Ich danke Prof. Dr. Dose dafür, daß er umgehend geantwortet hat

Zur Information der LeserInnen dieses Blogs:

Mein gestriges Posting habe ich (natürlich?) per Mail Prof. Dr. Dose und allen mir bekannten weiteren Beteiligten zur Kenntnis gegeben. (Der Hauptbeteiligten Ilona Haslbauer konnte ich das (natürlich?) nicht zur Kenntnis geben, weil sie ja offensichtlich keine Email-Adresse hat.) Gleich heute früh habe ich eine Antwortmail von Prof. Dr. Dose erhalten, die ich hiermit veröffentliche (unverändert veröffentliche, trotzdem heiße ich weiter Kurch, nicht Purch. Die etwas Durcheinander-Formatierung bitte ich zu entschuldigen):

„Sehr geehrter Herr Dr, Purch,

zunächst möchte ich Ihnen danken, dass Sie – bisher als einziger – auch einmal mich/uns fragen.

Einige kurze Antworten:

  1. die Regelung, dass Frau H. den Empfang von Post quittieren soll hat den Hintergrund, dass Frau H. (tatsachenwidrig) in letzter Zeit ständig nach außen (ohne dass jemand so wie Sie bei uns nachgefragt hat) verbreitet hat, ihr seien Briefe, Pakete etc. nicht ausgehändigt worden…Um diesen unberechtigten Vorwürfen entgegenzutreten, haben wir Frau H (nach rechtlicher Beratung) darum gebeten, uns künftig den Erhalt von Post durch Unterschrift zu bestätigen. In diesem Fall ging (siehe die ständigen Behauptungen bzgl. des „Unterschlagens“ von Post) die „Schikane“ von Frau H. aus. Der von Frau H. in Anspruch genommene „Gleichbehandlungsgrundsatz“ trifft deshalb nicht zu, weil bei den Mitpatientinnen die Übergabe von Post etc reibungslos klappt und sie keine (sachlich nicht belegbaren) Behauptungen über „unterschlagene Post“ in die Welt setzen.
  2. Zu dem Ihnen bekannten Psychiater:
    1. Entgegen aller wohlfeilen öffentlichen Behauptungen – der Massregelvollzug mag in vielen Punkten  verbesserungswürdig sein – ein „rechtsfreier Raum“ ist er keineswegs.
    2. Als Einrichtung des Massregelvollzuges „vollziehen“ (welch herrlich deutsches Wort) wir rechtskräftig von Gerichten angeordnete Massregeln
    3. Im Massregelvollzug stehen den Patienten (an unserer Klinik) folgende Ansprechpartner für Kritik, Beschwerden etc zur Verfügung:

                                                              i.      Mitarbeiter(innen): Therapeuten, Oberärzt/inn/e/n, Chefärzte im Rahmen von regelmässigen Visiten und Patientenforen

                                                             ii.      Ein klinikinternes „Beschwerdemanagement“, das bei schriftlichen Beschwerden unverzügliche Sachverhaltsklärung (mit Anspruch auf Antwort für die Betroffenen) zur Folge hat

                                                            iii.      Ein unabhängiger Patientenfürsprecher, der für alle Patient/inn/en zugänglich ist

                                                            iv.      Eine „Unterbringungskommission“ der Regierung von Oberbayern, die mindestens einmal jährlich die Klinik aufsucht und zu der (die Termine werden auf den Stationen bekanntgegeben) alle „untergebrachten“ Patientinnen Zugang haben

                                                              v.      Der Antrag auf „gerichtliche Entscheidung“  nach § 109 Strafvollzugsgesetz

                                                            vi.      Dienstaufsichts- und sonstige Beschwerden an Dienstvorgesetzte bzw. Fachaufsicht (in Bayern das Sozialministerium)

                                                           vii.      Anspruch auf regelmässige Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung durch die zuständigen Strafvollstreckungskammern. 

Was in Bayern fehlt – und es ist schön, dass Ministerpräsident Seehofer das jetzt erkannt hat – ist ein (von uns Leitern des Massregelvollzuges bereits seit Jahren gefordertes) vom bayerischen „Unterbringungsgesetz“ (das ebenfalls im Sinne eines „Psychisch Kranken Hilfe Gesetzes“ reformiert gehört) getrenntes „Massregelvollzugsgesetz“ , das die bisherigen „Grauzonen“ (Postkontrolle, Überwachung, „Zwangsmedikation“ etc) entsprechend den aktuellen Vorgaben des BGH (zB zur „Zwangsbehandlung“) eindeutig regelt. 

Ein Letztes: nachdem durch die öffentlichen Aktionen von und um Frau H. klar war, dass Fragen an  mich/uns gerichtet würden, habe ich Frau H. um eine Entbindung von der Schweigepflicht gebeten, die sie bis heute versagt. Das sollte jeden „Unterstützer“ kritisch stimmen – aber das „Internet“ ist ja geduldig…

Vor diesem Hintergrund beruhen meine Auskünfte an Sie auf der rechtlichen Grundlage, dass es keine Schweigepflichtsverletzung darstellt, zu (öffentlich) erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. 

Um die (insbesondere für unsere Mitarbeiter/innen) belastenden Vorwürfe sachlich aufzuklären, habe ich die „Menschenrechtsbeauftragte“ der bayer. Landesärztekammer gebeten, sich des „Falles „ anzunehmen.

Frau Dr. Fick (die Menschenrechtsbeauftragte) wird heute am „Runden Tisch“ teilnehmen, dem ich in der Hoffnung auf eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten (u.a.eingeladen  „Psychiatrie-Erfahrene“, Initiative Inhaftierter, Angehörige forensisch Untergebrachter und Patientinnen) gespannt entgegensehe. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Matthias Dose“

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44 Antworten zu Ich danke Prof. Dr. Dose dafür, daß er umgehend geantwortet hat

  1. Pingback: Da muß ich Prof. Dr. Matthias Dose oder Dr. Verena Klein fragen | opablog

  2. Stresstest schreibt:

    … auch von mir:

    „Vielen herzlichen Dank an Prof: Dr, Pose für diese überaus informative Antwort“.

    Stresstest – „Großraum Krefeld“

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  3. Eva schreibt:

    Schon vergangenen Samstag hörte ich von den Umständen, die diesen Fall außer den in den in dem Telefonat mit Nina Hagen angeprangerten Schikanen umgeben. Was mir an dem Brief hier auffällt ist, dass die Untergebrachten doch so viele Ansprechpartner haben. Warum sagte dann Gustl Mollath gegenüber der Presse, die Psychiatrie sei de facto ein rechtsfreier Raum? Gut, die Klinik war eine andere, aber gleich solche eklatanten Unterschiede? Und auch Gustl Mollath war ja bekanntlich nicht nur in Bayreuth untergebracht, kennt also wohl die Verhältnisse im Allgemeinen.
    Danke für die Veröffentlichung dieses Briefes und auch des vorangegangenen Beitrags.

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    • Bert schreibt:

      Wenn Sie einen Missbrauch eines Polizeibeamten medlen wollen, stehen Ihnen auch alle Polizeiämter zur Verfügung… … …

      Die Tatsache, was hier aufgezählt wird, zeigt mir, dass es so ganz ehrlich nicht gemeint sein kann, denn sonst würde man neben den formellen Gründen auch inhaltliche finden… …

      In Odenwald hat sich auch Jahre lang vorher, im Nazireich auch genügende Menschen beschwert … was sagt das alleine…?

      Wer auf diese Weise antwortet, ohne die grundsätzlich Asymmetrie zu berücksichtigen, verengt den Blick, und fühlt sich als Opfer, wo er allein wegen der Asymmetrie nie nur das sein kann, sondern Vollstrecker… ein Psychiater, der diese Ebenen ausblendet, tja…

      Und zuletzt: Missbrauch kann ganz subtil ablaufen. Es kommt zum Beispiel drauf an, auf welche Art die Unterschrift verlangt wird.
      Ich habe nicht den Eindruck, dass hier der Patientin erst mal geglaubt wird, und eine Untersuchung stattfindet, ob der Brief möglicher Weise tatsächlich verschwunden, ist. Woher will der *Chef* wissen, ob der *Postarbeiter* Briefe unterschlägt (aus welchem Grund auch immer.)

      Ich kenne den Fall nicht. Aber solche auf das Formale verkürzte Aussagen, sind für mich ein Zeichen, dass man die eigentliche Eben (da wo Missbrauch wirkt) nicht im Blick hat oder haben will. Und der Schritt zum letzten, Und meiner Meinung nach gilt es, letztere Unterscheidung zu überprüfen.

      Gesetzt dem Fall, es wäre nämlich wirklich ein Brief (und man stelle sich das vor: Ohne Kenntnis des Chefs, Ironie off) verschwunden… dann hätten wir wieder eine Argumentation, die sich selbst in den Schwanz beißt.

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    • Dietmar Nisch schreibt:

      Hallo Eva! Gewiß gibt es gute Psychiater und weniger sehr gute, die selbst bei einem Fehler diesen auch ohne Hadern zugeben. Auch PatientInnen, die sich danach auch bedanken. Ganz anders liegt es jedoch in der Causa Mollath: m.E. waren für Gustl gewisse Psychiater regelrecht „unsympathisch“ – und dies zu Gustls Schaden: „Ferngutachten – Freunde von gewissen Richtern – Chefarzt einer Forensik, der wohl gerade ein freies Zimmer wieder füllen wollte in seiner Klinik – Pharma-Lobbyist, der wohl mit Nervengiften Gustl wohl soweit hinbringen wollte, damit Gustl von seinem „Schwarzgeld-Wahn“ befreit sein könnte – einen Vortrag für junge Psychiater halten wollte: „Unser Gustl – Wahn-Realität etc.“. Ich meine, ein Jedermannfrau ist schon mal einem „Teufel“ begegnet. Würden Sie auch noch in einer „Wohnung eines Teufels“ leben? Ich nicht. Oder anders gesagt: würden Sie unter Zwang – dazu noch mit einem richterlichen Beschluss bei einem unsympathischen Frauen-Arzt sich untersuchen lassen? Bestimmt nicht, Sie würden sich möglicherweise mit Händen und Füßen zur Wehr setzen. Und zu Recht. Die ungeheure und unglückliche Konstellation, was man mit Gustl so an allem Menschen-Unwürdigen angetan hatte, stinkt wahr- und wahnhaft zum Himmel.

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  4. Pauline Gebhardt schreibt:

    oh wie schön – nur hat davon mein Sohn in 6 Jahren nichts gemerkt. So viel Idealismus – oder doch nur Ignoranz und Arroganz – ist schon bewundernswert, denn es gehört eine große Portion Unverfrohrenheit und Dummheit dazu so oberflächlich durchs Leben zu plätschern – na ja – so lange der Euro rollt. Wird das wohl immer und überall sein – und für 115730 Euro pro Jahr und Opfer ist der rote Teppich für die Täter ausgelegt. Die Arbeit machen die Opfer selbst und wenn sie ihre geklauten Briefmarken wieder zurück verlangen werden sie angeschnauzt, weil sie die lieben PflegerInnen beim Kaffeeplausch stören. Nur wenn es darum geht den Krieseninterventionsraum wieder aufzufüllen, weil dafür das dreifache der Pauschale gibt – da sind sie aktiv bei der Hand. Mein Sohn wurde zu Tode therapiert so gut sind sie und so nett. Nur kommt mir bei so viel Gelaber und Gesülze das großé Kotzen an. Ich habe auch so nette Briefe von der Klinik in meinen Akten – aber sie sind stinkend schmutzig – angefressen von dem Dreck der Lügen und Verleumdungen. Psychiatrie ist eine profitable chemische Hinrichtungseinrichtung – weiter nichts. Und klar doch – müssen die armen Sünder lügen, dass die die Balken biegen – und alles für ihre Fans und Gläubigen – damit der Euro weiter rollt – wie von selbst. Nicht Igelin, sondern Rosel Zierd

    Date: Mon, 12 Aug 2013 07:26:52 +0000 To: rosenzierde@hotmail.de

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  5. Johannes Bard schreibt:

    kann es sein, dass, nachdem „uns Gustl Mollath abhandenkam“, nun aufgepasst werden muss, dass jetzt nicht allzu viele Kinder zu Schaden kommen, weil sie plötzlich jetzt alle mit dem Bade ausgeschüttet zu werden drohen?

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    • Sabine Kettner schreibt:

      apropos kinder: kann es sein, dass nachdem in belgien 27 zeugen vor oder während der gerichtsverhandlung (fall dutroux) merkwürdigerweise verstorben sind, garnicht genug bäder ausgeschüttet werden können?

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  6. Norddeutsche schreibt:

    ..ich verweise auf die folgende Site:

    http://kabale.se/seite4.html

    ..wenn das wirklich alles so stimmt….dann graust es einem noch mehr…

    das Video vom Anwalt sollte man sich auch anhören…und dann nachdenken…

    http://kabale.se/index.html

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    • F. Fischer schreibt:

      Bewegendes Interview.
      Das Ende ist leider nicht mehr aktuell. Ab dem 31.3.2013 ist die Zwangsbehandlung wieder legal.
      Die dafür formulierten „Hürden“ erscheinen mir zudem nicht geeignet, einen Missbrauch zu verhindern:
      Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur unter folgenden engen Voraussetzungen möglich:
      Die Einwilligung des Betreuers kommt nur bei einem krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Betreuten in Betracht;
      die Einwilligung des Betreuers muss zur Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens erforderlich sein;
      der erhebliche gesundheitlichen Schaden darf nicht durch eine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden können;
      der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen und
      vor der Einwilligung muss erfolglos versucht worden sein, die Zustimmung des Betreuten zu der geplanten Maßnahme zu erreichen.

      Im Fall des Gustl Mollath hat man beobachten können, wie Regeln oder Hürden entweder übergangen (Anforderungen an Prognosegutachten) oder durch Absprachen die notwendigen Voraussetzungen (zwischen bspw. Richter und Psychiater) konstruiert werden.
      Im Fall Mollath wurde zudem der Bayerische Vollstreckungsplan übergangen, als Herr Mollath nach Straubing verschubt wurde. Eine dafür notwendige schwere Gewalttätigkeit oder Fluchtgefahr wurde meines Wissens niemals dokumentiert.

      Somit scheint das System von innen fehleranfällig und eine externe Kontrolle und Transparenz notwendig. da ein Missbrauch die schwersten Konsequenzen bezogen auf grundsätzliche Menschenrechte hat.
      Ob ein vollkommener Verzicht auf Zwangsmaßnahmen möglich ist, kann ich als Laie nicht beurteilen.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        Die Zwangsbehandlung ist nicht legal, wenn es sich um einen Menschen handelt, für den keine rechtliche Betreuung eingerichtet ist. Bitte präzise bleiben!

        Das bedeutet, dass derzeit an 1,3 Mio. Menschen in Deutschland in Notsituationen (darauf der Akzent) eine Zwangsbehandlung durchgeführt werden kann,
        – wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt,
        – es keine Patientenverfügung aus Zeiten vorliegender Testierfähigkeit gibt,
        – die Behandlungsnotwendigkeit nicht nur indiziert ist, sondern zur Abwendung des Notfalls eine Behandlung dringend zwangsweise gegen den Willen des Betroffenen auch durchgesetzt werden muss, will man sich nicht menschenverachtend verhalten.

        –> Es muss nicht nur die Indikation zu einer Behandlung vorliegen, es muss die Indikation eines Notfalls fundiert (evidenzbasiert) gestellt werden.

        Diese Notfall-Indikation muss der rechtliche Betreuer prüfen im Sinne seines Klienten und beim Vorliegen der im § 1906 BGB genannten Kriterien unter Beachtung weiterer Rechtsvorschriften kann der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen, er muss es nicht. (Betreuer sollten sich von Ärzten nicht einschüchtern lassen.)

        Kommt der Betreuer zum Ergebnis, es ist ein Notfall und eine Einwilligung zur Zwangsmaßnahme darf erteilt werden, dann wird bei Gericht um Genehmigung ein Gesuch gestellt. Erst, wenn auch der Richter die Maßnahme genehmigt, darf die Maßnahme durchgeführt werden.

        Es wäre schon sinnvoll, wenn nicht von Gegnern der Zwangsmedizierung auch noch Unwahrheiten oder Halbwahrheiten verbreitet werden. Das stützt nur das Info-Caos mehr als dass da noch einer verstehen könnte, was nun gilt. Es gilt das Patientenrechtegesetz und es gilt im Falle der Regelungslücke dort eben § 1906 BGB. Nicht mehr und nicht weniger.

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      • F. Fischer schreibt:

        @Susanne Stetter
        Ich verstehe Ihre Einwände nicht. Die von mir zitierten Bedingungen (JuMin) für Zwangsmaßnahmen decken sich weitestgehend mit Ihren Ausführungen.
        Abgesehen davon gibt es ja diese Foren, um Informationen ergänzen oder präzisieren zu können. Ich zähle mich zudem nicht zur Spezies der „Gegner der Zwangsmedizierung“, wie Sie meinem letzten Satz entnehmen können. Aber ich meine, sagen zu können, dass eine öffentliche Diskussion auch unter Personen, die nicht Jura oder Psychologie studiert haben, sinnvoll sein könnte.

        Sie bringen Vorgaben an, die für sich betrachtet einen starken und vernünftigen Eindruck machen.
        Ähnlich starke gelten und galten auch für die Unterbringung des Gustl Mollath und haben zu seiner fast achtjährigen Unterbringung geführt.
        Die Hürden oder Kontrollmechanismen betrafen jährliche Überprüfungen durch unabhängige Gerichte, ebenso jährliche Stellungnahmen der Klinik und zusätzlich Gutachten externer Psychiater. Herr Mollath wurde zudem von der StVK angehört und der Gesamteindruck vom unabhängigen Gericht kritisch gewürdigt. Diese Kontrollmechanismen haben nicht gegriffen.
        Man sollte rechtliche Rahmenbedingungen mit diesen potentiell schweren Konsequenzen danach bewerten, ob sie auch unter widrigen Umständen, also im „worst-case-scenario“, funktionieren.
        Wenn Sie sagen „Betreuer sollten sich von Ärzten nicht einschüchtern lassen.“, dann ist dies ein Optimalzustand, der bspw. im Fall Mollath im Verhältnis Gutachter->Gericht oder Gericht->Gutachter nicht vorlag, da sich Richter und Gutachter fortlaufend nur gegenseitig bestätigten.

        Mit Transparenz meine ich, dass der Einsatz dieses schweren Eingriffs durch Zwangsmaßnahmen nach außen dokumentiert wird.
        So gab es bspw. im Zuge des Gesetzesentwurfes zur Neuregelung der Zwangsmaßnahmen 2012 eine kleine Anfrage im Bundestag, in deren Antwort durch die Bundesregierung sich bspw. herausstellte, dass dem Bund weder Daten zum Umfang noch zum Erfolg (sofern dieser messbar ist) von durchgeführten Zwangsmaßnahmen/-medikationen vorliegen. Durch diesen Mangel an übergreifender Kontrolle oder Transparenz entstehen dann zwangsläufig die von psychiatrischer Seite häufig kritisierten Vorurteile bzgl. eines vermeintlich „rechtsfreien Raumes“ oder „unausgeleuchteten Raumes“ der Psychiatrie.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @F.Fischer: Was nützt es, in der Mottenkiste zu kramen? Fakt ist, es gilt das Patientenrechtegesetz und es gilt § 1906 BGB. (Was wer wann mal gesagt und gemeint hat, hat nur noch dokumentarischen Wert. Auf der Grundlage dessen, was gilt, wird sich jetzt ein Bild ergeben, ob es sinnvoll war, sich gesetzlich so festzulegen, wie es der Gesetzgeber getan hat. Darüber können wir erst in einigen Jahren ergiebig streiten.)

        Ihre Ausführungen sind so schlecht (Sie sind nicht der Einzige), dass jedes Beschäftigen mit Ihren Texten nicht nach vorne führt. Sie wollen es doch einer Frau Merk nicht nachmachen, die einen blamablen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht geschickt hat?

        Ich kann wirklich nur empfehlen, bei Henning Ernst Müller zu lesen. Das ist vorbildlich, nicht nur in der Qualität, sondern auch in der Verständlichkeit der Form.

        Ihnen geht es doch auch darum, dass es nicht immer mehr Mollaths in Deutschland gibt(?). Ihnen geht es doch um Transparenz(?). Ihnen geht es doch darum, Mollath als eine Ausgangsplattform für (notwendige) Veränderungen zu nutzen(?).

        Mollath ist in der Psychiatrie gelandet:
        –> wegen Brixner (der ein unrechtmäßiges Instument der Richterschaft an gewendet hat: das Sicherungsverfahren an einer Stelle, wo kein Richter dies tun darf. Richter haben nicht die Freiheit der beruflichen freien Entfaltung, sie leisten einen Amtseid. Wenn Strate von Vorsatz spricht, dann aus gutem Grund. Das, was Brixner gemacht hat, das ist das, was unter dem juristischen Begriff der RECHTSBEUGUNG zu illustrieren ist. Rechtsbeugung im Falle Brixners ist nicht einfach so daher geredet oder Geplänkel im Rechtsstreit.)

        Die Gutachten und die Rolle der Psychiatrie, die in wildem Eifer etwas feststellt (etwa, das eine P3M glaubwürdig sei in der Aussage, der jetzige Ex-Ehemann habe die Tat auch begangen, ist ein Lapsus des unerfahrenen Weiterbildungsassistenten, aber für jemanden, der vorsätzlich ein unlauteres Ziel erreichen möchte, natürlich ein gefundenes Fressen) ist nicht so wirklich von Bedeutung anfänglich. Erst in Verlaufe der Jahre und dem Rückkopplungseffekt werden diese Papiere zum Ärgernis.

        Könnten wir uns darauf einigen, das man dies so stehen lassen könnte?

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      • tokchii schreibt:

        Ich hatte bei der gesetzlichen „Neuregelung“ auf den ersten Blick den Eindruck, dass eigentlich alles beim Alten bleiben soll, der Zustand vor den BVerfG und BGH Urteilen zur notwendigen Präzisierung wieder hergestellt werden sollte. Beim genaueren Hinsehen entdeckte ich dann doch etwas mehr Bürokratie als vorher (nun muss ein Richter zusätzlich zum Betreuer entscheiden).
        Als Nicht-Laie finde ich übrigens den Verzicht auf Zwangsmedikation bzw. Zwangsbehandlung sinnvoll. Es wurde in internationalen Studien nachgewiesen (Der Spiegel berichtete), dass Behandlung psychisch Kranker ohne Psychopharmaka langfristig effektiver, also erfolgreicher ist. Außer diesen internationalen Vergleichsstudien fällt mir spontan noch der Qualitätsmanagement-Bericht von Lothar Kannenbergs Boxcamp ein, der sich mit in Obhut des Jugendamtes genommenen und dort untergebrachten Jugendlichen beschäftigt – dieser ist allerdings weitschweifiger als der oben diskutierte Sachverhalt. Führt mich allerdings auch gedanklich direkt zur Haasenburg, von der man wohl aktuell sagen kann, dass die dortigen Maßnahmen eher dem Geldbeutel der Betreiber denn den Klienten nützen.
        Bezüglich explizit Zwangsmedikation, bzw. Psychopharmaka ist aktuell erwähnenswert, dass im wissenschaftlichen Diskurs, als Folge des Amoklaufs in Newtown, die Frage aufgekommen ist, ob Psychopharmaka gar die Bereitschaft, derartige Taten zu begehen, erhöhen, da man festgestellt hat, dass nicht nur Adam Lanza sondern auch einige andere Attentäter unter dem Einfluss psychiatrischer Medikation standen.
        Ich persönlich habe an meiner beruflichen Tätigkeit nur dann wirklich Spaß und erreiche die gesteckten Ziele, wenn meine Klienten aus freien Stücken daran teilnehmen. Sonst ist die Sozialarbeit eher nervenaufreibend: sogut wie keine Erfolgserlebnisse, teilweise direkte Ablehnung, fast wie ein Hamsterrad.
        Eine öffentliche Diskussion des Themenkomplexes Zwangsbehandlung/Zwangsmedikation würde ich daher sehr begrüßen, glaube aber, dass die gegenwärtig etablierten Institutionen und ihre Mitarbeiter sie nicht allzu gerne sähen, da sie sich vor Kritik/Prüfung fürchten, bzw. selbige als Angriff (auf ihre Existenz) auffassen und relativ schnell emotionalisiert wird.

        An der Antwort des Prof. Dr. Pose finde ich witzig (ironisch bis zynisch witzig), dass er von der Angst der Psychiater/Richter und aller anderen an der Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen Beteiligten spricht, aber keinen Blick für die Angst der Betroffenen hat. Es ist nicht nur Gustl Mollath, der ein Gefängnis der Forensik vorziehen würde, dies sehen andere Betroffene genauso. Die Angst aufseiten der (ehemaligen) Patienten ist dabei wesentlich begründeter, denn ernsthafte Konsequenzen aufgrund psychiatrischer Fehlbehandlung oder bei Rückfällen nach Entlassung braucht in Deutschland kein Mediziner wircklich zu befürchten. Zudem denke ich, dass eben diese Furcht der Patienten vor erneutem Forensikaufenthalt durchaus eine intendierte ist, gar ein Bestandteil der Therapie, da die Furchtapellmethode von vielen in diesem Bereich Tätigen, obwohl wissenschaftlich fraglich, akzeptiert und praktiziert wird.
        Ich frage mich allerdings, ob es eine echte Hilfe ist/sein kann, jemandem „therapeutisch“ eine Furcht zu konditionieren um unerwünschtes bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu ändern.

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      • F. Fischer schreibt:

        @ tokchii
        Danke für Ihren informativen und unaufgeregten Kommentar.
        In diesem Blog wurde ein Erfahrungsbericht von Dr. Zinkler behandelt, der von positiven Ergebnissen bei einem kompletten Verzicht auf Zwangsbehandlungen (aufgrund der vorübergehenden Gesetzeslage) berichtete.
        Da Sie in Ihrem Kommentar ebenso einen Verzicht auf Zwangsmedikation befürworten, würde ich Sie gerne fragen, ob Sie eine Antwort darauf haben, warum diese Alternative vom Gesetzgeber nicht erwogen wurde.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        Zingler ist keine Kultfigur, für die man eintreten müsste, lesen Sie doch die Fallbeschreibungen in der Fachliteratur. Zingler vermittelt den Eindruck, man bräuchte immer länger ohne die Zwangsspritze; das ist Kalkül, denn mit PEPP wird von der Psychiatrie mehr Effizienz eingefordert. PEPP verträgt es locker, das die wenigen Zingler-Patienten(Zwangskandidaten) halt mal ein paar Tage länger verbleiben. Die vielen anderen werden aber entsprechend deren Wunsch schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr (verfassungswidrig) zurückgehalten.

        Kriseninterventionen, die nicht Akutpsychiatrie heißen, müssen das Ziel sein. Unterbringungskonzepte (die die Krankenkassen bezahlen, das ist das Problem) sind dringend erforderlich. Viele Beteiligte wissen, dass viel zu rasch zu Zwang gegriffen wird. Der Nicht-Laie bestätigt dies doch.

        Neuroleptika-Zwangsmedizierung ist FOLTER. (Siehe auch den Begründungsteil zur 882er Entscheidung Bundesverfassungsgericht. Neuroleptika (die derzeit am Markt befindlichen, dies die Einschränkung) halten der dreistufigen Verhältniskeitsprüfung (die Verfassungsrang hat) nicht Stand!!!

        Betreuer, die Neuroleptika-Zwangsmedizierung sich als Notfallmaßnahme verkaufen lassen, gehören vor den Kadi.

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  7. Friedrich Leinweber schreibt:

    Kranich05 schreibt:
    „Hier stand ein längerer Kommentarteil, der breit ausmalte, wie Frau Merk nun von Wahnvorstellungen beherrscht wird und wie darauf ihr familiäres Umfeld reagiert – sicher alles ironisch-sarkastisch. (Und Satire darf ja bekanntlich alles.)
    Entschuldigung, wenn ich als engherzig erscheine. Mir gefällt’s einfach nicht, wenn dieser Schimmel nun zu Tode geritten wird.

    Dies die unveränderten Schlußsätze des Kommentars:“
    Sie hat nur eine Chance!
    Sie muss ebenfalls alles auspacken, was sie weiss. Sie muss lernen, der Wahrheit zu dienen!
    Gustl Mollath hat das praktiziert und seine Seele bewahrt. Gerechtigkeit kann nur mit der
    Wahrheit bewirkt werden!! Und das macht FREI !!

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  8. Susanne Stetter schreibt:

    Falls jemand an einem Link zu § 1906 BGB interessiert ist:

    http://psychiatrienews.blog.de/2013/08/12/1906-bgb-sache-stand-august-16307858/

    (Vielleicht entscheidet sich der ein oder andere, auf eigene Texte zu § 1906 BGB zu verzichten, es wäre im Sinne von Information schon ganz gut. Ich habe nichts dagegen, wenn der Text im Kasten dort – er stammt von mir – kopiert und weiterverbreitet werden würde. Ich meine, dass alles Notwendige, was man über § 1906 BGB gemeinhin wissen muss dort steht. Trockene Gesetzestexte heranziehen als „Beleg“ für eigene Interpretationen ist laienhaft-lächerlich. Nur wer auf ein Senfkorn gebissen hat, weiß um den Geschmack. Nicht umsonst erlernen Juristen Schritt für Schritt das Lesen und Interpretieren von rechtlich-relevantem Material unter zu-Hilfenahme von Kommentaren.)

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  9. D7 schreibt:

    @S.Stetter
    Gern tät ich zwecks eigner Urteilsbildung diesen Frau Merk´schen „blamablen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht“ selbst lesen … steht er im „Vollext“ im Netz?

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  10. Norddeutsche schreibt:

    bin zwar nicht die Frau Stetter…

    aber schauen sie mal in die Dokumentationsseiten von Herrn Strate….
    da ist alles wissenswerte zum Fall Mollath aufgeführt,
    u.a. auch die Stellungnahme von Frau Merk..

    Klicke, um auf Mollath-Stellungnahme-Staatsministerin-2013-07-05.pdf zuzugreifen

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  11. Norddeutsche schreibt:

    ich hab mir das gerade auch noch einmal kurz „angelesen“ und bin schon wieder in Rage…

    „Als weiterer Bereich eines paranoiden Systems des
    BeschwerdefOhrers seien dessen krankhaft überzogene Sorge um seine
    Gesundheit, die Ablehnung der meisten und von Nahrungsmitteln aus nicht biologisch-dynamischem Anbau und möglicherweise
    die von ihm gemachte Angabe, u.a. eine Bleivergiftung ertltten z:u haben,
    .zu werten.“

    Hallo? ich darf auch nur ein bestimmtes Haarshampoon und Duschgel benutzen, weil ich eine starke Allergie gegen bestimmte Stoffe habe…Waschpulver nur ohne bestimmte Duft- und Farbstoffe….Parfume gar nicht mehr…
    Eier und Geflügel kommt nur direkt vom Freiland, vom Bauern nebenan, alles andere würde ich nicht essen wollen…
    ..und das alles bedeutet dann tatsächlich „paranoid und krankhaft“???

    denen müßte man die ärztlichen Berechtigungsscheine entziehen…sorry…

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    • Euler Hartlieb schreibt:

      Hallo, ich kann den Link leider nicht oeffnen (mein Computer). Aber verstehe ich das richtig: Das ist Originalton aus Merks Schreiben zu Mollath ans Verfassungsgericht?
      Das waere ja wirklich sehr beMerkenswert??!!?

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    • federleichtes schreibt:

      Warum ein „Sorry“ für Menschen, die in den Verdacht gerieten, Scharlatane mit Hang zum Sadismus zu sein?

      Wolfgang Jensen

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      • Barbara schreibt:

        Da bin ich der gleichen Meinung Federleichtes …ich kann über das Schreiben Doktor Dose nur lachen…schön geredet …soll er sich doch einmal den Medien stellen Öffentlich und Stellung nehmen Auge in Auge.. Ich glaube ihm kein Wort ..Papier ist geduldig

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  12. Norddeutsche schreibt:

    ……die Ablehnung der meisten und….

    dazwischen fehlt: Körperpflegemittel…

    sorry…

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  13. Norddeutsche schreibt:

    aber Sie haben den Link zur Homepage von Strate im Fall Mollath?

    dort steht die Stellungnahme komplett im Netz…
    ziemlich weit unten…

    http://www.strate.net/de/dokumentation/

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  14. Norddeutsche schreibt:

    ..ansonsten geben Sie doch bitte direkt http://www.strate.net/de/dokumentation/ ein…. dann werden Sie es auf anhieb finden und ich habe aus der Seite.3 zitiert…-

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  15. Euler Hartlieb schreibt:

    Danke. Nein, ich habe gerade ein Computerproblem das zu oeffenen – aber ich habe es offenbar richtig verstanden….was fuer Denkwelten sich da auftun…

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  16. Fritz Huber schreibt:

    Mich wundert ja eher, dass Frau Hagen ihren Senf noch nicht dazu gegeben hat. Aber kein Wunder. Bei sachlich richtiger Argumentation fällt es ihr halt schwer. Sie kennt ja auch den Unterschied zwischen einem KZ und einer Forensik nicht. Das ist schon sehr traurig! Hier wird zu Lasten von psychisch kranken Personen polemischer Wahlkampf betrieben. Man hat keine Ahnung von der Materie und keine Lust sich rechtlich und vor allem objektiv mit dem Thema zu befassen. Hauptsache alle aufstacheln!

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    • Susanne Stetter schreibt:

      Nina ist wie sie ist. Sie darf die Meinung vertreten und sie darf auch überspitzt Vergleiche ziehen.
      Nur Nina Hagen setzt sich für Schwache ein, etwa auch die Contergangeschädigten. Und der Wahlkampf geht mehr um Parteien, die für Zwangsverzicht eintreten. Da wäre auch eine CSU oder eine SPD willkommen.

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    • Inge Pyaso schreibt:

      Ja. Im Telefongespräch mit Ilona H. hatte ich den Eindruck, Nina hat genau gemerkt, dass mit Ilona H. was nicht stimmt, hat aber weiter so getan, als glaube sie das alles, hat die Frau quasi noch angespornt, noch mehr Vorwürfe zu erheben. Das fand ich unehrlich gegenüber Ilona H. (vielleicht konnte sie es auch vor sich selbst nicht zugeben, in was für eine Sache sie da geraten ist – immer auf der Suche nach neuen Erfahrungen – oder weil es dann für das Video unbrauchbar gewesen wäre). Eigentlich hätte man Punkt für Punkt konfrontieren und aufklären müssen, aber so…..
      Meine Meinung: Wenn Nina dann mal erst selbst den Einkaufswagen im Arsch hat, macht sie plötzliche Erkenntnisse……(meint: wenn sie dann zum Wahninhalt wird und in den Kreis der Feinde eingereiht/eingestrickt ist, dann lernt sie Sachen wie „generalisiert“, nach Jahren wohl auch „chronisch“ und habe ich richtig verstanden: unbehandelt?, na dann….)

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  17. Euler Hartlieb schreibt:

    Ich moechte mich gerne F. Fischer anschließen und Ihnen, Prof. Dr. Matthias Dose, auch herzlich danken, dass Sie sich hier „Angesprochener“ und „Fachmann“ persoenlich zu Wort meldet. Das befruchtet die Diskussion ungemein. Hoffentlich macht das Beispiel Schule.

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  18. freumich schreibt:

    Fazit: Es soll von den Mächtigen und Gewalttätigen aus immer weiter gelogen werden mit aller Macht und Gewalt, damit sie weiter als die Guten erscheinen. Und so lange es zuviele A….-Kriecher dabei gibt und zuwenig Empörte, klappt das auch immer noch!

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  19. tokchii schreibt:

    @F.Fischer
    Habe den ganzen Tag über Ihre Frage nachgedacht. Leider kann ich aber trotzdem keine wirklich schlüssige Antwort darauf finden.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass 1. die Tatsache, dass die Betroffenen (z. B. seelisch Behinderte oder alte Menschen) im Gesetzgebungsprozess nicht berücksichtigt wurden – und zwar weder vonseiten der Politiker noch vonseiten der Psychoprofessionellen und 2. das Fehlen eines Antikorruptionsparagraphen für beide Berufsgruppen eine Rolle dabei spielten.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      Ein banaler Grund: Lücke, die rechtsdogmatisch geschlossen werden musste. Was gilt, wenn ein Betreuter keine Patientenverfügung mit verbindlichen Vorgaben hat, wer entscheidet dann über Einwiligung oder Ablehnung einer Zwangsmaßnahme. Jetzt gilt eben, der Betreuer/der Bevollmächtigte. Ohne § 1906 BGB hätte es zu Alleingängen von Richtern kommen können. (Ein Beispiel kenn ich wo einer entgegen BVerfG und BGB eine Zwangsmedizierung mit haarsträubender Begründung eigenmächtig genehmigt hat. Hierrin sehe ich den wichtigsten Grund des schnellen Durchschleusens. Und dann natürlich der Druck der DGPPN.)

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    • Susanne Stetter schreibt:

      Keiner muss Zwang anwenden, es besteht die Pflicht zum Zuwarten, wo Zuwarten genauso erfolgreich ist wie die Spritze. Erklären Sie das man den Creme-de-la-Creme-Profis!

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  20. Pingback: Kommunikation | opablog

  21. wikileaks schreibt:

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dose,

    ich rechne Ihnen hoch an, dass Sie auf die Anfrage von Herrn Kurch geantwortet haben, und dass Sie Ihr Interesse an einer kritischen Debatte bekunden.

    Zwei Dinge in Ihrer Antwort finde ich allerdings sehr befremdlich.

    Sie versäumen bei der juristischen Rechtfertigung ihrer Vorgehensweise eine Abwägung der Güter. Auf der einen Seite steht das sehr nachvollziehbare Interesse Ihrer Patientin an ihrer Post und auf der anderen Ihr ebenfalls nachvollziehbares Interesse, bzw. das des Klinikpersonals, nicht möglicherweise haltlosen Beschuldigungen ausgesetzt zu werden. Ihre jetzt vorgebrachte Argumentation zeugt von einem Mediziner, der reibungslosen Verwaltungsabläufen dem Interesse seiner Patientin Vorrang gibt. Ab dem Zeitpunkt, an dem die ablehnende Haltung Ihrer Patientin zum Quittieren per Unterschrift bekannt wurde, hätte man von dieser Maßnahme wieder abrücken müssen. Die Konseqenz, dass die Patientin ihre Post nun nicht bekommt – selbst wenn es für Aussenstehende selbstverschuldet erscheinen mag – trägt wohl kaum zu einer Verbesserung des Verhältnisses zur Patientin bei. Darüber hinaus steht dies in keinem Verhältnis zu dem, was diese Maßnahme ursprünglich bewirken sollte.

    Zweitens offenbaren Sie einen frappierenden Mangel an Einfühlungsvermögen, wenn Sie sich darüber beklagen, sich nicht besser rechtfertigen können, weil Ihre Patientin Sie nicht von Ihrer Schweigepflicht entbindet. Muss ich als juristischer und medizinischer Laie Sie, Herr Prof. Dr. Dose, in einem online-Forum über den Sinn der ärztlichen Schweigepflicht aufklären?

    Vieles, was dieser Tage von Betroffenen an die Öffentlichkeit gebracht wird, ist bedrückend. Leider auch manches, was von Seiten der Ärzte in psychiatrischen Kliniken in Stellungnahmen wird.

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  22. Pingback: Anklagen und Fragen | opablog

  23. Manfred Schuler schreibt:

    Man kann als auch nur halbwegs mit der Praxis von Neurologen, Psychiatern und Ärzten in der Forensik bewanderter, nur jedem Bürger der über einen halbwegs funktionierenden Verstand verfügt, den guten Rat geben, sich rechtzeitig und das heißt, wo man noch nachweisbar bei klarem Verstand war, eine Patienten Verfügung auszufertigen. Oder besser noch eine notarielle Geschäftsvollmacht an eine oder zwei Personen seines Vertrauerns ausfertigen zu lassen, um willkürlichen Maßnahmen wenigstens halbwegs begegnen zu können

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  24. Pingback: Solidarität mit Gustl Mollath ! | Sensiblochamaeleon's Blog

  25. Traven schreibt:

    Wenn das DER Matthias Dose ist, der in Berlin der 70er Jahre Kader der linksradikalen, maoistischen KPD war hat der eine erstaunliche Entwicklung genommen

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