Rechtsanwältin Beate Bahner klagt gegen die Bundesregierung

Zur Person:

Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung
von Korruption im Gesundheitswesen“.

Frau Bahner kündigt eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an.

In ihrer aktualisierten Pressemitteilung heisst es:

„Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind
diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor
wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.
Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr
als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist)
und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den
Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der
Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind
durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu
schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:
Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen
Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus
Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.

Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um
ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um
ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des
Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit
vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vor allem dringend die
Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese
meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es
braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500
Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland
sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!

Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang
versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur
Desinfektion!

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich
nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der
Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der
Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.

Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Siehe auch „Sputnik News“ vom 3.4.2020.

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21 Antworten zu Rechtsanwältin Beate Bahner klagt gegen die Bundesregierung

  1. ChrizzChrozz schreibt:

    Eigentlich möchte man sagen:

    Endlich!

    Aber:

    Aber wie wir wissen, ist D. kein Rechtsstaat und es werden keine Ermittlungen aufgenommen.
    In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:
    „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
    Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister. Und das wiederum bedeutet, dass der Justizminister entscheiden kann, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf und in welchen nicht. Und davon wird reichlich Gebrauch gemacht…
    Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 das Urteil gefällt, dass D. kein Rechtsstaat ist.

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  2. Jo Bode schreibt:

    Richtig ist, dass der EuGH festgestellt hat, dass Deutschland bei der Organisation der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlichen Ansprüchen wegen fehlender Unabhängigkeit (Weisungsgebundenheit! – siehe oben…) nicht genügt, weshalb die Wirksamkeit deutscher sogen. „Europäischer Haftbefehle“ international nicht anerkannt wird, auch wenn diese Haftbefehle auf von Richtern ausgestellten deutschen Haftbefehlen beruhen.
    Das betrifft ausschließlich das Strafrecht.

    Ganz anders verhält es sich mit dem von Rechtsanwältin Bahner beabsichtigten Vorgehen, bei dem die Staatsanwaltschaft (fast – siehe weiter unten) keine Rolle spielt:
    Das Normenkontrollverfahren hat die Überprüfung einer Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung, Satzung) zum Gegenstand. Es wird ausschließlich von Bundesregierung, Landesregierung oder einem Gericht veranlaßt.
    RAin Bahner muß also im Zusammenhang mit einer Klage gegen eine Corona-bedingte Maßnahme der Verwaltung das erkennende Gericht davon überzeugen, dass die angegriffene Maßnahme auf verfassungswidriger Rechtsgrundlage erfolgt ist, um einen sogenannten Vorlagebeschluß des Gerichts zu erreichen. Damit wird das Verfahren ausgesetzt und die Sache zur Prüfung und Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bei reinen verwaltungsrechtlichen Verfahren (z.B. Anordnungen der Behörden gegen Personen) spielt die Staatsanwaltschaft mangels Beteiligung keine Rolle, anders aber im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, wo (nur) die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu erwarten ist.

    Ein ziemlich steiniger Weg, der nur selten zum Erfolg führt (2%=Gesamtquote…).
    Vorliegend sehe ich aber ziemlich gute Chancen für einen „Durchmarsch“…..

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    • ChrizzChrozz schreibt:

      @Jo Bode Da haben Sie in der Sache sicher Recht. Ich fürchte nur, dass uns die normative Kraft des Faktischen zeigen wird, was Usus ist in fiesem Land.

      Wie oft wurde das GG ohne vorgeschriebene Volksabstimmung geändert…?

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      • Jo Bode schreibt:

        Inzwischen glaube ich, dass die in Frage gestellten Maßnahmen mit der Begründung abgesegnet werden, im Hinblick auf die unsichere Faktenlage sei es vertretbar gewesen, für die Gesundheit der Bevölkerung die schärfsten Mittel zu ergreifen.

        Allerdings wackelt diese Begründung entsprechend den zunehmenden Daten über Covid-19.
        Mit dynamischen Entwicklungen tut sich die traditionell konservative Justiz erfahrungsgemäß schwer. Dann gilt es, einen Bogen drumherum zu schlagen….

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        • Erika schreibt:

          Die Frage wird sein, welche Aufklärungspflicht bestanden hat. Darf eine Allgemeinverfügung oder Verordnung aufgrund von Fakten erlassen werden, die von demjenigen stammen, der am lautesten schreit oder muss selbst in eine Sachprüfung eingetreten werden? Falls ja, wie genau hat diese zu erfolgen?
          Was darf die Politik? Die politische Willensbildung ist geheim, die Durchsetzung bzw. der Versuch der Akzeptanz des politischen Willens in der Bevölkerung darf mit einseitigen Informationen erfolgen, allerdings muss das politische Ziel stets im Rahmen der Verfassung sein. Was war beabsichtigt? Sind die Verordnungen Ausdruck des politischen Willens oder sind sie der Verwaltung zuzuordnen?

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      • Jo Bode schreibt:

        @ChrizzChrozz:
        Das Grundgesetz wird nicht durch Volksabstimmung geändert, sondern mit einer zweidrittel Mehrheit der Abgeordneten.
        Volksabstimmungen sind dagegen auf einen kläglichen Themen-Rest reduziert.
        Interessant: https://www.heise.de/tp/features/Weshalb-direkte-Demokratie-nicht-im-Grundgesetz-steht-4080019.html

        Anders z.B. die 2 Jahre früher verabschiedete Verfassung von Hessen, die für Änderungen zwingend die Volksabstimmung verlangt. Zu diesem Zeitpunkt war aber noch nicht die „rote Gefahr“ aus dem Osten richtig erkannt worden…..

        Mein erster Beitrag enthält eine Auslassung:
        Auch (mindestens) ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist berechtigt, das Normenkontrollverfahren zu beantragen.

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  3. Jo Bode schreibt:

    Das RKI scheint eine dringende Empfehlung ausgegeben haben, die bei Virus-Infektionen durchaus üblichen und sogar sehr hilfreichen Obduktionen wegen Infektionsgefahr(!) zu unterlassen…..

    Das erinnert mich an die Beweisvereitelung im gerichtlichen Verfahren:
    Wird hier von interessierter Seite vorgesorgt, dass keine tragfähigen Daten zur Frage des Todeseintritts „mit“ oder „durch“ das Virus zur Verfügung stehen?

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  4. ChrizzChrozz schreibt:

    Obwohl das Overton-Fenster derzeit mm für mm in Richtung „Es mehren sich die Expertenstimmen…“ verschoben wird, kommt es für Frau Bahner noch dicker, als ich es erwartet hatte:
    Ich hatte vermutet, siehe oben, dass es zu keinerlei Ermittlung kommen würde.
    Das war noch naiv gedacht von mir.
    Tatsächlich:
    Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen sie!

    RP Online schreibt:

    „Heidelberg: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in Baden-Württemberg nach einem öffentlichen Aufruf zum ‚Widerstand‘ gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen gegen eine Rechtsanwältin aus Heidelberg.

    Die Juristin soll über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen haben, wie die Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitteilten. Die Ermittlungen in dem Fall liefen.

    Der Fall wird im Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt, dies hat laut Staatsanwaltschaft aber nur mit der internen Zuständigkeitsverteilung zu tun. Die Abteilung sei dort für Verfahren zu politischen Straftaten „im allerweitesten Sinne“ zuständig, dazu gehörten Aufrufe zum Verstoß gegen Gesetze.

    Es stehe jedoch kein Staatsschutzdelikt im juristischen Sinn im Raum, hieß es weiter. Dazu gehören etwa Spionage und Terrorismus. Die Polizei mahnte etwaige Teilnehmer der von der Rechtsanwältin geplanten Demonstration zur Vorsicht. Ein Besuch könne angesichts der Beschränkungen eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat sein.

    Die Heidelberger Anwältin hatte auf ihrer Homepage am Dienstag eine 19-seitiges Dokument veröffentlicht, in dem sie sämtliche Corona-Beschränkungen für verfassungswidrig und unwirksam erklärte. Niemand müsse sie befolgen, sofern er nicht infiziert sei. Jeder dürfe sein Geschäft öffnen und reisen, Verstöße dürften nicht bestraft werden.“

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  5. Jo Bode schreibt:

    Rechtsanwältin Bahners Erklärungen sind nicht mehr aufrufbar, soweit ich es sehen kann. Die Webseite ihrer Kanzlei ist tot. Rubikons Zusammenfassung konnte ich noch lesen.
    Wir haben es offensichtlich mit einer Terroristin zu tun, gegen die momentan noch der Staatsschutz und demnächst wahrscheinlich die Bundesanwaltschaft ermittelt.
    In den mit der BRD werte-verwandten USA wäre Frau Bahner möglicherweise bereits unterwegs nach Guantanamo.
    Wer hat die Bahner-Erklärung im Wortlaut bzw. weiß, wo sie noch auffindbar ist? Die entsprechende Mitteilung halte ich nicht für strafbar.

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    • Jo Bode schreibt:

      Nur zur Klarstellung:
      Ich halte das, was ich bisher über bzw. aus Frau Bahners Erklärung gelesen habe, nicht für strafrechtlich relevant. Das Vorgehen der Polizei sehe ich als grob rechtswidrig an, weil es gegen Straf- und Verfassungsrecht verstößt.
      Das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter allesamt von den bestimmenden Teilen der hiesigen Herrschenden ausgewählt sind, hat sich augenscheinlich bereits auf die Seite dieser Herrschenden geschlagen, die Augen fest verschließend vor offensichtlichen Tatbeständen.

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      • Dian schreibt:

        Frau Bahner hat Ihren Eilantrag auf vielen Seiten und – leicht verständlich – erklärt. Das BVerfG kann sich natürlich genauso gegen das Volk wenden wie die Regierung. Ich hielte dies für eine gleiche Verschlimmbesserung wie die Web-Seiten-Abschaltspielchen bei z. B. wodarg.com und beatebahner.de . Dadurch werden nur noch mehr Menschen gegen das System aufgebracht.
        Entschieden wird weder vor Gericht, noch im Netz, sondern auf der Straße …

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        • Jo Bode schreibt:

          …. auf der Straße“ aber erst dann, wenn das Betreten der Straße zwecks gemeinsamer Handlung (wieder) erlaubt ist – wir sind doch in Deutschland!

          Abgesehen davon: Deutsche Richter zähle ich aufgrund meiner Erfahrungen zu den obrigkeitshörigsten Staatsdienern im Lande, die Zweifel an „Vater Staat“ nur widerwillig – wenn überhaupt – zulassen. Beispielhaft die Vorgänge um Gustl Mollath, Kachelmann und und und… Übrigens: Ist die gegen Rechtsanwältin Bahner übergriffige Staatsanwaltschaft Heidelberg nicht unmittelbar benachbart zur geistesverwandten Justiz in Mannheim (Kachelmann-Prozeß!)? Die damaligen CDU-Regierungen in Stuttgart haben bei ihrer Personalauswahl in der Justiz offensichtlich ganze und nachhaltige Arbeit geleistet.

          Beim Bundesverfassungsgericht ist immer noch der frühere Ministerpräsident vom Saarland „richtend“ tätig, ebenso die wegen ihrer Qualifikation ziemlich umstrittene Richterin Baer, die voraussichtlich über den aktuellen Antrag von Rechtsanwältin Bahner mitentscheiden wird. Ich erinnere auch an den inzwischen pensionierten Richter Landau, der früher dem Vernehmen nach u.a. die Aufgabe hatte, den Stall von Ministerpräsident Koch in Hessen sauber zu machen bzw. zu halten – ein eher unmögliches Unterfangen.
          Nur Beispiele….
          Bedenken wegen des Ansehens des höchsten deutschen Gerichts drängen sich also geradezu auf.

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    • kranich05 schreibt:

      Der Brief von Frau Bahner ist hier als pdf abrufbar:

      Klicke, um auf beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf zuzugreifen

      Verlesen wurde der Brief von Dr. Bodo Schiffmann in seinem Video „Corona 21“, das gelöscht wurde.
      Dieses Video wurde aber mehrfach wieder eingestellt, z. B. hier:

      Ich habe pdf und Video auf meiner Festplatte und werde die Dokumente im opablog einstellen.

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