Neu! * Neu! * Bayerns Justiz ist keine Attrappe * Neu! * Neu!

Nach sorgfältiger Prüfung all der Vorgänge in Bayerns Justiz, die seit Monaten die Öffentlichkeit beschäftigen und zahlreichen Fachleuten so heftige Kopfschmerzen bereiten, weil sie trotz verzweifelter Anstrengungen einfach keine nachvollziehbaren Argumente für das mehr als merkwürdige Vorgehen der Justiz finden können, jetzt die schlüssige Erklärung:

Das Laien-Ensemble des bayerischen Staatstheaters probt den Aufstand

Eine Betrachtung von Joachim Bode, nebenberuflich Theaterkritiker

Dass die Justiz nicht mehr richtig funktioniert, weiß man spätestens seit den Fehlurteilen in Sachen Rupp und Mollath, weitere zeichnen sich ab, z.B. im Fall Peggy. Auch der völlig abseitige Umgang der Justiz mit der Presse im NSU-Verfahren zeugt von laienhaftem Verständnis der Akteure über die Verpflichtungen, die Recht und Gesetz mit sich bringen.

Wir haben es – kurz gesagt – mit einer größeren Laienspielschar zu tun, die zahlreiche Richter- und Staatsanwaltsstuben besetzt hat, und die nun vor der nicht leichten Aufgabe steht, dem Volk eine funktionierende Justiz vorzuspielen. Denn die gehört immer noch dazu, zur gewaltengeteilten Demokratie im Freistaat Bayern.

Dass dabei einiges nicht so richtig klappt, liegt auf der Hand, auch wenn das Bemühen der Laienschauspieler zumindest manchmal erkennbar und anzuerkennen ist, sich bei den öffentlichen Aufführungen in entfernterer Nähe des gesetzlichen Drehbuchs halten zu wollen.

Unter diesen Bedingungen muss man Verständnis dafür haben, dass der Richter-Darsteller  Armin Eberl den Mollath kurzerhand in die „Geschlossene“ sperrt, ohne dafür die allzu strengen gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten. Das muss auch mal ohne Anhörung oder auch nur Bekanntgabe des entsprechenden Beschlusses gehen können. Mollath zierte sich nicht wenig, als er, der Friedensbewegte, gefesselt in der geschlossenen Anstalt zwangsweise untergebracht wurde. Die juristischen Laienschauspieler, die jetzt die staatsanwaltlichen Stuben in Augsburg und Regensburg bevölkern, haben das später mit großer Lebenserfahrung unter Rückbesinnung auf ihre eigene Pubertät so gedeutet, dass Mollath mit seinem scheinbaren Abwehrverhalten gegenüber der geschlossenen Unterbringung nur das Interesse der Anstalt an seiner Person wecken und weiter anheizen wollte – als eine Art Liebesbezeugung um die Ecke herum.

Der Laienrichter Eberl sah bald die Chance – unterstützt durch servile Mitarbeit der hilfsbereiten Polizei, die ohne irgendwelche Anhaltspunkte zahlreiche Reifenstechereien dem Mollath unterschob, sowie durch aufopfernd mitwirkende Ärzte – die ganze Angelegenheit mit der Perspektive endgültige Unterbringung Mollaths an das hierfür zuständige Landgericht abzudrücken, zufällig unter Federführung des als „Harter Hund“ bekannt gewordenen Star-Darstellers Otto Brixner. Die Akten der von ihm als hocheilig bezeichneten Strafsache des als „gemeingefährlich“ erkannten Mollath musste er aber erst mal einige Monate lang unbearbeitet in seiner Amtsstube liegen lassen, da die seiner Abteilung zur Verfügung stehende Schreibmaschine kaputt war. Der Gerichtspräsident hatte zwar bereits vor 15 oder mehr Jahren versprochen, die Textverarbeitung auf Personalcomputer umzustellen, aber die zuständige Schreibkraft war damit nicht einverstanden. Auch Eberl schaffte es nicht, die Schreibkraft dazu zu bewegen, sich mit der kaputten Schreibmaschine zusammen-, geschweige denn auseinanderzusetzen. Außerdem hatte er sich an den Anblick des ihm inzwischen lieb gewonnenen Aktendeckels gewöhnt. Der „gemeingefährliche“ Mollath durfte deshalb noch eine stattliche Anzahl von Monaten unbehelligt seine Freiheit genießen, weil: Selbst der Laienrichter Eberl ist ja nur ein Mensch!

Als die Arbeitsaufteilung beim Landgericht Nürnberg zum Jahreswechsel entsprechend neu geordnet war, rückte die Möglichkeit der Übernahme der Sache durch Brixner in greifbare Nähe. Eberl gab Vollgas und beschleunigte die Akten des, wie wir wissen, „gemeingefährlichen“ GM, die sich ja inzwischen – wie Mollath – gut ausgeruht hatten, so geschickt von Null auf Hundert, dass sie punktgenau auf dem Schreibtisch von Brixner landen mussten.

Dieser hielt sich an die Vorgaben seines Laienrichter-Kollegen Eberl, als er Mollath mit der Bekanntgabe eines neuerlichen Unterbringungsbeschlusses zunächst verschonte: Mollath sollte erst mal erneut ein paar Wochen lang Gelegenheit haben, sich in der Geschlossenen zu beruhigen, bevor er den Beschluss erhielt. Die Beschwerden Mollaths landeten derweil bei Brixner in der Ablage „Persönliches“ statt beim Beschwerdesenat des übergeordneten Oberlandesgerichts. Wer und wo ist das überhaupt? Das Gesetz ist aber auch da wieder viel zu kompliziert!

Die Aufführung des Strafprozess-Aktes hatte mit dem Star-Darsteller Otto Brixner vordergründig keine so gute Performance, weil es schien, als würde er selbst einfachste Logik-Anflüge und Rechtskenntnisse vermissen lassen. Diesen Eindruck wollte er mit Herumbrüllerei im Gerichtssaal unterstreichen. Seine Helfershelferin hatte er sich – abseits von einengenden Rollenbesetzungsplänen – in Gestalt einer Frau Heinemann geradewegs vom Gerichtsflur geholt.

Der Brixner war nicht ohne Grund als „Harter Hund“ bekannt. Der nutzte die Gunst der Stunde und bog den von der Staatsanwaltschaft angeklagten Sachverhalt, der ja schon von der Polizei entsprechend präpariert war, mit weiteren Ergänzungen und Weglassungen sowie Verfälschungen akribisch so lange hin und her, bis er das gewünschte Ergebnis hatte: Eine revisionssichere Unterbringung Mollaths in der Forensik! Mit diesem Ausgang des Verfahrens konnte er die von Mollath bereits vor Jahren angezeigten Steuerstraftaten endgültig vergessen machen, denn der Anzeigeerstatter war ab sofort als Verrückter für die nächsten Jahre weggesperrt! Als Star-Darsteller der Nürnberger Justiz schaffte er es, mit seinem Auftritt bis heute im Gespräch zu bleiben. Seine vom Üblichen weit abweichende Verfahrensführung erklärte er zum einen damit, aus persönlichen Gründen überlastet gewesen zu sein, aber auch damit, die Verteidigungsschrift Mollaths nicht gelesen zu haben, weil er Besseres zu tun gehabt habe.

Das mit der Bezeichnung „Urteil“  und der Falschbehauptung „Im Namen des Volkes“ versehene Pamphlet konnte aufgrund des offiziellen Stempels die Mitarbeiter der Klinik über die fehlende Berechtigung von Mollaths Unterbringung hinwegtäuschen. In der Klinik hatten die Insassen nach der Vorlage von Dürrenmatts „Die Physiker“ die Macht übernommen und einen Leipziger zu ihrem Chef erkoren: Sie nahmen Mollath ohne Bedenken gern in ihre Obhut, zumal sich dadurch der vom Steuerzahler getragene Geldfluss für ihren Unterhalt langfristig besserte.

Dort ist Mollath heute noch, sieben Jahre später.

Inzwischen gibt es noch mehr oder weniger bestätigte Gerüchte, dass die Geldknappheit den Ministerpräsidenten Seehofer gezwungen hat, sogar die Justizministerin am Parlament vorbei gegen eine weniger kostspielige Laienschauspielerin auszuwechseln. Nur so ist verständlich, dass diese juristisch völlig unbedarfte Frau die Brisanz einer den Mollath weitgehend entlastenden Mitteilung des Zahnarztes Braun nicht erkennen konnte. Wegen ihrer andererseits hoch entwickelten Gewissenhaftigkeit hat sie diese Mitteilung immerhin über ein Jahr lang in ihrem Schreibtisch oder anderswo greifbar aufbewahrt, nach dem Motto: Nix wegschmeißen, wenn man nicht weiß, worum es sich handelt! Die zuletzt genannte Wissenslücke bringt sie noch heute dazu, bei jeder unpassenden Gelegenheit in wahnhafter Besessenheit zu behaupten, die Gerichte seien unabhängig – womit sie logischerweise ja eigentlich nur die Freiheit der (Schauspiel)Kunst meinen kann.

Nachdem die Regensburger Laien-Richter den Zahnarzt wegen seiner drehbuchwidrigen Anregung, die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath zu prüfen, mit einer Strafgebühr von 60 Euro belegt hatten, haben sich einige der noch vorhandenen echten Staatsanwälte um den Inhalt dieses Schreibens von Zahnarzt Braun gekümmert und tatsächlich einen Wiederaufnahmeantrag zugunsten Mollaths gestellt. Bei den Nachforschungen kamen die Staatsanwälte den zahlreichen Finten, Märchen und Fälschungen des „Harten Hundes“ Brixner auf die Spur, weswegen sie ihn – nicht, wie es richtig gewesen wäre, wegen hervorragender Schauspielkunst lobten -, nein, sie verdächtigten ihn in Verkennung seiner wahren Rolle glatt der Rechtsbeugung!

Dies konnte man in der oberen Etage der Nürnberger Justiz, die eng mit den Kollegen im Ministerium zusammen arbeitete, nicht auf sich beruhen lassen. So übte man mit den Regensburger Staatsanwälten, die zunächst keinerlei Ahnung von Schauspielkunst hatten, so lange und intensiv das Drehbuch des zu stellenden Wiederaufnahmeantrags, bis die Performance zu aller Zufriedenheit ausfiel, sprich: Die schauspielerische Leistung der Kollegen Brixner und Co, der zuarbeitenden Polizei und der Ärzte, blieb makellos.

Dem so bis auf einige wenige übrig bleibende Kritikpunkte eingedampften Wiederaufnahmeantrag stemmte sich nunmehr der nicht ganz auf dem Laufenden befindliche Laien-Oberstaatsanwalt Lupko aus Nürnberg entgegen, indem er seine Erinnerungen an den Schreibunterricht in der Grundschule dazu nutzte, das entsprechende Kästchen auf einem  DIN A4-Formular mit dem „Antrag auf Unterbringung“ Mollaths um ein weiteres Jahr anzukreuzen. Zuvor hatte er auf dem Vordruck ein Kästchen gesucht, das er für die Freilassung Mollaths hätte ankreuzen können – vergeblich!  Ein solches  Kästchen konnte er nicht finden, weil es keins gab. Die Freilassung aus der Forensik kam – aus Nürnberger Sicht – grundsätzlich nicht in Betracht. So war Lupko erleichtert, dies nicht entscheiden zu müssen.

Jetzt sah es so aus, dass einige Regensburger Staatsanwälte gemeinsam mit Mollath und seinen beiden Verteidigern gegen die Anstaltstüre drücken, um sie für Mollath zu öffnen, während draußen die Bayreuther Laienspieler unter dem Etikett der Strafvollstreckungskammer und der Assistenz des Laien-Oberstaatsanwalts Lupko verzweifelt versuchten, die Türe zuzuhalten.

Die Laien-Richter der Strafvollstreckungskammer hatten dabei eine äußerst schwierige Aufgabe: Beim Zuhalten der Türe kämpften sie nämlich gleichzeitig gegen sich selbst – ohne dies zu wissen:

Zur Unterstützung ihrer Meinung, dass Mollath besser in der geschlossenen Anstalt bei Leipziger  aufgehoben sei, haben sie eine erneute Stellungnahme des Professor Pfäfflin in Auftrag gegeben. Dieser hatte sich bereits früher bei seiner ersten Stellungnahme auf die eindringliche Anfrage der Laienrichter der Strafvollstreckungskammer dazu bringen lassen, die von ihm warum auch immer bereits festgestellte „wahrscheinliche“ Gefährlichkeit Mollaths in eine „hochwahrscheinliche“  Gefährlichkeit „hoch“ zu beamen, und zwar ohne dass Mollath ihm vorher hoch an die Gurgel gefahren wäre! So viel professorales Entgegenkommen musste mit einem erneuten Gutachtens-Auftrag belohnt werden, nachdem die aktuellen anstaltseigenen Stellungnahmen des Leipziger im ersten und auch noch im zweiten Anlauf vor den gestrengen Augen der Laienrichter keine Gnade fanden, weil diese doch zu sehr auch selbst den allergeringsten wissenschaftlichen Anforderungen widerstanden.

Nun war Professor Dr. Pfäfflin am Zuge. Er hatte dem ausdrücklichen Auftrag der Laienrichter zu entsprechen, bei der erneuten Begutachtung des Mollath die von Star-Darsteller Brixner in kunstvoller Arbeit abseits von Anklage und Gesetzen herbeigetrixten Straftaten zugrunde zu legen und zu errechnen, ob und welche Art Straftaten auf dieser nicht bestehenden Grundlage von Mollath zu erwarten seien, wenn dieser auf die Menschheit losgelassen würde. Professor Pfäfflin war neben seinem Beruf also auch in seiner Eigenschaft als Prophet gefordert.

Die Laienrichter haben sich auf diese Weise – nichtsahnend –  in größte Gefahr gebracht:

Sollte Professor Dr. Pfäfflin auch nur bei normalem Verstande sein, müsste er nicht einmal mehr auf die von ihm erlernte „Arzt-Kunst“ zurückgreifen. So könnte es geschehen, dass der Herr Professor bereits unter Zugrundelegung allgemeiner gedanklicher Logik zu dem tatsächlich zutreffenden Ergebnis kommt, der Inhalt dieses Gutachten-Auftrags trage den Geist des Wahnsinns in sich, mit entsprechenden Folgerungen für die Autoren des Auftrags. Rückgriff auf besondere ärztliche Fähigkeiten hätte der Professor für diese einfache Erkenntnis nicht mehr nehmen müssen, was sich leider mindernd auf die Höhe seiner Gutachten-Rechnung ausgewirkt hätte.

Bekäme Laien-Oberstaatsanwalt Lupko diese Begutachtung auf seinen Schreibtisch, wäre es nach normalem Gang der Dinge um die drei Laienrichter der Strafvollstreckungskammer geschehen:

Lupko könnte – diesmal pflichtgemäß –  nach nur kurzem Überfliegen des Gutachtens zu einem seiner DIN-A4 Vorducke greifen, das entsprechende Kästchen für die Unterbringung in der Geschlossenen ankreuzen, und Laienschauspiel-Richter Eberl bitten, alles weitere zu veranlassen. Eberl könnte nach bewährtem Muster dafür sorgen, dass die Kollegen Laienrichter der Strafvollstreckungskammer flugs ihre Position vor der Türe der geschlossenen Anstalt mit derjenigen hinter der Türe wechseln, vorausgesetzt, er wäre zwischenzeitlich mit PC und schreibwilliger Hilfskraft ausgestattet – was aber äußerst zweifelhaft ist!

Angehört werden würde später, und der Beschluss bliebe erst mal liegen.

So wäre es gekommen, wenn Gutachter Pfäfflin sich seinem Auftrag gestellt hätte.

Pfäfflin kam aber nach wochenlanger Grübelei zur Einsicht, es sich mit Leuten aus Bayreuth nicht verderben zu wollen, weil: In Bayreuth ist doch die geschlossene Anstalt! Und die Leute in der Vollstreckungskammer von Bayreuth haben die Macht! Damit ist nicht zu spaßen! Allein bei dem Gedanken an diese für ihn schrecklichste aller Möglichkeiten der Vollstreckung – weil: Er ist ja Fachmann und kennt sich aus! – packte ihn fürchterliche Angst vor seiner in greifbare Nähe befürchteten Einweisung, und da gab es für ihn nur einen Ausweg: Sich selber krank und den Auftrag unerledigt zurück geben. Zur Begründung gab er an, irgendwelche Spinner hätten ihn mit nicht wohlgesonnenen Mitteilungen zugemüllt.

Die Laienrichter der Schreckenskammer hatten schon von Anfang an darauf gesetzt, dass Pfäfflin derart in die Knie gehen würde. So konnten sie einige Wochen Zeit gewinnen, bevor sie sich die Arbeit machten, die für sie längst feststehende Verlängerung von Mollaths Aufenthalt bei Leipziger um ein ganzes Jahr zu beschließen, wobei sie bequemlichkeitshalber auf manche Formulierungen der bereits vorliegenden Beschlüsse der Jahre zuvor zurückgreifen konnten. Seitdem hatte sich ja nix geändert, und für die Wiederaufnahme war ja ein anderes Gericht  in Regensburg zuständig. Warum sich dann mit den Gründen für die Wiederaufnahme belasten?

Derweil waren die Laienrichter beim Landgericht Regensburg nicht faul, weil sie bereits 3 ½  Monate nach Eingang des Wiederaufnahmeantrags der Verteidigung und etwa 2 ½ Monate nach Eingang des Wiederaufnahmeantrags der Regensburger Staatsanwaltschaft in den Akten vermerkten, welch abenteuerliche Reisen die verschiedenen Schriftstücke zwischenzeitlich unternommen hatten, weswegen es zu einer ausreichend intensiven Befassung mit dem Antrag der Verteidigung, über die Unterbrechung der Unterbringung Mollaths zu entscheiden, nicht hatte kommen können, obwohl, wie Gerichtssprecher Piendl später mitteilte, alle drei Mitglieder der Kammer intensiv dran seien. Außerdem sei es fraglich, so der Vermerk, ob das angeblich von der Ärztin Madeleine R. stammende, aber von deren Sohn unkenntlich unterschriebene Attest überhaupt eine falsche Urkunde sei, die für die Wiederaufnahme verwendet werden könnte. Der Verteidiger Dr. Strate beeilte sich nunmehr, die Laienschauspieler der Strafkammer anhand orthographischer Erkenntnisse darauf hinzuweisen, dass die frühere Ehefrau des Mollath zusammen mit der befreundeten Sprechstundenhilfe der Ärztin höchstwahrscheinlich am Attest  herumgebastelt hatten, dass dabei eventuell sogar die mächtige Hypo- und Vereinsbank irgendwie ihre Finger, aber zumindest ihr Faxgerät dabei mit im Spiel hatte, weil es bei der Übermittlung des Attestes benutzt worden ist – dies zu beurteilen überforderte die Laienrichter aber einleuchtenderweise maßlos, weshalb jetzt das OLG Nürnberg den Streit zu entscheiden hat.

Inzwischen hat sich ein hochprofessioneller Laienschauspieler mit dem vielsagenden Namen  Müller im fernen  Bundesverfassungsgericht erfolgreich nach fast 18-monatiger Suche daran gemacht, die Akten zu finden und aufzuschlagen, die Mollaths Verfassungsbeschwerde enthält. Dieser Schauspieler hatte, bevor er beim Bundesverfassungsgericht die Arbeit aufnahm, eine langjährige Karriere in dem Beruf hingelegt, der traditionell die besten und höchsten Schauspielkünste hervorbringt, erfordert und belohnt: Müller war Politiker, zuletzt langjähriger Ministerpräsident des Saarlandes. Auf dieser Bühne gelang es ihm immer wieder, über die dem Volk vorgespielten Szenen weis zu machen, dass er in Volkes Interesse handele, wobei man eigentlich bald hätte erkennen können, wessen Interessen tatsächlich die Regie führten….  Aufgrund seiner schauspielerischen Fähigkeiten gelang Müller mehrmals die Wiederwahl.

Jetzt handelt er  – angeblich – „im Namen des Volkes“ – und wir sind wieder zurück in Karlsruhe: Selbstverständlich hatte Müller mitbekommen, wie sehr die Frau in Bedrängnis geraten war, die in Bayern für die höchstamtliche Führung der Justizgeschäfte eingesetzt war, die das aber aufgrund mancher Unzulänglichkeiten nicht ordentlich konnte. Diese Frau – aus Kostengründen vom Ministerpräsident als Ministerinnen-Ersatz aus dem Kreis der Laienschauspieler engagiert – musste selber – wiederum aus Kostengründen – ihre Schwester zur Unterstützung der ministeriellen Arbeit einsetzen, finanziert aus Steuergeldern. Das machte natürlich wiederum die Absicht des Ministerpräsidenten zunichte, mit dem Engagement der Schauspielerin das teurere Gehalt einer Ministerin zu sparen, was zu heftigen Turbulenzen führte, als dies aufflog.

Müller hatte verständiges Einsehen mit all diesen Verhältnissen und gewährte dem Ministerium mehr als 4 Wochen Frist zur Stellungnahme zu den Umständen, die vom Ministerium und deren im Land verteilten Laienschauspielkollegen im Verfahren Mollath verursacht worden sind. Das Ministerium hätte dem Müller natürlich innerhalb von 2 Tagen antworten können, weil: Die sogenannten Probleme waren ja alle hausgemacht und deshalb wohlbekannt und sofort schön zusammengefasst mitteilbar.

Die als Ministerin eingesetzte Laienschauspielerin nutzte dies geschickt, indem sie eine Stellungnahme sogar bereits für die erste Juliwoche zusagte. Sie betonte dabei: „Mir ist wichtig: Sieben Jahre sind sieben Jahre“ – womit sie zwar die tiefgründige Erkenntnis von Philosoph Sokrates („Ich weiß, dass ich nichts weiß“) um Lichtjahre toppen, im übrigen aber nur den ihr bevorstehenden Aufenthalt in der Psychiatrie bei Leipziger meinen konnte. Dann hätte sie nämlich Zeit genug, um dem Müller ein ihm wohlgefälliges Drehbuch zu übersenden, Anfang Juli in 7 Jahren.

Gern würden sie sich alle noch mal in Ruhe zurücklehnen und schauen, was letztendlich bei der Sache herauskommt. Schaden kann es ja keinem, auch dem Mollath nicht, der ist ja bei Leipziger gut aufgehoben…., seit 7 Jahren.

Doch die Ruhe täuscht. Viel Größeres steht an. Fans und Förderer der bayerischen Laienschauspielkunst betreiben energisch die Oskar-Nominierung des Ensembles. Zwar kam bisher noch kein Film in die Kinos, doch Laien-Oberspielleiter Seehofer ist fest entschlossen alle seine nach dem 15. September 2013 reichlich verfügbare Zeit zu nutzen, um ein fulminantes, in die Filmgeschichte eingehendes Epos zu drehen. Sponsoren nicht nur aus dem Nürnberger Raum, erfahren im Sponsoring aller schönen Künste, haben großzügige Förderung zugesagt.

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15 Antworten zu Neu! * Neu! * Bayerns Justiz ist keine Attrappe * Neu! * Neu!

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  2. Reinhold Schell schreibt:

    Eintrittskarten Gratis ! Tempo Taschentücher mitbringen ! Es bleibt kein Auge trocken !

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  3. Helmut Fischer schreibt:

    @Joachim Bode
    „Das Laien-Ensemble des bayerischen Staatstheaters probt den Aufstand“ einfach nur Super!!
    Darf man das weitergeben?

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  4. Frieder Kohler schreibt:

    Wieder einmal Erich Kästner (Lessing):… (Bode!)“ein Mann, wie keiner wieder, obwohl er keinen Säbel schwang. Er schlug den Feind mit Worten nieder, und keinen gab´s, den er nicht zwang.
    Er stand (nicht) allein und kämpfte ehrlich und schlug der Zeit die Fenster ein. Nichts auf der Welt macht so gefährlich, als tapfer und allein zu sein“.
    Nicht allein sein, dieses Motto würde Kästner gutheißen, auch von ihm käme ein dickes Lob an Joachim Bode mit der Anmerkung:“Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ Und damit ab mit dem Stück „Bayerns Justiz ist keine Attrappe“ an den Freundes- und BekanntenkreisI

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  5. segeln141 schreibt:

    Aber Herr Bode,
    das ist ja grandios, was Sie da „rezensieren“, die Aufführung eines Theater-Stückes mit dem Titel
    „Hinter die Kulissen des Wahns geschaut“.
    Der Satz:
    [quote]auch wenn das Bemühen der Laienschauspieler zumindest manchmal erkennbar und anzuerkennen ist, sich bei den öffentlichen Aufführungen in entfernterer Nähe des gesetzlichen Drehbuchs halten zu wollen.[/Quote]

    gefiel mir mit am besten.
    Besten Dank dafür!
    Thomas Franken

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  6. 5jahrehartz4 schreibt:

    Laienschauspieler ist doch weit überbewertet – da fällt einem nur eine Pampe oder wie heißt es Schmiere ein…..

    Dann gibt es Neues – es gibt tatsächlich ein Recht auf Faulheit!
    Zitat Eine Beschwerde wegen Untätigkeit eines Gerichtes sei gesetzlich nicht vorgesehen, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg mit. Diese Möglichkeit habe es zwar früher wegen einer Gesetzeslücke gegeben. Diese sei seit Ende 2011 aber geschlossen. Damit gebe es keine Möglichkeit für eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde mehr.
    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-beschwerde-100.html

    Jetzt mal ehrlich, das ist doch eine Schande für jeden gesetzestreuen Juristen und beweist die universal größtmöglichste Inkompetenz der Bürokratie! Es ist beschämend dass diese Typen so vorgehen dürfen und trotzdem noch ihr Gehalt abzocken dürfen…..

    PS könnte das bedeuten dass ab sofort alle Behördentermine Makulatur sind? 🙂

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  7. Piepmatz schreibt:

    @joachim.bode: ich gratuliere zur gelungenen Persiflage. Daraus liesse sich weiteres machen. Vielen Dank für die höchst amüsante Lektüre; mir scheint es wichtig zu sein, bei aller Empörung und aller Wut über die bayerische Justiz dank Ihres Humors wieder etwas aufgelockerter zu werden. Es ist ja bekannt, dass Humor oft mehr Sprengkraft entfalten kann als verbissenes Wüten und Schmollen.

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  8. 5jahrehartz4 schreibt:

    Weil der Wahltag auch ein Ultimo darstellt haben wir diese Idee umgesetzt – falls die CSU ihre Gebirgsjäger aufmarschieren lässt, das ist 1. Kunst und 2. Meinungsfreiheit Grundgesetz

    Mollath Merk

    Mollath Seehofer

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    • Joachim Bode schreibt:

      Bei beiden Politiker aber bitte erst im Rahmen einer ordentlichen Gerichtsverhandlung die Voraussetzungen prüfen! Wo wäre sonst der Unterschied?

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      • 5jahrehartz4 schreibt:

        klaro wieso Verhandlung? Wie Pelzig gestern Abend in ‚Neues aus der Anstalt‘ so schön aufzeigte genügt ein ‚Zettele‘ von einer Person die einem nie gesehen hat und schon ist man drin. Dieses Zettele wird dann die Basis von weiteren Zetteln und man bleibt drin.
        Auf einem Flohmarkt bekommt man sicher eine Glaskugel 🙂
        Wo kann man eigentlich eine ordentliche Gerichtsverhandlung gegen eigene Vorgesetzte bekommen?
        „Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.“ Berthold Brecht

        PS das interessante in der Sendung waren auch die Gesichter von erschütterten Zuschauern denen man angesehen hat wie das gesamte Weltbild und Glaube an Recht und GEsetz sich schlagartig auflöste. Und alles nur wegen einem Zettele.

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  9. Pauline Gebhardt schreibt:

    hrt, hrt: Bayern bietet Edward Snowden Asyl in geschlossener Psychiatrie anvon Igelin @ 2013-06-27 09:38:16Igelin: eins ist klar – da kommt niemand rein – aber der Asylsuchende auch nie wieder raus. Aber das Angebot selbst ist schon pervers und zeugt von der absoluten Unwissenheit der Politiker oder deren wissenden Falschinterprettation – besttigt aber die Psychiarie als politische Institution und nicht als heilendes Krankenhaus. endehttp://www.der-postillon.com/2013/06/bayern-bietet-edward-snowden-asyl-in.html Mittwoch, 26. Juni 2013Mnchen, Moskau (dpo) – Unerwartete Hilfe fr den derzeit meistgejagten Mann der Welt! Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat dem amerikanischen Whistleblower Edward Snowden Asyl in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt auf bayerischem Boden angeboten. Das gab ihr Ministerium am Mittwoch bekannt. Als mglicher Standort kme das Bezirkskrankenhaus Bayreuth in Frage.Demnach erflle Snowden alle im Freistaat blichen Kriterien, um in eine geschlossene Einrichtung aufgenommen zu werden: „Er hat illegale Aktivitten im groen Stil vorgefunden und beschlossen, sich damit an die ffentlichkeit zu wenden. Nach unserer Auffassung erwirbt man mit einer solchen Tat das sofortige Recht auf kostenlose Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik“, erklrte ein Sprecher des Ministeriums.Hat ein Herz fr Whistleblower: Beate Merk Sein neues Leben dort knne der Whistleblower in vollen Zgen genieen und msse sich nicht mehr um Lstigkeiten wie seinen Speiseplan, die Farbe seiner Zimmerwnde oder die mhsame freie Gestaltung seines Alltags kmmern. „Auch um seine Sicherheit muss sich Snowden in einer bayerischen Anstalt absolut keine Sorgen machen“, so der Sprecher. „Mit Blick auf unsere Erfahrungen knnen wir sagen: So schnell bekommt ihn da keiner wieder raus. Nicht einmal Obama.“ Date: Mon, 24 Jun 2013 09:52:32 +0000 To: rosenzierde@hotmail.de

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