Beate N. fragt: „Können die hellsehen?“

An den „Fall Mollath“ läßt der Nordbayrische Kurier, wie man so sagt, „keine Luft ‚ran“. Heute steht da kein ganz kleiner Artikel von Otto Lapp über Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin: „Mollaths neuer alter Gutachter“. (Online habe ich ihn bisher nicht gefunden.)

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Da liest Beate N., daß Herr Pfäfflin „von seiner neuen Gutachter-Rolle vom Kurier am frühen Montagmorgen“ erfahren hat und fragt bei soviel Fixigkeit, ob Lapp unter die Hellseher gegangen sei.

Lapp kann mehr als hellsehen. Das hat er damals schon bewiesen, wir erinnern uns, als er Mollath in Fesseln erblickte. Das ganze Anhörungsverfahren des Landgerichts Bayreuth ist zwar nichtöffentlich, wie Herr Goger in der Presseerklärung „vorbeugend“ hervorhebt. Das schließt aber keineswegs aus, daß Jemand dem Ohrlapp was Nettes flüstert. Auf die Weise kann der NK mit seiner Exklusivinformation für drei Tage die Agenda bestimmen (abgesehen davon, daß das Monopolblättel der Region sowieso die öffentlichen Themen weitgehend bestimmt).

Sichtbar ist, wie ernst der NK die Mollath-Berichterstattung nimmt. Freilich, schneller Tendenzjournalismus ist auch bloß Tendenzjournalismus. Flott manipuliert ist auch nur manipuliert. Doch neidlos sei eingestanden: Wer es schafft, wie Otto Lapp, in zwei kurzen Sätzen drei Lügen bzw. Verdrehungen unterzubringen, der erfreut das Herz nicht nur eines Chefredakteurs. 

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Da haben wir den „Schimpfer Mollath“. Da wird unterschlagen, daß keineswegs nur Mollath im Pfäfflin-Gutachten dutzende Fehler nachgewiesen hat (auch hier und hier und hier). Da wird gelogen, es gebe nur negative, der Justizwillkür gefällige Gutachten. Die Tatsache der Existenz von zwei Gutachten, die Mollath von jedem Wahn und jeder Gefährlichkeit freisprechen (immerhin zwei von insgesamt dreien, die nicht bloß „nach Aktenlage“ konstruiert, sondern nach intensivem Gespräch geschrieben wurden) wird im „Nordbayrischen Kurier“ konsequent verheimlicht.  

Die Lapp und Braun bleiben ihrer Linie treu, einen Menschen, dessen Rechte extrem verletzt wurden und werden, fertig zu machen. Der lange Kampf, ob dies der bayrischen Justiz- und Psychiatriewillkür im Mollathskandal ebenfalls gelingt, ist noch nicht entschieden.

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15 Antworten zu Beate N. fragt: „Können die hellsehen?“

  1. Bertl schreibt:

    Ja, @Beate, das ist so: wobei der Herr Braun auch hier nach seinem Beruf gefragt wurde und betonte, er wär Chefredakteur. Das ist ein Posten oder eine Funktion. Aber kein Beruf. Woraus folgt: entweder weiß er nicht was ´n Beruf ist oder er hat keinen. Und wer genau liest was er hier einpostete: sachlich kaum was. Nur Selbstdarstellung. Und Polemik gegen seine Kritiker(innen) wie Fotobiene. Dieser Typ „Chef“redakteur aus den 50er und 60er Jahren ekelt mich an.

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  2. annie b. schreibt:

    Hier ist der Artikel online:

    http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollaths_neuer_alter_gutachter_147520

    Ich möchte eigentlich gar nicht „mehr lesen“.

    Da steht im Untertitel des Print-Artikels: „Ob er es macht, ist unsicher“ –

    Prof. Dr. Pfäfflin wird sich das sicher gut überlegen …

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    • Horst Pachulke schreibt:

      Ich glaube ja, dieses Blatt veröffehtlicht demagogische Polemiken, um noch Leser zu finden. Bei den Preisen pro Artikel müssen die ganz schön was bieten, dass man eventuell den Fehler begeht, dieses Blatt nicht nur zum Salateinwickeln zu verwenden.

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  3. Taroll schreibt:

    Danke, vor Allem für den letzten Absatz: Kein DrumrumReden, sondern das Ungeheuerliche am Vorgehen dieser Zeitung treffend und ohne Umschweife beim Namen nennen!

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  4. Bille schreibt:

    Hellsehen muß man nicht können, nur Beziehungen pflegen.
    Der Beschluß wurde doch schon am 24.04 gefaßt…..nur wurden Mollath und die Anwälte erst am Montag informiert.
    Man mußte Lapp doch Zeit lassen, seinem „journalistischen Auftrag als investigativen Journalisten“ nachzukommen und die Wahrheit zu verdrehen.

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    • Dian schreibt:

      Der jüngste Gerichtsbeschluss im Fall Mollath http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf datiert auf den 26.04. Die Sendezeit dieses Faxes an das Strate-Büro ist interessant: Montag, 29.04.13 06:22 Uhr!

      Am 26.04. beschlossen, übers Wochenende liegen gelassen, und gleich Montag früh, noch ehe der stressige Büroalltag richtig beginnt, schnell erst einmal an Büro Strate gefaxt, damit man dort schon mal informiert ist. Au weia, hoffentlich bekommt jetzt nicht die Christl von der Post Ärger …

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      • Bille schreibt:

        Naja, man war ja darauf vorbereitet….Leipziger hat doch in der Ergänzende Stellungnahme des BKH Bayreuth vom 16.4.2013 (jetzt von RA Strate veröffentlicht), schon klar und deutlich belegt, daß Mollath weiterhin mordsgefährlich ist:
        Er guckt lange, lächelt und hetzt die anderen auf.
        EINDEUTIG geisteskrank

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      • annie b. schreibt:

        Oh, tatsächlich: 06:22, was für ein Timing – und der rasende Reporter konnte schon „am frühen Montagmorgen“ den designierten Alt/Neu-Gutachter ins Bild setzen !?

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  5. Josef schreibt:

    Da ist wohl ein Gruppe von Spezialisten aus Politik, Medien, Justiz und Psychiatrie am Werk, die in der DDR wohl kaum um eine Auszeichnung herumgekommen wäre:

    a) Zuerst Schlechtmachen des Opfers der Kampagne zum Wochenende. Da haben mehr Menschen mehr Zeit zum Lesen.

    b) Die Entscheidung des Gerichts so terminieren, dass diese am Montag möglichst früh erscheint, und damit möglichst weit vor dem Redaktionsschluss an diesem Tag, aber jedenfalls erst nach den Nachrichten am Morgen. Am Montag beginnen Arbeit, Uni, Schule … wieder – und alle sind im Stress. Wer hat da noch Zeit, sich mit Nachrichten zu befassen.

    c) Diesen Bekanntgabetermin koppeln mit dem Ausloseverfahren zum NSU-Prozess. Da war schon vorher klar, dass das erhebliche Aufregung geben wird. Damit war die Mollath-Nachricht am Montagnachmittag verlässlich schon wieder weit nach hinten gerückt.

    (Weshalb bei der Auslosung der Presseplätze zum NSU-Prozess keine internationalen Beobachter dabei waren, wundert mich beim Zustand des bayerischen Rechtsstaats, der über Weißrussland oder Ägypten offenbar kaum hinauskommt, wahrlich, zumal doch bekannt geworden war, dass beim ersten Mal die Medienvertreter zu unterschiedlichen Zeitpunkten informiert wurden, was ich mir nur als bewusste Manipulation erklären kann.)

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  6. Rueckgrat schreibt:

    Welche persönlichen Beziehungen und damit verbundene Eigeninteressen hat/haben Lapp/Braun in die Forensik/Justiz?

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  7. Helmut Mayr schreibt:

    Was hier nicht beruecksichtigt wird, ist, dass der Zahnarzt Edward Braun am 28.11.2011 Strafanzeige gegen Prof. Dr. Pfaefflin wegen Freiheitsberaubung erstattete.

    Zusammengefasst mit dem Argument, dass nach dem schriftlichen Gutachten Pfaefflins keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung der Anlassstraftaten bestand, was zur Aufhebung der Unterbringung Mollaths führen hätte müssen. Das schriftliche Gutachten Pfaefflin ist bisher nicht einsehbar, so dass man nur von der Richtigkeit der Einlassung Brauns ausgehen kann.

    Im Termin hat pfaefflin wohl auf Vorhalt des Gerichts die Gefaehrlichkeitsprognose auf die gewuenschte Stufe erhöht. Wie es dazu genau kam ist wegen der Nichtöffentlichkeit nur durch dienstliche Stellungnahme des Gerichts zu ermitteln.

    Was aus der Strafanzeige geworden ist, ist unbekannt.

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  8. Jens Neumann schreibt:

    Hallo, richtig, man muss nicht hellsehen können, um das vorauszusagen, was eh so gekommen wäre. Außerdem tuts eine gute Recherche in diesem Fall auch. Viele Grüße

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