Nach seiner Rückkehr aus dem Münchner Landtag wurde Gustl Mollath drangsaliert.
via: Muschelschloss
Und so gedenken Prof. Dr. Kröber und Dr. Leipziger „unseren Gustl“ akademisch auszuschlachten!
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In Abänderung der Überschrift frage ich grundsätzlicher:
Warum stoppen die politisch Verantwortlichen solche und viele andere menschenrechtsverletzende Handlungen von Psychiatern und menschenunwürdige Behandlung von Gefangenen in der Zwangspsychiatrie nicht?
In der deutschen geschichte haben schon mehrmals menschen(-gruppen), die endlich in die enge getrieben worden waren, nicht aufgegeben, sondern auf manische art bis zu ihrem – dann doch nicht eingetretenen – endsieg weiter schaden für ihre mitmenschen angerichtet.
Solches verhalten muss bei kranken, die ihre offiziellen postitionen im gemeinwesen auf grund von geltungssucht und selbstüberschätzung errungen haben, womöglich als normal betrachtet werden (was treibt einen menschen an der spitze stehen zu wollen?).
Solche kranke sind, wie bereits beschrieben, gemeingefährlich.
Ob man ihnen eventuell einen notausgang bzw. ventill öffnen muss, bevor sie in ihrer not alles kaputt schlagen?
Wie würde ein solcher notausgang aussehen? Ich weiß es nicht.
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Sie haben Recht, Opa Kranich, diese Dr´es Prof. Kröber und Leipziger sind dreister als dreist: und schamlos. Könnte es sein, daß sie mit´m Rücken zu Wand stehn?
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Fall Gustl Mollath – Entlassung aus Psychiatrie abgelehnt. Pressemitteilung LG Bayreuth
Darin heisst es:
„Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg Fürth vom 08.08.2006 gebunden ist. Zur Korrektur der Rechtskraftwirkung dieses Urteils habe der Gesetzgeber die Regelungen über dasWiederaufnahmeverfahren geschaffen. Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.“
http://muschelschloss.blogspot.de/2013/06/mollath-entlassung-vom-lg-bayreuth.html
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Es hätte heißen müssen: Mein Gustl und nur von Leipziger gezeichnet.
Denn anders ist es ja nicht, Gustl Mollath ist diesem widerlichen Menschen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Wir sollten nach Potsdam fahren und demonstrieren!
Deali
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Freiheit für einen Mörder- dank des Gutachters Prof. Dr. K.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/buechermarkt/2000034/
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Bin erst jetzt im Thema Gustl Mollath in die Tiefe gegangen und habe diesen blog gefunden .. Dieser Titel ist sehr gut gewählt und drum antworte ich auch mal ausführlich aus meiner Sicht:
Ich denke, ein Teil der Problematik besteht inzwischen darin, dass man sich auf bestimmte Personen eingeschossen hat und gar eine politische Entscheidung fordert bzw. gegen die CSU schießt – das führt nicht wirklich zu dem (hier geforderten und richtigen) Ergebnis.
Die echte Thematik liegt für mich darin, dass sich die Psychiatrie schon vor vielen Jahren „gespalten“ hat – es gibt dort die „Halbgötter in weiß“, die vor allem die tollen Angebote der pharmzeutischen Macht nutzen – und diejenigen, denen der kranke Mensch am Herzen liegt.
Ich habe im eigenen Familienkreis gegen Manipulation und Psychosumpf gekämpft – und erlebt, dass dass Urteil eines (vorhergehenden) „dekorierten“ Psychiaters höher eingeschätzt wurde als das eines Familienrichters (an anderem Ort) und 2 Notaren ..
Aber WAHRheit steht nun mal im Zusammenhang mit WAHRnehmung
.. da find ich Zitate von Persönlichkeiten um die es hier geht: „«Ich bin zwischen Verrückten groß geworden, zwischen Verrückten mit und ohne Kittel.» (FAZ v. 24.8.2009) .. war das als Werbung gedacht bei der Vorstellung von „Mord“ bei rowohlt.de?
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Ui, daß wird spannend (sofern da was in die Öffentlickeit dringen wird, wovon abzusehen ist).
Ich bin mir sicher, diese Veranstaltung soll letztlich dem Zweck dienen, die Wogen zu glätten (insbesondere die «Wellen der Beschimpfungen» des Dr. Pfäfflin, der wohl leider aus «Belastungsgründen» nicht mit im Boote sitzen kann.).
«Unser Gustl» – diese Formulierung zeigt nicht nur, wie machtversoffene Psychiater über ihr Material (einem in ihren Augen vordergründig kranken Menschen) denken, sondern auch wie sicher sie sich dabei fühlen. Zudem erzeugt diese Formulierung mit Sicherheit nicht nur Schmunzler im Fachpublikum, sondern ferner wird sie auch auf die weitere Öffentlichkeit abzielen, da Gegenstand des Vortrages ja auch die Identifikation einer psychiatrisch ungebildeten Masse sein wird, die sich hier in einem Gefühl von Solidarität in einem Einzelschicksal sieht.
Oder sollte ich gar als nicht-psychiatrie/psychologie-Studierter etwas überrachend anderes erwarten dürfen?
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„Unser Gustl“ wurde inzwischen geändert in „Gustl Mollath“
siehe http://www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf
laut. Website modifiziert am: Mittwoch, 12. Juni 2013 12:32:57
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Ich finde den ‚Empfang‘ Mollaths nach seiner Rueckkehr aus Muenchen schockierend.
Auch das Fallseminar empfinde ich als ziemlich krass – ich dachte immer, dass es bei Fallseminaren einer Pruefung durch einen Ethikausschuss bedarfs, die wiederum der Einwilligung des erforschten Menschen bedarf.
Hier ist die Seite fuer die Ethikkommission der Charite, an der Herr Kroeber arbeitet: http://ethikkommission.charite.de/
Vielleicht koennte man dort nachfragen?
Ich denke, dass Herr Kroeber seinen geplantes Fallseminar so auslegen kann, dass es dafuer keiner Ethikkommission bedarf.
Kennt sich hiermit jemand besser aus als ich?
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Laut Satzung ist diese Kommission für den Bereich Forschung/Medizin tätig. Fallseminare werden, soweit ich die Satzung verstehe, nicht von dieser Kommission behandelt.
Satzung:
http://ethikkommission.charite.de/satzung/?no_cache=1&cid=62608&did=19326&sechash=e2033b72
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Vielen Dank, aber (wieder habe ich leider nicht genug Wissen) wie schaut es mit der Schweigepflicht aus?
Z.B. das Buch von Hans-Ludwig Kroeber schuetzt die Identitaet der besprochenen Moerder, indem es „Alle Geschichten sind authentisch, wenn auch Namen und biografische Details der Protagonisten so verändert sind, dass die Betroffenen nicht identifiziert werden können.“ [Zitat: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/buechermarkt/2000034/ ]
Warum wird dann bei dem geplantent Vortrag der Herren Kroeber und Leipziger nicht die Anonymitaet Herrn Mollaths gewahrleistet? Wenn ich zum Arzt oder Psychiater gehe, erwarte ich doch auch, dass diese nicht oeffentlich (auch wenn es einer Einladung bedarf) ueber meine etwaigen Gesundheitsprobleme besprochen werden?
Oder gelten in der forensisch-psychiatrischen Medizin andere Massstaebe (z.B. dass Herr Mollath alle ihm ihn betreffenden Dokumente online gestellt hat, und demnach an die Oeffentlichkeit gegangen ist)?
Aber selbst wenn dies der Fall waere, finde ich es untraeglich und erschreckend, dass Mollaths Klinikchef, Dr Leipziger, ueber seinen bekanntesten ‚Insassen‘ oeffentlich referiert.
Weiss hier irgend jemand besser Bescheid?
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@Kemaset
Die Frage nach der Legalität eines solchen Fallseminars ist sehr berechtigt. Da würde ich mich auch über eine Einschätzung eines Experten freuen (der ich nicht bin).
Legitim ist das Seminar und vor allem ist der Titel „Unser Gustl“ definitiv nicht.
Allein damit haben sich Kröber und Leipziger als nicht akzeptabel für ihren Beruf und ihre Rolle in dem Fall Mollath dargestellt.
Man muss konstatieren, dass die Justiz und die forensische Psychiatrie nicht nur inhaltlich sondern auch rein formal gerade nicht mehr als zurechnungsfähig zu bezeichnen sind.
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Dass das Leipziger-Kröber-Seminar „Unser Gustl“ in der Ankündigung zu einem Programmpunkt dessen enthielt, ist auch für mich nicht legitim. Andererseits scheint mir „Unser Gustl“ die Herren und ihre Interessen mehr zu entlarven als „Gustl Mollath“ oder auch jetziger, geänderter Titel: Ich lese die ehemalige Ankündigung auch als „unser Problem mit Gustl Mollath“, dass sie vielleicht nicht nur bei dieser Gelegenheit zu erörtern wünschen, sondern eher einer Lösungsfindung zuführen wollen – zuerst in ihrem Interesse. Ich lese es nicht als gönnerhaft, verniedlichend oder gar herablassend – auch wenn es so gemeint sein will. Es steckt ja auch der Anspruch darin, dass nicht etwa der Name Gustl, sondern der spezielle Fall allgemein im Adressatenkreis bekannt ist oder aber dessen Bekanntmachung der Teilnehmer im Vorfeld gewünscht ist. „Unser“ schließt die Teilnehmer mit ein, verpflichtet sie geradezu, oder aus Sicht von Leipziger-Körber meint es wohl eher, unser ist auch euer Problem, wir sitzen doch im gleichen Boot.
Und wenn diese Botschaft zutreffen wollte, ist sie genau die richtige, nämlich die:
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/validitat-psychiatrischer-diagnosen/
oder wer es näher am Original lesen will:
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/john-horgan-psychiatrie-in-der-krise/
oder tatsächlich Thomas Insel (englisch):
http://www.nimh.nih.gov/about/director/2013/transforming-diagnosis.shtml
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Bei Kröber und Leipziger wird man das Wort Respekt nur im Zusammenhang mit ihrem Geldbeutel finden.
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Ich stelle mir die Frage, inwiefern eine Fallbesprechung Datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht und der ärztlichen Schweigepflicht gerecht wird, wenn bereits im Flyer der Name eines Betroffenen genannt wird.
Soweit mir als Sozialarbeiterin derartige Gruppenfallbesprechungen bekannt sind, werden sie anonym, also ohne persönliche Daten wie Name des Betroffenen, geführt und dienen dem Zweck, bestmögliche Lösungen zu finden.
Der Flyer ist deshalb aus meiner Sicht eher marketingstategisch gestaltet, da sich mit dem Herrn M. derzeit sicherlich einiges an Aufmerksamkeit – und deshalb auch Seminarteilnehmer – generieren lässt. Ethisch finde ich ihn unterirdisch, weil nicht die Person sondern die individuellen Gegebenheiten die Grundlage einer solchen (quasi-öffentlichen) Fallbesprechung sein sollten. Der Titel lässt vermuten, dass die Herrn Veranstalter den M. als ihren rechtmäßigen Sklaven betrachten, dem M. jegliches Persönlichkeitsrecht absprechen.
Und ich könnte angesichts der Untätigkeit der zuständigen Behörden anfangen rückwärts zu essen, denn offenbar haben die kein Problem mit derartigen Vorgängen.
Eine Namensänderung zwecks Schutz der Persönlichkeit des „Falls“ wäre das Mindeste, was Ärzte, die ihren Patienten ein Mindestmaß an Grundrechten zusprechen hätten tun müssen. Und Verfolgung dieser eklatanten Datenschutzverletzung/ Schweigepflichtsverletzung das Mindeste, was angesichts der allgemeinen Zugänglichkeit der Veranstaltungsanjündigung ohne Aufforderung durch Anzeigen von den Verfolgungsbehörden veranlasst werden müsste.
Aber eher bekomme ich den 63 er weshalb auch immer und klapse auf Lebenszeit als dass oben beschriebenes passieren wird…..
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Ohhh, ich bin froh das Sie das ORIGINAL gesichert haben.
Als ich die webseite neulich fand war ich geschockt.
Kröber hat schnell den Titel von Leipzigers “ Vortrag“ geändert.
Nun ist es nicht mehr „unser “ Gustl
Hat wohl damit zu tun, das jemand auf abgeordnetenwatsch Frau Haderthauer angesprochen hat
mündiger Bürger sagte am 10. Juni 2013 um 23:17 :
Ich weis nicht, ob Folgendes schon bekannt ist:
Klicke, um auf Fallseminar_2013.pdf zuzugreifen
Ich kann es nicht glauben! Ist das ein Aprilscherz?
Weiterhin findet das Nürnberg wiki nichts aus der Jugend von H. Leipziger.
Ironie an:
Vielleicht gab es ja keine
Ironie aus
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Benutzer:Manfred_Riebe/Klaus_Leipziger
Auch dies ist irgendwie paradox.
Es muss aufgedeckt werden, woher dieser „Dr. Leipziger “ kommt.
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Hallo
wer ist Dr.med. Leipziger (geb. 1953? in ?) http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Benutzer:Manfred_Riebe/Klaus_Leipziger ?
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Danke an Stadtschloss für den folgenden link in seinem Text zu Dr, Leipziger: http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/G050725M.htm
Darin wird ein manipulierter Text von Dr. Leipziger vermutet.
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Und bitte, keine Vermutungen und Anschuldigungen oder Hexenjagten. Gerechtigkeit ist letztendlich nur auf dem Rechtsweg erreichbar. Zur Wahrheitsfindung können wir beitragen, Danke nochmals an Opablock, Gerechtigkeit kann nur ein Gericht finden – oder Versagen.
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„Gerechtigkeit ist letztendlich nur auf dem Rechtsweg erreichbar.“ – Etwa mit zwangspsychiatrischen Gesetzen und befangenen Richtern? Vielleicht auch mein Fehler, dass ich Rechts-Weg nicht in Ihrem Sinne verstand.
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@ Dian
Ich gehe davon aus, das Richter und Psychiatoren auch in Bayern ehrliche Menschen sind und kein Recht beugen. Was wir hier erleben und Hr. Mollath erleidet, sind einzelne Personen, die gemeinsam handeln, um Wirtschaftskriminalität zu ermöglichen. Leider wird diese Kriminalität weitestgehend durchgehen, da verjährt. Aber die Beweise für die Rechtsbeugungen gegenüber Hr. Mollath sind so erdrückend, dass Hr. Mollath letztendlich einen fairen Prozess bekommt. Der übrigens nur erforderlich ist, weil ein erster Prozess durch Rechtsbeugung überhaupt erst durchgeführt wurde. Hr. Brixner, die ehemalige Ehefrau von Hr. Mollath und Hr. Leipziger sind kriminell. Und Frau Merk macht sich die Hände nicht schmutzig, verleumdet aber Hr. Mollath auf übelste Art und Weise und trägt insofern eine Mittschuld am frechen Handeln dieser Kriminellen.
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Herr Fiedler, Sie gehen irrender Weise „davon aus, das Richter und Psychiat[er?]oren auch in Bayern ehrliche Menschen sind und kein Recht beugen.“ Psychiater ettiketieren „unwertes Leben“, behandeln – eigentlich foltern – mit Zwang und verletzen damit elementare Menschenrechte. Dies übernehmen alle Richter, die sich auf „psychiatrische Gutachten“ stützen oder sich zu Erfüllungsgehilfen dieser machen. Und dies leider nicht nur in Bayern …
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@Dian: Überprüfbare Beweise bitte für solche pauschalen Behauptungen. alles andere ist Polemik, die Hr. Mollath nicht hilft.
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Herr Fiedler, wenn Sie von „etwas“ ausgehen, dann ist dies natürlich keine Polemik. 😉
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@Dian
Meinen ursprünglichen Kommentar zu Ende gelesen: „Hr. Brixner, die ehemalige Ehefrau von Hr. Mollath und Hr. Leipziger sind kriminell.“ Konkret benannt und auf der Grundlage von veröffentlichten Fakten. In dieser Richtung geht Ihre Meinung doch auch? Nur eine Pauschalisierung auf alle Richter und Psychiater ist einfach falsch und – ich betone es noch einmal – hilft Hr. Mollath nicht und spielt darüber hinaus seinen Peinigern in die Hände. Übrigens, Herr Strate ist ein Rotarier (https://opablog.net/2013/06/14/rotary-magazin-nicht-zum-fall-mollath/) und trotzdem über jeden Zweifel an seiner Integrität erhaben.
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Psychiatrie ist immer Zwangspsychiatrie und damit Folter: http://www.folter-abschaffen.de/
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@Holger Fiedler
Sind denn Sie selbst bereits der von Ihnen frei von der Leber weg postulierten »bürgerliche[n] Pflicht« (15. Juni 2012 um 06:14), Kriminelle anzuzeigen, in Bezug auf »Hr. Brixner, die ehemalige Ehefrau von Hr. Mollath und Hr. Leipziger« (15. Juni 2013 um 09:43) nachgekommen? Oder sollte eine solche Pflicht Ihrer Meinung nach nur in Bezug auf eine so genannte »kriminelle Vereinigung« (ib.) existieren?
Eine Pflicht zur behördlichen Denunziation Krimineller erschiene allerdings mir nicht nur ausgesprochen unbürgerlich, sondern im Falle mafiöser Strukturen sogar regelrecht selbstmörderisch – erst recht wenn staatliche Stellen darin involviert sein könnten. – Oder wollen Sie am Ende alle Kommentatoren im »Opablock« (15. Juni 2013 um 05:46) »mollathisiert« sehen?
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@opablock
@stadtschloss
Möchten wir so in einem Dossier aufgeführt sein? Ist es moralisch vertretbar, perönliche Daten von Dr. Leipziger zu sammeln und zu veröffentlichen? Ich bitte um Zurückhaltung. Es gilt, keine Feindbilder aufzubauen.
Andererseits, wenn jemand zu dem Schluss kommt, dass es in und um Nürnberg eine kriminelle Vereinigung gibt, in der ein Herr Brixner zwei Jahre vor der Gerichstverhandlung Einfluss auf die Steuerbehörde genommen hat, also befangen war und in der heute in Vorträgen ( „Unser Mollath…“) gespottet wird, dann ist es seine bürgerliche Pflicht, dies anzuzeigen.
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@Fiedler: Wenn auch nur die (kleinere) Häfte der Dr.-Sponsel-Kritik http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/G050725M.htm an diesen Pycho-„Gutachen“ (2005) bzw. diesen Herren „Gutachtern“ mit den langen akademischen Namen zutrifft – dann ist der Herr Mollath seit 2005/06 schwerstens freiheitsberaubt. Und noch gilt hierzulande schwere Freiheitsberaubung als Verbrechen.
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Der Verstoß gegen Menschenrechte verjährt niemals und genau das ist bei Gustl Mollath der Fall!Dazu gehört auch die unrechtmäßige Freiheitsberaubung und seelische, pysische und psychische und körperliche Folter!!!
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Ein neuer Artikel von Otto Lapp
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/ein_ortsbesuch_im_bezirkskrankenhaus_bayreuth_160776
Da ich dafür keinen Cent ausgebe, kann ich leider keine Inhaltsangabe machen.
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Lapp: „Das bringt nicht nur die Klinik in Verruf, sondern auch die ganze Psychiatrie. Zu Unrecht.“ – Danke, reicht.
Hier finde ich die Bezahlbarriere sehr gut …
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@Fiedler
Sie behaupten: „Polemik, die Hr. Mollath nicht hilft.“
Das ist mehrfach ganzfalsch: a) Strates Texte für Mollath sind (oft auch hintergründig) polemisch. Sie meinen: Strate schadet(e) Mollath? Es geht sowohl um b) Mollaths sofortige Freilasssung und seine baldige Entschädigung als auch c) um die weitere Arbeit an der Wahrheit zur Aufklärung des „Falls“ als Justizverbrechen sowie d) unter der zutreffenden Voraussetzung, daß Mollath kein Einzelfall ist, um weitere aktuell vergleichbare und, mindestens ebenso wichtig, um die Verhinderung künftiger ähnlicher Fälle (sog. „Prävention“), wozu es entsprecher Maßnahmen, Regelungen, Institutionen bedarf (nicht aber noch mehr Geld für Justiz, Psychiatrie, Justizpsychiatrie), die es bisher (nicht nur in Bayern) nicht gibt.
Und ja: Brixner hat mehr begriffen als Sie. Er weiß, daß Strate ihn (auch sublim polemisch) des schlimmsten Justizverbrechens, das es gibt, öffentlich beschuldigte: der vorsätzlichen, mehrfachen und bis heute wirksamen BEUGUNG DES RECHTS. Das hat auch die Staatsanwaltschaft in ihrem ersten großen Wiederaufnahmeantrag so gesehen und als absoluten Grund für einen Wiederaufnahmeprozess gewertet.
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betrifft ärztliche Schweigepflicht und Forensik-Seminar in Berlin:
solange keine persönlichen Daten und nur allgemein über das „Spannungsverhältnis“ von „Der Fall Mollath“-forensische Psychiatrie- Justiz und Politik“ referiert wird ist es kein Problem.
Persönliche Einzelheiten dürfen nur mir Erlaubnis des Betreffenden berichtet werden.
So hat es ja Mollath sicher bei den von RA Strate verfassten Wiederaufnahmeanträgen gemacht.
Wäre dem nicht so, dürfte weder RA Strate noch die Staatsanwaltschaft etwas veröffentlichen.
Bei den Anträgen der Staatsanwaltschaft dürfte es so sein: Mollath hat Herrn RA Strate die Erlaubnis gegeben, den Antrag der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen.
Klicke, um auf Mollath-Rechtlicher-Hinweis.pdf zuzugreifen
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@thomas franken
Prinzipiell stimme ich Ihnen zu.
Aber der Titel lautet: „Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien“ (mal abgesehen von dem ursprünglichen Titel „Unser Gustl“).
Damit setzt dieses Fallseminar den „Wahn“ implizit voraus. Genau dies ist, gelinde ausgedrückt, aber strittig, wodurch die öffentliche Wahrnehmung und Meinungsbildung in einem laufenden Verfahren durch in den Fall direkt involvierte Personen beeinflusst wird.
Die Preisgabe von Details in diesem Fall wird zum Aufbau der Thematik unabdingbar sein, da ja erst einmal die Annahme, es läge ein Wahn vor, dargelegt werden muss, was auch in der Teilnehmerschaft sicherlich nicht unumstritten sein wird.
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@F.Fischer
[quote]Damit setzt dieses Fallseminar den “Wahn” implizit voraus.[/quote]
ob dem so ist kann ich nicht beurteilen, da mir die dann tatsächlichen Ausführungen im Forensik-Seminar nicht bekannt sind.
Sie haben völlig Recht, einen Wahn kann mal wohl Herrn Mollath nach heutiger Kenntnis überhaupt nicht „andichten“:
Mal sehen, ob einer über dieses Seminar berichtet.
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“Unseren Gustl” gibt es nicht mehr, und auch keinen “Fall Mollath” für die ehrenwerten Herren Kröber und Leipziger:
Klicke, um auf Fallseminar_2013.pdf zuzugreifen
Bekomme ich jetzt mein Seminargeld zurück? 😉
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Das Geld darfst Du in einen Topf spenden, aus dem die gesundheitlichen Leiden von Creme- und Nichtcreme-Psychiatern abgegolten werden.
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