
Eine Frau von 96 Jahren. Sie wird heute angeklagt, weil sie von 1943 bis 1945 als Schreibkraft in einem KZ gearbeitet hat und damit Beihilfe zum Mord geleistet habe.

Das ist Paul Werner Hoppe. Er war SS-Führer und von 1942 bis 1945 KZ-Kommandant, Chef der heute Angeklagten. Nach 1945 flüchtete er, wurde verhaftet und interniert, lebte zeitweilig unerkannt. 1953 wurde er verhaftet und 1957 zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach drei Jahren kam er frei und lebte bis zu seinem Tode 1974 in der BRD.
Was geht heute hier vor sich?
Was wäre menschlich?
Zum Nachkriegs-Umgang mit übelsten Vertretern des faschistischen Mordsystems verweise ich auf den mit Dekan-Ehren an der Universität Marburg überhäuften Rechts(!)-Professor Erich Schwinge, über den Wikipedia u.a. folgende Auskunft gibt:
vor Kriegsende 1945:
„Er beantragte gegen mindestens zehn zwangsrekrutierte Deutsche, die aus verschiedenen Gründen Kriegsdienste vermeiden wollten, die Todesstrafe. In mindestens acht Fällen fällte er selbst Todesurteile, auch dann, wenn eine mildere Strafe möglich gewesen wäre…“
nach 1945 in der Bundesrepublik:
„…1948 als Professor an die Universität Marburg berufen und amtierte dort zwanzig Jahre lang als Dekan der juristischen Fakultät, 1954/1955 auch als Rektor der Universität. Außerdem vertrat er in etwa 150 Strafprozessen ehemalige Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS.“
Ich habe dort einige seiner Schüler erlebt, die als Professoren Schwinges Geisteshaltung in Lehre und Praxis weiter gereicht haben.
Es wundert nicht, wenn die heutige Justiz in übergroßer Mehrheit obrigkeitshörig auf’s Grundgesetz pfeifft.
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