staatliche Rache

„Auge um Auge…“, ist nach der Bibel gerecht.

Der moderne bürgerliche Rechtsstaat verfährt anders.

Israel sieht sich aktuell mit einem schlimmen Verbrechen konfrontiert und kündigt die Zerstörung der Häuser der Verwandten der Verbrecher an.

„Auge um Auge“ ist das nicht. Ist es eine Form der Sippenhaftung? Israel rächt sich mit Abrissbaggern. Und dann?

Was sagt zu all dem der Rechtsstaat? Oder, da wir kürzlich hier im Blog über Grenzen des Rechtsstaats diskutierten, setzt Israel (das Frau Merkel gleichsam mit unserem Herzblut verteidigt) eine weitere Art von Grenzen des Rechtsstaats?

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2 Antworten zu staatliche Rache

  1. Wolfgang schreibt:

    Mit Rechtsstaat hat das alles leider nix zu tun; eher mit rechtsStaat. Ein Staat der Rache übt, ist kein Rechtsstaat.

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  2. Joachim Bode schreibt:

    Mit Rechtsstaat hat es nichts zu tun, und mit Völkerrecht auch nicht.

    Die „Sippenhaft“ ist nach dem Genfer Abkommen ausdrücklich untersagt.
    Wahrscheinlich erinnern sich die verantwortlichen Politiker in Israel zu sehr an das Vorgehen der Nazis: Denen war die Sippenhaft oft genug die Methode der Wahl, um ihre Ziele durchzusetzen. Auf Unschuldige wurde dabei keinerlei Rücksicht genommen. Als manche dieser Nazi-Täter den US-Siegern in die Hände fielen, wurde zur Strafe oft „kurzer Prozeß“ gemacht (dieses Thema wird heute gern totgeschwiegen).

    Mit völkerrechtswidrigem Häuserabriss hat der Staat Israel Erfahrung: Auch die zahllosen Zerstörungen palästinensischer Häuser betreibt man schon lange, um die illegalen Ansiedlungen eigener Staatsbürger im Rahmen des Landraubs zu ermöglichen. Das wird inzwischen weltweit als völkerrechtswidrig verurteilt.

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