Presseerklärung „Runder Tisch“ der kbo-Klinik Taufkirchen

Rechtsfreier Raum Forensik“? – „Runder Tisch“ der kbo-Klinik Taufkirchen

(Gemeinsame Presseerklärung – abgestimmt mit allen Beteiligten) 

 

Auf Initiative der Leitung des kbo-Klinikums Taufkirchen (Vils) fand am 12.08.2013 ein „Runder Tisch“ zum Thema Maßregelvollzug/Forensik im Neubau der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Taufkirchen statt.

Im Einladungsschreiben zu diesem Runden Tisch hieß es:

„… in der (nicht zuletzt durch den „Fall“ Gustl Mollath) öffentlich geführten Diskussion über den Maßregelvollzug („Forensik“) gibt es aus unserer Sicht zahlreiche Missverständnisse bzw. Anklagen und Vorwürfe, die mit der Realität des Maßregelvollzuges nichts bis wenig zu tun haben.

Unsere Klinik ist – im Sinne unseres „Leitbildes“ – um Offenheit und Transparenz bemüht. Wir haben nichts zu verbergen und sind gerne bereit, uns auch mit kritischen Meinungen auseinanderzusetzen …“.

An dem von Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein auf Bitten der Klinikleitung moderierten „Runden Tisch“ nahmen (in alphabetischer Reihenfolge) teil:

–     Herr Badura (Pflegedienstleitung Forensik),

–     Frau Dr. Binder (Oberärztin der Forensik),

–     Herr Prof. Dose (Ärztlicher Direktor des kbo-Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen),

–     Frau Dr. med. Fick (Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärzte-kammer),

–   Frau Haas und Frau Tagwerker (Patientinnen der Forensik; mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden)

–     Herr Hemmersbach (Geschäftsführer des kbo-Isar-Amper-Klinikum),

–     Frau Herrmann (Angehörigengruppe Forensik Taufkirchen),

–     Frau Klein (Chefärztin, Leiterin des Maßregelvollzugs in Taufkirchen seit 01.07.2013),

–     Herr Letsch (Zusammenschluss Bayerischer Bildungsinitiativen),

–     Herr Lüttecke (verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit am kbo-Isar-Amper-Klinikum),

–     Frau Pfarrerin Oefele (Seelsorgerin an der Klinik Taufkirchen),

–     Frau Winter (Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.),

Eingeladen waren außerdem Vertreter des Netzwerks Psychiatrie e.V. (München), die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., Vertreter der Münchner Psychiatrie-Erfahrenen (MüPE) e.V., die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (vertreten durch Frau RA’in Lorenz-Löblein), sowie die „Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I.)“, die jedoch nicht erschienen. Fritz Schuster (Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen und „Initiative Inhaftierter“) hatte Frau Lorenz-Löblein seine Teilnahme als „Telefongast“ angekündigt, sich aber nicht (wie vereinbart) bei der Klinik gemeldet.

Nach einer „Vorstellungsrunde“ hatten die einzelnen Teilnehmer Gelegenheit, ihre Fragen und Anregungen vorzutragen.

Dabei ging es (von Seiten der „Angehörigengruppe Forensik Taufkirchen“) insbesondere um die Frage der Vermeidbarkeit von Isolierungs- und Fixierungsmaßnahmen, zu denen die Klinikleitung ausführte, Isolierungen und Fixierungen würden – entsprechend unternehmensweit geltender „Richtlinien“ – ausschließlich in nicht vermeidbaren Situationen eingesetzt und seien in diesen Situationen auch in der Regel nicht vermeidbar. Von den anwesenden Patientinnen (eine von ihnen war selbst schon einmal fixiert worden) wurde eingebracht, Isolierungen und Fixierungen hielten sie auch zum Schutz der Mitpatientinnen für richtig, da es immer wieder auf den Stationen zu bedrohlichen Situationen durch aggressive Patientinnen komme. Diese würden manchmal Angst erzeugen, und man sei dann als Patientin froh, wenn man durch Eingriffe des Personals (die sich die Patientinnen gelegentlich zu einem früheren Zeitpunkt wünschen würden) geschützt werde. Außer den beiden anwesenden Patientinnen, Frau Herrmann und Frau Lorenz-Löblein hatten nur die anwesenden Mitarbeiter des BKH jemals mit Personen mit Fixierungserfahrung gesprochen.

Um zu diesem Thema „Transparenz“ zu schaffen sprach die Klinikleitung an alle Beteiligten des „Rundes Tisch“ die Einladung aus, sich durch eine „Hospitation“ auf einer der Forensik-Stationen ein eigenes Bild von den Verhältnissen zu machen. Die Hospitation sollte mindestens eine Woche dauern, um ein reales Bild über die Gegebenheiten auf Station zu vermitteln.

Frau Dr. Fick führte aus, dass sie von der Klinikleitung gebeten worden sei, die (öffentlich bezüglich „Menschenrechtsverletzungen“ etc.) gegen die Klinik gerichteten Vorwürfe zu überprüfen und dass sie dazu in ihrer Funktion als „Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer“ auch bereit sei. Sie wolle in den nächsten Tagen versuchen, zu der Klage führenden Patientin Ilona Haslbauer Kontakt aufzunehmen und sie bei diesem Gespräch auch darum zu bitten, die Klinikleitung von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, damit auch diese eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen abgeben könne. Bislang hatte Frau Haslbauer nach Bericht der Klinikleitung diese erbetene Entbindung von der Schweigepflicht verweigert. Zwischenzeitlich hat (Information durch Frau Dr. Fick) ein Gesprächsversuch von Frau Dr. Fick stattgefunden, den Frau H. nach Angaben Frau Dr. Ficks „vehement abgelehnt“hat.

Von Herrn Letsch (Zusammenschluss bayerischer Bildungsinitiativen) wurde vorgetragen, dass die öffentlich gemachten Vorwürfe von Frau Haslbauer die Zusammenschlüsse der „Psychiatrie-Erfahrenen“ sehr beunruhigen würden und man sich diesbezüglich eine Aufklärung wünsche. Bei den Unterstützern gebe es keine einheitliche Sichtweise der Situation.

Die Klinikleitung führte dazu aus, man sei gerne bereit, zu allen Vorwürfen umfangreich Stellung zu nehmen und Transparenz zu schaffen. Voraussetzung sei allerdings zuerst, dass pauschal erhobene Vorwürfe konkretisiert würden und dass Frau Haslbauer die schon lange eingeforderte Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteile, da sonst nur zu konkreten, öffentlich erhobenen Einzelvorwürfen Stellung genommen werden könne.

Von Seiten der Klinikleitung wurde auf die seelische Belastung und verunsichernde Wirkung der in der Öffentlichkeit (zumeist unhinterfragt) pauschal erhobenen Vorwürfe berichtet. Es wurde darauf hingewiesen, dass „Patientenbefragungen“ in der Forensischen Klinik das Ergebnis erbracht hätten, dass sich die große Mehrheit der Patientinnen in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Taufkirchen korrekt und „fair“ behandelt fühl. Dass es in einem derart spannungsreichen Arbeitsgebiet auch von Seiten der Mitarbeiter/-innen zu Fehlern und Versäumnissen kommen könne, sei unausweichlich. Dennoch sei man von Seiten der Klinikleitung durch interne Möglichkeiten wie „Patientenfürsprecher“, Seelsorge, Beschwerdemanagement etc. darum bemüht, den Patientinnen die Möglichkeit zu geben, Klagen und Beschwerden an unabhängige und neutrale Personen heranzutragen, die dann auch zur Aufklärung im Gespräch mit der Klinikleitung verpflichtet seien.

Insgesamt trug der „Runde Tisch“ dazu bei, das gegenseitige Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte und Sichtweisen zu stärken. Die Mitarbeiter der Klinik bekannten sich zur „konsequenten Inkonsequenz“, d.h. starre Regeln werden verantwortlich ausgelegt und es gibt (im Interesse der Patientinnen) Abweichungen. Die Patientinnen stimmten dieser Aussage zu und betonten, dass dieses gerade der menschliche Aspekt der Klinik sei.

Besuchs- und „Hospitations-Möglichkeiten“ wurden konkret besprochen und es wurde vereinbart, den „Runden Tisch“ zur Stärkung der Transparenz und des gegenseitigen Vertrauens auch in Zukunft weiterzuführen.

 

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Hier noch einmal die exakten Kalenderdaten: „Runder Tisch“ vom 12.8.2013, Presseerklärung des „Runden Tisches“ vom 27.8.2013.

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26 Antworten zu Presseerklärung „Runder Tisch“ der kbo-Klinik Taufkirchen

  1. Pingback: Gedanken zum Gespräch am Runden Tisch in der Frauen-Forensik Taufkirchen | opablog

  2. Bert schreibt:

    „Dennoch sei man von Seiten der Klinikleitung durch interne Möglichkeiten wie „Patientenfürsprecher“, Seelsorge, Beschwerdemanagement etc. darum bemüht, den Patientinnen die Möglichkeit zu geben, Klagen und Beschwerden an unabhängige und neutrale Personen heranzutragen, die dann auch zur Aufklärung im Gespräch mit der Klinikleitung verpflichtet seien.“

    Man sieht aber an den Antworten des Prof. Dose, dass dies eben nicht ausreichend funktioniert. (Es ist doch immer wieder erstaunlich wie wenig Verständnis/Feingefühl Psychiater für psychische Regungen haben können.)

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  3. Vernon schreibt:

    Es wurde in einer Erwiderung einer Klinik die Ursache und der Ablauf der 25-stündigen Fixierung der Frau H. erläutert. Ich halte den geschilderten Ablauf für glaubhaft. Trotzdem sehe ich keine Veranlassung für eine Fixierung, da es ausgereicht hätte, die Patientin in eine Einzelzelle zur Beruhigung zu verbringen. Eine Fixierung wäre nur bei Selbstgefährdung notwendig gewesen. Auch als Erziehungsmaßnahme ist die getroffene Maßbnahme (Fixierung) bei dieser Patientin vermutlich ungeeignet.
    Im Gegensatz hierzu muß auch einmal deutlich gemacht werden, dass es bei Herrn Mollath während seiner ganzen „Unterbringungszeit“ keinerlei aggresive Verhaltensweisen gegeben hat, wie sie bei Frau H. geschildert werden. Trotzdem hat sich die Anstaltsleitung in Bayreuth in der letzten „Überprüfung“ vor dem Gericht für die Fortdauer der „Unterbringung“ ausgesprochen. Hier haben sich die Forensik, in erster Linie Herr Dr. Leipziger, und auch der verantwortliche Richter, eindeutig der Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Man wird sehen, wie die Strafanzeige des RA Dr. Strate hierzu weiter verfolgt wird. Die bayerische Justiz hat Gelegenheit, ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.

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  4. RitaEvaNeeser schreibt:

    @Vernon – Jeder Strafantrag gegen Ärzte, aber ganz besonders gegen Richter, die in der Causa Mollath gestellt werden (wurden) sind schon zum scheitern verurteilt.

    27.02.2013 Mollath scheitert mit Anzeige gegen Richter
    Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf
    Die Unterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie gegen seinen Willen hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter. Die Staatsanwaltschaft Augsburg verwarf eine Strafanzeige Mollaths gegen den Richter des Amtsgerichts Nürnberg und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. (nordbayern.de)

    Bereits im Januar dieses Jahres hatte Strate Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg gestellt, die jedoch im Februar von der Staatsanwaltschaft Augsburg als unbegründet zurückgewiesen wurde

    Am 15.8. hat nun RA Dr.Strate nachgelegt: http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-08-15.pdf
    Was herauskommen wird? Wohl wieder eine Einstellung.

    Denn wie wir seit heute wissen, werden die Protagonisten – besonders jene aus der Justiz – von denn Oberkrähen geschützt:

    Der Schöffe Karl-Heinz Westenrieder : In einem exklusiven Interview mit „Report Mainz“ sagt er zu der Frage, ob der Richter befangen war, weil er Martin Maske, den heutigen Ehemann von Gustl Mollaths Ex-Frau kannte: „Herr Brixner hat vor der Urteilsberatung erklärt, er kenne den Herrn Maske von einem Sportverein her, er will aber und wollte das bisher nicht laut sagen, weil sonst besteht die Möglichkeit, dass er wegen Befangenheit abgelehnt wird.“ Er gehe davon aus, dass Brixner sich sehr wohl bewusst gewesen sei, dass er für befangen hätte erklärt werden können. (Report Mainz)
    Die zweiter Richterin im Prozess gegen Gustl Mollath: Gegenüber dem Untersuchungsausschuss hatte bereits die zweite Richterin im Prozess, Petra Heinemann, erklärt, Brixner habe Herrn Martin Maske vor dem Gerichtssaal begrüßt. (Focus)
    Und nun?
    Unwahre Aussage? Keine Ermittlungen gegen Gustl Mollaths Richter
    MÜNCHEN/NÜRNBERG – Die Zeugenaussage des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Landgericht Nürnberg-Fürth, Otto Brixner, vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags wird zunächst keine strafrechtlichen Folgen haben.
    Die Staatsanwaltschaft München I hat nach Angaben eines Sprechers von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher uneidlicher Aussage abgesehen. Brixner habe vor dem Ausschuss keine falschen Angaben gemacht, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
    http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/unwahre-aussage-keine-ermittlungen-gegen-mollath-richter-1.3120348
    *****************************

    Und nun zu dem „Runden Tisch“ – alle die dort versammelt waren, sind in irgendeiner Form der Klinik verpflichtet, und/oder tragen der Klinikleitung jedes Gespräch mit Patienten zu! Aus diesen Gesprächen werden die Ärzte schon ihre ureigensten Rückschlüsse bezüglich des “ Gesundheitszustandes“ der jeweiligen Patienten ziehen und irgendwie in ihren Gutachten unterbringen. Selbst die Menschenrechtsbeauftragte steht im Sold des Landes!

    Die Damen Haas und Tagwerker – Patientinnen!!!_ werden den Teufel tun und die Klinik kritisieren – das dicke Ende würde wohl nachkommen.

    Zitat: Es wurde darauf hingewiesen, dass „Patientenbefragungen“ in der Forensischen Klinik das Ergebnis erbracht hätten, dass sich die große Mehrheit der Patientinnen in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Taufkirchen korrekt und „fair“ behandelt fühl. Zitat Ende

    Was sollen die auch anderes sagen, wollen sie keine Konsequenzen, von denen wir Aussenstehenden gar nichts wissen, tragen.
    Die liest man dann hier: http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-krankenhaus-taufkirchen

    Auffallend – Rechtsvertreter der einzelnen Patienten – wie etwa der Klageführende Anwalt von Frau Haslbauer – waren nicht geladen.

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    • Erika Lorenz-Löblein schreibt:

      @RitaEvaNeeser:
      Zu Ihrer Aussage: „Und nun zu dem “Runden Tisch” – alle die dort versammelt waren, sind in irgendeiner Form der Klinik verpflichtet, und/oder tragen der Klinikleitung jedes Gespräch mit Patienten zu! Aus diesen Gesprächen werden die Ärzte schon ihre ureigensten Rückschlüsse bezüglich des ” Gesundheitszustandes” der jeweiligen Patienten ziehen und irgendwie in ihren Gutachten unterbringen. Selbst die Menschenrechtsbeauftragte steht im Sold des Landes! Ich bin in keiner Weise dem BKH Taufkirchen verpflichtet.

      Die Aussage ist unrichtig.
      Zu vermuten ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKH der Klinik sich durch den Arbeitsvertrag – zumindest formal – in gewisser Weise verpflichtet fühlen.
      Ob und wie weit sich die Angehörigengruppen verpflichtet fühlen, können nur diese selbst sagen, eine formale Pflicht ist mir unbekannt.
      Fritz Letsch und ich sind weder formal noch sonst in irgendeiner Form verpflichtet.
      Frau Dr. Fick übt das Amt der Menschenrechtsbeauftragten ehrenamtlich aus, sie ist niedergelassene Ärztin, und erhält keinen „Sold des Landes“.

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        Danke herzlich fuer diese Klarstellungen in diesem offenbar sehr iterativen noch immer sehr schwer von außen zu durchschauenden Klaerungsprozess.

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      • ohje schreibt:

        @Erika Lorenz-Löblein:

        „Ich bin in keiner Weise dem BKH Taufkirchen verpflichtet.“

        Und direkt darunter:

        „Die Aussage ist unrichtig.“

        Wie ist das zu verstehen?

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        • Erika Lorenz-Löblein schreibt:

          @Erika Lorenz-Löblein:

          “Ich bin in keiner Weise dem BKH Taufkirchen verpflichtet.”

          Und direkt darunter:

          “Die Aussage ist unrichtig.”

          Wie ist das zu verstehen?

          @ohje:
          Ohje, da ist wohl was verrutscht … von mir falsch eingegeben … wie auch immer … entschuldigung …
          danke für die Nachrfrage.

          So passt es:
          Die Aussage ist unrichtig.
          Ich bin in keiner Weise dem BKH Taufkirchen verpflichtet.

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  5. RitaEvaNeeser schreibt:

    @ Erika Lorenz-Löblein Ich danke auch für die Stellungnahme.

    Trotzdem möchte ich eines nicht versäumen festzuhalten: Natürlich habe ich mich über die Finanzierung der Menschenrechtsbeauftragten interessiert. Besonders wenn sie einer Aärztekammer – in diesem Fall der Bayerischen – angegliedert sind.

    Zu finden war fast nichts, man muss schon ins Jahr 1998 zurückgehen.
    http://www.bundesaerztekammer.de/arzt1998/arzt/top9/item03.htm

    Die Menschenrechtsbeauftragten werden(wurden), nach der Diktion von Dr.Montgomery (Prof. Frank Ulrich Montgomery, heute Präsident der Bundesärztekammer)
    Zitat: Ich möchte Ihnen berichten, daß es bisher mit der Finanzierung der Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten überhaupt keine Probleme gegeben hat

    [..]Es gibt einige Landesärztekammern, die uns in unserer Arbeit sehr entscheidend unterstützen, indem sie selber Menschenrechtsbeauftragte ernannt haben. Spontan fallen mir in diesem Zusammenhang die Landesärztekammern Berlin, Baden-Württemberg und Hessen ein. Andere Landesärztekammern haben das nicht getan. Ich meine, wenn die Landesärztekammern solche Menschenrechtsbeauftragten ernennen, dann sollten sie auch mit Hilfe eigener Budgets für die Kosten aufkommen und sollten nicht versuchen, diese Kosten bei der Bundesärztekammer geltend zu machen. Zitat Ende

    Das heisst doch im Klartext, der/die Menschenrechtsbeauftragte/r werden sehr wohl – in diesem Fall von einer Ärztekammer- finanziert. Und das wäre auch verständlich, wer kann denn die diversen Unternehmungen ohne finanziellen Aufwand und/oder Administration bewältigen.
    Zitat aus der Homepage Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer
    Dr. med. Maria E. Fick
    c/o Pressestelle
    Bayerische Landesärztekammer
    Mühlbaurstr. 16
    81677 München
    Zum Aufgabengebiet gehören zum Beispiel:
    Hilfe für verfolgte Ärztinnen und Ärzte im Ausland
    Beratung von Patienten bei mangelhafter medizinischer Versorgung in der Abschiebehaft
    Gesprächsrunden mit der Exekutive zu medizinischen Problemen
    Beratung bei der medizinischen Betreuung in Haftanstalten
    Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere (sogenannte „Illegale“)
    Ethische und geschichtlich-politische Ereignisse im Berufsstand

    Ich will gar nichts unterstellen, aber ein altes Sprichwort lautet doch:

    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing ?

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    • Erika Lorenz-Löblein schreibt:

      Klicke, um auf 2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf zuzugreifen

      Klicke, um auf 2012-11-20-Brief-Fick-Leipziger.pdf zuzugreifen

      Sie behaupten also, weil Frau Dr. Fick das Lied der Ärztekammer singt, hat sie den Brief an Frau Dr. Merk geschrieben. Oder verstehe ich da etwas falsch?

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      • Bert schreibt:

        Welche Unannehmlichkeiten kann denn der Begriff „Gefälligkeitsgutachten“ (in „…“) denn (juristisch) haben?
        Es kann ja da nicht bloß um ein paar zu verschmerzende Hundert Euro gehen, wenn so schnell und devot das Rückgrat gebrochen werden kann?
        Sind hier juristische Unannehmlichkeiten oder andere ‚Loyalitäten‘ plausibel?

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      • RitaEvaNeeser schreibt:

        Nein, ganz sicher nicht. Ich denke, das Schreiben an Justizministerin Merk war sicher sehr, sehr gut gemeint.
        Auch das Gespräch mit Telepolis gehört wohl dazu :
        http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html

        Aber: Die Entschuldigungsorgie in Brief Nr. 2 an Dr. Leipziger hat das Engagement wieder aufgehoben.

        Entweder schreibe ich, was ich meine und stehe dazu…oder eben ich mache einen- warum auch immer – Rückzieher. Nun ja, darüber kann man streiten, was ich jedoch gar nicht will. Die Gedanken aber, die sind frei!

        Nun seit heute wissen wir , was von Gutachtern/Sachverständigen und deren Kristallkugel-Prognosen zu halten haben.

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        • Erika Lorenz-Löblein schreibt:

          Es ist ein Unterschied, ob ein Gutachten des Inhalts wegen (nicht nachvollziehbar) angegriffen wird oder gleichzeitig der Vorwurf einer Gegenleistung für die Erstattung des Gutachtens erhoben wird.
          Es bleibt nach wie vor bestehen, dass Frau Dr. Fick das Gutachten nicht nachvollziehen kann.

          Haben Sie das überlesen? Nur der Vorwurf der Gegenleistung wird zurückgenommen.

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      • Bert schreibt:

        @Erika Lorenz-Löblein

        Gefälligkeit (duden.de):
        – kleiner, aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft erwiesener Dienst
        – Bereitschaft zu Gefälligkeiten
        -gefällige Art

        von „Gegenleistung“ – wirklich genau genommen – keine Rede. Wollte man dazu noch exakt sein, dann war das Wort durch „“ abgeschwächt oder zitiert, und der gesamte Briefinhalt ist nicht wirklich auf diesen Vorwurf fokusiert.

        Hier wiederhole ich die Frage nach den unerträglich unzumutbaren juristischen/finanziellen Folgen – oder nach anderen plausibleren Loyalitätszwängen. Wovor muss eine gutbezahlte Ärztin Angst haben, dass sie sich gleich so beflissen auf schadfreies Terrain zurückzieht (muss) ?

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  6. Norddeutsche schreibt:

    ..aber Frau Fick entschuldigt sich ja im zweiten Breif mehrfach bei Leipziger…und muß sich geradezu erklären…

    aufgrund welcher Reaktion von Leipziger muß sie diesen Brief schreiben..bzw. sich so vehement entschuldigen?

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  7. ohje schreibt:

    @ Erika Lorenz-Löblein

    Es interessiert mich immer noch das von Ihnen selbst erlebte Versäumnis der Klinik.

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    • Erika Lorenz-Löblein schreibt:

      Ich werde dieses Erlebnis weiterhin für mich behalten. Mit meinem Auftraggeber wurde es besprochen. Und es war in Ordnung.
      Deshalb wird es hier keine öffentliche Diskussion darüber geben. Es gab eine Entschuldigung, diese wurde angenommen und damit ist die Sache erledigt.

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      • ohje schreibt:

        Boah Hey, das hat die coole Rechtsanwältin mit ihrem Auftraggeber so besprochen. Sache erledigt. Frau Haslbauer ist noch immer in Taufkirchen ?

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  8. RitaEvaNeeser schreibt:

    Ist doch alles „nicht so schlimm“, nicht wahr? Aber alle, alle haben sich jetzt lieb!
    Wie geht es nun weiter mit Frau Haslbauer? Das erfährt man nicht!

    Der Fall liegt wohl jetzt unter dem Teppich auf welchem der runde Tisch stand.

    Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit die Sendung noch einmal zu sehen:

    Wer nicht passt, wird eingewiesen?

    Der Fall Gustl Mollath hat hierzulande eine Debatte über Zwangseinweisungen ausgelöst. Etwa 200.000 Menschen landen jährlich gegen ihren Willen in der geschlossenen Anstalt, darunter vor allem männliche Großstädter, Alte, Behinderte und sozial Schwache. Das sind doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren. Kritiker beklagen, dass im Zweifel immer häufiger gegen die Freiheitsrechte der Betroffenen entschieden wird.

    Wächst – weil es bequemer ist – in unserer Gesellschaft die Bereitschaft, Menschen wegzusperren, die sich nicht konform verhalten? Sind wird auf dem besten Weg, im Sinne störungsfreier Abläufe alles und jeden zu normieren? Was passiert mit einem, wenn man von einem Tag auf den anderen entmündigt wird? Und wer bestimmt, was “normal” ist und was nicht? Darüber diskutiert Holger Noltze am 29. September im WDR-Foyer mit seinen Gästen.

    http://www.wdr.de/tv/westart/sonntag/sendungsbeitraege/2013/0929/index.jsp

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  9. Josef Eisele schreibt:

    Wenn man unter dem Stichwort „Runder Tisch Heimerziehung“ googelt, kann man viele Beiträge finden, die in der Summe etwas darüber aussagen, für wen und wozu alles so ein „Runder Tisch“ gut sein kann. Das hängt unter anderem von den Teilnehmern ab, wobei untergebügelte potentiell kritische Teilnehmer natürlich nicht dafür verantwortlich sind, was andere, unter Umständen rhetorisch deutlich im Vorteil befindliche Teilnehmer alles vorbringen können, um einiges von den den Anlass bildenden Sachverhalten unter den Teppich zu kehren, der unter dem „Runden Tisch“ regelhaft ausliegt.

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  10. Erika Lorenz-Löblein schreibt:

    Mehrfach wurde und werde ich seit Wochen darauf angesprochen, einer Teilnehmerin des Runden Tisches angeblich das Wort abgeschnitten zu haben.
    Ich bin immer wieder erstaunt, wie die Nachrichtenkanäle funktionieren.

    Um die Situation korrekt beurteilen zu können, ist folgende Information wichtig:
    1. Die Person, die das behauptet, war keine Teilnehmerin des Runden Tisches.
    2. Die Person hatte an einer anderen Veranstaltung in Taufkirchen teilgenommen.
    3. Im Programm der Veranstaltung war eine allgemeine Diskussion über die Zustände im Maßregelvollzug vorgesehen.
    4. Ich hatte explizit darauf hingewiesen, dass keine Einzelfälle besprochen werden.

    Die Person stellte dennoch mit Namensnennung von Patient, Arzt und BKH eine Situation dar und wollte hierzu Lösungsmöglichkeiten erfragen. Ich habe diese Einzelfalldiskussion mit Hinweis auf die Thematik des Tages unterbunden.
    Wäre die Situation als fiktive Situation geschildert worden, hätte ich die Frage sicher zugelassen.

    Und noch eine Mitteilung:
    Bei der Ausbildung zur Sozialbetriebswirtin hatte ich einen Professor, der sagte, vor Jahren habe er gesagt, „Gehet in die Paläste und zündet sie an“, heute sei er der Meinung, es sei wesentlich sinnvoller, in die Paläste zu gehen und mit den Menschen zu reden.

    Ich meine, dass dadurch eher Veränderungen bewirkt werden, als durch Hetze und Pauschalverurteilungen, bzw. ein Anzünden der Paläste.

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    • Winfried Sobottka schreibt:

      Solange Sie nicht wirklich wissen, wie der Hase wirklich läuft, d.h., wer in diesem Lande mit welchen Mitteln herrscht, solange können Sie meinen, was Sie wollen, ohne dass es mehr als ein Fischen in trübem Wasser wäre.

      Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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    • Dian schreibt:

      Liebe Frau Lorenz-Löblein,
      da möchte ich Ihnen zurufen, na dann gehen Sie doch mal in den „Palast des Steuer- und möglicherweise weiteren Betrügers Ulrich Hoeneß“, … Wäre ich so optimistisch zu glauben, Sie würden nicht nur am ersten „Türsteher“ vorbeikommen, sondern gar zu dem vermeintlichen Ganoven vorgelassen werden, so glaubte ich ganz sicher auch, er zeigte sich Ihnen für ein paar Minuten aufgeschlossen, vielleicht gar erheitert. Was machten Sie, wenn er Ihnen dafür zehn, eher hundert, vielleicht gar tausend Euro seines Ganovenschatzes gönnerisch reichen wollte? Das wäre zu meiner Überzeugung nicht abzulehnen sondern ein erstes Zeichen wirklicher Einkehr; Ihr Plädoyer wäre als erfolgreich zu bezeichnen. Der Gerechtigkeit ist durch Ihren Einsatz ein klein wenig auf die Sprünge geholfen worden.
      Ich bin nicht so vermessen zu vermuten, dass Sie Ihr Reden so meinten, wie ich es hier beschrieb. Ist es deshalb Karikatur – mein Bild!?
      Mit gespanntem Gruß
      Dian

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