Wenn der tote Tobias R. mit seinen bekannten Anzeigen und Erklärungen der Täter war, so handelt es sich um die Tat eines Geisteskranken, zu der Politiker sich nicht zu äußern haben.
Wenn die Tat oder die Taten nicht zweifelsfrei aufgeklärt sind, der tote Tobias R. immer noch ein MUTMAßLICHER Täter ist, haben Politiker erst recht zu schweigen.
Wieder werden wesentliche Werte/Normen des Rechtsstaats missachtet.