Deutschland – reich, sicher, frei!

Frankfurt am Main, 2.4.2019, 6:50 Uhr, Baseler Str. Nähe Hauptbahnhof:

Quelle: Linke Zeitung.

In der DDR gab es solche Bilder niemals. (Es gab auch keine Bettler oder Absucher von Mülltonnen.) Die Menschen wurden notfalls mit Wohnungen „zwangsversorgt“. (Das hat erklärte Berber gestört.) Meine Wohnung von rund 70 qm in der Mitte Berlins kostete 78 Mark Miete. (Das war viel zu billig.)

Vor rund 30 Jahren begann man das Alles (und Anderes) wegzufegen.

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19 Antworten zu Deutschland – reich, sicher, frei!

  1. albert albern schreibt:

    Schlimmer Wohnen: Der Kampf um ein bezahlbares Zuhause:

    Am 16.04.2016 veröffentlicht – also vor drei Jahren…

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  2. albert albern schreibt:

    DOKU- Albtraum Berliner Wohnungsmarkt:

    Am 23.04.2013 veröffentlicht

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  3. albert albern schreibt:

    Warum wird hier die Wohnungsnot nicht genauso intensiv diskutiert wie der Klimawandel?
    Ich gebe zu, die Wohnungsnot wurde wissenschaftlich noch gar nicht bewiesen und wir können daher die wissenschaftlichen Erkenntnisse/Ergebnisse nicht zerlegen, weil es diese halt nicht gibt… Auch wenn es gegenwärtig große Demonstrationen gegen die Wohnungsnot gibt, werden nicht einmal die Demonstranten unter die Lupe genommen, ob sie von der Macht einfach nur missbraucht werden oder nicht…

    Gibt es die Wohnungsnot überhaupt oder wird sie uns von der Macht einfach nur vorgetäuscht???

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    • kranich05 schreibt:

      Zur Wohnungsnot und der Aufregerfrage „Enteignungen“ hat sich Frau Wagenknecht in einem Interview mit der NOZ (in dem sie auch zu anderen Themen Position bezieht) so ausgesprochen:
      „Enteignung, das klingt nach Staatswillkür und Unrecht. Aber wenn man genau hinguckt, haben wir heute im Immobilienbereich ständige Enteignungen, nämlich der Mieterinnen und Mieter. Finanzinvestoren kaufen Hunderttausende Wohnungen auf und treiben die Mieten nach oben, um ihren Anteilseignern zweistellige Renditen auszuschütten. Bei der „Deutsche Wohnen“ etwa liegt die Rendite aktuell bei 18 Prozent. Bei den Häusern dagegen werden oft notwendige Investitionen unterlassen, oder man setzt auf Luxusmodernisierungen, um einkommensschwache Familien gezielt zu vertreiben. Das elementare Recht auf Wohnen ist zu einem Spekulationsobjekt geworden. Das muss gestoppt werden. Grundgüter wie Wohnen, Gesundheit und Pflege gehören nicht in die Hände hemmungsloser Renditejäger. Das sind öffentliche Aufgaben. Und wo Eigentum zum Schaden der Allgemeinheit eingesetzt wird, sieht das Grundgesetz die Übernahme in die Gemeinwirtschaft ausdrücklich vor.“
      https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1697159/sahra-wagenknecht-rechnet-mit-kritikern-ab

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  4. Jo Bode schreibt:

    Albert Albern hat den Beweis für seinen Nachnamen längst erbracht, seine Beiträge (warum nur sträubt sich meine Tastatur bei der Eingabe dieser Bezeichnung???) lassen keine Wahl. Sie sind in ihrer Bestätigung der Wortbedeutung – ich zitiere die Kanzlerin – alternativlos.
    Vielleicht hilft ja ein Gang zum Standesamt, wo man Namensänderungen veranlassen kann. Ich fürchte aber, dass Albert Albern dort zu hören bekommt, dass sein (Nach-)Name genau der richtige ist, weil passend.
    Jedenfalls muss AA diesen Beweis nicht mehr ständig führen. Wir alle glauben ihm. Ohne Leugnung, Ehrenwort!

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    • albert albern schreibt:

      Ich verlasse mich jetzt auf das Ehrenwort von Jo Bode:

      Wenn es zu wenig Nahrungsmittel gibt, steigen schlagartig die Preise. Warum? Weil die Menschen auf die Nahrungsmittel nicht verzichten können. Also gibt es auch keine Konkurrenz mehr unter den Verkäufern der Nahrungsmittel – keiner von ihnen wird die Preise senken, weil die Nahrungsmittel auch so gekauft werden. Rechtlich handelt es sich dann um die ERPRESSUNG der Hungernden. Weil sie auf die Nahrungsmittel beim Leib und Leben nicht verzichten können. Alle „Hyperinflationen“ wurden bisher durch Mangel an Nahrungsmitteln verursacht…

      Ähnlich ist es bei der Wohnungsnot. Nirgendwo ist die Inflation so hoch, wie auf dem Wohnungsmarkt. Weil die Menschen auf eine Wohnung schwer verzichten können, kann man den Mietern die Preise DIKTIEREN. Das Diktat der Vermieter ist eindeutig eine ERPRESSUNG. Es ist also an der Zeit, dass die Mittel der Erpressung – die Wohnungen – beschlagnahmt werden. Genauso wie in anderen Fällen der Erpressung.

      Albern genug?

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      • kranich05 schreibt:

        Vielleicht ist es sinnvoller, bevor wir uns darüber streiten, ob rechtlich oder moralisch ERPRESSUNG vorliegt, sich der Verfasssungsrechtlichen Problematik (Art 15) zuzuwenden, auf die L. L. hingewiesen hat.
        Dass dort ein leer gelassener Ort liegt, scheint mir der eigentliche Skandal zu sein. (L. L.:“Zusammen mit dem Sozialstaatsgebot, den Souveränitätsrechten des Volkes und der Eigentumsverpflichtung ergibt sich ein „Grundrechts-Gebräu“, dass Politik und Rechtslehre bisher gescheut haben, wie der Teufel das Weihwasser.“)
        Wenn wir beim GG bleiben, stürzen wir auch nicht auf das platte Beschlagnahmen ab, sondern haben es mit Vergesellschaftung zu tun und dem Wohl der Allgemeinheit.

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        • albert albern schreibt:

          Natürlich geht es bei der Vergesellschaftung und dem Wohl der Allgemeinheit auch um den Preis, den die Allgemeinheit für die Vergesellschaftung bezahlen muss. Der Vorwurf der Erpressung, der ja an der Hand liegt, könnte den Preis verringern…

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  5. Lutz Lippke schreibt:

    In Berlin nimmt die Diskussion um die Enteignung von Deutsche Wohnen Fahrt auf. Man kann darüber streiten, ob das im Konkreten praktisch sinnvoll ist. Aber die juristische Diskussion um Art.15 GG ist überfällig. Zusammen mit dem Sozialstaatsgebot, den Souveränitätsrechten des Volkes und der Eigentumsverpflichtung ergibt sich ein „Grundrechts-Gebräu“, dass Politik und Rechtslehre bisher gescheut haben, wie der Teufel das Weihwasser. Statt Rechtslehre besteht angeblich Rechtsleere, das „Übel“ Art.15 GG wurde als nur theoretisch, verirrt, absurd oder sozialistisches Teufelszeug für undenkbar erklärt. Die Spekulation mit fiktiven Rechtsgütern (Wetten auf Aktien, Geldschöpfen, Steuer- und Lohnvermeidung usw.) wird erst durch die Spekulation auf reale Güter zur exklusiven Wertschöpfung aus den Leistungen, Bedürfnissen und Vermögen Aller. Die Zocker und Raffer verlassen die Spielbank nicht mit ihren Coins oder dem Einsatz anderer Zocker, sondern mit dem angeblich im GG geschützten Recht, die Allgemeinheit noch dreister abzuziehen.

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    • Jo Bode schreibt:

      Nein, Rechtsleere drückt es nicht richtig aus.

      Ziemlich bald nach der noch unter dem Eindruck der (Mit-)Verantwortlichkeit des kapitalistischen Systems für die „Machtergreifung“ stehenden Verabschiedung des Grundgesetzes mit Offenhaltung der Systemfrage z.B. in Art. 14/15 GG (siehe Wolfgang Abendroth) begannen die weitestgehend bürgerlich beherrschten Rechtslehre und -sprechung erfolgreich mit der Weginterpretation der Möglichkeit von Sozialisierung und Enteignung, unterstützt von der sich zuspitzenden Systemkonkurrenz zwischen Ost und West.

      Seitdem werden Sozialisierung und Enteignung als systemwidrig eingeordnet, als so etwas wie ein nicht weiter ernst zu nehmender unverbindlicher Programmpunkt, der eher versehentlich Eingang ins Grundgesetz gefunden hat.
      Dementsprechend hat dieses Thema während meiner Ausbildung (und sicher auch davor und danach) an Universität und Gericht nicht ein einziges Mal Erwähnung gefunden.

      Die jetzt empfundene Rechtsleere ist in Wirklichkeit die Folge einer aktiv betriebenen „Säuberung“ …

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      • Lutz Lippke schreibt:

        Der Art.15 GG existiert, das bestreitet niemand. Ob er juristisch ernst zu nehmen und im kapitalistischen System praktizierbar ist, erscheint als Fragestellung eine neue Entdeckung zu sein. Die Ursache dafür liegt sicher nicht (nur) bei den Bürgerlichen. Natürlich gehörte es zum wesentlichen Kern linker, sozialer Politik Grundrechte und systematische Strukturen der Rechtswirklichkeit zu prüfen und nachhaltig zu organisieren. Der Protest gegen „die da Oben“ ist dafür zu wenig, der (theoretische) Parteiprogrammpunkt „demokratischer Sozialismus“ dagegen zu viel.
        Wie schlagkräftig könnte die Linke sein, wenn sie die vorhandenen rechtlichen und praktischen Bedingungen für Sozialisierung von Arbeiten, Wohnen und Bildung tatsächlich genutzt und damit auch geformt hätte? Beispiel:Lohndumping. Nicht die Linke und Gewerkschaften griff Betroffenen juristisch unter die Arme, sondern Kommunen bzw. Jobcenter, denen die Aufstockerei zu viel wurde. Möglicherweise wurde das Überzeugungsdefizit zu „Wollen vs. Können“ nun erkannt und der Art.15-Zug an der Bahnsteigkante abgepasst. Den fähigen Lokführer, Stellwerker und Zugschaffner erkennt man aber nicht an Fahnen oder Demoplakaten, sondern daran, dass er sein Handwerk beherrscht und auch einsetzt. Die Pflege der Grundrechte und deren Rechtspraxis müsste das Handwerkszeug linker Politik sein. Es sei denn, man möchte den „demokratischen Sozialismus“ als Jackpot auf dem Rummel gewinnen oder hat ihn so systemfremd im Programm wie Art.15 GG.
        Es sind also nicht primär die Bürgerlichen, die die sozialen Interessen der Masse ignorieren. In der aktuellen juristischen Diskussion gibt es Bewegung. Z.B.
        https://community.beck.de/2019/04/08/enteignung-von-wohnungseigentum-in-berlin-art-15-gg-und-seine-freunde-alles-grundgesetzwidrig

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        • kranich05 schreibt:

          Hallo L. L.,
          nach knapper Sichtung der von Ihnen verlinkten Diskussion finde ich eher die Bestätigung, dass es sehr wohl „die Bürgerlichen (sind), die die sozialen Interessen der Masse ignorieren“. Dass eine, wie wir wissen, über weite Strecken verbürgerlichte Linke dies ebenfalls tut bzw. nur halbherzig dagegen wirkt, entlastet „die Bürgerlichen“ nicht. Und warum auch. Sie tun das ihnen Gemäße.
          Und Sie, lieber L. L., ob nun bürgerlich oder nicht, tun das auch, wenn Sie den „demokratischen Sozialismus“ nur auf dem Rummelplatz verorten können.
          Ich treffe gern „auf dem Rummelplatz“ einige Gelbwesten. Mal sehen, was sie so sagen und tun. Vermutlich führen sie keine juristischen Spezialdiskussionen.
          Oder jemand gräbt mal Wolfgang Abendroth aus.

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          • Lutz Lippke schreibt:

            Ich habe knapp argumentiert. Ich meinte auch, dass von den Bürgerlichen bzw. deren asozialen Teil nichts Anderes zu erwarten ist. Soweit es um Grundrechte und eine effektive Struktur des Gemeinwesens geht, bin ich Bürger (=bürgerlich?). Demos sind ein Grundrecht und im strukturellen Sinn nur dann ein Rummelplatz, wenn sie sich auf sich selbst beziehen. Das gilt auch für den Begriff „demokratischer Sozialismus“. Wie wir wissen, war der Begriff auch in der DDR staatstragend, aber das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, Versammlung und Wahlen gab es nicht. Die Bürger (u.a. Arbeiter, Angestellte, Künstler, Wissenschaftler usw.) nahmen sich das Grundrecht und der DDR-Sozialismus überlebte das und Anderes nicht. Zur Wendezeit griffen die demokratischen, sozialen Alternativen nicht. Wohl weil die Ansätze unausgereift und die Glaubwürdigkeit des gerechteren Systems durch den Begriffs- und Placebo-Rummel im Keller waren. Natürlich hatten die (asozialen) Bürgerlichen auch bei der politischen DDR-Übernahme ihre Finger im Spiel. Aber war, ist und wird etwas Anderes zu erwarten (sein)?
            Wenn ich etwas mit „Rummel“ assoziieren, dann vor allem den Verzicht auf effektive Ergebnisse. Kreischen im Karussell ist Belustigung oder Belastung als Zeitvertreib. Viel Rummel bedeutet viel Zeitvertreib für die Menge, ein paar Kröten für die Organisatoren und kaum Änderung der Verhältnisse. Wie oft würde schon gehen Spekulantentum demonstriert, aber das Grundrecht Art.15 GG interessierte dabei nicht. Ich verstehe das nicht.

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    • albert albern schreibt:

      Was wir im Grundgesetz im Zusammenhang mit der Wohnungsnot übersehen, ist der Artikel 11: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

      Man kann also dem Grundgesetz nach beliebig umziehen. Das geht aber nur, wenn es freie Wohnungen gibt. Sind alle Wohnungen besetzt, kann man nicht umziehen…

      Um dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, müsste gewisse Anzahl an freistehenden Wohnungen vorhanden sein. Und zwar überall…

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  6. Lutz Lippke schreibt:

    Die grundsätzliche Debatte um Art.15 GG und die Alternativen zur Privatwirtschaft sollte unabhängig von „Deutsche Wohnen und Co.“ geführt werden. Die Initiative ist nur der längst überfällige Anlass dafür.
    Denn die Debattengegner versuchen dem Art.15 GG einerseits grundsätzlich die Umsetzbarkeit oder sogar Geltung abzusprechen. Dem muss rechtstheoretisch und juristisch entgegen getreten werden. Welcher „Demokrat“ maßt sich an, den Art.15 GG zur rechtlichen Makulatur zu erklären?

    Ein anderer Part ist das konkrete Vorhaben in Berlin. Die Argumente dagegen sind weniger grundsätzlich als scheinbar pragmatisch. Berlin kann es sich nicht leisten, falsches Signal an Investoren, kein neuer Wohnraum und schlechte öffentliche Verwaltung sind die Stichworte der Gegner einer Vergesellschaftung.
    Mit jedem Argument muss man sich sorgfältig auseinandersetzen. Auch wenn dahinter vor allem die Angst vor der Beschneidung von Profitinteressen steht.
    Die Initiative versucht diese Sachdebatte in Gang zu bringen, wie z.B. in diesem Artikel https://www.berliner-zeitung.de/berlin/gastbeitrag-wie-man-wohnraum-in-berlin-als-gemeingut-neu-organisieren-kann-31915104
    Die Argumente sind erfrischend pragmatisch.
    – Klärung der Geltung von Art.15 GG und der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen
    – Feststellung, dass Vergesellschaftung billiger ist als Rückkauf
    – Klärung, wie eine vergesellschaftete Wohnraumverwaltung sozial wirksam und wirtschaftlich effizient organisiert werden kann

    Zu Letzterem sollte auch das Genossenschaftsprinzip und deren praktische Realisierungen genauer unter die Lupe genommen werden.

    All das ist mehr als ein politisches Statement, ein Volksentscheid und ein Wahlslogan. Es ist eine Agenda, die vom Grundsätzlichen über effektives Regieren und Organisieren bis in die elementaren Bedürfnisse der Bürger reicht.

    Ich hoffe, dass die Linke das erkennt und sich dem gewachsen zeigt und nicht den entgleisten SPD-Schulz-Zug „Mehr Gerechtigkeit!(?)“ wiederholt.

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  7. Jo Bode schreibt:

    Als Referendar war ich Mitte der 70er u.a. der Ausbildungsstation Arbeitsgericht Wetzlar zugeteilt, wo ich auf einen Laienrichter traf, der schon lange Zeit in der hiesigen Eisenindustrie beschäftigt und auf oberer Ebene gewerkschaftlich organisiert war.

    Während einer Beratungspause berichtete er, wie die nach dem Ende des 2. Weltkriegs durch die hessische Verfassung angeordnete Sozialisierung der Montanindustrie rückgängig gemacht wurde: Die Bilanzen der vom vorherigen Alleineigentümer mitverwalteten Berghütte in Wetzlar leuchteten tief rot, so dass auf entsprechenden Druck verschiedener Seiten die Reprivatisierung eingeleitet wurde. Daraufhin färbten sich die Bilanzen wieder schwarz….

    Vorhin – bei Lektüre der vorstehenden Kommentare – fiel mir diese Geschichte wieder mal ein, und ich fand unter den Stichwörtern Berghütte und Sozialisierung den meine Erinnerung bestätigenden und weiter ausführenden Zeit-Artikel aus dem Archiv:

    https://www.zeit.de/1964/38/sozialisten-streit-um-die-sozialisierung/komplettansicht

    Hier kommt sehr schön die Interessenlage der verschiedenen Beteiligten zum Ausdruck, insbesondere auch die Rolle der SPD-geführten Hessischen Landesregierung.

    Lesenswert auch heute sind die Artikel 39 bis 42 der Hessischen Landesverfassung, die nur deshalb noch gelten, weil ihre Abschaffung von einem Volksentscheid abhängt:

    http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm

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