Angriff auf die Kinder- und Jugendhilfe! (I)

Die Bundestagsabgeordnete Gerda Hasselfeldt (CSU) informierte über ein Treffen des Koalitionsauschausses (folgend ein kurzer Ausschnitt, hier das komplette Video):

Das ist ein klassisches Beispiel für die „verhüllende“ Sprache mancher PolitikerInnen. Sie sagt nichts Falsches aber wer nicht Bescheid weiss, begreift nicht, worum es eigentlich geht.

Einleitend spricht sie von den unbegleiteten Minderjährigen (Flüchtlingen). Was auch immer sie mit dieser einstimmenden Assoziation bezweckt  – es geht nicht speziell um Flüchtlinge. Es geht um die GESAMTE Kinder- und Jugendhilfe (was sie dann auch deutlich sagt). Betont wird, dass die Leistungen bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden und eine Verlängerung nur „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich ist. Das ist eine gravierende Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung, die vorsieht, dass eine Verlängerung der Leistungen bis zum 25. Lebensjahr, die in den allermeisten Fällen notwendig ist, problemlos gewährt wird.

Noch tiefgreifender ist, was Frau Hasselfeldt unter „zum Zweiten“ mitteilt, dass nämlich „die Länder eine zusätzliche Kompetenz erhalten“.

„Zusätzliche Kompetenz“ klingt positiv. Worin besteht sie? „Dass die Länder… auch selbst mit(zu)bestimmen“, schwurbelt Frau Hasselfeldt, was „Inhalt und Umfang der Leistungen“ betrifft. Das bedeutet nicht weniger als die Regionalisierung der Sozialgesetzgebung, bedeutet Öffnungsklauseln für die Länder und Kommunen, nach Lust und Laune (und Geldbeutel) von der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ (Art. 72, Absatz 2 und 4 des Grundgesetzes) abzuweichen.

Hinter dem Bürokratendeutsch von Frau Hasselfeldt versteckt sich die Information, dass die große Koalition ihre Politik des Ausverkaufs der Jugendhilfe unbeirrt fortsetzt. Hier geht es zu einer Petition, die Aufklärung und Widerstand mobilisieren will.

Das „Bündnis Kinder- und Jugendhilfe – für Professionalität und Parteilichkeit“ kämpft seit Langem gegen die neoliberale Zerstörung sozialstaatlicher Errungenschaften der Kinder- und Jugendhilfe. Zur geplanten Novellierung des SGB VIII liegt eine qualifizierte Stellungsnahme vor, hier die Kurzfassung.

Positiv ist, dass der Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung langsam stärker wird. So verlautete kürzlich aus Kreisen der Linkspartei,

„in Angesicht der heute stattfindenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen und den dort vorliegenden Vorschlägen des Bundes zu einer „Regionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe“ möchten wir euch auf die bedrohliche Situation für die Kinder- und Jugendhilfe hinweisen.

Der Vorschlag des Bundes in  einem 15-Punkte-Papier mit dem Titel „Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat“ lautet unter Punkt 5:

„Regionalisierung der Sozialgesetzgebung

Die Länder erhalten Abweichungsrechte (Art. 72 Absatz 3 GG) für Art und Umfang der Leistungsgewährung im Sozialbereich (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe).“

Diese Formulierung ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten: „Abweichungsrechte für Art und Umfang der Leistungen“. Treffender kann man ein Außerkraftsetzen von gesetzlichen Ansprüchen und Standards nicht formulieren. Vor diesem Hintergrund kommen wir zu folgenden Anmerkungen:

  • Der Begriff „Regionalisierung“ kommt harmlos daher – Er steht für die Zerschlagung zentraler Ziele des Grundgesetzes, nämlich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Gleichzeitig wird damit das verfassungsrechtlich garantierte Sozialstaatsgebot in Frage gestellt, da mit der „Regionalisierung“  grundgesetzlich erlaubt würde, Sozialgesetzbücher nach Belieben außer Kraft zu setzen. Daran schließt sich die Frage an, was folgt als Nächstes? Kinder- und Jugendhilfe/Eingliederungshilfe als „Testballon“?
  • Der Vorschlag des Bundes ist mit der Koalition abgestimmt …
  • Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse der heutigen Verhandlungsrunde. Unabhängig vom Ergebnis müssen wir die nächsten Wochen alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Bundes- und Landesregierungen sowie die Regierungskoalitionen in Bund und Ländern auf die Folgen einer „Regionalisierung“ hinzuweisen und deutlich davor zu warnen.
  • Eine „Regionalisierung“ benötigt durch die notwendige Grundgesetzänderung eine entsprechende Mehrheit. Diese ist absehbar nur noch in der laufenden Wahlperiode einigermaßen hürdenfrei erreichbar. Das erklärt, warum Bund und Länder auf Zeit drücken und eine Einigung anstreben… 

Wir haben unmittelbar parlamentarisch reagiert und werden dranbleiben.“

Ja, es ist positiv, dass kompetente Vertreter der Linkspartei deutliche Worte finden. Aber bitte was soll das: „Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse der heutigen Verhandlungsrunde. Unabhängig vom Ergebnis müssen wir die nächsten Wochen alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Bundes- und Landesregierungen sowie die Regierungskoalitionen in Bund und Ländern auf die Folgen einer „Regionalisierung“ hinzuweisen und deutlich davor zu warnen.“  (Hervorhebung von Opa)

Man will die ministeriellen und parlamentarischen VollstreckerInnen des Neoliberalismus  darauf hinweisen, dass sie ministerielle und parlamentarische VollstreckerInnen des Neoliberalismus sind?  Heilige Einfalt oder „parlamentarischer Kretinismus“?

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13 Antworten zu Angriff auf die Kinder- und Jugendhilfe! (I)

  1. Theresa Bruckmann schreibt:

    Herr Schäuble kündigt Steuererleichterungen an, damit die Bevölkerung mehr Geld zur Verfügung hat, gleichzeitig wird an denen gespart, die es wirklich dringend bräuchten!
    Und die Länder und Kommunen, die eh riesige Haushaltslöcher haben, bekommen mehr
    „Kompetenzen“ bei der Versorgung bedürftiger Bürger.
    ABER die Empfehlung, Deutschland möge endlich mehr für die Binnennachfrage tun –
    also höhere Löhne und Sozialleistungen, damit mehr Kaufkraft entsteht, stößt auf taube
    Ohren!
    Dabei könnten wir damit die Inflation hinbekommen, die Draghi mit so viel Mühe anstrebt,
    den Außenhandelsüberschuß dadurch verringern, dass wir mehr importieren (auch und gerade von unseren europäischen Nachbarn) und (bei den höheren Preisen) Mitwettbewerber öfters zum Zuge kommen lassen.
    Ob man uns ans ewige Gütelschnallen gewöhnte keine Kauffreuden gönnt?
    Und riesige Einkommen, Vermögen und Erbschaften immer weiter wachsen sehen will?
    Dabei geht es doch darum Geld unter die Menschen zu bringen (es wird ja gelegentlich
    sogar Helikoptergeld angedacht), die noch Bedürfnisse haben und mit entsprechender Kaufkraft auch sofort realisieren würden, während Menschen, die schon alles haben, nur die Finanzwirtschaft befeuern.
    Sind die Politiker jetzt tatsächlich mehr auf die Finanzwirtschaft, als auf die Realwirtschaft
    fixiert? Ich kann’s nicht glauben!

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  2. anvo1059 schreibt:

    Wenn unsere „Politiker“ Eines auszeichnet, dann ist es die absolute Lernressistenz !

    Hat man sich nicht schon genug an der Jugend und somit an der Zukunft unseres Volkes versündigt ?

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  3. Lutz Lippke schreibt:

    Wir stecken in einem Dilemma. Erkennen zwar die Agenda des Neoliberalismus, insbesondere die staatstragende Verrechtlichung der Ungerechtigkeit und damit deren Bindungswirkung für die Gesellschaft, spielen aber das Spiel mehr oder weniger gezwungen weiter mit. Allein darin liegt die sich immer wieder bestätigende Hoffnung der Herrschenden und dessen folgsamen Staatsapparates auf einer „Weiter so!“. Nun auch noch der Missbrauch des Zukunftskonzepts „Regionalisierung“ als weiteres Mittel zum Abkoppeln der neoliberalen Erfolgszonen vom hoffnungslosen Rest. International bisher schon wie selbstverständlich mit „westlichen Werten“ durchgesetzt, ist nun der Sozialstaat, das „Durchfüttern“ der überzähligen Menge, ein Klotz am real hinkenden Bein der Finanzflucht-Triebtäter. Um den kognitiven Spagat zwischen diesem Wissen und dem gegenteiligen Hoffen auszuhalten, reden wir widersprüchlich von Lernresistenz, Übersehen der Bedürfnisse der Allgemeinheit und den zentralen Zielen des Grundgesetzes usw..
    Von dieser widersprüchlichen Machtwaage zwischen tatsächlichen Intentionen und den liebgewonnenen Trugschlüssen sind die Verhältnisse bestimmt. Im günstigsten Fall eine Patt-Situation des Systems, die Forderung nach Machtabgabe an die Allgemeinheit wird sicher mit Repression und weiterem Machtausbau beantwortet. Das Ganze ist auf beiden Seiten von Angst, Intransparenz und scheinbaren Selbstverständlichkeiten und stabilen Überzeugungen geprägt.
    Die Selbstermächtigung kann jedoch nur durch eine Umkehrung, dem „vom Kopf auf die Füsse stellen“ der Denkweisen und Handlungen, Erfolg haben. Wir werden wohl gefordert, die Zeit der einlullenden Wohlfahrt von Oben geht dem Ende entgegen und hatte sich sowieso als Trugschluss erwiesen. Die Durchsetzung fairer und gleichwertiger Lebensverhältnisse kann ja eigentlich nur „von unten nach oben“ erfolgen. Warum hoffen wir also stattdessen auf eine abgehobene Regierung und Parteienlandschaft auf der Bundesebene als selbstlose „weiße Ritter“ des Sozialstaats?
    Die Kinder- und Jugendhilfe wird doch überwiegend kommunal organisiert. Wie funktioniert das in den Kommunen? Wer profitiert von welchen Leistungen und Hilfen? Welcher Bedarf ist sachlich gerechtfertigt, welcher nur künstlich zum Abschöpfen durch konzernartige Träger erzeugt? Kann man die offensichtlich auf Einschränkungen abzielenden „Abweichungsrechte“ nicht auch in positive Gestaltungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene umdefinieren und übernehmen?

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    • Mrs. Tapir schreibt:

      Die Zeit der einlullenden Wohlfahrt von Oben geht dem Ende entgegen und hatte sich sowieso als Trugschluss erwiesen“ – worauf bezieht sich das? Auf die Kinder- und Jugendhilfe bezogen ist das gleich zwei mal Unsinn:
      zum einen hat sich die Kinder- und Jugendhilfe im Sozialstaat ein Gesetz gegeben, das in weiten Teilen humanistisch orientiert und fachlich angemessen war. (Und übrigens in einem 30 jährigen Prozess in der fahclichen und öffentlichen Diskussion entwickelt wurde. Die Planungen heute gingen hinter verschlossenen Türen vor sich, ähnlich wie wir es bei Tiitp kennen).
      Dass Jugendhilfe oder auch die Soziale Arbeit sich ihre Probleme selber herstellt, dass sie KlientInnen verwöhnt und von sich abhängig macht, dass sie Menschen einlullt, das sind Lügen, die der Neoliberalismus aufgebracht hat, als es anstand, das Zeitalter der am Klienten orientierten Jugendhilfe abzuschaffen. Bis heute besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. „Hilfe“, wie nach diesem ursprünglichen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz bedeutet im Übrigen keineswegs „Wohltätigkeit“- im sozialpädagogischen Sinne bedeutet Hilfe eine Unterstützung von Menschen, die sozial benachteiligt, individuell beeinträchtigt sind, damit sie einen Prozess durchlaufen, bei dem sie sich verändern, stärken und ihre Rechte kennen und ausüben lernen. Davon ist im neuen Gesetzentwurf nicht mehr die Rede.
      In den letzten 30 Jahren hat sich die Praxis Schritt für Schritt von den Zielen einer humanistischen Kinder- und Jugendhilfe entfernt. Z. B. wird nur noch in die investiert, die es „lohnen“, ganz ähnlich wie bei Hartz IV. Die heutigen Leistungen werden geplant, berechnet und immer zu kontrolliert- aber die Leistungen, von denen dabei ausgegangen wird sind zu knapp bemessen, sie sind zu wenig intensiv, durch die kurzen Zeiten werden Probleme bestenfalls hinausgeschoben. Dauer und Intensität werden willkürlich bestimmt, nicht nach fachlichen Gesichtspunkten.
      Der jetzige Entwurf der Bundesregierung macht nichts anderes, als die längst neoliberalisierte Jugendhilfe in Gesetzesform zu fassen. Und auch wenn die Bundesregierung sich nicht scheut, böse Neuerungen in schönen Worten zu verstecken und den Eindruck erwecken, dass sie hoch fachlich denken – da wir die Praxis seit Jahren kennen, die sich hier im Gesetz begründet findet, können wir Fachleute der Regierung ihre netten Worte nicht eine Sekunde glauben.
      Die meisten Blogleser und Leserinnen werden von den derzeitigen Praktiken in der Pflege wissen: 5 Minuten fürs Essen, 2 Minuten fürs Waschen,1 Minute fürs Kämmen und 1 Minute fürs Hintern abwischen…. Ganz genauso wird mit dem neuen Gesetzentwurf die Jugendhilfe zu einer berechneten, bis zur Sinnlosigkeit verknappten und oberflächlichen „Leistung“, die zudem nach Gesetz von der Öffentlichen Jugendhilfe jederzeit durch angeblich gleich geeignete Miniangebote ersetzt, und wenn Geld und Wille der Kommune und des öffentlichen Trägers fehlt, auch ganz verweigert werden. Der bestehende Rechtsanspruch wird formal beibehalten aber hinten herum mehrfach ausgehebelt.
      Heute, nicht nach dem alten Gesetz gerät der Betroffene in einer Bittsteller-Rolle. Zumal wie in Hartz IV auch in der Jugendhilfe Leistungen nur erbracht werden, wenn Gegenleistungen erfolgen und der Ton in der Kinder- und Jugendhilfe immer mehr von einer autoritären, kontrollierenden Haltung geprägt wird.
      Nein, wir erwarten keine „weißen Ritter“ von unserer Bundesregierung. Wir erwarte, dass sie Schaden abwendet von der Bevölkerung statt ihr zu schaden. Schaden abzuwenden gilt es auch und gerade von den Teilen der Bevölkerung, die schwach, arm und wenig geeignet scheinen, einmal zu Leistungsträgern zu werden. Das sind derzeit immerhin rund 1 Millionen Kinder, Familien, Jugendliche und Junge Erwachsene.
      Unsere Bundesregierung ist nicht bereit, für diese Menschen mehr Geld als bisher auszugeben. Aber das müsste sie, denn die Problemlagen verschärfen sich ständig und durch die jungen Flüchtlinge, ob begleitet oder unbegleitet, wird sich die Zahl der Betroffen noch erhöhen. Man zieht es vor, die Kosten für die Unterstützung dieser Menschen zu deckeln und festzuschreiben, ja wenn eben möglich, noch zu reduzieren. Man nimmt lieber Geld in die Hand, um die Bundeswehr zu stärken.
      Wir erwarten von unserer Bundesregierung keine revolutionären Schritte (wie sollten wir), wir erwarten etwas absolut Selbstverständliches, nämlich dass sie den humanistischen Geist des bestehenden SGB VIII (KJHG) bewahrt, in ihren Novellierungen noch weiter verbessert und die unsägliche, schädliche gegenwärtige Praxis verunmöglicht. Was vorgelegt ist, ist das genau Gegenteil.

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      • Lutz Lippke schreibt:

        Guten Abend Mrs. Tapir,
        „Die Zeit der einlullenden Wohlfahrt von Oben geht dem Ende entgegen und hatte sich sowieso als Trugschluss erwiesen“ – worauf bezieht sich das? Auf die Kinder- und Jugendhilfe bezogen ist das gleich zwei mal Unsinn:“

        Da haben Sie mich missverstanden. Keineswegs hatte ich damit meine Sicht auf die Kinder- und Jugendhilfe dargestellt, sondern mit einem gewissen Sarkasmus die Sichtweise des von oben Gebenden an die unten Nehmenden als Wohlfahrt. Analog dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wo der Geber den Nehmern großherzig Arbeit gibt, um sich erst einen Maschinenpark für die automatisierte Massenproduktion anzulegen, um dann mit Spekulation weiter Profit zumachen. Der Verzicht auf übermäßige Gier und Spekulation ist die Illusion einer Wohlfahrt von Oben.

        Dass Sie der bestehenden Kinder- und Jugendhilfe eine humanistisch orientierte und fachlich angemessene Entwicklung der gesetzlichen Regelungen bescheinigen, freut mich, auch wenn mich der gleichzeitige Hinweis auf eine gegenläufige Praxis in den letzten 30 Jahren irritiert. Hat sich diese regelwidrige Praxis auch hinter verschlossenen Türen ausgebreitet oder war das Gesetz offensichtlich nicht praxisfest?
        Möglicherweise ist gerade diese Sicht auf die Aufgabe von Gesetzen ein erhebliches Problem nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe.
        Nach dem Willen der Sachorientierten sollen Gesetze politisch ausgehandelte Ziele und Absichten einfach in Regeln gießen. Art.1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist so ein erklärtes Ziel, eine gute Absicht. Man kann sich einfach daran halten, aber wie im Zweifel durchsetzen? Es ist keine Regel, nichts wirklich Verbindliches.
        Ein Gesetz der Form: „Es gilt hier Art. 1 GG“ schützt ebenfalls nicht die Würde des Menschen, weil es bei der unbestimmten Absichtserklärung bleibt.
        Gesetze müssten aber verbindliche Regeln und Methoden bereitstellen und in sich selbst absichern, mit denen der Weg zu solchen politischen Zielen und Absichten abgesichert wird. Das macht ihre Praxistauglichkeit aus.

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        • Mrs. Tapir schreibt:

          Lieber Lutz Lippke,
          da haben Sie mich in einem wichtigen Punkt falsch verstanden.
          Sie schreiben: „Dass Sie der bestehenden Kinder- und Jugendhilfe eine humanistisch orientierte und fachlich angemessene Entwicklung der gesetzlichen Regelungen bescheinigen, freut mich, auch wenn mich der gleichzeitige Hinweis auf eine gegenläufige Praxis in den letzten 30 Jahren irritiert. Hat sich diese regelwidrige Praxis auch hinter verschlossenen Türen ausgebreitet oder war das Gesetz offensichtlich nicht praxisfest?“
          1. Das noch geltende Kinder- und Jugendhilferecht (KJHG/SGB VIII) wurde 1990 verabschiedet und ist zwar nicht vollkommen, aber man muss ihm sehr wohl eine fachlich angemessene Struktur und einen humanistischen Geist bescheinigen. Natürlich gäbe es etliches zu novellieren. Aus meiner Sicht allerdings ginge es darum, das Gesetz wirklich zu verbessern, statt es in Grund und Boden zu neoliberalisieren.
          2. Von den eigentlichen Absichten und Regelungen des KJHG bzw. des SGB VIII ist aber heute in der Praxis nichts, oder fast nichts mehr vorzufinden. Seit Beginn der schon kurz nach der Verabschiedung dieses Gesetzes von oben verordneten „Neuen Steuerung“ ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe immer weiter neoliberal ausgehöhlt worden. Das erfolgte über Erlasse, Dienstanweisungen, Konzepte, Programme, auch über Veränderungen des Gesetzes selbst (z.B. wurde eine Gewinnorientierung in der Jugendhilfe zugelassen)- also keineswegs hinter verschlossenen Türen. Die Veränderungen gingen allerdings schleichend vor sich. Die Öffentlichkeit nimmt die Kinder- und Jugendhilfe sowieso kaum zur Kenntnis und lässt sich von der Politik seit Jahren vorgaukeln, dass unsere Regierung alles für die Jugend tut. Die MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe, die nach ihrer Profession eine andere Jugendhilfe verwirklichen sollten und zum Teil auch immer noch wollen, wurden langsam in einen Gewöhnungsprozess hineingesteuert, haben z.B. mehrheitlich heute selbst die Schere im Kopf, halten das ständige Einsparen und Kürzen von Hilfe für ihre eigene Aufgabe.
          Solche Gewöhnungsprozesse finden hier ebenso wie in der gesamten Gesellschaft statt. Mancher regt sich kurz auf, fügt sich aber dann doch der Vorstellung, die gegenwärtige neoliberale Praxis, mit Menschen umzugehen (z.B. auch in der Pflege), sei alternativlos und eben zeitgemäß.

          3. Heute handelt die Jugendhilfepraxis ständig und völlig unbehelligt gegen geltendes Recht.
          Die Absicht der Politik mit der geplanten Novellierung ist es nun, genau die sich schon herausgebildete und entsprechend gesteuerte neoliberale Praxis n in Gesetzesform zu gießen – womit es nicht mehr möglich sein wird, die Missstände und neoliberalen Verdrehungen als ungesetzlich anzuprangern.

          Ja, das Gesetz war offensichtlich nicht praxisfest. Es atmet noch den Geist des Sozialstaates. Das aber hat schon 1990 vielen Politikern nicht gepasst. Während längst alle Sozialgesetzbücher mit der ideologischen Linie von Hartz IV übereinstimmen, ist das KJHG tatsächlich für die gegenwärtig Herrschenden ein Ärgernis, das es gilt, möglichst bald unter dem Teppich der Geschichte verwinden zu lassen.
          Es gibt in Fachkreisen, auch in den großen Verbänden durchaus Widerstand. Aber viele, auch viele PraktikerInnen haben den Ernst der Lage noch nicht begriffen. Neulich sagte eine schwer gestresste Sozialarbeiterin aus einem Jugendamt zu mir: „Wissen Sie, ich bin so überlastet, wir haben so viele Probleme in unserer Arbeit, es läuft zurzeit so mies – da kann ich mich nicht auch noch mit so was befassen. Dafür sind schließlich die Politiker da, oder?“
          Es wird nicht begriffen, dass Politik unsere Sache wäre und es durchaus keinen Anlass gibt, uns auf den guten Willen der herrschenden Politik zu verlassen.

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          • Lutz Lippke schreibt:

            Wir sind in der Sache wohl nicht weit auseinander. Zumindest im Wunsch, was die Kinder- und Jugendhilfe leisten können sollte. Leider gibt es für diesen gesellschaftlich sehr sensiblen Bereich kaum Öffentlichkeit. Die Verwerfungen gehen für die Allgemeinheit in den sonstigen Offenbarungen zu Sozialabbau und politischem Chaos einfach unter. So bleibt es bei fast vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit ein schwieriges und sicher kontrovers wahrgenommenes Thema unter den direkt Betroffenen. Entweder betroffen, weil in der KJH unter fragwürdigen Bedingungen arbeitend oder eben als Hilfebedürftiger oder -empfänger von unzureichender oder sogar kontraproduktiver Hilfe gebeutelt. Darüber zu reden, fällt manchmal schon aus Scham schwer, ist in Belastungssituationen kaum zu leisten und in der Erwartung von wenig Verständnis eine zusätzliche Pein.
            Ich plädiere deshalb dafür, das Thema differenzierter zu diskutieren und vor allem die verschiedenen Blickwinkel und Interessenlagen nicht pauschal zu vermengen. Erst aus der Differenzierung und dem Verständnis der verschiedenen Sichten kann die tatsächliche Schnittmenge der gemeinsamen Interessen aller Betroffenen und der Allgemeinheit erkannt und verständlicher in die Öffentlichkeit getragen werden. Nun mag die Zeit dafür knapp sein, aber vielleicht würde der öffentlichkeitswirksame Austausch und Abgleich von konkreten Erfahrungen und Interessen trotz bleibender Differenzen zumindest mittelfristig mehr bewirken als deren Ausblendung. Ich bin sicher, dass es auch zielgerichtete und wirksame Hilfeleistungen gibt, die unbedingt geschützt werden müssen.
            Ich habe persönlich einige zwiespältige Erfahrungen mit Teilbereichen der KJH gemacht, ohne damit einen wirklichen Überblick zu bekommen. So hatte ich seit 2009 mit einigen Jugendämtern und deren Mitarbeitern zu tun. Weiterhin mit einigen freiberuflichen Sozialpädagogen und Psychologen, punktuell auch mit gewerblich handelnden Einrichtungen, deren Kapazitäten und Leistungen auf ökonomische Gesichtspunkte ausgerichtet werden. Meine Frau hat einige Jahre in der Behindertenhilfe gearbeitet und auch mal ehrenamtlich in einem Kinderhospiz. Als Vater von 4 Kindern lernte ich auch die niedrigschwelligen Angebote kennen. Der Umfang der verschiedenen Angebote, Leistungen und Hilfen ist kaum zu überschauen und die Anforderungen und Probleme sind wohl sehr verschieden. Ich versuche trotzdem meine Eindrücke, eben leider nicht repräsentativ, nachfolgend zusammenzufassen:
            Niedrigschwellige Angebote sind für Familien sehr hilfreich, wenn Eltern und Kinder diese selbst finden und aktiv nutzen können. Die angemessene Finanzierung dieser Angebote und der Arbeitsstellen ist jedoch oft unsicher, lebt von der Einsicht und der finanziellen Potenz der Kommune und noch mehr vom persönlichen Engagement der Macher und Betreuer. Dass diese Angebote stabilisiert und ausgebaut werden sollten, ist wohl unstrittig. Eine lose Verzahnung dieser Angebote mit der Individualhilfe halte ich auch für wünschenswert, damit die institutionelle Individualhilfe auch möglichst in diese selbstständige Richtung zielt.
            In vielen Fällen muss Familien sicher erst individuell geholfen werden, damit sie in die Lage kommen, sich selbst besser zu organisieren und das richtige Angebot finden und nutzen zu können. In diesem Stadium scheitert es manchmal an der Trägheit oder fehlenden Sensibilität der Ämter und in anderen Fällen an der ignoranten und ablehnenden Haltung von Sorgeberechtigten. In beiden Fällen kommt es dadurch oft zu größeren Problemen. Die erste Chance des Ausschleichens der Hilfe ist vertan. Ab dann braucht es wirklich Sensibilität, Professionalität und ausreichend Kapazitäten, um nicht in eine Spirale der Zuspitzung zu geraten. Mein Eindruck ist, dass gerade dieser Bereich personell und methodisch schlecht aufgestellt ist und selbst engagierte Mitarbeiter an den starren Verhältnissen und Mängeln verzweifeln. Manchmal wäre eine direkte Orientierung der Hilfe am Kind und damit die Einschränkung der Vetomacht des Sorgeberechtigten wünschenswert, andererseits kann dies aber auch verheerenden Missbrauch durch Institutionen weiter befördern. Spätestens wenn Familiengerichte involviert werden, ist faktisch nichts mehr sicher. Von behäbigem Verschleppen der noch gut möglichen Problemlösungen bis zu fatalen Übergriffen in familiäre Bindungen ist nun auch alles Unsägliche möglich. Unter Machtlosigkeit gegen diese Entwicklung leiden dann auch engagierte und sensible Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe, reiben sich entweder an den Verhältnissen auf oder nehmen desillusioniert ihre Verantwortung nicht mehr wahr. Wenn dann die Konflikte so zugespitzt sind, dass die meist doch sehr leidensfähigen Kinder dies nicht mehr aushalten können, dann stehen Maßnahmen und „Hilfe“-Strukturen mit erheblichen finanziellen Anreizen zur Verfügung, die das Problem allenfalls temporär etwas abmildern, häufiger aber die eingetretenen Schädigungen nur verwalten oder sogar noch verschärfen. Die wirksame Überprüfung der üblichen Vorgehensweisen, eine Verantwortungsübernahme und tatsächliche Orientierung am Kindeswohl ist dann eher die Ausnahme. Es verwundert daher nicht, dass Betroffene dies als absichtliches amtliches Eingriffssystem unter dem Deckmantel des Wächteramtes wahrnehmen, weil ihnen außer ein paar Einzelkämpfern und achselzuckenden Beileidsüberbringern aus den Reihen der professionell Beteiligten niemand mehr zur Seite steht. Mit solchen Erfahrungen wünscht man sich manchmal das neoliberale Extrem, die Abschaffung dieser Einrichtungen, und weiß aber auch, das viele Kinder und Familien wirklich dringend die Hilfe und Unterstützung benötigen, die jedoch für unnötige Fälle verschleudert wird. Es muss also für die Zukunft differenziert um Zielsetzung, Qualität und Quantität der Kinder- und Jugendhilfe gerungen werden. Dazu braucht es zunächst Transparenz und öffentliche Wahrnehmung der tatsächlichen Verhältnisse und vielschichtigen Problemursachen, um die richtigen Weichen zu stellen. Das schließt auch Forderungen an angrenzende Bereiche wie das Familien- und Betreuungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und die Agenda in der gesamten Gesellschaft ein. Denn wenn sich ein neoliberales Fließbandsystem der staatlichen Eingriffe in zunehmend prekäre Familienverhältnisse formiert, dann sieht die Zukunft für die ganze Gesellschaft schlecht aus.

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  4. Lutz Lippke schreibt:

    Was ich aktuell zur beabsichtigten SGB-Reform gelesen habe, ist sehr komplex formuliert und nicht ohne Weiteres in Pro und Contra zu unterscheiden. Vieles bezieht sich auf strukturelle und begriffliche Anpassungen ohne konkret erklärte Änderungen der Regelungen und Leistungen. Zur Integration der Inklusion und der begrifflichen Umstellung von „Hilfe“ auf „Leistung“ kann man dem prinzipiellen Vorhaben eigentlich nichts entgegensetzen, soweit dies einen Flickenteppich von Zuständigkeiten und Regelungen auflöst und Hilfe in einen Leistungsanspruch umdefiniert. Das Reformvorhaben nimmt für sich gerade eine begriffliche Klärung und transparente Strukturierung der bisherigen Regelungen in Anspruch. Dass die bisherige Praxis reformbedürftig ist, bestreiten die Insider wohl auch nicht. Nachteilig wirkende Veränderungen müssten also konkreter benannt werden, um den Vergleich mit bisherigen Regelungen und der Praxis vornehmen zu können. Sich allein auf entsprechende Wertungen der Träger der KJH zu verlassen, sehe ich als problematisch an, da diese Einrichtungen durchaus auch Eigeninteressen verfolgen. Da erscheint mir Vieles zu intransparent, als das man ohne Vertiefung eine klare Haltung beziehen könnte. So wird in der Kritik u.a. die Verlagerung der SGB-Ansprüche des/der Sorgeberechtigten auf das Kind problematisiert. Wer sich schon mit Elternrechten befassen musste, kennt die Problematik des Sorgerechts aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Gleichsetzung der Personensorge mit dem Elternrecht ignoriert die nichtsorgeberechtigten Eltern und die Probleme mit der Machtstellung von Alleinsorgeberechtigten. Ein Eingriff in diese Machtstellung ist eigentlich nur bei erheblicher Kindeswohlgefährdung und in einem aufwändigen FamFG-Verfahren möglich. Das kann für die Unterstützung von hilfebedürftigen Kindern viel zu spät sein. Andererseits sollte natürlich das Elternrecht nicht prinzipiell untergraben werden, zumal es auch nicht wenige Fälle von unangemessenen Eingriffen durch Institutionen gibt. Die Lösung dieser Probleme liegt aber eher in der verfassungskonformen Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechts im FamFG (gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung, Wechselmodell als Referenzregel) als in institutionellen Hilfen und Eingriffen mit dem Sozialrecht. Kritisiert wird auch, dass Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in dem Reformpapier nicht mehr explizit genannt wird, sondern in den allgemeinen Teilhabeanspruch des Kindes eingeht. Offensichtlich wurde jedoch die Erziehungshilfe bisher allenfalls mit dem Sorgeberechtigten abgestimmt, das Kind nur sehr wenig an Entscheidungen beteiligt und rechtlich als Empfangsobjekt der Hilfeleistung angesehen. Nachvollziehbar ist die Sorge um Nachteile beim Übergang ins Erwachsenenalter und während der Berufsfindung.

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  6. Theresa Bruckmann schreibt:

    Danke, Herr Lippke!
    Wenn man etwas wirklich begreifen will, muss man Leute fragen, die von den Regelungen und Gesetzen betroffen sind oder waren, und die sich mit den Vor- und Nachteilen erfolgter oder geplanter Reformen auseinandersetzen mussten.
    Was mir unmittelbar einleuchtet, ist, dass ein Leistungsanspruch eine ganz andere Qualität hat als Anspruch auf bloße Hilfe. Der Leistungsanspruch ist – so nehme ich an – klar umrissen, was
    Umfang und Dauer angeht, bloße Hilfe macht mich zum Bittsteller.
    Oder ist das anders? Ich lasse mich gerne belehren!
    Was und in welchem Zeitrahmen könnte sich ereignen angesichts der
    technologischen Entwicklug hin zur Industrie 4.0, wie z.B. hier skizziert:

    https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/bedingungsloses-grundeinkommen-im-kontext-von-industrie-40/

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Ich kenne mich keineswegs aus. Den Protest der Arbeitenden aus den Hilfeeinrichtungen kann ich aber nachvollziehen. Prekäre Arbeitsbedingungen und Unsicherheiten sind in der Branche wohl weit verbreitet. Man hängt am Tropf von Zuweisungen, denn einen messbaren Kostenbeitrag können die Klienten (Kinder und Familien) selten leisten. Bei kleineren Einrichtungen oder Selbstständigen hängt das Überleben von dem Wohlwollen und der Geberlaune des öffentlichen Trägers in jedem Einzelfall ab. Große Einrichtungen optimieren ihre Ergebnisse gegebenenfalls über schlechte Arbeitsverhältnisse und haben eine stärkere Position gegenüber dem öffentlichen Träger. Transparenz zur Kosten- und Erlösverteilung ist in diesen Einrichtungen wohl eher die Ausnahme. Es ist wohl auch keine Neuigkeit das in diesem Bereich auch Mittelverschwendung, Ineffizienz und Betrug keine Ausnahme sind. Wenn man einen Eindruck der Verhältnisse aus Sicht der Sozialarbeiter gewinnen will, dann lohnt sich der Blick in die Studie ab S.254

      Klicke, um auf Stummbaum-Wistle.pdf zuzugreifen

      Das ist die eine Seite. Eine Weitere, ist die Frage, ob die Kinder- und Jugendhilfe die gesellschaftlichen Verwerfungen tatsächlich ausgleichen kann. Ich meine, Sie kann es nicht. Der Sozialarbeiter muss es aber trotzdem immer wieder für die ihm Anvertrauten versuchen. Manche tun das mit viel Aufopferung, andere richten es sich im System bequemer ein. Die gesellschaftlichen Verwerfungen bestehen zur allgemeinen Einkommens- und Verteilungsungerechtigkeit, den familienunfreundlichen Arbeitsbedingungen, der in Teilen katastrophalen Situation im Bildungsbereich, der kommunalen Vernachlässigung von niedrigschwelligen Kinder- und Jugendangeboten und auch der widersprüchlichen staatlichen Familienförderung. Als eine ebenfalls nicht unerhebliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stellt sich das Familien- und Kindschaftsrecht dar. Deren Regelungen und vor allem auch deren Praxis sind teilweise derart fehleranfällig und kontraproduktiv, das von einer Fachlichkeit kaum gesprochen werden kann. Mit den Ergebnissen des dortigen Versagens befasst sich dann die Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eng in diese oft dysfunktionalen Strukturen eingebunden und profitiert faktisch von der Erzeugung besonderer Problemfälle. Die Kinder – und Jugendhilfe kann und will an dieser Situation kaum etwas ändern. Wer schafft sich schon tendenziell selbst ab? Anständige können in diesem Umfeld zwar viele Zumutungen für die ihnen Anvertrauten lindern, jedoch nur unter Hinnahme und Verschweigen der grundsätzlich unhaltbaren Zustände im System und mit einer hohen inneren Belastungstoleranz.

      Das bedingungslose Grundeinkommen könnte, wenn es denn wie gedacht funktioniert, für eine Verbreiterung der sozialen Kompetenzen und Kapazitäten führen. Außerdem würden bei einer angemessenen Finanzierung viele administrative Aufgaben auch im Sozialhilfebereich entfallen. Sozialpädagogische Fachkräfte könnten sich dann um wirkliche Problemfälle kümmern und würden nicht mit der Dokumentation und Kontrolle in einem künstlich erzeugten Massengeschäft aufgebraucht.

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  8. Theresa Bruckmann schreibt:

    Eine Freundin sandte mir diesen LINK zum Bedingungslosen Grundeinkommen:

    http://www.n-tv.de/panorama/Dauphin-war-die-Stadt-ohne-Armut-article15287556.html
    Eine spannende Studie über gemachte Erfahrungen.

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