Vier Gewalten und zwei Mächte im Mollathfall (Endfassung)

Judikative

Eigentlich sind sich doch all die kompetenten Menschen einig: Wir haben/Mollath erlebte unser tolles Rechtsstaatssystem, und dann gab’s halt auch mal menschliches Versagen.

Also soll doch – meint der Opa – der (vielleicht noch nicht völlig senile) Ex-Richter B. 0sich beim Gustl entschuldigen, mit ’nem Blumenstrauß und paar Biermarken (oder trinkt der Mollath nur fränkischen?), und eine sonore Stimme aus dem Off töne: „Nun muss aber auch mal gut sein!“, und das Ding ist gegessen.

Nichts dergleichen. Stattdessen wird ein riesiger Dunghaufen („Ich hatte schon so lange Urlaub geplant.“ „Seine Hände waren an meinem Hals.“ – Zombies, die nach 10 Jahren dieselben kläglichen (aber „unangreifbaren“) Sätze sagen.) auf die Bühne gekippt, den die Schmeißfliegen in Wolken aufgeregt umkreisen.

Die (justiziell-breitärschig daherkommende) Farce kann nur noch bösen Humor evozieren. Müllinformationen hat es in den letzten anderthalb Jahren Mollathfall überreichlich gegeben, viele qualifizierte ebenfalls, unter den Teppich geschobene ebenfalls. Genug.

 

Legislative

Diesem hehren Teil unseres Gewaltentrennstaats („Getrennt marschieren – vereint schlagen!“) wurde vielleicht in der ganzen Mollathdiskussion etwas zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Niemand anders als der Gesetzgeber schafft die Räume, in denen sich die Braven, wie die Sünder tummeln, in denen sie wacker streiten, Siege erfechten oder schmählich versagen. Die forcierten Schwarzgeldgeschäfte aller Banken um die Jahrtausendwende gingen auf Gesetzesänderungen bei der Zinsbesteuerung zurück, die gigantischen Hebelungen für die Profitpotenzierung des Ganz Großen Geldes (GGG) waren durch Gesetzesänderungen (SPD/Grüne) gestartet worden. Ab 2008 kam das System bekanntlich in Turbulenzen, und die Vermutung ist begründet, dass der unberechenbare Herr Mollath schon zuvor im Umfeld (HRE – Martin Maske) einen ärgerlichen Stôrfaktor darstellen konnte, der vorsorglich und langfristig zu neutralisieren war (einschließlich jahrelang Hochsicherheits(!)forensik in Straubing). Solches sind dann Folgewirkungen, Einzelschicksale, die vom Gesetzgebungszug, der längst weitergerumpelt ist, völlig unabhängig zu sein scheinen.

DER Zug zieht ja eine breite Spur. Nicht nur die Geldmehrung der richtigen Leute hat er zu sichern, sondern auch allen denkbaren Gefährdungen der Ordnung vorzubeugen. Also Psychiatrie, namentlich Forensik, regeln! Und das geht nicht ganz ohne Folter, meinte selbst die liberale Leuth.-Schnarrenb. als sie noch Bundesjustizministerin war. (Dezember 2013, beschlossen im Bundestag von einer Handvoll Parteischranzen zu vorgerückter Stunde). Menschen in Forensiken werden menschenunwürdigen Praktiken unterworfen und leiden – alles auf gesetzlicher Grundlage. Entsprechende Landesgesetze folgen. Grüne, Linke, alle wirken mit. All das wird, etwa vom Werner Fuß-Zentrum, dokumentiert und angeprangert.

Ja, die gesetzliche Grundlegung des Elends durch einen alle vier Jahre durchgewaschenen Bundestag ruft nach einer ausführlichen, systematischeren Kritik.

 

Exekutive

Beten Sie mit! (Als Vorbeterin unübertroffen die damalige Justizministerin Beate Merk, “ die Ratz“.)

„Politik und Justiz sind unabhängig, unabhängig, unabhängig,

Politik und Justiz sind unabhängig, unabhängig, unabhängig,

Politik und Justiz sind unabhängig, unabhängig, unabhängig. Amen.“

Dieser Satz ist 100 % gewiss, weshalb er unablässig wiederholt werden muss. In der Tat: In einhundert Jahren des Bestehens der BRD wurde niemals und wird niemals das Urteil eines Richters auf schritftliche Anweisung eines Politikers geändert worden sein.

In Wirklichkeit bestehen engste wechselseitige Abhängigkeiten zwischen Justiz und Exekutive. Die Hauptbeziehung dürfte über die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte funktionieren. Eine umfassende kritische Analyse dieser „Rattenlinie“ (ein Ausdruck aus anderem historischen Zusammenhang) ist mir nicht bekannt. Andere Machtfaktoren der Justiz, namentlich Richter, werden anders gehebelt (aber nicht vom Volk bzw. „der Straße“). All das natürlich gemäß hierarchischer Einordnungen.

Da Mollath ausschließlich ein Justizfall war durch die Jahre, wurde nie ein Politiker befragt. Beckstein, einer der Politiker im Zentrum, gibt ungerührt die drei Affen. Ein Dutzend mal hat Mollath ihn angeschrieben, Beckstein hat sogar reagiert, aber: „Mollath? Nie gehört!“. Dasselbe Muster bei Steuber, bei Finanzministern, Justizministern, Polizeipräsidenten (Hier Einschub am 16.7. nachmittags: Und Polizeilumpen aller Grade. Gestern wusste ich noch nicht, dass man Gustl Mollath sogar auf die NSU-Verdächtigtenliste gesetzt hatte ! In einer frühen Phase der Mollathunterstützung innerhalb des Jahres 2013 fragte ich mal vertraulich die scharfsinnige Frau Wolff, ob sie sich eine Verbindung von Mollathfall und NSU-Fällen vorstellen könne, was sie als völlig abwegig zurückwies. Ende des Einschubs.), obersten Finanzbehörden, von der Verbandelung mit Politikern in Berlin nicht zu reden.

Spitzenpolitiker spielen insofern eine besondere Rolle bei derartigen Gesellschaftsskandalen (im Hinterkopf die Skandale um die hessischen Steuerfahnder oder der um die Nürnberger Steuerbeamte, die die Diehl-Schiebungen aufdeckte), weil sie in Doppelrolle agieren – einerseits als Grüßauguste für’s Volk, andererseits als direkte Ansprechpartner der diskreten wirklichen Macht, der regional und überregional organisierten bis verfilzten Geld- bzw. Kapitalmacht. Und Letzteres schließt die unmittelbare systematische und fallweise nie öffentlich dokumentierte Kommunikation und Kooperation ein.

Doch keine Sorge. Da stehen schon die nächsten unabhängigen Wächter bereit.

 

Die vierte Gewalt – Medien.

Es gibt groβe Namen radikaler deutschsprachiger Publizistik: Lessing, Büchner, Marx, Karl Kraus, Ossietzky, Tucholsky, Egon Erwin Kisch und viele mehr. Ältere LeserInnen werden manche ihrer Schriften kennen. Auch heute gibt es bedeutende Journalisten. Den Mollathskandal hat keiner gepackt.

Dank den Aufklärern, die mit warmer Anteilnahme und journalistischem Können den Fall in Bewegung gebracht, bis zu bestimmten Punkten begleitet haben. Selbst lauwarme Aufklärung konnte nützlich sein, rücksichtslose Investigation sieht anders aus.

Vom Groβ der Medien zu Schweigen, das eisern schwieg. Aber einige  „führende Qualitätsmedien“ nicht vergessend, die ein koordiniertes unsägliches Sperrfeuer gegen die Wahrheit im Mollathskandal legten. Dabei wurden primitive journalistische Maßstäbe verletzt. Mit enormem Aufwand haben sich Mollath-Unterstützer dagegen via Presserat gewehrt, ist hier im Blog breit dokumentiert. Einmal und nie wieder. Auch hier sorgten die (gesetzlichen) Regelungen dafür, dass alles ausging, wie das Hornberger Schießen. Volksirreführung bleibt Herrenrecht.

Die Leistungen mancher Lokalblätter sollen nicht unerwähnt bleiben, etwa eines aus Bayreuth. Die dortigen Texte haben insgesamt nachdrückliches Lob erhalten. (Wenn ich recht erinnere, würden sie modernen US-amerikanischen Maßstäben entsprechen.) Mir fällt auf, dass in solchen Texten unvermittelt, unverbunden EIN wahrer Satz steht, also ein Faktum isoliert mitgeteilt wird, während der gesamte umgebende Text Stimmung, Ungefähres, unklar Vermutendes (dass sich – wie toll! – menschelnd wägend gibt) vermittelt. Das scheint das Strickmuster zu sein. Es ist das môglichst lückenlose, ja hermetische, Bedecken des Sachverhalts miit einem dünnen, gleichwohl undurchdringlichen Schmierlappen, aka Leichentuch.

 

Manche sprechen ja sogar von einer fünften Gewalt – Zivilgesellschaft

Ein Meer von Organisationen, von Aktivitäten, in dem sich viele Idealisten mühen. Ich habe mich an rund ein Dutzend namhafte Menschenrechtsorganisationen, NRO, zur Unterstützung Mollaths gewandt (dito Kirchen). Auch das ist hier im Blog im Einzelnen dokumentiert. Einige haben geantwortet. Keine hat einen Finger gerührt.

Diese NRO sind RHO = RegierungsHilfsOrganisationen, deren Geschäftsmodell darin besteht, ihre Zuarbeit für die Machtorgane mit partieller Kritik an manchen Handlungen der Machtorgane zu ergänzen.

 

Die Macht (GGG)

Das A und O des Mollathskandals ist das Große Geld. Das gilt im Wortsinne: Es steht am Anfang, und es steht am Ende/läutet das Ende ein. Mollaths Schreiben an diverse Bankvorstände stehen am Anfang, das Bekanntwerden des Revisionsberichts ist die Wende zum Ende. Und das Große Geld strukturierte entscheidende Phasen oder Knotenpunkte des Geschehens. Das ist natürlich „Verschwörungstheorie“, weil ja Keiner die Beweise vorgelegt hat

Vor gut einem Jahr nannte ein intelligenter Kommentator in einem intelligenten Pro-Mollath-Blog den opa einen „bekennenden Verschwörungstheoretiker“, meinte wohl, damit ein Argument geliefert zu hlaben. Mann, oh, Mann! Wir sprechen vom Großen Geld (GG), sogar vom Ganz Großen Geld (GGG). Das ist per se das Land, aus dem es keine Beweise gibt. „Das kann nicht sein.“ sagt der Deutsche Michel.

Jeder konnte DAS Wunderdokument des Mollathskandals, den Revisionsbericht, Mogenauestens studieren. Dss hinderte Koryphäen, wie Merk, Lakotta, Lapp u. v. a.  nicht und Lapp heute weniger als zuvor, darüber den größten Unsinn zu sagen. Im Dokument stecken Informationen über das Faktologische hinaus:

– Es beweist die Alarmiertheit der Führungsspitze. Man verlor keine Zeit und steckte beachtliches Revisionskapital ins Dunkelfeld.

– Man zog ernsthafte personelle Konsequenzen, die man im weiteren Verlauf kaschierte aber nicht zurücknahm.

– Man sprach in den Schlussfolgerungen (in gebührend allgemeiner Form, schließlich war man unter sich) weitere Bedrohungsszenarien an.

– Solche Schlussfolgerungen sind jedem Manager dieser Ebenen Grund für weitere Veranlassungen (die vielleicht nie dokumentiert, jedenfalls nie geleakt wurden)

– Solche Weiterungen werden penibel kontrolliert, ggf. nachgesteuert und zwar „von ganz oben“, auf deutsch: „Nach dem Leitungsausnahmeprinzip“.

All das steckt in dem kleinen Dokument, das Michel aber längst vergessen hat, wenn er es je kannte.

Richtig ist natürlich, Herr Staatsanwalt, dass die „Gestaltung“ des Mollathgeschehens von der Metaebene aus nicht detailliert nachgewiesen ist; zumal in diesem Falle mit den Akteuren Martin Maske und P3M das perfekte Funktionieren einer aussergewöhnlich engen Verknüpfung von Meta- und unterster Ebene vermutet werden darf.

Interessanter als die prädisponierte Erfolglosigkeit diverser StaatsanwältInnen (auf Grund prädisponierter Untätigkeit) zu beklagen, ist es, die Namen des GGG oder auch GG zusammenzutragen, die in IRGENDEINER WEISE einen inhaltlichen Bezug zum Mollathschicksal haben. Diese haben/hatten Beziehungen, Beziehungen, die  – ich wiederhole es – nicht konkret genug benannt werden können, die also sehr schwach gewesen sein können, die aber nachweisbar sind!

Diehl, Dassler, Soros, Klatten, Maschmeyer, Piech, Hoenness. Die Liste ist unvollständig.

Es gab große Scheu die hier benannten Dimensionen des Mollathskandals zur Kenntnis zu nehmen und zu vertiefen. Das mag mit der Fixierung Vieler auf die konkrete juristische und psychiatrische Prozessualität zu erklären sein. Doch mir scheint, dass es auch starke Denkbarrieren gibt, sich mit den „geheiligten Gefilden“ diesesr Art Adel  kritisch zu befassen, mehr Untertanengeist oder einfach Angst als zu erwarten war. Auch fast alle der kritisch aufklärenden Journalisten haben das Thema gescheut. Mir ist eigentlich nur „Report Mainz“ als (halbes) Gegenbeispiel in Erinnerung.

Ja, natürlich geht es um eine andere Analyse- und Beweisqualität als die spezifisch juristische. „POWER STRUCTURE RESEARCHE“, „Machtstrukturforschungy“ liefert Instrumente – aber Vorsicht: Sie ist „marxistisch verseucht“ von Anfang an. C. Wright Mills hat man in Deutshland jahrzehntelang ignoriert.

Mit dem Begriff der „Funktionseliten“ (Besser sollte ich wegen der gegebenen Komplexität vielleicht von „Theoriefeldern der Funktionseliten“ sprechen.) werden die realen Wechselprozesse zwischen den Zentren der Macht, des GGG, und der mehr oder weniger demokratisch-rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft begreifbar. Von besonderem Interesse die Spitzenvertreter solcher Funktionseliten, höchstqualifizierte Leister (und Nutznießer), wie „begnadete Strafverteidiger“ und Steuerfüchse, ratzingergefällige „Creme de la Creme“-Psychiater, die Edelfeder vom Edelblatt (der ich unbesehen glaube, dass sie aus reiner Schussligkeit paar hunderttausend Steuern hinterzieht). Sie alle gaben/geben sich so oder so beim Mollathskandal ihr Stelldichein.

Genug an dieser Stelle von der schier unvorstellbaren und doch so realen GeldMacht mit einer letzten Anmerkung: Schön waren die Zeiten, da Mollath gefangen war  — nicht für ihn aber für uns. Da fraß dieses Geld (Hier spreche ich von dem GGG allgemein, bevorzugt von US-amerikanischem und nicht von den oben namentlich genannten Vertretern.) nur den Wohlstand der Gesellschaft in sich hinein. („Gargantua“ ist dagegen ein Waisenknabe.) Heute presst es mit aller Gewalt, der ganzen Gesellschaft die faschistische Kriegslogik wieder aufzuzwingen. Es scheut den KANNIBALISMUS nicht mehr, den Kannibalismus USA-EU mittels TTIP.

 

Die zweite Macht,

lächerlich klein, waren die Mollathunterstützer.

Als ich diesen Beitrag zu Schreiben begann, glaubte ich, uns Mollathunterstützern viel Kritisches sagen zu müssen; weil wir so schwach waren, weil wir uns aufhetzen liessen, weil wir so langsam lernten… Vielleicht berechtigte Kritik, doch etwas ganz Anderes bleibt!

Fremde Menschen sind sich begegnet. Sie haben ihre Herzen aufgemacht und sind aus ihren Schalungen herausgetreten. Sie fühlten sich meist gar nicht mächtig aber Hilfe zu geben war ihnen wichtiger als alles Übrige. Wie viele wunderbare Augenblicke durfte ich erleben! Wie viele wunderbare Begegnungen gab es und gibt es noch immer, viele davon (aber nicht alle) nur auf Entfernung, nur virtuell, aber alles andere als unwirklich. Die wunderbare Nina Hagen habe ich persönlich kennengelernt, die in diesen Tagen den wunderbarsten Sieg mit errungen hat. Doch nicht um Namen geht es. Ich nehme hôchstens einen als Sammelbezeichnung – Beate N.

Welche unvergesslichen Bilder hat es gegeben: paar Leute, die zusammentreffen, teils einander fremd, etwas verwirrt, etwas gestresst sogar, auf sie kommt es jetzt an, sie schwitzen, einer für alle, alle für einen. Die Bilder sind da, sie künden davon. Und das Schönste: Keine dreckige Medienklaue hat es geschafft, sie sich zu krallen.

Wenn ich jetzt ein wenig euphorisch wurde,….. Keine Angst, ich komm schon wieder runter. Doch einmal soll der Satz gesagt sein:

„Auf andere Art, so große Hoffnung!“

 

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25 Antworten zu Vier Gewalten und zwei Mächte im Mollathfall (Endfassung)

  1. Claudia Sckaer schreibt:

    Und Mollath Wiederholung.

    Für den Versuch meine Kinder zu sehen, sie sind unter der mehr als vierjährigen Kontaktlosigkeit alle behindert, wurde ich heute zu 5 Monaten Bewährung verurteilt mit der Auflage Therapie bei einem Psychiater, mit der Auflage eines Bewährungshelfers. Der falschen Aussage des Polizisten wurde geglaubt. Dagegen war meine Aussage wie nicht vorhanden. Für die Missachtung der Nichtverfolgung der Entführung meiner vier Kleinkinder. Für Missachtung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidung, dass Kinder an den Ort des Entzugs zurückgehören, für die Missachtung von Grundgesetz und jeder Konvention auch der neuen Resolution zum Schutz der Familie. Entführer und Bindungsgestörte Ausgrenzer und Schädiger schickt niemand in Therapie. Ausgrenzer haben die Kinder geschädigt und schädigen sie weiter. Ich soll nun dadurch durch gerichtliche Anordnung durch einen Psych. kaputt gemacht werden. Nein, ich kann nicht damit leben. Wie Richter damit leben eine Entscheidung zu treffen, mit der ein Mensch nicht leben kann, er allein gelasen mit falscher gerichtlicher Entscheidung leben soll ist mir derzeit gerade zu viel. Ich schwanke, besser gleich Suizid? Mir fehlt gerade Kraft, denn über vier Jahre Einsatz hat nur meinen Ruin mit sich gebracht.

    Im Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes sitzen die zuständigen Familienrichter. Ein Bruch der Gewaltenteilung. Merkwürdiger Weise kratz das vor Ort niemanden. Die Korruption aufgrund falsch gehaltener Gerichtsakten mit Verleumdungen und Diskriminierung boomt und boomt weiter. Manipulation hinten und vorne. Ich außen vor, ich konnte mich nicht verteidigen. Verteidigung unterdrückt. Das OLG machte noch keine Anhörung. Und was nutzt Anhörung, wie heute, da jede Aussagen missachtet wurde. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Mögliches und gewolltes Ergebnis: Reduzierung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland durch Injustiz.

    Hilfe und Aufbau mehr als dringend benötigt.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Sehr geehrte Frau Sckaer,
      manchmal muss man sich eingestehen, dass die Kraft für den Moment nicht reicht. Ich weiß wie es ist, wenn immer wieder die nächsten Zumutungen anstehen, die Sorgen einen umtreiben und die Verhältnisse wütend machen. Das kann nur überfordern. Ohne Toleranz und Hinnahme von Versäumten, Gescheitertem und noch Unerreichtem wird man verrückt. Sie müssen sich auch ausruhen, müssen andere Gedanken, schöne Gefühle an sich lassen. Denken Sie mal nur an sich und versuchen Sie, etwas ziellos Schönes zu erleben. Dann kommt die Kraft wieder, neue Einsichten, Ideen und Zuversicht. Aufgeben kommt gar nicht in Frage.
      Herzliche Grüsse
      Lutz Lippke

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    • kranich05 schreibt:

      Frau Skaer,
      ich weiss nicht wie ich Ihnen helfen kann.
      Ich glaube Ihnen und erschrecke davor, wie es um Sie steht.
      Wie finden Sie Menschen, denen Sie vertrauen und die Sie unterstützen?
      AN ALLE : Wer kann helfen? Wer kennt Wege zur Hilfe?

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      • Lutz Lippke schreibt:

        Ich denke es gilt für Betroffene in Familiensachen im Grundsatz zunächst zu entscheiden, ob die Situation für die Kinder als akut gefährlich eingeschätzt wird. Hierbei sollte man so objektiv wie irgend möglich und auch gegen die eigenen Interessen denken. Das wird ohne Unterstützung kaum möglich sein.
        Wenn eine Gefährdung der Kinder nicht unmittelbar zu erkennen ist, würde ich persönlich auf eine detaillierte, öffentliche Darstellung verzichten. Das schafft sicher eine Menge Nachteile in eigener Sache, gibt aber den Kindern die Möglichkeit sich wenigstens mit irgendetwas arrangieren zu können. Leider setzen genau darauf Gericht und die Gegenseite und treiben das Spiel voran. Aber was nützt eine ungebremste Eskalation mit ungewissem Ausgang, wenn die Kinder dabei zerrieben werden.
        Sind die Kinder wirklich akut gefährdet, hängt alles von den eigenen Fähigkeiten zur Kooperation mit Jugendamt/Kindernotdiensten, der Durchsetzungskraft gegen Hilfeverweigerer und der öffentlichen Aktivierung ab. Wichtig ist m.E., mit ein paar Vertrauten die notwendigen Schritte zu besprechen und dann möglichst trasparent und nachvollziehbar zu handeln. Ich würde Fr. Skaer als juristische Beratung den ISUV empfehlen, der juristisch wie gesellschaftlich für anständige Verhältnisse wirbt und auch Einiges erstreitet. Ich bin selbst nicht Mitglied, konnte aber schon Informationen und Kontakte nutzen.
        http://www.isuv.de
        Einen Tipp bekam ich von einer Rechtsanwältin. Kinder im Blick http://www.kinderimblick.de bietet Hilfe an und wird wohl von Gerichten berücksichtigt. Hierzu habe ich aber keine eigenen Erkenntnisse.
        Ich hoffe Frau Skaer, es ist etwas für Sie dabei.

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      • Lutz Lippke schreibt:

        Ich hatter für Frau Sckaer Informationen eingestellt, die irgendwie nicht ankamen. Daher hier nur in Kurzform:
        http://www.isuv.de – Beratung / Rechtshilfe, Infos und Kontakte auch ohne Mitgliedschaft, die wesentlichen Verfassungsbeschwerden im Familienrecht wurden durch ISUV-Anwälte durchgesetzt.
        http://www.kinderimblick.de – Hilfestellungen, Tipp von einer Anwältin, die mir sagte, dass Gerichte deren Angebote beachten.

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        • und schreibt:

          Auf der Webseite KinderimBlick.de heißt es dann ehrlicher Weise unverblühmt: Kinder im Blick ist für Eltern gedacht.

          Mich stört, dass seltenst der Blick von Kindern aufgegriffen wird, sonder der angebliche Fürsorgeblick eigene Interessen kaschiert.

          Was ist mit den Kindern, die loyalitätsverpflichtet und an das Gute glaubend müssend die geistige Reife zur vollständigen Abnabelung noch vor sich haben und dazu eigtl. gerade eine brauchbare Bindung benötigen – und trotzdem in der familiären Struktur draufgehen und verkrüppeln?
          Was die Eltern verbockt haben, sodass Kinder ‚einfach so‘ weggenommen worden sind, ist da keine Mühe wert, da gibt man sich gar nicht ab. Da ist der Skandal, dass Kinder weggenommen werden größer als der Skandal, dass man Kinder überhaupt wegnehmen muss. Eine Abwägung zwischen dem eigtl familiären Problem und dem problembehafteten Lösungsversuch und immer problematische Hilfe von außen – ach wozu? Da müsste man sich als Eltern ja ehrlich hinterfragen ohne sich mit ‚Blick im Blick‘ verstecken zu können.

          Und billig ist es den staatl. problematischen Hilfeversuch anzuklagen, ohne zu beantworten zu wollen, warum dies immer noch als heilsamer für die Kinder betrachtet wird, was also noch schlimmeres zu Hause verbockt wurde.

          Anstatt falsch Anschuldigungen gegen die familiäre Situation zu diskutieren, oder über falsche oder übertriebene Bewertungen, wird lieber auf einen Skandal des (willkürlichen) Kinderklauens umgedeutet.

          und das stört mich. Mollath muss auch von Null an seine Unschuld sachlich und konkret an seinen eigenen Handlungen in einem Prozess beweisen, bzw. Vorwürfe entschärfen, und es bleibt wenig Raum für Gegenvorwürfe.
          Und selbst als er noch im Unrecht war, hat er nicht nur skandalisiert, in der Annahme frei zu kommen und so die Mühe eines Wiederaufnahmeantrages umgehen zu können. Das kostet Energie, Zeit und Geld.

          Was selbiges (sich zu reflektieren) waren die Eltern nochmals bereit zu tun – für- die Kinder, als sie -die Kinder- im Blick hatten?

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          • Lutz Lippke schreibt:

            „Mollath muss auch von Null an seine Unschuld sachlich und konkret an seinen eigenen Handlungen in einem Prozess beweisen, bzw. Vorwürfe entschärfen, und es bleibt wenig Raum für Gegenvorwürfe.
            Und selbst als er noch im Unrecht war, hat er nicht nur skandalisiert, in der Annahme frei zu kommen und so die Mühe eines Wiederaufnahmeantrages umgehen zu können. “

            Tut mir leid, ich verstehe Sie nicht. Sie reden hier wider die Unschuldsvermutung. Sie reden hier von Nothilfe des Staates mittels Verdächtigung, billigem Ermessen, Entscheidungen ohne Nachsorge etc. Ich behaupte nicht, dass es die Notwendigkeit des Wächteramtes des Staates nicht gibt, aber zur Ausübung gehört der Ausschluss von Willkür, die Fürsorge und familienorientierte Lösungssuche. Ob Kinder im Blick (schon dem Namen nach ein Angebot für Eltern) dem Genüge tut, kann ich bisher nicht einschätzen. Aber mit Ihren Ausführungen befördern Sie eine pauschale Verurteilung von Eltern für familäre und gesellschaftliche Probleme, deren Ursachen, Entstehung, Verschärfung und häufig Missdeutung zu erheblichen Teilen in der Verantwortung der Gesellschaft liegen. Möglicherweise sind Sie selbst in irgendeiner Form betroffen, dann sollten Sie Ihre Erfahrungen jedoch nicht verallgemeinern, sondern unverblü(h)mt konkret werden.

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    • Dian schreibt:

      Liebe Frau Skaer,
      Ihr hier angedachtes „Lösen“ all Ihrer Probleme wäre zum Nachteil Ihrer Kinder, die Sie damit missen müssten – für immer. Und Ihren Widersachern würden Sie damit ein – tatsächliches – Argument für die Begründung der mehr als zweifelhaften Kindesentziehung liefern.
      Zweifellos haben Sie einen weiteren Rückschlag erlitten. Jedoch glaube ich bei Ihrem Schreiben hier zu erkennen, dass Ihnen noch genügend Kraft verbleibt, auch dieses vermeintliche Unrecht zu ertragen. Sie verarbeiten dieses schrittweise und wachsen daran, werden letztlich gar stärker.
      Und ich freute mich, weiter von Ihrer Widerständigkeit zu lesen, weil es genau diese ist, welche die Herrschenden schwächt. Mit etwas mehr zeitlichem Abstand traue ich es Ihnen gar zu, Ihre „Mitarbeit“ bei der „verordneten“ Therapie genau in diesem Sinne für sich, Ihre Stärkung zu gestalten.
      Mit gespannten Grüßen und besten Wünschen
      Dian

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    • martindeeg schreibt:

      Suizid ist keine Lösung!

      Wo sind Sie? Baden-Württemberg/Bayern?

      Wenn Sie möchten, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Bin mit meinem Kind – wieder seit zwei Jahren – in ähnlicher Situation, gegen Ausgrenzung wird NICHTS unternommen. Davor über Jahre Kriminalisierung bis hinein in die Forensik, 2009/2010, vorher fünfzehn Jahre bei der Polizei.

      Mit besten Grüßen,

      M.Deeg

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  2. H. Heine schreibt:

    Gut @Opa, das hab ich verstanden: bürgerliche Gewaltentrennung meint – gegen die da unten und auch die da in der Mitte, die sich wehren, getrennt marschieren, vereint schlagen. Soweit so klar. Nur – die zwei beiden in der Viererbande, diese Justizfuzzis und diese Pressemeute, sind schon lange weder Dreck oder einfacher Müll – die ist mindestens (am besten heute noch) zu entsorgender Sondermüll …

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  3. H. Heine schreibt:

    @Opa. Widerspruch. Hier geht es um staatspolitische Grundzusammenhänge, z.B. Gewaltentrennung. Vulgo um Macht. Wer mit menschelnder Primärgruppenideologie daherkommt ist kategorial hilflos und hat schon verloren, sollte es in diesem Feld lassen und besser je nach Jahreszeit Pilze sammeln im Wald, oder im Wortshaus kartenspielen … ist auch besser für den Teint;-), Gruß, H. Heine

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  4. martindeeg schreibt:

    Mit „Florettfechten“ ist es nicht mehr getan…
    Das Muster bei dieser “Justiz” nochmal hier offengelegt anhand meines “Einzelfalles”:

    Der latente Rechtsextremismus und seine Führungskräfte:
    http://martindeeg.wordpress.com/2014/07/19/behordlich-gerichtliche-lebenszerstorung-tater-abgetaucht-3-der-rechtsextremist-clemens-luckemann-olg-prasident-bamberg-und-seine-kleinen-csu-kampfer/

    Das Auflaufenlassen mit Kindern und sonstigen “berechtigten Anliegen”:

    Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung: Täter abgetaucht – 2. Die Familienrichterin Antje Treu

    Persönliche Fußnote: als Polizist “charakterlich ungeeignet” wegen der Haarlänge:

    Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung – Täter abgetaucht: 1. Der Polizist Roland Eisele

    Es hilft m.E. nur noch maximale öffentliche Transparenz.

    Mit besten Grüßen.

    M.Deeg

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    • gast schreibt:

      Sehr geehrter Herr Deeg,
      vor längerer Zeit hatte ich Ihnen schon einmal geraten, auf ihrem Blog übersichtliche Strukturen anzulegen, und den interessierten Leser etwas an die Hand zu nehmen, und kurz darzustellen, worum es Ihnen eigtl geht.
      Leider ist das nicht geschehen, und wieder schreibe ich lieber nochmal diesen Ratschlag, als dass ich die Geduld aufbringe, mich durch ihren Blog zu wühlen.

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      • martindeeg schreibt:

        Die Aufklärung von Straftaten im Amt kann m.E. nicht davon abhängen, wie strukturiert diese vom jeweiligen Geschädigten öffentlich gemacht werden (können).

        Den Blog sehe ich mittlerweile v.a. auch als Beweismittel: die Täter sind benannt, die Beweise vorliegend.

        Justizskandale und Lebensvernichtung durch Behörden werden vielleicht tatsächlich erst dann für größere Kreise interessant“, wenn die Leitmedien sie in allgemeinverdauliche Empörung pressen.

        Andererseits habe auch Rückmeldungen, dass durchaus möglich ist, zu erkennen, „worum es mir eigentlich geht“. Ohne zeitlichen Aufwand geht das allerdings nicht.

        Verzeihung, aber ich bin zwischenzeitlich etwas dünnhäutig – einfach weil die Schädigungen und Vertuschungen ungeniert und mit mit massiven Folgen weiterlaufen – was sicher nicht an mangelndem Engagment meinerseits liegt!

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  5. tokchii schreibt:

    Was ich an der Wiederaufnahme des Mollathfalls überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, weshalb überhaupt nicht zur Sprache kommt, dass an sich für die Anzeige einer Körperverletzung eine dreimonatige Frist gilt, also bis zu drei Monate nach der Tat oder Ihrem Bekanntwerden angezeigt werden kann, danach ist die Tat sozusagen verjährt.
    Von Verjährung ist in diesem Prozess jedoch von allen Seiten (Anklage, Verteidigung, Richter, Presse, Öffentlichkeit) ausschließlich im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung oder Abrechnungsbetrug die Rede.
    Einige Jahre nach einer Körperverletzung diese Tat überhaupt anzeigen zu können bedarf schon irgendwelcher Sondergesetze oder guter Beziehungen, kann’s mir nicht erklären. Und die für Aufklärung in diesem Fall zuständigen wollen das offenbar überhaupt nicht zur Sprache bringen. Statt dessen fokussieren sie sich auf Mollaths psychischen Zustand, genauso, wie vor acht Jahren auch schon. Es ist zum Haareraufen!!!

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    • Joachim Bode schreibt:

      Guck mal da:

      http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29

      unter „Besonderheiten“:

      Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt (§ 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird. Andernfalls wird das Opfer auf den Privatklageweg verwiesen.

      Mollath ist u.a. wegen „gefährlicher Körperverletzung“ angeklagt.

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      • tokchii schreibt:

        Dass Mollath wegen Gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, ist mir klar. Jedoch kann ich mir auch nach gründlicher Lektüre von Wikipedia und dem STGB Paragraphen nicht so ganz erklären, warum.
        1. Gift war nicht, 2. Waffe oder gefährliches Wekzeug war nicht, 3. hinterlistiger Überfall war nicht, 4. mit einem anderen gemeinschaftlich war nicht, 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung wurde vom Gutachter atomisiert, da das Attest Reichel nicht belegt, dass eine solche, sprich das Würgen, tatsächlich statt gefunden hat.

        In der Initialanzeige war wohlgemerkt von den angeblich von Mollath zerstörten Reifen nicht die Rede, es ging lediglich um häusliche Gewalt gegenüber P3M, wobei die Polizei selbst offensichtlich gar nix selbst ermittelte, sondern ausschließlich von P3M beigebrachte „Beweise“ verwendete. Die Mühe, in der Nachbarschaft nachzufragen, ob dort etwas gesehen oder gehört wurde, machte man sich nicht, aber man stufte sofort, ohne Zeugen, ohne echte Beweise (P3M hat z. B. niemals einen Notruf abgesetzt, trotz angeblich lebensgefährlicher Behandlung), die Taten als „gefährliche Körperverletzung“ ein und erkannte öffentliches Interesse an ihrer Verfolgung.
        Dies bleibt in meinen Augen nicht nachvollziehbar. Denn blaue Flecke als gefährlich einzustufen, geht etwas zu weit, denke ich. Mehr als eine einfache Körperverletzung gibt das Attest Reichel objektiv nicht her, die Vermutung, Molkath hätte seinerzeit Waffen besessen, stellte sich als Hirngespinst der P3M heraus, jedenfalls konnte bei einer nicht angekündigten und für Mollath wohl überraschenden Hausdurchsuchung nichts dergleichen sichergestellt werden.

        PS. Handgreiflichkeiten in einer kriselnden Beziehung als hinterlistigen Überfall zu Werten halte ich für völlig abwegig.

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    • gast schreibt:

      „Statt dessen fokussieren sie sich auf Mollaths psychischen Zustand, genauso, wie vor acht Jahren auch schon. Es ist zum Haareraufen!!!“

      Dazu empfehle ich die ersten Protokolle auf strate.net. Da erklärt die Richterin – auch zu meiner Beruhigung zu demselben von Ihnen angesprochenen Problem – dass sie einerseits verpflichtet ist, den professionellen Rat des Gutachters einzuholen, aber am Ende sie selbst bewerten muss, unter anderem in Hinblick auf die zeitliche Distanz zu den Taten, und der aktuellen Begutachtung. Zumindest habe ich das so verstanden. Für exaktere Wiedergabe verweise ich auf die ersten Protokolle.

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    • gast schreibt:

      Ebenfalls interessant:

      Die Begebenheit zu Silvester wird wieder aufgebläht für ein weiteres Beispiel eines gewaltbereiten Muster Mollaths.

      Dass sich Menschen affektiv ärgern, sich im Zaum halten, um sich kurz darauf zu fassen und sich zu beruhigen: Bestätigung für zwei gravierend unterschiedliche Gesichter Mollaths – obwohl das für jeden gilt.

      Dass er dabei verbal aggressiv auftritt, vielleicht aggressiver und eloquenter oder auch vulgärer oder nur bestimmter, wird als Zeichen für seine Gewaltbereitschaft ausgelegt – weil er sich angeblich affektiv so stark treiben lässt und sich nicht mehr unter Kontrolle habe.

      Das ist schon ziemlich dreist! Gerade wenn man ihm, Mollath, zu dem Zeitpunkt hohe affektive Aufgeladenheit und verbale Aggressivität unterstellt, gerade dann muss man feststellen, dass er eben gerade nicht handgreiflich und gewalttätig geworden ist. Dazwischen gegangen, und die Spannung nicht aushaltend, sind andere. Das beweist aber nur ein Gefälle hinsichtlich der Spannung. Wo der eine schon einknickt, bleibt der andre bei seiner Meinung. Wo einer schon schlichtet, kann der andere noch eine Zuspitzung aushalten.

      Also die Anspannung in der geballten Faust, und die Angst vor der geballten Faust, wird subtil als Zeichen für Gewalttätigkeit ausgelegt, und diese Angst der Umstehenden geht über die Realität, dass diese Faust eben nicht zugeschlagen hat.

      Wieder einmal untergräbt die Angst oder die Andeutung die wahre Realität, dass Mollath seine Affektivität nicht im Griff habe, als ob das bloß mentale Auftreten von Affektivität ein Verbrechen wäre, und man schwingt sich zu einer Mentalpolizei auf und falsche (aber immer noch normale Affektivität) wird mit dem Ausleben derselben gleichgesetzt und nicht mehr unterschieden.

      Das ist das immer gleich Muster: Man ersetzt die Tat, durch die Befürchtung. Nicht mehr die Tat, sondern eine mentale Spannung wird stattdessen schon als vorwegnehmende Tat gedeutet. Da stand Mollath angsteinflößend in der Türe – ein Verbrechen? Da ist Mollath verbal aggressiv – eine Gewalttat?

      Am meisten stört mich, dass hier allein die Genderzugehörigkeit die Rollenverteilung und Verantwortung einseitig auf den Mann Mollath verschiebt.
      Zwischen Mann und Mann würde dieses Konstrukt, dieses Bild einseitiger Diskussionsaggressivität nicht funktionieren. Mollath als Frau mit einem Mann streitend: Lächerlich.

      Aber da Mollath ein Mann ist, und Frauen hilfsbedürftige verbal nicht aggressive Opfer sind, braucht es bloß eine verbale Auseinandersetzung, sodass niemandem auffällt, dass dieser Silvestervorfall kein Beispiel für Gewaltbereitschaft ist, sondern nur für Gewaltlosigkeit trotz unterstellter hoher Affektivität herhalten kann.
      Aber das Bild von der schwachen Opferfrau und dem aggressiven Tätermann ist so stark, dass niemand mehr die Realität festhält, nämlich dass zwischen mentaler Affektivität und Gewalt der Wille steht, und Mollath eben gerade nicht handgreiflich geworden ist. Das Bild von der passiv-hilfsbedürftigen Opferfrau ist so stark, dass die Mitschuld an der verbalen Auseinandersetzung überhaupt erst gar nicht hinterfragt wird.

      Frau ExMollath könne nur noch auf dem Bügeltisch essen, Zimmer verboten. Reden wir hier noch von einem mündigen vernunftbegabten Wesen, welches den Esstisch nicht aufräumen kann, nicht Zimmer betreten und Verbote übertreten kann?
      Nein, man konstruiert eine ‚Opferfrau‘, somit wird all dies – ohne sich lächerlich zumachen – als Beleg (nicht für die peinliche Unmündigkeit einer erwachsenen vernunftbegabten Frau) für die Aggressivität, Verrücktheit, Gewalt eines Mannes gedeutet. Windig und pfiffig genug, um in der Finanzwelt erfolgreich zu überleben – aber zu Hause ein Opfer, welche jegliche Mitverantwortung auch ihrer freiwillig eingegangenen Ehe beim Hauseingang ablegt?

      Es ist typisch, und leider traurig, dass Mollath als Mann nicht einfach selbiges für sich beansprucht, und anstatt des männlichen Widerstandskämpfers die Rolle des beängstigten und bedürftigen Ehemannes einnimmt.
      Da kommen zig Leute, auch welche die nicht notwendiger Weise dabei sein müssen zu seinem Haus, und er, der Einzelne, steht nicht als asymmetrische Opfer einer mächtigen und staatsbemächtigten Gruppe gegenüber, nein, er wird in das Bild des aggressiven Mann, dem Widerkämpfer gedrängt.

      Dass Mollath womöglich gewalttätig gegenüber seiner Frau war, und sich dann zu Recht verantworten muss, und zwar hart bestraft – ist eh klar, wenn es juristisch sauber festgestellt wird. Dass aber mit dem Frauenopferkonstrukt jede Eigenverantwortung einer jeden mündigen erwachsenen Frau zu Lasten Mollaths dargestellt werden kann, ist einfach nur widerlich.

      Wer zwang denn die Silversterbegleitung zur Widderrede, hat irgendjemand die Begleitung zum Reden und argumentieren gezwungen? Nein – aber a priori ist Mollath, der Mann, der Agitator – klar.

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      • tokchii schreibt:

        Na ja, die Bewertung verbaler Äußerungen als Gefahr für die Allgemeinheit scheint bei deutschen Behörden Usus zu sein.
        Beim Herrn Mollath soll sie als Beleg für Gefährlichkeit herhalten, Martin Deeg wurde beim Halbmarathon 2010 in Stuttgart verhaftet und in die Forensik eingeliefert, weil er wohl mal gesagt hatte, irgend eine Situation sei so nervig, da könnte man Amok laufen (gelaufen ist er aber nur Halbmarathon), selbstredend war er als die berühmte Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft.
        Ich selbst werde wie eine Schwerstverbrecherin verfolgt, besser gesagt gejagt von der Polizei hier in Hessen, weil ich dummdreisten Polizisten mal meine Meinung mitgeteilt habe, während Menschen, die mir lebenslange Schäden geprügelt haben und mich foltern frei und ungestört von jeder öffentlichen Verantwortungsübernahme weiterhin tun und lassen können, was sie wollen….
        Ja, Gedankenverbrechen sind wohl schwer im kommen. Dafür brauchen sich aber andere Verbrecher keine Sorgen zu machen: korrupte Politiker, abrechnungsbetrügende Ärzte und Krankenhäuser, Banken und Versicherungen, die ihre Kunden schamlos abzocken, Firmen, die im Ausland Menschenrechte aufs allergröbste missachten, Kinderschänder, heimlich für Pornoseiten (Überwachungs-)Bilder Beschaffende usw. usf.

        Das Bild der klaren Rollenaufteilung zeigt am Beispiel Mollath, wo eine Frau punkten kann, ’naturgemäß‘ als Opfer. Dieses völlig starre Klischee klarer geschlechtsbedingter Eigenschaften von Menschen ist so weit verbreitet wie falsch. Es bedingt an anderen Stellen unter anderem die Benachteiligung von Frauen im beruflichen Leben, denn Führungsrollen etwa werden Frauen aufgrund der ihnen zugeschriebenen Emotionalität, Weinerlichkeit, ja ihres ‚Opferschicksals‘ kaum zugetraut, dazu schrieb Herr Ex-BVerfG-Richter Papier/Heribert Prantl kürzlich einen interessanten Beitrag in der SZ.

        Schaurig bei alledem ach so Gendertypischen ist, dass selbst in der Wissenschaft mittlerweile eine (Bezeichnung von mir gewählt, so wohl nicht derzeit gebräuchlich) eher biologistische Sichtweise die Charakterisierung von Genderdifferenzen bestimmt, und nicht mehr die aus aufwändigen Untersuchungen in den 90er Jahren, die zum Ergebnis kamen, dass geschlechtliche Differenzen eher durch Sozialisation denn durch biologische Determinanten bedingt werden.
        Leider ist dieser sehr an die Eugenik erinnernde Perspektivwechsel nicht nur im Bereich der Geschlechterforschung zu verzeichnen, sondern eben auch für Psychologie/Psychiatrie im Allgemeinen. Aus meiner Sicht dient’s dazu, Gelder in Genforschung zu pumpen, Stichwort hier „Gründerförderung“ (u.a. KfW Bank) sowie den Pharmafirmen eine Grundlage zur Entwicklung neuer Medikamente zu liefern (Bsp. hier: MS: zahlreiche neue, meist extrem teure Medikamente, die kaum was nützen, werden auf den Markt gebracht. Die Erkrankten jedoch, die Marihuana/Haschisch ausprobiert haben, bestätigen es sei sehr hilfreich, gestützt von Studienergebnissen. Marihuana bleibt jedoch in Deutschland verboten, weil angeblich böse, diejenigen die es zu medizinischen Zwecken benutzen, müssen nicht nur ihre Therapie selbst finanzieren, sondern gelten auch noch als Kriminelle!!!). Ein Riesenbusiness also, das halt ein Bißchen manipuliert, um sich finanziell in trockenen Tüchern zu wähnen bzw. die eigene finanzielle Situation auf Kosten der Gesundheit und Lebensqualität von Tausenden anderen zu verbessern.
        Dennoch erschreckend für jeden, der mit dem Begriff Eugenik etwas anfangen kann.

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      • tokchii schreibt:

        Meine Antwort auf diesen Beitrag hat wohl ein ganz schlaues supergeheimes Programm gefuttert. Ich habe sie aber gescreenshotet und werde mir bei Gelegenheit, die sich übers Wochenende sicher ergibt, die Mühe machen, sie nochmal hier einzutippen….

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