Mollath und kein Ende

Der große Gesellschaftsroman über den Mollathskandal ist nicht geschrieben worden. Die benötigten Zutaten waren eigentlich vorhanden: Eine volkstümliche Figur im Mittelpunkt, hartnäckig-widerspenstig, nicht ohne Witz, dabei ausreichend beschränkt. Große Mächte, die ihre Spuren hinterließen aber immer im Hintergrund blieben – Politik, Finanzmacht, Rüstungsindustire. Und die vielen Unteroffiziere aller Waffengattungen. Dazu viel Volks, das sich das Maul zerriß aber auch eine Menge Mitgefühl und solidarische Tatkraft aufbrachte.

Rückschauend fällt mir besonders auf, dass einige der erwähnten Unteroffiziere an dem vermeintlich inferioren G. M. unbedingt ihr Mütchen kühlen mussten. Das waren Richter, Psychiater, Journalisten, Rechtsanwälte – profilierte Vertreter und Vertreterinnen der wohldotierten Lakaienschicht, ohne die keine Herrschaft auskommt. Namen spare ich mir heute. Sie wurden damals alle ausgesprochen, auch hier im Blog.

Offenbar würde sich die bayerische Justiz untreu, würde sie nicht nach Jahren noch ihre Werkzeuge präsentieren, um am bemoosten Objekt eine anscheinend unverzichtbare Show durchzuziehen. Joachim Bode hat es beobachtet:

Einige Gedanken zum Prozeß und Urteil gegen einen Mollath-Unterstützer

Der Zahnarzt Braun ist soeben vom Amtsgericht Regensburg wegen eines Eides-Delikts zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden.

Der beck-blog begleitete das Verfahren – wie im Fall Mollath – mit gelungenen und weniger gelungenen Beiträgen. Mein Versuch, wie im Mollath-Verfahren zur Diskussion beizutragen, endete bereits mit einer unbegründeten Ablehnung meines damals noch funktionierenden blog-Zugangs. Das nur am Rande.

Mir fiel auf, dass sich an der aktuellen Diskussion Leute beteiligten, die sich damals bei Mollath nicht gemeldet hatten – angesichts der zahllosen Gesetzesverstöße und des offensichtlichen Versagens der bayrischen Justiz ein erstaunlicher, aber vielsagender Vorgang. Einige Beiträge dieser Leute, höchstwahrscheinlich Juristen, die sich ziemlich sachkundig für eine Verurteilung des jetzigen Angeklagten aussprachen, drückten gleichzeitig ihre wie auch immer geartete Abneigung gegen Mollath und seine Unterstützer aus.

Der Angeklagte ist als Zeuge im damaligen Mollath-Wiederaufnahmeverfahren mehrere Stunden lang zu einem kurzen Telefonat, das nur wenige Sätze beinhaltete, vernommen – besser: auseinandergenommen – worden. Letztlich trug seine Aussage nichts zum Freispruch Mollaths bei. Trotzdem wurde er damals vereidigt, was juristisch mehr als bedenklich erscheint.

Seine Aussage über den Gesprächsinhalt war im aktuellen Verfahren auch nicht Gegenstand der Verurteilung, nein, es war seine Notiz über das Telefonat. Ein Schriftsachverständiger will festgestellt haben, diese Notiz sei nicht, wie behauptet, zeitnah, sondern erst viel später gefertigt worden.

Das verurteilende Gericht hat hier sicher eine Möglichkeit gesehen, dem Angeklagten den möglicherweise mangelnden Respekt vor der Staatsmacht, hier: der Justiz, zu quittieren oder – besser – zu vergelten.

Erstaunlich ist nicht nur, mit welcher Akribie die Justiz den unbedeutenden Zeugen damals über ein kurzes Telefonat vernommen hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine Vernehmung zu einem solchen Thema nicht länger als eine halbe Stunde dauern sollte bzw. dürfte. Zeugen fühlen sich spätestens nach entsprechender Dauer völlig überfordert, insbesondere in der besonders stressigen Situation vor Gericht. Eine Vereidigung nach mehreren Stunden „Kreuzverhör“ ohne gerichtliche schriftliche Beurkundung des Inhalts der Zeugenaussage halte ich geradezu für abenteuerlich. Ebenso abenteuerlich dürfte auch ein verurteilungs-tragendes Sachverständigen-Gutachten zum Alter der Schrift sein, wenn man die unterschiedliche Alterung unter jeweils verschiedenen Lichtverhältnissen berücksichtigt.

Im krassen Gegensatz dazu steht die Genügsamkeit der Justiz in Regensburg, wenn es um die im Strafprozeß äußerst wichtige persönliche Anwesenheit von Belastungszeugen geht. Auch in diesem Verfahren fehlte die wichtigste Zeugin, die Ex-Frau von Mollath. Offensichtlich rechtswidrig ist dabei die Versagung einer Zeugen-Befragung durch den Verteidiger, wie es der EurGH festgestellt hat. Ebenso lasch ist die Justiz im Mollath-Wiederaufnahmeverfahren mit der Herkunft eines Attests umgegangen, als sie darauf verzichtete, den Computer näher zu untersuchen, auf dem man das Attest entdeckt haben wollte.

Zusammenfassend könnte man beschönigend feststellen, dass nicht nur der Mollath-Prozeß, sondern auch der soeben mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozeß gegen den Zeugen Braun „ein Geschmäckle“ hinterläßt, oder auch mehrere…. Man kann es aber auch noch anders ausdrücken.

Die Justiz in Bayern kennt jedenfalls ihre Stärken.

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6 Antworten zu Mollath und kein Ende

  1. 5jahrehartz4 schreibt:

    Exkurs oder auch nicht – denn die Justiz verzögert, verschleppt alles – für uns zwei weitere Beispiele der Willkür/Verfolgungsjustiz:

    1. Stichwort Verfolgungsverjährung:nach jahrelangen Nichtstun
    Entführungsfall el-Masri Ermittlungen gegen mutmaßliche CIA-Agenten eingestellt
    Vor mehr als 13 Jahren wurde der Deutsch-Libanese Khaled el-Masri vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan verschleppt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft nach SPIEGEL-Informationen ihre Ermittlungen in dem Fall eingestellt.
    http://www.spiegel.de/politik/ausland/fall-khaled-el-masri-ermittlungen-gegen-mutmassliche-cia-agenten-eingestellt-a-1142391.html

    2. 45.000,- INKLUSIVE Gerichtskosten, also gibt es NICHTS! …die Kläger bekommen für die moralischen und materiellen Schäden, die sie in Genua erlitten haben UUUNNNDDD für die Kosten der Gerichtsverfahren jeweils 45.000 Euro;…. UUUNNNDDD ersetzte ‚und‘ im Text

    Entschädigung für Polizeigewalt in Genua 2001 Ein zerstörtes Leben, macht 45.000 Euro
    Italienische Polizisten verprügelten 2001 in Genua Aktivisten, teils bis zur Invalidität. 16 Jahre später bietet der Staat Entschädigungen – und will endlich ein Folterverbot ins Strafrecht schreiben.
    http://www.spiegel.de/politik/ausland/italien-entschaedigt-opfer-nach-polizeigewalt-in-genua-2001-a-1142423.html

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  2. Lutz Lippke schreibt:

    „Der große Gesellschaftsroman über den Mollathskandal ist nicht geschrieben worden.“

    Diese Wehmut verstehe ich schon, aber ich halte diese Denkweise im Wesentlichen für verfehlt. Man könnte die Kritik auch mit der Redewendung: „den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen“ beschreiben. Richtig der große Wurf ist nicht gelungen, die politischen Verwicklungen und bandenmäßige Betrügereien wurden gedeckt und verleugnet. Dem kann man aber auch entgegenhalten, dass wer zwar den Wald aber die Bäume nicht sieht, auch wenig mit dem Wald anfangen kann bzw. nur abstrakte Statistik betreibt. Wie viele Bäume ergeben einen Wald? Noch etwas anders: Ich glaube Ideen und Ideale beginnen klein und skalieren nur im günstigsten Fall erfolgreich zu brauchbarem Großem. Von Beginn an als groß gehandelte Ideen laufen eher nach dem Schema extremes Marketing, viel Geld beschaffen und auch verjubeln, Erfolgsmeldungen generieren und dann möglichst unauffällig und profitsichernd ausschleichen. Das gilt analog meist auch für gemeinnützige Ideen. Manche Idee wird natürlich auch auf diesem glorreichen Weg zur Galionsfigur des kometenhaften Supererfolgs, aber viel weniger als Manche überdauern damit eine längere Zeit. „Mollath und kein Ende“ ist demnach doch eigentlich gar keine schlechte Vision. Auf jeden Fall besser als „FC Bayern und kein Ende“ 😉 Ich würde das Label „Mollath“ allerdings gern durch ein ebenso greifbares Label ersetzt sehen, dass sich mehr auf die Fehlfunktionen und Fehlorientierung der juristischen Gilde und deren politische Nutzung bezieht. Habe aber keine Idee dazu. Leider wird das Thema Recht politisch viel zu stiefmütterlich behandelt, weil es für die große Politik angeblich nicht taugt und die angebliche Gewaltenteilung eine intensive politische Befassung mit der Rechtsprechung nicht zulässt. Dabei ist die Rechtsprechung ein wesentliches politisches Machtmittel zur Legalisierung von sozialer Unterdrückung, Ausbeutung und Machtkonzentration. Ein Beispiel: Der BGH wies jüngst den Anspruch der Minderheit des U-Ausschusses zur NSA auf Vollziehung eines vorliegenden Beweisbeschlusses zur Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland zurück. Das Snowden nun definitiv nicht geladen wird, wurde auch in den Medien gemeldet. Snowden ist ja immer mal eine Schlagzeile wert. Aber das war auch schon alles. Wer hätte denn auch geglaubt, dass sich die Opposition durchsetzen könnte und Snowden tatsächlich nach Deutschland vor den U-Ausschuss bekommt? Also gehört, gesehen, vergessen. Was solls? War sowieso unrealistisch. Nächste Aktion!
    Vollkommen untergegangen ist in diesem Zusammenhang aber eine andere und ich finde grundsätzlich viel brisantere Angelegenheit. Zwar auch keine wirkliche Neuigkeit und nicht Roman-tauglich, aber etwas, dass offenbart, dokumentiert, diskutiert und gegenüber Politik und Staat deutlich vorgebracht werden müsste. Gerade in einem Wahljahr. Die Konsequenzen gehen letztlich bis dahin, ob einer willkürlich handelnden Staatsobrigkeit auf parlamentarischer Ebene überhaupt noch etwas entgegengesetzt werden kann. Es geht darum, dass der BGH in seiner Entscheidung, den Wortlaut des geltende Gesetz § 17 PUAG (Untersuchungsausschussgesetz) als vom Gesetzgeber falsch formuliert behauptete und einfach durch eine eigene Gesetzesregelung ersetzte. Denn im Gesetz § 17 Absatz 2 PUAG steht eindeutig „Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt sind …“. Der BGH macht daraus, dass dies nur gilt, wenn das Viertel der Mitglieder des U-Ausschusses auch ein Viertel des Bundestages repräsentieren. Damit betätigt sich der BGH als politischer Gesetzgeber und marginalisiert die parlamentarische Opposition noch weiter. Aber darüber wird in der Öffentlichkeit kein Wort verloren. Dabei wirkt sich das auf jede zukünftige Möglichkeit aus, politischen Fehlentwicklungen und Zuspitzungen durch parlamentarische Opposition irgendetwas entgegenzusetzen. Würde morgen die gerechte Gesellschaft mit großer Geste ausgerufen, hätte sie mit den gleichen Richtern und Beamten einen fruchtbaren Schoß für die nächsten Schweinereien. Wer würde dann einschreiten? Die, die jetzt nichts merken oder das Problem geringschätzen, weil es politisch nicht groß genug gedacht ist?
    Deswegen muss nach eine große Idee wenigstens erstmal im kleinen Testlauf funktionieren und dann bestenfalls skalierbar sein. Alles andere halte ich für potentiellen Etikettenschwindel. „Mollath ist erst der Anfang“ wäre also meine Antwort auf „Mollath und kein Ende“.

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  3. Menschenrechter schreibt:

    Im juristischen Beckverlag wird unter dem Titel:“Anklage wegen Meineid-Fortsetzung im Fall Mollath“ von vielen Bloggern das sehr fragwürdige Meineidsverfahren gegen den Helfer und Freund von Herrn Mollath kommentiert und diskutiert.
    Dies dürfte ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte sein, dass ein Helfer in der ausweglosen Situation einer Unterbringung nach über 2 1/ 2 Jahren gerichtlich verfolgt wird, während die für die Unterbringung hauptverantwortliche Täterin straffrei blieben.
    Und auch alle Richter, Gutachter und Ärzte.
    Wie habe dazu die Medien berichtet:
    Ist die Berichterstattung der Medien im Fall Mollath, im Meineidsverfahren gegen Herrn B. und in Gerichtsprozessen eine Art Hofberichterstattung?

    Allein die Überschriften Meineidsverfahren und Verurteilung des Freundes von Herrn Mollath in den meinungsführenden Medien und insbesondere auch in der Boulevardpresse hat in der Hauptsache und der Wirkung dazu geführt, dass bei der Mehrheit der Leser es so ankommt, dass der Freund von Gustl Mollath ein Lügner ist. Damit wurde auch die Glaubwürdigkeit und Integrität des Justizopfers Mollath schwer getroffen und in Frage gestellt. War dies die Absicht aus bestimmten Kreisen der Justiz, dieses unselige Meineidsverfahren anzustrengen? Es wird auch von vielen Lesern so aufgefasst, dass erst und nur durch die eidesstattliche Erklärung von Herrn B. es zu einem Wiederaufnahmeverfahren gekommen ist und bei Kenntnis der Falschaussage das Wiederaufnahmeverfahren nicht notwendig gewesen wäre. Dies wird indirekt durch den Artikel in der SZ mit der Überschrift „Ein Geschenk des Himmels“ so dargestellt. Herr Holzhaider, erklärt, dass das Bekanntwerden der eidestattlichen Erklärung von Herrn B. für den Oberstaatsanwalt Meindl „ ein Geschenk des Himmels war“ und die ausschließliche Begründung für seinen Antrag auf Wiederaufnahme war. Tatsächlich bestanden drei Hauptgründe für den WA-Antrag 1.der bekanntgewordene Revisionsbericht der Bank, 2. die fragwürdige Attestierung der angeblichen Körperverletzung durch einen noch nicht approbierten Arzt und 3.die eidestattliche Erklärung von Herrn Braun.

    Selbst reflektierten und informierten Menschen fällt es schwer, bei dieser Anklage wegen einer angeblichen Falschaussagen, die Zusammenhänge und fragwürdigen Hintergründe zu verstehen

    Der sehr erfahrene Berichterstatter über Gerichtsprozesse von der Süddeutschen Zeitung , Herr Holzhaider brachte es tatsächlich fertig einen Tag vor der Urteilsverkündigung im WA-Verfahren einen sehr ausführlichen Artikel mit der diskriminierenden Überschrift zu verfassen „Der seltsame Gustl Mollath“. Danach eine fettgedruckte Überschrift mit der sinngemäßen Aussage: Aber Reifenzerstechen, das geht nicht. Einen Tag später wurde Gustl Mollath von dem Verdacht des Reifenzerstechens entlastet. Eine miese Vorverurteilung in dieser renomierten Zeitung.

    Wiederum kurz vor dem Urteil im Meineidsverfahren ein insgesamt eher sachliche Artikel von Herrn Holzhaider. Aber eine entscheidende Aussage des Vorsitzenden Richters wird wie im Münchner Merkur bewußt oder unbewußt einfach weggelassen.

    Auch das Weglassen wichtiger Information in Gerichtsverfahren und in den Medien stellt eine schwerwiegende Manipulation dar!

    Es wurde verschwiegen, dass Herr B. nicht wegen seiner glaubhaften Kernaussage verurteilt wurde, sondern nur wegen der fragwürdigen Dokumentation des Anrufs.Im Gegensatz zu der weniger renommierten Mittelbayerischen Zeitung unterließen SZ, der Münchner Merkur die sehr wichtige Aussage des Vorsitzenden Richters: Das der Anruf der damaligen Frau von Herrn Mollath mit diesen inhaltlichen Aussagen möglich sein kann. Also es ist nicht erwiesen ist, dass Herr Braun in der Frage des Anrufs und des Inhalts einer Lüge überführt wurde.

    Aus dieser Aussage kann gefolgert werden, dass der Vorsitzende Richter die schwer zerstörerische Drohung der Ex-Frau für möglich hält (die ja tatsächlich Realität wurde).

    Es stellt sich deshalb die Frage, berichten die Medien überwiegend gegenüber der Justiz staatskonform, ist ihre Funktion eine unkritische Art der Hofberichterstattung, insbesondere wenn es um eine institutionelle Kritik an der Justiz, der Psychiatrie und der Forensik geht?

    Beim Artikel „Der seltsame Gustl Mollath“ kurz vor dem Urteilsspruch im WA-Verfahren bestand der nachhaltige Eindruck, dass durch diese tendenziöse Berichterstattung das fragwürdige Urteil medial vorbereitet wurde, um Irritationen und Proteste in der Bevölkerung präventiv niedrig zu halten.

    Wie auch bei den meisten Berichten über Gerichtsprozesse, so auch im Meineidsverfahren wird kaum oder nicht über den Standpunkt der Verteidigung berichtet. Es wäre an sich sehr leicht, den Verteidiger von den Medien zu intervieven und nicht nur den Justizsprecher und so eine ausgewogene Berichterstattlung über Gerichtsprozesse herzustellen.

    In München hat eine beachtenswerte Kundgebung über Justizunrecht stattgefunden und die ehemalige Justizministerin Frau Leutheuser-Schnarrenberger und Herr Blüm haben sehr engagiert über dieses alle Bürger angehende Thema „Justizunrecht“ gesprochen.
    Die Süddeutsche Zeitung hat darüber kein Wort verloren.

    Massive Probleme in der Psychiatrie, menschenverachtende Mißstände in der Forensikund der horrende Einsatz von Neuroleptika mit gefährlichen Nebenwirkungen werden gesellschaftlich nicht thematisiert und sind ein fatales Tabu in nahezu allen Medien.
    Gleichzeitig wird aktuell reumütig und vergangenheitsbezogen über den Mißbrauch und Tötungen in der Psychiatrie des Dritten Reiches berichtet oder über die Gefährdung des Rechtsstaates in anderen Ländern ohne hin zu schauen, wo gravierende rechtsstaatliche Defizite in Deutschland bestehen.
    Die Mainstream-Medien versagen m.E. weitgehend bezüglich der Mißstände in der Justiz, der Psychiatrie und insbesondere in der Forensik und tragen nicht dazu bei, dass der Reformstau und die Reformverweigerung in diesen Bereichen endlich angegangen wird.

    Die eidesstattliche Erklärung war für den betroffenen Herrn Braun, der für das Verbrechen des Meineids verurteilt wurde, “ kein Geschenk des Himmels“.
    Wie kann man so eine deplatzierte, dumme Überschrift setzen,, wo bereits abzusehen war, dass die Absicht bestand, Herr B. zu verurteilen.

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  4. Stefan Kellmer schreibt:

    Sehr geehrter Opa Blog alias Dr Kurch !

    Am 14.12.2017 habe ich eine Verhandlung in Aschaffenburg Wahlkreis CSU Justizminister (Wahrheitsminister ) Bausback das Ganze hat ein Geschmäckle wie in diesem Beitrag zum Mollath Helfer am AG Regensburg Meineid 2017 . Ich habe ja in 2013 auf meiner Seite bayern-grundrechte.de und swnbdb.blog.de dazu gebloggt um Herrn Mollath rauszuholen. Die GLEICHSCHALTUNG der Medien der blogs auch vom Beck blog also NAZI blog nun gut ich hab das im NSU Prozess gesehen 2015 die Zeugen sterben da wie die Fliegen die 50 Journalisten in München seit 400 Tagen machen dazu nichts OK also weggehen aus Bayern ggf BRD.
    Das mit AG Regensburg habe ich erst heute auf Ihren blog gelesen. Ich habe Bayern 2015 nach meinem sog Prozess 1.Instanz AG = GESTÄNDNSERPRESSUNG das der Eiffelturm in Aschaffenburg ist verlassen.
    Sie könnend dazu die DIA SHOW ansehen auf twitter/bavariawatch ganz oben. https://docs.google.com/presentation/d/1iHI0xKVa2y52uuTiTlLRE046P1Gz8jaaPMpdmOa2bv4/edit#slide=id.p

    Wenn Sie zu meinem Fall was bloggen wollen gerne. Ich dachte die anderen Mollath Unterstützer helfen mir etwas mehr hier zum einem Prozess am 14.11.2017 VorsRi Köhler. Der Beck blog hat gestern einen Kommentar von mir § 315 c STGB zur Gefährdung des Strassenverkehres gelöscht also zu einer Sache zu meinem Verfahren also GLEICHSCHALTUNG Total was soll man da machen.

    2.
    Der Gesellschaftsroman liegt bei mir in der Schublade und heist Grundrechtereport Bayern 2015 da habe ich 130 Seiten geschrieben die Kurzform mit 50 Seiten hat man mir in 2017 auf meinem USB Stick geklaut. Ist nicht sauber geschrieben hat aber alles Faktenmässig und ist das ENDE Bayerns wenn das im Buchhandel liegt was wohl mit GLEICHSCHALTUNG auch verhindert wird Schulz der Liebe war ja Buchhändler.

    3.
    Ich habe die Müll Kommentare im Beck blog zum AG Regensburg 2017 Zeugenvernehmung gelesen. Die Juristen machen was sie wollen und lassen uns nicht mitreden. Das ist Juristen Mafia. Zudem ist Beck eine NAZI Firma wusste ich schon lange.
    4.
    Bitte senden Sie mir eine kurze Nachricht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Justiz Gewaltopfer

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    • kranich05 schreibt:

      Hallo Herr Kellmer,
      der Fall Mollath liegt lange zurück. Was mir dazu wichtig war, habe ich damals geschrieben.
      Was mir heute wichtig ist, behandele ich, soweit meine Kraft reicht, hier im Blog.
      Auch Ihnen, denke ich, bietet das Internet etliche Möglichkeiten der freien und qualifizierten Meinungsäußerung.
      Dazu Glück auf!

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