Fundstück – 3.9.2020 – kein „gewöhnlicher Faschismus“

Dokument zu Zwangsquarantäne von Kindern

Diese schier unglaubliche Information finden Sie, liebe Eltern, die hier mitlesen und alle an der Verteidigung der bürgerlichen Freiheiten Interessierten, am 26. August auf dieser Site:

„Es geht nicht um ein erkranktes Kind, noch nicht einmal um ein infiziertes. Sondern um eines, das lediglich einen Kontakt zu einer Person gehabt haben soll, die für das Gesundheitsamt als erkrankt gilt. Nach dem Sprachgebrauch des angeführten RKI ist damit jeder positiv auf Covid-19 getestete Mensch gemeint.

Für dieses Kind ordnete die Abteilung für Sicherheit und Ordnung des Ordnungsamtes in Karlsruhe eine mindestens zweiwöchige häusliche Quarantäne an. Für Kontakte im Haushalt wird eine FFP1-Maske „enganliegend zu tragen“ vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Absonderung in eine geschlossene Einrichtung gedroht. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren komme in Betracht.“

Das sechsseitige Karlsruher Dokument vom 23.7.2020 ist hier einsehbar.

Ich bezweifle, dass dieser ganze Vorgang eine Erscheinung von alltäglichem Faschismus ist. Das bezweifle ich mit der Begründung, dass dieses Vorgehen aus nur einem einzigen Landkreis dokumentiert ist. Die BRD hat aber 294 Kreise bzw. Landkreise + 107 kreisfreie Städte. Vielleicht ist diese Begründung schwach.

Der Leiter des Ordnungsamtes Karlsruhe ist zur Zeit noch Herr Björn Weiße. Hier steht er rechts neben Bürgermeister Albert Käuflein.

Beide begleiten eine Streife des KOD bei einem alltäglichen nächtlichen Einsatz: Wohnungslose, die in Geldautomaten-Räumen übernachten wollen (Quelle).

Der nächste Karriereschritt des Ordnungs-Demokraten Weiße nach 13 Jahren an der Spitze des Ordnungsamtes besteht im Wechsel zur Kassenärztlichen Vereinigung Stuttgart.

Alle hier dargestellten Informationen sind zu finden auf der bzw. über die Webseite „Corona Doks“, die wenig beachtete Informationen zugänglich macht.

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7 Antworten zu Fundstück – 3.9.2020 – kein „gewöhnlicher Faschismus“

  1. Jo Bode schreibt:

    Nicht nur Kinder sind betroffen:
    Im Lahn-Dill-Kreis hat das Kreisgesundheitsamt ähnlich lautende Quarantäne-Anordnungen gegen Dutzende Schüler und einige Lehrkräfte verhängt. Strafandrohung bis zu 2 Jahre Freiheitsentzug, vorher möglicherweise Zwangs-Unterbringung in geschlossener Abteilung der Psychiatrie.
    Grund: Möglicher (!) Kontakt mit infiziertem Schüler.
    Rechtsmittelbelehrung: Klage vor dem Verwaltungsgericht. Widerspruch sinnlos, da Sofortvollzug….

    Tatsächlich müsste die Rechtsmittelbelehrung lauten, dass Klage sinnlos ist, da die meisten Richter obrigkeitshörig sind.

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    • Jo Bode schreibt:

      Der letzte Satz hat insbesondere in Hessen erhebliche Bedeutung, weil es schon zum „guten Ton“ gehört, dass Richter vor allem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (also da, wo die Obrigkeit von der Justiz „kontrolliert“ werden soll…) zwischen Gericht und Ministerium hin und her versetzt werden. Man kennt sich also.

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      • Jo Bode schreibt:

        Es geht aber manchmal noch einfacher als mit Hin- und Her-Versetzungen:

        Kurz vor der Jahrtausend-Wende (ja, schon fast verjährt, aber sicherlich keine Ausnahme) habe ich als Zuschauer einer Berufungs-Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erlebt, wie den Vertretern des beklagten Landes Hessen vom Vorsitzenden am Schluß der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht wurde, dass die Klage alle Erfolgsaussichten habe, was in dieser Klarheit ein eher seltener Vorgang sein dürfte. Zwischen Verhandlungsende und Urteilsverkündung lag die Mittagspause, für Richter und Landesvertreter Gelegenheit zum gemeinsamen Mittagsmahl.
        Danach die Urteilsverkündung, die sowohl Zuschauer als auch den Rechtsanwalt der Klägerin geradezu vom Hocker riß: Klageabweisung mit einer Begründung, die genau das Gegenteil der vorher wortreich bekannt gemachten Einschätzung des Gerichts ausdrückte.
        Was nur hatten die zwischendurch zusammen gegessen oder getrunken?

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