Haben Sie schon einmal über das Risiko einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie nachgedacht?

Ein Hinweis aus dem Werner Fuß-Zentrum:

„Das irre PsychKG
Haben Sie schon einmal über das Risiko einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie nachgedacht?
Ein längeres Nachdenken über die Rechtslage könnte Sie direkt dorthin bringen.

Das ist der Titel eines Artikels von Heinrich Schmitz in der Zeitung The European, der die rechtlose Situation einer Zwangseinweisung sehr gut beschreibt. Zitat daraus:

…Wenn der Betroffene dann ganz viel Glück hat, ruft der Richter den Anwalt  schon vor der Anhörung an und der Anwalt kommt gleich mit zur Anhörung. So wurde das früher meistens gemacht. Immer öfter fährt der Richter jetzt aber erst mal alleine zur Anhörung. Der Betroffene sitzt dann da, der Richter kommt, ein Arzt ist dabei und dann wird munter angehört. Würde dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen, würde er jetzt belehrt, dass er gar nichts zu sagen braucht. Aber er hat ja nichts verbrochen. Er kennt die Situation auch gar nicht, er ist nervös, er will raus, er ist verzweifelt, verwirrt, sauer, aggressiv, traurig oder er steht bereits unter Psychopharmaka und bekommt alles nur durch eine dicke Wattewand mit. Je nachdem. Meistens redet er mit dem Richter, in der oft irrigen Hoffnung, dieser werde ihn dann nicht unterbringen, sondern freilassen. So sind die Menschen. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber dann doch.

Er erklärt also, dass das alles ein Irrtum sei. Dass er weder sich noch anderen Leuten etwas antun wolle. Dass er vielleicht gesagt habe, das Leben habe keinen Sinn, dass das aber ja auch nicht zu widerlegen sei und keinesfalls bedeute, dass er sich oder andere umbringen wolle. Vielleicht nennt er den Richter aber auch korruptes Arschloch, was völlig unabhängig vom eventuellen Wahrheitsgehalt nicht clever ist. Ich habe schon unzählige dieser Anhörungen erlebt und ich wüsste nicht, wie ich mich selbst verhalten sollte, wenn ich einmal an der Reihe wäre. Was man macht, ist verkehrt bzw. kann gegen einen ausgelegt werden….

An einer Stelle widerspricht sich der Autor. Einerseits behauptet er:

…Es geht beim PsychKG darum, kranke Menschen davor zu bewahren für sich oder andere eine erhebliche Gefahr darzustellen. Es geht um den Schutz der Öffentlichkeit und um den Schutz des Betroffenen. Dagegen ist grundsätzlich gar nichts einzuwenden, wenn sichergestellt wäre, dass die Kriterien für eine solche Maßnahme auch tatsächlich vorliegen und irgendwie überprüfbar sind….

korrigiert sich dann aber so:

…Da die Kriterien für die Unterbringung sich nicht wie Blutalkoholwerte oder Geschwindigkeiten messen lassen, stellt die Entscheidung letztlich eine öffentlich-rechtliche Form von Hellseherei dar….“

Den ganzen Artikel lesen hier.

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22 Antworten zu Haben Sie schon einmal über das Risiko einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie nachgedacht?

  1. Albert A. schreibt:

    Nicht unbedingt ein Widerspruch:
    „Dagegen ist grundsätzlich gar nichts einzuwenden, wenn sichergestellt wäre, dass die Kriterien für eine solche Maßnahme auch tatsächlich vorliegen und irgendwie überprüfbar sind….“
    Die Aussage:
    „…Da die Kriterien für die Unterbringung sich nicht wie Blutalkoholwerte oder Geschwindigkeiten messen lassen, stellt die Entscheidung letztlich eine öffentlich-rechtliche Form von Hellseherei dar….“
    vertieft das vorher angesprochene Problem: „wenn sichergestellt wäre, dass die Kriterien für eine solche Maßnahme auch tatsächlich vorliegen und irgendwie überprüfbar sind.“ Überprüfbar sind nur die Blutalkoholwerte…

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  2. Lutz Lippke schreibt:

    Ich halte mich ja im Grundsatz zur Frage, ob Psychatrie und Zwangseinweisungen überhaupt irgendeine Berechtigung haben könnten, sehr zurück. Ich halte es nicht für hilfreich, Fragestellungen immer nur aus einer Perspektive zu betrachten. Es gibt ein paar engagierte Experten, denen ich zutraue, hierzu gute Aufklärung beisteuern zu können.
    Wenn man aber als Voraussetzung annimmt, dass diese Möglichkeiten zum Fremd- und Eigenschutz benötigt werden, dann bleiben gegenüber den jetzigen Gesetzen und Praktiken immer noch erhebliche Vorbehalte.
    Das erste ist schon mal der Richtervorbehalt. Die Mär vom unabhängigen und gesetzlichen Richter, der zudem auch noch die Denkgesetze und die Vernunft eines unbeteiligten Dritten verinnerlicht hat und diese in beliebiger Situation einhält, ist eine große Lüge. Auf dieser Lüge baut dann ein Durchreichen der allerersten Entscheidung durch alle Instanzen auf, gegen die selbst gestandene Anwälte bei gut abgestimmter Bockigkeit der Richter keine Chance haben. Bei psychiatrischen Forensikern scheint dies nicht so viel anders zu sein, nur das bei Denen der geringere Schutz vor Haftung durch noch dürftigere Methoden und Verantwortlichkeit ausgeglichen wird. Was Verantwortlichkeit, Sinn und Qualität des Tuns betrifft, stehen viele Richter, Meinungsachter, Politiker und Bankchefs mit Irrsinnigen auf einer Stufe. Sie sind faktisch schuldunfähig, es fehlt schon an der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Spätestens dann, wenn es einen von Denen dann doch mal an den Kragen geht, weiß der nichts, wusste auch nichts, will, kann und darf auch nichts. Einzig der Irrsinnige macht da vielleicht die Ausnahme.

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    • eschff schreibt:

      Ihnen, Herr Lutz Lippke stimme ich zu 100% zu! Darüber kann ich ein Buch schreiben. Wahre Geschichte! Niemand kann sich vorstellen, wie leicht ein unbescholtener Bürger von Schuldigen im Amt deren Unfähigkeit mit Finanzen rechtstreu und sorgfältig umzugehen, so wie der Gesetzgeber das von Amtspersonen u. Bankern erwartet in die Schuhe geschoben bekommen kann. Früher kam jemand rasch in das Gefängnis, heute in die Irrenanstalt, sofern er keine Nerven wie Drahtzeile an, um gegen das ihm zugefügte Unrecht angehen zu können.

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      • eschff schreibt:

        Wofern Einsicht- u. Steuerungsunfähigkeit in den Amtstuben herrscht, verursachen diese Staatsdiener weitaus höhere Schäden als wenn ein kranker Bürger Fehlkäufe tätigt! Notwenig wäre es in der Bundesregierung über sittenwidrige Verträge der Investitonsbank Berlin mit Freien Trägern gründlich nachzudenken! Zum Beispiel alle Grundstücke u. Gebäude die sich ab 1990 im Buchbesitz befinden u. vorher unechtes Volkseigentum waren! Bösgläubiger Erwerb: Dorotheenstr. 16 12557 Berlin und andere, wie zum Beispiel die Förderwohnungen der Lettestr. 8

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  3. mal wieder da schreibt:

    Manche Menschen wirken ganz „normal“ und kaufen sich als Otto Normalbürger in einer manischen Phase zum Beispiel innerhalb von wenigen Tagen 20 Sofas. Viele Einkäufe können wieder rückgängig gemacht werden. Manchmal sind es Sonderanfertigungen, die bestellt wurden. Jemand hat schon Arbeit und Kosten investiert, um die Bestellung zu erfüllen. Viele Menschen mit psychischer Erkrankung sind – angeblich wegen der Käufe in manischen Phasen – überschuldet. Welche Möglichkeit gibt es, die Leute vor solchen Kaufaktionen zu schützen? Wie soll sich ein Verkäufer verhalten?

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Ich will das Problem nicht kleinreden. Aber dass es ein klassisches Thema der forensischen Psychatrie wäre, kann ich mir nicht vorstellen.
      Welche Möglichkeit gibt es, die Leute vor solchen Kaufaktionen zu schützen?
      Ein paar grobe Beispiele fallen mir ein:
      – (freiwillige) psychologische Beratung oder psychiatrische Behandlung
      – Begrenzung der Verschuldung (Schuldnerberatung)
      – Förderung alternativer Belohnungsmöglichkeiten (Fokussierung)
      – gesellschaftlicher Wandel zu echten Werten (weg vom Konsum)
      Wie soll sich ein Verkäufer verhalten?
      – Sonderanfertigungen nur gegen Bürgschaften, Ausfallschutz
      – persönliche Beratung, Vorort-Service, hinhören ohne aushorchen
      – Win-win-Situation anstreben
      Aber ich gebe zu, ich bin da kein Experte. Heute verschulden sich viel mehr Menschen auch ohne Kaufrausch oder persönliches Unvermögen. Der gesellschaftliche Schaden durch manisch Kaufsüchtige wird vermutlich gering sein. Das Einknicken vor den Schulden und den Verlust der eigenen Steuerungsfähigkeit bei gesellschaftlich gebilligter und verursachter Verarmung wird aber gern genutzt, um den Betroffenen psychische Krnakheiten als Ursache anzudichten.

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      • mal wieder da schreibt:

        @ Lutz Lippke:
        Natürlich ist das kein Thema der forensischen Psychiatrie. Danke für Ihre Vorschläge.
        Es ist die Frage, wer hat in einer manischen Phase 24 Stunden eine Person um sich, die obacht gibt, dass solche Masseineinkäufe unterbleiben … Da gibt es keine Ambulanz, die so etwas leistet.
        Eine Beratung dauert nur einen Bruchteil des Tages, da bleibt noch viel Zeit für sinnlose Einkäufe… deshalb sind manche Menschen überschuldet.
        Die Frage ist: Rechtfertigt das eine Zwangseinweisung? Oder eine Zwangsbehandlung? Wie soll mit den Menschen in einer manischen Phase umgegangen werden?
        Schöne Grüße

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        • Lutz Lippke schreibt:

          Rechtfertigt das eine Zwangseinweisung? Oder eine Zwangsbehandlung?
          Nein!
          Wie soll mit den Menschen in einer manischen Phase umgegangen werden?
          Diese Frage kann nur individuell und gemeinsam mit den Betroffenen geklärt werden.
          Ursachen, Lebensbedingungen und persönliche Fähigkeiten sind doch viel zu unterschiedlich.
          Würde zum Beispiel jeder in einer manischen Phase Masseneinkäufe tätigen? Sicherlich nicht. Also gibt es da schon mal einen Anknüpfungspunkt.
          Werden sinnvolle Dinge gekauft, die halt nur das Budget sprengen oder sind es die 20 Sofas? Weiterer Anknüpfungspunkt.

          Kurz gesagt. Ich würde versuchen zu verstehen, wie der Verwirrte tickt und darüber mit ihm reden, verhandeln und versuchen auf weniger problematische Manien umzusteigen.
          Ist Derjenige absolut uneinsichtig oder steuerungsunfähig, sollten schon Experten diagnostizieren, was los ist. Das ist nichts für einen Blog und auch nicht für „was wäre wenn …“

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          • kranich05 schreibt:

            In meiner näheren Bekanntschaft ist ein Mensch, insoweit Kranker, der manisch-depressive Schübe erlebt. In solch manischer Phase hat er, Berufsschullehrer ohne Ersparnisse (inzwischen in Altersrente), schon mal einen Porsche gekauft.
            Er ist durch Medikamente so „eingestellt“, dass solche Schübe fast ganz vermieden werden. Wenn er und sein Umfeld/Partnerin (!) das Herannahen eines solchen Schubes rechtzeitig bemerken, kann er abgebogen werden. Im Falle des Porsche konnte seine Frau durch hartnäckiges nachträgliches Verhandeln erreichen, dass alles rückabgewickelt wurde.
            Im Raume steht die psychoanalytische Aufarbeitung traumatischer Kindheitserfahrungen, die aus SS-Aktivitäten (vermutlich KZ-Wachmannschaft) des (geliebten) Vaters herrühren. Zu dieser Psychoanalyse kommt es bisher nicht, weil sich die Partnerin des Mannes dagegen stellt… (was ihrerseits in Naziverwicklungen der Eltern wurzelt).

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    • eschff schreibt:

      In der manischen Phase befindet sich die Fachaufsicht im Senat für Stadterneuerung leider seit der Wende! Immobilienspekulanten u. Steuerbetrüger reiben sich sie Hände.

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  4. rheinlaender schreibt:

    Der kapitalistische Staat kann in der Psychiatrie missliebige Menschen viel effektiver töten und foltern als in Justizvollzugsanstalten. Zudem landeten doch fast ( ausser reiche) alle mir bekannten alten Menschen zum Schluss in einer Psychiatrie mit Fixierungen, Schlägen und Medikamentenzwang.. Wer keine Verwandten, Freunde oder stabilen nahen Bekanntenkreis hat sowieso. Dass die meist zwangsweise verabreichte Neuroleptika zu Selbstmord, Erstickungs-, Herzgefahr, Krebs, Impotenz führen, hat Peter Lehmann vor zig Jahren ausführlich beschrieben.
    In der DDR gab es diesen faschistischen Psychiatrie Apparat interessanterweise gar nicht. Mal von der Behandlung in Lebensgefahr schwebender Schwerstalkoholikern mal abgesehen.

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    • eschff schreibt:

      Verallgemeinern möchte ich nicht. Aber an diesen Befrüchtungen ist etwas Wahres dran.
      reinlaender muss vermutlich noch mehr tragische Erfahrungen gemacht haben als ich.

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    • Theo schreibt:

      Meinem Onkel, der war Junggeselle ist diese Folter in Rickling zwei Monate passiert, Dann, Wir haben nichts mehr bezahlt für seine private Krankenkasse. Und die Psychiater den haben sofort freigelassen. Die haben auch verweigert zu sagen, welche Medikamente wegen Diabetis, Triglyceride, Niere, Schilddrüse. Die meinten, schnell, weg, weil kein Geld. Dann haben die gesagt wir halten keinen fest. Alle sind froh über Versorgung und der guten, harten Ordnung..

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    • Rheinlaender schreibt:

      Nachtrag : Mittlerweile trifft es auch wohlhabende ältere Menschen. Bei denen wird dann AGGRESSIVE Alzheimer diagnostiziert. Denen wurden die Neuroleptika reingeprügelt plus ZWANGS FIXIERUNG. Zwei mir bekannte Fälle waren – leider plötzlich verstorben – über 90 Jahre alt. Die mir bekannten Erben, es waren in beiden Fällen ca. Immobilien von ca. 5 Mio Euro hinterlassen worden, freuten sich sogar.
      Die hatten nämlich Angst, dass sich die Erbschaft sich durch einen teuren Pflegeheim Aufenthalt verringern könnte.
      Frage : Ist es typisch Deutsch, die eigenen Eltern so misshandeln zu lassen ? Was machen Türken und andere Südländer ?

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  5. bauagent schreibt:

    Haben Sie schon einmal über Einführungsgesetz BGB nachgedacht?

    Artikel 7
    Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

    (1) Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt auch, soweit die Geschäftsfähigkeit durch Eheschließung erweitert wird.

    (2) Eine einmal erlangte Rechtsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit wird durch Erwerb oder Verlust der Rechtsstellung als Deutscher nicht beeinträchtigt.

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    • eschff schreibt:

      Bauagent/ Das stimmt nicht ganz! So steht es auf dem Papier. Papier ist geduldig!
      Jeder Rechtsanwalt kann seinem Mandanten dessen Rechtsfähigkeit u. Rechtsstellung ungestraft rauben! Dazu braucht er nur Fehlvertretungen zu betreiben, verzichtende Vergleiche in der falschen Rechtsnorm mit Verzicht auf Rechtsmittel vollmachtslos erklären vor der II. Instanz, nach dem er in der ersten Mist gebaut hat und dusselige Anträge zurückgenommen hat. Keiner seiner Kollegen wird gegen ihn eine Schadensersatzklage BGB § 839 führen wollen! Jeder wird aber saftige Rechnungen stellen! Da kann ein Betroffener überhaupt nichts dagegen machen, nur arm werden! Denn die Staatsanwaltschaft sagt: Zilvilsache! Amtsgericht erklärt Landgericht ist zuständig! Landgericht fordert Anwaltsvertretung, eigene Schriftsätze zählen nicht! Gebühren werden fällig für Rechtsunterdrückung! So schaut unser tolles Rechtssystem in Wirklichkeit aus!

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      • bauagent schreibt:

        ich glaube nicht, dass du das Gesetz, verstehst,,,,,du bist nicht in der Lage mich zu belehren!
        Nimm das nicht persönlich, du hast keine Ahnung was ich über die Sachen weiß und denke,,,,

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        • eschff schreibt:

          Bauagent, wenn du glaubst, das Sachgebiet Bauwirtschaft besser zu kennen als ich, dann kannst du mir vielleicht verraten, warum 25 Jahre nach der Wende immer noch keine Bestandaufnahme über anmeldepflichtige Baugrundstücke und Immobilien und Sicheurngsgrundschulden über nicht zurückzahlbare Bauzuschüsse an ehemalige Volkseigenen Betriebe der Kommunalen Wohnungswirtschaft u. den Rechtsnachfolgern der Alteigentümer nach § 1a VermG vorliegen? Und weswegen nicht die archivarisch gelagerten Grundbücher (sofern kein Antrag eines berechtigten Bürgers vorliegt) abgeglichen worden sind mit den aus Liegenschaftsbüchern neu geschaffenen aktuellen Grundbüchern? Und weswegen die über das EGBGB alten Grundstücksbelastungen wieder aufgelebten Grundstücksbelastungen nicht in den neuen Grundbüchern stehen, sofern sie über das Vermögenszuordnungsgesetz übertragen werden mussten an die VEBKWV? Und Weswegen in den Neuen Ländern sehr unterschiedlich oder gar nicht über das Verwaltungsrecht das EGBGB umgesetzt worden ist? Dafür wäre ich dir sehr dankbar!

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          • bauagent schreibt:

            Lies lieber die Präambel des Grundgesetzes,
            übrigens ihr so genannten „Deutschen“ vergisst einfach alles,
            erst habt ihr vergessen, dass ihr „Juden“ seid,
            jetzt habt ihr vergessen, das ihr „Deutschen“ seid!

            Ich lache mich Tod, die Richter sind unabhängig!
            Das Gesetz ist ein Kadaver, und die sie suchen, sind Hunde!

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  6. Nina Hagen schreibt:

    Kennen Sie schon die schlaue Patientenverfügung ?
    —> http://www.PatVerfü.de

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  7. eschff schreibt:

    Ein goßes Lob für Nina Hagen.

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