Ich bin juristischer Laie, spüre aber dennoch (oder gerade deshalb), dass mit der am 24.3.2020 in Kraft getretenen Ermächtigung der Exekutive eine rechtsstaatlich tiefgreifende Maßnahme beschlossen wurde. Was genau wurde eigentlich beschlossen?
Es stört mich, dass unter der täglichen Springflut von Coronameldungen, der natürlich kritisch begegnet werden muss, der rechtsstaatlich fundamentale Vorgang wenig beachtet wird.
Ich kann verstehen, dass unter katastrophischen Verhältnissen – Notstand – die Regierung handlungsfähig bleiben muss. Wie aber wird dabei gleichzeitig die Demokratie garantiert? Was leistet in der gegebenen Situation die Notstandsverfassung der BRD? Was leistet sie offenbar nicht (sonst wäre sie ja angewandt worden)? Welche Stellung haben die verschiedenen Parteien zum Ermächtigungsgesetz 2020 bezogen?
Hier ein Artikel zum Gegenstand.
Salzmanns Kommentar zum Ermächtigungsgesetz ist auf Rubikon aktueller und vor allem besser lesbar: https://www.rubikon.news/artikel/das-ermachtigungsgesetz
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„Ermächtigungsgesetz“ ist m.M.n. ein Euphemismus. Darin wird wie 33 die Entmachtung des Reichs- heute des Bundestages in Stein gemeißelt. Eigentlich muss es als „Entmachtungsgesetz“ genauer bezeichnet werden.
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… aber er bezieht sich nicht so exakt auf den neuen Gesetzestext.
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