Wer oder was garantiert Mollath einen fairen Prozeß in der Wiederaufnahme?

Joachim Bode macht sich Gedanken über das Gesetz, richterlichen Gruppenzusammenhalt und das OLG Nürnberg

In meinem Beitrag „Und sie dreht sich doch“ habe ich auf den Trojaner hingewiesen, mit dem das OLG Nürnberg seinen Freilassungsbeschluss ausgestattet und die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mollath angeordnet hat.

Grundlage der Verweisung der Wiederaufnahme an das Landgericht Regensburg ist ausweislich des OLG-Beschlusses die entsprechende Anwendung des § 210 Absatz 3 Strafprozessordnung. Diese Vorschrift lässt dem OLG die Wahl, ob es an die Strafkammer zurückverweist, die den aufgehobenen Beschluss erlassen hat – hier also die 7. Strafkammer -, oder ob sich eine andere Strafkammer desselben oder eines benachbarten Gerichts mit der Sache zu befassen hat.

Das OLG Nürnberg hat sich sehr wohl Gedanken dabei gemacht, die Richter der 7. Strafkammer nicht erneut mit der Durchführung des Verfahrens zu betrauen. Es verweist dabei auf eine vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang vorbedachte „fragliche Akzeptanz der Auffassung des Beschwerdegerichts“ – nach dem Motto: Es ist fraglich, ob sich die Richter der 7. Strafkammer in ihrer bisherigen Festlegung und Befangenheit die Auffassung des OLG zu Eigen machen können. Deshalb müssen andere Richter ´ran. Dabei betonte das OLG, diese Festlegung der 7. Strafkammer bezöge sich nicht nur auf die Bewertung des Attestes, sondern auch der anderen Wiederaufnahmegründe. So weit, so gut.

An dieser Stelle haben die OLG-Richter möglicherweise aufgehört zu denken. Offen ist, ob aus Erschöpfung  oder aus anderen Gründen. Oder haben sie an dieser Stelle erst richtig angefangen zu denken?

Jedenfalls hat es beim OLG nach außen hin erkennbar nur noch dazu gereicht, eine Strafkammer aus der direkten Nachbarschaft der 7. Strafkammer innerhalb des Landgerichts Regensburg zu beauftragen, die Angelegenheit Mollath zu Ende zu führen. Zur eigentlich nahe liegenden Beauftragung der Strafkammer eines benachbarten Landgerichts mochte sich das OLG nicht aufraffen.

Folge dieser fatalen Zuweisung wird sein, dass der über 100 Seiten lange Schand-Beschluss der 7. Strafkammer über die Ablehnung der Wiederaufnahme weiterhin Verwendung finden kann und wird. Die nunmehr zuständigen Richter werden diesen Beschluss – das ist nicht schwer voraus zu sehen – im Zusammenhang mit dem wieder aufzunehmenden Verfahren immer wieder abrufen können, liegt er doch jetzt genau zu diesem Zwecke bei den lieben Kollegen der 7. Strafkammer herum, zur jederzeitigen Einsichtnahme und Verwendung der in ihm enthaltenen perversen und obszönen Rechtsgedanken und Überlegungen. Die Kollegen von der 7. Strafkammer werden sich natürlich gern für Rechtsgespräche, Strategieüberlegungen, Formulierungshilfen und ähnliche Schweinereien zur Verfügung halten. Und die jetzt zuständigen Richter werden doch nicht so unkollegial sein, all das bereits von der 7. Strafkammer unappetitlich Vorgekaute zu verschmähen, oder? Könnte es doch trefflich dazu beitragen, den auf die Justiz übergestülpten Makel und die Vorwürfe auszuräumen, die im Zusammenhang mit Mollaths Wegsperrung aufgetaucht sind.

Letztlich spielt noch ein weiterer Gedanke eine Rolle: So könnte man Arbeitszeit sparen, weil ja alles schon vorbedacht ist.

Vielleicht schallt mir nach alldem der Vorwurf entgegen, ich sähe Gespenster, nicht jede Ansammlung von Richtern im selben Gericht würde auf Absprachen und Einflussnahmen, auf Kungelei und Protektion hindeuten. Ich stimme zu: Nicht jede. Aber manche. Wie das halt so ist oder sein kann bei einer Ansammlung von Leuten, die von ähnlichen Motiven getragen sich zusammen finden, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Zu diesem Zwecke müssen nicht unbedingt Parteien gegründet werden, es reichen auch viel lockerere Zusammenschlüsse aus, vor allem, wenn es um Geld, Gier, Fortkommen und ähnliche Dinge geht. Und dafür hat es ja schon immer genug Grund gegeben, alles nur Erdenkliche und nicht Erdenkliche zu veranstalten und sogar zu verbrechen – ganz ohne Rücksicht auf die berechtigten Interessen anderer Zeitgenossen.

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27 Antworten zu Wer oder was garantiert Mollath einen fairen Prozeß in der Wiederaufnahme?

  1. Susanne Stetter schreibt:

    Verständnisfrage: Ob diese 115(stimmt die Zahl?)-Seiten-Unverschämtheit nun dort liegen, ein anderes Gericht (Sie meinen vielleicht an einem anderen Ort?) könnte den Wortlaut doch auch leicht besorgen, falls man wollte. Dass sich ein Gericht jetzt noch hinreißen ließe zu im Endeffekt kaum im Bestand zu haltender erneuter Unterbringung halte ich für kaum realistisch. Haftstrafe geht nicht, Risiko sind höchstens die Kaninchen, die aus dem Hut gezaubert werden könnten?

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    • Joachim Bode schreibt:

      113 Seiten lang ist der Beschluss, mit Anlagen 115 Seiten.
      Sicher läßt sich der Beschluß im Netz oder anderswo besorgen. In Regensburg hat man aber die Autoren und Interpreten gleich zur Hand, gleich über den Flur… bei den schon lange vertrauten Kollegen, denen höchstwahrscheinlich bereits während der Ausarbeitung dieses Schandmals Unterstützung signalisiert wurde. Mag sein, dass deren Kollegen jetzt etwas abrücken, aber nur, soweit unbedingt notwendig – und über das Maß kann man streiten. Ich habe mehrfach erlebt, wie Kollegen in fester “Solidarität” signalisiert wurde, ihre (erstinstanzliche) Entscheidung sei richtig, die vom abweichend entscheidenden Obergericht hingegen falsch…. – und da ging es nicht um irgendwelche Feinheiten, sondern um lange schon abgeklärte Rechtsfragen.
      Es geht auch nicht um Haft, oder um eine weitere Unterbringung (die längst unverhältnismäßig wäre), sondern “nur” um den Ruf der bayerischen Justiz, der wohl sehr gegensätzlich verstanden wird, und vor allem das damit zusammen hängende Rehabilitationsbedürfnis Mollaths.

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      • Frieder Kohler schreibt:

        ja, die informelle Kommunikation (-wege und -netze) ist schneller und nachhaltiger als jede „Drucksache“! Dazu kommt, daß es auch unter Juristen hervorragende Schachspieler gibt!

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  2. annie b. schreibt:

    Na, ich bin jetzt erst eínmal erleichtert, dass Gustl Mollath frei ist und das Verfahren wieder aufgenommen wird, nachdem es lange nicht danach ausgesehen hat. Ich versuche mir gerade vorzustellen, was die Nachbar-Richter konkret anstellen können, und muss zugeben, dass mir das gar nicht so leicht fällt.
    Aber das ist schon ziemlich schräg: es scheint ja in der bayerischen Justiz „wahnsinnig viele“ Rechtsanwälte zu geben, aber nicht „wahnsinnig viele“ Richter und Staatsanwälte.
    Nerlich, Mielke, Böhm und Meindl – immer diese Déjà-vu-Erlebnisse.

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  3. Dr. R. schreibt:

    Sehr geeherter Herr Richter Bode,

    ich stimme Ihren Ausführungen vollumfanglich zu.

    Ich hatte ja schon kurz nach der Entlassung Mollaths in Facebook geschrieben:

    ##################
    Trotz aller Freude über die Entlassung muss ich auch auf einem Dämpfer im Urteil hinweisen:

    „Das Wiederaufnahmeverfahren soll am Landgericht Regensburg stattfinden, allerdings ist dafür nun mehr nicht die Kammer zuständig, die zuvor eine Wiederaufnahme abgelehnt hatte.“

    Nein ,bitte nicht. Wir wollen ein FAIRES Verfahren. Wir wollen Rechtsstaatlichkeit. Und die ist momentan in Bayern schwerlich möglich.
    Wir sollten erreichen, dass mindestens das Rechts-Level von Togo oder Weißrussland sichergestellt wird. Oder zur Not der von Italien. Dort trauen sich die Richter wenigstens, die notwendigen Urteile zu fällen.

    Optimal wäre in meinen Augen die Wiederaufnahme vor einem Gericht in Schweden.
    #####################

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  4. Dr. R. schreibt:

    Ich vergaß zu erwähnen: … oder in Neuland! Dort wäre Transparenz gegeben. Und die Protokollierung aller Aussagen, Beiträge etc. wird kostenfrei die NSA übernehmen.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Vielleicht kommt die bayerische Staatsregierung auf die Idee, mit dem sogenannten „Niemandsland“ eine neues Bundesland zu kreieren, in das man alle unangenehmen Rechtssachen verweisen könnte – so eine Art Bad-Bank….. Damit haben die doch schon „gute“ Erfahrungen – und mit M. Maske auch einschlägig erfahrenes Personal. Den O. Brixner könnte man dann sicher problemlos reaktivieren. Der wäre begeistert!
      Und an manchen Stellen in und um Nürnberg, Bayreuth, Regensburg, Bamberg, Augsburg, Neu-Ulm sowie München gäbe es Freudenfeste.

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        @Joachim Bode
        Naja, als Bajuvara ist man doch vor allem auch klug, kauzig, eigenwillig, mutig, heimatverbunden, unabhaengig, explizit, fleissig, laesst sich nicht gerne von anderen etwas sagen, auch stolz, nimmt die eigene Geschichte und Tradition ernst, kann mit Geld umgehen, ist doch im Grunde anstaendig. Diese ganzen hervorragenden Qualitaeten, Kraftquellen und gewachsenen schon uralten Charaktereigenschaften sind doch nur von irgendwelchen neumodischen Schrotthaendlern, verlorenen und verchuldeten Niemands aus Neuland, einer kleinen Minderheit fehlgeleitet und hinbricxoliert, sie rotieren in die falsche Richtung.
        Dieses „positive Energiepotential“ will aufgegriffen, bewußt und mobil gemacht werden; da braucht man doch keine Maskes und Brixners um das schoene Bayern wieder richtig lebenswert zu machen, respektiert zu werden.
        Die Anstaendigen unter Fuehrung von Mollath etal sind doch gerade dabei in Bayern das Ruder wieder in die Hand zu nehmen… und Freudenfeiern dafuer vorzubereiten….

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  6. Euler Hartlieb schreibt:

    Habe zuzueglich dem maechtigen Strate im Wochenblatt heute zu einem BR Beitrag ueber die zwei Mollath-MinisterInnen und den Informationsmix in der Welt und Maskes sonstige tiefgruendige Einlassungen heute mal so getextet…

    Ablenkung und irre Nebelboembchen, damit der Kompasss doch noch tillt!
    Den Justiz-, Politik-, Banken-, Psychiatrie-, Medienskandal, der Herrn Mollath vorsaetzlich, widerrechtlich und auch gemeinschaftlich seine Freiheit raubte “um ihm seinen Willen zu brechen”, ihn “zu misshandeln” (Dr Strate heute), und seiner Stimme zu berauben, koennen Hofnahe Hadererer nicht ungeSeeen und unbeMerkt als Genderfrage maskieren. P3M & Co reiten darauf (auf diesem Horse? – noe) seit laengerem; aber neuerdings opfert sich auch: “Our Dear Mr. Maske”.
    Die Maskerade um den GAU mit Mollath muss nun als “MASKENskandal” tituliert werden – wohl nur bis weitere Steine ins Rollen kommen.
    So liesse sich der beklage “Hype” um Mollath direkt in “Hypo” korrigieren und Mollaths geheimnisvoll versteigerte Schrott-Immobilie direkter mit dem HRE Verein und seiner Post-Bank assoziieren….naja solala..wirklich zum Wegschmeissen..

    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Mollath-Anwalt-Strate-Man-muss-keine-Angst-vor-Herrn-Mollath-haben;art1172,193952
    br.de/radio/bayern2/sendungen/bayernchronik/130810-bayernkommentar-eva-lell-100.html …
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article118890525/Mollath-und-der-Todesfahrer-Irrsinn-in-Regensburg.html
    Antwort

    kranich05 schreibt:
    11. August 2013 um 08:02
    Herr Euler,
    ich habe selten einen Kommentar gefunden, mit dem ich so bedingungslos und Wort auf Wort übereinstimme.
    Ich würde es begrüßen, wenn Sie ihn (damit er weniger das Schicksal aller Kommentare erleidet, bald durch neue Stimmen überlagert zu werden) auch noch unter das jüngste Posting von Herrn Bode stellen würden. Danke.

    Danke sehr herzlich, Herrr Kranich, das mache ich bei soviel Lob natuerlich gerne (s.o.)

    P.S1:: Ich gebe noch zu bedenken: Die auch sehr kritische Frau Wolff sieht das neue Verfahren mit der neuen Strafkammer uebrigens voellig anders. Sie hat (fast) keine Zweifel, das es (nach und als Ausdruck von) des Aufstands der Anstaendigen da jetzt zu einem vollumfaenglich „ordentlichen“ Verfahren (meine Interpretation) kommen wird. Frau Wolff hat sehr viel Erfahrung. Und: Vielen Dank an Herrn Bode, @Joachim Bode die obigen Zweifel auch so begruendet zu formulieren. Die Scheinwerfer und Mikrophone sind voll eingeschaltet.

    (Und vielleicht macht das Gericht vor Verhandlungsbeginn nochmals einen serioesen, selbstkrischen Selbstcheque (Introspektion) oder nimmt sich statt all der Gutachter auch einen externen und erfahrenen Gruppensupervisor. Es waere aber auch fuer mich fast ein Wunder, wenn die Richter die eigenen unausgesprochenen Gruppenprozesse, Vorurteile, Eigentanteile, Tabus, Aengste, Erkenntnisgrenzen, Interessen ohne externe Supervision hinreichend durchschauen (die unbewußte Gruppendynamik) und steuern koennten. Das ist mir noch in kaum einer Gruppe begegnet; dass Richter da groessere Faehigkeiten haetten als andere, waere erstaunlich. .

    PS2: Ich denke weiterhin, es ist sehr wichtig allen Menschen (und Strafkammern) mit dem noetigen Respekt und der Unschuldsvermutung zu begegnen. Sehr viele sehen sich nicht nur, sondern sind auch „Opfer“ von Verhaeltnissen, koennen nicht leicht aus ihrer Haut, sind oft unwissentlich Produkt und Ergebnis ihrer Denke, Erziehung, Sozialisation, Karriere, Pflichten, Verstrickungen – und haben Angst. Ihnen die Tuer zurueck in die „anstaendige“ Gesellschaft zu ermoeglichen, die Tuer weit auf zu halten und sie dort freudig zu empfangen – moegen sie auch manchmal komisch sein – halte ich fuer wichtig. Ich hatte damals gesagt (und war dafuer scharf kritischiert worden), auch ein Herr Brixner, Eberl, Nerlich, der Steuerchef, auch Banker und und sollte man verziehen, wenn sie denn wirklich bereuen, auspacken und serioes zur Aufklaerung beitragen sollten. Herr Strate hatte formuliert, den moralischen (ich fuege hinzu menschlichen) Vorsprung darf man nie verspielen, wenn man etwas verbessern will. Finde ich sehr gut. Rache kann nicht das erste Ziel sein, sonern Verbeseserung, Veraendung, Aufklaerung, eine andere „Denke“..Siehe Mollath und seine Hoffnungspflanze, sein lebender Begleiter in der Einsamkeit.. Vielleicht: „Von Mollath lernen, heißt siegen lernen“. .
    Und es ist ja wirklch so, dass dass was sich auf den Finanzmaerkten abspielt – siehe mein gestriger Post zu der Bankenaufsicht in der Schweiz – und was sich im Bereich „Ueberwachung – NSA – großer Bruder“ abspielt inzwischen 99% der Bevoelkerung betrifft, gefaehrdet auch existentiell. Viele wissen es nur noch nicht. Wir hatten dies damals leider nicht konstruktiv weiter diskutieren koennen (Sie sahen sich mit diametral engegengesetzt) aber ich denke, das Gespraech dazu ist es wert. Siehe dazu auch heutige SZ :
    Machtelite ausser Rand und Bank: http://www.sueddeutsche.de/politik/buch-ueber-washingtons-politzirkus-machtelite-ausser-rand-und-band-1.1735520): ich glaube: die allermeisten Bayern und Nuernberger wollen so einen Staat nicht gerne auch hier vorfinden.

    PS3: Die bisherigen Vorschlaege, was sich auch gesetzlich aendern muesste (vom Vorschlag der Wahlausschuesse, des gewaelten Gerichtspraesidenten, der Videodokumentation – auch bis zu Frau Schnarrenberger zu Psychiatrie und einer Modifikation der Wiederaufnahmeregeln und Verjaehrungsfristen, der Bankenkontrolle-, Transparenz, der Rotation Richter/Staatsanwalt in Bayern, groessere Unabhaengigkeit von Staatsanwalten und Steuerfahndern und und und sollten einmal gesammelt, aufbereitet und zur Diskussion gestellt werden; serioes unabhaengige Kontrollen in allen diesen Bereichen.
    Selbst Horst Seehofer hat vorgestern eine Kehrtwende zum international von Deutschland angemahnten Korruptionsgesetz gemacht, das er jetzt befuerwortet – hier, und an all den anderen Vorschlaegen auch in den Zeitungen (auch Wolff, Beckblog etc), muss man dranbleiben und festklopfen.

    PS4: Es gab doch damals, als auch deutlich wurde, dass in Gerichten zu tendentzioes und interessegebunden verhandelt und geurteilt wurde, die Russeltribunale. Vielleicht koennte man ganz unabhaengig vom offiziellen Ausgang an diese alte und m.W. bewaehrte Tradition, des alterntativen (moeglichst gerechteren, ehrlicheren) oeffentlichen Gerichtsgangs nochmal in der einen oder anderen Form anknuepfen.
    .

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    • kranich05 schreibt:

      „auch ein Herr Brixner, Eberl, Nerlich, der Steuerchef, auch Banker und und sollte man verziehen, wenn sie denn wirklich bereuen, auspacken und serioes zur Aufklaerung beitragen sollten.“ – ein Aspekt, zu dem ich mich durchaus befugt fühle, mitzureden und mitzuurteilen. Ich war nämlich jahrelang IM der Staatssicherheit und bin zu der Einsicht gekommen, daß es notwendig ist, dies öffentlich einzugestehen. Dies geschah, wie mir wichtig ist festzuhalten, ohne durch öffentlichen Druck dazu gezwungen zu sein. Im opablog bin ich mehrfach auf dieses Thema zurückgekommen, auch wenn ich natürlich keinen Grund sehe, damnit hausieren zu gehen. Nach meiner Erfahrung bekennt sich der Mensch zu tatsächlich falschen Haltungen und Taten und entscheidet sich auch zu schwierigen, scheinbar nachteiligen, Eingeständnissen, wenn er bei seinen Sünden (oder dem, was zu Sünden erklärt wird) mit sich im Reinen bzw. guten Glaubens war (oder gar sich schon damals über sich geärgert hat). Jedenfalls war es bei mir so. So wohl auch Westenrieder. Wenn einer aus einer schäbigen und unguten Motivation heraus falsch gehandelt hat, fällt es ihm äußerst schwer, den „moralischen Vorsprung“ zu gewinnen, der Einkehr ermöglicht. Die erlogene Reue und Einkehr hasse ich wie die Pest. Sie ist häufig.

      Die Vorschläge zur rechtlichen (und nicht nur zur rechtlichen) Verbesserung zu sammeln, zu fixieren, zu diskutieren (zu vertiefen!) halte ich für äußerst wünschenswert, ja dringlich. Ich habe mit der Willenserklärung der Mahnwache vom 6.7.2013 in Berlin einen Schritt in diese Richtung versucht/gemacht. Von den Juristen, die ich in diesem Zusammenhang angesprochen habe, hat mich (ausgenommen Herr Bode und Frau Lorenz-Löblein ) keiner unterstützt. Vielleicht war mein Ansatz zu schmal, zu sehr Schnellschuss. Also besser machen. Ihre Anregungen erscheinen mir da hilfreich.

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      • Joachim Bode schreibt:

        @Kranich05 schreibt:

        „Wenn einer aus einer schäbigen und unguten Motivation heraus falsch gehandelt hat, fällt es ihm äußerst schwer, den “moralischen Vorsprung” zu gewinnen, der Einkehr ermöglicht.“

        Dies scheint mir der treffendste Erklärungsansatz dafür zu sein, dass wir von den früher am Fall Mollath beteiligten Juristen noch nichts anderes gehört haben als dümmliche Rechtfertigungsversuche.
        Es ist zusätzlich erschreckend, dass von den Tausenden Staatsjuristen in Bayern gar nichts oder fast nichts zu hören ist, außer von einem Herrn Amtsgerichtspräsidenten Groß, der als Chef des Bayerischen Richtervereins bisher nicht ein einziges Wort zum von seinen Kollegen verbrochenen Martyrium von Gustl Mollath verloren hat, sondern sich wortreich darüber aufregt, dass sich die Politik zunehmend über das Mollath geschehene Unrecht aufregt.

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        Danke Herr Kranich fuer diese Offenheit. Großer Respekt. Das war mir als auch „vor der Stasi geflohen wordener bayrischer Ex-DDRler“ nicht bewußt.

        Ich sehe das auch wie Sie und Herr Bode. Aber niemand ist nur „Schwein“ oder „Engel“. Das wissen wir alle. Wenn ich Ihnen alle meine „Suenden“ erzaehlen wollte, schreibe ich 3 Baende voll.
        Dennoch: der Weg zur „Besserung“ zur „moralischen und Gewissensbereinigung“ muss jedem offen stehen, jedem Straftaeter, Moerder, auch Richtern und deren Helfern und Hinteraennern, die das Recht zum eigenen Vorteil oder aus anderen Gruenden gebeugt haben. Natuerlich wollen wir nichts geheucheltes.
        Brixner und die Kompott-„Gruppe“, wie groß sie wohl ist, sitzen auf jeden Fall fuerchterlich in der Tinte. Und ich wiederhole – ich weiss sie mochten das neulich nicht – ich habe immer auch, nicht in erster Linie, Mitleid mit den Taetern, Suendern, auch Verbrechern und Moerdern. Egal. Und das sagt nichts ueber das noetige Strafmaß.

        Was Sie und Joachim Bode beobachten und betonen: (Fast) keiner aus dem Justizetckreis hat bisher Stellung bezogen, sich positioniert, Klartext geredet… das sehe ich genauso. Und bin auch schockiert, empoert, wuetend darueber.
        Aber auch: ich vermute 80% des Justizetckreises et al ist selber schockiert, empoert, wuetend darueber – die Taeter sind die Minderheit, die in der einflußreichen und meinungs- und angstmachenden Mehrheit schwimmen und sich verstecken.

        Die Mehrheit hat Angst sich zu aeussern. Sie braucht Hilfe, Unterstuetzung, Ermutigung, Kanaele, Sicherheiten, Formen, Wege, Netze, Uebung. Da koennen und muessen wir helfen. Bspw. ein anonymer Fragebogen?? Zunaechst anonyme Einzelinterviews? Eine Anlaufstelle, wie Frau Gaessner sie heute vorschlug?? Hier ist nochmehr Brainstorming angesagt. Wie verhindert man das die verschiedenen Masken sich weiter hinter den „Anstaendigen“ vestecken. …. .

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        • kranich05 schreibt:

          „Und das sagt nichts ueber das noetige Strafmaß.“ Ich hatte in der von mir erwähnten Willenerklärung (Mahnwache 6.7.) im Entwurf auch so etwas wie „gerechte Strafe“ gefordert. Nina Hagen sagte, das wolle sie nicht mittragen. Sie wolle keine Strafe. Ich hab überlegt … und geändert in „die volle Wahrheit aufdecken“.
          Danke an Nina Hagen.

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      • Frieder Kohler schreibt:

        „Schuld und Sühne“, Vergebung und Reue: Haltet den Dieb (die Gesetze sind für die Reichen gemacht):
        Sokrates (469-399 v. Chr.) stand gerade unter seiner Haustür, als ein Mann auf ihn zugerannt kam, der von einem Soldaten gejagt wurde. Obwohl der Verfolger mehrmals “Halte ihn auf!” rief, rührte sich der griechische Philosoph nicht von der Stelle. Der Flüchtling entkam. Der Soldat (ein Mörder?) kehrte zu Sokrates zurück und machte ihm heftige Vorwürfe: “Warum hast du den Mörder nicht aufgehalten?”
        “Ein Mörder? Was verstehst du darunter?”
        “So eine Frage! Ein Mörder ist ein Mann, der tötet.”
        “Also ein Metzger?”
        “Unsinn! Ich meine einen Menschen, der einen anderen Menschen im tiefsten Frieden umbringt.”
        “Ich verstehe … du meinst einen Henker.”
        “Donnerwetter noch einmal, versteh mich doch recht! Der einen anderen in seinem Haus tötet.”
        “Warum hast du das nicht gleich gesagt! Jetzt merke ich endlich, dass du von einem Arzt sprichst!”
        Entschuldigung, nur zur Erinnerung: Wer zeigte was, wann, wo und bei welcher Stelle an, die dann be- und entlastende Beweise sicherte?!
        Quelle:
        Georg von Turnitz (Hg.): Die Welt der Andekdote. Neuer Kaiser Verlag GmbH, Klagenfurt, S. 11

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    • Joachim Bode schreibt:

      @Euler Hartlieb schrieb:

      „Und vielleicht macht das Gericht vor Verhandlungsbeginn nochmals einen serioesen, selbstkrischen Selbstcheque (Introspektion)“

      Das können Sie vergessen! Es gibt einige wenige Richter (vornehmlich Familien- und Jugendrichter), die so etwas machen. In der Regel (gerade bei Strafrichtern) ist das (falsche) Selbstbewußtsein, besser: die Selbstherrlichkeit, so ausgeprägt, dass schon das Ansinnen eines Selbstchecks als Majestätsbeleidigung angesehen wird.
      Nicht die Angeklagten haben in der Verhandlung das „letzte Wort“…. die Richter sind es in Wirklichkeit.
      Schauen Sie doch nur mal nach München, zum Vorsitzenden des NSU-Verfahrens…..

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        @Kranichos Danke, Super.. Wir lernen, lernen, lernen – das gute daran: lernen macht Spaß
        @Joachim Bode Danke, das wird wohl so sein, Sie wissen das besser, schockierend.
        Bei so wenig Selbstreflexion, Selbsterkenntnis und Selbstkritik hilft dann wohl wirklich nur noch Therapie, wenn ueberhaupt.. und Scheinwerfer… Kritik.
        Und: die guten Beispiele rauskramen, die Sie nennen, zu Wort kommen lassen: Familien- und Jugendrichter. Die muessen den Strafrichtern dann als Vorbild vorgestellt werden. Auch die muessen lernen – und nicht nur Strafrecht.
        Befoerderung nur nach einer Gruppentherapie mit externer Supervision. Das geht dann nicht anders. Und Beispiele von guten, besseren Strafrichtern finden, sie zu Wort kommen lassen…. ?? eieiei

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  7. Mike B. schreibt:

    @Herr Bode

    Das kann auch wie hier argumentiert https://opablog.net/2013/08/08/herr-mollath-muss-die-anstalt-innerhalb-von-3-stunden-verlassen-denn-es-ist-ja-kein-hotel/ auch grundlegend(er) gesehen und angemessen(er) bewertet werden, vulgo: die damals, 2006, fehlende „Kammer“-Konstituierung ist Rechtsfakt und kann heuer strafprozessual nicht mehr „geheilt“ werden, alles andere wäre neuer Rechtsbruch.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ja, auch so kann es gesehen werden.
      In Bayern wird diese Sichtweise aber kaum einen Anhänger finden, schon gar nicht in der Justiz.

      Ich halte ein Wiederaufnahmeverfahren für möglich, das bereits zu Beginn auf Einstellung des Verfahrens ausgerichtet ist (seitens Gericht und Staatsanwaltschaft), aber auch ein ausführlich begründeter und bedingungsloser Freispruch scheint nicht ganz ausgeschlossen zu sein, wenn die beteiligten Richter und Staatsanwälte anständig sind.

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  8. Johannes Bard schreibt:

    Mal eine (ggf. wiederholte) Frage:
    Kann man mit dem juristischen Winkelzug der Einrede der Verjährung Herrn Ing. G. Mollath noch „das Wasser seiner Rehabilitierungswünsche abgraben“?

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    • Joachim Bode schreibt:

      Nein, die Verjährung hat „geruht“ bis zum Beschluß des OLG Nürnberg. Seitdem läuft sie wieder…
      Ein nicht ganz unumstrittenes Thema.

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  9. Friedrich Leinweber schreibt:

    Es kommt bei der Wiederaufnahme auch darauf an, wer und was alles in den Focus der Vorermttlungen hineinkommt! Wichtig sind auch die Steuerhinterzieher zu benennen. Denn
    wegen denen musste Gustl Mollath in den Knast. Auch das Ehepaar Maske muss ins Kreuzverhör.
    Diese Vöglein können bestimmt für das Verfahren schön singen. Zur Zeit liest man in der
    Presse sehr viele Sprüche von denen. Sie versuchen sich in der Öffentlichkeit, Gehör zu verschaffen. Mit den Habseligkeiten von Gustl und das die HVB die Hauptschuld trägt.
    Aber damit werden sie scheitern auf ganzer Linie!
    Es müssen Ermittlungsverfahren gegen alle Verantwortlichen dieses Schreckensurteils von 2006
    eingeleitet werden. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft müssen da Hand in Hand arbeiten!
    Das tun sie wahrscheinlich nicht freiwillig, sondern IHR ( WIR) müsst das argumentativ mitbegleiten!
    Bis das Wiederaufnahmeverfahren abgeschlossen ist müssen wir uns hier durch“opabloggen“.
    Der öffentliche Druck muss weitergehen mit Kundgebungen und Pressearbeit !
    Erst dann wird auch eine vollständige Reabilitierung Gustl Mollaths ERFOLG HABEN!
    Die HVB war eine Systemrelevante Bank, es wäre gut, das mal offengelegt würde, wieviel
    Geld und woher das Geld stammte aufzuklären.
    Gustl Mollath sagte im Untersuchungsausschuss, dass bei Herrn Maske noch mehr an Informationen rauszuholen wären, als im Rechenschaftsbericht aufgelistet war.
    Dem ist unbedingt nachzugehen!

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  10. Euler Hartlieb schreibt:

    Meine Hypothese waere auch, dass diejenigen, die jetzt selber rotieren und den „Kompott“ eher runterkochen, sprich moeglichst wenig be- und verhandeln und be-Richten moechten, zumindest „von oben“ Zulauf und Zuspruch erhalten werden.
    Weil: Bisher hat noch jede sachkundige, intensivere Befassung die ein“geschworenen“ „Anti-Mollath-Gemeinde“ weitere Glaeubige und Adepten gekostet. Trotz deren eindrucksvollem innovaten Energiemix.
    Solalange das Runterkochen nicht gelingt, schlagen die „Kaninchen“ wohl weiter immer neue und abenteuerlichere Haken. Es bleibt spannend.

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  11. Euler Hartlieb schreibt:

    Mir war auch folgendes Interview bei wolfgang-dudda nicht (mehr) so bekannt, fand ich aber doch interessant… Selbst schuld!!
    Auszug:
    „Für mich überraschend erregte sich der Grand Senior der CSU sehr – jedoch in einer nicht erwarteten Art und Weise. … Beckstein berief sich auch auf die Bestätigung des Urteils durch den BGH, auf mehrere psychiatrische Gutachten, die alle das gleiche ergeben hätten und fragte mich, ob ich eine Ahnung davon hätte, was dieser Mensch alles für Briefe und Petitionen geschrieben hätte, an Gott und die Welt. Meine Antwort: ich hätte vermutlich an den Papst persönlich geschrieben, wenn man mich Jahre lang als verrückt einsperren würde. Wie soll man sich denn wehren, wenn es offenbar rechtlich nicht geht? Aber Beckstein meinte nur, der Mollath der hätte früher auch schon so Briefe geschrieben. Ja, das stimmt, „der Mollath“ hat z.B. auch schon 2005 einen Brief an Beckstein (damals bayerischer Innenminister) geschrieben, mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Staatsanwältinnen, die nicht wegen der von ihm angegebenen Schwarzgeldgeschäfte ermittelt hätten, auf die Beckstein jedoch nicht reagierte.“
    http://www.humana-conditio.de/?p=276; und dann http://www.wolfgang-dudda.de/?p=7889

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  12. Skeptischer Optimist schreibt:

    Dem Wiederaufnahmeverfahren gegenueber bin ich auch sehr skeptisch eingestellt (lasse mich aber gerne positiv ueberraschen!).
    Das Gericht in Nuernberg hat sich den am wenigsten kompromittierenden Punkt ausgesucht, da ja Frau Maske (vormals Mollath) damit womoeglich das Gericht getaeuscht hat und man sie leicht zur Suendenboeckin machen kann. Die anderen Punkte im Wiederaufnahmegesuch Strates sind fuers Gericht und die Justiz selber brenzliger.
    Nach den Wahlen wird es weiter gehen und die Verantwortlichen (Justizminister/in, Generalstaatsanwalt, die Ministerialbuerokratie, usw) werden womoeglich denken, dass das Interesse am Fall Mollath nach dessen Freilassung verflacht sein wird. Ich koennte mir gut vorstellen, dass Herr Mollath noch einmal sieben Jahre damit verbringen wird, Gerechtigkeit (statt Recht) zu erfahren.
    Allerdings bin ich ergebnisoffen und lasse mich gerne positiv ueberraschen.

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    • Grundrechtefreund schreibt:

      Ihre Skepsis ist absolut berechtigt und sie hat sogar einen nicht vorhandenen gesetzlichen Hintergrund. Ein Wiederaufnahmeverfahren gegen einen Freigesprochenen ist nur zu dessen Ungunsten nach der gegenwärtigen, dem Bonner Grundgesetz jedoch nicht entsprechenden Strafprozessordnung, möglich. Das wissen aber die, die hier die Anträge gestellt haben. Nicht wissen wollen es bis jetzt alle die, die sich falsche Hoffnungen machen. Es gibt kein Rehabilitationsgesetz. Solches fehlt gerade im Lichte des Grundgesetzes, denn Grundrechteverletzungen, die immer nur durch staatliches Handeln oder Unterlassen begangen werden können, sind absolut tabu und müssen per se einen Wiederaufnahmegrund darstellen. Der Staatsanwalt darf jedoch in seinem Wiederaufnahmeantrag schreiben, dass ein Verfassungsverstoß noch kein Wiederaufnahmegrund sei.

      § 20 StGB (Schuldlosigkeit = Freispruch) und die Anordnung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB macht den Betroffenen trotz Freispruchs zu einem Menschen minderen Rechts, denn er ist nun auf die Gnade eines Gutachters und die eines Gerichts angewiesen, um jemals wieder raus zu kommen aus der Psychiatrie. Alles das regelt sich ausschließlich nach § 67d Abs. 6 StPO und nach sonst nichts.

      Ganz schlaue verweisen mal auf § 371 Abs. 3 StPO, nur auch dort ist es immer ein Verurteilter und daran mangelt es beim Freispruch aus welchen Gründen auch immer. Hier ist der Wortlaut und Wortsinn von absoluter Bedeutung.

      Weitere Details lesen sich hier:

      http://grundrechtepartei.de/Aktion:Beschwerden_zum_Wiederaufnahmeverfahren_in_der_Causa_Mollath

      Eine sachbezogene auf dem Bonner Grundgesetz basierende Diskussion ist dringender denn je.

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  13. Leseempfehlungen Fall Gustl Mollath – Der „Schmieren“-Journalismus will mit dem Fall Gustl Mollath nur Geld verdienen u. viele Klicks. Deshalb: Selbst einlesen u. recherchieren!

    Hier ein paar Tipps (sicher nicht vollständig)

    http://muschelschloss.blogspot.de/2013/08/leseempfehlungen-fall-gustl-mollath.html

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