von Prof. Dr. Dr. Klemens Dieckhöfer
2. Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft
für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP)
(Beim folgenden Text handelt es sich um nachträglich (per 22.2.2014) weiter ausgearbeitete, informative Ausführungen, die der Verfasser zur Veranstaltung der Münchner Medizinstudenten am 13.12.2013 beigetragen hat. Ich danke Dr. Weinberger, Erster Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. (GEP), dafür, mir den Text zur Verfügung gestellt zu haben.)
„Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, meine Damen und Herren,
für die Einladung zu diesem Symposium danke ich Ihnen, Herr Engel, auch im Namen der Mitdiskutanten sehr. Ist doch die Universität für diesen psychiatrischen Skandalfall ein unverzichtbarer Ort, von dem eigentlich auch eine erhellende, wegweisende Antwort erwartet wurde. Aber sind wir hier noch richtig? Als früher häufig zu Vorträgen geladenen Besucher Ihrer Alma Mater haben mich neben der Irritation über das Schweigen der wissenschaftlich eigentlich für den Mollath-Fall zuständigen Klinik hinaus jüngst fast Orientierungsstörungen befallen. Bei einem meiner letzten Besuche sah ich nämlich am Haupteingang der psychiatrischen Klinik schräg gegenüber von hier ein aufwändig hergestelltes Schild mit der Inschrift: „Königliche psychiatrische Klinik München“. Abgesehen davon, daß es einen kapitalen Schreibfehler enthielt, königliche schrieb, statt adverbiell königlich, seinerzeit „kgl.“, also abgekürzt gebraucht, könnte man meinen, die Zeit sei seit 1918 an der namhaftesten bayerisch-psychiatrischen Klinik vorbei gegangen, mutierte Bayern damals doch zum Freistaat.
Erstmals kommt das Thema Mollath bei Ihnen hier in einem größeren medizinischen Kreis zu ernsthafter Diskussion. Aus der Psychiatrischen Klinik verlautete zu Gustl Mollath bisher nur, das Problem sei gewesen, „daß er mit den Gutachtern, die regelmäßig seinen Zustand überprüfen sollten, nicht mehr sprechen wollte“ (Interview Prof. Falkai mit der Südwest Presse vom 13.8.2013). Das Problem war dabei ein ganz anderes. Mir scheint, es fand auch keiner der Mitarbeiter seiner Klinik, obwohl Flugblätter zur Genüge im Areal verteilt worden waren, den Weg über die Straße hierher zu uns in den Hörsaal der Chirurgischen Universitätsklinik. In Anlehnung an ein Wort in Shakespeares Hamlet (1,4) – Something is rotten in the state of Denmark – legt es den Schluß nahe: Etwas ist faul im Freistaat Bayern, nicht zuletzt in seiner Psychiatrie.
Ist der Skandal Mollath nur ein Einzelfall? Mitnichten! Ich war selbst kürzlich als Gutachter mit dem Fall Eberhart Herrmann konfrontiert. Durch leichtfertig-haltlose Atteste des Direktors der Klinik „schräg gegenüber“ wurde dessen blühende geschäftliche Existenz in der Münchner Theatinerstraße ruiniert. Der Fall ging durch die Münchner Presse – wenn auch merkwürdig kleingehalten. Psychiatriemißbräuche passieren leider nicht ganz selten. Ja, sie haben, auch weil von den Medien oft abgedeckt, quasi Tradition, in Bayern insbesondere seit dem spektakulären Fall von König Ludwig II,, gewiß aber nicht nur hier. Ich zitiere aus einem Aufruf in der Neuen(pardon:) Preußischen Zeitung (Kreuzzeitung) vom 9.7.1892:
Auf keinem Gebiet unsers Rechtslebens ist dem Irrthum, der Willkür und der bösen Absicht ein solcher Spielraum gewährt, als auf dcm der Irrsinns-Erklärung. Eine Anzahl Fälle sind in den letzten Jahren ans Tageslicht gekommen, in welchen Leute, die nach der Auffassung weiter Kreise durchaus bei Verstand waren, für geistcskrank erklärt oder gar ins Irrenhaus gesperrt worden sind, z. B. Fürst Sulkowski, Hermann, Dr. Struve, Ahrens, Dr. Brozeit, Draak, Powitz, de Jorge und andere.
Dem als geisteskrank Angeschuldigten ist die Vertheidigung so gut wie unmöglich gemacht, dem im Irrenhause Begrabenen ist sie vollständig genommen. In unserer durch die wichtigsten Fragen fortwährend bewegten Zeit können diejenigen, welche nach schweren Kämpfen dem offiziellen geistigen Tode entgangen sind, als Kämpfer für das in ihnen geschädigte allgemeine Recht naturgemäß nur wenig oder gar nichts ausrichten. Desto nöthiger ist es, daß sich zum Schutze der durch die jetzige Praxis bedrohten staatsbürgerlichen Rechte Männer vereinigen, welche aus den in die Oeffentlichkeit gedrungenen Fällen oder aus der über dies Gebiet vorhandenen Litteratur dic Ueberzeugung gewonnen haben, daß hier ein Schutz und eine Aenderung der Gesetzgebung dringend erforderlich ist.[1]
In der Sache von Gustl Mollath habe ich am 8.2.2012 eine briefliche Eingabe an die damalige Justiz-, heutige Europaministerin Dr. Merk (man wechselt das Amt, behält das Gehalt) gerichtet und ihr empfohlen, ihre Staatsanwälte zu einem Wiederaufnahmeverfahren zu veranlassen, was die Ministerin angesichts des zunehmenden öffentlichen Drucks und angesichts der nachgewiesenen Falschgutachten Dr. Leipzigers bis Prof. Pfäfflins im Sommer 2013 endlich umsetzte.
Im Februar 2012 aber geschah nichts. Ein Ministerialrat der Ministerin versteckte sich wortreich hinter floskelhaften Bemerkungen von der Unabhängigkeit der Gerichte und der Empfehlung, Herr Mollath solle sich doch endlich einer Psychotherapie unterwerfen. Da wurde einem u.a. der Eindruck vermittelt, daß die führenden Ministerialbeamten Bayerns tüchtige Psychiater sind, die sich auf jeden Fall fachlich zu äußern vermögen. Der alte Plinius (35,85) hätte sie alle zurechtgewiesen mit dem Wort: „ne sutor supra crepidam – Schuster, bleib bei deinem Leisten“.
Hier aber liegt ein weiteres Problem, das die Psychiatrie immer wieder trifft: Keiner käme auf die Idee, in ein körpermedizinisches Fach so unbedarft hineinzureden. Aber alle glauben, diagnostisch und therapeutisch in der Psychiatrie mitreden zu können, eigentlich selbst die besseren Psychiater zu sein.[2] Frau Ministerin Dr. Merk konnte auch auf dem Hintergrund des hier herrschenden Stimmengewirrs darauf bauen, daß die gerichtlich bestellten Gutachter, ihre „crème de la crème“, die bei Mollath das schwere Krankheitsbild einer Wahnstörung bestätigten, als die einzig kompetenten Sachverständigen das Feld behaupten würden. Um mich, den lästigen Petenten in der öffentlichen Anhörung im Maximilianeum zu diskreditieren, sagte die Ministerin : „Ein Herr Dieckhöfer“ verhalte sich mit seinem Ansinnen, Herrn Mollath freizulassen, „unwissenschaftlich“. In der schroffen Bestimmtheit schwingt aber offensichtlich noch das Anliegen der Ministerin mit, die amtlich bestellten Gutachter, sei es auch rechtswidrig, gegen Privatgutachter und gar von nördlich des Weißwurstäquators hergelaufene Psychiater zu verteidigen. Sofern hinter dem Fall Mollath politische, amtlich-gutachtlich nur abgestützte Interessen standen, wäre das natürlich einfühlbar.
Mollath aufgrund der amtlichen, nur falschen Begutachtung freizulassen, wie es mein damaliges Schreiben von der Ministerin verlangte, das hätte sie wohl Mut gekostet. Sie brauchte kurz vor der Bayernwahl dann solchen Mut nicht mehr aufzubringen. Denn es entschied im Juni 2013 MP Seehofer persönlich. Es mußte ja gehandelt werden. Der Fall Mollath drohte der CSU Stimmen zu kosten.
Es war aber keineswegs nur die bayerische Justizministerin, die uns, mit mir auch Herrn Dr. Weinberger, herunterriß. Mit seinem Gutachten vom April 2011 hat dieser die Kampagne für Mollath erst möglich gemacht. Er hat ihn so letztlich herausgepaukt. Seit rund 40 Jahren führt er die GEP, die einzige psychiatrisch geleitete Vereinigung, die seit Sowjetzeiten gegen Mißbräuche des Faches, also für ihre Opfer eintritt und etlichen mit zur Freilassung verholfen hat. Wenn sich ein Dr. Strate heute als Anwalt für Herrn Mollath einsetzt, dann wird er in den Medien selbstverständlich als „rennommierter Strafverteidiger“ herausgestellt. Weinberger und andere in der GEP, die auch hierzulande etlichen Mißbrauchsopfern aus der Bredouille geholfen haben, hätten wohl „Anspruch“, als „renommierte“ Psychiater zu gelten. De facto wurden er wie seine Mitstreiter von den Medien totgeschwiegen, erdreistete sich Der Spiegel gar, sein lege artis verfaßtes, letztlich auch wirksames Gutachten für Mollath „indiskutabel“ zu nennen. Als Psychiater können Sie sich für Ihre Mitmenschen noch so sehr einsetzen. Sie werden, merken Sie sich’s für Ihre Fach-Wahl, öffentlich verrissen, bestenfalls nicht wahrgenommen, es sei denn, Sie bringen es zum Ordinarius, mindestens zum Instituts- oder Klinikchef oder aber, Sie patzen derart, daß Sie wie die Herren Leipziger, Kröber, Pfäfflin damit Schlagzeilen machen. Niemand fragt sich, was es heißt, 40 Jahre lang, gut begründet, gut dokumentiert, dem psychiatrischen „Establishment“ zu widerstehen.
Weil ich gerade beim Mut war, kurz nochmals zum Juristischen: Die Zeiten, daß Richter brüllen, um Angeklagte zu entmutigen, dachten wir seit Tagen des „Volksgerichtshofs“, den Prozessen gegen die Männer und Frauen des 20 Juli 1944, hier in München gegen die Studenten Hans und Sophie Scholl und ihre Mitstreiter, hinter uns zu haben. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, inzwischen pensioniert, brüllte, wie man hört, und drohte, Mollath aus dem Saal entfernen zu lassen, weil er von Schwarzgeld endgültig nichts mehr hören wollte. Weil Mollath Schwarzgeldtransfers mutig anzeigte, de facto deshalb wurde ihm ärztlich die Diagnose Wahnstörung angehängt, wurde diese in der Folge dann gerichtlich festgeschrieben und konsequent umgesetzt.
Nach siebeneinhalb Jahren ist Mollath aufgrund des breiten Engagements im Land im August 2013 freigekommen, wird sein Fall im Sommer 2014 gerichtlich neu aufgerollt. Sehen wir zu, daß unsere Bemühungen um eine humane Psychiatrie, insbesondere die Absicherung der Grundrechte in ihr und auch gegen sie, über den Fall Mollath hinaus heute nicht wie anno 1892 wieder im Sande verlaufen. Achten wir darauf, daß und wie die schönen Ankündigungen von Verbesserungen, die die Politik jetzt macht, umgesetzt werden.
Endnoten:
[1] Fortsetzung des Aufrufs von 1892: Die unschätzbaren Güter des Verstandes, der Rechtsfähigkeit und der Freiheit bedürfen eines wirksameren Schutzes als das freie Ermessen des Richters und das Gutachten der von ihm oder von der Polizeibehörde beauftragten “Sachverständigen.” Einen solchen Schutz können wir nur darin erblicken, daß hierbei nicht juristische und medizinische, sondern lediglich die praktischen Gesichtspunkte der erwiesenen Hülfosigkeit oder Gefährlichkeit ausschlaggebend sein dürfen. Es muß die Entscheidung über jede Entmündigung wegen Geisteskrankheit und über jede Internirung in eine Irrenanstalt, bei der es sich nicht um einen plötzlich in gefahrdrohender Weise hervortretenden Ausbruch von Geistesstörung handelt. in die Hand einer Kommission unabhängiger Männer gelegt werden, die das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen. In den erwähnten dringenden Nothfällen der sofortigen, von der Polizei oder den Nächstbetheiligten vorzunehmenden Ueberführung in ein Irrenhaus wird eine nachträgliche Prüfung stattzufinden haben. Endlich halten wir eine schärfere Kontrolle der Irrenanstalten, insbesondere der privaten, für dringend geboten.
Da gegen eine solchc Reform eine starke Strömung vorhanden ist, so müssen wir auf die öffentliche Meinung zu wirken suchen, denn sie ist großentheils noch blind gegen Gefahren, vor denen bei irgend welchen Kollisionen doch niemand sicher ist. Wir beabsichtigen daher Bestrebungen in Litteratur und Presse, welche auf eine Reform der Gesetzgebung in der angegebenen Richtung hinzielen, zu unterstützen, sowie durch Petitioncn an dic gesetzgebenden Faktoren auf eine solche hinzuwirken. Dazu bitten wir alle, denen eine solche Reform wünschenswerth erscheint, um ihre Mithülfe.“
Den Aufruf gab ich erstmals in meinem Artikel Antipsychiatrie in Med.hist.J. 19, 100-111 (1984) wieder. Unter den mehr als einhundert Personen, die den Aufruf unterzeichnet haben, dominieren Offiziere und Angehörige des Hochadels. Mitglieder des preußischen Herrenhauses sind weit zahlreicher vertreten als Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Gruppe der Bürgerlichen (einige Professoren, Zeitungsredakteure, evangelische Pfarrer, Gymnasialdirektoren und -lehrer) ist dagegen klein. Die Liste enthält auch so bekannte Namen wie die der Juristen Otto von Gierke, Rudolf van Ihering, des Hofpredigers Adolf Stoecker, des Historikcrs Heinrich von Treitschke und des Volkswirtschaftlers Adolph Wagner. Die Kreuzzeitung war das Blatt des Hochadels, der ostelbischen Junker o.ä. Daß sich just ihre Klientel um die psychiatrisch Entrechteten sorgte, nimmt sich im Vergleich zu heute sonderbar aus.
[2] Insbesondere Psychologen glauben das und fordern „Gleichberechtigung“ in der Psychiatrie. In der Heilkunde haben sie selbständigen Platz auf dem Gebiet der Psychotherapie gefunden. Diese wird auch “kleine Psychiatrie“ genannt. Der „normale“ Psychiater (ohne Zusatztitel) ist hier mit ihnen, Nicht-Ärzten, nicht „gleichberechtigt“. Mit den Berufs- und Fachgrenzen wird oft gehadert. Wir alle, die wir staunend den Sternenhimmel betrachten, reden mitunter zwar darüber. Astronomen reden darüber, aber doch kompetenter.“
Vielen Dank für diese Worte, die so voller Klugheit und Weitsicht, Bildung und Moral sind. Um wie viel ärmer wird diese Gesellschaft sein, wenn es solche Menschen irgendwann nicht mehr gibt? Mir wird Angst …
Oben steht: „Hier aber liegt ein weiteres Problem, das die Psychiatrie immer wieder trifft: Keiner käme auf die Idee, in ein körpermedizinisches Fach so unbedarft hineinzureden. Aber alle glauben, diagnostisch und therapeutisch in der Psychiatrie mitreden zu können, eigentlich selbst die besseren Psychiater zu sein.“
Ganz bestimmt ist ein solches Verhalten in diesem Fache besonders häufig anzutreffen, (viel zu) viele fühlen sich als Experten der menschlichen syche und ihrer Erkrankungen. Aber auch in den körpermedizinischen Fächern fehlt ein soclhes Verhalten m.E. nicht.
In dem Urteil, das ich erstinstanzlich gegen einen allzu gierigen Zahnarzt mühevoll erstritten habe, nennt das Gericht zu einem der Unterpunkte meiner Klage seine Wertung (pro Zahnarzt) und dass es sich „damit der Sachverständigenwertung anschließe“. Tatsächlich war die Sachverständigenwertung im besagten Unterpunkt aber eine andere (vorsichtig zwar, aber doch: nicht pro Zahnarzt). Als ich das in meinem Tatbestandsberichtigungsantrag berichtigen lassen wollte,* wurde dieser Antrag abgelehnt. Begründung: Es handele sich hier um „eine eigene Wertung der Kammer“.
Wie kommt es zu einem solchen Sinneswandel, erst (falscher) Verweis aufs SV-Gutachten und dann plötzlich eigene Wertung der Richter? Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? Und: Aufgrund welcher fachlichen Expertise meint das gericht, hier medizinische Sachverhalte selbst und dann auch noch anders als die gerichtliche Sachverständige bewerten zu können?
Als ich u.a. das in der Berufung durch die neue Anwältin vortragen lassen wollte, teilte sie mir mit: Das sei Richterschelte, die der Senat nicht gern sehe. Ich trage sachlich und sauber vor, decke nur die vor mir liegenden Widersprüche im Urteil auf, ganz sachlich und nüchtern. Das muss doch erlaubt sein. Ich dachte, dazu sei der Weg durch die Instanzen geschaffen worden.
Mir zaubert das viele Fragezeichen in den Kopf – und es macht mir, ich meine, es macht uns Menschen Angst. .
*Ja, das gehörte vielleicht/wohl gar nicht in den Berichtigungsantrag. Aber mein erstinstanzlicher Anwalt (Mitte 60) – der sein Mandat mit dem Urteil niedergelegt hatte und mich lautstark angepflaumt hatte, wer mir das gesagt habe, dass der TBA zur ersten Instanz gehöre, mit dem wolle er mal sprechen -, mein erstinstanzlicher Anwalt hat mir aufgetragen, den Antrag vorzuschreiben, ich habe aber sowas doch nie zuvor gemacht …
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„Vielen Dank für diese Worte, die so voller Klugheit und Weitsicht, Bildung und Moral sind. Um wie viel ärmer wird diese Gesellschaft sein, wenn es solche Menschen irgendwann nicht mehr gibt?“ Diese Worte/Sätze werden von mir unterstrichen! Schon der Einstieg von Prof. Dr. Dr. Klemens Dieckhöfer in die „Königliche psychiatrische Klinik München“ war ein Volltreffer! Zum Genießen, aber auch Innehalten, diese Aussage:“Abgesehen davon, daß es einen kapitalen Schreibfehler enthielt, königliche schrieb, statt adverbiell königlich, seinerzeit „kgl.“, also abgekürzt gebraucht, könnte man meinen, die Zeit sei seit 1918 an der namhaftesten bayerisch-psychiatrischen Klinik vorbei gegangen, mutierte Bayern damals doch zum Freistaat. Als mir im Februar 2012 eine Traueranzeige in Größe DIN A 3 in die Hände fiel, mutierte ich in die Lebenswelt der Leibeigenen und ihrer Herrschaft und stelle mir bis heute die Frage, wieviele der Gesetze der „Fürsten“ noch heute gelten („als Bücher, die von Büchern, die von Büchern abgeschrieben sind). Hier ist der Stein des Anstoßes: http://www.schwaebische-post.de/614639/?aid=614639&date=2012-05-05 .
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@Puschel
Ich finde, Sie sind auf dem richtigen Weg. Natürlich ist es so, dass die Ganz Gruseligen Gewalttätigkeiten der Justiz (GGG d. J.), wie Fall Mollath, Arnold u.a. alle Aufmerksamkeit auf sich ziehen und Vorrang in der Wahrnehmung haben. Einschließlich der Mißstände und Regelungslücken, die sich anbetracht dieser Fälle offenbaren. Um aber der gern kolportierten Einmaligkeit bzw. Besonderheit dieser Fälle und dem Ausnahmecharakter in die Arme zu fallen, ist es notwendig, scheinbar „einfachere“ Fälle und Verfahrensweisen der breiten täglichen Justizpraxis in die Diskussion zu bringen. An diesen Fällen, deren Besonderheit gegenüber der Masse nur darin liegt, dass die Betroffenen sich nicht mit EINEM Versuch der juristischen Interessendurchsetzung zufrieden geben, sondern sich bemühen die eigentlich gesetzlich garantierten juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, offenbart sich die Lüge der angeblichen Funktionfähigkeit des Rechtsstaates. Das was funktioniert, könnte man faktisch auch im Rahmen von gegenseitiger Rücksichtnahme und Schlichtungen regulieren. Dies passiert sogar durch den Großteil der Bevölkerung, ohne das hierzu das Drohen mit Gerichten und Konsequenzen notwendig wäre. Alles was darüber hinaus geht, trifft auf eine kostenintensive Juristerei und Justiz, die den Vergleich mit Investmentspekulation und anderen gesellschaftlichen Missgeburten nicht scheuen muss. Meine persönlichen Erfahrungen weisen auf eine überwiegende Dysfunktionalität der Justiz hin, die nicht rein zufällig besteht. Es ist das Zusammenwirken/Konkurrieren von Strukturen, Personen und Interessen, die von den professionell Beteiligten zum überwiegenden Teil so weit internalisiert wurde, dass sie vermutlich als normal und alternativlos empfunden werden.
Wie oft habe ich von beauftragten Anwälten zu Unverständlichem gehört: „das sei üblich“ oder wenn man Rechte einfordert: „ehe man sich vor Kollegen und dem Gericht lächerlich macht, lege man lieber das Mandat nieder“. Gäbe es nicht immer wieder einmal Ausnahmen und Hinweise zur Richtigkeit der eigenen Sichtweise, würde man denken, man sitzt im falschen Film oder darf sich selbst nicht mehr über den Weg trauen.
Nicht Jeder kann jedes Feld beackern. Sie, ich und viele Andere haben wohl genug zu tun, die Eingriffe und Verweigerung der Justiz in den persönlichen Angelegenheiten zu bekämpfen. Wir können aber darüber hinaus mit der Weitergabe unserer Erfahrungen dazu beitragen, dass die Lügner sich nicht mit Scheinargumenten herauswinden können und die unabdingbaren Analysen sukzessive Profil und Allgemeingültigkeit bekommen. Im diesem Sinne, auf gute Zusammenarbeit!
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Tagung in Berlin am 13. Juni 2014 in Berlin:
Gestehen – Leugnen – Schweigen
Taktiken der Wahrheitsfindung im Strafverfahren
Tagungsleitung: Prof. Dr. med. H.-L. Kröber
http://www.forensik-berlin.de/junitagung/index.php?inc=start
Studenten u.ä. zahlen nur 15 € inkl. Imbiss.
Ob zu „u.ä.“ auch ehemalige, jetzige oder potentielle Probanden gehören?
Straftaten ließen sich doch finden 😉
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Vielen Dank für diese Worte, die so voller Klugheit und Weitsicht, Bildung und Moral sind. Um wie viel ärmer wird diese Gesellschaft sein, wenn es solche Menschen irgendwann nicht mehr gibt? Mir wird Angst …
Richter die sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen unbedingt aus dem Verkehr gezogen werden. Ich habe nach wie vor keine Auskünfte über meine Kinder und nach wie vor keinen Kontakt und am 12.05. sind vier Jahre voll. Meine und der Kinder Rechts sind nach wie vor nicht wahrgenommen. Druck erzeugen aber wie. Mein Versuch ging nach hinten los. Anstatt dass sich die Polizei mit Unrecht oder Recht beschäftigt bzw. die Staatsanwaltschaft von einer kleinen Bürgerin wurde und wird alles weiterhin abgelehnt und ist zuviel verlangt sich damit zu beschäftigen. Stattdessen herrscht Willkür . Und damit zu dem Unrecht weiteres hinzukam sorgte nundenn Richter Boxberg vom Amtsgericht Saarbrücken trotz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für Unterbringung von mir von 13 Tagen. Davon 10 Tage ohne einmal an der frischen Luft gewesen zu sein. Meine gegenläufige Aussage hatte er einfach übergangen. Mit vielen weiteren ohne Gespräch und Therapie. Auflehnung brachte anderen Fixierung ein. Beschlüsse für tagelanges Fixieren Fehlanzeige. Was soll man in einer solchen Klinik. Solche Aufenthalte bringen nichts als Depression und Rechtsbeugung. Es wäre nett es würde sich auf diesem Weg jemand finden der mit mir in Kontakt tritt.
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