Gerade (13. Oktober) verkündet mir der Newsletter der Linkspartei:
„Wichtiger Teilerfolg im Kampf gegen CETA
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den CETA-Klagen bezeichnet Sahra Wagenknecht als wichtigen Teilerfolg. Das Gericht habe der Bundesregierung klare Maßgaben gemacht, die sie erfüllen muss, bevor sie CETA im Europäischen Rat zustimmen könne, so die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Es muss gewährleistet sein, die vorläufige Anwendung sofort zu beenden, sollten Bundestag und Bundesrat das Konzernschutzabkommen ablehnen. Sollte die Regierung diese Bedingungen nicht erfüllen, werde man sich in Karlsruhe wiedersehen.“
Das ist ja ein toller „wichtiger Teilerfolg“! Muss doch tatsächlich eine Mehrheit der notorischen Ja-Sager-Abgeordneten zustimmen!
Wenn dann Frau Wagenknecht armerudernd eine ihrer berühmten Aufrüttelungsreden hält, wird die Bu-Regierung aber zittern!
Jede Schändlichkeit als Erfolg verkaufen, zumindest Teilerfolg, zuallermindest „kleineres Übel“ – das war schon immer eine Spezialität sozialdemokratischer FührerInnen.
Kleines Update 19. Oktober:
Um dem Bedürfnis nach mehr differenzierter Einschätzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden, verweise ich auf diese Betrachtung auf der Webseite von Heiner Flassbeck, die jetzt „Makroskop“ heißt. Im gleichen Maße schwäche ich den Peinlichkeitsvorwurf an Frau Wagenknecht ab.
Leider muss ich andererseits den Peinlichkeitsvorwurf wieder verstärken,
;-))
wenn auf Friedensdemonstrationen Linke statt „NATO raus! Raus aus der NATO!“ den „Austritt aus den militärischen Strukturen der NATO“ verlangen. Das finde ich mehr als peinlich. Allerdings ist Frau Wagenknecht nicht die einzige PolitikerIn der Linken, die sich dieser „hoffentlich, hoffentlich R2G-fähigen“, ganz und gar betrügerischen Wendung bedient.
Was ist das für eine Verbitterung? Es geht doch nur um den einstweiligen Rechtsschutz! Die Hauptsache-Entscheidung steht aus und durch die Maßgaben des Gerichts an die Regierung ist Hoffnung auf eine positive Entscheidung berechtigt.
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Das Bundesverfassungsgericht ist mit seiner Entscheidung dem dringenden Bedürfnis der Bundesregierung (und der CETA-Berfürworter) entgegen gekommen, das Gesicht zu wahren (es wäre auch mehr als erstaunlich und überraschend gewesen, wenn das Gericht endgültig entschieden hätte, wo es doch nur um vorläufige Weichenstellungen mit Sicherungsmaßnahmen gegangen ist…) .
Im Einstweiligen Verfahren sind – wenn der Antrag nicht unbegründet ist – wichtige Rechte so lange zu sichern, bis das Hauptsacheverfahren die Angelegenheit endgültig regelt.
Die Auflagen, die im Ausspruch „Der Antrag wird abgelehnt…“ nicht zum Ausdruck kommen, sondern „nur“ in der Begründung, haben es in sich. Natürlich werden sie von den CETA-Befürwortern – und offensichlich auch anderen – heruntergespielt, um einen Sieg zu reklamieren, der keiner ist – zumindest nicht im behaupteten Umfang.
Ein extrem denkbares Beispiel möge das verdeutlichen: Wäre bei CETA – etwas übertrieben ausgedrückt – nur das beschriebene Papier mit ein paar Zeichensetzungen verfassungsgemäß, alles oder fast alles andere aber verfassungswidrig, könnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung ablehnen mit der Begründung, die Verfassungsmäßigkeit aller oder fast aller Vertragsbestandteile könne ja noch so oder so im Laufe der zukünftigen Verhandlungen hergestellt werden. Man werde dann im Hauptsacheverfahren weiter sehen, was daraus geworden sei…..
Es werde Licht!
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Die Frage war, ob vom BVerfG per einstweiliger Anordnung ein vollständiger Stop von CETA verfügt werden konnte. Das hat das BVerfG mit Verweis auf die Gewaltenteilung und die prinzipielle Gestaltungsfreiheit der Politik verneint. Damit wurde auf das Primat der Politik verwiesen, aber doch durch Auflagen sichergestellt, dass das Abkommen noch parlamentarisch und verfassungsrechtlich unter dem Vorbehalt einer Abänderung oder sogar Aufkündigung steht. So jedenfalls sieht es das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html
Es ist also schon ein juristischer Teilerfolg, da das Abkommen weiter unter dem Vorbehalt einer verfassungsrechtlichen Prüfung im ausstehende Hauptsacheverfahren stehen soll. Die Beschwerdeführer haben mit einstweiliger Anordnung trotz der wohl unvermeidbaren Ablehnung einen Aufschub der völkerrechtlichen Verbindlichkeit erreicht. Letztendlich bleibt für das Abkommen aber der politische Prozess entscheidend, den nach dem Grundgesetz nun einmal die Parlamentarier entscheidend mitbestimmen können. Es kommt also weiter darauf an, einerseits den Parlamentariern klar zu machen, was die möglichst gut aufgeklärte Basis von ihnen erwartet und zugleich alle verfassungsrechtlichen Gründe für die sorgfältige Prüfung des BVerfG zu sammeln und fokussieren. Der rechtlichen Situation kann man also durchaus mit verhaltenem Optimismus begegnen oder aber bereits ein politisches Scheitern vorwegnehmen. Aber die Hoffnung, dass das BVerfG ein Handelsabkommen in Gänze als verfassungswidrig feststellen könnte, ist aber wohl illusorisch. Für die Bundestagswahl 2017 könnte der politische Diskurs und ein mögliches Abstimmungsverhalten der Parlamentarier aber ein wichtiges Thema sein. Da bringt frühzeitige Aufgabe und Pessimismus nichts.
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Das Bundesverfassungsgericht ist mit seiner Entscheidung dem dringenden Bedürfnis der Bundesregierung (und der CETA-Befürworter) entgegen gekommen, das Gesicht zu wahren (es wäre auch mehr als erstaunlich und überraschend gewesen, wenn das Gericht endgültig entschieden hätte, wo es doch nur um vorläufige Weichenstellungen mit Sicherungsmaßnahmen gegangen ist…) .
Im Einstweiligen Verfahren sind – wenn der Antrag nicht unbegründet ist – wichtige Rechte so lange zu sichern, bis das Hauptsacheverfahren die Angelegenheit endgültig regelt.
Die Auflagen, die im Ausspruch „Der Antrag wird abgelehnt…“ nicht zum Ausdruck kommen, sondern „nur“ in der Begründung, haben es in sich. Natürlich werden sie von den CETA-Befürwortern – und offensichtlich auch anderen – heruntergespielt, um einen Sieg zu reklamieren, der keiner ist – zumindest nicht im behaupteten Umfang.
Ein extrem denkbares Beispiel möge das verdeutlichen: Wäre bei CETA – etwas übertrieben ausgedrückt – nur das beschriebene Papier mit ein paar Zeichensetzungen verfassungsgemäß, alles oder fast alles andere aber verfassungswidrig, könnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Einstweilige Anordnung ablehnen mit der Begründung, die Verfassungsmäßigkeit aller oder fast aller Vertragsbestandteile könne ja noch so oder so im Laufe der zukünftigen Verhandlungen hergestellt werden. Man werde dann im Hauptsacheverfahren weiter sehen, was daraus geworden sei…..
Es werde Licht!
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Die obigen Kommentare decken sich mit weiteren Stellungnahmen von Herrn Bohde und Mehr Demokratie und auch meiner Sicht.
Was die Überschrift zu Frau Wagenknecht anbelangt, finde ich die formulierung „Peinlich…“ peinlich überheblich und Herr Opa fällt hinter seine eigenen Ansprüche zurück, wenn er (nach dem informativen Vortrag von Maren Müller es besser wissen müsste..) schreibt: Frau Wagenknecht ARMERUDERND eine ihrer BERÜHMTEN Aufrüttelungsreden.
Aber nichts für ungut, auch Opas Kommentar und die Kommentare zu den Kommentaren haben eine Wirkung von 0,000001 %.
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„Wirkung von 0,000001 %“
Wie sagen PolitikerInnen gern am Ende eines Statements?
„Und das ist auch gut so!“ 😉
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0,00001 % wären bei 82,176 Mio Bundesbürger eine Wirkung auf 82,176 Bürger. Kann sich das schon sehen lassen oder wenigstens die 83 voll machen? Wie sieht’s mit der Statistik von opablog aus? Transparenz bitte!
„Gott, Kaiser oder Tribun“ ist als Machtposition sicher ausgeschlossen, aber viele tausend andere Blogs und Bürger-Projekte schaffen hoffentlich ein Gemeinwesen, das doch einmal ohne die alternativlos mächtigste Frau, ohne zwielichtige Geheimdienste, Waffengänge, Geldadel-Propaganda-Gazetten und ohne Massenaufzucht von Viechern, Kadern, Parteien und Konsum auskommt. Wünsch ick mir jedenfalls.
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Hallo Herr Lippke,
ich habe eine Screenshot der Wochenstatistik von opablog gemacht. Daraus geht hervor, dass das Blog im Durchschnitt täglich ca. 200mal aufgerufen wird. Leider bin ich zu doof, dieses Foto hier in den Kommentar einzustellen.
Ich geben zu, dass ich der Verbreitungsanalyse (und -manipulation) des Blogs so gut wie keine Aufmerksamkeit schenke. Im Laufe der Jahre habe ich gemerkt, dass man, wenn man die „richtigen Themen“ reitet (und wenn man sie dann auch noch in der „richtigen Weise“ reitet) erhebliche Klickzahlen generieren kann. Zu bestimmmten Zeiten der Mollathdiskussion z. B. hatte ich tägliche Klickzahlen von vielen tausend (aber unter zehntausend).
Ich kämpfe nicht um Verbreitung. Wer mich findet – is jut. Wer mich nicht findet – is auch jut.
Als ich mit der Wirkung des Bloggens unzufrieden war vor ein, zwei Jahren, habe ich nicht am Blog herumgeschraubt, sondern mich – im real life – den Freidenkern angeschlossen.
Freundliche Grüße.
PS: Die Freidenker übrigens sind bundesweit nur wenig über tausend Figuren. Wir bleiben also weiter im 0,000—-Bereich. So ist das Leben. Dass zwischen Quantität und Qualität viel Spannung herrscht, haben wir trotzdem nicht vergessen.
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An alle Kommentatoren: Meine Kritik richtet sich auf die von mir benannte unpassende „Charakterisierung“ von Sahra W.
Möglicherweise haben die Kommentatoren (männlich) keine Sensibilität hierfür, das bestärkt mich allerdings in meiner angefügte Prozentsatz-Angabe, die ich eigentlich nur deshalb genannt habe, nicht um Opa-Blog als unwesentlich hin zu stellen, sondern um zu sagen, dass diese abwertende Wortwahl letzendlich keine Wirkung (0,000000001%) hat bei betroffenen Frauen, sondern auf den Schreiber zurückfällt…nichts für ungut..Falls noch ein Kommentar kommt, dann bitte zur o.g. Hauptsache!.
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Alles muss klein beginnen http://www.gerhardschoene.de/lieder/klein.html und viele kleine geben ein „groß“. Sobald eine Gruppe mit im weitesten Sinne politischen Vorstellungen eine gewisse Größe erreicht, tauchen auf einmal Gegner auf, die die Arbeit schwer machen. Viele kleine Blogs, die die Menschen zum Nachdenken und aktiv werden anregen, sind wichtig. Erst dann, wenn eine Seite wirklich null Klicks hätte, diente sie lediglich der Selbstzufriedenheit.
Ich glaube es macht Sinn, wenn es viele kleine Initiativen gibt, im „Ernstfall“ schließen sie sich schon zusammen und werden sich auch finden im weiten Netz.
Es gab so manche Initiative mit vielen Tausend aktiven, seien es Unterschriften oder auch persönliche Anwesenheit bei Demos. Und die Regierung kann sicher sein, dass z. B. bei einer zentralen Demo es noch viele andere Menschen gibt, die genau so denken, aber denen sei es aus beruflichen oder privaten Gründen die Möglichkeit fehlte, persönlich teil zu nehmen. Bald sind wieder Wahlen, soweit ich weiss, ist die Wahlbeteiligung angestiegen, solche Blogs leisten auch einen – wenn auch kleinen – Beitrag, Wahlverweigerer wieder zur Urne zu bringen. Ich war Wahlhelferin, es gab Stimmzettel, da stand drauf, es gebe doch nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera oder ähnliche Bemerkungen. Wenn mehr Menschen beginnen, sich für unsere Gesellschaft zu interessieren und die Welt, in der sie leben, dann ist viel gewonnen. Opablog ist ein Mosaiksteinchen hierzu. Vielen Dank Opa, für all deine Mühe und dein Engagement!
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