Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 (2): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 20 (3): Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 (4): Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Pingback: Grundfragen unserer Zeit | opablog