III
„Gesendet: Samstag, 30. Juli 2022 16:25
An: Hasskriminalität (StA Goettingen) <STGOE-Hasskriminalitaet@justiz.niedersachsen.de>
Betreff: Re: Ermittlungsverfahren gegen Frau Alina Lipp
Sehr geehrter Herr Kollege Laue,
Sie wissen sicher, wie leicht es ist, sich für geringes Geld einen von Ihnen als Voraussetzung für die Auskunft verlangten Presseausweis im Netz zu beschaffen. Derartige Mätzchen vermeide ich.
Falls Sie sich für meine bisherige „journalistische“ Tätigkeit interessieren, werden Sie unter meinem Namen und z.B. dem Ihnen sicher nicht ganz unbekannten Namen Gustl Mollath fündig.
Ihnen ist sicher meine Strafanzeige bekannt, die ich anlässlich des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Lüneburg erstattet habe. Das Verfahren soll inzwischen nach Pressemeldungen an Ihre Behörde abgegeben worden sein. Dieses Verfahren beruht nach allem, was ich bei Studium und jahrzehntelanger Berufsausübung gelernt habe, auf rechtsfehlerhafter Behandlung. Darüber muss und werde ich Sie nicht belehren. Dazu kommt übrigens – und das nur nebenbei, soweit es den objektiven Tatbestand betrifft -, dass im Hinblick auf den bereits seit 2014 in der Ost-Ukraine herrschenden Krieg mit über 14.000 Todesopfern die Einschätzung des russischen Vorgehens als Angriffskrieg nicht ohne weiteres haltbar ist. Zumindest ist dies umstritten.
Sollte das Verfahren gegen Frau Lipp noch bei Ihrer Behörde anhängig sein, dürfte meine bisherige Anzeige auch gegenüber Ihren sachbearbeitenden Mitarbeitern von Belang sein, wahrscheinlich aber – wegen Kenntnis der Vorgeschichte – darüber hinaus, was die Schwere der Tat anbelangt.
Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, mir mitzuteilen, ob das bezeichnete Verfahren gegen Frau Lipp noch anhängig ist oder nicht, werde ich eine Strafanzeige auch gegen den oder die betreffenden Sachbearbeiter stellen – möglicherweise kommt hier sogar der Tatbestand der Rechtsbeugung in Betracht. Der Tatverdacht ist wegen der weiterhin unwidersprochen Pressemeldung über die Verfahrensabgabe an Ihre Behörde begründet.
Falls Ihre Nachricht lautet, dass das Verfahren gegen Frau Lipp eingestellt ist, besteht natürlich kein Anlass mehr für eine Strafanzeige.
Ich gehe davon aus, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen antworten können.
Mit freundlichen Grüßen,
XX
Richter a.D.“
IV
„Von: Hasskriminalität (StA Goettingen) <STGOE-Hasskriminalitaet@justiz.niedersachsen.de>
Date: Mo., 1. Aug. 2022, 14:47
Subject: AW: Ermittlungsverfahren gegen Frau Alina Lipp
Sehr geehrter XX
da Ihre Tätigkeit als Journalist nicht hinreichend nachgewiesen ist, sehe ich mich weiterhin an einer Auskunftserteilung gehindert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Laue
Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Göttingen
Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“
Siehe auch:
Verfahren gegen Alina Lipp, Strafanzeige wegen Rechtsfehlern