Öffentliche Stellungnahme der Friko anlässlich des beantragten Strafverfahrens gegen Heiner Bücker:

Nein zur Beschränkung der Meinungsfreiheit!
Kein Strafverfahren gegen Heinrich Bücker!
Gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker wurde von der Staatsanwaltschaft beim
Amtsgericht der Erlass eines Strafbefehls wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach § 140 Strafgesetzbuch beantragt. Der Antragsteller der Strafanzeige (ein
Rechtsanwalt!) sieht den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner
Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022
anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat sowie durch
eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.*
Wodurch ist der öffentliche Friede gestört? Bücker zeigt u.a. die historische
Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des
faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer
Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was
Politik und Medien verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der
Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik,
den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen
gegen Russland anheizt. Das stört den öffentlichen Frieden? Dafür soll er nun bestraft
werden?
Seiner Forderung: „Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland
in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem
Irrsinn gemeinsam entgegenstellen“ stimmen wir uneingeschränkt zu.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass ein solches Verfahren sowie die Verschärfung des §130
mit dem Absatz 5 in einer Zeit stattfindet, in der die militärische Auseinandersetzung
als alternativlos propagiert wird und die deutsche Bevölkerung darauf eingeschworen
werden soll.
Wir protestieren gegen dieses geplante Strafverfahren:
Weil es dazu dient, die politische Debatte immer weiter einzuengen und per
Strafgesetz eine Kritik an der herrschenden Politik und den Medien unmöglich zu
machen.
Weil es ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit ist.
Weil es verunsichern soll.
Weil es für die Friedensbewegung in letzter Konsequenz bedeutet, dass sie mundtot
gemacht werden kann, wenn sie sich weiterhin gegen den Kriegskurs der deutschen
Politik und für eine Deeskalation und für Verhandlungen ausspricht.
ich würde gerne mal die komplette Anklageschrift und die Begründung des Urteils lesen, kann das mal jemand verlinken?
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