Zweierlei Mollathprozess

Seit 7.7.2014  die Wiederaufnahme des Mollathprozesses.

I

Da geht es nun wieder um Prügelei, um Würgen, um Freiheitsberaubung und Reifenstechereien. Um Waffenbesitz geht es wohl diesmal nicht. Es geht also um das, wofür sich damals dutzende hochbezahlte Justiz- und andere Beamte nicht im geringsten interessierten. (Obwohl immerhin vorgestern der Zeuge Dolmany sagte: „Da hat er mir leidgetan. Wenn Sie sehen, wie dann die Weichen gestellt werden hin zu einem fatalen Schicksal – da wird es einem als Verteidiger ganz anders.“ (zitiert nach SPON/Lakotta)).

Jahr um Jahr hat sich fast niemand interessiert aus der ganzen stolzen Phalanx der bayerischen und überbayerischen Rechtsstaatsjuristen und -forensiker.

Das ändert sich jetzt gründlich. Wieder werden dutzende Juristen und sonstige gutbezahlte Beamte tätig, diesmal hochinteressiert, hochmotiviert. Viele Tage tiefschürfende Wahrheitsfindung stehen uns bevor. Zweifellos wird brillante Logik glänzen, subtile Abwägungen werden zu bestaunen sein; die unparteiische blinde Göttin! Kurz: Festtage des bayerisch-bundesdeutschen Rechtsstaats. Alles andere wäre arg enttäuschend.

Für Mollath reicht’s hoffentlich zu etwas mehr als einem zerkratzten, angeschmuddelten Persilschein.

II

Eine zweite Ebene des Prozesses wollte Mollath, der aufrichtige Dickkopf, am 7.7 gleich in Gang setzen: „Gutachter Nedopil möge das Lokal verlassen.“ Strate sekundierend: Darauf bestehe zwar kein Rechtsanspruch aber Mollath könne man doch mal den Gefallen tun. „Nö“, sagte das Hohe Gericht.

Nun wird Mollath schweigen, und der Gutachter wird aus der Fülle seiner nonverbalen Verhaltensweisen ein sicher imponierendes Gutachten basteln. Vielleicht ist es ja in jovialem Geist gehalten und M. wird diesmal nicht zum gemeingefährlichen Spinner stilisiert. Eine Farce das Ganze!

Das ganze riesige, vielgestaltige Skandalfeld der forensischen Gutachterei, das während der Hoch-Zeit der öffentlichen Mollathdiskussion qualifizierte kritische Aufmerksamkeit erfuhr, fällt als zweite Prozessebene aus. Sollte immer ausfallen, denn der im Halbdunkel liegende Droh- und Willkürbereich wird gebraucht; zunehmend, wie die Zahlen der BRD beweisen. Das hätte die konzentrierte und zugleich noch viel breitere öffentliche Diskussion gebraucht. Nichts Anderes beabsichtigte seinerzeit Fritz Letsch mit seinem (ja, wenig sensibel – geschenkt!) vorgebrachten Vorschlag. Doch der lag jenseits von Mollaths Horizont, und die sich zu Auguren aufgebaut hatten (Wie ging das vor sich?) droschen los. Am Ende hatten sie zwar nur Platzpatronen zu bieten… doch genügend Opfer gefunden.

Vielleicht bin ich aber gar zu pessimistisch, zumal doch der große Strate mit seinem neckischen Antrag dem Gustl zur Seite steht. Soll ein Klassiker das letzte Wort haben. Helmut Kohl sein Name: „Mal sehen, was beim Schdradde hinten ‚rauskommt.“

 

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31 Antworten zu Zweierlei Mollathprozess

  1. Wenn alle Handgreiflichkeiten und Sachbeschädigungen dazu führen würden, dass der Täter als Unzurechnungsfähiger weggesperrt würde, hätten wir in diesen Häusern Überfüllungen.
    In diesem Fall müssen Beziehungen eine Rolle gespielt haben. Sieben Jahre sind selbst wenn es die Wahrheit war, dass Reifen zerstochen worden sind und Schläge ausgeteilt wurden einfach ungerecht. Bedenken wir bitte, dass es uns alle viel schlimmer tifft, was die hohen Herren mit unserem Geld machen, die dann vor Gericht mit fünf Anwälten antanzen und sogar frei gesprochen werden. Zurzeit der Skandal der HSH Nordbank. Doch glauben Sie mir, unglaublich viele solche Gewissenlosen tronen in Banken und Gerichten. Sie machen die Einkommenschwachen gern rasch zum Opfer. Normal schreit kein Hahn danach!

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  2. 5jahrehartz4 schreibt:

    Eine zweite Ebene des Prozesses wollte Mollath, der aufrichtige Dickkopf, am 7.7 gleich in Gang setzen: „Gutachter Nedopil möge das Lokal verlassen.“ Zitatende

    nixxe Dickkopf – hätte er nur 10 Sekunden gewartet hätte man das als schweigende Zustimmung ausgelegt
    auf jeden Fall ist so ein Gutachten ein guter Beweis dass auswürfeln sicher billiger und zuverlässiger ist.
    Wieso wird Gustl Mollath überhaupt begutachtet, wenn es eine Wiederaufnahme ist und die bisherigen Abläufe um es höflich zu sagen den Ruch des kriminellen hatten? Oder will das ‚Gericht‘ Zeit sparen?

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  3. Lutz Lippke schreibt:

    Das mit den 2 Prozessebenen sehe ich genauso. Allerdings halte ich es für notwendig, dass man diese Unterscheidung auch akzeptiert und wenn auch nur aus Pragmatismus. Mollath und damit Strate geht es zuallererst um die 1. Prozessebene, die den Einzelfall abhandelt. Wenn man sich Mollaths Situation vor Augen führt, sicher auch nachvollziehbar. RA Strate sicherlich auch deshalb, weil er als Rechtsorgan ein Teil des Systems ist und sich systemisch verhält bzw. verhalten muss. Damit meine ich systemisch korrekt im Sinne von Mollath. Das ist keinesfalls selbstverständlich und leicht gegen das Gericht durchzusetzen. Dass die selbstlose Unterstützung vieler Bürger den Beiden überhaupt erst die Möglichkeit dazu verschaffte, kann man auch als Win-Win-Situation annehmen.
    Wenn es Mollath und Strate schon jetzt gelingt, den Einzelfall in seiner prozessualen Jämmerlichkeit vorzuführen, sollte man die Schwierigkeit und die geballte Gegenwehr nicht unterschätzen. Wenn sich damals verantwortliche Entscheidungsträger mit eigener Unfähigkeit, Desinteresse und Vergesslichkeit herausreden müssen und heutige Entscheidungsträger sich erstaunt über den Einzelfall zeigen, steckt darin natürlich ein gehöriges Maß an Heuchelei. Wer den Alltag am Gericht kennt oder als Betroffener erfahren hat, weiß aber welches Muffensausen der schwarzen Götter sich damit offenbart. Im Normalfall haben sie sehr viel erhabenere Ausreden und maßen sich Unfehlbarkeit und Übergesetzlichkeit an.
    Es obliegt nunmehr uns, also der Gesellschaft, aus diesem Material die 2. Prozessebene aufzumachen. Auch dies ist nicht leicht. Wer z.B. bei beckblog auf die Üblichkeit der Erkenntnisse dieses Einzelfalls für einen erheblichen Teil von Verfahren und notwendige Konsequenzen in der Justiz hinweisen will, wird spurlos wegzenziert. Die etablierten Medien spielen mit der Dosierung der Wissensvermittlung und psychologisierter Deuterei. Das heißt die juristische und mediale Sparte möchte die Verallgemeinerung gerne im Griff behalten und damit die gesellschaftlichen Konsequenzen für den Berufsstand. Es geht also m.E. jetzt darum, hier korrigierend unter die Arme zu greifen und möglichst substantiiert diese 2. Prozessebene (eben die gesellschaftliche) zu ergänzen. Die bisherigen Erfahrungen aus der Initiativ-Phase und der Aufklärung in der Ukraine-Krise könnten uns dabei helfen.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Auf Becblog wird der Prozess intensiv behandelt. Beckblog liefert insofern aber nur das Ausgangsmaterial für einen umfassenden Diskurs. Wer vom Einzelfall abstahiert, wird schnell wegzenziert. Die Zensurpraxis der Blog-Juristen ähnelt abgeschwächt der Protokollierung und Dokumentation durch Gerichte.
      Ist mein heute, veröffentlichter Kommentar auch ein Zensurkandidat?
      #50
      Lutz Lippke 14.07.2014
      Danke Herr Sponsel für Ihr unermüdliches Wirken nicht nur zu Grundfragen der Psychiatrie. Ich fasse mal Ihre Aussagen für mich etwas anders zusammen.
      „Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn Staatsanwälte und Richter mit einem „Fall“ befasst werden, in dem sie noch nicht einmal die grundlegende höchstrichterliche Rechtsprechung kennen oder respektieren“
      „Leider hat die forensische Psychiatrie bis jetzt keine wissenschaftlich begründete und praktische Methodik vorgelegt“
      „Ihre Methoden erschöpfen sich bislang meist im Meinen, Mutmaßen, Phantasieren, Spekulieren.“
      „Einmal mehr zeigt der Fall Mollath die extremen Schwächen unseres Rechtssystems“
      „Hier liegt viel mehr und auch grundlegendes im Argen.“

      Es wird schnell klar, dass man Rechtssystem/Richter und forensische Psychiatrie/Gutachter beliebig in diese Sätze einbauen kann. Zumindest in der Anwendung (Gesetzgebung/Rechtspflege/Begutachtung/Unterbringung) des in deutscher Lehre gebildeten Personals ist die fehlende Wissenschaftlichkeit und Methodik für beide Disziplinen prägend. Wenn auch die zur Disziplin gehörende „Forschung“ darauf nicht kommt (Sie Herr Sponsel beweisen ja als Ausnahme die Regel), zeigt sich schon am praktischen Beispiel die fehlende Wissenschaftlichkeit. Wissenschaft ohne Methode ist wie Fussball ohne Ball. Reines Posing! Da beißt die Maus keinen Faden ab.
      http://blog.beck.de/2014/07/10/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-eindr-cke-vom-dritten-tag#comment-59247

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  4. tokchii schreibt:

    „Aus der Fülle seiner nonverbalen Verhaltensweisen ein imponierendes Gutachten basteln“
    Ich bezweifle, dass Prozessbeobachtung dazu geeignet ist, Grundlage eines psychologischen/psychiatrischen Gutachtens zu sein. In einem Gerichtssaal zu sitzen mag zwar für Richter, teilweise auch Gutachter, Alltag sein, für einen Normalbürger jedoch wird es für gewöhnlich eine Ausnahmesituation darstellen.
    Möglich ist bestenfalls eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der gemachten Aussagen, ein Blick in die Seele der sie vortragenden ist allerdings kaum möglich. Genau dies, genauer noch der psychische Zustand zur Tatzeit, soll aber beurteilt werden. Auf das Ergebnis bin ich gespannt.
    Weshalb rein formal ein neues Gutachten bzw. Gutachter bestellt wurde, ist mir nicht ganz klar. 1. das Initialgutachten wurde gegen die Regeln der ärztlichen Kunst erstellt, die Unterzeichnende Ärztin bekam Herrn Mollath nie zu Gesicht. 2. der Eröffnungsbeschluss für das Sicherungsverfahren fehlte wohl, 3. Das Gutachten Reichel war wohl irgendwie unecht, also steht gar in Zweifel, ob die behaupteten Verletzungen tatsächlich so vorhanden waren, Fotomaterial davon fehlt.
    Bei dieser Sachlage den Fokus derart auf Herrn Mollaths Psyche zu legen, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Aber für das Gericht anscheinend schon.

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    • 5jahrehartz4 schreibt:

      Bei dieser Sachlage den Fokus derart auf Herrn Mollaths Psyche zu legen, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Aber für das Gericht anscheinend schon. Zitatende

      man bewirft Menschen mit demselben Dreck in dem sich diese Justiz suhlt und hofft das irgendwas hängen bleibt und wenn doch nicht, kann man immer noch behaupten ‚die Person war 10 mal schmutzig, also muss da was nicht stimmen‘ – mit derselben Logik kann man auch eine Bank überfallen und wenn man erwischt wird diese verklagen weil sie ja zur Tat anstiftete, denn ohne Bank, kein Überfall.

      Frage bleibt, was kostet so ein Gutachten? Tagessatz plus Spesen?
      Und wenn man dann die Aussagen des Gutachters zugrunde legt dass die Hälfte der Gutachten sowieso nicht stimmen, dann sieht man wenigstens wie man sich sein Geld ersitzen kann.
      PS vor allem ist dieses Gutachten sofort anzuzweifeln, falls es überhaupt erstellt wird – denn das ganze Vorgehen ist reiner (Psycho)Terror

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      • Lutz Lippke schreibt:

        Wie ich auch schon erwähnte, die deutsche Gerichtsbarkeit als Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme und Gebührenverteilsystem. Wer schon erlebt hat, wie aus einem Sachverhalt durch Gerichte leicht dutzende Verfahren generiert werden können, weiß worum es geht. Der Sumpf ist gefährlicher und umfassender als wir es ahnen. Ein Problem ist, dass auch ernsthaft bemühte Juristen angesichts der realen Zustände und ihrer öffentlichen Verleugnung wie das Kaninchen vor der Schlange stehen. Sie sollten ihre Erkenntnisse aber deutlicher aussprechen, damit die Zivilgesellschaft endlich aufwacht. Auf Eines kann man nämlich setzen, eine Nachhaltigkeit dieses rechtlichen Morastes ist ausgeschlossen, er ist weder natürlich noch selbsterhaltend, sondern lebt als Schmarotzer von uns allen und braucht ständig neue Opfer.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Es ist ja schon fast bedauerlich, dass Nedopil nicht dazu kommen wird, ein Gutachten vortragen zu dürfen:
        Was Mollath anbelangt, fehlen dafür – jetzt schon – zu sehr irgend welche Anhaltspunkte für die vorgeworfenen Tatbegehungen.
        Viel interessanter und aussagekräftiger für das gesamte Verfahren wäre die Begutachtung einiger der zahlreichen Zeugen aus der Sicht des Psychiaters. Da würde es selbst mir als Laie nicht all zu schwer fallen, massive Persönlichkeitsstörungen feststellen zu können. Ferner die nicht nur bei Frau Maske, sondern angeblich auch beim Arzt M. Reichel (der ist kein Doktor! – so zumindest seine Homepage im Netz…) auftretende Rechtschreibeschwäche, die wohl bei Abitur, Numerus Clausus, Studium und Berufsausübung keine Rolle gespielt haben soll.
        Ein Tummelfeld für jeden Psychiater und alle, die sich dafür halten.
        Aus dem Vollen schöpfen könnte man bei den Widersprüchen im Rahmen mancher Zeugenaussagen, aber auch bei dem sich bei vielen Zeugen abzeichnenden Demenz- oder auch Alzheimer-Syndrom, was das Erinnerungsvermögen anbelangt.
        Inzwischen könnte einem sogar der Verdacht kommen, dass die Nebenklage der Verteidigung von Mollath fleißig in die Hände spielt.

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        • Joachim Bode schreibt:

          Ergänzung meines letzten Satzes (s.o.):

          Vielleicht liebt sie ihn noch?
          Wenn ich mir dagegen den jetzigen Ehemann vergegenwärtige, könnte ich das gut verstehen….

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        • Dian schreibt:

          Ich bewundere Ihren Optimismus, verehrter Richter i. R., „dass Nedopil nicht dazu kommen wird, ein Gutachten vortragen zu dürfen“. Ich glaube kaum, dass der Créme-de-la-créme-Gutachter N. die mehrwöchige Verhandlungszeit umsonst „absitzen“ soll und wird.
          Und wenn das Gericht – aus welchem zwielichtigen Grunde auch immer – z. B. ein Psychogramm Mollaths von N. einfordern wird, so wird er sich kaum davor „drücken“ können, außer er hat „zu wenig Beobachtungen“ oder würde Ähnliches vorschieben. Im Erfinden von „Gründen“ ist doch die Justiz, im Speziellen die Bajuwarische Meister – da bin ich nicht (wollend) optimistisch, aber doch wenigstens belesen genug und sogar ein wenig erfahren, um dies zu befürchten.
          Wenn Sie, Herr Bode, die Freundlichkeit hätten, mir Ihren Optimismus so weit zu unterlegen, dass ich ihn verstehen kann, dann werde ich Ihnen im Gegenzug offenbaren, wofür ich befürchte, dass das oder gar die(?) „Gutachten“ Verwendung finden werden. Hilfe: Warum braucht ein gerichtlich bestellter Psychiater „irgend welche Anhaltspunkte für die vorgeworfenen Tatbegehungen“? Widersprechen Sie sich nicht selbst, indem Sie zu N.s Gutachten über Zeugen fabulieren?
          (Kleiner Vorgriff: Ja, ich habe auch eine dunkle Seite.)

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        • Lutz Lippke schreibt:

          Ich befürchte, vermutlich mit Dian, dass dem Vorgehen schon Kalkül innewohnt.
          Bei aller Rechtfertigung für die Reduktion des Verfahrens auf die (rechtsstaatliche?) Wiederholung des Strafverfahrens gegen M., fallen mir einige unangenehme Dinge auf.
          1. Fehlverhalten und Erinnerungslücken von Juristen werden sofort mit versehentlich, nachvollziehbar oder fahrlässig vor Konsequenzen abgeblockt
          2. Gleichzeitig werden private Dinge aus Mollaths Leben in alle Richtungen gedeutet und veröffentlicht
          3. Grundsätzlich wird von einer sachlichen, auf Gesetzen und der Verfahrensordnung basierende Prüf- und Vorgehensweise zugunsten eines Potpourri von Möglichkeiten, Spekulationen und Meinungen verzichtet.
          Ich befürchte schon länger, dass die Methodik der Rechtswissenschaften, wie Verfahren überhaupt zu führen und dokumentieren sind, allenfalls rudimentär existieren. Faktisch ein Dickicht von Pseudowissenschaftlicheit im Dienste des Staates. Kein Wunder ist damit die Anfälligkeit für Willkür aufgrund charakterlicher Defizite der Entscheidungsträger oder Einflussnahmen von außen (Politik, Medien). Bei den Psychiatern sieht es wohl nicht so viel besser aus, zumindest wenn es um Dienstleistungen für den Staat geht. Während der Hilfesuchende immer noch Rechte hat und eben ganz unwissenschaftlich gut ist was hilft, oft in Form von Hilfe zur Selbsthilfe, geht es im Bereich der Begutachtung gerade nicht um Behandlung und Hilfestellung. Ohne jetzt die Quelle sicher benennen zu können, war es wohl M. Lütz in „Hilfe, wir behandeln die Falschen“ wo diese Fehlleistung der Psychiater thematisiert wird. Man bildet sich nicht nur in Psychiaterkreisen ein, dass man die Diagnose- und Therapiemittel für einen einsichtigen Kranken gleichermaßen für eine Begutachtung und „Bearbeitung“ eines „Uneinsichtigen“ anwenden kann. Ein „Uneinsichtiger“ weil offensichtlich vollkommen Unschuldiger war Lehrer Arnold, der von Gerichten und Psychiatern eingesperrt, sozial gedemütigt, isoliert und letztlich auch sein Tod billigend in Kauf genommen wurde. Dies sollte eigentlich Mahnung genug sein. Aber was sagt man das Kranken, denn psychisch Auffällige sitzen im Gericht häufig auf beiden Seiten des Richtertisches. Auf der erhöhten Seite nur grundsätzlich uneinsichtig, nicht begutachtet und ohne Aussicht auf Behandlung.

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          • Dian schreibt:

            Der Richter i. R. Joachim Bode hat sich zu früherer Zeit hier auf dieser Seite in eigenen Artikeln different zu seinem eigenen Vertrauen in die (Regensburger) Justiz geäußert, wie man leicht nachlesen kann:

            Widerspruch, Herr Dr. Strate!

            Die trotzigen Richter des Landgerichts Regensburg

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          • Joachim Bode schreibt:

            Vertrauen hängt vom Verhalten ab, in das man vertrauen soll. Wenn sich Justiz ordnungsgemäß (gesetzmäßig) verhält, dann ist Vertrauen in (diese) Ordnung gerechtfertigt.

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          • Lutz Lippke schreibt:

            Ich stimme Herrn Bode vollkommen zu. Meine Kritik zielte nicht darauf ab, gesetzmäßiges Vorgehen schlecht zu machen, weil es grundsätzlich nur begrenzte Wirkung hat. Nicht alles ist justiziabel und sollte es auch nicht sein. Vielmehr bin ich überzeugt, dass sich bei Einhaltung der derzeitigen Gesetze und Pflichten durch die Justiz sukzessive eine Verbesserung des Gesamten ergeben würde. Nicht zuletzt weil schlechte Gesetze eben auch von Richtern einer Überprüfung durch das BVerfG zugeführt würden und der Gesetzgeber irgendwann auf schlechte Gesetzgebung verzichten würde. Eine klare und gerechte Rechtsprechung sorgt auch schon im Vorfeld für Streitbeilegung. Anwälte wären wirkliche Berater und nicht je nach Geldbeutel des Mandanten Gerichtsdiener oder Gerichtsschreck. Die Justiz könnte sich mit solcher Substanz sogar echte Reputation, Unabhängigkeit und bedarfsdeckende Finanzierung sichern. Die positiven Wirkungen auf die Gesellschaft wären kaum zu überschätzen. Darin liegt wohl ein genau das systemische Problem der Justiz, nämlich der Funktion als Herrschaftsinstrument.

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        • Joachim Bode schreibt:

          „Die waren alle befreundet. Die haben sich bestimmt untereinander abgesprochen.“

          Na also.

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          • Dian schreibt:

            Ihr Beitrag hier, Herr Bode, ist für mich völlig nebulös.
            Aber er gibt mir Gelegenheit mich bei Ihnen ehrlich zu machen. Ich sagte Ihnen weiter oben zu, meine Phantsie in Sachen Nützlichkeit der Begutachtung durch Nedopil offenzulegen, wenn Sie mir denn Ihren Optimismus in entgegengesetzte Richtung erläutern. ICH ZIEHE ZURÜCK! Ich möchte mich keinesfalls zum ungewollten Helfer von Mollaths Widersachern machen. Auch wenn ich deren Intelligenz für höher als meine eigene erachte, so kann es dennoch sein, dass ich einen „exclusiven“ Gedanken entwickle. Diese „Schützenhilfe“ würde ich mir nicht verzeihen.
            Insofern danke ich Ihnen für Ihr (abermaliges) Übersehen meiner Frage.

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          • Joachim Bode schreibt:

            Hier die Fundstelle:

            http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-laesst-nicht-locker/1092979/mollath-laesst-nicht-locker.html

            und hier ein Auszug im Zusammenhang mit der Vernehmung eines der damals „ermittelnden“ Polizeibeamten:

            „Martin M. habe ihm dann telefonisch den Hinweis gegeben, wie das mit Mollath zusammenhängt. „Er hat auf den Herrn Mollath hingezielt.“ Welche Hinweise gab es auf Herrn Mollath, will der Beisitzer wissen. „Die waren alle befreundet. Die haben sich bestimmt untereinander abgesprochen.“ Das Haus des Angeklagten sei mehrfach aufgesucht worden, um ihn zu befragen, Mollath sei aber nie da gewesen.“

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          • Joachim Bode schreibt:

            Und hier meine ganz kurze Einschätzung:

            Das LG Regensburg liefert diesmal bis jetzt eine ganz normale richterliche Arbeit ab – was ich als „normal“, d.h. selbstverständlich ansehe.
            Aussergewöhnlich ist diesmal nicht das Verhalten des Gerichts, diesmal sind es die Zeugen, deren „Masken“ mehr oder weniger tief herunter fallen.
            Sicher gibt es hier und da ein paar Sachen, die ich bei der Befragung etwas anders gemacht hätte, aber solche Unterschiede gehören zum „Handwerk“. Es kommt drauf an, was hinten heraus kommt, und das kann – bis jetzt – nur ein Freispruch ohne wenn und aber sein. Auf dem Weg dort hin klärt sich auch so Manches auf, was vorher nur Gegenstand von Rätseln und Vermutungen war – und das ist gut so. Die Richter in Regensburg hätten ja auch ganz kurzen Prozeß machen können, ohne die bisher erfolgte Aufklärung im – z.T. auch nur nebensächlichen – Detail.

            Gut, dass es anders läuft.

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          • Joachim Bode schreibt:

            Noch etwas:

            In anderen Blogs sehe ich im Hinblick auf das aktuelle Prozessgeschehen (Vernehmung des Martin Maske) Verweise auf den damaligen beitrag von kranich05:

            Mollath-Skandal – Martin Maske, ein Mann im Hintergrund

            Ja, wer den Durchblick hat…..

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          • Joachim Bode schreibt:

            Das wäre doch ´was:
            Opa Kurch als Profiler…..

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  5. mal wieder da schreibt:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Prozess neu aufgerollt, d.h. die Täterschaft wird geklärt. Erst muss doch eine rechtswidrige Tat da sein, bevor sich die Frage der Schuldfähigkeit stellt. Prozessökonomie in allen Ehren, aber wenn dann ein psychiatrisches Gutachten erhoben werden soll, ohne zwingenden Grund?
    Kann es überhaupt einen Grund geben, einen Mann, der fast ein Jahr ohne Tatvorwurf in Freiheit war, zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden kann? Jetzt ist Herr Mollath auch schon fast ein Jahr in Freiheit, ohne eine Blutspur zu hinterlassen. Wie kann da eine Unterbringung im Raum stehen?
    Wozu die Anwesenheit des Sachverständigen?
    Selbst wenn es Prof. Nedopil ist, der ja seine Zunft und sich selbst kritisch sieht, so geht es hier doch um das Prinzip.

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  6. Albert A. schreibt:

    Der Gutachter Nedopil geht seien eigenen Weg. Meinem Eindruck nach zweifelt er bereits Mollaths „Gefährlichkeit“ während den ersten Verhandlungen an…

    Was die „zweite Ebene“ betrifft:

    „Gustl Mollath und seine Abrechnung mit dem System!“

    „Bayreuths berühmteste Patienten: Gustl Mollath und Ulvi Kulac treffen sich“
    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mit-mollath-als-beistand-vor-gericht/1037906/mit-mollath-als-beistand-vor-gericht.html
    „Mit Mollath als Beistand vor Gericht“

    Herr Letsch hat OHNE Gustl Mollath geplant, große Pläne geschmiedet. Herr Mollath hat mit vielen anderen Menschen viel geplant…

    Wozu braucht Herr Letsch Gustl Mollath? Kann er sich nicht Frau Ilona Haselbauer zuwenden? Oder den vielen „Namenslosen“? Einfach Kontakt aufnehmen??? Ohne „Überraschungsaktionen“?

    Mich würde es freuen, wenn sich Herr Letsch weiter engagieren würde – so ganz alleine schafft er aber nicht viel…

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    • kranich05 schreibt:

      Danke Albert A. für den Link auf Mollaths Systemkritik.
      Trotzdem fürchte ich, wir reden (wieder) aneinander vorbei.
      Es geht mir nicht um Mollaths ehrliche Bemühungen das Sytem bzw. konkrete Situationen aufzudecken und anzuprangern.
      Es geht um den sozusagen systemischen Kampfgegen dieses System.

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      • Albert A. schreibt:

        Jeder macht, was er kann Herr Letsch hat sich damals während des „Missverständnisses“ um die Spenden in dem Sinne geäußert, dass G. Mollath manches nicht verstehe, er sei nun mal nur ein Fachmann für Autos.

        Ich verstehe den „systemischen Kampf gegen dieses System“ auch nicht. Weiß auch nicht, ob die verschiedenen Menschen, die sich nun mit der Problematik „Psychiatrie“ beschäftigen, ein „System“ für ihren Kampf entwickelt haben oder ob sie erst am Lernen sind.

        Ich vermute, Herr Letsch könnte ein „System“ entwickeln, die Frage ist, ob dann die einfachen Menschen, die zum Kampf gegen das politische System bereit sind, das von Herrn Letsch entwickelte Kampf-(?) System auch verstehen. Genauso müssen die kampfbereiten Menschen auch Ihre Vorstellung vom „systemischen Kampf gegen dieses System“ verstehen, damit sie keine Enttäuschungen herbeiführen.

        Jeder macht, was er kann, ich bin von den Ergebnissen auch nicht begeistert, deswegen hoffe ich, dass Herr Letsch endlich eine klare Linie setzt, damit der Kampf erfolgreicher weitergehen kann… Bis dahin weigere ich mich aber, die mangelnden Erfolge zu kritisieren – nur weil die Menschen, die bereits kämpfen, es nicht besser machen können.

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        • kranich05 schreibt:

          Ja, jeder denkt, wie er kann („machen“ ist das noch nicht.)
          Ich erwarte nicht, dass Herr Letsch ein System setzt, wieso
          sollte er das können? Sehr sinnvoll ( und mit Vergnügen verbunden) finde ich es, die mangelnden Erfolge zu kritisieren, der Menschen, die sich bemühen aber es offenkundig noch zu lernen haben. Traum wäre schneller zu lernen.
          Übrigens wurde mmein vorheriger Kommentar durch den hereintretenden Arzt unterbrochen(ichbin in einer Klinik.), der mich zur Untersuchung abholte. Ich hatte bei meinem letzten Satz nicht den systemischen Kampf gegen das Gesellschaftssystem im Sinn, sondern gegen das im Posting benannte System der Zwangspsychiatrie/Forensik mit seinen (systematischen und systematisch verwurzelten) Droh-, Willkür-, Erpressungs- bis Menschenzerstörungskomponenten.

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          • Albert A. schreibt:

            Gute Besserung! Freut mich, dass Sie endlich unter ärztlichen Aufsicht stehen. Habe mir ein wenig Sorgen gemacht…

            Ich denke an ein „politisches“ System, weil ich auch anderweitig erleben konnte, wie die Psychiatrie politisch missbraucht wurde. Und die Stellungnahmen der damaligen Justizministerin hat mich an meine früheren Erlebnisse sehr erinnert.

            Zwangspsychiatrie und Forensik sind eng an die Gesetze gebunden. Die Gesetze sollen neuerdings geändert – zum Vorteil der Patienten verbessert werden. In der jetzigen Fassung dienten sie vor allem als Sicherheit für die wirtschaftlichen Interessen der Zwangspsychiatrie und der Forensik. Obwohl es vorrangig um die Sicherheit der „Gesellschaft“ ging. Halt um die Sicherheit von uns allen. Und die Zwangspsychiatrie und die Forensik werden nun mal dafür BEZAHLT, dass sie für unsere Sicherheit sorgen…

            Dass dabei ein rechtsfreier Raum für die Insassen entsteht und ein gigantischer Freiraum für Willkür, hat der Gesetzgeber gar nicht gemerkt. Und das wurde und wohl noch wird weidlich ausgenutzt.

            Steuerfahnder wurden für psychisch krank erklärt, weil sie zu fleißig waren, der „Labor-Betrug“ kommt gerade vor das Bundesverfassungsgericht, um den Untersuchungsausschuss in Bayern zu verhindern…

            Das „System“ ist wahrlich willkürlich und deswegen auch so ziemlich spontan, ohne systematische Zielsetzung. Es steht einfach zur Verfügung, die Zielsetzung kann jedes mal neu definiert werden.

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  7. Albert A. schreibt:

    regensburg-digital bei Facebook: „Ilona Haslbauer‬ kommt frei. Ihr Fall sei krasser als ‪Mollath‬ sagt ihr Anwalt. Mehr morgen.“

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