Gastbeitrag von J. B.
Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg und dem Polizeipräsidium Mannheim sind offensichtlich unterbringungsbedürftig, und zwar in der geschlossenen Abteilung der Heidelberger Psychiatrie. Dabei kann dahin stehen, ob die vom Gesetz geforderte Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt – im Zweifel sind beide gegeben. Aus der auf der Webseite von Rechtsanwältin Bahner einsehbaren „Pressemitteilung Nr. 2“ der beiden oben genannten Behörden v. 14.4.20, deren Text mit dem veröffentlichten Original-Dokument übereinstimmt, ergeben sich die Gründe für diese Mitteilung: Darin ist zunächst zutreffend festgestellt, in der Öffentlichkeit würden „derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik“ kursieren. „Hierzu“ – so die Pressemitteilung weiter – „stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden“.
Donnerwetter! – sagt sich da der unbefangene und vorurteilsfreie Leser. War Frau Bahner gar nicht eingesperrt? Hat sie das erfunden? Spinnt sie also doch? Es steht fest, dass Frau Bahner unter Anwendung polizeilicher Gewalt (Hände hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt – das schmerzt nicht wenig! -, und Kopf gewaltsam gegen den Fußboden gedrückt- es heißt nicht ohne Grund Fußboden und nicht Kopfboden!) in einer geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses eingesperrt wurde. Zumindest denkbar ist, dass dies vom Bundesinnenministerium veranlasst worden ist, oder vom Innenminister des Landes Baden-Württemberg, oder vom Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg, oder von dessen Ordnungsamt, oder vom Staatsschutz, vielleicht sogar vom BND oder dem Verfassungsschutz – egal, es waren jedenfalls Polizeibeamte tätig, und zwar aus dem Einsatzgebiet, in welchem sich die Wohnung von Frau Bahner befindet.
Das wissen auch zweifelsfrei die zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg und das zuständige Polizeipräsidium Mannheim. An denen geht kaum etwas vorbei, was die Uniformierten in ihrem Bereich betrifft – und die müssen ja jeden Einsatz an ihre Dienststelle melden! Offensichtlich herrscht in beiden Behörden solch eine Verwirrung, dass nach der zunehmenden Aufmerksamkeit in den Medien einfach in einer gerade herumliegenden aktuellen Ermittlungsakte nach einem gegen Frau Bahner gerichteten Einsatzbefehl für die Beamten gesucht wurde, der aber – höchstwahrscheinlich – nicht vorhanden war, zumindest nicht dort. Vielleicht hat man auch nicht richtig gesucht, oder die betreffende Seite war gerade ausgeheftet worden und – natürlich ganz zufällig – in einen gerade ebenso zufällig daneben stehenden Reißwolf gelandet – wer weiß das schon. Unsere Sicherheits-Behörden haben bekanntlich sehr viel Erfahrung und Geschick auf diesem Gebiet ….
Natürlich muss solch ein Polizeieinsatz dementiert werden, wenn die vorliegenden Akten dazu keinen Einsatzbefehl hergeben. Das folgt schon aus der behördlichen Ordnung – so wie Staatsanwaltschaft und Polizei dies verstehen. Gesagt, getan: Es gibt keinen Einsatzbefehl, also auch kein Einsatz – so die Pressemitteilung. Natürlich mit Bezugnahme auf die vorhandenen, aber insoweit – warum auch immer – unergiebigen Ermittlungsakten.Es liegt also auf der Hand, dass die zuständigen Behörden den Überblick über ihr Tun und Unterlassen verloren haben: Nur ein Verrückter (das ist der, in dessen Kopf Einiges nicht mehr an der richtigen Stelle, also verrückt ist …) kann den offensichtlich vorhandenen Einsatz dementieren. Da hilft auch nicht die Suche in dem möglicherweise unvollständigen Aktenvorgang…
Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium sind zweifelsfrei bewaffnet. Die ihnen zugeordnete Polizei sogar unmittelbar mit verschiedenen Waffen, darunter auch Schusswaffen, die Staatsanwaltschaft vermittelt über die ihr zukommende Weisungsbefugnis über die Polizeikräfte.
Beides – Kontrollverlust über die Akten und Verfügung über Waffen – führt auf jeden Fall zur Fremdgefährdung, die sich übrigens im Einsatz gegenüber Frau Bahner realisiert hat, aber auch die Eigengefährdung drängt sich bei solch offensichtlichem Organversagen auf: Keine Aktenkontrolle , keine Waffenkontrolle! Die zwangsweise Sicherstellung der betreffenden Behördenvertreter in psychiatrisch betreuter und geschlossener Umgebung ist damit unumgänglich.
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Was ist los mit oder in der Polizei lautet immer öfter die Frage, die aus meinem Bekannten- und Freundeskreis an mich „gerichtet“ wird. Häufig ist die Antwort kurz, knapp und lautet:“Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang“ und fordert auch die Fragenden auf, die zunehmenden sog. Verfolgungsfahrten (Tote, Verletze und meist hoher Sachschaden) oder den Einsatz der Schußwaffe durch Polizeibeamte (nicht nur SEKs) lagebezogen zu beurteilen. Doch die sog. Lage wird meist den Presseberichten der Dienststellen entnommen – und das Ergebnis wird ohne weitere Nachforschung in „Verteiler“ und festgelegte Kommunikationskanäle geleitet! Die Folgen sind bekannt! Wer nicht (nach-) fragt, ist mit Halbwissen zufrieden, und Verantwortliche wagen sich in der Deckung des „Nichtwissens“ sicher ( die Fälle des Staats- und Führungsversagens sind noch bekannt).
J.B., den ich seit Jahren schätze, gehört zum opablog wie Gewürze zum Festmahl (Wasser zu Humus …) und kennt sicher https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rechtsanwaeltin-bahner-heidelberg-corona-skepsis-grdunrechte-psychiatrie-verschwoerung/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000017855393 !
Ich setze auf J.B. und den Flügelschlag des Kranich, bedanke mich mit einem Lied von Georg Kreisler, das ich in den 70/80 er Jahren
von der Schallplatte einspielte, wenn … Deeskalation zum Thema „Staatsgewalt“ erforderlich wurde!
Bleiben Sie gesund mit https://www.youtube.com/watch?v=FrxxNZOdkWU
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Nein, den lto-Bericht kannte ich nicht.
Erstaunlich, was dessen Verfasser alles weiß! Er weiß z. B. sogar, was Polizisten wissen und nicht wissen. Und woher der das weiß? Wissen wir nicht….
Vielleicht gilt auch hier der Grundsatz von de Maiziere: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“… Sollte das Grundgesetz noch gelten, müßte dieser Satz unbedingt hinein!
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Diese Argumentation kann ich gegenwärtig nicht nachvollziehen.Soweit ich mich bei polizeilichen
Einsätzen auskenne, war der Ablauf folgender. Frau Bahner hat selbst die Polizei rufen lassen.
Aus diesen Grund kam der nächste Polizeiwagen.Frau Bahner war aufgeregt (nicht verwirrt), hatte Angst und informierte die Polizei, dass sie sich bedroht fühlt.Dies reicht bei beschränkten, unerfahrenen Beamten bereits aus jemanden in die Psychiatrie zu fahren, um psychiatrisch abzu- klären, ob eine stationäre Behandlung notwendig ist. Nicht die Polizisten, sondern der Psychiater
hat entschieden, dass Frau Bahner stationär bis zur gerichtlichen Klärung untergebracht wird.
Die Polizisten erklärten m.E. eher glaubwürdig, dass sie bei diesem Einsatz nicht wussten, wer
Frau Bahner ist.Ich gehe davon aus, dass so ein Vorgehen nicht von einem Vorgesetzten entschieden werden muss und wenn hat er zugestimmt. Frau Bahner hat sich gegen die Verbringung in die Psychiatrie gewehrt und sich deshalb m.E. eher glaubhaft entschuldigt. Es sei denn das ganze Auftreten war eine Eulenspieglerei…..
J.B. geht davon aus, dass die Polizisten Anweisungen von oben erhalten haben, dass Frau Bahner in die Psychiatrie verbracht werden soll. Dies ist denkbar, vielleicht auch wahrscheinlich, wenn in der Tiefgarage ihr bewusst Angst gemacht wurde. Dieses Zusammenwirken kann auch unglücklicherweise aus der Eigendynamik und Emotionen entstanden sein.
Kritisch zu sein und solche Vorgänge tiefergehend zu hinterfragen ist sicherlich gegenwärtig dringend notwendig.Dabei können sich VT einschleichen. Frau Bahner alles abzunehmen und zu akzeptieren ist m.E. fehl am Platz. Sie hat der Sache geschadet, eine heillose Verwirrung angestiftet, sich vermutlich überschätzt. Einiges deutet auf einen Egotrip hin. Ich bin enttäuscht, schwer irritiert, wie so viele Bürger.
Bei covid 19 und der Einschränkung des GG ist Klartext angesagt und keine doppelbödige Gauckelei, die niemand versteht. Eine Erklärung ist, dass Sie zeitweise eine fundamentale Angst entwickelt hat, ihr auch gedroht wurde und sie sich jetzt dumm stellt, um nicht eine längere Strafe zu erhalten. Dies ist eher unwahrscheinlich, da dies wie im Fall Mollath ein großes Problem für die Regierenden sein würde.
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Jetzt bin ich natürlich gespannt, wie man/frau sich selber Handschellen anlegen kann, um sich vor Bedrohung zu schützen!
Und seit wann entscheiden Ärzte über Freiheitsentzug? Ist Baden-Württemberg da schon weiter als die anderen Bundesländer? Gilt auch hier das Wort des früheren Bundes-Innenministers: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“…?
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Auf die „Causa Bahner“ wurde ich von einem ULVI-KULAC-Unterstützer (Causa Peggy Knobloch) aufmerksam gemacht, da ich seit Sept. 2009 ein „Mollath-Unterstützer“ bin.
Sein Credo an mich:
Da „bahnt“ sich eine neue Causa Mollath an. Bitte beobachten.
Ich gehöre zu den Gründungsmitgliedern des Menschenrechtsforum-Gustl-Mollath und ich bin Mitorganisator der DEMO vom 27. Juli 2013 zugunsten Gustl Mollath in der Straße der Nürnberger Prinzipien (UDHR). Darauf wurde Gustl am 6. Aug. 2013 aus der Psychiatrie entlassen.
Zur Info:
Ein Gründungsmitglied ist in einer Nürnberger Altenheim-Psychiatrie verschwunden, also gesteckt worden.
Es handelt sich dabei um den Nürnberg Wiki-Betreiber, den auch Opa kennt.
Das „NürnbergWiki“ ist im Internet versteckt. Der Artikel über Mollath
und das Menschenrechtsforum Gustl Mollath lässt sich nur noch schwer über verschlungene Wege im Internet aufrufen.
Der Betreiber des NürnbergWiki geht von einer „Staatsmassnahme“ gegen das NürnbergWiki aus.
Eine ähnliche „Staatsmassnahme“ könnte Frau Bahner getroffen haben, wie
J. B. ausführt.
Desinformation ist nun mal u. a. der Job der Geheimdienste.
Anmerkung:
UDHR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948.
Die UDHR gehört zum Komplex Nürnberger Prinzipien, da sie geschöpfte
Prinzipien aus den Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (1945 – 1948) sind die verrechtlicht wurden, wie das Folter- und Zwangsarbeit-Verbot, als absolute Verbote zugunsten des Einzelnen.
Die UDHR sind garantierte Rechte des Einzelnen gegen den Staat.
Das Grundgesetz sind nur gewährte Rechte des Einzelnen gegen Staat. Gewährte Rechte stehen immer unter dem Änderungsvorbehalt der Politik. Nun gibt es ein böses Erwachen in der Corona Krise.
Der Bürger darf erkennen, dass das Grundgesetz keinen Pfifferling wert ist, wenn es um seine Rechte gegen den Staat geht.
Das GG ist nun mal änderbar ohne es selbst ändern zu müssen. Da reicht schon ein einfaches Gesetz, wie das IfSG.
Haben Sie das nicht gewusst ?
Ich weiß das seit 1978. Die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal
ein autoritärer Polizeistaat im Kleide einer rechtsstaatlichen Demokratie.
Das drückt J. B. in seinem Artikel schön aus.
Ich wurde seinerzeit (1978) von ERICH FRIED (Gruppe 47 Mitglied-Autor, wie Ingeborg Bachmann, Günter Grass, usw.) und Stephane Hessel (UDHR-Mit-Autor) über die „Bundesrepublik“ aufgeklärt.
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Klaus Stölzl behauptet wahrheitswidrig:“Ein Gründungsmitglied des Menschenrechtsforum-Gustl-Mollath und Betreiber des NürnbergWiki ist in einer Nürnberger Altenheim-P s y c h i a t r i e verschwunden, also gesteckt worden. „Wie ich von der Ehefrau informiert wurde, ist Herr R. nicht in einer Altenheim Psychiatrie, sondern in einem normalen Altersheim. Vor der Aufnahme hatte er bereits große gesundheitliche Probleme, war teilweise gelähmt und gehbehindert. Seine Frau ist sehr gefährlich erkrankt, kann selbst ihren Ehemann nicht versorgen.Durch sein großes Engagement im Fall Mollath hatte Herr R. gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Leiter der Frorensik Dr. Leipziger und der Bankein Gsell, die ihn sehr belastet und auch gesundheitlich geschadet haben.Die Familie schützen ihn verständlicherweise auch vor derartigen destruktiven persönlichen Unerlöstheiten und Unwahrheiten.
Es wird behauptet:“Das „NürnbergWiki“ ist im Internet versteckt. Der Betreiber des NürnbergWiki geht angeblich von einer „Staatsmassnahme“ gegen das NürnbergWiki aus.“ Es stellt sich die Frage, ob darüber mit Herrn R. gesprochen wurde, dies die eigene Bewertung ist oder die Familie selbst dafür gesorgt hat, dass sich Herr Riebe in seiner Verfassung bei seinem sehr belastenden politischen, sozialkritischen Engagement zurücknimmt.Das NürnbergWiki wird nicht mehr so viel aufgerufen, weil keine aktuellen Beiträge gepostet werden und rückt deshalb im Internet nach hinten und war auch schon früher nicht leicht zu erreichen.
An diesem oben genannten Verhalten und Grundeinstellung ist ein destruktives Schwarz-Weiß-Bewerten zu erkennen, dass mit der Realität nichts mehr zu tun hat, sondern m.E. ins Paranoide geht, man sich dabei selber menschlich, mental heillos verrennt, andere florierend zum Feind und Gegner erklärt, sich berechtigt fühlt auch nahestehende Menschen zu diffamieren und sich wundert, wenn man dafür von der Justiz zur Rechenschaft gezogen wird un gleichwohl so selbstunkritisch und unreflektiert weiter macht.Herr Stölzl hat den Veranstalter, der sehr erfolgreichen Großkundgebung für Gustl Mollath im Internet unter „Frankenpost“ als Lügner und Verfassungsschutzagenten diffamiert und war nicht bereit dies auf Augenhöhe zu klären. Er wird aufgefordert diese Beleidigung umgehend im Internet zu löschen.Der Betreiber des NürnbergWiki hat sich übrigens von diesem gesamten Verhalten deutlich distanziert und dementiert, dass Herr Stölzl Autor von seinem Wiki war.Mit so einem fragwürdigen, destruktiven Auftreten wird man weder menschlich noch politisch ernst genommen.Bevor man Diensten Desinformation vorwirft, wäre es angebracht nicht dasselbe zu tun.
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Hallo Herr Stölzel und Johannes S.!
Ich habe eine gewisse (nicht allzu exakte) Vorstellung von dem, was damals im Kampf um Gustl Mollaths Befreiung gelaufen ist. Johannes S. hat gerade für die damalige (wichtige) Nürnberger Kundgebung Bedeutendes geleistet. Dass Herr Stölzel explizit an Mollath erinnert, finde ich nicht schlecht.
Viele haben für Gustl Mollath viel geleistet. Mir stehen viele liebenswerte Personen oder zumindest Namen vor Augen.
Wer gläubisch ist, kriegt das bestimmt im Himmel vom Lieben Gott ganz gerecht abgewogen.
Die anderen haben eben Pech, wenn man so will.
Auf jeden Fall haben sie die Freude, an einem guten, letztlich doch erfolgreichen Werk mitgewirkt zu haben.
Und damit sollen bitte die Nachwägungen des Falles Mollath hier im Blog beendet sein.
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Lieber Opa, der Fall Mollath ist doch nicht das Ende der Zwangspsychiatrie. Ganz im Gegenteil ist im Lande des größten Erfolgs eines Postboten im weißen Kittel die psychiatrische Wegsperrung von Klimaleugnern gesetzlich verfügt worden. Und dass man auch zu Zwecken der Besinnung auf prominente Fälle zurückgreift in der Auseinandersetzung so auch hier sollte nicht mit „Denkverboten“ des Hausherren quittiert werden.
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Es muss natürlich „Epidemieverweigerer“ in Sachsen heißen, obwohl bei dieser „scharfen“ Täterbeschreibung vielleicht mein Lapsus hier oben gar kein wirklicher ist.
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