Standpunkt aus dem Werner-Fuß-Zentrum: DIE Heuchel-LINKE

Die Heuchel-LINKE

hat am 20.3. ein Foltergesetz zur Zwangsbehandlung in den Landtag von Brandenburg eingebracht; die Drucksachennummer ist: 5/8733
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_8700/8733.pdf
Sie versucht ihren Wortbruch zu kaschieren und hat deshalb das Foltergesetz in einem Gesetzgebungspaket mit dem irreführenden Titel
Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes
im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze verpackt.

Zu finden ist der Foltergesetzentwurf als Artikel 4 auf den Seiten 26 – 30; die Begründung folgt im zweiten Teil auf den Seiten 43 – 46.

DIE Heuchel-LINKE mit deren Justizminister Helmuth Markov ist dabei federführend in der Landesregierung verantwortlich.
Damit hat sich das Versprechen im Programm dieser Partei im Bundestagswahlkampf 2013 als Lüge herausgestellt, letzter Punkt hier: http://www.die-linke.de/wahlen/archiv/archiv-fruehere-wahlprogramme/wahlprogramm-2013/wahlprogramm-2013/v-demokratische-teilhabe-fuer-eine-demokratie-in-der-es-was-zu-entscheiden-gibt/selbstbestimmt-und-mittendrin-eine-inklusive-gesellschaft-ohne-hindernisse/ Zitat:

Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.

Menschenrechte sind für DIE Heuchel-LINKE also nur ein Manipulationsinstrument, um damit Wähler doppelzüngig täuschen zu können – links blinken, um dann rechts abzubiegen.
Man kann seine Verärgerung nicht nur bei der Europawahl im Mai durch Nichtwahl dieser Partei zum Ausdruck bringen, sondern auch den Vorsitzenden der Heuchel-LINKE schreiben: bernd.riexinger@die-linke.de und  katja.kipping@die-linke.de
Falls man eine Antwort bekommen sollte, würden wir uns über eine weitergeleitete Kopie freuen.

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Dies ist eine Nachricht aus dem Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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Eine Antwort zu Standpunkt aus dem Werner-Fuß-Zentrum: DIE Heuchel-LINKE

  1. Lutz Lippke schreibt:

    Nun habe ich zwar keine Antwort der Linken zu konkret dem Artikelthema bekommen, aber kann weitere Begebenheiten hinzufügen, die mir zu denken geben.

    1. Am 09.11.2013 wurde Halina Wawzyniak (Die Linke), Juristin, bis 2013 stellv. Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, seit 2013 Mitglied des Rechtsausschusses des BT auf abeordnetenwatch.de zu Fragen des Rechtsstaats (Richterstaat, richterliche Unabhängigkeit, Rechtsbeugung, Dienstaufsicht) befragt. Frau Wawzyniak teilt die Einschätzung des Fragenden nicht und verwies in ihrer Antwort vom 19.03.2014 auf den Rechtsweg zum BVerfG und dem von der Linken eingebrachten Gesetzentwurf zur institutionellen Unabhängigkeit der Justiz.
    http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-778-78557–f410034.html#q410034

    2. Am 10.02.2014 wurde Frau Wawzyniak von einem anderen Fragesteller zur Überarbeitung der Straftatbestände „Mord“ und „Totschlag“ durch das Bundesjustizministerium befragt. Hierzu muss man wissen, dass Tötungsdelikte 0,01% der Gesamtkriminalität ausmachen, die offizielle Aufklärungsquote bei 95% liegt (Zahlen vom Deutschen Anwaltsverein DAV) und eine bessere Aufklärungsrate und Strafzumessung nicht der Grund des Reformvorhabens sind.
    Frau Wawzyniak erklärte am 24.02.2014, dass sie gern eine Kommission aus Historikern, Praktikern, Strafrechtswissenschaftler/innen und anderen einsetzen würde.
    http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-778-78557–f414870.html#q414870

    3. Hintergrund des Aufwandes zu 2. ist die sicher löbliche Absicht zur Bereinigung des Strafrechts von NS-Normen. Eine Initiative, die die Linke aktiv unterstützt.
    http://www.wawzyniak.de/nc/start/aktuelles/detail/zurueck/aktuell-72954074a4/artikel/expertenkommission-zur-bereinigung-des-strafrechts-von-ns-normen-schnell-einrichten/

    4. Eine interessante Diskussion zu strafrechtlichen und rechtswissenschaftlichen Fragen dieser Initiative entwickelte sich auch auf Beckblog.
    http://blog.beck.de/2014/01/17/211-stgb-mord-einfach-aus-dem-gesetz-streichen
    Am 09.02.2014 fragte ich dort:
    „Es bleibt für mich die Frage der Professionalität, auch zur Dringlichkeit. Der DAV stellt in seiner Stellungnahme zur „Mordreform“ fest, dass vollendete Tötungsdelikte 0, 01 % der Gesamtkriminalität ausmachen. Unlängst rätselte der DAV-Strafrechtler Ralf Neuhaus gemeinsam mit anderen Rechtsexperten bei Anne Will über den Anteil unschuldig Verurteilter. Ein Anteil von 25 % wird seit langem nicht ausgeschlossen, das Systemversagen der Justiz wird eingestanden. Will Justizminister Maas erstmal üben und der DAV unwichtige Akten abstauben und abarbeiten? Zumal ja offensichtlich nicht die Gefahr des Freispruchs von gefährlichen Tätern Gegenstand der Mordreformüberlegungen ist. Wann geht es denn, an das festgestellte Systemversagen, die Fortführung der Untersuchungen von Karl Peters zu Fehlurteilen im Strafprozess und die Verfolgung von Straftaten an Unschuldigen im Strafprozess auch durch Amtsträger?“
    Diese Frage zielte faktisch auf das Thema unter 1. hin und versackte in der mehrheitlich von Juristen dominierten Diskussion.

    5. Am 14.06.2014 bezog ich mich in einer Frage bei abgeordnetenwatch an Frau Wawzyniak auf ihre Antwort zu 1. und stellte die Probleme der Rechtsstaatlichkeit durch viele unbegründete Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden durch das BVerfG und fehlender Kontrolle der Gerichtsentscheidungen auf Rechts- und Verfahrensverstösse dar.
    Frau Wawzyniak antwortete am 19.06.2014 mit dem Argument der Überlastung des BVerfG. Die unbegründeten Nichtannahmen interpretiert die Juristin so: „Soweit ich das ersehen kann, geht es bei der Abweisungsrate ohne Begründung häufig darum, dass entweder eine gefestigte Rechtsprechung vorliegt oder der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist.“ Die Rechtsstaatsgarantie oder die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung sehe sie nicht gefährdet. Handlungsbedarf in Bezug auf Rechtsbeugung, Verstössen gegen die Verfahrensordnungen StPO/ZPO und Evaluierung sah Frau Wawzyniak auch nicht. Zur praktischen Seite der Gesetzesinitiative der Linken zur Unabhängigkeit der Justiz erklärt sie: „Ob die Unabhängigkeit der Justiz Willkür verhindern kann, ist eine hypothetische Frage. Sie unterstellt ja in gewisser Weise auch, dass Willkür recht oft vorkommt. Diese Einschätzung vermag ich nicht zu teilen.“
    http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-778-78557–f421837.html#q421837

    6. Die Antwort auf meine bis dahin einzige Frage an Frau Wawzyniak stellte mich nicht ganz zufrieden, so dass ich mich am 20.06.2014 für ihre Antwort bedankte und noch einmal zu Mängeln in der Rechtsprechung und der Justiz konkreter nachfragte. Eine Nachfrage ist bei abgeordnetenwatch durchaus üblich. Insbesondere interessierte ich mich für die Informationsquellen des Parlaments, insbesondere des Rechtsausschusses, zu den realen Verhältnissen in der Rechtspraxis.
    Am 27.08.2014 erklärte Frau Wawzyniak, dass sie auch auf Nachfrage nicht zu einer anderen Einschätzung kommen werde und wir keine „Brieffreundschaft“ beginnen sollten.
    http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-778-78557–f422049.html#q422049

    7. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich zuvor bereits Abgeordnete anderer Parteien, Justizminister und juristische Verbände befragt hatte. Nur ein Abgeordneter (SPD) in der letzten Wahlperiode bedauerte die geringe Aufmerksamkeit in der Politik für gravierende Mängel des Rechtsalltags.

    Hab8. Die Wahlen sind gerade gelaufen. Die Agenda der Justizpolitiker und juristischen Spitzenverbände nimmt trotz der Fälle Arnold, Mollath (und vieler ungenannter wie unbekannter mehr) nicht das noch aus der NS-Zeit mitgeschleifte miefige Richterselbstverständnis oder die verschiedensten Möglichkeiten der Parteilichkeit und Einflussnahmen in der Justizpraxis in Angriff, sondern betreibt mit großem Aufwand symbolträchtiger Retusche ohne signifikante, praktische Auswirkungen. Und die Linke ist ganz aktiv mit dabei, beim verdrängen und hängen(lassen) der Bürger zwischen den gemächlichen aber unbarmherzig aufreibenden Mahlsteinen der Justiz.
    „Brieffreundschaft“? Briefe schreibe ich an die Justiz schon genug. Vielleicht schreibt die Justiz auch mal an Frau Wawzyniak. Denn sie wird wohl eine der Letzten sein, die sehen, begreifen und handeln. So wird es wohl vor allem keine „Wahlfreundschaft“ zwischen uns, liebe Linke. Denn der funktionierende Rechtsstaat ist mir eine Grundvoraussetzung für praktische Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit. Er ist vor allem eines der wichtigsten Schutzelemente gegen Faschismus, vor allem dem institutionellen, mühsam verborgenen Faschismus. Aber in dieser Frage begegnen sich mit der Linken und der deutschen Justiz zumindest derzeit zwei Akteure, die uns mit schwarzer Brille, Armbinde und Stock Alleinherrschaft bzw. Geschenke an der Wahlurne abtrotzen wollen, bis freie und unabhängige Wahlen wieder verboten werden.

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