Alina Lipp – Wie die Lüneburger Justiz die Mühen der Empfangsbestätigung einer Strafanzeige bewältigte

Liebe Leser und Leserinnen des opablogs,

dieses Blog interessiert sich für das Schicksal von Personen, für die westliche Rechtsstaaten, besonders der deutsche, gesteigertes Interesse bekunden. Solche Personen sind etwa Julian Assange, Michael Ballweg oder Alina Lipp.

Über das Vorgehen gegen Alinas Lipp habe ich am 23.6.2022 unter dem Titel „Alina Lipp – Faschisierung – Widerstand“ berichtet sowie am 4.7.2022 „Assange, Ballweg, Alina Lipp – Ist der Rechtsstaat ein „scharfer Hund“?“. Ebenfalls dort dokumentiert und bitte besonders zu beachten ist die Strafanzeige, die ein Jurist, gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Lüneburg gestellt hat – am 17.6.2022.

Die Empfangsbestätigung der Strafanzeige blieb, trotz erfolgter Erinnerung am 28.6.22, aus. Ob man über den unerbetenen juristischen Beistand „not amused“ war? Spekulation. Unser Jurist ergriff jedenfalls die Gelegenheit, „erweiterten juristischen Beistand“ anzukündigen und zwar mit Terminstellung bis zum 12.7.2022.

Und, siehe da, am 14.7. konnte der anzeigende Jurist opablog in Kenntnis setzen:

„soeben erhalte ich mit Datum v. 5.7.22(!!) und Aktenzeichen die Eingangsbestätigung der Strafanzeige v. 17.6.22 gegen (wörtlich) „Richter am Amtsgericht Hobro-Klatte, Jan Christoph Hillmer und Thomas OStA Vogel“. Eine Schreibweise wie die beim zuletzt genannten ist mir bisher noch nicht ‚untergekommen’… vielleicht eine neuartige Verschleierungs-Masche?😂 Die amtliche Rolle von Hillmer bleibt unklar, vielleicht – evtl. als ’normaler Staatsanwalt‘ – ein Werkzeug des vielleicht vorgesetzten OStAs…..

Immerhin vermeidet die Lüneburger Justiz damit eine weitere Anzeige wg. des Verdachts von Urkundenunterdrückung, Begünstigung und Rechtsbeugung…..

Die Göttinger Justiz, die als spezielle Niedersächsische Zentralstelle für Haß-Angelegenheiten eingerichtet ist und das Verfahren gegen Alina Lipp übernommen hat, entgeht momentan möglichen Strafanzeigen, weil Außenstehende keine Info-Ansprüche in Bezug auf Ermittlungen haben.“

Erfolgreiche Arbeit – nach einem Monat haben die Lüneburger die Empfangsbestätigung geschafft. Der Fisch aber, um den es geht – die Sache Alina Lipp – schwimmt jetzt in einem anderen Teich – bei der Göttinger Staatsanwaltschaft, die auf Hass-Angelegenheiten spezialisiert ist.

Auf nach Göttingen!

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