Plakatmacher ist F. Fischer.
Er freut sich, wenn sein Plakat für Aktivitäten aller Art zur Befreiung Gustl Mollaths und gegen Justiz- und Psychiatriewillkür benutzt wird. Zu diesem Zweck kann es frei verwendet werden. Die Bilddatei kann direkt vom Blog downgeladen werden. Eine etwas höher aufgelöste Version schicke ich auf Wunsch per Email zu. Nett wäre es, Sie würden uns zusammen mit der Äußerung Ihres Wunsches kurz über die Art der beabsichtigten Verwendung informieren.
Danke an F. Fischer!
Antrag auf Entlassung aus der Psychiatrie abgelehnt – Gustl Mollath muss in Psychiatrie bleiben – Nächster Prüftermin Juni 2014
Pressemitteilung Landgericht Bayreuth vom 12.06.2013
Darin heisst es:
„Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg Fürth vom 08.08.2006 gebunden ist. Zur Korrektur der Rechtskraftwirkung dieses Urteils habe der Gesetzgeber die Regelungen über dasWiederaufnahmeverfahren geschaffen. Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.“
http://muschelschloss.blogspot.de/2013/06/mollath-entlassung-vom-lg-bayreuth.html
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Hier das Original: „the social network“
http://www.imdb.com/title/tt1285016/
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