„Die Mörder sind nicht unter uns, sie sitzen vielmehr über uns…“

So sagt es mein Gastautor Joachim Bode, Richter i. R.:

Die MORD-Beihelfer sitzen in der Bundesregierung

BND und Bundeswehr halfen und helfen immer wieder bei „gezielten Tötungen“. Generalmajor Markus Kneip, 2011 Kommandeur in Afghanistan und danach als Leiter der Abteilung „Strategie und Einsatz“ im Bundesverteidigungsministerium einer der engsten Berater von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, wählte „Personenziele“ z.B. für Drohneneinsätze persönlich aus. Er ordnete dann an:

Festnahme oder Neutralisierung, und zwar mit Priorität. 

Quelle

Wer bewusst in einer solchen Mord-Maschinerie mitmacht, insbesondere wer sie leitet, der ist auch für die Folgen juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Hier sind vor allem die jeweils zuständigen Verteidigungsminister und Innenminister zu nennen, aber auch Bundeskanzlerin Merkel als Hauptverantwortliche der Bundesregierung.

Der Bundesgerichtshof ermöglicht jetzt die Bestrafung solcher Täter, seitdem er seine bislang viel zu enge Rechtsprechung zum KZ-Personal geändert hat, das früher nur bei Nachweis persönlicher Tatbeiträge belangt werden konnte. Da helfen auch keine Ausreden mehr, die man z.B. von der Bundeskanzlerin hört: „Ich weiß von nix, das aber mit bestem Wissen und Gewissen“.

Die Duldung und Unterstützung der US-Drohnen-Zentrale Ramstein, die Materiallieferungen, die von der Bundesregierung an die Putschisten in Kiew zur Unterstützung des Mordens in der Ostukraine durchgeführt werden, sowie die Subventionierung dieser faschistisch gestützten Regierung in Millionenhöhe sind weitere Kapitel, welche die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf den Plan rufen müssen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, so jedenfalls Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz.

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16 Antworten zu „Die Mörder sind nicht unter uns, sie sitzen vielmehr über uns…“

  1. 5jahrehartz4 schreibt:

    Kleiner Hinweis zur Definition:
    † United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ † Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….†
    Das werfen wir z.B. Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE auch vor – Nahrungsentzug in seinem Auftrag, genauer ‚Was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘ sein LAndesjurist als er SGB, Grundgesetz, Menschenrechte verweigerte. Das persönliche Vorzimmer von Kretschmann bestätigte gleichzeitig ‚wir sind über alles informiert‘. Doch weder BW Genesalstaatsanwalt Schlosser noch Generalbundesanwalt Range tun etwas – die lokale Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein, ohne das Opfer zu hören (zur Niederschrift wegen behördlich verursachter Gesundheitsschäden) wie der lokale Dorfpolizist stolz verkündete.
    Wir verlangen weiter Menschenrechte und Grundgesetz
    Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. (der 2. Satz wird immer gerne vergessen und der 1. verkam zur Floskel)
    PS Kretschmann ist übrigens auch Mitglied bei Amnesty International und ebenso Schützenkönig.
    http://dassindbrunosmoerder.wordpress.com

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    • Joachim Bode schreibt:

      Bundeskanzlerin Merkel verfolgt eine ganz andere Taktik, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
      Ein deutliches Indiz hierfür enthält die heutige Schlagzeile der Deutschen Wirtschaftsnachrichten:

      „Gipfel in Elmau: Merkel macht den totalen Kotau vor den USA“

      http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/06/07/gipfel-in-elmau-merkel-macht-den-totalen-kotau-vor-den-usa/

      Das Wörtchen „Kotau“ ist entlarvend, enthält es nämlich einen nur wenig versteckten Hinweis auf den Analtrakt des amerikanischen Präsidenten. Derartige Aufenthaltsorte sind der Bundeskanzlerin nicht fremd, hat sie sich doch bereits vor Jahren für ihre Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg den entsprechenden Aufenthaltsort bei US-Präsident Dabbeljuh Bush gesucht – wo sie sich offensichtlich so wohl gefühlt hat, dass sie sich jetzt wieder nach dem entsprechenden Aufenthaltort beim Bush-Nachfolger Obama gesehnt hat.

      http://www.spiegel.de/politik/ausland/beitrag-in-us-zeitung-merkels-bueckling-vor-bush-a-237040.html

      und

      „Merkels Arschkriech-Aktion beim Kriegsverbrecher George Bush“

      http://www.clickpix.de/angela-merkel/praktikantin.htm

      Welcher Strafverfolger hat schon Lust bzw. Bock darauf, an solchen Orten nach Straftätern zu suchen? Das muss doch jeder verstehen!

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      • 5jahrehartz4 schreibt:

        Kotau? naja, über US Bekannte haben wir mitbekommen, dass in der dortigen Prese zu Merkel und Deutschland oft die beiden Begriffe ‚brown nose‘ und ‚teacher’s pet‘ statt Kotau ins Spiel gebracht werden.
        brown nicht von der deutschen Historie, sondern weil man die Nase für die Karriere in eine gewisse Körperöffnung bei ‚Höheren‘ steckt.
        teacher’s pet – frei übersetzt, jemand macht den Lakaien (Lackl) oder eben das Haustier bei Höheren.
        PS Merkel hat aber ihre Green Card seit ihrem Orden und kann durch das Gold ihren Aufenthalt sicher finanzieren 🙂

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  2. Vernon schreibt:

    Sorry, Ihre Illusion vom Rechtsstaat! Aber da wir nicht souverän sind, sondern nach wie vor durch Geheimverträge, z. B. der KANZLERAKTE von einer Besatzungsmacht regiert werden, bzw. unsere Regierung von der Besatzungsmacht eingesetzt wird, kann Deutschland als solches keine Verantwortung tragen, jedenfalls deutsche Bürger nicht, die das alles ablehnen.

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    • Joachim Bode schreibt:

      @ Vernon

      Schön, dass Ihnen meine angebliche „Illusion vom Rechtsstaat“ leid tut („Sorry“).
      Aber wie wäre es, wenn Sie sich sich diesbezüglich an das Grundgesetz bzw. an dessen vorgeblichen Verfechter in der Bundesregierung wenden würden?

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  3. Klaus G. Stölzel schreibt:

    Lieber Joachim Bode,

    mit dem Satz, wörtlich:

    „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, so jedenfalls Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz“,

    haben Sie sich nicht nur, als ein Mann des „Systems“ geoutet,
    sondern der Artikel 28 bezieht sich sachlich nur auf die Länder-
    verfassungen.
    Im Klartext: Hier liegt eine Themaverfehlung bzw. eine Thema-
    verfälschung vor. Sie sollen ein Jurist sein. Ich gehe deshalb von
    einer Absicht Ihrerseits, also, zumindest von einer Provokation
    aus.

    Ich gehe deshalb weiter davon aus, daß Sie wissen, daß die
    Bundesrepublik nie ein Rechtsstaat war, sondern nur nach Art.
    20 GG ein Rechtsstaatsprinzip für den „Bundesstaat“ namens
    Bundesrepublik Deutschland, genauer im GG Art. 20. 1, 20. 2
    und 20. 3 vom 23. Mai 1949 bestimmt wurde.

    Art. 20. 1 GG, wörtlich:

    „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
    sozialer Bundesstaat“.

    Richtig wäre, also, wenn es sich um einen unbedingten
    Rechtsstaat gehen würde:

    „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer,
    sozialer und förderaler Rechtsstaat.“

    Ich bitte Sie deshalb, den Begriff: „Rechtsstaat“ im Zusammen-
    hang mit dem „System“ namens „Bundesrepublik Deutschland“
    nicht weiter zu mißbrauchen.

    Die „Bundesrepublik“ war genauso wenig ein Rechtsstaat wie
    die „Deutsche Demokratische Republik“. Beide Teilstaaten –
    Teilstaaten im Sinne der Teilordnungslehre – hatten nur ein
    Rechtsstaatsprinzip.

    MfG.

    Klaus G. Stölzel

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ich gelobe hiermit, den Begriff: “Rechtsstaat” im Zusammen-
      hang mit dem “System” namens “Bundesrepublik Deutschland”
      nicht weiter zu mißbrauchen.

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      • Dian schreibt:

        Der Begriff „Rechtsstaat“ ist nur zu missbrauchen (in jeglichen Zusammenhängen), da es bereits dem ersten Teil seiner Zusammensetzung an der nötigen Bestimmtheit mangelt; auch der zweite ist ein ideologischer. Meint Recht also das geschriebene, das gesprochene oder gar das des Stärkeren, etwa des Staates über den Einzelnen? In der beabsichtigten Wirkung der ernsthaften(?) Benutzer des Wortes steht noch viel mehr: dieser Staat hält – oder eben nicht – seine Rechtsordnung in voller Übereinstimmung mit „den“ über die Menschheitsgeschichte entwickelten Menschenrechten.
        Wer diesen Begriff benutzt, ihn sich also zu eigen macht, ist entweder in Unkenntnis über seine Vielfältigkeit, plappert nach oder aber nutzt diese Schwammigkeit bewusst.
        Das obige „Gelöbnis“ eines zudem rechtsgelehrten Menschen, eines keinesfalls der ersten beiden Kategorien, ist mir nicht mehr ironisch verständlich, sondern nur noch süffisant.

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        • Joachim Bode schreibt:

          Mal ernsthaft:

          Rechtsstaat ist das, was wir daraus machen.

          Wer sich dabei – aber auch in anderen Fragen – auf Politiker verläßt, ist verlassen. Die Zahl der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetze spricht Bände – und diese in den letzten Jahren enorm angestiegene Zahl stellt nur die unterste Grenze der Notwendigkeiten bzw. Möglichkeiten dar. Auch auf Richter ist nur mehr oder weniger eingeschränkt Verlaß.

          Ich erinnere an die Worte von Max Reimann (KPD) zum Inkrafttreten des Grundgesetzes, was sich längst bestätigt hat:
          „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“

          http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Reimann

          Die Bestrebungen insbesondere in CDU/CSU, die Kompetenzen des Verfassungsgerichts zu kürzen, sind landesweit bekannt. Diese Herrschaften wollen den schon oft geübten Verfassungsbruch noch weiter erleichtern.

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          • 5jahrehartz4 schreibt:

            vor kurzem hat der MdB Scheuer CSU (dieser Ex-Dr.) doch verkündet, dass wenn man sich an die Verfassung/Gesetze halten würde, man nicht mehr arbeiten könnte (in der heute show gesehen)

            Und noch was zur Justiz:
            Das Recht liegt beim Richter
            Der Richterkönig lebt!
            Urteilskritik, ein wichtiges Korrektiv der Richtermacht, wird an deutschen Gerichten wenig geschätzt. Die Richter sitzen lieber über sich selbst zu Gericht. Ein Gastbeitrag.
            31.05.2015, von Volker Rieble
            http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/richter-lehnen-kritik-am-ihren-urteilen-eher-ab-13611366.html?

            Dazu kam heute noch was aus Bayern – da wurde ein Schuldirektor der die Abi-Noten verbesserte, freigesprochen weil die Beurkundung der ‚verbesserten‘ Noten keine Falschbeurkundung war, denn er hat ja die Noten richtig beurkundet – wie die zustandekamen hat das Gericht allerdings völlig ignoriert.

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          • Joachim Bode schreibt:

            @ 5jahrehartz4

            „Ex-Dr.“ Scheuer war nie Dr., also ist nur eine Bezeichnung wie z.B. „Nie-Dr.“ passend.

            Wenn der Dr.-Grad wegen Erschwindelung aberkannt wird, gilt das nämlich rückwirkend: Die Prüfung wird nachträglich für nicht bestanden erklärt…

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            • 5jahrehartz4 schreibt:

              tja, ohne Dr. also ohne Berufsabschluss könnte er ja noch Botschafter im Vatikan werden, wie die Schavan. Der Scheuer hatte doch einen Dr. Titel einer Tschechischen Universität, der in Deutschland aber nur in Bayern und Berlin gilt.

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          • Joachim Bode schreibt:

            Scheuer wurde der Dr. nie aberkannt, insofern ist hier Richtigstellung veranlaßt.

            Dabei ist zu anzumerken, dass die den Dr.-Grad verleihende Karls-Uni in Prag offensichtlich nicht die strengen Grundsätze für`s Schwindeln anwendet wie die deutschen Universitäten.
            Ich gehe davon aus, dass Scheuer hierzulande nicht der Aberkennung entgangen wäre, weil unvollständige Kenntlichmachung von Zitaten (hier: in 3 nicht geringen Fällen bzw. längere Textpassage!) vorliegt.

            http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Scheuer

            Scheuer „verzichtet“ in der Folge auf die Schmückung seines Namens mit dem Dr., wahrscheinlich um einer Diskussion über die Schwindelei und die augenscheinlich „dünne wissenschaftliche Qualität“ seiner Arbeit zu entgehen.

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  4. Lutz Lippke schreibt:

    So richtig es ist, Scheinkonstrukte zu dekonstruieren, so richtig ist es wohl auch dies mit einer konstruktiven und erfolgversprechenden Idee zu verbinden. Solange dem Enthüllenden noch wenig Macht zukommt, kann man sich aufs „Einreissen der Scheinwirklichkeit“ beschränken. Sobald aber um den Besitzstand am gesellschaftlichen Fundament der intrigante Kampf mit allen Mitteln einsetzt, sollte man sich darüber Gedanken machen, wo man seine Kritik gewissenhaft ansetzt.
    Ich halte es daher trotz aller alten und neuen Erkenntnisse für wesentlich, das Grundgesetz im Wesen zu verteidigen und zur Geltung zu bringen. Vor allem gegen globale Machtinteressen, gegen den bevormundenden Staat, gegen Reichsbürgerei, Elitäre, Libertäre, den gemeinen Dieb und die überall gut vernetzten und trickreichen Räuber von Gemeingütern.

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  5. eschff schreibt:

    Trickreiche Räubereien sind an der Tagesordnung, sofern es um ehemaliges unechtes Volkseigentum der Kommunalen Betriebe der Wohnungswirtschaft handelt. Dass der Staat keinen Handlungsbedarf sehen will, um eine Schadensbegrenzung zu verfügen ist für mich nicht nachzuvollziehen. Aussitzen und von alleine regeln lässt sich nicht alles! Sofern Landesbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken faule Bankbürgschaften für Gewerbliche Immobilienspekulanten in aller Herren Länder eigenverantwortlich erweitern und die rechtlichen Eigentümer und die Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Drucksache 16/9821 Deutscher Bundestag unterlaufen, steuern sie Deutschland auf die eigene Pleite zu!

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  6. Lutz Lippke schreibt:

    Selbsterfüllende Prophezeiung der egoistisch-aggressiven Religion

    Dass sich die Theorien vom Aggressionstrieb und dem egoistischen Gen so gut halten konnten im Westen, hat sicher damit zu tun, dass sie den bestehenden Raubtierkapitalismus und Völkermorde biologisch legitimieren. Auch die Milgram-Experimente zur Gewaltbereitschaft werden oft falsch wiedergegeben und interpretiert.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment
    Psychopathen sind kein Prototyp des „eigentlichen Menschentyps“ der dann zivilisiert wurde, sondern sind psychisch und neurobiologisch verändert.
    Nach der Logik des Thomas-Theorems zu realen Auswirkungen der Differenz zwischen subjektiver Wirklichkeit und objektiver Realität, erfüllt sich aus den „kapitalistischen“ Theorien der Glaube an Egoismus und Aggression. https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas-Theorem

    Erkenntnisse der Neurobiologie weisen dagegen auf die biologische Tendenz zur Kooperation und Bindung, dem „kooperativen Gen“.
    Joachim Bauer: Schmerzgrenze — Vom Ursprung alltäglicher und globaler Gewalt

    Wozu dann Aggression?
    Auslöser: z.B. körperlicher, psychischer Schmerz, soziale Ausgrenzung, emotionales Vakuum, Demütigung aktivieren Schmerzsysteme im Gehirn, Reaktion: Aggression und Angst als Schutzfunktion. Kommunikative (Verbale) Aggression zur richtigen Zeit als soziales Regulativ sehr wichtig, aber durch Verschiebung auf andere Ziele oder andere Zeit (Aufspeicherung) bleibt diese unverstanden und führt zur Steigerung und zu Kettenreaktionen.

    Eigentum/Ressourcenmangel und die Dynamik der Aggression
    Armut als Ausgrenzung – Theorie und Studien zeigen höhere Aggression in Ländern mit starker Ungleichheit. Vergesellschaftete Angst vor Ressourcenmangel und der Aggression des „Feindes“ führt zu Kriegen mit rationalen als auch irrationalen Absichten.

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