins Landratsamt, um dort etwas in dessem Sinne zu regeln, wo jedoch Polizeibeamte den Afghanen schon erwarten und ihn zwecks Abschiebung, die in der Folgezeit auch zügig durchgeführt wird, in Gewahrsam nehmen. Die Asylhelferin ist empört, dass der Besuch beim Landratsamt so völlig anders verlief als von ihr gedacht , und wendet sich an die Rhein-Neckar-Zeitung. Die gibt der Empörung der Asylhelferin in einem fünfspaltigen, über die ganze Seitenbreite gehenden Artikel viel Raum, weshalb sich prompt auch Kreis- und Landespolitiker der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN ebenfalls empören, für welche die Rhein-Neckar-Zeitung dann wiederum als Empörungs-Lautsprecher fungiert. Für die LINKE empörte sich übrigens Edgar Wunder, ihr Fraktionsvorsitzender im Kreistag, der vor einigen Jahren die – von örtlichen Friedenskräften heftig kritisierte – Aktion einer Neckargemünder Lehrerin, Schüler Ostergeschenk-Päckchen für Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan basteln zu lassen, nachdrücklich befürwortete!“
Im Folgenden der Leserbrief von Herrn Kahlke:
„An
Rhein-Neckar-Zeitung
Forum
“ ‚Ich habe ihn wie auf dem Präsentierteller serviert‘ „,
Rhein-Neckar-Zeitung vom 16.1.2020, Seite 9
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das eigentliche Problem ist nicht, dass der schon seit April 2019
ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger Mostafa N. , dessen
Asylantrag bereits im Mai 2017 vom zuständigen Bundesamt abgelehnt
worden war, nun festgenommen und abgeschoben wurde, sondern dass dies
nicht viel früher geschah.
Denn genauso wie die Anerkennung eines Asylantrags in ihren Rechtsfolgen
ohne Verzögerung umzusetzen ist, muss dies umgekehrt auch für seine
Ablehnung gelten.
Und zwar selbst dann, wenn der abgelehnte Asylant durchweg ein
friedlicher Mensch ist, und nicht wie Mostafa N. ein im Juni 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilter Gewalttäter.
Was ist das also für ein Verständnis von ehrenamtlicher
Flüchtlingshilfe, wenn man „wie traumatisiert“ ist, und meint, etwas
werde einem „angetan“, bloß weil in Bezug auf eine Ausreisepflicht Recht
und Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden!?
Und zeigt nicht der Umstand, dass der nun „auf dem Präsentierteller
servierte“ Mostafa N. in den Monaten zuvor seiner Ausreisepflicht in
keiner Weise nachkam, mit welcher Selbstverständlichkeit er sich da über
Recht und Gesetz hinwegsetzte?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Kahlke, Heidelberg“