Gedanken zum Mollathverfahren von Joachim Bode
Die Irritationen zu den jüngsten Entwicklungen im wiederaufgenommenen Mollath-Verfahren sind öffentlich auf zahlreichen Seiten bemerkbar, ob bedruckt oder virtuell, mehr oder (überwiegend) weniger bedacht, zumeist vom Gefühl und der eigenen, naturgemäß beschränkten Erfahrung geprägt.
Da kann, da soll ein kurzer Blick auf einige Ursachen helfen, die bei der ganzen berechtigten oder auch unberechtigten Aufregung zu sehr im Hintergrund bleiben:
Am Anfang (des Prozesses) war das Wort….
Die Strafkammervorsitzende gab bekannt, was der Strafprozessordnung entspricht: Ein Gutachten zur Schuldfähigkeit ist nur und erst dann erforderlich, wenn die Mollath vorgeworfenen Taten feststellbar sind.
So weit, so gut. Das passt zur Logik des Gesetzes und der Prozessökonomie.
Allerdings gab es bei dieser Frage bereits im Vorfeld (u.a. auch hier im opablog) Ansätze zu Kritik, wobei auf die Ergebnisse der im Zusammenhang beider Wiederaufnahmeanträge durchgeführten Ermittlungen (der Staatsanwaltschaft) und Analysen (der Verteidigung) sowie auf die Unverhältnismäßigkeit weiterer Unterbringung Mollaths verwiesen wurde. Danach erschien damals schon die Möglichkeit weiterer Unterbringung praktisch ausgeschlossen. Eine Kontrollüberlegung bestätigt dies: Unter Zugrundelegung des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags hätte jedes gesetzlich handelnde Gericht bereits die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt.
Das Gesetz schreibt die Hinzuziehung eines Gutachters vor, wenn die Unterbringung „in Betracht“ kommt. Mit dieser mehr als schwammigen Formulierung sind natürlich allen möglichen und unmöglichen Vorgehensweisen Tür und Tor eröffnet, insbesondere wenn man die unterschiedlichen Qualitäten (hier: bayerischer) Justizvertreter „betrachtet“. Der Gutachter Nedopil wurde hinzugezogen, weil eine theoretisch denkbare Möglichkeit der weiteren Unterbringung Mollaths nicht ganz auszuschliessen war…. na ja, wie auch immer: Wahrscheinlich war die Strafkammer darauf bedacht, keine Kritikmöglichkeit zu geben für Versäumnisse irgendwelcher Art.
Im derzeitigen Prozessverlauf haben sich die in der Anklageschrift formulierten Vorwürfe gegen Mollath regelrecht pulverisiert, was vorauszusehen war. Die in den Wiederaufnahmeanträgen enthaltenen Gegenentwürfe zu den falschen Feststellungen des Nürnberger Urteils von 2006 haben sich, soweit sie juristisch zu überprüfen waren, voll bestätigt, manche sind in ihrer Brisanz weit übertroffen worden.
Hier nur eine kleine Ergänzung:
Nach meiner völlig unmaßgeblichen Einschätzung stammten Inhalt und Niederschrift des ärztlichen Attestes über die angeblichen Verletzungen nicht nur aus Feder, sondern auch Kopf der Mollath-Ex – selbstredend unter Mithilfe der fachlich versierten Freundin -, während die angebliche Unterschrift eines Arztes möglicherweise dem Routinebetrieb der Praxis geschuldet war. Da werden kurz vor Feierabend oftmals zahlreiche Unterschriften im Schnellverfahren geleistet – auf die Sprechstundenhilfe ist ja Verlass. Kleinigkeiten wie einige merkwürdige, weil selten vorkommende Schreibfehler im Text des Attestes bleiben da selbstredend unbemerkt.
Aus völlig unerfindlichen Gründen hat die Strafkammer nach Klärung der Anklagepunkte die Anhörung des Gutachters verfügt und sich damit völlig unnötig in Widerspruch zu der anfangs bekannt gegebenen Rechtslage gesetzt. Der dünne und dümmliche Hinweis auf eine angeblich „schwierige Beweissituation“ kann keine Rechtfertigung dafür abgeben, die Logik des Verfahrens auf den Kopf zu stellen und darüber hinaus noch durch die Ermöglichung negativer Charakterisierung des Angeklagten rechtswidrig in dessen Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Letzteres war nämlich absehbar: Dass Nedopil darauf verzichten würde, seine Fachkollegen vor allzu harscher Kritik an ihren Machwerken zu verschonen, dafür gab es keine Hinweise – außer dem seines Rufs als Forensik-Papst. Alles sprach also dafür, dass Nedopil ein Psychogramm Mollaths entwerfen würde, das die Verhaltensweisen seiner – Nedopils – Kollegen als einigermaßen nachvollziehbar und verständlich erscheinen ließ. Sah bereits Nedopil seine eigene Beurteilungsgrundlage als zu dünn an für eine Begutachtung – er gab deshalb nur eine „Stellungnahme“! ab -, musste er natürlich seine Fachkollegen wegen der auch damals fehlenden Beurteilungsgrundlagen tadeln. Die Tatsache, dass die zu beurteilenden Vorgänge „uralt“ waren, beeinträchtigte Nedopil nicht bei seiner Erstellung eines Psychogramms über Mollath. Seine Fachkollegen sahen darin übrigens, auch wenn es damals nicht so viele Jahre waren, ebenfalls kein Problem – alles kein Thema!
Nedopil legte sich zwar fest auf vorhandene Schuldfähigkeit. Ob und wie die Strafkammer das in ihr Urteil einbauen kann und will, wird sich erst noch erweisen, ein „Gutachten“ gemäß Strafprozeßordnung liegt jedenfalls nicht vor – so schon die Einstufung durch Nedopil selber.
Vor diesem Hintergrund war die Negativ-Beschreibung von Mollaths Charakter und sonstigen Eigenschaften mehr als überflüssig – Sinn machte sie nur zur Reinwaschung der Fachkollegen.
Hier sollte ein wichtiger Ansatz liegen zur Beurteilung der gespannten Situation, die das Verhältnis von Mollath zum Gericht, zum Psychiater, zu seinen Verteidigern und zu den sogenannten „Unterstützern“ herausgefordert hat.
Bei dieser Frage sollte man im Auge behalten, welche bedeutsame Rolle der Leitung des Prozesses zukommen kann, auf den Mollath seit Jahren hingefiebert hat.
Zum Schluss noch eine Bemerkung:
Von einem Brixner-Prozess ist diese Strafkammer in Regensburg Lichtjahre entfernt. Hoffentlich muss mich niemand zur Urteilsverkündung auf einen ganz anderen Boden der Tatsachen hinüber beamen…
Das wäre dann eine schmerzhafte, ganz neue Dimension.
Vor einigen Monaten hatte der Verteidiger über die Medien verlautbaren lassen, dass es kein Gutachten brauche, weil es eben keine Beweise für die vorgeworfenen Taten geben würde. Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass Herr Strate, der mehrfach durch die Presse seinen Unmut geäußert hat, jetzt die Anwesenheit des Sachverständigen nach meiner Kenntnis ohne auch nur ein Widerwort geduldet hat, ein Aufschrei in den Medien ist unterblieben.
Die Menschenrechtsverletzung hätte doch über die Medien verkündet werden können.
Und ist es wohl möglich, wegen der Menschenrechtsverletzung noch zum EGMR zu ziehen?
Allerdings hatte die Aussage von Prof. Nedopil einen positiven Aspekt: Er hat gezeigt, dass es geht, nur eine „Stellungnahme“ statt eines Gutachtens abzugeben, weil es eben keine Exploration gab. Er hat sich so verhalten, wie sich Dr. Leipziger und wer war da noch??? verhalten hätten sollen. Statt dessen wurde hier vorgegaukelt, es werde ein vollständiges Gutachten erstattet, aufgrunddessen sogar die Einweisung erfolgte.
Und wohlwissend (er ist doch anerkannter Experte, also weiss er, wie ein Gutachten zu sein hat), dass die Äußerungen kein ordnungsgemäßes Gutachten sind, wurde Jahr für Jahr aufgrund des „Gutachtens“ die weitere Unterbringung angeregt.
@ Joachim Bode: Welche rechtlichen Folgen hat das eigentlich?
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Hätte sich Mollath mitsamt seiner starke erregten Affekte beim Silvester nicht so im Griff gehabt – ich wüsste nicht, ob der Ausgang des WA so eindeutig prognostiziert werden könnte.
Vor allem, weil ja jetzt schon wieder so ungenau mit Bild-Wirkmächten hantiert wird, dass gerade das Nichthandgreiflich werden bei bezeugter hochaffektiver Spannung völlig belanglos verschwimmt, und das Zeugnis zugunsten Mollaths Selbstkontrolle als das bare Gegenteil präsentiert werden kann, sodass diese Verdrehung der Beweiskraft ins Gegenteil nicht mal von der Verteidigung benannt werden konnte.
Jetzt wirkt es wieder so, als hätte man einen Beweis für Mollaths zügellose Unkontrolliertheit erbringen können.
Da hier in guter alter bayrischer Manier argumentiert wird, und schwarz zu weiß gemacht wird, wie kann man da seiner Prognosen so sicher sein? Der Ausgang des Nichtgutachten – welches dann nur zur Diskriminierung eingebracht wurde (was nicht zuweit führt, weil es kein Mollatscher Beweisantrag war) – ist ja ein ganz zufällig-willkürliches. Wie leicht hätte und kann man den Silvestervorgang mitsamt dem Streit mit Strate so umdeuten, dass Mollath nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit sei?
Ich bin mir mit dem Ausgang nicht so sicher, und ich deute auch Strates Nachfragen auch leicht panisch, was Nedopil beizutragen habe, weil es auch für Strate nur noch rein formal betrachtet wurde – aber auch er nicht wusste zu welchem Zweck die Richterin meinte, ein Gutachten zu brauchen.
Da wird also eine Stellungsnahme zu Mollaths Charakterbeschreibung zugelassen, aber über Beweisanträge diskutiert Frau Richterin Amtsarroganz auch nicht mehr. Bei soviel Selbstreflexion halte ich nach wie vor alles für möglich.
Ich würde gerne wissen, woher die Richterin weiß, was die Beweisanträge Mollaths beitragen zu können. Man stelle sich vor jemand sagt aus, Frau ExMollath wäre zugunsten ungestörter HVB-Geschäftsgebaren zu einer Eheeskalation angestiftet worden.
Ich finde es ziemlich verlogen und verwöhnt, bei Mollaths Beweisanträgen eine messerscharfe Linie glauben ziehen zu können, aber gleichzeitig zuzulassen, dass eine Ärztin bedeutungsschwer das Bild mit der Brille bei Frau ExMollath tradieren darf, obwohl sie dann auf Grund der glücklichen Nachfrage Mollaths bei Abnahme der Brille gar keine Verletzungen bezeugen konnte!!!
Da mit einer Amtsarroganz zu kommen, „das diskutiere ich einfach nicht mehr“ ist halt billig. Warum denn nicht. Warum nicht nachgeben, warum nicht einen bekackten Tag mehr verhandeln? Warum diese ‚krankhafte‘ Fixierung und Ablehnung?
Mit dieser strikten Haltung kann sie sich vernünftig geben – warum ist das so? Die Presse sollte das als borniert darstellen, und als amtsmüde und unengagiert.
Mit derselben vernünftigen Beflissenheit hätte sie das Nichtgutachten abblasen können. Da fehlt dann wieder das supervernünftige Braverl.
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@Herr Bode. Dank für Ihre Mühe zur Entwirrung des Knäuls. Ich verstehe manches so gar nicht.
Die Strate-Linie (s. o. Horst), es bedürfe keiner neuer Gutachterei, halte/hielt ich für richtig, warum dann diese neue Antragsbatterie (um die 30?) von Mollath selbst, verstehe ich nicht.
Drei Kurzhinweise noch: wenn Mollath jetzt psychisch angeschlagen scheint, hat daß vor allem mit seiner langjährigen Psychiatrisierung infolge Wegsperrens zu tun, ist damit prozeßproduziert. Warum dieser Prozeß in dieser justiziellen Form statfindet, weiß ich auch nicht. Und viel wichtiger als der angestrebte „Freispruch“, den es wie angestrebt nicht geben kann (siehe die Fälle Brixner und Leipziger, gegen welche nicht mal staatsanwaltlich ermittelt wurde als Voraussetzung jeder öffentl. Anklage), ist doch, daß Mollath nun endlich angemessen entschädifgt wird. Und das ist nicht vorrangig eine juristische, sondern eine (freistaats)politische Frage im Sinne von bargainings, also Verhandlungen, ggf. unter Einvernahme von Mediatoren. Besten Gruß, Mike
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#13
Lutz Lippke
10.08.2014
Sehr geehrter Herr Müller,
ich hatte in diese Richtung schon mehrfach insistiert, es fehlt vielen Juristen und wohl auch psychiatrischen Feorensikern
1. an wissenschaftlich fundierten Grundlagen (Dogmen, Axiomen, Hypothesen)
2. an wissenschaftlichen Methoden zur Ableitung von Folgerungen
3. an Evaluation, Selbstüberprüfung zur Kontrolle von 1. und 2.
Dies hat sicherlich historische und politische Gründe, aber damit einhergehend und trotzdem unentschuldbar ist es ein Ergebnis der charakterlichen Eigenschaften der Personen in diesem Gewerbe. Es ist ein demoralisiertes und sozial wie geistig degeneriertes Gewerbe, dass ziellos auf Macht- und Ansehenserhalt fokussiert ist. Also fehlt es insbesondere
4. an Moral, Anstand und Würde der im juristischen System wirkenden Personen
Wenn Sie kommentieren: „Meindl erläutert eingehend, warum er den Angaben der Nebenklägerin glaubt. Und von dieser Ausgangsbasis aus ist sein Plädoyer schlüssig: Selbst wenn man rechtswidrige Bankgeschäfte und daher die Lügenmotive der Nebenklägerin wahr unterstellt, erscheint ihm das geschilderte Geschehen erlebnisbasiert. “
Schlüssig und stringend waren auch die Lügen eines Münchhausen und sind die jedes Lügenboldes. Nimmt man deren konstruierte Wirklichkeit zur glaubwürdigen Ausgangsbasis, erscheint die Geschichte immer erlebnisbasiert. Wenn Sie schon so argumentieren, dann offanbart sich daran die tiefgreifende Erkrankung der ganzen Profession. Das Unwort „Gesamtschau“ fasst dieses zusammen. Nur die konstruierte Behauptung einer wissenschaftlichen Basis, gepaart mit dem absoluten Anspruch auf Objektivität, Unabhängigkeit und Gültigkeit, was offensichtlich im Denken vieler Juristen tatsächlich verankert ist, lässt den Verzicht auf eine wirksame Kontrolle als unwesentlich erscheinen. Bei aller Symphatie für ihr Engagement in der Sache. Herr Müller, sie dürfen jetzt nicht die Augen vor der Realität verschließen. Wenn es überhaupt einen wissenschaftlichen Kern im Jura gibt und ihre mindestens zum Teil von allgemeinen Steuermitteln finanzierte wissenschaftliche Tätigkeit seine Berechtigung haben sollte, sind hier eine klare Analyse und klare Worte der Wissenschaft und Lehre jetzt angezeigt und überfällig. Nicht umsonst kann sich Wissenschaft und Lehre verstärkt auf den Schutz des Grundgesetzes berufen. Darauf hatten Sie selbst hingewiesen. Ein weiteres Zögern und Einlenken werden die Akteure als Zugeständnis/Zustimmung werten und aufmerksame Beobachter auch als solches erkennen. Es geht um den Ruf Ihres gesamten Berufsstandes. Jetzt!
Herzliche Grüssen
Lutz Lippke
http://blog.beck.de/2014/08/09/vorletzte-und-letzte-worte-vor-dem-urteil-der-f-nfzehnte-tag-der-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath#comment-60364
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Mein Hinweis darauf, dass die Herkunft des Attestes mit der Überschrift „Dr. Madeleine Reichel“ mehr als fragwürdig ist, wird dadurch untermauert, dass in der Praxis des Arztes Markus Reichel jetzt plötzlich die Festplatte verschwunden ist, auf der drei verschiedene Versionen des Attestes gespeichert gewesen sein sollen. Zwei dieser Versionen des Attests bekam die Justiz zu Gesicht. Die vor einigen Tagen vom Gericht erfolgte Anforderung der dritten Version ging ins Leere: Angeblich ist die Festplatte „weg“.
Ich behaupte: Der Datenträger ist nicht „weg“, der ist woanders!
Wahrscheinlich hat sich Markus Reichel gedacht: Wenn das Gericht „mein“ Attest anfordert, dann kann ich ja keins schicken, weil es nämlich nicht von mir ist…..
Dann läßt sich Festplatte prima für TV-Aufnahmen verwenden.
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