Rechtsanwältin Bahner in Psychiatrie!

Polizei bringt „Coronia“-Anwältin Bahner in die Psychiatrie

Ein Tondokument. Ob es echt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

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12 Antworten zu Rechtsanwältin Bahner in Psychiatrie!

  1. Jo Bode schreibt:

    Auch wenn ich Frau Bahner nicht persönlich kenne, ihre Stimme bisher nicht gehört habe:
    Ich bin sicher, daß das Tondokument „echt“ ist. Hier passen die geschilderten Verhältnisse perfekt zur Stimmungslage der Sprecherin. Die Abläufe entsprechen weitgehend dem, was man in der Praxis oftmals so oder ähnlich erfährt, natürlich mit situationsbedingten Unterschieden.

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  2. Jo Bode schreibt:

    Im Laufe meiner aktiven Zeit war ich verantwortlich für Dutzende (möglicherweise sogar im dreistelligen Bereich) von Unterbringungen in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie.
    In keinem einzigen dieser Fälle war Anlaß der Unterbringung ein Verhalten, das den von Frau Bahner geschilderten Umständen auch nur ansatzweise in Bezug auf die gesetzlichen Voraussetzungen (Eigen- bzw. Fremdgefährdung) entsprach.
    Auf Hochdeutsch:
    Nach den vorliegenden Informationen bestand nicht der geringste Grund für eine Unterbringung in geschlossener Abteilung, und für die dabei angewandte Gewalt (Kopf gegen Boden, Handschellen hinter dem Rücken) schon gar nicht.

    Ich bin allerdings sicher, dass hier kein Verfahren eingeleitet wird wegen Freiheitsberaubung oder Körperverletzung im Amt, jeweils bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, von einer Verurteilung erst gar nicht zu reden. Das wäre ja die reine Zeitverschwendung im Hinblick auf das Verfahren, das gegen Frau Bahner wegen ihres Versuchs der Verteidigung des Rechtsstaats in Gang gesetzt wurde.

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    • kranich05 schreibt:

      Danke für Ihre klaren Worte. Es ist so wichtig, dass sich die Kenntnisreichen auch zu Wort melden.
      Wir haben alle Meinungen. Wir sollen und müssen sie haben. Aber wir brauchen dabei auch orientierende Informationen von Profis auf dem jeweiligen Gebiet und Erfahrenen.
      Für mich ist z. B. die 19-seitige Begründung von Frau Bahner für ihren Antrag ans BVerfG

      Klicke, um auf Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf zuzugreifen

      eine grundsätzliche bleibende Argumentationshilfe.

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      • Jo Bode schreibt:

        ….. wobei natürlich die nach wie vor gültige, weil weitestgehend überzeugende materielle Begründung der Verfassungsbeschwerde Bahners im Vordergrund stehen sollte, zu der das Bundesverfassungsgericht nichts gesagt hat, sich aber in einem anderen Fall nur unzureichend geäußert hat.

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    • Johannes S. schreibt:

      Empört euch, solidarisiert Euch, aufstehen, Widerstehen bevor es zu spät ist !
      Es kann davon ausgegangen werden, dass Frau Bahner diese fundamentale Problematik sehr beunruhigt hat, sich dies durch die vorherigen sehr fragwürdigen polizeilichen Maßnahmen gesteigert hat, was ganz natürlich ist.Eine Bedrohung, eine Einschüchterung gegenüber Frau Bahner ist angesichts dieser brisanten politischen Situation und möglichen Irreführung der Bevölkerung nicht auszuschließen und tatsächlich auch völlig unverhältnismäßig und illegal erfolgt.Vermutlich handelte es sich bei dem in die Tiefgarage einfahrenden Auto um eine Einschüchterung, Überwachung, die Frau Bahner natürlich Angst gemacht hat.
      Es war, wie Frau Bahner selbst zu verstehen gab, ein Fehler ausgerechnet in dieser brisanten Situation die Polizei zu rufen, die sehr wahrscheinlich sich kein realistisches Meinung bilden konnte.
      Die oberflächliche Feststellung der Polizei, dass Frau Bahner sehr verwirrt war und sich bedroht fühlte, ist wie so oft, der rechtlich nicht ausreichende Grund einen Menschen gegen seinen Willen in die Psychiatrie illegal zu verbringen. Die Mehrzahl der Psychiater sind zu unbewusst und unfähig, diese Ausnahmesituation empathisch nachzuvollziehen.Es ist die sofortige Entlassung aus der Psychiatrie zu fordern und ich gehe davon aus, dass diese umgehend erfolgen wird. ansonsten blamiert sich wie im Fall Mollath ganz Deutschland, die Justiz und Psychiatrie.
      Es gilt dieser Entwicklung zu widerstehen!
      https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html

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  3. kranich05 schreibt:

    Im „Gelben Forum“ diskutiert man das Ereignis. Dabei sind extreme, maximal empathielose Auffassungen aber auch sehr kluge und differenzierende.
    https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=522873

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  4. Simone Schmitz-Galow schreibt:

    Die drängende Frage der Stunde ist für mich: Was können wir tun? Hilft es, zu der Anhörung zu gehen? Hilft eine Petition mehr?

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    • kranich05 schreibt:

      Wenn Sie mich fragen: Zu der Anhörung zu gehen – ich täte es mit einem entsprechenden Schild – hilft.
      Kommt für mich aber nicht in Frage, weil ich bei Berlin wohne.
      Petition/Bittgesuch schätze ich nicht.
      Ich gehe auf die Straße. Wie es viele machen. Samstag 15.30 Uhr Rosa Luxemburg Platz. Ich dokumentiere es hier im Blog.
      So war es auch 1989.

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      • Jo Bode schreibt:

        Öffentlichkeit zeigen hilft immer.
        Für die Opfer staatlicher Willkür ist auch die nur durch einfache Gegenwart gezeigte Solidarität anderer Menschen sehr hilfreich.
        Die Vereinzelung, Trennung, Spaltung ist das, was Unrecht ermöglicht und erleichtert.
        Nicht ohne Grund sind fast alle Gerichtsverhandlungen öffentlich – eine Errungenschaft der Demokratiebewegung gegen die feudalen Herrscher.

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        • Jo Bode schreibt:

          Der Verstoß gegen die Öffentlichkeitsvorschrift führt übrigens nicht automatisch zur Ungültigkeit des Urteils. Er muss erst mit Revision oder Berufung geltend gemacht werden, teilweise ist auch eine vorherige Verfahrensrüge erforderlich.

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      • Dian schreibt:

        „So war es auch 1989.“ – Vergleiche hinken immer, kann als Totschlagargument gelten. Hier kommt erschwerend hinzu, dass – mir – weder klar ist was „So“, noch was „es“ meint. Selbst „1989“ gab es nicht nur diesen einen Samstag, den 4. November, auf den hier möglicherweise angespielt wird.
        Ich neige zu der Auffassung, dass 1989 so vieles anders war, dass man es nur schwer mit der außerordentlich mutigen Verteidigung des GG heute vergleichen kann.
        Allmählich vermute ich, dass Opa damit eher Ansporn oder eine Wunschhaltung zum Ausdruck bringen möchte: Wie schön die Vorstellung, es könnte am kommenden Sonnabend in Berlin auf dem RLPlatz genauso mächtig werden wie weiland 1989 …
        Ja, Opa, daran arbeitest Du, ein paar Deiner Leser und Schreiber, die das eigene Denken höher bewerten – können – als ihre Ängste, vielleicht bundesweit noch mehr als 50.000 Menschen, wenn man die erfolgreiche Zeichnung der Petition des Lehrerpaares Klein vor Augen hat.
        Aber arbeiten wir wirklich und erfolgreich daran, die Ängste auf der Seite der Unterdrückten einzudämmen, sie zu mannigfachem Aufstehen zu ermuntern? Das hieße doch zu aller erst, sie mit ihren Ängsten, die zudem noch tagein tagaus von früh bis spät auf nahezu allen Kanälen bewusst und geschickt(!) geschürt werden, abzuholen und ihnen die Angst zu nehmen.
        Gut, eines Tags wird diese Angst, weil sie zum ausschließlichen Machtmittel geworden ist, so gewaltig in Aggression umschlagen, dass wir alle diesen Tag fürchten lernen werden. Jedoch ist selbst dann – noch – nicht absehbar, dass sich diese Aggression gegen die Verantwortlichen unserer Unterdrückung richten wird.
        Zumindest momentan müssen die weit weniger als 10% der Widerständler sogar die vereinzelte Aggression aus den weit mehr als 90% Mitläufer fürchten; eben nicht vergleichbar mit ’89!

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