Fundstück – 17.12.2020 – Wenn Merkel nickt und schweigt wird sie deutlich! – mit Update

Dass man diese Leute „arme Querdenker-Schweine“ nennt, findet die Zustimmung der Kanzleuse. Und dass diese „eine Aufgabe für die Psychologen sein werden oder für … ??

(Auskunft über den von Merkel verschluckten Berufsstand erteilt Gustl Mollath.)

Update:

Zwei bekannte, politisch sehr unterschiedliche Aktive des demokratischen Widerstands haben sich mit Merkel auseinandergesetzt. Beide lesenswert:

Uli Gellermann: „QUERDENKER IN DIE PSYCHIATRIE Merkel und der nächste Gang der Repression“

Vera Lengsfeld: „Leugner in die Psychiatrie?“

Ein dritter Widerständler weist darauf hin, dass der Schwiegersohn schon längst Zwangseinweisungen von Quarantänebrechern gefordert hat  – kein Schwiegersohn von Merkel, sondern der von Schäuble. Er heißt Thomas Strobl und ist hoffnungsvoller Innenminister von BaWü.

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7 Antworten zu Fundstück – 17.12.2020 – Wenn Merkel nickt und schweigt wird sie deutlich! – mit Update

  1. Johannes S. schreibt:

    Die Synchronizität der Ereignisse: Ein Mitglied und Insider der Leopoldina Prof. Dr. Michael Esfeld gibt der Kanzlerin, die etwas von Aufklärung faselt und gleichzeitig hundertausende Bürger diffamiert, eine sehr differenzierte, hoch gestochene, auch staatsphilosophische Antwort :
    Daraus Anfang und Ende dieser Ausführungen, die im Achgut-blog veröffentlicht wurden. https://www.achgut.com/artikel/ansichten_eines_leopoldina_dissidenten 
    Ansichten eines Leopoldina-Dissidenten (der der Leopoldina deutlich widerspricht)
    Wissenschaft und Aufklärung in der Corona-Krise
    Von Michael Esfeld, Mitglied der Leopoldina.
    In vielen Staaten der Welt wurde Mitte März 2020 explizit oder de facto der Notstand ausgerufen mit einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit in jeder Form und damit der Grundrechte. Diese Beschränkungen bestehen in mehr oder weniger massiver Weise gegenwärtig (Dezember 2020) fort; es droht sogar ihre erneute Verschärfung. So etwas hat es, seitdem wir in Rechtsstaaten leben, bisher nur in Kriegszeiten gegeben, wenn die Beschneidung von Grundrechten gemäß Verfassung durch den Verteidigungsfall gerechtfertigt ist. Im aktuellen Fall wird die Einschränkung von Grundrechten durch wissenschaftliche Erkenntnisse über eine allgemeine Gesundheitsgefährdung durch die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2, kurz Coronavirus, begründet. So schreibt Leopoldina, die deutsche Nationale Akademie der Wissenschaften, zu deren Stammländern auch die Schweiz und Österreich gehören, in einer  S T E L L U N G N A H M E vom 8. Dezember 2020:
    „Trotz Aussicht auf einen baldigen Beginn der Impfkampagne ist es aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, die weiterhin deutlich zu hohe Anzahl an Neuinfektionen durch einen harten Lockdown schnell und drastisch zu verringern.“ (meine Hervorhebung)
    Liegen in diesem Fall – im Unterschied zu den vielen aus der Geschichte, insbesondere des letzten Jahrhunderts, bekannten Fällen, in denen staatliche Zwangsmaßnahmen als aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig legitimiert wurden und verheerende Folgen für die betroffenen Menschen hatten – Erkenntnisse vor, die dieses Mal tatsächlich eine harte Beschneidung von Grundrechten alternativlos sein lassen? Kann und darf man die Ausbreitung eines Virus unterbinden durch zentrale staatliche Planung mit einem massiven Eingriff in das Leben der Menschen – und zwar gerade auch derjenigen Menschen, denen nicht mehr viel Zeit zum Leben bleibt –, ohne dadurch großen Schaden anzurichten?
    Wissenschaft dient der Aufklärung. Aber es kann auch sein, dass Aufklärung gegen Erkenntnisansprüche in der Wissenschaft und deren politischen Gebrauch geboten ist.
    Die sehr langen Ausführungen über den link ereichbar ! Fortsetzung:
    F a z i t . Auch in dem es eine Pluralität von mit Vernunft vorgetragenen Stimmen gibt. Folglich kann es keine wissenschaftliche Politikberatung geben, die zentrale staatliche Planung des Lebens von Menschen mit dem damit verbundenen Zwang als „aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig“ erweist. Eine solche Behauptung ist ein eklatanter Missbrauch von Wissenschaft, und !!!!!!zwar durch Wissenschaftler selbst, wie jüngst in der eingangs zitierten Stellungnahme der deutschen Nationalen Akademie der Wissenschaften. !!!!!!
    Unter dem deontologischen Kriterium ergibt sich die gleiche Schlussfolgerung: Die Verbreitung des Coronavirus ist kein Verteidigungsfall. Wie die Zahlen zeigen, ist es auch kein sonstiger Fall der Gefährdung der Bevölkerung insgesamt. Es gibt daher keine Berechtigung dafür, in dieser Situation zu Notrecht zu greifen. Deshalb schaffen die beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte einen bedenklichen Präzedenzfall. Sie setzen die Meßlatte für den Notstand in verantwortungsloser Weise herunter.
    Die Alternativen bestehen nicht darin, entweder nichts zu tun oder zu Notrecht zu greifen. Wenn eine Infektionswelle anrollt, die eine bestimmte Gruppe von Personen bedroht, dann passen diese und alle anderen Personen spontan ihr Verhalten an, und dann ist es Aufgabe des Staates, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen für Solidarität mit der gefährdeten Personengruppe, um diese vor Infektion zu schützen. Aber aus deontologischer Sicht, aus Respekt vor der Freiheit und der Würde auch gerade dieser Personen muss man jedem die Freiheit lassen, selbst abzuwägen, welche Risiken sie oder er einzugehen bereit ist für ein Leben, das sie oder er als lebenswert erachtet. Niemand hat das Recht, hier Zwang zu ergreifen, seinen persönlichen Schutz absolut zu setzen und sich über die Lebensperspektiven Anderer hinwegzusetzen.
    Es erweist sich somit wiederum als fatal, die in der Aufklärung angelegte Spannung zwischen Freiheit und Szientismus zugunsten des Szientismus und seiner politischen Verwendung aufzulösen. Die Rolle von Wissenschaft darf nicht die der Staatsreligion in voraufklärerischer Zeit sein: Es gibt kein Wissen, mit dem sich eine Planung der Gesellschaft rechtfertigen ließe, die sich über die Freiheit der Individuen hinwegsetzt. Aufklärung ist auch heute der Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, in die unsere Gesellschaft diesbezüglich hineinzulaufen droht.
    Dieser Beitrag erschien zuerst auf der Webseite des Liberalen Institutes in Zürich. 
    Prof. Dr. Michael Esfeld ist seit 2002 Professor für Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne und seit 2010 Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, 2013 Forschungspreis der Alexander-von-Humboldt-Stiftung.

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    • Detlev Matthias Daniel schreibt:

      Danke für den Hinweis. Zu dem ansonsten sehr klar argumentierenden Esfeld einige Ergänzungen:

      Den Ausnahmezustand, der es erlaubt, die Grundrechte weitgehend einzuschränken, gibt es im Grundgesetz – aus gutem Grund – nicht. Auch nicht im Verteidigungsfall. Rechtssystematisch kann es ihn aber nur dann geben, wenn er in der Verfassung selbst vorgesehen ist, man kann ihn nicht mit einem einfachen Bundesgesetz einführen. Das müßte ja dann über der Verfassung stehen.

      Esfelds zentrale Aussage
      „Jeder, auch jeder freiheitsliebende Mensch, muss anerkennen, dass im Notfall die exekutive Gewalt letztlich mit unbeschränkter Machtfülle ausgestattet sein muss, um die Individuen wirksam schützen zu können, wobei es in der Hand der Staatsgewalt liegt, zu bestimmen und somit zu entscheiden, wann ein Notfall vorliegt. Das Dilemma des Rechtsstaates ist also, dass er für den Notfall seine eigene Aufhebung vorsehen und die Entscheidung darüber, ob ein Notfall vorliegt, in die Hand derjenigen legen muss, welche die Macht haben, in diesem Fall die Grundrechte aufzuheben.“
      kann so nicht unwidersprochen bleiben. Die Abgrenzung zwischen staatlicher Macht und der Freiheit der Individuen geschieht gerade durch die Grund- und Menschenrechte. Wer so grundsätzlich an die Fragen herangeht, sollte eigentlich verstehen, daß der Widerspruch zwischen der Einschränkbarkeit der Grundrechte durch Gesetz und dem kategorischen Verbot, ihren Wesensgehalt anzutasten, nur aufgelöst werden kann, wenn die Einschränkung wiederum nur mit dem konkreten Erhalt von Grundrechten begründet werden kann. Es kann also nur um ein Austarieren dieser Freiheiten gegeneinander gehen. Da verbietet es sich von selbst, elementare Freiheiten weitgehend einzuschränken oder gar aufzuheben, um eine andere zu verabsolutieren.

      Wenn Esfeld fragt: „Gibt es in der gegebenen Situation eine Grenze für staatliche Eingriffe, die durch die Freiheit und Würde der einzelnen Menschen als solche selbst gesetzt ist – ungeachtet dessen, wie nützlich diese Eingriffe ansonsten sein mögen?“ , kann man diese Frage klar, ja generell, also unabhängig von der gegebenen Situation beantworten. Die Verfassung setzt dem staatlichen Handeln in genau diesem Sinne absolute Grenzen. Eigentlich.

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  2. Johannes S. schreibt:

    Eine sehr überzeugende Analyse zu der kaum zu fassenden, entsetzlichen
    „Intellektuelle Bankrotterklärung“
    https://www.rubikon.news/artikel/intellektuelle-bankrotterklarung u n b e d i n g t l e s e n ! Erklärt auch das Verhalten der Kirchen, der Parteien und Medien !
    Im Schwellenjahr 2020 geht vieles seinem Ende zu — auch das Vertrauen darauf, dass in diesem Land noch so etwas wie kritischer Geist existiert.
    von Stefan Barme
    Seit Jahrtausenden sinnen Denker über politische und gesellschaftliche Fragen nach, äußern sich kritisch und regen zur Diskussion an. Doch zum Coronavirus-Schwindel, der von der globalen Elite als Instrument für den von ihnen geplanten größten Umbruch in der Menschheitsgeschichte genutzt wird, will ihnen partout nichts einfallen. Einige reden sich auf mangelnde virologische Fachkompetenz heraus, andere biedern sich schamlos bei den Machteliten an oder nutzen ihre Restintelligenz dafür, die Gegner des rapide fortschreitenden Freiheitsabbaus verbal zu demontieren. Wie lässt sich dieses Phänomen erklären?
    Die Intellektuellen zwischen Selbstexkulpierung und Anbiederung an den Mainstream Fortsetzung über den link

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  3. Dian schreibt:

    „Verknispelung der Antibinoxen“ oder „Verknusperung der Kontramedüse“? – Mutti hat ’s halt drauf!

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  4. Detlev Matthias Daniel schreibt:

    Ich würde der Merkel ja antworten: „Selbstkritik ist immer ein guter Anfang für Veränderungen.“ Aber ich fürchte, sie würde das nicht verstehen – genauso auch der Fragesteller und mit ihm die gefühlte Mehrheit dieser Gesellschaft.

    Bei den „Fakten“, auf die sie sich bezieht, handelt es sich fast ausnahmslos um Einschätzungen, also Bewertungen, also Entscheidungen. Aussagen wie „das Virus ist bedrohlich/gefährlich“ oder „wir brauchen jetzt diese oder jene Schutzmaßnahme“ etc. haben mit Fakten aber auch gar nichts zu tun. Das entscheidende Moment an diesen Entscheidungen ist die Willkür. Das ist aber nicht grundsätzlich zu verurteilen. Nur dann, wenn es absolut gesetzt wird und nur noch die Willkür der einen zählt.

    Die Aufgabe der Wissenschaft ist es, Zusammenhänge zu erforschen, nicht Empfehlungen abzugeben. Schon gar nicht, Dinge zu beurteilen.

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  5. Johannes S. schreibt:

    Für mich als Linken und gleichzeitig W e r t konservativen ist es unfassbar,, wie die in der DDR tätige Propagandistin Angela Merkel im Gesamtdeutschland überhaupt Bundeskanzlerin werden konnte und wiederum üble Propaganda machen kann und unangefochten Deutschland regiert, destabilisiert und gefährlich spaltet.
    Dies bedarf nicht erst einer späteren historischen Untersuchung, wie es dazu kommen konnte.
    Nachstehend ein Kommentar von Herrn Dr. Friedrich Weinberger,, Vorsitzender der Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP) der Herrn Gustl Mollath begutachtet und zu seiner Befreiung entscheidend beigetragen hat.

    Merkel macht Psychiatrie-Mißbrauch

    Kaum war unser GEP-Rundbrief 2020 im Netz erschienen, in dem wir u.a. im Corona-Fall die ein­seitige, damit mißbräuchliche Anwendung ärztlicher Feststellungen monierten und die Quer­denker und ihre ärztlichen Unterstützer ob ihres Protests dagegen unterstützten, dabei freilich auch deren Non­chalance bei früher schon aufstoßenden Psychiatriemißbräuchen vermerk­ten, da erklärte Frau Merkel am 14.12.20 deren Aufbegehren zu einem „Angriff auf unsere ganze Lebens­weise“. Der „Umgang mit den Corona-Skeptikern“ stelle „keine normale poli­ti­sche De­batte“ dar. Diese Menschen hätten „möglicherweise psychologische Probleme“ und seien „vielleicht auch eine Aufgabe für Psychologen“. Sie meinte offensichtlich „für Psych­iater“, deren Auf­gabe die Behandlung von Wahnkranken gemeinhin ist. Die beiden „Psycho-Fächer“ werden je nach politsicher Opportunität gern verwechselt. Merkel rief dazu auf, „sogenannte Verschwö­rungstheorien in Deutschland konsequent zu bekämpfen.“

    War der Psychiatrie-Mißbrauch in der groben Form der Zwangsinternierung ursprünglich eine sowjetische Spezialität, kam er auch hierzulande später vereinzelt vor, so wird er in der eleganteren Form lockerer Zuschreibung psychia­tri­scher Störungen heute vor allem von unseren neu-linken Machthabern angewandt. Wie sollte sich die Bundeskanzlerin, ehedem „FDJ-Sekretärin für Agi­tation und Propaganda“ nicht auf die Kunst verstehen, zumal selbst viele der von „Psycho-Schmähung“ Betroffenen das über Jahr­zehnte anstandslos hinnahmen und diejenigen, die solche Per­fidie kritisierten, einsam stehen ließen?

    Dr. Weinberger, GEP

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  6. Johannes S. schreibt:

     Zwei FESTNAHMEN – VERHAFTUNGEN
    “ Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur aufwachen! “
    Anläßlich des demonstrativen Spaziergangs am und rund um den Rosa-Luxemburg-Platzes und bei der Kundgebung am Alexanderplatz wurde zwei Oppositionelle, Widerständler brachial behandelt. Die Bundeskanzlerin versucht über den Innensenator, den Polizeipräsidenten von Berlin den Widerstand zu brechen und dies ist momentan teilweise gelungen. Anselm Lenz hat in der neuesten Ausgabe der Zeitung Demokratisch Widerstand erklärt, keine Kundgebungen mehr zu organisieren und ruft andere dazu auf.
    Herr Anselm Lenz, der Herausgeber des Demokratischen Widerstands, wurde beim Joggen grundlos von Polizisten aufgehalten und war wie in einem Video https://kenfm.de/anselm-lenz-wird-beim-joggen-verhaftet-berlin-am-19-12-2020/  dokumentiert ist von einer  großen Gruppe von Polizisten umstellt und sehr viele Polizeiwägen standen in unmittelbarer Nähe. Erkennbar wurde längerer Zeit auf der Straße verhandelt und Herr Lenz am Weitergehen gehindert. Daraufhin versuchte Herr Lenz wegzurennen, was ein Fehler war, wurde von Polizisten sofort eingeholt, auf den Boden niedergerungen und dann halb stehend, gehend brutal und sicherlich schmerzhaft abgeführt und wie ein Krimineller im Polizeiwagen zu einem Polizeirevier gefahren. Daraufhin hat Herr Lenz und Herr Sodenkamp die obebstehende Erklärung abgegeben. 
    Nunmehr wurde von der repressiven, antidemokratischen Politik erreicht, was mit diesem unverhältnismäßigen, schwerwiegend einschüchternden  Vorgehen, beabsichtigt war: Brechung jeglichen demokratischen Widerstands.
    Wie die Veranstalterin der Kundgebung auf dem Alexanderplatz mißhandelt wurde, ist aus dem vorangegangen „Demokratischen Widerstand“ zu entnehmen.

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