„Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.„
Quelle: SWR, 10.3.2020, 13:13 Uhr, Autorin: Petra Thiele
Anmerkung zur Quelle: Im Original wurde es bei SWR Fernsehen gelöscht. Aber das Internet vergisst nicht so leicht. Im Google-Cache ist es noch zu finden (und auf meiner Festplatte nunmehr auch).
Die Autorin Petra Thiele, SWR Wirtschaftsredakteurin: