Zu Assange nur kurz: Er ist seit 10 Jahren kein freier Mensch mehr, weil er geheim gehaltene Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt hat. Seine wütendsten Verfolger sind die USA und das britische Königreich – zwei Staaten, die alle Welt über ihre rechtstaatliche Vorbildlichkeit belehren.
Der nun schon langjährige justiziell-politische Terror des UK gegenüber Assange beweist, dass die Rechtsstaatlichkeit dieses Landes sich durchaus (und nicht zum ersten Mal) mit konkreten faschistischen Maßnahmen verträgt.
Im Unterschied zu Assange ist Ballwegs Verhaftung eine Maßnahme des deutschen Rechtsstaats. Der Fall ist jüngsten Datums und Beweise sind bisher weder pro noch contra vorgelegt. Ballweg war eine einflussreiche Figur des politischen Widerstands gegen die Coronadikatur und gegen den Great Reset. Er steht für eine Politik des Friedens und der Stärkung der demokratischen Grundrechte. So bietet er Staatsanwälten, diesen weisungsgebundenen Zuchtruten des deutschen Rechtstaats mit seiner erneuten Lust am Krieg, mehr als einen Angriffspunkt. Zugleich bevorzugt Ballweg mitunter eigenwillige (um nicht zu sagen selbstherrliche) Aktionsformen und verzichtet auf umfassende Transparenz. Ich kann z. Z. nicht einschätzen, ob er dem um das Recht so unerbittlich besorgten deutschen Staat (Ironie aus) reale Anlässe für sein Vorgehen geliefert hat.
Alina Lipp unterscheidet sich von den beiden Genannten dadurch, dass deutsche oder andere westliche Staatsanwälte auf sie derzeit nur äußerst begrenzten Zugriff haben. (Insofern erinnert ihre Lage ein wenig an Edward Snowden.) Wie kürzlich berichtet, hindert das „die Leute mit der Zuchtrute“ keineswegs, zu fordern, zu drohen, strafend einzugreifen. Mit den Rechten der Bürger gehen sie dabei mehr als großzügig um. Das hat bereits zu einer Strafanzeige eines Juristen geführt, wie hier im Blog dokumentiert.
Die Exekutoren des Rechtsstaats haben die Anzeige bisher ignoriert. Damit findet sich der Anzeigenerstatter nicht ab. Er schrieb jetzt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meine Strafanzeige vom 17.6.2022 habe ich bisher keine Eingangsbestätigung erhalten, obwohl ich am 28.6.2022 daran erinnert habe.
Es drängt sich deshalb der Verdacht auf, dass meine Anzeige nicht vorschriftsmäßig bearbeitet wird
.Ich erwäge nunmehr, Untätigkeitsbeschwerde einzulegen und weitere Anzeigen zu erstatten, einerseits wegen möglicher Urkundsunterdrückung und Strafvereitelung, andererseits – als Ergänzung zu meiner o.a. Anzeige vom 17.6.2022 – wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.
Ich warte im Hinblick auf die überfällige Eingangsbestätigung bis zum 12.7.2022.
Falls ich bis zu diesem Termin immer noch keine Nachricht von Ihnen erhalten habe, werde ich wie angekündigt verfahren.
Mit freundlichen Grüßen“
Auch opablog bleibt dran.
Die im hier erwähnten Verfahren gegen Alina Lipp berichteten „Fehlleistungen“ der Justiz sind natürlich keine bloßen „Fehlleistungen“ juristischer Art – als solche werden sie in der Anzeige nur deshalb herausgearbeitet, um einen (wahrscheinlich) schnelleren und sichereren Aufhebungs-Erfolg zu erreichen. Der juristische Fehlgriff der Justiz in Lüneburg ist nämlich so spektakulär primitiv konstruiert, dass er nach Aufhebung des Beschlusses geradezu schreit – zumindest juristisch, solange vom Rechtsstaat noch etwas übrig geblieben ist.
Der Blick auf Assange, Ballweg, Dettmer und viele andere spektakulär und fast immer ohne jede juristische Berechtigung Verfolgten eröffnet jeweils die zunehmende politische Dimension des Geschehens: Die Betroffenen sollen mit regelmäßig willkürlich konstruierten Schuldvorwürfen kriminalisiert werden, um ihr politisches Anliegen und dessen moralische Berechtigung in Frage zu stellen, kurz: um sie persönlich und die von ihnen vertretene Position per justiziell, aber nicht rechtlich abgesichertem Rufmord aus dem öffentlichen Diskurs und damit dem politischen Prozeß auszuschließen. Begleitet und unterstützt wird derartig kriminelles Verhalten von nicht weniger kriminellen Lügen und Verleumdungen in den Medien.
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Danke, ich meine, dass es der Kommentar auf den Punkt bringt!
Dazu ein Erlebnis:
Letztes Wochenende war ich zum Klassentreffen meiner Abiturklasse. Abiturjahrgang 1958. Wir waren 19 Unerschütterliche. Ich der einzige Ungeimpfte. und schien damit irgendwie aus der Normalität gefallen.
Immerhin sind zwischen 15 und 20% der Bevölkerung nicht geimpft. Hartnäckige. Mit 20% Widerständigen (Tendenz eher zunehmend) ist der totalitäre Durchmarsch in der Gesellschaft nicht gesichert.
Man setzt daher verstärkt auf Umgehungsstrategien. Rufmordstrategien gehören dazu. „justiziell, aber nicht rechtlich abgesichert“ -Genau das ist es – Aufweichen, Zermürben, die Leute Verunsichern.
Die Faschisierung soll unbedingt schleichend, alltäglich-normal vor sich gehen, ohne dramatischen Bruch.
Die öffentliche Akzeptanz des Maulkorbs ist ein brauchbarer Maßstab.
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Was ich noch sagen wollte:
Die erkennbare Missachtung der eigenen Rechtsordnung durch die herrschenden Eliten entspricht natürlich nicht einem entspannten Bewusstsein von gesicherter Herrschaftsmacht. Im Gegenteil: Je mehr die Eliten und deren Helfershelfer, wozu sich die Justiz zweifellos selber zählt, um sich schlagen, ohne die selbstgesetzten Regeln bzw. Gesetze zu achten, desto wackliger ist der Boden, um dessen Bestand die Rechtsverletzter fürchten.
In diesem Sinne erhält die zu beurteilende Situation ganz differenzierte Einsichten.
Und noch was (momentan weiß ich nicht, wohin damit – deshalb hier…😅):
Fährt man in Kiew auf der Stepana Bandery Avenue (ja, nach dem S.B. benannt…) von der Nordbrücke nach Westen, kommt man nach etwas Fahrt auf der Fortsetzung dieser Straße (dann unter anderem Namen) an das berühmte Denkmal Babyn Jar, das den vor allem von der deutschen Wehrmacht umgebrachten mehr als 33.000 Juden gewidmet ist. Umstritten ist die Mord-Beteiligung von Stepan Bandera zuzuordnenden Gruppen, die sich aber zweifelsfrei anderswo ähnlich hervorgetan haben.
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Dagmar Henn: „Der Fall Alina Lipp oder Lüneburg und der leise Faschismus“ auf der Webseite der Freidenker – https://www.freidenker.org/?p=13532
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Pingback: Alina Lipp – Wie die Lüneburger Justiz die Mühen der Empfangsbestätigung einer Strafanzeige bewältigte | opablog