Eindeutiger Sachstand!

Wenn die Ukraine eine „sachmutzige Atombombe“ zündet (wofür es bis zum 8. November (US-Wahlen) eine bedeutende Wahrscheinlichkeit gibt), dann wird der Westen selbstverständlich unisono erklären, dass die Russen die Täter sind (Vergl. Anschläge auf Nordstream und die Krimbrücke).
Dann kann alles passieren.
Für die Opposition in Deutschland kommt dann der neue Absatz 5 des § 130 Strafgesetzbuch zur Anwendung. Er wird heute mit höchster Eile (2. und 3. Lesung) durch den Bundestag gepeitscht. Und er enthält ausdrücklich NICHT den Vorbehalt, dass die von der Regierung behaupteten Straftaten „von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden„.
Jede von den Regierungserklärungen abweichende Meinung ist dann mit bis zu 3 Jahren Haft bedroht.

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14 Antworten zu Eindeutiger Sachstand!

  1. Robert schreibt:

    Na, na, na immer mit der Ruhe und die Nerven behalten.

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    • kranich05 schreibt:

      Einverstanden, besonnen bleiben, wie Wodarg immer sagt, ist absolut nötig.
      Besonnen und hellwach schließen einander nicht aus.
      Vielleicht ist mein Satz: „Dann kann alles passieren.“ zu grob.
      Ich meine eher NICHT alles denkbare Militärische. Eher denke ich an ein umfassendes politisches Chaos. Dass Freunde der Chaostheorie Solches anstreben könnten, halte ich für real möglich.
      Bezüglich der Basteleien am § 130 aber mag ich kein „Ruhig Blut!“ gelten lassen.

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      • Jo Bode schreibt:

        Zu „Besonnen und hellwach“:
        Seit 2008 gibt es die Auflage der EU, den Paragrafen zu ändern. Nach 14 Jahren Trödelei kommt ausgerechnet jetzt eine Änderung…
        Nur wegen möglicher EU-Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens? Sowas hat Berlin doch nur selten gejuckt. Außerdem stand solch ein EU-Verfahren aktuell nicht an. Und an die inhaltlichen EU-Vorgaben hat sich Berlin bei der Änderung schon gar nicht gehalten.

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        • Hallo schreibt:

          Zur EU, soweit auf die Schnelle war das wohl Angleichung der Staaten an BRD Standard bezüglich HC Leugnung. Also eine europaweite Verschärfung in den anderen Ländern und eher nicht eine Entspannung im Sinne der
          UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34

          Zum bzw. mit Zweierlei Holocaust (nach  Moshe Zuckermann), kann man umgehen trotz Lex Udo Pastörs (indirekte Leugnung) per ausdrücklich zugestehen. Peinlich nur wenn Katharina König-Preuss zur Diskriminierung Ungeimpfter im Gelben Stern Verharmlosung sehen will, unklar welcher Drops das Mensch beruhigt.
          Die Zahl der als Versuchskaninchen mißbrauchten Menschen kann es wohl nicht sein.

          Nebenthema Diskriminierung:
          Antidiskriminierungsstelle

          https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/geimpft_genesen/geimpft_genesen_node.html

          Einschränkungen für nicht Geimpfte

          Informationen zur Rechtslage zum Diskriminierungsschutz von nicht geimpften Personen im Rahmen des geltenden Infektionsschutzgesetzes.

          „Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG greift nur, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

          Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.“

          Also kann man Häßliche und Korpulente beliebig diskriminieren? Gut zu wissen …

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      • Hallo schreibt:

        Ja aber, ist da nicht Martin Niemöller in reinste Ausprägung?
        Nach Klimaleugner und Coronaleugner von der BRD Ursünde nicht zu reden

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  2. Jo Bode schreibt:

    Zum derzeitigen Zustand der Justiz in Deutschland:

    „In mehreren Bundesländern und praktisch zeitgleich eröffnete die Staatsanwaltschaft Strafverfahren wegen der Verbreitung von Nazi-Symbolen. Diese Fälle wurden dann dem Gericht übergeben. Eine der Angeklagten wurde bereits zu 40 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Diese Strafe wäre durchaus gerechtfertigt, wäre da nicht ein wichtiger Umstand: In jedem dieser Fälle geht es um eine Diskussion im Internet. Nutzer sozialer Medien diskutierten über Fotos der ukrainischen Spezialeinheit Asow. Die Fotos zeigen Asow-Kämpfer, die mit zwei Fahnen posieren – der ihres Bataillons und der des Dritten Reichs mit Hakenkreuzen“,
    so VADAR-Anwalt Dr. Michael Adam, der die Angeklagten vertritt.
    Man kann darüber nachdenken, ob sich Staatsanwalt und Richter nicht strafbar machen mit ihrem Bemühen, offensichtliche Kritik an sich selber zur Schau stellenden Nazi-Bezügen durch Bestrafung zu verhindern.

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  3. Johannes S. schreibt:

    Die demokratische Rest-Substanz Deutschlands wird mit der Änderung im Strafgesetzbuch weiter abgebaut und dies klammheimlich.Der Weg in eine totalitäre, diktatorische Gesellschaft….. und wie von kranich bewertet in das (gewünschte) Chaos ! Bei der vorhandenen geistigen Verwirrung kann und wird es chaotisch werden.
    Ein sehr wichtiger Beitrag aus dem Blog apolut .
    https://apolut.net/volksverhetzung-eine-verschaerfung-der-strafbestimmung-von-wolfgang-bittner/ Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete der Deutsche Bundestag am 20. Oktober 2022 eine Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB).(1) Nach dem neu hinzugefügten Absatz 5 kann – vereinfacht und allgemeinverständlich formuliert – bestraft werden, wer gegen eine nationale Gruppe zu Hass oder Gewalt aufstachelt und gemäß Völkerstrafgesetzbuch strafbare Handlungen billigt, leugnet oder verharmlost und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen.Das alles erscheint – soweit man es zu entschlüsseln vermag – im ersten Moment vernünftig und plausibel. Das Problem liegt in der Ergänzung:„Wer eine Handlung … öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost …“ Eine Einschränkung ist lediglich, dass die Äußerung „geeignet“ sein müsse, zu Hass und Gewalt anzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.Augenscheinlich ist hier im Paragraf 130 Absatz 5 des StGB eine verklausulierte Norm geschaffen worden, die in dem herrschenden gesellschaftspolitischen Klima zu unerträglichen Urteilen führen könnte, weil diese Strafbestimmung in ihrer Auslegung einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte bietet. Im Klartext bedeutet das nämlich: Wer sich in einer Weise öffentlich äußert, die unerwünscht ist und von der Obrigkeit missbilligt wird, kann (womöglich) streng bestraft werden. Das ist unmissverständlich ein weiterer Schritt zur Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft. Der vollständige wichtige Beitrag ist über den oberen link einzusehen.

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    • Hallo schreibt:

      „weil diese Strafbestimmung in ihrer Auslegung einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte bietet.“ … ist das Neu oder mit Perwoll gewaschen?
      Was ist mit Elias Davidsson und dem Gelben Bus 🚍 ?
      Ist genauso geeignet damit staatlich ( tiefen staatlich) gesponsert Gruppen hüpfen.

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  4. Johannes S. schreibt:

    In der Sendung „Viertel nach Acht“ räumt Dr. Gunter Frank (Bestsellerautor und Arzt) mit den Lügen der angeblichen Corona-Pandemie und den verantwortungslosen Impfungen auf und fordert eine Aufklärung dieser Verbrechen. Ist dies u.a. der Anfang das Lügen-Kartenhaus zum Kippen zu bringen? Aussagen ab Minute 35

    Bei einer Gedenkfeier für die Opfer der Euthanasie im Dritten Reich in einer psychiatrischen Großklinik zog der Seelsorger der Klinik Parallelen zu den Opfern der Corona-Impfungen. Daraufhin erhielt er Hausverbot. Die PNP berichtete über diesen Eklat.

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  5. Johannes S. schreibt:

    Abbé Viganò: Der Vatikan muss seine Unterstützung für die „katastrophalen“ COVID-Schüsse zurückziehen
    https://uncutnews.ch/abbe-vigano-der-vatikan-muss-seine-unterstuetzung-fuer-die-katastrophalen-covid-schuesse-zurueckziehen/
    Oktober 24, 2022 Die Ergebnisse, die jetzt aus den offiziellen Daten aller Länder, die die Massenimpfkampagne durchgeführt haben, hervorgehen, sind unbestreitbar katastrophal.
    Vigano klärt aktuell umfassend und eindringlich auf u.a. über den Missbrauch der untauglichen und höchst gefährlichen gentechnischen Impfungen, fordert den Vatikan auf die Unterstützung des great reseset einzustellen, spricht die Bevölkerungsreduzierung an, trifft die Aussage, dass sich der Vatikan mit dem Schulterschluss mit den Mächtigen und Globalisten unglaubwürdig macht. Großer Respekt für diesen Christen.

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  6. Hallo schreibt:

    Rote Fahne Punkt EU …

    §130 VOLKSVERHETZUNG: BRD GEHT EINEN WEITEREN SCHRITT RICHTUNG OFFENEN FASCHISMUS
    Still und leise hat das Regime am 20.10.2022 den §130 Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) um Absatz 5 erweitert, der u.a. die „Leugnung von Kriegsverbrechen“ unter Strafe stellt. Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung oder Demonstration getätigt werden. Es drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft.
    Damit hat sich das Regime eine weitere Ermächtigung gegeben, willkürlich nach eigenem Ermessen Kritiker und insbesondere die Friedensbewegung kriminalisieren zu können, wenn Kritik vom Narrativ der USA/NATO abweicht.
    Kommt dieser Paragraph tatsächlich zur Anwendung, zum Beispiel im Falle des 2014 begonnenen US/NATO-Krieges in der Ukraine, ginge die BRD damit einen weiteren großen Schritt Richtung offenen Faschismus.

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  7. Johannes S. schreibt:

    Da dieser herausragend wichtige Beitrag von fundamentaler Bedeutung ist, möchte ich über den Beitrag aus dem apolut-Blog informieren. Die Tragweite inwieweit die Rechtstaatlichkeit beseitigt wurde, wird über diese Begründung umfassender bewusst.
    Das Recht als Waffe | von Felix Feistel
    Veröffentlicht im Blog apolut: 1. November 2022
    Gesetz und Justiz werden als Herrschaftsinstrumente missbraucht
    https://apolut.net/das-recht-als-waffe-von-felix-feistel/

    Der deutsche Rechtsstaat erodiert im Angesicht einer hyperhygenischen Ideologie. Seit über zwei Jahren schweigen große Teile der Justiz und machen sich zu Wächtern einer immer totalitärer agierenden Regierung, welche die Menschen in Geiselhaft nimmt. Gerichte werden Absegnungs- und Durchsetzungsinstanz rechtswidriger Beschlüsse und Verordnungen, die das Grundgesetz in sein Gegenteil umdeuten und es zu reiner Makulatur machen. Die Rechtsstaatlichkeit ist damit im Angesicht eines neu erstehenden Totalitarismus abgeschafft.

    Fortsetzung über den obigen link !

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  8. kranich05 schreibt:

    Kritische Einschätzung von Kettner:

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