„Das kann doch nicht wahr sein!“ – ein Ausruf, den man häufig hört. Der oder die Ausrufende drückt höchstes Erstaunen aus, oft auch heftige Ablehnung – und danach ist „alles wieder gut“. Man hat sich „Luft verschafft“, indem man die Luft erschütterte.
So möchte ich die Überschrift nicht verstanden wissen. Mir geht es darum bestimmte Ereignisse aus dem täglichen Einerlei herauszuheben, sie festzuhalten, sie als offene Posten auf einen Rechnung zu setzen, die präsentiert werden muss. Es geht um Ereignisse, die den erklärten Grundwerten unserer Gesellschaft und Kultur widersprechen. Trotzdem werden sie nicht geahndet und demaskieren damit das System.
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Als vor zwei Jahren der „Fall Mollath“ im Mittelpunkt dieses Blogs stand, tauchten viele Ereignisse aus verborgenen Hintergründen auf. Da gab’s Vieles, was unglaublich war. In ihrem Zusammenhang gesehen, hatten diese Ereignisse das Zeug, einen großen BRD-Gesellschaftsskandal ans Licht zu zerren. Doch dazu kam es nicht, weil es einerseits zu wenig radikale Aufklärer gab und sie zu schwach waren und weil andererseits das große Kino der Verschleierung mit viel Aufwand schließlich gut funktionierte.
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Dieser Tage trug sich etwas Unglaubliches im engsten Bekanntenkreis zu. Als Mrs. Tapir mir davon erzählte, hatte ich sofort den Gedanken X; den ich mir sofort verbot. Am Ende hatte sich genau X als wahr erwiesen.
Sozialarbeiter A wohnte und arbeitete nahe einer „ehrwürdigen“ westdeutschen Universitätsstadt. Für seine Arbeit besteht großer Bedarf aber seine Einrichtung wird immer mehr reduziert, der Mitarbeiterstamm wird ausgedünnt. Es wird einen kritische Grenze erreicht, schließlich wird die Einrichtung geschlossen. A wehrt sich. In mehreren Leserbriefen der Regionalzeitung prangert er die Entscheidungen der Kreisverwaltung an. Ergebnislos. Er findet keine neue Anstellung, was aber zu meistern ist, einerseits, weil er in die Selbständigkeit startet und andererseits, weil seine Frau (ebenfalls Sozialarbeiterin) gerade eine neue Stelle gefunden hat. Diese ist zwar befristet aber Chef und Kollegen sind begeistert von der neuen Mitarbeiterin, und die Umwandlung ihrer Stelle in eine Daueranstellung ist ausgemachte Sache und wird fest versprochen. Die Monate vergehen, und nichts tut sich. Sie spricht den Chef an, der ihr ausweicht, herumdruckst. Sie macht die Situation dringlicher, und ihr Chef zeigt alle Anzeichen höchster Verlegenheit. Schließlich bricht es aus ihm heraus (im Beisein weiterer Kollegen!), dass er vom Landratsamt die Anordnung erhalten habe, die Kollegin nicht auf Dauer einzustellen, weil sie die Ehefrau des Querulanten A sei.
Deutschland 2015.
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Dieser Tage erreichte mich die Mail eines Menschen – Rainer Ruis – , der mir aus der Solidaritätszeit mit Mollath namentlich bekannt ist.
Er schreibt: „Ich arbeite aber auch an einem eigenen Fall, den ich ihnen in der Anlage übersende.
Die Besonderheit ist nicht der Bauunfall, sondern die Dreistigkeit mit der die Justiz und die Behörden versuchen den Fall unter den Tisch zu kehren. – Einmalig in der Rechtsgeschichte sind auch die übe 600 Verfahrenseinstellungen in nur einem Fall.
Sie würden mir und der Sache helfen, den Fall zusätzlich öffentlich zu machen.“
Ich übernehme hier den kompletten Redebeitrag, den Rainer Ruis auf einer Kundgebung des Vereins „Justizopfer e. V.“ kürzlich in München gehalten hat. Natürlich habe ich seine Angaben nicht überprüft. Er bietet jede gewünschte Detailauskunft an. Es geht mir darum, dass ich, Du, er sie es, Otto Normalbürger und Liesel Müller ihr Gefühl zum Machtsystem „Justiz“ in unserem Rechtsstaat bzw. zum Verhältnis „Justiz und Interessen“ aktuell halten und demokratisch vertiefen.
Niemand erwartet eine unfehlbare Justiz, wohl aber eine demokratische.
„Rainer Ruis Nürnberg, den 06.05.2015
Fritz-Weidner Straße 50
90451 Nürnberg
E-Mail: r.ruis@gmx.de
Rednerbeitrag
für die Kundgebung des Vereins
für Justizopfer e.V. am 7. Mai 2015
am Münchener Marienplatz
Der Beitrag handelt von einem schweren Arbeitsunfall in der Behördenbau-
stelle, der von der Justiz und den Aufsichtsbehörden in einer außerge-
wöhnlichen Weise „unter den Tisch gekehrt“ wurde.
Mit meiner Rede will ich dazu beitragen, dass es zukünftige Opfer leichter
haben werden und dass die Politik erkennt, was hinter den Kulissen abgeht.
– 1 –
Ich berichte von einem vermeidbaren Arbeitsunfall in einer Behördenbaustelle. In der
Baustelle gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.
Meine Tochter, eine junge nachgeordnete Bauingenieurin, stürzte durch eine ungesicherte
Bodenöffnung, überlebte nur knapp und befindet sich seit dem Unfall im Wachkoma.
Wie dieser Unfall bearbeitet wurde ist ein Drama, das in mehreren Akten vorgetragen
wird. Achten sie auf die Steigerung von Akt zu Akt. Alles wird hier in einer noch nie
dagewesenen und einmaligen Art getoppt. Der Fall spielt zwar in Berlin, wäre aber auch in
jeder anderen Stadt denkbar.
Die Bühne ist die Max-Taut-Schule in Berlin Lichtenberg
ein architektonisches Highlight aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts
Gegen Kriegsende teilzerstört
während der DDR-Zeit dem weiteren Verfall preisgegeben
nach der Wiedervereinigung sollte die Kriegsruine wieder aufgebaut werden
Während man Sachwerte wieder herstellen wollte, riskierte man wegen fehlender
Sicherungsmaßnahmen leichtfertig Menschenleben.
Akt 1
Vorbemerkungen zu einem Bauunfall, der sich bereits 2005 in Berlin ereignete, bis heute nicht abgeschlossen ist und in einer einmaligen Form aufzeigt, was bei der Justiz alles möglich ist
Mein Bericht über einen Justizskandal handelt von einer Behördenbaustelle des Landes
Berlin. – Die Bauleitung und Bauaufsicht hatte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, als gleichzeitig oberste Baubehörde. Obwohl es aufgrund eines
Behördenversagens zu einem folgenschweren Unfall kam, weigerte man sich gegen die
Sicherheitsverantwortlichen vorzugehen.
– 2 –
Die Rechtslage war hier vom Anfang an völlig klar. Für die Baustellensicherheitsgaranten
gab es entsprechende Vorgaben.
In diesen grundsätzlich leicht erkennbaren Fällen werden immer Schräubchen gedreht.
Es wird etwas hinzugefügt oder weggelassen, handwerkliche Fehler werden erkannt und
nicht korrigiert, Zuständigkeiten werden bestritten und Widersprüche werden absichtlich
nicht geklärt. Auf einen bestimmten Verfahrensausgang wird vom Anfang an hingearbeitet.
Unbestritten arbeitet die deutsche Justiz grundsätzlich sauber und gesetzeskonform. Es gibt
aber einen kleinen Prozentsatz, wo die Justiz vorsätzlich versagt. Von so einem Extremfall
berichte ich nun. Die Besonderheit bei diesem Ausnahmefall ist, die absolute Beweisbarkeit
meiner vielen Vorwürfe. Alles was ich hier vortrage ist Bestandteil der Strafakte und
nachlesbar. – Ich bin nach meinem Vortrag gerne bereit auf weitere Fragen einzugehen. –
Mein Ziel ist es hier Druck zu machen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht
vorzulegen. Mein zusätzliches Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der für den Justizskandal
zuständige Staatsanwalt zur Verantwortung gezogen wird. Nur so wird erreicht, dass die
Justiz vorsichtiger wird und solche Fälle weniger werden.
Der von mir vorgetragene Fall liest sich wie ein Fall, wo ein Rechtsprofessor eine Klausur-
arbeit erstellt und in einem einzigen Rechtsfall alles reinpackt was das Strafgesetzbuch und
die Strafprozessordnung hergibt und sich die Studenten beschweren, dass so ein Fall völlig
realitätsfremd und absolut undenkbar ist.
Bei meinem Fall handelt es sich um jahrelange Baumaßnahmen in einem Berliner
Ruinengrundstück ohne jegliches Sicherheitskonzept.
Auf die vielfältigen Gefahren und auf den lebensgefährlichen Aufenthalt innerhalb der
Baustelle wurden die vielen Verantwortlichen vor dem Unfall wiederholt schriftlich
hingewiesen, trotzdem gab es keine einzige der vielen vorgeschriebenen Sicherheits-
maßnahmen. Gemäß den einschlägigen Bausicherheitsvorschriften durfte vor einer
Entschärfung und Beseitigung der vielfältigen bekannten Gefahren das Betreten der
Baustelle nicht zugelassen werden.
– 3 –
Trotzdem gab es ständige Baumaßnahmen und Bauuntersuchungen, obwohl folgende
zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen fehlten:
keine Gefährdungsbeurteilung
keinen SIGEPLAN
kein durchgängiges Sicherheitskonzept
keine Baubegehungen
keine Baubeginnanzeige (Schwarzbau)
keinerlei vorgeschriebene Absturzsicherungen
also keine einzige Sicherheitsmaßnahme,
ein sicherheitstechnischer Super-Gau
So waren zur Unfallzeit :
Mehrere ca. 25 qm große Bodenöffnungen an einem Flachdach trotz mehrfacher
schriftlicher Anordnung nicht gegen Absturz gesichert. – Es fehlten also in einem
Arbeitsbereich Geländer.
Zusätzlich erhielten Gerüstbauer unmittelbar vor dem Unfall den Auftrag die spätere
Absturzstelle zu sichern. Sie missachteten die Anweisung, wurden aber nie zur
Verantwortung gezogen.
Am Unfalltag betrat die Verunglückte, eine nachgeordnete junge Bauingenieurin, wie schon
viele Male zuvor, das ungesicherte Flachdach. Nachweislich der Aktenlage hielt sie einen
Foto, Schreibgerät und Bauunterlagen in Händen. Die fehlende Absicherung war allen
bekannt, auch ihrer Vorgesetzten, mit der sie wenige Tage zuvor exakt an dieser Stelle
arbeitete. – Die Unfallvorschriften sagen hier ganz klar aus, dass die Sicherheitsgaranten das
Betreten einer Baustelle erst zulassen durften, als alle Gefahren beseitigt waren. Fehlen
solche Sicherheitsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen und kommt es zu einem Unfall
mit Personenschaden liegen hier eindeutige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem
Arbeitsschutzgesetz vor.
– 4 –
Akt 2
Unfall und Unfallfeststellungen
Am 15. August 2005, also vor knapp 10 Jahren, kam es zum verhängnisvollen Sturz durch
eine ungesicherte größere Flachdachöffnung.
Da sich der Unfall an einem Montagnachmitttag ereignete, waren die Polizei und das Ge-
werbeaufsichtsamt in kürzester Zeit am unveränderten Unfallort. Wie üblich wurden
noch am Unfalltag entsprechende Untersuchungen durchgeführt.
Vier Tage nach dem Unfall gelang es mir, trotz Widerstand der Verantwortlichen, eine
Baustellenbesichtigung durchzuführen. Ich habe eine Ausbildung als Fachbauleiter mit
Schwerpunkt Sicherheitstechnik und kann entsprechende Beurteilungen vornehmen. Der
Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes bestätigte mir, was ich auch selbst feststellen
konnte, dass tatsächlich alle Sicherheitsmaßnahmen fehlten oder fehlerhaft waren.
Im Unfallbericht der Fachbehörde wurde zusätzlich vermerkt, dass zur Unfallzeit, durch das
unsachgemäße Zwischenlagern von tonnenschweren Gerüstteilen, konkrete Einsturzgefahr
aufgrund der bekannt maroden Gebäudestatik bestand. Dieser zusätzliche Verstoß stellte
eine weitere strafbare Baugefährdung nach dem StGB dar.
Der Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes, der die Baustelle sofort und für längere
Zeit sperrte, dokumentierte eine Vielzahl von massiven Sicherheitsverstößen, insbesondere
die unfallursächliche fehlende Absicherung der Absturzstelle.
Akt 3
fehlende Anfangsermittlungen
Bereits unmittelbar nach dem Unfall versuchte ich den zuständigen Ermittler der Kripo
ausfindig zu machen. Unabhängig voneinander wurde mir von mehreren Beamten mitgeteilt,
dass es hier vermutlich keinerlei Ermittlungen gibt und es angeblich Absprachen mit der
Staatsanwaltschaft gibt, wonach der polizeiliche Ermittlungsdienst solche Vorgänge
„polizeilich“ einstellen kann.
– 5 –
Es kam wie vorausgesagt, obwohl noch konkret mit dem Ableben der Verunglückten
zu rechnen war, wurde der Vorgang „polizeilich“ eingestellt und Beweismittel herausge-
geben. Nachweislich der Aktenlage gab es zunächst keinerlei strafrechtliche Ermittlungen
und keinen Bericht an die Staatsanwaltschaft.
Alle Beschwerden über die unzulässige Verfahrenseinstellung durch die Polizei wurde von
der Polizeiführung und der Staatsanwaltschaft wiederholt bis heute abgeblockt.
Akt 4
Strafanzeige gegen Unbekannt
Inzwischen wurde ich, der Vater der verunglückten Bauingenieurin, vom Berliner Amtsgericht
als Betreuer eingesetzt und gleichzeitig verpflichtet, die Interessen der Verunglückten
durchzusetzen.
Nachdem die Berliner Polizei hier fehlerhaft den Vorgang nicht bearbeitete, musste ich, wie
in solchen Fällen üblich, eine Anzeige gegen Unbekannt beantragen.
Diese Strafanzeige wurde vom zuständigen Staatsanwalt sofort eingestellt. Er begründete,
dass er nicht weiß, gegen wem er hier ermitteln soll und dass der Vorgang von der Polizei zu
recht nicht bearbeitet wurde.
Akt 5
Strafanzeige gegen die Unfallverursacher
Nachdem meine Strafanzeige gegen Unbekannt eingestellt wurde, legte ich eine neue
Strafanzeige gegen die aus meiner Sicht Hauptverantwortlichen vor:
1. -Bauherr, ein Referatsleiter einer Berliner Baubehörde. Er war dafür verantwortlich, dass alle vorgeschriebenen, sogenannten Mindest- vorschriften, eingehalten wurden.
2. -Arbeitgeber, es handelte sich um den bekannten und renommierten Architekten Dudler. Auch er musste sich vergewissern, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Vor einer solchen Prüfung durfte er niemand mit Arbeiten in der Baustelle beauftragen.
– 6 –
3. -örtlicher Bauleiter musste anhand der Sicherheitsunterlagen die Auflagen prüfen und umsetzen.
4. -Sicherheitskoordinator (SIKO), musste vor Baubeginn ein Sicherheits- konzept erarbeiten und dem Bauherrn vorlegen. – Nach eigenen Angaben hatte er zum Unfallzeitpunkt die Baustelle noch nie betreten.
Die von mir Angezeigten wurden seltsamerweise nicht als Straftäter, sondern als Zeugen
vernommen und konnten quasi in eigener Sache die Richtigkeit ihres Handelns oder
Unterlassens bestätigen. Der Bauherr ein Referatsleiter der Baubehörde und aus meiner
Sicht Hauptverantwortlicher, machte weder als Zeuge noch als Beschuldigter Angaben.
Damit war für ihn der Vorgang endgültig erledigt. Gegen ihn gab es nie einen Vorhalt.
Auch gegen alle anderen Baustellenverantwortlichen wurde das Verfahren wiederholt
eingestellt. Der vielfach vorgebrachte Antrag auf die Einsetzung eines Gutachters wurde
abgelehnt. Man begründete ohne jeglichen Anfangsverdacht Eigenverschulden der
Verunglückten.
Dieses angebliche Eigenverschulden sollte dazu führen, dass gegen die Baustellen-
verantwortlichen nicht ermittelt werden musste. Zeugenaussagen die der Verunglückten
größte Vorsicht und Umsicht bestätigten, wurden ignoriert.
Völlig sachfremd behauptete der ermittlungsführende Staatsanwalt, dass bei Baubeginn
noch nicht alle Sicherheitsmaßnahmen greifen mussten. Gleichzeitig weigerte er sich eine
Feststellung zu treffen, dass Baubeginn lange vor dem Unfall war.
Da die Aussagen des Unfallermittlers des Gewerbeaufsichtsamt im krassen Widerspruch zu
den Beurteilungen der Staatsanwaltschaft standen, setzte eine polizeiliche Vernehmung
des Sachbearbeiters der Fachbehörde durch.
Bei dieser polizeilichen Vernehmung ruderte der Unfallermittler der Fachbehörde zurück
und behauptete, entgegen aller Vorgaben und entgegen seiner eignen Berichte, es gäbe
keine Erkenntnisse, dass Garanten oder Dritte den Unfall verursacht haben. Aufgrund dieser
absichtlichen Falschaussage gab es weitere Verfahrenseinstellungen durch die Staatsan-
waltschaft und man begründete erneut Eigenverschulden der Verunglückten als
Unfallursache.
– 7 –
Nach Rechtsbeschwerden bestätigte die oberste Aufsichtsbehörde, dass alle unmittelbar
nach dem Unfall gemachten Angaben des Sachbearbeiters des Gewerbeaufsichtsamtes
zutreffend waren. Ausdrücklich wurden fehlende Absicherungen, fehlende Sicherheits-
beurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen als Unfallursache genannt und exakt die
Verantwortlichkeiten angesprochen. – Auf die Falschaussage des nachgeordneten
Unfallermittlers bei der polizeilichen Vernehmung ging man bewusst nicht ein.
Obwohl ich den Ermittler des Gewerbeaufsichtsamtes aufgrund seiner nachgewiesenen
Falschaussage wegen Strafvereitelung im Amt anzeigte, wurden dieses Verfahren, wie auch
das Gesamtverfahren, sofort und endgültig eingestellt. – Auf die Richtigstellungen der
obersten Fachbehörde ging man trotz meiner Rechtsbeschwerden nicht ein.
Akt 6
Rechtsbeschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft
Nachdem das Strafverfahren, ohne Aufnahme von entsprechenden vorgeschriebenen
Ermittlungen, zunächst endgültig eingestellt wurde, legte ich Rechtsbeschwerden bei
der Generalstaatsanwaltschaft ein. Nach zahlreichen Anläufen erreichte ich, dass meine
Rechtsbeschwerden Erfolg hatten. Man erkannte, dass es ohne entsprechende Ermittlungen
und ohne Auswertung der Sicherheitsunterlagen keine Verfahrenseinstellung geben durfte
und wies den Ermittlungsführer an dies nachzuholen. – Der bereits wiederholt eingestellte
Vorgang ging wieder an die Staatsanwaltschaft zurück.
Der Ermittlungsführer, ein Staatsanwalt Heitmann, ignorierte diese Vorgaben der
vorgesetzten Dienststelle, nahm keine weiteren Ermittlungen vor und setzte auch keinen
vielfach beantragten Fachgutachter ein. Er behauptete, dass die Hauptverantwortlichen, der
Bauherr und der Arbeitgeber, ihre gesetzlichen Vorgaben erfüllt haben und stellte das
Verfahren gegen die Haupttäter noch vor einer unmittelbar bevorstehenden mündlichen
Hauptverhandlung, die ich durchsetzen konnte, widerrechtlich und endgültig ein.
Dreh- und Angelpunkt nach einem Bauunfall ist die Auswertung von vorgeschriebenen
Sicherheits- und Gefährdungsbeurteilungen. Maßgeblich geht es hier insbesondere um
einen Sicherheitsplan der Bauleitung und um eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeit-
gebers. Zum Unfallzeitpunkt gab es diese zwingend vorgeschriebenen Unterlagen nicht.
– 8 –
Die absolute Besonderheit ist hier, dass die Baustellenverantwortlichen das Nichterstellen
der vorgeschriebenen Unterlagen einräumten, der Staatsanwalt aber behauptete, es gäbe
diese Unterlagen, die aber erst nach dem Unfall gefertigt wurden. – Alle entsprechenden
Beschwerden auf Beweiserhebung und Beweisüberprüfung wurden widerrechtlich abge-
blockt. Es wurde also nachweislich und nach Aktenlage überprüfbar, in mehreren Fällen mit
verfälschten Beweisunterlagen gearbeitet.
Es gab außerdem einen konkreten Zeugenhinweis auf eine weitere versuchte Beweismittel-
verfälschung. Der von mir beschuldigte Bauleiter wollte erreichen, dass ein vorliegender
Unfallbericht geändert und somit verfälscht wird. Er wollte erreichen, dass in dem Unfall-
bericht vermerkt wird, dass er Zugang zum Absturzbereich zum Unfallzeitpunkt gesperrt war,
was aber nicht zutraf. Auch diesem aktenkundigen Hinweis eines hochrangigen Abteilungs-
leiters einer Berliner Schulbehörde, wurde trotz Rechtsbeschwerden nicht nachgegangen. –
Auf diese angebliche aber nicht vorhandene Sperrung der Baustelle wurden sowohl im
Strafverfahren, auch im späteren Zivilverfahren, widderrechtliche Verfahrenseinstellungen
gestützt. Gegendarstellungen wurden ignoriert. Bis heute wird behauptet die Bauingenieurin
hätte einen gesperrten Bereich betreten.
Die Verfahren gegen die Haupttäter, den Bauherrn und den Arbeitgeber, wurde trotz
Rechtsbeschwerden abgetrennt und vor der anstehenden mündlichen Hauptverhandlung
abschließend eingestellt. In der Hauptverhandlung ging es nur noch um den Sicherheits-
koordinator und den Bauleiter.
Akt 7
mündliche Hauptverhandlung
Obwohl ich als Nebenkläger diese Hauptverhandlung beantragt hatte und wiederholt
darauf hingewiesen habe, dass ich in dieser Hauptverhandlung die vielen Widersprüche
klären will, wurde weder ich noch mein Rechtsanwalt zur mündlichen Hauptverhandlung
geladen. Eine sogenannte Anschlusserklärung wurde ignoriert.
Zur Hauptverhandlung wurden nur die Polizeibeamten geladen, die den Vorgang ohne
jegliche Ermittlungen nach dem Unfall „polizeilich“ einstellten und nachweislich der Aktenlage
– 9 –
keinerlei Hintergrundwissen über Baustraftaten hatten. – Trotz meiner Rechtsbeschwerden
wurden für Ermittlungen und Vernehmungen nur Beamte eingesetzt, die noch nie einen
Bauunfall bearbeiteten oder entsprechende Vorkenntnisse hatten.
Der Unfallermittler des Gewerbeaufsichtsamtes und somit wichtigster Zeuge wurde
absichtlich nicht zur Hauptverhandlung geladen.
Neben der Polizei waren in der mündlichen Verhandlung nur die Anwälte der zwei
Restangeklagten (SIKO und Bauleiter) und die zum Unfallzeitpunkt ebenfalls arbeitenden
Gerüstbauer anwesend. Obwohl diese vor dem Unfall den Auftrag hatten die spätere
Absturzstelle zu sichern, diese verbindliche Anordnung aber ignorierten und es deshalb zum
vermeidbaren Unfall kam, wurden diese unverständlicherweise als Zeugen gehört.
Auch der ermittlungsführende Staatsanwalt fehlte und ließ sich vertreten.
Ohne die vielen Rechtsverletzungen vorzutragen oder auf diese einzugehen, stimmte die
Staatsanwaltschaft einer sofortigen Verfahrenseinstellung im „gegenseitigen Einvernehmen“
zu. Wie bereits erwähnt, ohne jegliche Anhörung oder Einschaltung der Nebenklägerseite
und ohne Anhörung neutraler Fachleute.
Es gab keinerlei Auflagen und Sanktionen. Es wurde nie die Frage geklärt, warum die
Baustelle zum Unfallzeitpunkt nicht gesichert war.
Akt 8
Rechtsbeschwerden nach der Hauptverhandlung
Nach der Hauptverhandlung legte ich sofort Rechtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwalt-
schaft ein und beschwerte mich insbesondere deshalb, weil ich trotz Anschlusserklärung
nicht geladen wurde. – Man gab mir im Punkt der Ladung Recht und beanstandete die
Staatsanwaltschaft.
Man war aber nicht bereit das Verfahren zu wiederholen oder zu korrigieren. Insbesondere
war man bis heute nicht bereit ein Feststellung zu treffen, ob tatsächlich mit verfälschten
Beweismitteln gearbeitet wurde oder nicht.
– 10 –
Alle Rechtsmittel, wie Klageerzwingungsverfahren und Anträge auf eine Wiederaufnahme
des Verfahrens, wurden ebenfalls wiederholt abgeblockt.
Ein Ltd. Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, ein Herr Eger, ging bei der
Beantwortung meiner Rechtsbeschwerden sogar so weit zu behaupten, dass es sich bei der
Unfallstelle um keine Baustelle gehandelt habe und begründete Verfahrenseinstellungen mit
Ermessensspielräumen des beanstandeten Staatsanwaltes. Weiter führte er an, dass es
vertretbar war auf die Auswertung der Sicherheitsunterlagen und auf die Einsetzung eines
Gutachters zu verzichten, da man Eigenverschulden unterstellen konnte.
Weiter versuchte man zu begründen, dass es aufgrund dieses angeblichen
Eigenverschuldens auch unerheblich war, ob Beweismittel verfälscht wurden
oder nicht. Man brachte zum Ausdruck, wo keine Straftat ist, kann es auch keine
Beweismittelverfälschung geben.
Nachdem alle Bemühungen auf Rechtsklärung abgeblockt wurden und man nicht bereit war
nachgewiesene Fehler zu korrigieren, erstattete ich gegen den Ermittlungsführer, einem
Staatsanwalt Heitmann aus Berlin, Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt
Akt 9
Strafverfahren wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung
Die Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den ermittlungsführenden
Staatsanwalt wurde, wie erwartet, sofort ohne jegliche Ermittlungen eingestellt.
Es ging mir bei meiner Strafanzeige insbesondere um die Haupttäter (Bauherr und
Arbeitgeber), deren Verfahren bereits vor der Hauptverhandlung widerrechtlich und ohne
jede Rechtsklärung endgültig eingestellt wurde.
Gegen den weiteren Staatsanwalt, der das Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt gegen
den Erstermittler, Staatsanwalt Heitmann, ebenfalls sofort ohne jede Rechtsklärung
einstellte, erstattete ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Auch diese Strafanzeige wurde
ohne jegliche Rechtsprüfung eingestellt.
– 11 –
Über Jahre machte ich mir tatsächlich die Arbeit jede widerrechtliche Einstellung neu zu
begründen und gegen die „Verfahrenseinsteller“ eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
(Verbrechenstatbestand!) vorzulegen. In der Sache Bauunfall gibt es also tatsächlich über
600 Einzelaktenzeichen und über 600 rechtswidrige Verfahrenseinstellungen wegen
Rechtsbeugung.
Weil natürlich die Zahl der „Verfahrenseinsteller“ nicht mehr ausreichte, stellten sich die
Staatsanwälte gegenseitig die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung ein. Man bestätigte sich
also wechselseitig, dass jeweils der andere keine Prüfpflichten hatte und es keine Ansatz-
punkte für Beweismittelverfälschungen gibt. – Beteiligt waren an den merkwürdigen
Verfahren also über 60 Staatsanwälte in über 600 Strafverfahren mit über 600 Einzel-
aktenzeichen. – Ein einmaliger Vorgang und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.
Hier führte sich die Justiz selbst vor und gab sich der Lächerlichkeit preis.
Bei ca. Strafanzeige 620 zog man dann einen Schlussstrich und war zunächst nicht mehr
bereit auf weitere Strafanzeigen zu reagieren. Man unterstellte mir u.a. meine Angaben
rechtsmissbräuchlich vorzubringen.
Daraufhin legte ich eine erneute Strafanzeige nicht in Berlin vor, sondern bei der bei der
Generalbundesanwaltschaft vor und bat im Rahmen einer Petition die Frage zu klären, wer
zuständig ist, wenn sich die zuständige Staatsanwaltschaft weigert eine Strafanzeige wegen
Rechtsbeugung entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
Ohne auf meine Petition einzugehen, gab die Generalbundesanwaltschaft die vorgelegte
Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin weiter. Dort gab es sofort eine
erneute Verfahrenseinstellung.
Ich informierte daraufhin die Generalbundesanwaltschaft von dieser erneuten Einstellung
und bat erneut im Rahmen einer Petitionsanfrage zu klären, wer in Fällen, wo eine Staats-
anwaltschaft die Annahme einer Strafanzeige verweigert, zuständig sei. – Bis heute habe ich
in dieser Petitionsanfrage, deren Beantwortung mir im Grundgesetz nach Art. 17 garantiert
wird, keine Mitteilung.
– 12 –
Akt 10
Zivilverfahren
Wie bereits von mir erwartet, stützte man sich auch im Zivilverfahren ausschließlich auf die
rechtsfehlerhafte Strafakte und war auch in diesem Verfahren nicht bereit einen Fach-
gutachter zuzulassen. – Trotz einer eindeutigen und klaren Rechtlage und entsprechender
anderslautende Gerichturteile wurde mein Verfahren vom Berliner Kammergericht, als
oberste Instanz, abgewiesen.
Aus meiner Sicht erkannte das Kammergericht sehr wohl die Verantwortlichkeit der Garanten
und Dritter. Man gab aber meiner Klage wahrscheinlich deshalb nicht statt, da man
befürchtete, dass dann die Rechtsbeugungen in der Strafsache bewiesen sind.
Ich legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Meine Beschwerde
wurde abgewiesen und nicht geprüft. Man begründete dies damit, dass die Rechtssache
keine grundsätzliche Bedeutung für die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
einheitlichen Rechtsprechung hat. – Der BGH erkannte hier nicht die katastrophalen
Auswirkungen für alle Arbeitnehmer. In Zukunft sind nicht mehr die Sicherheitsgaranten,
sondern der Arbeitnehmer selbst für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich.
Akt 11
Berufsgenossenschaften
Unmittelbar nach dem Unfall, wurde die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft über
die Einzelheiten des Unfalls und über die massiven Rechtsverstöße wiederholt informiert.
Wie ich erst viel später erfahren konnte, wurde auf meine Hinweise nicht reagiert. Es wurde,
wie später offiziell schriftlich eingeräumt werden musste, weder der vorgeschriebene Unfall-
bericht des Arbeitgebers, noch der Bericht des Gewerbeaufsichtsamtes zur Kenntnis
genommen. Ferner wurde auch keine Baustellenbesichtigung, Präventionsmaßnahme oder
eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallursachenuntersuchung durchgeführt.
Ohne jede Ermittlung und ohne jede Regressprüfung kannte die VBG den Unfall als
Arbeitsunfall an und war bis heute nicht bereit gegen die Unfallverursacher vorzugehen. Das
hat dazu geführt, dass nicht die Schadensverursacher, sondern die Solidargemeinschaft
– 13 –
und die Beitragszahler für die Folgen des vermeidbaren Unfall aufkommen müssen.
Nachdem das Unfallopfer schwerstbehindert den Absturz überlebt hat, handelt es sich um
einen Versorgungsschaden in zweistelliger Millionenhöhe. Trotzdem wurde bis heute die
Regressfrage nicht einmal ansatzweise geprüft.
Ca. ein Jahr nach dem Unfall war wieder exakt der Bereich in der Baustelle nicht gesichert,
an dem es zum fast zum tödlichen Unfall kam. Die zuständige BauBG wurde über das
laufende Ermittlungsverfahren informiert und ordnete eine erneute Baueinstellung an. Die
Sachbearbeiterin versprach einen entsprechenden Bericht bzw. eine Anzeige dem
Staatsanwalt im laufenden Verfahren vorzulegen. Wie ich erst später erfahren konnte,
gab es hier keinerlei Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften,
den Behörden und der Staatsanwaltschaft. – Die „Wiederholungstäter„, wie ich sie nenne,
wurden auch wegen dieses erneuten massiven Verstoßes wieder nicht zur Rechenschaft
gezogen.
Akt 12
Aufsichtsbehörden
Die obersten Aufsichtsbehörden für die Berufsgenossenschaften, das Bundesversicherungs-
amt und das BMAS wurden wiederholt informiert haben aber bis jetzt alles abgeblockt.
Man teilte mir mehrmals tatsächlich mit, auch wenn die Regressfrage nie geprüft wurde
und auch wenn es nach dem Unfall keinerlei Präventionsmaßnahmen oder eine Unfall-
ermittlung gab, ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden. Man begründete weiter, nach-
dem hier die Staatsanwaltschaft auch keine Ansatzpunkte fand, war es aus heutiger Sicht
richtig, dass sich hier die Berufsgenossenschaften vom Anfang an nicht in die Unfall-
ursachenermittlungen eingeschaltet haben.
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft eine Aufklärung des Vorgangs verweigerte und
auch nicht gegen den ermittlungsführenden Staatsanwalt strafrechtlich vorgehen wollte,
legte ich beim Berliner Generalstaatsanwalt Rother und dem Justizsenator Heilmann
mehrmals direkte Rechtsbeschwerden vor. Insbesondere mahnte ich die fehlende Dienst-
und Fachaufsicht an und wollte eine Rechtsklärung bezüglich der Beweismittelver-
fälschungen. Auch von den Dienstvorgesetzten wurden wiederholte Beschwerden
abgeblockt. Man verhinderte vehement sowohl die Aufklärung des Bauunfalls, als
auch die Aufklärung der über 600 Rechtsbeugungen.
– 14 –
In dieser Sache wurde auch der Rechts- bzw. Petitionsausschuss des Landes Berlin
informiert. Auch diese durchaus gute Institution verließ sich bei ihrer Überprüfung
ausschließlich auf die Angaben der Staatsanwaltschaft und setzte keinen von mir
vorgeschlagenen internen Gutachter ein. – Man verwies auf die angeblich nicht angreifbaren
Gerichtsentscheidungen und vermied es auf die von mir vorgetragenen Rechtsbeugungen
einzugehen. Dass es hier über einen sehr langen Zeitraum keine einzige Sicherheitsmaß-
nahme, Sicherheitsüberlegung oder Risikominimierung gab, interessierte nicht. Änderungen
bei der Bearbeitung von Arbeitsunfällen hielt man nicht für notwendig.
Direkte Beschwerden beim Regierenden Bürgermeister von Berlin, bezüglich der rechts-
fehlerhaften Arbeitsweisen von Justiz und Behörden, wurden kurz mit dem Hinweis auf
fehlende Zuständigkeit abgewürgt.
Es wurde auch das Bundesjustizministerium angerufen. Obwohl ich darstellen konnte, dass
das Land Berlin nicht bereit war Unfallvorschriften einzuhalten und nach eigenen Angaben
auch in Zukunft nicht bereit ist Änderungen bei der Bearbeitung von Arbeitsunfällen (Bundes-
recht) vorzunehmen, blockte man ab und war auch nicht bereit vermittelnd einzugreifen.
Die gleiche Arbeitsweise auch beim BMAS. Obwohl ich über den bayerischen Abgeordneten
Martin Burkert bis zur Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Anette Kramme vordringen
konnte, immerhin eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Bayreuth, wollte auch diese
Vertreterin der obersten Fachbehörde keine verfolgbaren arbeitsschutzrechtlichen Verstöße
erkennen.
Akt 13
Schlussbemerkungen
Natürlich ist hier in erster Linie die Verunglückte das Justizopfer. Sie befindet sich im
Wachkoma, kann nicht kommunizieren, kann sich auch nicht bewegen und kann sich
nicht mitteilen. Die Verunglückte hat überlebt, gleichzeitig wurde ihr jegliche Lebensqualität
genommen. – Dass man dann das bedauerliche Opfer aber auch noch zum Täter und zum
Unfallverursacher abstempelt, ist die Krönung der Geschmacklosigkeit.
Natürlich kommt hier für die Versorgung die zuständige Berufsgenossenschaft auf. Man
vergisst hier aber, dass hier nur Versorgungsgelder bereit gestellt werden. Alles andere
– 15 –
müssen die Angehörigen in ihrem täglichen Einsatz selbst regeln. Da bis heute von einem
Eigenverschulden der Verletzten ausgegangen wird, unterstellt man, dass es
Sache und Angelegenheit der Familie und der Betreuer ist, sich um alle Belange der
Verletzten zu kümmern. Ich will hier nicht übertreiben aber es handelt sich um einen
Fulltimejob, der glücklicherweise auf mehrere Schultern in der Familie verteilt werden
konnte.
Statt der Unfallverantwortlichen wurden die Angehörigen und Betreuer in die Pflicht
genommen. Durch das gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmen der Betreuungsaufgaben
musste ich inzwischen Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 100.000 €
aufbringen, nur weil die Berliner Justiz, wider besserem Wissens, bis heute behauptet,
Sicherheitsvorschriften müssen, wenn überhaupt, nur vom Arbeitnehmer eingehalten
werden.
Fazit – es gibt bei Unfällen, nicht nur in Berlin, eine „Zwei Klassen -Gesellschaft“
„Unfallopfer 1. Klasse“ sind die, die auf einer Privatbaustelle verunglücken:
Selbst kleinste Verstöße werden rigoros verfolgt und sanktioniert. Das Opfer kommt zu
seinem Recht. Die Verursacher werden sanktioniert.
„Unfallopfer 2. Klasse“ sind die, die auf einer Behördenbaustelle verunglücken:
Verstöße werden nicht verfolgt und es wird grundsätzlich Eigenverschulden begründet. Die
zuständigen Kontrollorgane weigern sich vehement Ermittlungen gegen die Garanten und
Unfallverursacher auf zu nehmen und dies ist der eigentliche Skandal. Das Opfer hat nicht
nur einen Personenschaden, sondern auch zusätzlich die finanziellen Lasten zu tragen.
Alle Justizskandal haben eines gemeinsam: Sie sind keine reinen Justizskandale, sondern
es handelt sich um ein gezieltes und gewolltes Zusammenwirken von Polizei, Behörden,
Gutachtern, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten.
An dem von mir vorgetragenen Justizskandal will ich aufzeigen, dass jeder von ihnen, auch
ohne eigenes Zutun und auch ohne eigenes Verschulden von der einen Stunde auf die
andere Stunde ein Justizopfer werden kann. Seien sie kritisch mit der Justiz und wirken sie
mit, dass vermeidbare Justizskandale weniger werden, sonst sind sie vielleicht schon das
nächste Opfer! – Unterstützen Sie Leute, die auch Ihre Hilfe brauchen. Unterstützen sie
den Verein für Justizopfer, der diese Veranstaltung ermöglicht hat.
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Durch die nachgewiesenen vielen Rechtsbeugungen machte sich die Berliner Justiz
angreifbar. Sie konnte nicht verhindern, dass ich ihr unterstellte mit kriminellen Methoden
gearbeitet zu haben. Ich brachte in meinen Gegendarstellungen klar zu Ausdruck, dass die
beteiligten Staatsanwälte mit ihrem Zusammenwirken den Tatbestand einer kriminellen
Vereinigung erfüllt haben. Ihr eindeutiges Ziel war es die Aufklärung des Gesamtvorgangs
zu verhindern. Ich verglich die Methoden der Berliner Justiz mit Methoden der DDR und
dem Dritten Reich. – Trotz meiner sehr scharfen weiteren Angriffe, die ich hier gar nicht
aussprechen kann, blieb bis jetzt eine Abmahnung aus. Meine Angriffe und Beleidigungen
waren so ehrverletzend, dass für die Staatsanwaltschaft absoluter Verfolgungszwang
bestand. – Trotzdem keinerlei Reaktion, man will den Skandal aussitzen. – Die Justiz
erkannte natürlich, dass es mir hier nicht um Beleidigungen ging, sondern dass ich über eine
Strafanzeige gegen mich, eine Rechtsklärung herbei führen wollte. Dies ist mir bis heute,
knapp 10 Jahre nach dem Unfallereignis, nicht gelungen. Aber ich arbeite daran.
Wenn es Juristen und Pressevertreter gibt, die sich für meinen Fall interessieren, bin ich
gerne bereit weitere Auskünfte zu erteilen. Im Vortrag konnte ich in der Kürze der Zeit nur
auf die wesentlichen Punkte eingehen. Im Detail ist der Vorgang noch chaotischer. Alle
rechtsstaatlichen Grundsätze wurden hier durchgängig ausgehebelt ….. und das Einzigartige
an dem Fall ist, dass ich alles beweisen kann!
vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit“
Der Unfall und die direkten Folgen sind natürlich für die Betroffene und ihre Angehörigen schon bitter genug. Wenn dazu noch neben „selber Schuld“ Vertuschen und dreistes Leugnen der Tatsachen durch Verantwortliche und Kontrollinstanzen kommt, dann geht das über das Ertragbare weit hinaus. Das Ringen um Kontrolle und Sachlichkeit spürt man auch im Text.
Es ist allerdings schwierig sich, außer einem allgemeinen Eindruck von dem Leid der Betroffenen und andererseits der Verweigerung der Verantwortlichen, einen eigenen Überblick zu verschaffen und konkrete Angriffspunkte zu finden.
Bei allem Verständnis für die gewählte Darstellung ist es entscheidend, den nicht betroffenen Dritten zunächst Haltepunkte zu verschaffen.
Zunächst sollte klar werden, ob es hauptsächlich um eine juristische Aufarbeitung gehen soll oder eher um politisch-medialen Druck für eine gerechte, angemessene Opferhilfe. Beides wäre ja denkbar.
Für politisch-medialen Druck außerhalb einer juristischen Lösung, bedarf es keiner Vollständigkeit und formalen Genauigkeit. Dafür wäre nach m.E. ratsam die Sache auf das Kernthema zu verdichten und ein klares Ziel in Form eines Aufrufes vorzugeben.
Geht es jedoch um eine juristische Aufarbeitung, dann muss an die Stelle eines Aufrufes die Benennung der wesentlichen Rechtsfehler und denkbaren juristischen Abhilfen treten. Auch dafür bedarf es einer Verdichtung auf Wesentliches, aber dazu gleichzeitig auch objektive, umfassende Information. Aussagen wie „Unbestritten arbeitet die deutsche Justiz grundsätzlich sauber und gesetzeskonform“ sind in diesem Zusammenhang fehl am Platze, weil ohne Beleg.
Das meine ich nicht nur, weil ich an der Aussage Zweifel habe, sondern weil juristisch eben weitgehend formal bedeutet. Genauso mit den Feststellungen im Konkreten.
Der Umfang des Versagens und Vertuschens ist offensichtlich so enorm, dass die Darstellung mit einer gewissen „Großzügigkeit“ entschlackt werden muss, damit Außenstehende sich nicht verzetteln.
Ich nehme nach erstem Draufblick folgenden Themen oder Teilkomplexe wahr.
1. bekannte Pflichtverletzungen bei der Baustellensicherung
2. ein schwerer Unfall mit Folgeschäden, der wahrscheinlich Folge von 1. war
3. Abstreiten der Folgewirkung durch die Verantwortlichen für 1.
4. Erfolglosigkeit einer strafrechtlichen Klärung, fragwürdige Entscheidungen der Justiz
5. Erfolglosigkeit einer zivilrechtlichen Klärung?
6. möglicher Zusammenhang mit der organisatorischen/persönlichen Verbundenheit der Verantwortlichen zu 3.,4. und 5.
Danach könnte man die wesentlichen Ereignisse ohne Wiederholungen sortieren. Mir ist bewusst, dass jede Wiederholung und „Unwesentliches“ ein eigenes Drama darstellt, aber es geht darum, die Sache greifbar zu machen.
Falls ich zu oberflächlich gelesen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. Ich werde auch erst in einigen Tagen wieder hier nachschauen können und wünsche den Betroffenen die erforderliche Aufmerksamkeit.
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§ 259 Hehlerei (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß. (3) Der Versuch ist strafbar.
Hallo, genau das ist auch meine Absicht: /bisher ohne Erfolg! Trotz meiner sehr scharfen weiteren Angriffe, die ich hier gar nicht aussprechen kann, blieb bis jetzt eine Abmahnung aus. Meine Angriffe und Beleidigungen waren so ehrverletzend, dass für die Staatsanwaltschaft absoluter Verfolgungszwang bestand. – Trotzdem keinerlei Reaktion, man will den Skandal aussitzen. – Die Justiz erkannte natürlich, dass es mir hier nicht um Beleidigungen ging, sondern dass ich über eine Strafanzeige gegen mich, eine Rechtsklärung herbei führen wollte. Dies ist mir bis heute, knapp 10 Jahre nach dem Unfallereignis, nicht gelungen. Aber ich arbeite daran.
„opablog“ schrieb: kranich05 posted: „“Das kann doch nicht wahr sein!“ – ein Ausruf, den man häufig hört. Der oder die Ausrufende drückt höchstes Erstaunen aus, oft auch heftige Ablehnung – und danach ist „alles wieder gut“. Man hat sich „Luft verschafft“, indem man die Luft erschütterte. „
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Auch wir haben über 1000 Aktenzeichen !
Viel Gequatsche mit dämlichen Begründungen, unsinnigen Hinweisen und viel verschwendeter Zeit und Geld. …
Bausback:
“ Die Justiz ist für die Menschen da “ ….
und das schon seit Jahrtausenden ….
Gott möge das unfähige, korrupte, selbstgefällige, selbstherrliche und intrigante Justiz Gesindel
unverzüglich “ R I C H T E N „
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Was nur soll der tun, der nicht an Gott glaubt?
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