1. Mai 2021 in Oranienburg – demokratischer Widerstand am Amtsgericht und mehr

Unsere Gruppe hatte sich zu einer kleinen Fahrradrundfahrt am 1. Mai in Oranienburg getroffen – bei der Bäckerei Grünler. Denn in die Tour ein kleines Picknick mit Kaffee und Kuchen am Schloss einzubauen, fanden wir spontan eine gute Idee.

Die erste Station während der Stadtrunde hatte jedoch einen weniger erfreulichen Anlass. Sie führte uns vor das Amtsgericht. Dort trafen wir mit Freunden von „Oberhavel steht auf“ zusammen und protestierten gemeinsam gegen die Drangsalierung des mutigen Weimarer Richters Christian Dettmar, der es gewagt hatte, ein sachlich begründetes und nicht obrigkeitsgenehmes Urteil zum Schutz von Kindern zu fällen.

(Fotografien von Ronny Scharfe)

Unser Picknick vor dem Schloss wurde zu dem erwartet schönen, leider aber allzu kurzem Ereignis. Schon nach 10 Minuten erschien die Polizei und wollte unsere Pause partout zu einer (unangemeldeten) Versammlung erklären. Dass einige Teilnehmer ein T-Shirt mit Basis-Logo trugen, würde eindeutig den politischen Versammlungscharakter unseres Treffens beweisen. Unsere Bereitschaft, nach Austrinken unserer Kaffeebecher weiterzufahren, quittierten die Beamten damit, nun die Personalien jedes Teilnehmers aufschreiben zu wollen.

Wo sind wir hingeraten, dass eine harmlose Kaffeepause von Gleichgesinnten an der freien Luft eine „polizeiliche Maßnahme“ auslöst?

Ich war, ehrlich gesagt, von soviel „Dienstgeilheit“ überrascht. Ich weigerte mich, meine Personalien feststellen zu lassen, und als ich der jungen Beamtin sagte, dass ich Jahrgang 1940 sein (und quasi ihr Großvater sein könnte), war sie etwas verunsichert und ließ von mir ab.

Die weitere Durchführung der „polizeilichen Maßnahme“ verlief mehr oder weniger im Sande, da sie mit unserem zügigen Aufbruch zusammenfiel.

Auch so kann man Demokratie lernen:

Darüber, was eine „anlasslose Personenkontrolle“ ist und wie ich mich dagegen wehren kann, werde ich mich bestimmt schlau machen. Reicht es etwa schon aus, ein T-Shirt mit Basis-Logo zu tragen?

Noch mehr interessiert mich, was vom Artikel 8 des GG konkret zu halten ist. Der Absatz 1 lautet bekanntlich: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Gewiss, danach kommt der Absatz 2: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Etwaige Regelungen nach Absatz 2 dürfen doch wohl nicht – nach meinem naiven Rechtsverständnis – die Gültigkeit des Absatzes 1 komplett zunichte machen.

Entmutigt hat uns all das natürlich nicht. Wir werden weiter machen, mit noch mehr Ideen und sicher mit noch mehr Gleichgesinnten.

Und besonderer Dank an Basti, der dieses schöne kleine Video gemacht hat:

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