Ein mehr als fragwürdiges Urteil und ein fragwürdiger Bericht darüber

SPON berichtet über das Urteil „Totschlag“ für einen Verbrecher aus Tschetschenien, der seine Frau in Wahrheit vermutlich ermordet hat.

Es scheint sich um ein Fehlurteil zu handeln. Der Bericht, der eine Mischung von Sachbericht und Kommentierung ist, wie das Urteil selbst, reizen zu Widerspruch.

Das Wort „Moslemrabatt“ wird hingeworfen.

Das Ganze wirkt als „Wasser auf die Mühlen“ des deutschen Rassismus und Nationalismus.

Ist das Absicht?

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16 Antworten zu Ein mehr als fragwürdiges Urteil und ein fragwürdiger Bericht darüber

  1. Joachim Bode schreibt:

    Ohne persönlich die mündliche Verhandlung verfolgt und ohne genaue Aktenkenntnis zu haben sind auch nur einigermaßen zuverlässige Berichte oder Kommentare zum Urteil in dieser oder ähnlicher Angelegenheit sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Im übrigen erreicht das festgesetzte Strafmaß fast den Bereich von 15 Jahren, der regelmäßig bei Mord zu verbüßen ist.

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  2. Lutz Lippke schreibt:

    „in Wahrheit vermutlich“

    ist wohl die „einzigste“ Wahrheit, die nur vermutlich wahr sein muss und deswegen mittlerweile das allgemeine öffentliche Leben von Auto-Bild bis KanZleramt beherrscht. Nur mal so als Gedankensplitter auch zu (richterliche) Überzeugung, zu im Zweifel [der inneren richterlichen Überzeugung] für/gegen den Angeklagten, zu relativen Wahrheiten, Meinungsmacher, Phänomenologie, Mutation von Korrelationen zu Kausalitäten usw.

    „Es scheint sich um ein Fehlurteil zu handeln. Der Bericht, der eine Mischung von Sachbericht und Kommentierung ist, wie das Urteil selbst, reizen zu Widerspruch.“

    Ich halte es für einen klassischen Fehler, sich selektiv anhand eines emotional aufgeladenen Falls mit Recht, dem Rechtssystem und Gerechtigkeit auseinanderzusetzen. Das zeigte auch der Fall des Magnus Gäfgen, zu dem ein „Recht auf Rettungsfolter“ ernsthaft diskutiert wurde.
    Aus einer Ansammlung von vermeintlich „gerecnten Entscheidungen“ könnte man zwar ein Gerechtigkeitsfälle-System entwickeln, dass sich dann aber regelmäßig selbst in Gerechtigkeitsfallen begeben und letztlich in Willkür und Machtspielen ausarten würde. Klassisch ist dabei die Einseitigkeit der öffentlichen Wahrnehmung. Denn dem einen medialen Skandalfall stehen tausende kleine bis große Fälle einer maßlos verfolgenden und urteilenden Justiz gegen Unschuldige und Opfer von Rechtsbrüchen gegenüber, die jedes Jahr von der Öffentlichkeit systematisch im Stich gelassen werden. Die fehlerhaften und zum Teil offen manipulierenden Methoden der üblichen Rechtsfindung werden schon grundsätzlich ausgeblendet. Das deutsche Rechtssystem leidet einschließlich der sogenannten „Rechtswissenschaften“ wie auch der Gerichtsberichterstattung an dieser selektiven Fallsucht und seinen Folgen. Regelwerke nur aufgrund einer selektiven Ansammlung und Weiterverwertung von Fällen taugen grundsätzlich nicht für willkürfreie Strukturen und Systeme. Ein großes und wesentliches Thema ohne jede Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

    „Das Wort „Moslemrabatt“ wird hingeworfen.“

    Es geht um Grenzbereiche des subjektiven Tatbestands als Voraussetzung für Strafverurteilung.
    Ist und bleibt wohl immer ein skandalträchtiges Thema mit dem Hang zum Instrumentalisieren. Dieser Grenzbereich kann aus psychologischen, intellektuellen, kulturellen und natürlich auch religiösen Gründen betroffen sein. Es gibt auch Fälle des „Akademikerrabatts“, „Künstlerrabatts“, „Idiotenrabatts“, „VIP-Rabatts“, „Katholikenrabatts“, „Judenrabatts“, „Reichenrabatts“, „Armenrabatts“, „Frauenrabatts“ …

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    • Joachim Bode schreibt:

      Jedes Urteil dürfte nur der mehr oder weniger geglückte Versuch sein, sich der Wahrheit (Wirklichkeit?) anzunähern, um daraus die wiederum mehr oder weniger geglückten zutreffenden rechtlichen Schlüsse zu ziehen. Da gibt es auf allen Ebenen unendlich viele Fehlerquellen, die von den beteiligten Menschen ganz unterschiedlich behandelt werden.
      Rechtsstaat ist erst dann geglückt, wenn die zum Urteil führenden Umstände am geltenden Recht orientiert („willkürfreie Strukturen und Systeme“ – nicht Unrecht!) möglichst nachvollziehbar erarbeitet und dargestellt werden. Nur dann sind Fehler erkenn- und abstellbar.
      Der deutsche Zivilprozeß ist von der sogenannten Parteiherrschaft bestimmt. Hier ist die richterliche Rechtsfindung wesentlich entsprechend eingeschränkt bzw. beschränkt auf den Parteivortrag, so dass Wahrheit nicht selten elend auf der Strecke bleibt, oft gesponsert durch finanziell übermächtige Prozessparteien.
      Auch im Strafprozeß hängt mehr von den Beteiligten ab, als man denkt. In den USA ist das auf die Spitze getrieben, was sich z.B. dann zeigt, wenn Beteiligte den Gerichtssaal mit der Bemerkung verlassen, „gewonnen“ zu haben.

      Nicht verkehrt ist es, um Justizgebäude einen größeren Bogen zu machen….
      Architektonisch sind sie schon wegen des Baujahrs nicht selten Ausdruck kaiserlicher Herrschaft. Immerhin passt dazu der zeitliche Ursprung von Strafgesetzbuch und Bürgerlichem Gesesetzbuch, deren Geistesquelle auch heute noch bis in manche Gebäude- und Hirnwindungen weht.

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      • Lutz Lippke schreibt:

        „Nicht verkehrt ist es, um Justizgebäude einen größeren Bogen zu machen….“

        Das ist wohl wahr. Nur bedeutet Leben nicht nur das Eintreten von beabsichtigten Ereignissen, sondern auch Unwägbarkeiten, Fehleinschätzungen und das Platzen von Hoffnungen. Selbst Straftaten lassen sich oft darauf zurückführen. Der Bürger und Mensch steht oder geht vor Gericht, genauso wie Arbeitsstress, eine OP, ein Brand oder der Tod eines Angehörigen zu den wahrscheinlichen aber ungeliebten Risiken des Lebens gehören. Es fehlt an Transparenz und Wahlmöglichkeiten.
        Das Organisationen aus politisch linker Perspektive für diesen Bereich des Lebens nichts anzubieten haben und stattdessen schon programmatisch „um Justizgebäude einen größeren Bogen machen“ und den Rechtsstaat der kaiserlich geprägten Intelligenzia überlassen, sehe ich als gravierenden Fehler. Zu einem sozialen Staat gehört der Staat als Organisationsgefüge dazu. Wie müsste dieser aufgebaut sein und funktionieren, damit der kaiserliche Wind weggeblasen wird und sich linke Innenpolitik nicht nur in einer Agenda zur Umverteilung des Umverteilten erschöpft?

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        • Joachim Bode schreibt:

          Vor rund 40/50 Jahren, als die heute in den Entscheidungsgremien sitzenden Juristen ihr Studium aufnahmen, beherrschten die CDU-hörigen RCDS-Studenten das Feld ihres Fachbereichs. Jura-Studentinnen konnte man damals übrigens an einer Hand abzählen. In den anderen Fachbereichen spielte der RCDS dagegen eine ziemlich untergeordnete Rolle, im Vergleich zum sozialdemokratischen SHB oder gar dem MSB Spartakus.
          Linke Studenten bei den Juristen waren eine kleine abgehärtete Minderheit, die gegen die überwältigende Mehrheit (zurückhaltend ausgedrückt) konservativer Studenten und Professoren nur ganz wenig ausrichten konnten. Die Ermöglichung einiger liberaler Inhalte in Lehre und Forschung war unter solchen Bedingungen bereits ein großer Erfolg. Die sozialen Hintergründe dieser Zustände spiegelten sich übrigens auf den Studenten-Parkplätzen wieder, wo bei den Juristen nicht selten schon BMW oder ähnliche Marken zu bewundern waren, während die Studenten anderer Fachbereiche vornehmlich noch 2CV, R4 oder VW-Käfer benutzten.

          Dass die heutige Justiz und andere von Juristen dominierte Bereiche, wovon es mehr gibt, als man denkt, Apparate sind, um welche nicht rückwärts ausgerichtete Menschen aus Selbstschutzgründen lieber einen Bogen machen, dürfte einleuchten.

          Aber: Fehler bleibt Fehler, da haben Sie Recht, lieber Herr Lippke.
          Ich fürchte nur, dass die Folgen dieser Fehler (Mehrzahl passt hier besser…) noch lange anhalten. Sie werden nämlich immer noch genährt, wie kurze Blicke in die juristischen Fakultäten dieses Landes beweisen, weil sich nichts Entscheidendes geändert hat – verändert wurde.
          Besser: Wir haben es nicht geändert.

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          • Lutz Lippke schreibt:

            Die Beherrschung des staatlichen Gewaltmonopols durch eher obrigkeitsorientierte Geister ist wohl auch kein Zufall und passiert nicht absichtslos. Der Selbstschutz von progressiven Menschen in Bezug auf die eigene geistige und soziale Gesundheit und Entwicklung begünstigt diese konservative Deutungsmacht in Recht und Staat noch. Das deutsche Recht steht ja, zumindest theoretisch (außer wohl in Bayern), auf 3 unabhängigen Säulen – Legislative, Exekutive, Judikative. Alle 3 Säulen speisen ihre Protagonisten zu einem erheblichen Anteil aus den juristischen Fakultäten. Dem liegt wohl auch die Erkenntnis der Konservativen zugrunde, dass die Legalisierung und damit die Konservierung und Ausweitung von bestehenden Besitz- und Machtverhältnissen nicht immer offen repressiv, sondern günstiger durch das Narrativ einer demokratischen Legitimität erreicht werden kann und muss. Auf dieser Grundlage schafft das juristische Recht wiederum dann mit seiner „demokratisch“ erworbenen Legitimität die fortdauernde Legalisierung der bestehenden Besitz- und Machterhältnisse. Dazu gehört dann natürlich auch die Deutungshoheit, die auch mit erpresserischen Mitteln (Beispiel Bankenrettung, Ressourcehkriege, Globalisierung) bewirkt wird. Verkürzt: der entfesselte Neoliberalismus.
            Dagegen ausschließlich mit der Gunst um günstigere Mehrheitsverhältnisse bei Wahlen oder die Hoffnung auf eine Zuspitzung bis zu einer revolutionären Situation zu reagieren, erscheint mir sehr fragwürdig. Was käme dann? Wohl jedenfalls keine rechtskonforme Ordnung. Denn die müsste ja durch Delegitimierung die legalisierten Besitz- und Machtverhältnisse wieder umkippen. Mit welchem Personal bitte?
            Mir stellt sich eben die Frage, ob die Möglichkeiten des rechtsstaatlichen Narrativs nicht bereits heute viel konsequenter genutzt werden müssten, um mit Handlungskompetenz zu überzeugen. Eben nicht nur wegen einer bestimmten politischen Agenda oder eines speziellen Themas (z.B. Mindestlohn), sondern quasi neutral, rein rechtsstaatlich orientiert. Dazu ein Beispiel:
            Der NSA-Ausschuss hatte einstimmig einen Beweisbeschluss zur Zeugenanhörung von Snowden gefasst, aber gegenüber der Bundesregierung von seiner Mehrheit nicht durchsetzen wollen. Nach dem Untersuchungsauschussgesetz reichten jedoch 1/4 der Mitglieder des U-Ausschusses zur Durchsetzung / Geltendmachung des Beschlusses. 2 von 8 Mitgliedern bestanden auf der Umsetzung des Beschlusses und riefen dazu den zuständigen BGH an. Zunächst gab die BGH-Einzelrichterin aufgrund des eindeutigen Wortlautes des Gesetzes dafür grünes Licht. Auf die Beschwerde des U-Ausschuss-Vorsitzenden hin, wühlte jedoch dann der BGH-Senat dann in Gesetzentwürfen und fand heraus, dass das Gesetz gegen seinen Wortlaut auszulegen ist und die Durchsetzung nur durch Mitglieder des U-Ausschusses möglich ist, die mindestens 1/4 der BT-Abgeordneten repräsentieren. Das würde auch (eher) der Verfassung entsprechen. Die 2 Mitglieder des U-Ausschusses waren jedoch von den Oppositionsfraktionen im BT, also Fraktinen, die nicht ein 1/4 der Abgeordneten des BT repräsentieren. Somit ist das erforderliche Viertel lt. BGH nicht erreicht. Durch Richterrecht wurde also der Gesetzeswortlaut informell umgeschrieben und (fast) niemand stört sich daran.

            Ich sehe 3 grundsätzliche Probleme:
            1. Die Mitglieder des BT sind unabhängig und haben die Mitglieder des U-Ausschuss als unabhängige Mitglieder des BT gewählt. Das Vorschlagsrecht der Fraktionen ist dafür formal unerheblich. Der Beweisbeschluss des U-Ausschusses ist im BT nicht selbst abgestimmt worden. Woher nimmt also der BGH das Wissen, dass nur Mitglieder der Opppositionsfraktionen hinter dem Beweisbeschluss und dem 1/4 der Mitglieder des U-Ausschusses standen?

            2. Der BGH schreibt informell den Wortlaut eines Gesetzes um, ohne das nach seiner Auffassung verfassungswidrige Gesetz dem BVerfG zur Normenkontrolle vorzulegen. Wer hat den BGH dazu berechtigt?

            3. Ich hatte die 2 Mitglieder (Linke, Grüne) des U-Ausschusses angefragt, ob gegen den BGH-Beschluss mit einer Verfassungsbeschwerde vorgegangen wird. Dies wurde mit Verweis auf die BGH-Rechtslage verneint.

            Ich verstehe das nicht. Sind Linke etwa für Richterrecht und Obrigkeiten, für das Verschwimmen der Grenzen zwischen Legislative und Judikative, für Auslegungs- und Umdeutungskünste zu Rechtsfragen? Oder sind sie für Transparenz, für Klarheit, für Gesetze als geltendes Jedermanns-Recht, an das sich auch BGH-Richter zu halten haben und Verfassungswidriges dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen müssen?

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  3. Joachim Bode schreibt:

    Es sieht so aus, als wäre es noch schlimmer, als im Lippke´schen Beitrag vom 2..6. um 20.23 Uhr beschrieben.

    Die BGH-Rechtsprechung war noch nie 100%ig rechtskonform, schon immer spielten die herrschenden politischen Kräfte eine nicht unwesentliche Rolle, siehe z.B. auch das Bundesverfassungsgericht beim KPD-Verbot. Damals wurde auf Regierungsbetreiben sogar der fast heilige Grundsatz des gesetzlichen Richters (Zuständigkeit!) folgenlos verletzt, um zum gewünschten Verbot zu kommen. Rechtsbruch in Reinkultur.

    Inzwischen kann man beobachten, wie das von Merkel aufgestellte Postulat der marktkonformen Demokratie die bisher angeblich allgemein anerkannten Grundregeln unserer Demokratie aushebelt. Gerade eben (abgestimmt wird heute!) wird ein Gesetz durchgepeitscht, in welchem viel mehr drin steckt, als drauf steht, um die weitreichendsten Überwachungsmaßnahmen unbemerkt von der z.B. wegen Hitze uninteressierten Öffentlichkeit rechtswirksam zu machen.

    Im übrigen:
    Könnten die nicht abebbenden Behauptungen russischer Beeinflussungen von Wahlen nicht zur geplanten Folge haben, dass die herrschenden Eliten demnächst unter Hinweis darauf dem Parlament seine demokratische Legitimität ganz entziehen, nachdem es bereits jetzt schon weitgehend zur Bestätigungsmaschinerie des Regierungshandelns degradiert worden ist?

    Klar ist, dass das „vorhandene Personal“ in Justiz und anderen staatlichen Gremien solchen Entwicklungen nicht widerstehen wird, im Gegenteil! Gerade von dort aus wird diese Entwicklung nämlich vorangetrieben. Da muss man nicht erst beim sogenannten Verfassungsschutz nachschauen.

    Kein Wunder, dass die juristischen Fakultäten in Deutschland weitgehend so funktionieren, wie vor 50 Jahren. Selbst Studienreformen sind in diesem Bereich zu inhaltlich mehr oder weniger wirkungslosen Reförmchen geschrumpft. Die meisten Veränderungen, soweit vorhanden, wurden übrigens durch den Einfluss der Globalisierung veranlasst: Studenten im Ausland erreichten ihren Abschluss Jahre vor ihren deutschen Kollegen, was Verwerfungen am Arbeitsmarkt befürchten ließ. Straffung des Studiums war die Folge, was noch stromlinienförmigere Juristen produziert….

    Fortschritt im positiven Sinn kommt nicht von Juristen. Er muss gegen sie durchgesetzt werden.
    Aussichten dafür sehe ich in einer sich gegen die Mainstream-Medien behauptenden öffentlichen Meinung, wenn es ihr gelingt, die sich immer deutlicher gegen Veränderungen aufgerüsteten Institutionen zu übernehmen, um sie zu verändern.
    Ein Fortschritt wäre vielleicht schon – traurig genug -, Zustände zu erreichen, die dem Status quo vor 20 oder mehr Jahren entsprechen würden.
    Mit Merkel und Schäuble und Schulz geht das natürlich nicht.

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  4. Joachim Bode schreibt:

    https://www.lanz-legal.de/2017/03/07/das-fahrverbot-als-allgemeine-nebenstrafe-ein-dankschreiben-an-die-bundesregierung/

    Ein Rechtsanwalt bedankt sich wegen Arbeitsbeschaffung und Einkommenserhöhung. Da waren die Trojaner aber noch nicht im Gesetzesentwurf….

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  5. Lutz Lippke schreibt:

    „Frag den Staat“ und Abgeordnetenwatch haben eine Transparenzaktion zu Gesetzgebungsverfahren initiiert https://fragdenstaat.de/gesetze/

    Ähnliches wäre zur Rechtsprechung auch nötig. Eine Datenbasis existiert mit dejure, openjure u.a. bereits. Fast vollständig ausgeschlossen von Transparenz ist bisher die vertiefende Fachliteratur und „herrschende Rechtsmeinung“, obwohl in Urteilen und Beschlüssen häufig durch einfachen Verweis auf diese Quellen begründet wird. Das Zustandekommen der herrschenden Rechtsmeinung ist ebenfalls intransparent. Das Recht ist jedoch öffentlich, Rechtssuchende müssen behinderungsfrei Zugang zu den Verweisquellen und herrschenden Rechtsmeinung bekommen, insbesondere wenn kein Rechtsanwalt bezahlbar und notwendig ist.
    „Frag die Justiz“ zur Rechtsprechung und herrschenden Rechtsmeinung wäre eine gute Sache.

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  6. Lutz Lippke schreibt:

    Einerseits agiert der Staat, in Gestalt von Amtspersonen in ihren offiziellen und informellen Strukturen häufig wider dem Recht, andererseits fordert der Leitkultur-gestärkte Stammtisch sogar die völlige Abschaffung des Rechts. Da greift z.B. der Blogger eines südbrandenburgischen Bürgerforums den Anwalt des verurteilten Tschetschenen an, weil dieser“gewissenlos“ Revision eingelegt hätte. Unglaublich! Nicht nur Bild und Spiegel, sondern auch Politiker befördern solche Vorstellungen vom ge-rechten Strafstaat. Sachliche Informationen und Erklärungen wie z.B. in der Lausitzer Rundschau http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Cottbuser-Landgerichtsurteil-sorgt-fuer-heftige-Debatte;art307853,6038543 dringen zu den Kult(ur)deutschen kaum durch. Dabei ist doch wohl kaum zu unterstellen, das die Justiz einen bestialischen Eifersuchtsmörder schonen will oder nach Rechtslage hilflos war. Soweit StA und Gericht vom Mordvorwurf Abstand genomnen haben, wurde das auch begründet. Das muss man nicht genauso sehen. Aber Grundgewissheiten des Verfahrensrechts zu skandalisieren, zeigt auf wie gering das Bildungs- und Akzeptanzniveau der Deutschtümler und Leitkultur-Fetischisten ist.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Danke für diese aufschlussreiche Fundstelle!

      Ergänzend ist noch zu bemerken, dass man als Jurist frühzeitig erfährt, dass nicht alles 100%ig aufklärbar ist.

      Allerdings zeigt die Geschichte z.B. beim Untergang der USS Maine, dass es fast 100 Jahre nach dem Vorfall durch Fortschritt der Technik ziemlich genau möglich war, das kriegerische Ende der spanischen und den damit verbundenen Beginn der US-Weltherrschaft nicht einem spanischen Sabotageakt, sondern einem Unfall auf dem Schiff zuzuordnen. Die Kriegserklärung durch die US-Regierung entsprach aber dem bekannten Muster….

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