Beate Bahner – Anwälte für Aufklärung – Offener Brief!

Beate Bahner, eine der mutigsten Frauen Deutschlands, verliest den Offenen Brief der „Anwälte für Aufklärung“ gegen den Corona-Ausnahmezustand zur Verteidigung von Recht und Gesetz:

Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte
wissenschaftliche Begründung

Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS Cov2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche „Epidemie“ vom Bundestag festgestellt wurde.
Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Tragweite des Lockdowns im Frühjahr halten wir daher schon die „Feststellung einer Epidemie von nationaler Bedeutung“ mangels wissenschaftlicher Begründung und Abwägung für verfassungswidrig. Die Behauptung einer „Epidemie“ ergibt sich jedenfalls nicht aus der Sterberate in Deutschland, die ausweislich der Sterbestatistik des statistischen
Bundesamtes von Januar bis Mitte März 2020 vergleichbar war mit dem Jahr 2019, in
den Wochen vom 16. Februar bis 15. März war die Sterberate sogar geringer. Es sind
also nachweislich in den Wochen vor dem Lockdown nicht mehr Menschen gestorben als im Vorjahr! Auch danach gab es keine Übersterblichkeit.
Dennoch werden die Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Unternehmen und
Einrichtungen in Deutschland seit März 2020 durch die Corona-Verordnungen aller
Bundesländer in ihren Grundrechten in beispielloser Weise beschränkt. Gestützt werden diese Maßnahmen auf §§ 28, 32 IfSG. Ein genauer Blick in dieses Gesetz und in die Medizingeschichte zeigt jedoch, dass das Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die so einschneidenden Beschränkungen der gesunden Bevölkerung bietet.

Das Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die örtlich zuständigen Gesundheitsämter zur sorgfältigen Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten. Erst dann dürfen notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden, allerdings nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern. Flächendeckende bundesweite Maßnahmen gegenüber 99,9 % der gesunden Bevölkerung erlaubt das Infektionsschutzgesetz nicht.

Insbesondere sieht das Infektionsschutzgesetz keine Quarantäne von gesunden Menschen vor. Nur Menschen, die an der Lungenpest oder an hämorrhagischem Fieber erkrankt sind, müssen isoliert werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken durch nahezu die gesamte gesunde Bevölkerung (99,99%) vor. Es sieht auch nicht die Schließung von Geschäften, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen vor, von denen keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Noch nie zuvor in der Geschichte wurde zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien nahezu das gesamte Leben und die gesamte Wirtschaft heruntergefahren. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang vielmehr so, dass Kranke beobachtet und gegebenenfalls isoliert wurden, nicht jedoch die gesamte gesunde Bevölkerung.
Dennoch haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident/innen der Länder seit
März den Menschen, der Wirtschaft, Kunst, Kultur, den Schulen, den Universitäten und weiteren Einrichtungen die massivsten Beschränkungen auferlegt, die das Land je
gesehen hat. Als Begründung wurde die angeblich rasante Ausbreitung des Virus, die
damit verbundene angebliche hohe Todesgefahr und die Überlastung des
Gesundheitssystems genannt, die durch das SARS COV-2-Virus ausgehe.

Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen

Die von den Landesregierungen nahezu jede Woche neu erlassenen Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig, der zweite Lockdown seit 2. November 2020 ist grob verfassungswidrig und grundrechtswidrig.
Denn die Landesregierungen sind zu einer solchen massiven Beschränkung von
Grundrechten ausdrücklich nicht befugt. So stellt schon das Infektionsschutzgesetz
keiner ausreichende Rechtsgrundlage für landesweite Maßnahmen dar. Darüber hinaus gilt für solche weitreichenden Maßnahmen aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich der sogenannte Parlamentsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber selbst (also der Bundestag bzw. die Landtage) entsprechende Gesetze erlassen müssten und nicht etwa die Regierungen auf Basis von Verordnungen handeln dürfen. Allerdings sieht das Grundgesetz auch insoweit erhebliche Grenzen vor und verbietet eine Lahmlegung der Gesellschaft und der Wirtschaft, sowohl bundesweit, als auch landesweit als auch regional. Denn selbst im Kriegsfall, der hier nicht vorliegt, dürfte das Grundgesetz nicht so fundamental außer Kraft gesetzt werden, wie wir dies erstmalig erleben, Art. 115 a ff. GG. Auch der Bundestag darf folglich solche Maßnahmen nicht beschließen!

Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde

Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG und das darin verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit verpflichten den Staat – und damit auch den Bundestag als Gesetzgeber – dazu, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die überhaupt geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen. Außerdem müssen unter mehreren geeigneten Mitteln die am geringsten
belastenden Maßnahmen ergriffen werden (Prinzip der Erforderlichkeit). Vor allem
müssen die hierdurch herbeigeführten Belastungen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zwecken stehen, sie müssen also zumutbar sein.

Außerdem erfordert das Rechtsstaatsprinzip und das in Art. 1 GG verankerte Recht auf Menschenwürde eine vollständige, sachliche und richtige Darstellung des Infektionsgeschehens. Dies alles passiert jedoch nicht. Vielmehr hören und lesen wir seit Monaten täglich von steigenden Infektionszahlen und davon, dass wir wieder kurz vor einer Katastrophe stünden.

Dabei werden der Bevölkerung ganz wesentliche Fakten und Erkenntnisse sowohl der Weltgesundheitsorganisation als auch vieler deutscher und internationaler Ärztinnen, Ärzte und Wissenschaftler verschwiegen, obwohl diese Kenntnisse zur Beruhigung der
Menschen und zur Entspannung der Situation beitragen würden.

Was uns die meisten Politiker und das RKI verschweigen

– Sie verschweigen, dass bis zum heutigen Tage trotz millionenfacher Testung weniger als 0,72 % aller Bürger in Deutschland positiv getestet wurden, und somit 99,27 % der Bevölkerung weder positiv getestet, noch infiziert und vor allem nicht erkrankt, also gesund sind. Sie sprechen dennoch von einer Pandemie bzw. einer drohenden Katastrophe.
– Sie verschweigen, dass ein positiver PCR-Test nichts über eine tatsächliche Erkrankung aussagt. Denn der millionenfach eingesetzte PCR-Test ist zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ungeeignet.
– Sie verschweigen, dass nur der sogenannte CT-Wert Hinweise auf eine relevante Viruslast angibt. Dieser CT-Wert wird vom RKI seit Monaten jedoch nicht bei den Laboren abgefragt.
– Sie verschweigen bei der Angabe der „Infektionszahlen“, dass lediglich etwa 5 % aller positiv getesteten Menschen überhaupt Symptome des SARS COV-2 Virus zeigen. Bei vielen Millionen Testungen gab es bislang etwa 600.000 positive PCR-Testergebnisse. Hiervon erkranken nachweislich jedoch nur ca. 30.000 Menschen.
– Sie verschweigen in der täglichen Berichterstattung insbesondere die Tatsache, dass die meisten dieser 5 % Erkrankten nur milde grippeähnliche Symptome aufweisen.
– Sie verschweigen, dass das Risiko einer Sterblichkeit durch Corona nach Angabe der WHO bei nur ca. 0,2 % liegt. Von 30.000 Erkrankten sterben also nur 60 Menschen. Dies ist keine Epidemie von nationaler Tragweite.
– Sie verschweigen bei der Angabe der täglichen Corona-Toten, dass laut statistischem Bundesamt jeden Tag etwa 2.600 Menschen, jeden Monat etwa 80.000 Menschen und jedes Jahr ca. 950.000 Menschen in Deutschland sterben.
– Sie verschweigen bei der Behauptung von ca. 10.000 Corona-Toten, dass es das RKI unterbunden hat, die angeblich an Corona verstorbenen Menschen zu obduzieren, um das Corona-Virus nachzuweisen.

Was sie uns noch verschweigen

– Sie verschweigen, dass die angeblichen Corona-Toten fast alle schwer vorerkrankt, im Durchschnitt 82 Jahre alt waren, und damit grundsätzlich ein höheres Sterberisiko hatten.
– Sie verschweigen, dass eine Überlastung der Kliniken nie vorlag und auch nicht droht, das Gesundheitswesen vielmehr durch millionenfache Testungen und durch die gesundheitlichen und psychischen Folgen aufgrund des Lockdowns massiv belastet wird.
– Sie verschweigen, dass das RKI und die Bundesregierung bereits im Jahr 2009/2010 bei der Schweinegrippe eine ungeheure Vielzahl von Toten behauptet hat, während es tatsächlich nur wenige Tote gab.
– Sie verschweigen, dass die Regierung bereits bei der Schweinegrippe etwa 50 Millionen Impfdosen entsorgen musste, weil auch die Schweinegrippe keine todbringende Krankheit war.
– Sie verschweigen, dass die Kliniken im Frühjahr und Sommer 2020 fast leer standen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit gingen und in all diesen Monaten hunderttausenden Patienten notwendige Operationen und Behandlungen vorenthalten wurden.

– Sie verschweigen, dass in den letzten Jahrzehnten in unzähligen Studien die Unwirksamkeit von Alltagsmasken belegt wurde, selbst von der WHO.
– Sie verschweigen, dass das Tragen von Masken nachweislich zu einer höheren
Erkrankungs- und Sterberate gerade bei Corona führt.
– Sie verschweigen uns insbesondere die Begründung der Inzidenzzahl von 50 je 100.000 Einwohner für die Einstufung als „Risikogebiet“: Denn auf der Homepage
des Bundesgesundheitsministeriums ist nachzulesen, dass es sich bei diesem
Verhältnis um eine „Seltene Erkrankung“ handelt.

Unlautere und sittenwidrige Informationen

Würden Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten so viele wesentliche Fakten und Aspekte verschweigen, müssten sie mit enormen Schadensersatzklagen rechnen und bei vorsätzlichem Verhalten sogar mit strafrechtlichen Sanktionen, §§ 823 ff BGB, §§ 223 ff StGB.
Im allgemeinen Geschäftsverkehr stellt das Vorenthalten und Verheimlichen wesentlicher Informationen eine Irreführung dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 300.000,- € oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden, §§ 5a, 16, 20 UWG. Darüber hinaus ist der Unternehmer zum Schadensersatz verpflichtet, § 9 UWG.
Der PCR-Test ist nachweislich nicht zur Diagnostik geeignet, er hat eine erhebliche
Fehlerquote und ist vor allem, nicht geeignet, tatsächliche Infektionen festzustellen. Es ist gesetzlich verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, § 4 Abs. 2 Medizinproduktegesetz. Ein Verstoß hiergegen ist sogar strafbar, § 41 MPG.
Eine Irreführung durch Unterdrücken wahrer Tatsachen verwirklicht schließlich den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch, wenn dies mit der  Absicht geschieht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Pflicht zur Information und Aufklärung

Es ist nach dem Infektionsschutzgesetz die Pflicht des RKI und des
Gesundheitsministeriums sowie der Gesundheitsämter, die Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung zu informieren und aufzuklären, § 3 IfSG. Diese Informationen müssen sachlich, nachprüfbar und wissenschaftlich fundiert sein, um den Menschen eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Eine umfassende Aufklärung und Information findet jedoch seit März 2020 nicht statt. Vielmehr wird bis zum heutigen Tage die Bevölkerung in unethischer und rechtsstaatlich höchst bedenklicher Weise verunsichert und im Ungewissen gelassen, obwohl weder das Gesundheitssystem an seine Grenzen gelangt ist, noch eine höhere Sterblichkeit zu verzeichnen war. Selbst die WHO als führende Gesundheitsorganisation hat inzwischen veröffentlicht, dass Corona viel ungefährlicher ist als bisher angenommen. Die WHO gibt die Sterblichkeit bei Corona-Infektion selbst mit nur 0,24 Prozent an. Dies ist alles andere als eine Epidemie, wie auch die Belegungszahlen in den Kliniken, insbesondere die Inanspruchnahme der Intensivbetten zeigen. Es drohte zu keinem Zeitpunkt eine
Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland, und sie droht auch künftig nicht.

Dies konstatiert sogar das Bundesverfassungsgericht:

„Das zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (Juli 2020) erkennbare
Infektionsgeschehen und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
lassen es in Deutschland nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass hier die
gefürchtete Situation der Triage eintritt.“ (BVerfG, Beschl. v. 16.7.2020 – 1
BvR 1541/20)

Die Pflicht des Staates zum Schutz der Bürger

Der Staat ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 2 GG. Er ist daher nicht berechtigt, durch irreführende Aussagen, insbesondere durch Verschweigen wesentlicher Umstände und Zahlen, die eigene Bevölkerung derart zu verunsichern. Ein solcher Umgang mit der eigenen Bevölkerung verstößt auch gegen Art. 1 GG: Die Achtung der Menschenwürde gebietet es, dass der Staat seine Bürger umfassend aufklärt, zur Eigenverantwortung aufruft und sie beruhigt, anstatt bei einem großen Teil der Bevölkerung massive Ängste zu schüren.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG. Dies bedeutet, dass nicht nur der Staat oder „die anderen“, sondern wir selbst persönlich dafür verantwortlich sind, uns mit geeigneten Maßnahmen vor Infektionen zu schützen. Wer also eine Infektion scheut, bleibt zuhause. Wer zum Schutz eine Maske tragen will, darf dies freilich tun. Eine Verpflichtung aller Menschen, im öffentlichen Raum sowie in Schulen und weiteren Institutionen eine Maske zu tragen, die von Prof. Drosten selbst noch im März 2020 als wirkungslos bezeichnet wurde, stellt einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität dar. Dies gilt umso mehr, als etwa 40 internationale Studien die Wirkungslosigkeit der Masken belegen und eine Vielzahl von Ärzten und Eltern von massiven körperlichen Beeinträchtigungen berichten.

Der Staat hat seine Bürger im Übrigen nicht nur gegen Corona zu schützen, sondern auch gegen andere Gesundheitsgefahren. Denn eine Infektion mit Corona gehört ebenso zum Lebensrisiko wie eine Infektion mit Grippe.

Das Bundesverfassungsgericht zum Lebensrisiko durch Corona

Auch das Bundesverfassungsgericht stellt dies fest:

Die Verfassung bietet keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher …
Gesundheitsgefahr. Dies gilt umso mehr, als ein gewisses Infektionsrisiko mit dem
neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen
Lebensrisiko gehört. (BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020, 2 BvR 483/20)

Wir Anwälte fordern die sofortige Aufhebung der
Epidemischen Lage von nationaler Bedeutung

Wir fordern daher sowohl die Regierungen als auch alle Abgeordneten als auch die Gerichte dazu auf, umgehend die Rechte der Bürger wieder herzustellen, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der von dem SARS COV 2-Virus tatsächlich ausgehenden Gefahr vorzunehmen und insbesondere die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ umgehend aufzuheben. Denn eine solche Feststellung muss auf wissenschaftlich und medizinisch fundierten Daten basieren. Es ist daher zwingend notwendig, die Zahl der tatsächlich Erkrankten, insbesondere die Zahl der Schwererkrankten und vor allem die Zahl der (nachweislich an Corona verstorbenen) Toten zu benennen.
Diese Zahlen müssen zu anderen Erkrankungen und Todesursachen ins Verhältnis gesetzt werden. Unbrauchbare PCR-Tests dürfen jedenfalls keine Grundlage für die Behauptung einer Epidemie darstellen. Insbesondere bei düsteren Hochrechnungen mit Exponentialkurve ist Vorsicht geboten: Denn es war gerade das RKI, das sich mit solchen Hochrechnungen bereits bei der Schweinegrippe im Jahr 2009/2010 fundamental geirrt hat.

Dennoch findet ein wissenschaftlicher und medizinischer Diskurs nicht statt, ganz im Gegenteil: Es werden kritische wissenschaftliche, ärztliche oder juristische Stimmen diffamiert, in den Medien als „Rechte“ oder „Verschwörungstheoretiker“ angeprangert, Homepages werden gesperrt, Äußerungen und Videos in den sozialen Medien gelöscht, Ärzten wird bei Ausstellung von Attesten mit Strafanträgen und Hausdurchsuchungen gedroht, Anwälte und Corona-kritische Journalisten werden sogar verhaftet.

Wir beobachten hierdurch eine Erosion des Rechtsstaats, die mit dem Grundgesetz fundamental unvereinbar ist.

Willkürliche Festsetzung des Inzidenzwerts

Der zweite Lockdown wurde aktuell – erneut unter grober Missachtung der Grund- und Freiheitsrechte – in allen Bundesländern verkündet. Museen, Theater,
Sporteinrichtungen, Bars und Restaurants wurden erneut geschlossen. Alte und kranke Menschen werden wieder isoliert, gesunde Erwachsene und Kinder mit positivem PCR-Test werden „abgesondert“, Menschen dürfen sich nicht mehr ungehindert treffen, vom Reisen wird dringend abgeraten, der Bevölkerung wird millionenfach eine Maske aufgezwungen, obwohl Nutzen und Schaden einer Maske niemals wissenschaftlich abgewogen wurden.

Es wird sogar zur Denunziation derjenigen Menschen aufgerufen, die keine Maske tragen. Ärzte verweigern aus Angst vor Repressionen und Sanktionen die Ausstellung von Attesten selbst bei Menschen mit Atemwegsbeschwerden und weiteren schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen. In Gesundheitsämtern kommt Das Militär zum Einsatz, um die verfassungswidrigen Quarantäneanordnungen zu unterstützen und durchzusetzen.

Die Einstufung als „Risikogebiet“ im In- und Ausland beruht allein auf dem sogenannten Inzidenzwert von 50 Positivtests je 100.000 Personen. Dies ist vollkommen willkürlich: Denn 50/100.000 (inzwischen ohne jedwede medizinische Evidenz sogar reduziert auf 35/100.000) entspricht hochgerechnet dem, was das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage als „seltene Erkrankung“ beschreibt:

„In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind.“

Wie zuvor dargestellt, bedeutet der Positivtest nicht zugleich eine Erkrankung. Denn nur in 5 % aller Positivtests gibt es eine – meist milde verlaufende – Erkrankung. Dies sind zwei bis drei Personen von 100.000! Trotz dieses „Seltenheitswerts“ müssen die
Menschen gravierendste Beschränkungen hinnehmen. All dies verstößt eklatant gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und gegen das Willkürverbot.

Die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz

 Das Verschweigen wesentlicher Informationen verstößt gegen die Pflicht des Staates zur wahrheitsgemäßen Aufklärung der Bevölkerung nach § 1 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz.
 Eine Berichterstattung, welche eine ganze Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt, verstößt insbesondere gegen die Pflicht des Staates zum Schutz der
Menschenwürde und zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, Art. 1 und 2 GG.
 Die Behauptung einer Epidemie von nationaler Tragweite sowie die Festlegung eines Inzidenzwertes von 50/100.000 verstoßen gegen das Willkürverbot: „Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.“ BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88.
 Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen gegenüber gesunden Menschen stellt eine Freiheitsberaubung dar, § 239 StGB. Denn die Freiheit der Person ist unverletzlich, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. Das Infektionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für tage- oder wochenlange Quarantänemaßnahmen gegenüber Gesunden.
 Die Anordnung einer generellen Maskenpflicht auch für gesunde Menschen ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG. Denn in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dürfen alle Menschen selbst frei entscheiden, ob und wie sie sich gegen Krankheiten und andere Lebensrisiken schützen. Die Behauptung, man schütze durch das Tragen seine Mitmenschen, ist angesichts der tatsächlichen Krankheits- und Todeszahlen ein Missbrauch des Begriffs der Solidarität. Die Androhung und Festsetzung von Bußgeldern stellt daher eine Nötigung nach § 240 StGB dar.
 Die Anordnung der Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen stellt eine Körperverletzung dar sowie eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Lehrer und Schulleitungen, §§ 223, 225 Strafgesetzbuch. Denn es gibt keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass die Masken tatsächlich hilfreich sind, ganz im Gegenteil. Die Masken führen gerade bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen zu Schwindel, Konzentrationsstörungen und Atemnot.
 Die Aufforderung, Menschen ohne Maske zu denunzieren, verwirklicht den Straftatbestand des § 111 StGB. Denn gesunde Menschen stellen keine Gefahr für die Bevölkerung dar, sie sind „unschuldig“. Wer Unschuldige verfolgt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, § 344 StGB.
 Der Einsatz von Soldaten in den Gesundheitsämtern, in Schulen und im zivilen Leben ist verfassungswidrig, Art. 87a GG. Denn ein Ausnahmezustand liegt schlichtweg nicht vor.

Wir Anwälte fordern zu rechtsstaatlichem Handeln auf

Wir Anwälte sehen in dem Verhalten der Bundesregierung und der Landesregierungen, insbesondere in den massiven Beschränkungen durch die Corona-Verordnungen eine große Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG.

– Wir fordern daher alle verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu auf, umgehend zu rechtsstaatlichem Handeln zurückzukehren und sämtliche Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen aufzuheben! Denn diese sind eklatant
verfassungswidrig.
– Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung sofort aufzuheben und künftig die Einhaltung der Grundrechte des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Rechtsstaatsprinzips strengstens zu beachten.
– Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestages dringend dazu auf, sich entschieden gegen die weiteren Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 29.10.2020 und 3.11.2020) zu stellen. Denn dieses Gesetz sieht weitere massive und grob verfassungswidrige Beschränkungen der Grundrechte aller Bürger in Deutschland vor, insbesondere der geplante § 28 a Infektionsschutzgesetz.
– Wir fordern unsere 167.000 Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen in Deutschland dazu auf, ihr Schweigen zu brechen, sich an ihren Eid zu erinnern und bei der Wiederherstellung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland mitzuwirken.
– Wir fordern alle Richterinnen und Richter in Deutschland dazu auf, dem von ihnen geleisteten Eid zu folgen und das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben. Die Gerichte müssen daher die Sachverhalte sorgfältig aufklären, wissenschaftliche Studien, Kritik und Gegenstimmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, die Grundrechte wahren und insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip anwenden.
– Wir fordern alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dazu auf, sämtliche Bußgeld- und Strafverfahren basierend auf den Corona-Verordnungen gegen die Bürger einzustellen, die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen festzustellen und gesundheitsbeeinträchtigende Maßnahmen als Körperverletzung strafrechtlich zu verfolgen.
– Wir fordern die Medien dazu auf, das Presserecht zu beachten und alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen, auch kritische Meinungen abzubilden und Diffamierungen zu unterlassen.
– Wir fordern die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Eltern dazu auf, die Kinder vor erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Maske sowie vor Erkältungen und Lungenentzündungen durch kalte Klassenzimmer in der kalten
Jahreszeit zu schützen.
– Wir fordern alle Ärztinnen und Ärzte dazu auf, sich auf ihren Eid und auf die Deklaration des Weltärztebundes zu besinnen:

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. …
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht
entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in
Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.

Wir fordern alle Menschen dazu auf, sich gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.

Denn Recht darf dem Unrecht niemals weichen!

 

Anwälte für Aufklärung

Andreas Ackermann     Ralf Ludwig
Karin AdrianLucia Alfonso    Gesa Mielcke
Gabriela Elena Balta    Andreas Mildenberger
Beate Bahner    Christian Moser
Christian Becker    Elena Mühle-Stein
Jens Biermann    Gordon Pankalla
Elmar Brehm    Harriet Pigorsch
Dr. Michael Brunner    Georg K. Rebentrost
Gabriele Curschmann-Käsinger    Matthias Richter
Thomas Doering    Christiane Ringeisen
Stefan Dzierzenga    Alexander Roth
Daniel Ferber    Kathrin Ruttloff
Tobias Gall    Dirk Sattelmaier
Britta Gedanitz    Raymond Schäfer
Rembert Gierhake    Stephanie Schäfer
Henning C. Hacker    Sylvette Schäfer
Markus Haintz    Sabine Katja Schebur
Anna Hartmann    Regina Scherf
Dr. Volker Holzkämper    Ludmila Schmidt
Susann HüttingerOcke    Karl Schmitt-Walter
Thomas JürsJens Kan   Ute Sieben
Luitwin Kiefer    Gisa Tangermann
Dr. Christian Knoche    Göran Thomas
Michael Koslowski    Diana Timpe
Helmut P. Krause   Olaf Treske
Edgar R. Krein    Riza Giray Tuna
Ivan Künnemann    Edgar Überall
Ilka Lang-Seifert   Oliver Völsing
Cornelia Letsche    Maik Weise
Frank Linzer   Britta Werthmann
Heike Lotze    Kyra Wilde-Marschner
Katja Wörmer

 

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16 Antworten zu Beate Bahner – Anwälte für Aufklärung – Offener Brief!

  1. Andrea Esters schreibt:

    Hallo ,
    Ich bin Deutsche und lebe in Frankreich an der Côte d‘azur. Hier wie ueberall gelten auch die Coronamassnahmen zur Zeit , und man ist dem hilflos ausgesetzt. Ich weiss nicht was ich tun kann als Deutsche ! Wenn ich meine Maske nicht aufsetzte , kann ich nichts einkaufen ! Ich wehre mich dagegen , aber die Leute hier sind alle im Coronawahn ! Was kann ich tun???
    Sie und ihre Arbeit sind so so wichtig !

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    • kranich05 schreibt:

      Wir hier in Deutschland, ich persönlich in Oranienburg bei Berlin, erlebe dieselbe Hilflosigkeit.
      Was tun?
      – Gleichgesinnte finden
      – Versuchen, alles tiefer zu begreifen. Ein UNABHÄNGIGES Urteil bilden. Dafür brauche ich dieses Blog.
      – Mit den Gleichgültigen, Indifferenten, Gläubigen, Folgsamen, Verängstigten reden. Wir haben nur eine Chance, wenn diese Masse der Folgsamen bröckelt und kritisch aktiv wird.

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  2. Hilde Kasten schreibt:

    Ich unterstütze diesen Kampf. Aber wie oft habe ich schon gehört: Von Deutschland aus bringt es nichts! Sie ist nicht unsere Kanzlerin sondern die der Alliierten!

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  3. Judit Hense schreibt:

    Vielen herzlichen Dank…

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  4. Detlev Matthias Daniel schreibt:

    Ich halte diesen offenen Brief – als Stellungnahme in der Öffentlichkeit – für äußerst ungeschickt. Was vor Gericht üblich und sinnvoll sein mag – sämtliche Argumente und Bewertungen vorzutragen, auch die sehr strittigen, weil das Gericht jedes einzelne prüfen muß, – führt in der öffentlichen Debatte dazu, daß diese sich auf die strittigsten Punkte fokussiert und das, was nicht wirklich bestritten werden kann, einfach ausblendet und ignoriert.

    Wer sich heute hinstellt und z.B. behauptet – theoretisch abgeleitet von irgendwo gefundenen Angaben -, in Deutschland seien bislang lediglich 60 Menschen an Covid-19 gestorben, verspielt leichtfertig seine Überzeugungskraft auch bei den ganz grundsätzlichen Rechts- und Verfassungsfragen, die hier endlich einmal in vollkommener Klarheit dargestellt werden. Ein klassisches Eigentor.

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    • kranich05 schreibt:

      Die Zahl der 60 Corona-Toten wird offenbar aus der WHO-Sterblichkeitsquote von 0,2% abgeleitet.
      Doch worauf beziehen sich die 0,2%? Das bleibt unklar, und deshalb kommt es zu dieser anscheinend paradoxen Zahl.
      Ich halte es auch für unglücklich, diese Rechnung so aufzumachen.
      Viel stärker finde ich die Aussage, dass wegen weitgehendem „Obduktionsverzicht“ überhaupt niemand eine qualifizierte aussage zu ursächlich Covid19-Toten machen kann.
      Von dieser Ungeschicklichkeit abgesehen, kann ich nicht erkennen, dass der Offene Brief sich auf die umstrittensten im Sinne von am wenigsten beweiskräftigen Positionen kapriziert. Ganz im Gegenteil.
      Für mich ist er eine Art „Argumentationskompendium“, er führt sozusagen das Maximum der Gegenargumente an und das auch noch konkret mit Verweis auf die jeweiligen juristischen „Anker“. Ganz hervorragend!
      Er ersetzt natürlich nicht die Detailargumentation in den einzelnen Fragen.

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  5. Johannes S. schreibt:

    Durch diesen offenen Brief wird umfassend und sehr überzeugend bewiesen, dass durch die bewusste Irreführung mit Covid 19 fundamental die Wahrheit, die Grundrechte, die Verfassung, moralische, ethische Werte verletzt und missachtet werden. Angesichts der unfassbaren Tragweite für unser Land, alle Menschen, Arbeitnehmer, Unternehmer stellt sich die Frage, wie dies zu bewerten ist, welche Ziele politisch verfolgt werden. Cuoi bono? Ist die Situation eines „stillen Putsches“ gegeben? Ist angesichts der Irrationalität, dem Versagen der Vernunft, Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Werte dieser Tatbestand gegeben? Die Gesamtumstände sprechen dafür, dass die tatsächlichen Verantwortlichen umfassend informiert sind, dass kein Killervirus und keine Pandemie vorliegt und bewusst die Bevölkerung in Panik versetzt und belogen wird.Dieser offene Brief ist ein wichtiger Schritt des Widerstandes. Die Grosskundgebung in Leipzig wird dies hoffentlich fortsetzen. Eine weitere Desinformation der Medien über eine angebliche Radikalisierung und Unterwanderung von rechts ist zu erwarten.Bleiben wir friedlich und gleichwohl offensiv mit den wertvollen Aussagen des Offenen Briefes. Bitte diese offenen Brief, die links sehr weit verbreiten, offenen Brief ausdrucken und an Haushalte verteilen.
    Dieser aufrüttelnde Offene Brief kann zum Wendepunkt führen, ist ein historisches Dokument und wird in die Geschichte eingehen!
    Wie kann Detlef Mathias Daniel zu der völlig unzutreffenden Aussage kommen :“Ich halte diesen offenen Brief – als Stellungnahme in der Öffentlichkeit – für äußerst ungeschickt. und als Eigentor.

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    • Detlev Matthias Daniel schreibt:

      „Wie kann Detlef Mathias Daniel zu der völlig unzutreffenden Aussage kommen :“Ich halte diesen offenen Brief – als Stellungnahme in der Öffentlichkeit – für äußerst ungeschickt. und als Eigentor.“

      Weil ich die Diskussionen auf beiden Seiten beobachte und mich bemühe zu verstehen, wie jede denkt. Was wir heute brauchen, sind nicht Argumente, die diejenigen überzeugen, die schon überzeugt sind. Wenn ihr die fragwürdigen Aussagen nicht erkennt, ist das ein Anzeichen dafür, was diese polarisierte Debatte mit uns allen macht.

      Ich nenne ein weiteres Beispiel: „– Sie verschweigen bei der Angabe der „Infektionszahlen“, dass lediglich etwa 5% aller positiv getesteten Menschen überhaupt Symptome des SARS COV-2 Virus zeigen. Bei vielen Millionen Testungen gab es bislang etwa 600.000 positive PCR-Testergebnisse. Hiervon erkranken nachweislich jedoch nur ca. 30.000 Menschen.“
      Wo sind diese Nachweise? RKI schreibt – zufällig herausgegriffen – am 25.09.: „Bezogen auf diese [mit positivem Testergebnis gemeldeten] Fälle ist bei 103.229 Fällen (37%) der Erkrankungsbeginn nicht bekannt bzw.
      sind diese Fälle nicht symptomatisch erkrankt.“ Mit anderen Worten: Bei 63% der positiv Getesteten oder 176.994 Fällen sind bzw. waren Stand Ende September Symptome einer – leichten oder schwereren – Erkrankung feststellbar und ihr erstmaliges Auftreten datierbar. Könnte ja falsch sein, aber dann muß man das belegen.

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      • kranich05 schreibt:

        Den Formulierungen des RKI darf man nicht einfach glauben. Ich rechne, auf der Basis ihrer eigenen Daten, nach.
        Zufällig heraus gegriffenes Beispiel:19.10.20, Mo, neu hinzu gekommene Fälle an diesem Tag (Differenz zum Vortag): 4325
        Neu an diesem Tag hinzu gekommene hospitalisierte Fälle m. Angaben in Einricht. §23, 33, 36, 42 (Tab. 2 des Situationsberichts): 24 plus alle hospitalisierten Fälle nicht in Einrichtungen (ebenfalls Tab 2): 42
        Das macht zusammen 66 und bedeutet ein ein %-Anteil von 1,53%.

        Ich rechne dies (und anderes) schon seit Wochen nach.
        Die entsprechenden Prozentzahl für die 42. KW, (12.-18.10.) lautet: 1,91%; für die 43. KW, (19.-25.10.) 1,50% und für die 44. KW, (26.10.-1.11.) 1,14%.

        Bei Interesse stelle ich die komplette Excel-Tabelle (viele Stunden Arbeit) zur Verfügung.

        Frau Bahner verwendet korrekte Zahlen.

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  6. Johannes S. schreibt:


    Eine Kurzfassung dieses sehr langen Videos-Interviews:
    Über diesen link ist das Video-Interview mit dem Rechtsanwalt Reiner Fuellmich und Viviane Fischer vom Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss (ACU) enthalten. RA Fuellmich forciert in den USA und Kanada die Sammelschadensersatzklage u.a. gegen Drosten und arbeitet dabei mit der Organisation „childrens for help“ zusammen, bei der Robert Kennedy sehr aktiv ist.

    Gleichzeitig sehen Viviane Fischer und RA Fuellmich die Notwendigkeit eines parlamentarischen Widerstands gegen den Corona-Notstand. Deshalb haben sie sich der neugegründeten Partei „Die Basis“ angeschlossen und rufen auf sich ebenfalls dieser basisdemokratischen Partei anzuschließen. Sie halten es für fundamental wichtig ist, dass Bürger reale Mitgestaltungsmöglichkeiten haben und dies die Basispartei sich zum Ziel gemacht hat. „Die Basis-Partei bezieht eindeutig Stellung gegen die Irreführung durch Corona. Ab ca. der Miunte 30 geht es um den parlamentarischen Widerstand.
    Es wäre sehr wichtig, wenn eine Partei, in den Bundestag einzieht und diese menschenverachtende Desinformation durch den PCR Test und der Pandemie aufdeckt. Bitte um Eure Meinung, auch wenn dies sehr kurz ist

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    • kranich05 schreibt:

      Ich bin Nichtwähler seit vielen Jahren und bin es nicht gerne.
      Es gibt für mich keine wählbare Partei.
      So wie unser politisches System aufgebaut ist, ist aber eine Partei dringend nötig.
      Sie müsste eine völlig neue Qualität der Basisdemokratie vertreten.
      Obwohl ich nur Parteien kenne, die über kurz oder lang ihren Grundideen untreu wurden, würde ich solchen neuen Versuch unterstützen (wenn auch fast ohne Hoffnung).

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  7. Esther Albiker schreibt:

    Weiß jemand von euch, ob das zweimal wöchentliche testen einer Verwaltungsfachangestellten in einem Pflegeheim rechtens ist. Meine Tochter arbeitet als Verwaltungsfachangestellte in einem Pflegeheim und soll nun zweimal wöchentlich auf Corona getestet werden. Ist das rechtlich möglich oder darf sie das verweigern

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    • kranich05 schreibt:

      Ich kann diese Frage nicht beantworten und würde mich deshalb direkt an die „Anwälte für Aufklärung“ wenden.

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      • Dian schreibt:

        Es verstößt auch nicht gegen Gesetze, täglich oder stündlich zu testen – nach meinem Wissen. Zwangsweises Testen wie Impfen, also gegen den eigenen Willen, scheint mir das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen zu verletzen. Selbst wenn ich „mit dem Kopf unter dem Arm“ eine ärztliche Behandlung oder auch nur Versorgung ablehne, darf auch diese nicht gegen meinen Willen durchgeführt werden. Alle „dürfen“ zuschauen, wie ich „verrecke“!
        Wahrscheinlich war die Frage aber anders gemeint: Darf – etwa der Arbeitgeber, der „Chef“ – mir mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, Abmahnung bis hin zur Kündigung drohen, wenn ich eine von ihm „gewünschte“, mutmaßlich angeordnete – medizinische – Untersuchung verweigere, ergo nicht über mich ergehen lasse?!
        Leider kann er drohen, und macht sich damit einer mir scheinbaren Nötigung schuldig. Fraglich ist sowohl, ob diese Nötigung von einem (deutschen) Gericht als solche anerkannt und also geahndet wird (vgl. hier im Blog: https://opablog.net/2021/01/10/impfzwang-in-hennigsdorf/ ) und aber noch existenzieller, ob eine Kündigung wegen solcher Art Weigerung von einem ebensolchen Gericht aufgehoben würde. Selbst eine noch so „ausgefeilte“ rechtliche Würdigung der Sachverhalte durch hoch qualifizierte Juristen wäre das Papier nicht wert, wenn der oder die Richter nach „Gusto“ entscheiden können, dürfen und also auch werden. Vor Gericht und auf hoher See …
        Opas Ratschlag scheint auch mir der beste, weil die Frage ist – derzeit – eine höchst politische!

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    • Johannes S. schreibt:

      Hallo Frau Albiker, auch ich kenn die Rechtslage nicht. Wenn es in diesem Bundesland keine gesetzliche Vorschrift oder Verordnung gibt, wovon ich ausgehe, wird die Leitung pauschal entschieden haben, dass alle Arbeitnehmer sich testen lassen sollen oder sogar müssen,
      Wenn Ihre Tochter als Verwaltungsangestellte überhaupt keinen Kontakt oder nur im Büro selten mit Heimbewohnern zu tun hat, ist diese Auflage, der psychologische Druck m.E. nicht gerechtfertigt und auch rechtlich fraglich. Ihre Tochter könnte so argumentieren und auch fragen auf welcher Rechtsgrundlage oder aus welchen Gründen sie sich testen lassen soll.Das Problem ist die Abhängigkeit zum Arbeitgeber und den Courage aufzubringen nachzufragen und den Test abzulehnen. Beim Bürokontakt kann man sich wie so oft praktiziert mit Plexiglasvorrichtungen schützen außerdem werden ja die speziellen Masken obligatorisch. Wo liegt demnach noch ein Ansteckungsrisiko, wenn die mit Vernunft beurteilt wird, was jedoch bei corona nicht mehr der Fall ist.

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