Aufruf und Bitte von Claudia Sckaer!

Claudia Sckaer, geb. Quack, ruft die Bürger im Saarland auf, sie als Prozessbeobachter zu unterstützen. Ihr Aufruf hat folgenden Wortlaut:

Prozessbeobachter

Familienrecht
Liebe Freude und Bewohner von Auersmacher und Umgebung
ich, verzweifelte Mutter, suche zahlreiche Prozessbeobachter 

26. Februar 2014 13:40 Uhr, Saal 101
Amtsgericht Saarbrücken, Am Heidenkopf

Kinder und ich haben seit fast 4 Jahren keinen Kontakt
seit einem halben Jahr kein Lebenzeichen

Bitte unterstützen Sie sich mich gegen Justizwillkür
Zwecks Einhaltung von Grundgesetz, UN-Konventionen und wissenschaftlichen Nachweisen

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Darüber hinaus bittet Frau Scḱaer, sie auch bei ihrer Petition zu unterstützen: 

 

Bitte mich auch mit meiner Petition unterstützen

Zur Petition geht es über die Adresse
https://www.openpetition.de/petition/online/sofortiges-lebenszeichen-kontakt-familienleben-mit-meinen-kindern

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Hier ein Link zur „Deutschen Direkthilfe“ mit einer Darstellung „des Falles Sckaer“:

„Claudia Sckaer (46) – Ich darf meine Kinder nicht sehen!“

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32 Antworten zu Aufruf und Bitte von Claudia Sckaer!

  1. Niemand schreibt:

    „Zwecks Einhaltung von Grundgesetz, UN-Konventionen und wissenschaftlichen Nachweisen“

    Verstehe ehrlich gesagt die Sonderstellung dieser Frau nicht. Wieviele Männer zahlen Unterhalt an Kind und Exfrau ohne die Kinder sehen zu dürfen (oder halt alle zwei Wochen – weiß ja nicht was erträglicher ist), und wieviele gründen erneut eine Familie?

    Warum man genau diese Frau unterstützen sollte, und nicht alle, die unter einem Kontaktverbot leiden, erschließt sich mir nicht. Alle anderen, die es betrifft, werden auch auf perfide Art verleumdet, als Bedrohung dargestellt. Ich kann hier kein größeres Unrecht erkennen.

    Allerdings, wer dermaßen klammert und Trennung so gar nicht verarbeiten will – ob da das Interesse der Kinder im Mittelpunkt steht bzw. ob den Kindern das gut tut…

    Sie könnte ja brav für ihre vier Kinder und den Exmann Unterhalt zahlen, ihre Kinder vergessen, oder auf deren Volljährigkeit hoffen, und selbst eine neue Familie mit Kindern gründen und finanzieren. Männer müssen mit sich dem Schmerz, der Ungerechtigkeit, der finanziellen Ausbeute, und dem Leben auch abfinden.

    „Zwecks Einhaltung von Grundgesetz, UN-Konventionen und wissenschaftlichen Nachweisen“

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Ich gehöre zu diesen Männern. Möglicherweise hat genau diese Frau ein ähnliches Problem wie häufiger Väter. Darum kann und solte man Betroffene unterstützen, egal ob Mutter oder Vater. Die Durchsetzung von Verfahrensrechten, der prozessualen Wahrheitspflicht und angemessenen Entscheidungen sind elementar, unabhängig vom Geschlecht des Betroffenen.
      @Niemand
      Sie fügen sich gut in die „Opferorganisationen“, die mit Vorurteilen den Mann als Täter bekämpfen. Vätern und Kindern hilft Ihre Argumentation jedenfalls nicht.

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      • Niemand schreibt:

        @Lutz Lippke
        Na wenn Sie sich nicht ver@rscht vorkommen, dass hier eine Unterstützung zustande kommt, weil es sich diesmal um eine Frau handelt, wohingegen es bei Männer herzlich egal ist, bitte.
        Wenn Sie das in Ordnung finden, dann belasse ich Sie bei Ihrem Glück, und wünsche Ihnen, dass Ihnen als Mann selbige Unterstützung zukommen wird.

        Wenn Ihr Schicksal der Gesellschaft egal ist und war, nun, weil Sie halt ein Mann sind, und sich niemand einen Dreck um gebrochene Herzen/Beziehungen und männliche Leben schert, bitte, wenn Sie meinen, dass Ihre Argumentation Ihnen hilft – ich wünsche Ihnen dabei viel Glück.

        Für mich und meine Empathie jedenfalls ist bei einem Unterstützungsaufruf / Hilferuf wichtig, dass ich/meine Empathie autonom bleiben darf, und nicht mit GefühlsMitleidpenetrationen eingefangen werden will. Ist der Sachverhalt ungerecht, braucht es nicht die narzistisch-egozentrische Mitleidsinflation Sehet mein Leid, als ein ganz großes, und nur mich betreffendes an: als rechtfertigte sich wesentlich aus dem persönlichen Schmerz die Ungerechtigkeit.
        (Auch Gerechtigkeit verursacht Schmerzen.)

        Und ein Aufruf der nicht vom persönlichen Schmerz besoffen und aufgedunsen ist und die Ungerechtigkeit nicht in der persönlichen Betroffenheit verortet, sondern in einer allgemeingültigen Form Ausdruck findet – solch ein Aufruf, der alle anderen Ungerechtigkeiten anerkennt und miteinschließt (und dementsprechen allgemein gewichtet und persönlich nebengewichtet ist) – wie etwa der Ihrige – solch einen Aufruf könnte ich unterstützen.

        Aber doch nicht einen Aufruf, der allgemein von Ungerechtigkeit und „Zwecks Einhaltung von Grundgesetz, UN-Konventionen und wissenschaftlichen Nachweisen“ spricht und nur den persönliche Aspekt meint.

        Aber Sie können das natürlich halten, wie Sie es für richtig halten.

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        • kranich05 schreibt:

          Ich finde Ihre Antwort grenzwertig, nein, sie überschreitet Grenzen.
          Jemand, der mit schwerem Leid lebt, muß sich nicht Gefühlsbesoffenheit vorwerfen lassen. Hier in meinem Blog schon gar nicht.
          Andere Kommentatoren haben gezeigt, dass sie klüger und helfender reagieren; ohne Frau Sckaer in den Himmel zu heben.
          Warum bringe ich diesen Ihren Kommentar? Weil Sie vielleicht genauso „vom persönlichen Schmerz besoffen und aufgedunsen“ sind, wie Sie es Ihrer Nächsten vorwerfen?

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          • Niemand schreibt:

            Opa sagt:
            @ Niemand,
            Sie fühlen sich befugt, „bittere Medizin“ als Hilfe verabreichen zu müssen oder zu dürfen. Ich empfinde Ihre Ausführungen als vorgefasst und rechthaberisch, auch verzerrend und verzichte daher auf ihre Kommentare. (Damit handele ich als admin rigider als gewöhnlich, doch möchte ich in diesem Falle einen gewissen Schutz einhalten.)

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  2. Dian schreibt:

    Sehr geehrte Frau Skaer,

    ich bedaure Sie, Ihr Schicksal und das Ihrer Kinder sehr.
    Nach meinem Eindruck stemmen Sie sich mit all Ihren Kräften gegen das Ihnen zugefügte Unrecht und erleiden zahlreiche Demütigungen.
    Die Zahl und Mächtigkeit Ihrer Gegner ist groß, die Zahl und auch Stärke Ihrer Unterstützer ist vermeintlich geringer, auch wenn sie allmählich wächst. Geschriebenes Recht, Recht haben oder auch bekommen sind keine wirklich stärkenden Argumente in einem Land, in dem Rechtsbeugung zur fast tagtäglichen Gewohnheit geworden ist. Für mich ist noch nicht ersichtlich, dass sich das Kräfteverhältnis in Ihrem Kampf schon bald ausgleicht oder gar umkehrt.
    Aus dieser (gezwungen) nüchternen Betrachtungsweise ergibt sich für ein dennoch optimistisches(!) Herangehen die Notwendigkeit des Schonens und Konzentrierens der eigenen Kräfte sowie des Besinnens auf diese, die einer bewussten Strategie und deren Durchsetzung dienen.
    Sie bestimmen die strategischen Ziele, Sie haben die Bärenkräfte einer misshandelten Mutter, die ihre Kinder gegen alle Widrigkeiten zu schützen bestrebt ist. Eine solche Mutter läuft dabei leicht Gefahr, sich selbst zu verausgaben, zu überfordern, gar sich aufzuopfern. Diese Konsequenz dürfte kaum Ihrer Strategie, erst recht nicht Ihren Kindern dienen.
    Ihre Gegner werden Ihnen alles mögliche vorhalten und anlasten, was Sie getan oder auch nicht haben zur Versorgung Ihrer Kinder. Davon könnte wenig oder gar nichts wahr sein. Ihre von mir skizzierte Aufopferung wäre vielleicht das einzige Ihnen tatsächlich Vorzuhaltende, wenn Sie nicht Ihren Verstand über Ihr Gefühl stellten und also mit „kühlem“ Kopf vorgingen.
    „In der Ruhe liegt die Kraft, wer viel ruht, der viel schafft.“, meint vielleicht das Richtige auf saloppe Art und Weise. Wer in sich ruht, kann leichter andere aus der Ruhe bringen …

    Bitte sehen Sie mir meine Oberlehrerallüren nach – nichts für ungut.

    Mit bestem Gruß
    Dian

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  3. Lutz Lippke schreibt:

    Sehr geehrte Frau Skaer,
    die Hinweise von Dian sind trotz der „Oberlehrerallüren“ für Sie von großer Wichtigkeit, auch wenn es emotional kaum möglich ist, sie zu beachten. Bitte sammeln Sie Ihre Kräfte, versuchen Sie die derzeitigen Möglichkeiten in Ruhe abzuwägen und möglichst kleine, erreichbare Ziele anzusteuern. Versuchen Sie auch die innere Kraft zu finden, Rückschläge und Hinhalte-Strategien von allen Seiten auszuhalten. Sie werden notgedrungen mit der Gegenseite Vereinbarungen aushandeln müssen. Ziehen Sie nicht in einen Krieg. Schon deswegen, nicht unnötig aufrüsten! Politische und gesellschaftliche Veränderungen sind wichtig, kommen aber vermutlich auch für Sie zu spät. Daher sollte m.E. Ihr persönlicher Fall für Sie Vorrang haben. Schauen Sie mal bei http://www.isuv.de. Dort gibt es Anwälte, die unabhängig vom Geschlecht Eltern und Ihre Kinder juristisch und professionell unterstützen. Vielleicht können Sie einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Wohnortgericht beantragen oder finden dort einen Anwalt, der ohne Vorschussforderung PKH/VKH für Sie beantragt. Achten Sie darauf, dass der Anwalt Ihnen verständlich und ehrlich die juristischen Möglichkeiten und deren Folgen vermittelt, mit Ihnen verbindliche Vereinbarungen trifft und Ihnen Entscheidungsmöglichkeiten lässt. PKH/VKH können Sie mit etwas Geschick auch selbst beantragen und mit einer Beschwerde durchsetzen. Lassen Sie sich vor Gericht nicht zu Vereinbarungen drängen, deren Folgen Sie nicht überblicken können. Eine Bedenkzeit von mehreren Tagen muss Ihnen gewährt werden. Bleiben Sie bei sich und verlieren Sie das Wohl Ihrer Kinder nicht aus den Augen, bei allem was Sie tun.
    Herzliche Grüsse
    Lutz Lippke

    PS: Ich bin kein Jurist und ohne Kenntnis des Einzelfalls, daher ist das Vorstehende nur als allgemeine Anregung eines ebenfalls Betroffenen zu verstehen.

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    • Dian schreibt:

      „… auch wenn es emotional kaum möglich ist, sie zu beachten. “ – Doch, es ist möglich. Der Verstand kann triumphieren. Mit diesem wird aus Wut Zorn, der im Gegensatz zu dieser nicht hemmt und lähmt, sondern stärkt.

      Was du denkst,
      das bist und fühlst du.
      Was du bist und fühlst,
      das strahlst du aus.
      Was du ausstrahlst,
      ziehst du an.

      (und nach http://www.utopia.de/blog/wissen-aendert-das-denken/georg-schramm-ueber-zorn-und-kapitalismus )
      Auszüge aus einem Auftritt von Georg Schramm. Ich finde jeder dieser Sätze schreit nach einem Wandel
      „… Zorn, nicht zu verwechseln mit der Wut,…., der unbeherrschten zügellosen Schwester des Zorns…“

      „…Papst Gregor der Große im 6.Jahrhundert: … die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegensellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht…“

      „… Was ist das Böse, dem wir uns mit Vernunft und Zorn entgegenstellen?…“

      „…Wir müssen unweigerlich über die Habgier und die Gier reden, das ist nämlich die Triebfeder des Bösen. …“

      „…man weiß es seit Jahrhunderten. Die Religionen – alle großen Weltreligionen haben die Gier geächtet …“

      „…Nicht der Besitz, nein, der Erwerb stillt die Gier, deshalb muss immer weiter erworben werden, um die Gier zu befriedigen….“

      „…Also merke: der Kapitalismus basiert auf der seltsamen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen mit widerwärtigen Motiven für das Gemeinwohl sorgen würden….“
      (zit.: John Maynard Keynes – http://en.wikipedia.org/wiki/John_Maynard_Keynes)

      „… wir haben also eine systemische Bedrohung unserer Weltgemeinschaft. Und um einer systemischen Bedrohung zu begegnen brauchen wir ein anderes Geschäftsmodell, natürlich. Aber so ein Systemwechsel erfordert Mut, großen Mut, von den Politikern. …“

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  4. Claudia Sckaer schreibt:

    Ein Kommentar zu Niemand. Es gab und gibt zahlreiche Petitionen gegen Rechtsbeugung. Petitionen das Kinder und Vater und Mutter brauchen. Ich grenze die Kinder nicht dem Vater aus. Und dies auch nicht insgesamt. Ich habe dem Vater für die ersten beiden Kinder die gemeinsame Sorge gegeben und ich habe dem Vater nachdem die beiden Jüngsten durch seine Eltern schon entführt worden den Kontakt zu den beiden Jüngsten gegeben. Nur seit dieser Zeit sind diese auch weg. Der Vater der Kinder lässt mir noch nicht Auskünfte und Informationen über die Kinder zukommen. Nein ich grenze Väter nicht aus. Ich bin dafür das Kinder Vater und Mutter haben. Und alle Kinder sind mittlerweile geschädigt. Alle vier sprachbehindert, zwei gehbehindert weil sie ständig angeschnallt wurden, die im Alter von 3 bis 4 Jahren erstmal laufen lernten, die für ihr gesamtes Leben nun mit dünneren Beinen, verdrehten Füssen leben müssen, für ihr gesamtes Leben behindert sind. So etwas dürfte es überhaupt nicht geben. Und daher sollte neben zahlreichen Petitionen auch Verständnis vorhanden sein, dass ich in diesem besonders schweren Fall von Rechtsbeugung eine extra Petition gestartet habe und hatte und hoffe auf recht zahlreiches unterstützen der Petition. Und gestern abend sind mir die Tränen gelaufen als ich von dem Tod von Werner Nordmeyer dem 1. Vorsitzenden von Eltern für Kinder im Ruhrgebiet erfahren habe.

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    • Miemand schreibt:

      @ Claudia Sckaer
      Falls mein Kommentar zugelassen wird:
      Für die Misere ihrer Kinder sind zunächst Sie selbst (unverschuldet oder verschuldet) zu 50% Verantwortlich.
      Was Sie schreiben verursacht Mitleid – verschafft aber keine Rechtfertigung, und gibt so keine guten Gründe zur Hand, warum und wo überhaupt ein Unrecht und Ihnen gegenüber ein Unrecht (und Sie bemühen sich um dieses lästige Detail auch gar nicht) angetan wurde. Von den Folgen her zu argumentieren, kann jeder verurteilte Verbrecher, der den Verlust seiner Freiheit beklagt, und in dieser (zeitlich-kausalen) falschen Reihenfolge, bleibt dann ganz pseudo-Mitleid-gerechtfertigt: Das dürfte es eigentlich nicht geben. Richtig – aber nur wenn man die vorausgehende Kausalität weglässt.

      Solange man also davon ausgehen kann, dass es keine guten Gründe gibt (oder man sich dazu nicht bequemen mag), und hauptsächlich, hier wie andernorts, hauptsächlich(Selbst) Mitleid (und seher gerne auch vermengt mit dem Wohle der Kinder, als wäre das untrennlich Eins) geschürt wird und dies für eine ausreichende ‚Begründung‘ hält, sehe ich persönlich keinen Anlass, in den anderen Personen und Taten mehr und schon gar nicht ausschließlich (böse) Verantwortung zu übertragen.

      Herr Kranich meint, solche Worte wären nicht zumutbar, ich denk es könnte zu mehr Aufrichtigkeit und mehr Erfolg vor Gericht führen, wenn man auch mal klar festhält:

      Sie beklagen hier nun mit Mitleid ihre Kinder bzw. hier die Behinderungen, die angeblich auf ihre dargestellte Weise von anderen bösen Menschen (und somit unnötig, also mit böser Absicht) verursacht wurden – andernorts beklagen Sie sich und die schmerzliche Trennung von den Kindern.

      Aber Ihre Petition und Ihr Aufruf drehen sich wesentlich darum, dass Sie(!) ihre Kinder wieder kontaktieren/sehen/haben können. Als wäre damit automatisch alles besser, per se. Und vor allem: Als wäre dies(!) der ultimative Skandal, die Trennung der Kinder von der Mutter (mit Akzent auf der Mutter).

      Hier also die bittre Medizin, die nur Herr Kranich glaubt in Mengen austeilen zu dürfen:

      Ich reagiere empfindlichst auf den Missbrauch von Kinderwohl, zusammengepanscht und auf ewig unzertrennlich verschmolzen/(und eben auch vereinnahmt) mit dem Wohlergehen der immerguten Mutter, mit dem Nebensatz: Außerhalb der Mutter kein Heil, sondern nur böse Mächte.
      Ich reagiere empfindlichst, wenn die Rechte und Eigenständigkeit und das wohl der Kinder grundsätzlich durch das Setzen der Mutterrechte und Mutterwohl schon gesetzt und adäquat berüchsichtigt geglaubt werden.

      Darum hier noch einmal meine bittre Medizin: Wenn es Ihnen um die böse und unnötige Verursachung von Behinderung, um das Wohl allein(!) der Kinder geht, warum kämpfen Sie nicht ausschließlich darum, sondern warum sind das alles nur Beispiele, dass Sie die Kinder sehen dürfen?
      Und wenn es um Ihr eigenes Wohl/Recht/angedichtete Schuld geht – was eigenständig (ohne auf dem Rücken und zur Belastung der Kinder) im Vordergrund stehen sollte – warum wird das dann nicht eigenständig so formuliert?

      Wer glaubt keine guten Gründe für sich selbst oder eigenständige Gründe gegen jmd anderen zu haben, schiebt ein mystisch-idealisiertes Heilsbild* von Mutter-Kind vor, und durchtränkt jede klare-eigenständige Argumentation und enthöhlt und ersetzt diesen Argumentationsgrund.

      Wäre ich an dem Verfahren beteiligt, würden Sie mit dieser Art auch gute Argumente unbrauchbar machen, weil ich Sie aus oben genannten Kindeswohlmissbrauchs-Gründen entsprechend unaufrichtig, vorgeschoben, diffus-verpanscht, wahrnehmen würde.
      Nach alldem was ich bisher gelesen habe, kann ich überhaupt kein Urteil darüber abgeben, wer im Recht oder wer wo im Unrecht liegt. Es gibt genügend Dinge die es auch sehr kritisch zu dem Vater /Familie (vor dem Hintergrund Ihrer Erzählung) zu sagen gäbe. Das Schicksal des Vaters, der Kinder, Ihres – mitleiderregend grauenvoll; aber darüberhinaus:
      Den Eindruck den Sie bei mir hinterlassen, ist durchaus so, dass ich verstehen könnte, warum man die Kinder vor Ihnen schützen will und fern halten will.

      Ist es aber nicht auch vielsagend Paradox, dass ein Verfahrensfremder aufgrund Ihre eigenen Schilderung die mangelnde Trennung/Eigenständigkeit in ihrer eigenen Argumentation wahrnimmt, und dies offenbar das ist, was für notwendig gehalten wird?

      Da kann doch ihre eigene Verteidigungsrede nicht brauchbar sein, wenn ihre eigenen Argumente bei mir (und möglicher Weise bei Verfahrensbeteiligten) genau das hervorrufen, wogegen Sie argumentieren??

      Ob dieser Ratschlag allerdings den Filter des Kranichs passieren wird, bin ich gespannt.

      *PS: Wenn die Mutter-Kind-Beziehung und die Mutter-Kind-Fürsorge so geheiligt gelten soll, dann muss man es auch selbst heiligen und rein halten.

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      • kranich05 schreibt:

        Niemand/Miemand kriegt mit Kranichs Filter ein/kein Problem. solange er sachdienlich argumentiert.

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      • Lutz Lippke schreibt:

        @ Miemand
        Sie schreiben von 50% Verantwortung (unverschuldet oder verschuldet) für die Misere der Kinder.
        Und Sie haben recht, wenn Sie die Zukunft der Kinder meinen. Verantwortung übernehmen bedeutet aber Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen können. Diese hat Claudia Sckaer (unverschuldet oder verschuldet) derzeit nicht. Sie wurden Ihr wohl entzogen, warum auch immer.

        Ihr Beispiel zur falschen zeitlich-kausalen Argumentationsreihenfolge des Straftäters soll sich vermutlich nicht unmittelbar auf Claudia Sckaer beziehen, denn dazu fehlt Ihnen die konkrete Kenntnis des Falls. Oder haben sie schon gutachterlich be- und geurteilt?

        Bevor Claudia Skaer’s Hilferuf(!) bei Ihnen Gehör finden könnte, müsste sie wohl ihren Wunsch nach Kontakt mit den Kindern emotionslos und sauber trennen von deren Wohlergehen. Sie müsste Sie rational mit umfangreichen Details überzeugen, damit Sie IHRE Vermutung des Missbrauchs, des Zusammenpanschens, des Vereinnahmens noch einmal überdenken.

        Dazu ganz makaber einen Witz, der ungefähr so geht:
        Einem Stotterer ist durch ein Feuer in der Hütte der Fluchtweg versperrt. Er ruft die Feuerwehrzentrale an und bekommt vor Panik keinen zusammenhängenden Satz über die Lippen. Er erinnert sich, dass er beim Singen nie stottert und singt „Die Hütte brennt, die Hütte brennt“. Feuerwehrmann Miemand stimmt am Telefon ein „Widerallala, Widerallala, Widerrallallallalla“.

        Claudia Sckaer sollte sich so etwas sparen.
        Selbst wenn das von Ihnen in jedem Satz penetrant untergeschobene Versagen und Ausnutzen der Mutterrolle letztlich zutreffen sollte, geben Sie Claudia Sckaer keinen nutzbaren Rat oder Hinweis. Selbst in diesem Fall, sollte Claudia Sckaer aber den Weg zu professioneller Hilfe finden. Hilfe die vorurteilsfrei, rational und emphatiefähig aus dem Dilemma führt. Sowohl in rechtlichen Fragen (Kontakt, Umgang, Sorge), als auch in pädagogischen und psychologischen Fragen braucht sie und ihre Kinder Hilfe. Ich wünsche ihr die Hilfe, die ihr nicht irgendwelche Vorrechte als Mutter oder der Opferrolle als Frau verschafft, sondern Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen und notfalls auch beim Durchsetzen von Verfahrensrechten. Nur so könnte sie ihrer Verantwortung gewahr und hoffentlich auch gerecht werden. Im Interesse der Kinder und nach Erkenntnisphase auch deren Eltern.

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        • Niemand schreibt:

          @Lutz Lippke

          Sie meinen es sicherlich gut mit Frau Sckaer – und wenn Sie meinen, Ihr eigener Rat wäre der einzig richtige, dann sei das so. Das kümmert mich wenig.

          Allerdings – nehmen wir Ihr Beispiel – wenn es brennt und jemand in seinem Hilferuf stammelt, dann – bei allem Verständnis und herzlichster Anteilnahme – bedarf es eben dennoch nüchterner Angaben. Und wenn die Hilfe nicht bis ‚zu Haustüre‘ kommen kann, und die Notlage erfordert, selbst einen Weg zu gehen, dann ist eben nochmehr ‚Abspaltung‘ der vorherrschenden und überwältigenden Emotionalität erforderlich. (Und zwar nicht, weil das jmd. im Blog behauptet, sondern die Notlage bzw. der Wille sich daraus zu befreien dies erforderlich machen.)

          Und zudem kommt, dass nun schon einige Jahre vergangen sind. Niemand hat etwas gegen Trennungsschmerz haben – allerdings erwartet man auch, dass man soetwas auch verarbeiten kann. Die Gräultaten der Nazis – ‚müssen‘ – um wieder zum Leben zu finden – verarbeitet werden. Eine Vergewaltigung – ‚muss‘ – um wieder zum Leben zu finden – verarbeitet werden. Wenn Eltern/Kinder ermordet werden, wenn Eltern/Kinder sterben, …
          –>wenn Kinder in Babyklappen abgegeben, zur Adoption freigegeben werden … wird erwartet, dass Kinder damit klarkommen.
          –> Wenn Eltern nicht klarkommen, und sich trennen wollen, wird ohne mit der Wimper zu zucken, dass die Kinder damit klarkommen.

          Wenn Eltern Vollzeitarbeiten, und Väter/Mütter ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen, in ein Internat geben …. was wird von Kindern erwartet? Bei allem berechtigten und zugestandenen Schmerz?

          Also darf und ‚muss‘ man auch von Erwachsenen, und zwar auch von Müttern erwarten können, dass sie mit solcherlei Schmerzen und Unglück umgehen lernen.

          Andernfalls sollte man doch fordern, dass Eltern ihre Kinder nicht zur Adoption freigeben dürfen, Babyklappen abgeschafft werden, und Eltern sich nicht trennen dürfen – zum Wohle der Kinder. Am besten legen wir fest, dass Kinder genauso viel Zeit haben dürfen, wie die Eltern in den Anfangsjahren der Verliebtheit… also auch gleich Ganztagsschulen abschaffen.

          Sie schreiben:
          „Bevor Claudia Skaer’s Hilferuf(!) bei Ihnen Gehör finden könnte, müsste sie wohl ihren Wunsch nach Kontakt mit den Kindern emotionslos und sauber trennen von deren Wohlergehen.“
          Das ist ja wohl das mindeste, was man von ehrlichen Menschen erwarten darf.

          weiter schreiben Sie
          „Sie müsste Sie rational mit umfangreichen Details überzeugen, damit Sie IHRE Vermutung des Missbrauchs, des Zusammenpanschens, des Vereinnahmens noch einmal überdenken. “
          Nein, nicht überzeugen, sondern damit aufhören.

          Frau Sckaer schreibt:
          „Eine Mutter braucht Ihre Kinder und Kinder brauchen Ihre Mutter
          Und seitdem ist Claudia eine trauernde Frau. Nur in Gedanken kann sie mit ihren Kindern zusammen sein. Jeden Morgen macht sie ihnen das Bett, ab und zu stellt sie einen Kakao auf den Frühstückstisch. „Dann schließe ich die Augen, höre sie lachen und quasseln und träume mich in mein altes Leben zurück.“ Aber trotz aller Schmerzen hat sie immer noch Kraft, zu kämpfen. „Ich bin eine Mutter, die mit ganzem Herzen liebt. Ich weiß, dass meine Kinder mich lieben und mich brauchen.“

          … die mit ganzem Herzen ‚liebt‘ … ‚klammert’… ‚Liebe’/’Sinn‘ braucht…

          Ich nenne das – um es in eine potentiell-ähnliche-adäquate schädliche Dimension zu bringen – Fürsorgevergewaltigung;
          weil wir auch seit ein ‚paar Jährchen‘ Vergewaltigung (z.B. in der Ehe) nicht mehr naiv als Liebemachen, als ‚Liebe‘ (und wenn schon nicht als Liebe, dann aber als billige Pflicht), durchgehen lassen, wonach nur ein Part wahrhaft ‚Emotion‘ /Liebe zu behaupten braucht, um auch schon für den andern sprechen zu dürfen.

          Es ist meiner Meinung nach pervers, dass im Bereich behaupteter Fürsorge und ‚Liebe‘ eine Mutter in aller Öffentlichkeit unwidersprochen (‚maternalistisch‘) und unhinterfragt sagen kann: die brauchen das doch auch.

          Kinder brauchen eine Mutter. Aber nicht um (miss)gebraucht zu werden, wenn Mutter etwas braucht.

          Und all das(!) hat noch überhaupt noch nicht zu der Frage beigetragen, ob zu Unrecht die Kinder von der Mutter fern gehalten wurden. Nur weil es schmerzt, heißt das noch lange nicht, dass Unrecht geschehen ist!
          Diese Frage, zur Schuld und Unschuld im eigenverantwortlichen Handeln der Mutter, wurde geschickt (und entgegen dem Wohle der Kinder) auf die Kinderschultern und in den Hintergrund verschoben

          Weil die Kinder (gefälligst) eine, sorry: Ihre Mutter brauchen sollen, deswegen ist die Frage nach dem verschuldeten/unverschuldeten Handeln einer eigenverantwortlichen Person nahezu zweitrangig, wenn nicht sogar unwesentlich?

          Nochmal:
          Sie schreiben:
          „Bevor Claudia Skaer’s Hilferuf(!) bei Ihnen Gehör finden könnte, müsste sie wohl ihren Wunsch nach Kontakt mit den Kindern emotionslos und sauber trennen von deren Wohlergehen. Sie müsste Sie rational mit umfangreichen Details überzeugen, damit Sie IHRE Vermutung des Missbrauchs, des Zusammenpanschens, des Vereinnahmens noch einmal überdenken.“
          Frau Sckaer schreibt:
          „Eine Mutter braucht Ihre Kinder und Kinder brauchen Ihre Mutter
          Und seitdem ist Claudia eine trauernde Frau. Nur in Gedanken kann sie mit ihren Kindern zusammen sein. Jeden Morgen macht sie ihnen das Bett, ab und zu stellt sie einen Kakao auf den Frühstückstisch. „Dann schließe ich die Augen, höre sie lachen und quasseln und träume mich in mein altes Leben zurück.“ Aber trotz aller Schmerzen hat sie immer noch Kraft, zu kämpfen. „Ich bin eine Mutter, die mit ganzem Herzen liebt. Ich weiß, dass meine Kinder mich lieben und mich brauchen.“

          Sie: „Sie fühlt sich hereingelegt, hintergangen, gedemütigt und bricht weinend zusammen.“
          Ihr: „Ihr fehlen die Kinder.“
          Sie: „Sie hat Angst.“
          Ihr: „Wie soll ihr Leben so weitergehen?“
          Sie: „Sie weint bitterlich.“
          Claudia: „Seit fast dreieinhalb Jahren hat Claudia ihre vier Kinder nicht mehr gesehen,“
          Claudia: „Doch Claudia darf nicht in ihrer Nähe sein.“

          Hm, es geht also um das Wohl der Kinder.

          „In ihrer Hilflosigkeit donnert sie auf das Treppengeländer.“
          (Sorry, aber ich habe auch schon einiges erlebt, aber gegen ein ‚Treppengelände‘ habe ich noch nie gedonnert, auch dann nicht, wenn vorher Stecken auf meinen Rücken gedonnert sind.)
          „Es kommt zu einer Rangelei.“
          (Wie bitte? Pubertät ist längst vorbei.)

          Ich würde mich als Erwachsener vor jemanden fürchten, der sich als erwachsener Mensch sowenig im Griff hat, und gegen etwas ‚donnert‘. Und das ist auch etwas, was in der Öffentlichkeit seltenst passiert und man eher an besoffene Fussballrowdies denkt, als eine bloß lieb liebende Mutter.

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          • Lutz Lippke schreibt:

            @Niemand
            „Ich würde mich als Erwachsener vor jemanden fürchten, der sich als erwachsener Mensch sowenig im Griff hat, und gegen etwas ‘donnert’.“
            Ihre Furcht ist vermutlich die Ursache Ihrer Abwehr. Tiefgreifende emotionale Kränkung ist nicht selten Ursache für Zurückweisung jeder Emotionalität und dem Klammern an Rationalität. Dies ist jedoch nur eine Schein-Rationalität, vergleichbar mit der Behauptung fehlgeleiteter Wissenschaftler: „Was ich nicht nachweisen und erklären kann, existiert nicht!“. Solcher Denke liegt ein Missverständnis zugrunde. Rationalität ist kein Allheilmittel oder sogar Sinn des Lebens, sondern nur eine Methode komplexe Probleme fassbar und systematisch lösbar zu machen. Ich bin kein religiöser Mensch, neige eher zur Rationalität. Aber der „ungläubige“ Aberglaube an eine einzig wahre Rationalität erscheint mir auch angesichts Ihres Kommentars als die gefährlichste aller Religionen.

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  5. Claudia Sckaer schreibt:

    Die Kinder wurden alle entzogen. 2 Kinder davon weil der älteste im Alter von 3 Jahren nicht in den Kindergarten wollte durch die Eltern des Vaters der Kinder. Eine Kindergartenpflicht besteht nicht. Auch die beiden Jüngsten wurden damals drei Wochen darauf im Alter von 10 Monaten entzogen. Ohne Beschluss und dann jahrelang kein Kontakt. Und dann hatte ich gehofft die Staatsanwaltschaft würde dem Entzug Minderjähriger nachkommen. Leider weit gefehlt.
    Und dann gibt es die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht
    Es entspricht mit Billigung des BVerfG dem Kindeswohl grundsätzlich am bes-ten, wenn das Kind von dort wo es entführt wurde, zurückgegeben wird (13VerfG, FamRZ 1996, 405). Soweit dieser Elternteil die Kinder in der Weise beeinflusst, dass sich diese gegen eine Rückkehr aussprechen, hat sie dies zu verantworten. Es obliegt ihm, alles zu unternehmen, um die mit der Rückkehr der Kinder typischerweise verbundene Beeinträchtigung des Kindeswohls möglichst zu vermindern. Dies gilt insbesondere für den Fall der ablehnenden Haltung der Kinder, zurückzukehren.
    Abermalige Missachtung.
    Sehr geehrte Frau Sckaer,
    auch wenn ich für Sie blöd und dumm bin, habe ich mit Ihrem Ex -Herrn Kontakt aufgenommen und ihm Ihr Anliegen nach einem gemeinsamen Gespräch vorgetragen. Leider ist er z.Z. dazu nicht gewillt. In meiner Funktion kann ich ihn dazu auch nicht verpflichten.

    Die Kinder dürfen ihren Wunsch auf Kontakt mit mir nicht äußern, den Kindern wird über den Mund gefahren.

    über die Anhörung des Kindes Maurice am 25.02.2014
    Bei Maurice scheint die Sprachbehinderung noch deutlicher ausgeprägt als bei Marcel.
    Maurice kann nur unverständliche Laute von sich geben und kann einer Unterhaltung
    offensichtlich nicht folgen. Die Anhörung wird -daher abgebrochen.

    Justin geht sehr gerne in die Schule, trifft sich auch sehr geme mit
    Freunden nach der Schule. Er hat auch keine schulischen Probleme.
    Vorhanden ist alleine eine Konzentrationsstörung. Diese wurde frühzeitig
    von der Lehrerin erkannt und seit Herbst 2013 hat er im Rahmen der
    Pflegestufe 0 eine Betreuung während der Übungszeiten in der Schule.
    Man hofft diese Konzentrationsstörung zu beheben und Justin wird
    problemlos das Klassenziel der ersten Klasse erreichen.
    Julien geht nach wie vor gerne in den Kindergarten. Er ist sehr
    kommunikativ und hat viele Freunde im Kindergarten. Er bekommt
    weiterhin Frühförderung, Psychamntnrik und Psychotherapie und
    sportlich betätigt er sich mit Schwimmen.
    Er nimmt seit Januar an dem Sprachvorschulkurs der Grundschule teil und hat aufgrund seiner
    Sprachverzögerung und einer leichten Retardierung Pflegestufe 1.
    Marcel und Maurice sind ebenfalls gut im Kindergarten integriert. Sie sprechen in der
    Zwischenzeit Dreiwortsätze. Sie erhalten weiterhin Ali und Ergotherapie und sind in der
    Zwischenzeit tagsüber sauber. Sie haben beide aufgrund ihrer Entwicklungsverzögerung
    Pegestufe 0. Es sind zwei gutgelaunte Kinder, die viel zu Späßen aufgelegt sind und aufgrund
    ihrer freundlichen Hinwendung zu anderen auch sehr beliebt sind.

    So liegen die Fakten auf dem Tisch, dass Frühchen, wenn sie keine Zuneigung er-halten, sterben.

    63 % der jugendlichen Selbstmörder
    74 % der schwangeren Teenager
    90 % aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
    70 % der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
    85 % aller jugendlichen Häftlinge
    76 % aller Schulabbrecher
    75 % aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
    88 % aller verhaltensgestörten Kinder und Jugendlichen.

    sind Trennungskinder.

    Schon in den fünfziger/sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde bei Kindern, die ohne Bezugsperson aufwuchsen, beobachtet, dass eine fehlende oder gestörte Mutter-Kind-Beziehung zu Fehlentwicklungen und Entwicklungsstörungen bis hin zum Hospitalismus (auch Deprivationssyndrom genannt) führen kann (Spitz, 1945; Coleman & Provence, 1957). Im späteren Entwicklungsverlauf kann dies zu Verzögerung oder Störungen der Persönlichkeitsentwicklung und zu Defiziten der intellektuellen und sozialen Fähigkeiten (Brodbeck & Irwin, 1946), bis hin zu psychischen Erkrankungen, wie der Depression oder Schizophrenie (Agid et al., 1999; Heim & Nemeroff, 2001) führen

    „Seelische Gewalt wird meist als Drohungen, verletzende verbale Äußerungen und Redensarten, Zwänge, emotionales Erpressen oder Liebesentzug, Abwendung oder Ablehnung ausgeübt. Zu unterscheiden sind aktive Formen seelischer Gewalt, wie feindliche oder abweisende Verhaltensweisen, von passiven Formen, wie das Unterlassen oder Vorenthalten von Erfahrungen oder Beziehungen, die zu einer gesunden emotionalen Entwicklung erforderlich sind. Alle Formen seelischer Gewalt beeinträchtigen die Vertrauensbeziehung zwischen Bezugsperson und Kind und behindern das Kind damit in seiner geistig-seelischen Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit (Eggers 1994)

    Als gesichert geht der Senat des OLG Dresden in diesem Rahmen aber davon aus, dass die Trennung des Kleinkindes von seinen leiblichen Eltern zu den schwerwie-gendsten psychischen Einwirkungen auf ein Kleinkind gehört, weil in diesem Alter die emotionale Bindung an die leiblichen Eltern, namentlich die leibliche Mutter, zentral und lebensbestimmend ist.

    Eltern-Kind-Trennungen haben für alle Beteiligten traumatisierende Folgen, so dass häufig der Schaden für die Kinder durch solche Trennungen größer ist, als derjenige Schaden vor dem sie durch die Trennung (vorgeblich) bewahrt werden sollen.

    Die zwangsweise Trennung der Klägerin von ihren leiblichen Eltern stellt einen tief-greifenden, mit seelischen Verletzungen verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin zu 1) dar. welches namentlich durch Art. GG Artikel 6 Abs. GG Artikel 6 Absatz 2 GG noch unter besonderen Schutz gestellt wird, welcher nur durch Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung kompensierbar ist. (…)

    Heute wird bei einer Vielzahl von körperlichen und seelischen Erkrankungen und psychosozialen Verhaltensstörungen die Ursache in den primären Beziehungserfahrungen der ersten Lebensjahre erkannt. Diejenigen die durch fehlenden Kontakt verursacht werden. Diese sind verantwortlich für diese Schäden, weil Sie den Kindern den Kontakt verhindern.

    Diese sind verantwortlich für diese Schäden. Diese sind der Körperverletzung dieser Kinder verantwortlich.

    Vernachlässigte Kleinkinder, egal ob in Familie oder Krippe, können die riesigen Entwicklungs-Potentiale nicht ausschöpfen, die das frühkindliche Gehirn bietet. Ein „zu wenig“ an anregender Umgebung und intensivem „Dialog“ mit vertrauten Personen lässt das kindliche Gehirn „schrumpfen“. Eine Tatsache, die inzwischen vor allem von gebildeten Eltern verstanden wird – aber eben auch gelegentlich missverstanden!

    Kinder lernen schon im Mutterleib und können das Erlernte als Neugeborene auch nutzen. Wir wissen, dass Babys auf die Ansprache ihrer Mütter positiv reagieren, weil ihnen die Stimme vertraut ist – schon aus den letzten Monaten der Schwangerschaft.

    Ein Baby im Krabbelalter kann seine Umwelt mutiger und geschickter erforschen, wenn es sich auf den „Rückzugsort“, die vertraute, liebevolle und tröstende Bezugs-person verlassen kann

    Mit einer großen Nähe zu den Eltern, in einer liebevollen Eltern-Kind-Bindung über-stehen Kinder auch länger andauernde Stresssituationen ohne – oder mit weniger – bleibenden gesundheitlichen Schäden.
    Andauernder Stress in der frühen Kindheit durch Gewalterlebnisse, physischen oder emotionalen Missbrauch, wirtschaftliche Not, familiäre Spannungen und ähnliches macht Menschen krank – auch noch als Erwachsene. Am schlimmsten und folgenreichsten ist das, wenn die Zuwendung, Liebe und Wärme der Eltern – oder zumindest einer anderen ständig verfügbaren, liebevollen Bezugsperson – fehlen.
    Der Körper versucht in diesen Situationen den Stress durch Anpassungsleistungen vor allem im Gehirn irgendwie auszugleichen und die zum Überleben notwendige psychische und physische Balance (Allostase) aufrecht zu erhalten. Normalerweise kehrt dieses Anpassungssystem in den Normalzustand zurück, sobald der Stress vorbei ist. Bei dauerhaftem Stress aber wird das System überfordert. Das Anpas-sungssystem läuft aus dem Ruder, Psyche und Organe erkranken. Folgen sind häufig ein gestörtes Reaktionssystem im Gehirn (Cholesterol), Herz-Kreislauf-Erkran-kungen oder Stoffwechselstörungen (metabolisches Syndrom).
    Eine Studie mit 750 Teilnehmern hat jetzt beide Effekte nachweisen können: Den langfristig krank machenden Dauerstress in der Kindheit einerseits und die „Puffer-funktion“ der Elternliebe in solchen Situationen.
    „Unsere Ergebnisse zeigt, dass es einen Weg gibt, zumindest die Gesundheitsschäden als späte Folge von frühkindlichem Stress, Misshandlungen etc. zu mildern,“ so eine der Autorinnen an der Universität von Kalifornien, Los Angeles (UCLA), Prof. Judith E. Carroll. „Wenn ein Kind in solchen Situationen liebevoll betreut wird von den Eltern oder einer mütterlichen Person, ist es weit besser geschützt vor den Folgen für die Gesundheit im Erwachsenenalter als die Kinder, die diese liebevolle Zuwendung nicht bekommen.“
    Für die Autorinnen sind ihre Ergebnisse Anlass, auf die dringende Notwendigkeit frühzeitiger Hilfen bei familiären und außerfamiliären Stresssituationen für Kinder.
    Quelle: Science Daily
    Studie: J. E. Carrol et al., Childhood abuse, parental warmth, and adult multisystem biological risk in the Coronary Artery Risk Development in Young Adults study, Pro-ceedings of the National Academy of Sciences (PNAS), 23. Sept. 2013, online vorab veröffentlicht.

    § 1631
    Inhalt und Grenzen der Personensorge
    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

    Der Gesetzgeber hatte im Jahre 2000, das Gesetz zur Achtung der Gewalt in der Erziehung (§ 1631 BGB) beschlossen und verkündet.

    Art 97  
    (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

    § 31 BVerfGG
    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
    (2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bun-desverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.

    Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im Urteil vom 13.07.2000 (DAVorm 2000, 679) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat.

    Das Bundesverfassungsgericht weist in seinen Beschlüssen 1 BvR 3189/09 vom 14.07.2010 und 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008 auf folgende Grundsätze (Art. 6 GG) hin:
    1. Ungerechtfertigte Umgangseinschränkungen verletzen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
    2. Auch das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG
    3. Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlau-fend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm auf-rechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Lie-besbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen .
    4. Auch wenn das Kind nicht bei einem Elternteil lebt, muss grundsätzlich der persönliche Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten El-ternteil ermöglicht werden. Dasselbe gilt auch wenn das Kind fremd un-tergebracht ist. (Pflegefamilie, Heim)
    5. Es entspricht dem Kindeswohl, dass die familiären Beziehungen auf-rechterhalten werden und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln getrennt wird.
    6. Nur wenn eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwick-lung des Kindes bei Wahrnehmung eines Umgangsrechtes entstünde, ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss zum Schutze des Kindes ver-anlasst.
    7. Der Wille des Kindes muss berücksichtigt werden, soweit dieser mit sei-nem Wohl vereinbar ist.
    8. Das Kind muss im Gerichtsverfahren die Möglichkeit erhalten, seine per-sönlichen Beziehungen zu seinen Eltern erkennbar werden zu lassen.
    9. Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechtes bedarf ei-ner nachvollziehbaren Begründung, welche eine nähere Auseinanderset-zung mit dieser Frage notwendig werden lässt.
    10. Artikel 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kinder be-stehende Familiengemeinschaft als eigenständig und selbstverantwort-lich zu respektieren.
    11. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass Artikel 6 Abs. 2 GG den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das des Schutzes und der Hilfe bedürftige Kind garantiert.
    12. Die Verfassungsgrundsätze verlangen eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern.
    13. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfasst das Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK zumindest – auch – nahe Verwandte – zum Beispiel Großeltern und Enkel -, da sie innerhalb der Familie eine beachtliche Rolle spielen können. Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, S. 2449 ). Hieraus folgt, dass die Gerichte bei der Auswahl eines Vor-munds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben.
    14. Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sin-ne von § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergan-gen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes.
    15. Die Umgangsrechte gelten gemäß der Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes auch für Groß-eltern, da diese ebenfalls unter den Schutz des Artikel 6 GG und Artikel 8 EMRK fallen (siehe BVerfG, 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008).

    Bundesverfassungsgericht: Bei Sorgerechtsentzug muss Kindeswohlgefähr-dung bereits eingetreten sein
    BVerfG, 1 BvR 3116/11 vom 28.2.2012, Absatz-Nr. (1 – 38), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120228_1bvr311611.html
    Rechtsanwältin Katrin Hombach in Sozietät Rechtsanwälte Hoffmann, Peschkes & Partner GbR, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden und Rechtsanwälte Hausmann & Sandreuther, Bahnhofstraße 31, 91126 Schwabach
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem vorliegenden Beschluss mit einer immer wiederkehrenden Problematik befasst:
    Sowohl Jugendämter, als auch Sachverständige stellen gerne viele negative Verhaltensweisen bei ihrem Klientel fest und leiten daraus eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung oder Erziehungsunfähigkeit ab, mit der Folge, dass den betroffenen Eltern bzw. Elternteilen mit einer solchen Begründung die elterliche Sorge entzogen wird.

    In dem vorliegenden Beschluss verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht dass Befürchtungen für eine in der Zukunft liegende mögliche Gefährdung eines Kindes keine Grundlage für einen Sorgerechtsentzug gem. § 1666 BGB rechtfertigen. Vielmehr müsse ein bereits eingetretener Schaden belegt sein.

    § 225 StGB
    Mißhandlung von Schutzbefohlenen
    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
    quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
    1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
    2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
    bringt.
    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Mona-ten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

    Ich habe aufgrund Korruption nun 4 Jahre keinen Kontakt mit meinen Kindern, seit 9 Monaten kein Lebenszeichen. Wie es um meine Kinder 7, 6 und 5 Jahre alt, bestellt ist, die im Übrigen alle psychiatrisiert werden, die beiden Jüngsten ständig angeschnallt wurden, sie im Alter von 3 bis 4 Jahren ihre ersten Schritte machten, sie verkrüppelte Beine und Füße haben, für ihr gesamtes Leben dadurch behindert sind. Diesen Zuständen heißt es dringend Abhilfe zu schaffen, Abhilfe durch Gesetze, damit solche Zustände die Kinder so schädigen, nie mehr erfolgen und geschehen können. Die angebliche Gesellschaft, die nicht vorhanden ist, war absolut nicht dazu in der Lage, die Fürsorge und Erziehung zu leisten, die sie vorgibt, besser als Eltern leisten zu können. Die Gesellschaft zahlt, zahlt die Zeche für Förderung die keine ist. Zahlt für Förderung, die tatsächliche Misshandlung Schutzbefohlener ist.

    Noch bin ich bereit, und man sollte froh dafür sein, dass ich mich noch zur Abwen-dung weiterer Schäden bei den Kindern zur Verfügung stelle. Noch und es wird noch versucht für weitere zwei Jahre zu verhindern. Ein Leben ohne behinderte Kinder, zu Lasten und Kosten der Allgemeinheit, indem ich mir sage, schau doch Gesellschaft wie du Besserwisser klar kommst, zahl und kümmer dich weiter vergeblich um das was Du nicht schaffst und Du nicht kannst, ist einfacher. Tatsächlich fehlt eine Mutter, die fehlt, die ersetzt keine Therapie und keine Pillen der Welt.

    Denke ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

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  6. Sandi schreibt:

    Kindesentzug – bitter, aber nicht hoffnungslos!

    Menschen, welche in die wahrlich brisante Lage des Kindesentzuges durch Ämter kommen, haben zu kämpfen: mit ihrer eigenen schlimmen Situation, aber auch mit jeder Menge Vorurteilen von der Außenwelt.
    Wer entscheidet letztlich über „Schuld“ oder „Unschuld“? Vielleicht das Gericht und das Jugendamt, welche dem Familienleben nie nah beigewohnt und die Sachlage nur von auch nicht wirklich Beteiligten erfahren haben? Vom Ehemann, welcher seine Frau aus ganz niederen Gründen eins reinwürgen will? Oder von der Ehefrau, welche dem lieben Ex mal so richtig zeigen möchte, wo der eigentliche Hammer hängt? Bringen Machtspiele oder oberflächliche Betrachtungsweisen unsere angeblich so kinderliebe Gesellschaft auch nur einen winzigen, positiven Schritt weiter oder verfangen wir uns mit solchem Handeln nicht noch mehr im Netz der Intrigen und der „Ohnmacht“? Alles das zum eher Unwohl des betroffenen Kindes! Denn dieses leidet unter solchen „schädlichen“ Vorgehensweisen und fühlt sich zum Schluss selbst schuldig.
    Um auf die Ausgangslage zurückzukommen. Was Frau Skaer und etliche andere Sorgerechtsentzogenen berichten, hat schon Hand und Fuß. Aber! Halt nur teilweise. Es stimmt, dass die Jugendämter bei Verdacht –ob begründet oder nicht- zunächst einmal die Kinder aus der angeblich vorherrschenden Schusslinie ziehen und leider! danach zunächst „absichtlich“ komplett dicht machen. Die Eltern oder auch nur ein Elternteil fühlen sich mit Recht allein gelassen, unverstanden und abgeschoben – auf das abscheuliche Abstellgleis namens „Täter“. Abgestempelt und unglaubwürdig bleiben sie zurück und greifen in ihrer Verzweiflung oft nach (zwar menschlich absolut nachvollziehbaren!) „marktschreierischen“ Mitteln, welche das Verfahren leider eher verschlimmert als verbessert.

    Klar, geschieht nichts ohne Grund. Aber, mal ehrlich…In welcher Familie gab es noch nie Streit oder lautstarke Auseinandersetzungen? Das Jugendamt geht gerne dazu über alle! Fälle über einen Kamm zu scheren und das „faule“ Obst mit dem „gesunden“ einzusammeln und vorerst einfach wegzuschließen. Das mag ein großer Fehler sein, aber was sollen sie auch sonst machen. Sie können –bei Verdacht (aufgrund von Aussagen Außenstehender- nun einmal nicht anders handeln. Täten sie es, würde man ihnen vorwerfen, sie hätten bewusst weggeschaut, obwohl sie das Unheil kommen sahen…Vertrackte Situation…

    So „irrsinnig“ es klingen mag – so absolut nützlich kann es sein:

    Die Rechtslage ist nun einmal so wie sie ist, auch wenn wir sie gerne „gerechter“ hätten. Der einzige Weg einigermaßen unbeschadet (gerade auch für das Kind – zum Wohle des Kindes) aus dieser verfahrenen Misere wieder rauszukommen ist:

    – Arbeit an sich selbst! Wer zeigt, dass er achtsam ist und was für sich selbst tut, wird allgemein als jemand angesehen, dem man Kinder auch mit gutem Gewissen anvertrauen kann.
    – Ruhe/klaren Kopf bewahren und einen kleinen Schritt nach dem anderen machen.
    – Telefonate mit den Ämtern für sich selbst zum besseren Überblick dokumentieren.
    – Redebereit, offen und bereitwillig sein. Nichts ärgert/stört die Justiz und die Ämter mehr, wie Menschen, welche nur mit dem Kopf durch die Betonwand wollen und dabei alles um sich herum einreißen.
    – Unbedingt einen Rechtsbeistand/Anwalt hinzuziehen

    Erkennen Gericht und Jugendamt den guten Willen und auch die Einsicht des Betroffenen, eröffnen sich schon bald neue, gute für alle Parteien gangbare Wege.

    Zusammengefasst:

    Die Regel lautet: mitmachen und guten Willen zeigen – auch wenn man der Ansicht ist nichts Unrechtes gemacht zu haben. Man tut seinem Kind und sich nichts wirklich Gutes, wenn man einen Rundumschlag startet und starr bei seiner Meinung bleibt – Thema „Querulantenwahn“!
    Es gibt „leider“ keinen anderen Weg! Drum ist es weise auf „folgsam“, einsichtig und klarsichtig umzuschalten. Alles andere führt mehr oder weniger auf längere Sicht ins Verderben.

    Kindeswohl:

    Kinder brauchen in der Tat Vater und Mutter. Auch ist es tatsächlich so, dass sie beide lieben und auf deren uneingeschränkte, „freie“ Hilfe und Liebe angewiesen sind. Sich aber darauf zu versteigen, dass Mütter und Väter entzogener Kinder nur selbstsüchtig handeln, findet meinen Zuspruch nicht ganz. Dass Eltern leiden, wenn man ihnen ihre Kinder entreißt ist doch wohl vollkommen nachvollziehbar. Schlimm wäre es, wenn es nicht so wäre! Im Falle des Kindesentzugs leiden Kinder und Eltern stark. Kinder können die gesamte Lage weniger gut einschätzen, als die Erwachsenen. Wichtig ist in dieser Situation das liebevolle Miteinander so gut es geht aufrecht zu erhalten, den Kindern trotz allem das Gefühl der Geborgenheit und der Hoffnung zu schenken – dem Kind die Ängste zu nehmen, dessen Fragen sorgsam und verantwortungsbewusst zu beantworten. Das ist eine gute Grundlage für eine schnellstmögliche Rückführung des Kindes in den elterl. Haushalt oder für geregelte, intakte Besuchskontakte mit dem Kind.

    Ein sicher guter Rat:

    – Tatsachenschaffung: „Ich bin Mutter. Ich arbeite jetzt an den „angeblichen“ Problemen, welche das JA oder das Gericht sieht, mache eine auf mich zugeschnittene Therapie und befolge, was die Ämter mir an Ratschlägen an die Hand geben. Habe ich alles befolgt, gibt es keine Gründe mehr, mir mein Kind vorzuenthalten. Denn dann beweise ich, dass ich verantwortungsvoll mit mir, der Familiensituation umgehe. Sprich: „Entwaffnung der Ämter!“. Wer sich umgänglich zeigt, schafft es auf Dauer die Ämter ratlos zu machen. An irgendeinem Punkt sind diese dann augrund ihrer Ratlosigkeit regelrecht zum „Aufgeben“ gezwungen.

    Ergo:

    – keine Schnellschüsse
    – Dem Kind Gutes tun. Es raushalten und ihm trotz allem Geborgenheit, Vertrauen, Hoffnung und Herzenswärme vermitteln. Seine Fragen kindgerecht und vorsichtig, aber ehrlich beantworten. Ihm seine Ängste nehmen.
    – Auf der Elternebene: bei sich selbst anfangen, Umgänglichkeit und Ruhe an den Tag legen. Gespräche mit Richtern oder dem JA sachlich und „leise“ führen. Ratschläge befolgen.

    Kindesentzug ist kein Kindergeburtstag und schon gar kein Ponyhof. Da hilft nur vorsichtige Entschärfung der „Bombe“, damit diese nicht explodiert!

    Nachdenkliche Grüße…

    Sandi

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  7. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Hallo Sandi,

    mittlerweile habe ich und Kinder seit fast 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Vor 18 Monaten habe ich meine Kinder zum letzten Mal für eine Minute gesehen. Der Kindsvater kam schreiend und um sich schlagend auf mich zu. Ich ging damals ohne zu Zögern auf den Vorschlag begleiteten Umgang ein. Es wurden nur Lügen gegen mich aufgetischt und Falschgutachten die für gut empfunden wurden. Ein Gegengutachten fand keine Beachtung. In Folge des begleiteten Umgangs und der Lügen wurde ich in die Psychiatrie verbracht. Vertrauen existiert keines mehr. Ich habe mittlerweile mein Zuhause verloren. Nachdem ich im Saarland bestohlen und mein Rechner manipuliert wurde und ich keine Unterkunft fand, versuchte ich eine neue Bleibe im Raum Bebra zu finden. Dies scheiterte. Hilfe, die ich erhoffte zu erhalten, blieb aus. Stattdessen wurden noch mehr Lügen aufgetischt. Daraufhin habe ich Bebra verlassen. Nun befinde ich mich durch entstandene Fahrkosten finanziell blank an anderem Ort. Für jede Hilfe bin ich dankbar.

    Claudia Sckaer
    latent

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  8. Sandi schreibt:

    Hallo Claudia…Dein „Fall“ ist bedrückend und niederschmetternd zugleich. Ich kann Dich so gut verstehen. Ich sehe und spüre Deine Wut, Ohnmacht, Trauer und auch Angst. Das ist mehr als nachvollziehbar. Und noch eins: ich glaube Dir! Du kannst so nicht weitermachen. Die Familie -Du und Deine Kinder – Ihr gehört zusammen. Da muss es doch einen vernünftigen Weg geben…. Hast Du eine eMail-Anschrift Deines Vertrauens, an die ich schreiben kann? Oder eine Handynummer?
    Hast Du noch Kontakt zu Deinem Ex-Mann? Warum hält er nicht im Interesse der ganzen Familie zu Dir? Unverständlich! Wir sollten in Kontakt bleiben. Ich sende Dir viel Kraft und ich bin sicher, dass es aufwärts geht – so oder so…Alles Liebe…Sandi

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    • claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

      Meine Email lautet claudia-sckaer@t-online.de. Ich habe keinen Kontakt zu dem Ex. Der Ex unterbindet alles. Seine Eltern, finanzstark, die Entführer der Kinder, spielen Tennis und der Großvater väterlicherseits sagte zu mir, er muss nur mit dem Finger schnippen und etwas sagen, dann macht ein oberer Richter, (der Name ist mir leider entfallen), alles für ihn und ich habe Pech, ist strikt gegen jeden Kontakt. Die durch das Amtsgericht Saarbrücken angeordneten Auskünfte kommen nicht bei. Der Einhaltung der Auskunftsvereinbarung ist das Amtsgericht, Richter Christmann bis heute nicht nachgekommen. Beim Amtsgericht Saarbrücken liegen 50 Anträge, denen Richter Christmann nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht Saarbrücken ist der Beschwerde wegen Missachtung meiner Anträge nicht nachgekommen. Bei Klingeln an der letzten Anschrift Anfang 2013 hat der Ex die Polizei angerufen, die Polizeistation von der Polizisten auf dem Gartenfest seines Vaters waren, ich würde ihn bedrohen, weil ich von dem Recht, Gebrauch machen wollte, mich vom Wohl der Kinder per Augenschein jederzeit überzeugen zu können, Ich wurde von der Polizei auf dem Bürgersteig zusammengeschlagen und in die Psychiatrie verbracht, die abermals keine Bilder der Gewalt machte und mich entgegen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung behielt und auch der Richter diese mit Lachen und Händeschütteln mit dem Psychiater missachtete, Klüngel zwischen Psychiatrie und Richter, ein Pharmavertreter beim Richter ging mir noch vor. Ich erhielt, obwohl auf dem Bürgersteig weit und breit niemand war, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand, nachdem ich fünf mal den Namen des Polizisten wollte, Platzverweis und Gewalt. Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung wurde einfach missachtet. Die Angabe des Polizisten lautete: Ich wäre krank, daher hätte er das Recht dazu gehabt, Gewalt anzuwenden. Die Aussage der Polizist ist kein Arzt, wurde einfach überhört. Der Polizist gab seine Gewalt mir gegenüber im Gerichtssaal zu, weiter gab er an ich hätte keinen Umgang. Die Psychologin, von mir aufgrund Patientenverfügung, die Untersuchungen gegen meinen Willen ausschließen, wurde nicht beachtet. Der Hinweis vorweg an das Amtsgericht als Beschwerde, an die Universitätsklinik des Saarlandes und die Ärztekammer des Saarlandes blieb ohne Erfolg. Die Psychologin unterstellte mir Wahnsinn. Das Amtsgericht Saarbrücken hatte sich aufgrund dessen für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, wogegen ich Beschwerde beim Landgericht einlegte. Eine Reaktion erfolgte, solange ich noch in meinem Haus lebte, nicht. Ich habe nun seit fast vier Monaten, aufgrund der mehr als widrigen Lebensumstände, durch wechselnde Aufenthalte, Bestehlen und aufgrund Fahrkosten zuwenig Finanzen, keine Post mehr. Die Frage Suizid aufgrund fehlender Finanzen und der bisherigen ausweglosen Rechtsbeugung, ging mehrfach durch meinen Kopf. Richter Christmann hatte mündlich im Gerichtssaal angegeben, dass er alles dafür tun wird, dass die Kinder und ich nicht mehr zusammen sind, abgesehen davon, das Oberlandesgericht Saarbrücken diese Auffassung bestätigt hat. Zwei Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen. Aufgrund Überlastung mit vielen Schreiben war es mir nicht mehr möglich an den Europäischen Gerichtshof zu schreiben. Was mit meinen Unterlagen, die ich, wie alles, zurücklassen musste, gegen Widerstand der Polizei und ein ca. 25 Mann Kommando, schaffte ich es eine Jacke anzuziehen, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs Luxemburg, ausländische Entscheidungen sind, die im Saarland nicht beachtet werden müssen, geschehen ist, weiß ich nicht., Ohne Unterlagen kann ich nichts schreiben. Abgesehen davon die Festplatte des Rechners von einem Tag auf den anderen nicht mehr funktionierte, ich die Daten nicht gesichert hatte. Nun bleibt der Versuch der Übersendung der Akten zur Ansicht an ein anderes Amtsgericht. Ich verbleibe und wünsche viel Liebe und Hoffnung auf Hilfe.

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    • guter Rat schreibt:

      „Du kannst so nicht weitermachen. Die Familie -Du und Deine Kinder – Ihr gehört zusammen.“
      Wer ist mit dem Du gemeint? Der Vater? Oder die Mutter?

      So schrecklich ungerecht all dies sein mag: Loslassen lernen, und Verluste realisieren, betrauern und Abstand gewinnen von einer alten Welt, und eine neue wagen.

      Was soll der Ratschlag, verbissen einem Unglück nachzujagen und fixiert dem Missbrauch Nahrung geben, als wären die vielen Jahre nicht faktisch vorhanden und vollzogen?

      Von außen ist es ein leichtes, irgendwelche Wunschphrasen zu postulieren, ohne der Realität Rechnung zu tragen, dass da etwas zerstört worden _ist_, und eine Bindung und Beziehung aufgekündigt worden und bereits vollzogen _ist_?

      Auch einmal anders betrachtet, was soll der ‚Aufruf‘ zu Mobbing?

      Viele Menschen verlieren auf unterschiedliche Weise liebgewonnene Menschen, und viele müssen mit dem Verlust leben lernen. Ebenso gibt es die Möglichkeit mit Ungerechtigkeiten leben zu lernen.

      Es muss auch noch einen anderen Lebensinhalt geben dürfen, als die Opferrolle für andere geben zu müssen.

      Ja, man kann eine Zweitfamilie gründen, man kann Kinder vergessen – und: man darf(!) eine Zweitfamilie gründen und man darf(!) Kinder vergessen!

      Wenn man die Davidrolle gegen Goliath einnehmen will – oder dazu anstachelt – dann sollte man fragen, ob man dazu das Rüstzeug hat oder nicht.

      Und wenn man sich selbst in Wahrheit in Opferstrukturen (Gedanken, Taten, Freunde) wiederfindet, dann ist eines wohl klar beantwortet: dass man nicht zum David taugt, und solche Ratschläge und Kumpaneien meiden sollte.

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  9. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Am 28.08.2015 habe ich erfahren, dass Justin, mein Ältester Sohn, der ohnehin schon mit einem Jahr Verspätung eingeschult wurde, der im ersten Schuljahr aufgrund Konzentrationsstörungen eine extra Fachkraft erhalten haben sollte, im zweiten Schuljahr hängen geblieben sein soll, während des Schuljahres eine Klassenstufe nach unten zurückgestuft worden sein soll. Ob diese Angaben mir gegenüber getätigt wurden um mich aufzuziehen (auf den Arm zu nehmen) weiß ich nicht. Auf jeden Fall dienen sie der weiteren Depression von mir. Sie enthalten mir seit über einem Jahr jede Information von meinen Kindern vor. Daher kann ich nicht wissen, ob die Angaben stimmen. Bis zum Beweis des Gegenteils bleibt mir daher nichts als diesen Angaben Glaubwürdigkeit zu schenken.

    Ich hatte reichlich und sehr häufig bzgl. der Entwicklungsstörungen der Kinder wissenschaftliche Nachweise zitiert und genannt. Darauf aufmerksam gemacht dass die Konzentrationsstörungen darauf zurück zu führen sind, dass ich die Mutter fehle. Es scheidet die beste Fachkraft aus, wenn sie einem Kind den Stoff nicht vermitteln kann, oder so vermittelt dass ein Kind ihn nicht aufnehmen kann. Das Land hat eine zusätzliche Fachkraft damit für die Katz bezahlt. Diese Fachkräfte haben kein Interesse, dass Kinder sich so entwickeln wie gesollt. Diese Fachkräfte haben nur einzig allein das Interesse daran möglichst lange Kasse an und durch Kinder zu machen. Sie sind nicht dazu in der Lage und wollen es auch gar nicht die Mutter, die die Kinder brauchen zu ersetzen.

    Sie sind nicht brauchbare Volksschädlinge und Volksschädiger, deren Unfähigkeit das Handeln bestimmt, die die Haushaltskassen der Länder plündern. Das können und wollen Sie nicht sehen. Vater Staat kann keine Mutter ersetzen, das geht nicht.

    Ich hatte Ihnen geschrieben, dass der Kindsvater mehr als halb blind ist, und obwohl deutscher Schule die deutsche Rechtschreibung nicht gelernt hat zu schreiben, nicht lesen kann, und damit den Kindern auch nicht vorlesen kann. Selbst beim Rechnen hat er Probleme. Gerade diesem das Sorgerecht übertragen zu haben, ohne dass er in schulischen Dingen die Söhne unterstützen kann, ist mehr als Unverantwortlichkeit, das lässt schon an Schwachsinn denken.

    Ich frage mich wie weit das Denken bei Ihnen geht, gab man elternlose Kinder in den 50er und 60er Jahren in SOS Kinderdörfer damit Kinder eine Mutter hatten, damit Kinder nicht geschädigt werden, damit sie sich normal entwickeln, so enthalten Sie den Kindern mich ihre Mutter vor, ich, die vorhanden ist, ich die die Kinder unterstützen kann. Die Kinder bekamen noch keine Ersatzmutter. Das ist vorsätzlich schädigendes Handeln, woran allein der gesunde Menschenverstand denken lässt.

    Ich hatte ihnen mehrfach geschrieben, dass die angeblichen Gutachten, Schlechtachten sind, Unterstellungen und Verleumdungen mir gegenüber enthalten, dass sie nicht nach den Kriterien zur Erstellung von Gutachten gehalten sind. Direkt nach Gutachtenstellung hatte ich geschrieben, dass nach mir Korruption bei der Erstellung der Gutachten vorgelegen hat. Zur Glaubwürdigkeit meiner Angaben haben Sie zu keinem Zeitpunkt gestanden, bis heute nicht.

    Ich hatte Ihnen mehrfach geschrieben, dass die Schädigung und die Folter sofort aufgehoben werden soll. Sie haben bis heute nicht reagiert, seit Jahren nicht reagiert. Wann frage ich Sie, wann wollen Sie endlich dahin kommen dass Kinder Vater und Mutter brauchen. Wann? Sie helfen lieber mit die Haushaltskasse sinn- und zwecklos zu leeren, helfen mit zu schädigen und zu foltern, unterlaufen jede Rechtsprechung und decken Herrn Christmann, wer immer er sein mag.

    Ich erwarte von Ihnen Handeln, Handeln nach wissenschaftlichen Nachweisen und nach der Rechtsprechung. Die Rechtsprechung ist nicht umsonst vorhanden.

    Ich verlange jetzt und hier die Nachweise von und über meine Kinder und nochmal zum x-ten Mal die Zusammenführung von mir und meinen Kindern. Ihr Handeln ist auf jeden Fall bis heute alles andere als von Verantwortung mir und den Kindern gegenüber getragen.

    5 1/4 Jahr keinen Kontakt, über 27 Monate kein Lebenszeichen. Sie haben Grund sich zu schämen. Dem betreiben und handeln nach Lügen ist ein dringendes Ende zu setzen. Es ist Grund gegeben allerschnellstens zu Handeln, bekamen alle Kinder in den Sommerferien 2014 die Zähne geschädigt.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Hallo Claudia Sckaer,
      Sie stecken gewiss in einer besonders schwierigen Situation. Wenn Vätern die Kinder entzogen werden, dann ist das für den liebenden Vater oft schwer zu ertragen und niederschmetternd, bei Verdächtigungen eventuell auch ein soziales Stigma.
      Wenn Müttern die Kinder entzogen werden, dann ist das gesellschaftlich fast immer ein Stigma, weil die Allgemeinheit ohne Weiteres annimmt, dass die Mutter gefährdend für die Kinder war oder wäre.
      So oder so, müssen Sie diese Stigmatisierung zunächst hinnehmen und bei Ihrem Tun berücksichtigen. Haben Sie sich mit den Ratschlägen von Sandi am 12. und 21.02.2015 befasst? Ich würde die Hinweise von Sandi an Ihrer Stelle beherzigen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
      Sie müssen keineswegs mit den Entscheidungen Anderer und deren Gebaren einverstanden sein. Sie können sogar wütend sein und innerlich verachtend denken. Aber es muss Ihnen klar sein, dass wer schon die Möglichkeit hat, Ihnen die Kinder über lange Zeit zu entziehen, entweder gute Gründe oder eben großen Einfluss und gar keine Skrupel hat.
      Was Sie also brauchen sind gute Gründe gegen den Entzug und eine Vorgehensweise, die es den Beteiligten unmöglich macht, Ihre Interessen dauerhaft zu übergehen.
      Ihren Kommentaren kann man entnehmen, dass Sie eine ganze Menge Sachwissen mit Ihrem Erleben verknüpfen können, ihre Rechte und Aufgaben als Mutter kennen und die Bedürfnisse der Kinder aus Ihrer Sicht erfassen. Das sind doch gute Voraussetzungen.
      Irritierend ist etwas, dass Sie häufiger auch ungewöhnliche Zusammenhänge und Formulierungen wählen. Wenn dies Folge von erkannten Einschränkungen ist, sollten Sie damit offen umgehen, damit Ihnen dies nicht verfälschend als „die spinnt und weiß nichts davon“ untergeschoben wird. Auch möchte ich Ihnen davon abraten, den Vater oder dessen Verwandtschaft schlecht zu reden, selbst wenn es tatsächlich zutreffen sollte. Gleiches gilt für Außenstehende und Verantwortliche bei Ämtern und Gerichten. Versuchen Sie die Tatsachen ohne Anwürfe sachlich niederzuschreiben. Wenn Ihnen etwas unterstellt wurde, dann stellen Sie in ihrer Zusammenstellung dem eine sachliche Gegendarstellung gegenüber. „Das trifft nicht zu, weil …“ klingt fade, ist aber im Zusammenhang mit einer durchgreifenden, sachlichen Gegendarstellung unschlagbar. Versuchen Sie es möglichst einfach, rational und ehrlich. Halten Sie Wut, Beschimpfungen und dramatische Prognosen fern.
      Ihre Gefühle können emphatische Menschen erahnen und im direkten Kontakt besser handhaben. Menschen mit wenig Emphatie und Beteiligte mit entgegen stehenden Interessen werden Ihnen bei Gefühlsausbrüchen aber Täuschung, Irrationalität und schlechten Einfluss auf die Kinder unterstellen. Schreiben Sie Ihre Geschichte z.B. in einen Blog, z.B. bei WordPress. Das ist nicht so schwer. https://de.wordpress.com/?ref=footer_blog
      Wenn Sie das geschafft haben, versuchen Sie weiter Kontakte herzustellen. Wenn Sie kein Einkommen und Vermögen haben, können Sie auch Beratungskostenhilfe beantragen und sich anwaltlich beraten lassen. Es gibt auch Familienberatungsstellen die kostenfrei helfen können und vielleicht vermitteln. Die müssen keineswegs schlechter sein als ein selbst bezahlter Coach. Schauen Sie noch einmal in die Kommentare von Sandi. Hier kann Ihnen vermutlich keiner diese Anstrengungen abnehmen.

      Alles Gute!
      Lutz Lippke

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  10. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Ich bedanke mich gleichfalls, ich habe eben einen neuen Antrag nach Saarbrücken gesendet, aufgrund dessen mir die Entscheidung vom 03.08.2015 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts 4. Senat in Familiensachen 13 UF 50/15 zugesandt wurde. Gemeinsames Sorgerecht auch bei gestörter Kommunikation. Weniger als das nichts geschieht kann nicht geschehen.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Dieser OLG-Beschluss ist ein Hoffnungsschimmer für ausgegrenzte Eltern. Darüber wurde kontrovers im Beckblog diskutiert.
      http://blog.beck.de/2015/08/13/deutliche-worte-aus-brandenburg
      Der OLG-Beschluss im Netz
      http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE150012207&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

      Dass sich in Sachen Gemeinsames Sorgerecht auch in der Justiz Widerstand gegen Manipulation, Erstarrung und revisionistische Tendenzen der Rechtsprechung in Familiensachen formiert, belegt auch
      http://blog.beck.de/2015/09/01/in-celle-ist-man-sich-nicht-einig

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      • claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

        Leider habe ich Pech gehabt, der Richter bezog sich auf die Entscheidungen, die vor Jahren getroffen wurde. Weiter gab er an, ich hätte nichts neues eingebracht. Auf das Schreiben wegen der Retardierungen der Kinder, Rückstufung des ältesten Sohnes wurde gleichfalls nicht reagiert. Für Richter Christmann ist nichts zu veranlassen. Umgang wäre bis Ende des Jahres ausgeschlossen. Und dann, schließt er wieder zwei Jahre weiter den Umgang aus. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Wenn und falls ich überhaupt eine Antwort erhalte, dann die, dass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen kein Grund gegeben ist. Das war es mal wieder. Monatelang habe ich alles in meinem Leben vernachlässigt. Ich habe schwere Depressionen wegen der fehlenden Kinder und der Richter lässt kein Verfahren zu. Ich bin am verzweifeln. Eben habe ich mir überlegt, vielleicht doch ein Gutachten, habe welche rausgesucht. Erst über die Horrordatenbank und bin von dort auf den Hinweis, wo welche empfohlen werden. Kosten, die nicht sein müssten. Also kann ich darauf einen Antrag stellen.

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  11. Angel schreibt:

    Liebe Frau Sckaer

    Ich lese Ihre Kommentare und wundere mich. Kann es sein, dass Sie die Beiträge „helfender Hände“ hier nur überfliegen? Egal, welche Ratschläge auch aufkommen, Sie antworten wie ferngesteuert nur mit Ihrer „Geschichte“ – ohne dabei nach rechts oder links zu schauen. Das ist schade, denn diese Haltung wird Ihren Leidensweg nur unnötig verlängern.

    Lassen Sie doch bitte mal etwas los. In erster Linie geht es – jetzt in diesem Augenblick – nicht um Ihre Kinder, sondern eindeutig um Sie! Fällt Ihnen denn nicht auf, dass alles nur deswegen so verdammt schief läuft, weil Sie bocken, stur Ihr Recht fordern – ohne Rücksicht auf Verluste? Was meinen Sie eigentlich wie die Außenwelt Sie wahrnimmt? Als vernünftige, liebevolle Mutter oder als „störrischen Esel“ auf Schlittschuhen? Sie erzeugen Glatteis, auf dem Sie nur selbst ständig ausrutschen…

    Ich bin mit Sicherheit keine Besserwisserin. Aber, was ich hier lese, tut schon weh.
    Ihr Fall ist dramatisch, aber ohne Einsicht, Therapie, Achtsamkeit sich selbst und der Umwelt gegenüber wird das nichts.

    Verstehen Sie doch. Hier gibt es keine Gewinner oder Verlierer. Es ist kein Spiel! Sie müssen Ihre Emotionen endlich unter Kontrolle bekommen, Ihr Leben regeln, Hobbys/Arbeit/Ablenkung finden! Zeigen Sie dem JA, dem Gericht und Ihrem Ex, dass Sie durchaus in der Lage sind eigenverantwortlich zu handeln, empathisch, authentisch, ehrlich, „normal“ rüberzukommen.

    Hören Sie auf ständig auf die Barrikaden zu gehen. Ist Ihnen klar, dass viele Sie bald wirklich für „verrückt“ halten werden? Wollen Sie das?

    Wollen Sie wirklich, dass Ihre Kinder zu hören bekommen, dass Ihre Mutter über tiefe Depressionen klagt, eventuell Selbstmordgedanken hegt und ständig neue Wege sucht, Ihre (vordergründig sehr) persönlichen Wünsche zu erfüllen? Auch das JA und das Gericht finden selbst eingestandene Hilflosigkeit, Depressionen etc. ganz und gar nicht zum Lachen. Zeigen Sie damit vielleicht Erziehungskompetenz? Genau die brauchen Sie aber! Warum halten Sie sich nicht ein klein wenig zurück? Warum? Reichen fünf Jahre denn noch nicht aus, um Ihnen klar zu machen, dass Sie nur dann wieder (die Ihnen tragischerweise bereits entzogenen) Teilsorgerechte zurückerlangen können, wenn Sie endlich vernünftig handeln und anfangen an sich zu arbeiten?

    Genug der klaren, harten Worte. Ich fühle mit Ihnen, aber ich tue mir wahrlich schwer mit Ihrer recht unüberlegten Vorgehensweise! Erwachen Sie! Heute noch! Nutzen Sie die Zeit! Tun Sie sich etwas Gutes, beginnen Sie, genau das zu tun, was auch Ihren Kindern gefallen würde. Ihr Ziel kann und darf nur das Wohl Ihrer Kinder sein …und genau dieses fängt bei Ihnen und Ihrer derzeitigen negativen „tollwütigen“ Kampfeshaltung an. Legen Sie diese bitte ab und Sie werden sehen, wie sich nach und nach alles zum Guten wendet.

    Ich drücke Ihnen die Daumen und denke an Sie, liebe Frau Sckaer!

    Angel

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  12. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Entschuldige, wenn ich hier schreibe, wie ich empfinde. Ich soll loslassen von dem was ich am meisten liebe, von meinen Kindern. Soll das stehen lassen was die ausgrenzende und diskriminierende Terrorzelle und Kindeswohlschädiger Jugendamt und Richter wollen. Wir haben sie diskriminiert, wir sitzen am längeren Hebel, gegen uns ist nicht anzukommen. Sie können sich umbringen oder sonst was machen, wir wollen nicht, sie werden ihre Kinder nie wieder sehen. Sie dürfen unter der ausgrenzenden Lage, die sie nicht ertragen können, sie hatten in der Vergangenheit aus Verlust der Kinder auf der Arbeit geheult und die Arbeit verloren, Unterhalt zahlen. Ich habe alles verloren, was ich hatte, Familie und Freunde, Haus, Papiere,Kleidung, Möbel. Machen sie was draus. Ich kann nicht. Ich kann nicht ohne meine Kinder.

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  13. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Es braucht einer Therapie bei Richter und Jugendamt. Da gebe ich vollkommen recht. Ich kämpfe auf dem Papier um meine Kinder. Es ist mir auch egal, was ich zeige. Ich bin eine besorgte, entsorgte Mutter, die leidet und ich habe meine Emotionen und zu diesen stehe ich. Meine Emotionen müssen verstanden werden. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Meinen Kindern würde es gefallen mit mir zusammen zu sein, es war das was die Kinder bei Gericht angegeben hatten. Das Wohl der Kinder interessiert weder den Richter, noch das Jugendamt, noch irgendwelche Förderpersonen. Das was bei denen tatsächlich zählt, ist Schädigung bis ins Grab. Damit deren Machtego Nahrung hat und steht. Ich kann die fehlende Anwendung von Recht und Gesetz nicht verstehen. Wir haben nicht umsonst eine Rechtsprechung. Und von Schädigung steht an keiner Stelle geschrieben, sondern von dem Gegenteil. Mir fehlen die Kinder und daher kann ich nicht. ‚Es tut mir leid, ich bin solange nicht zu gebrauchen, bis das ich meine Kinder wiederhabe und gehe ich dabei ins Grab. Ich und Kinder sind Menschen und keine Gegenstände, mit denen man x-beliebig gedenkt verfahren zu können, Menschliches Handeln ist bei Gericht gefragt und nichts anderes. Die Lage würde nicht so sein, wenn menschliches Handeln als auch Handeln nach Recht und Gesetz vorhanden wäre.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Ich verstehe Sie.
      Es ist nicht richtig, ALLE Lösung, jedes Bemühen und Zurückstecken von Ihnen zu verlangen. Genauso geht man (in)offiziell gegen unberechtigt Weggesperrte vor. Der Lehrer Arnold oder Gustl Mollath sind nur die bekannten Fälle dieser Machtdemonstration einer schlampigen Versagerclique aus der Mittelschicht. Der Mittelfinger des dreisten Anpassertums mit Amtsbefugnissen oder Standesrecht wütet da in unserer Gesellschaft und giert mit behäbigem Sitzfleisch nach Bedeutung und eigenem Vorteil. Nach dem Motto: „Fügen Sie sich ihrem Schicksal, arbeiten an sich und wir geben Ihnen wieder eine Chance in unserem Herrschafts-Staat“. Psychopathologische Experten (also die ganz ganz „wenig“ Bekloppten) halten das zwangsweise Anpassen an diese Verhältnisse für eine notwendige soziale Fähigkeit. Trauer, Trauma über Würdeverlust ist demnach nur für die „Zeit = Leid * Pi * Fensterkreuz“ als normal menschlich akzeptiert. Danach muss es angepasst oder gebessert wieder weiter gehen. Abweichungen von der Norm sind krankhaft und ggf. zwangsweise zu therapieren. Das ist pseudowissenschaftliche Realität, mit der Geld verdient und disziplinierende Macht ausgeübt wird. Eine Realität die Sie möglicherweise unvermittelt und unvorbereitet im Amt oder dem Gerichtssaal getroffen hat. Die früheren Opfer dieser Realität saßen Ihnen möglicherweise auf der erhabenen Seite gegenüber und sind nun gerade die angepassten Erfüllungsgehilfen dieser verdrucksten, aber machtvollen Realität. Eine Realität, an der Sie zumindest derzeit nicht so ohne Weiteres vorbeikommen. Ein Glücklicher, der das nie erlebt.

      Ich denke und hoffe, die Kritik soll Ihnen bewusst machen, dass es 2 Kämpfe gibt und nicht Beide zugleich oder zumindest nicht auf gleiche Weise zu führen sind.

      Der eine Kampf ist ein langwieriger, gesellschaftlicher Kampf, der uns Alle gleichermaßen angeht. Wir brauchen sicher die Informationen, die Schicksale und das Aufrütteln. Das führt jedoch allein nicht zum Aufwachen und Handeln in dieser vielfach durchgerüttelten Welt. Wir brauchen vor allem das Erkennen der Muster, des gleichen Schemas in verschiedenen Zusammenhängen und der immer wieder ähnlichen Ursachen, Motive und Täter. Wir brauchen die Aufklärung, dann den Mut und das Geschick für gesellschaftliche Veränderung. Es ist nur gemeinsam zu lösen und braucht leider viel Zeit.

      Der zweite Kampf ist Ihr ganz Persönlicher. Der Kampf um die Liebe und Nähe Ihrer Kinder. Dafür brauchen Sie in der aktuellen Situation sehr viel Kraft, eigenes Geschick, hilfreiche Unterstützung, aber auch die Toleranz von Ihnen argwöhnisch gesinnten Personen, denen Sie selbst kaum etwas Gutes zutrauen. Das ist ebenso Realität, die uns etwas angeht, soweit Sie es für richtig halten. Aber Ihre Lösung beginnt trotzdem bei Ihnen. Nur Sie können die Weichen stellen, in Menschen vor Ort Ihr Vertrauen legen, deren Hilfe annehmen, immer wieder Enttäuschungen überwinden und trotz allem Leid das Umfeld nicht überfordern. Es wendet sich sonst von Ihnen ab, auch wenn das zutiefst ungerecht ist. Sie sollen dabei nicht naiv Jedem in die Falle laufen oder geduckt alles Unerträgliche hinnehmen, aber Sie müssen versuchen offen für Ihre persönlichen Chancen sein, möglichst jeder Chance einen Weg ebnen und dabei nah bei sich und Ihrem Empfinden bleiben. Ihren Kindern und damit sich selbst zuliebe. Es ist sehr individuell, es gibt kein allgemeines Richtig oder Falsch. Was Sie tun ist für Sie richtig, wenn Sie es selbst so empfinden und die Wirkungen annehmen können.

      Sie müssen es dabei schaffen die 2 Kämpfe für sich so zu verbinden oder eben voneinander zu trennen, dass für Sie und Ihre Kinder eine persönliche Lösung erreichbar wird, bevor (und auch damit) es den notwendigen gesellschaftlichen Umbruch gibt. Das hoffe ich für Sie.

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  14. claudia-sckaer@t-online.de schreibt:

    Danke für ihren Kommentar, der mir gerecht wird. Auf der einen Seite soll man sich für die Kinder einsetzen, auf der anderen Seite erfolgt Bestrafung. bei der Belastung mit Schreiben und Umständen daraus noch etwas zu leisten, fast unmöglich. Die ersten Jahre hatte ich mich wacker geschlagen und war noch arbeiten gegangen. Bis auf einer Arbeitsstelle mir für Sekunden die Augen zugingen, da ich nachts an Beschwerden saß. Hinzu kommt das Fehlen der Kinder z.B. vor allem an Wochenenden, heute habe ich wieder eine Beschwerde geschrieben. Das Vermissen der Kinder an jedem Morgen, es ist vorhanden, ich kann nichts dagegen tun und es quält und um so länger die Trennung, immer schlimmer. Es quält beim Einkaufen, schreien Kinder mit hochroten Gesichtern vor Schmerzen im Geschäft und an der Kasse und bekomme ich Schreie von Kindern, hinter dicken Mauern mit, die ich nicht sehen kann. Die Schreie meines Ältesten bei der Entführung, ich kann sie nicht vergessen. Stunden brauche ich, bis ich nach Kinderschreien wieder bei mir angekommen war oder dann entsprechend bin. Und gerade erhofft man sich durch Schreiben Hilfe des Systems wird die Nachricht zuteil nicht Ansprechpartner zu sein. Und dann fehlte dem Nichtansprechpartner der Respekt vor der Unverletzlichkeit der Wohnung. Hilfe bei der Lösung eines gesellschaftlichen Problems sieht anders aus. Meine Kinder sind klein. Selbst eine Beratung von mir war und ist Fehlanzeige.
    Und dann die folgenden Sätze.
    das – wiederum ltere und verstndigere – Kind mit Beratung
    und Untersttzung des Jugendamts (soeben Rn 60) initiativ wird und eine Regelung
    nach Abs 3 S 1 oder auch S 2 gegen den Elternteil, bei dem es lebt, anregt. Wegen
    des damit verbundenen absehbaren Konflikts mit diesem Elternteil wird ein solches
    Verfahren aber in aller Regel fr das Kindeswohl von Nachteil sein (FamRefK/Rogner
    Rn 17). Dies darf zwar nicht dazu fhren, daß das auf Antrag des Kindes befaßte
    Familiengericht eine Regelung ablehnt, weil dies den den Umgang behindernden
    Elternteil nur ermutigen und das Kind in verstrkte Konflikte strzen mßte. Das
    vom Kind um Beratung und Untersttzung angegangene Jugendamt wird jedoch
    bemht sein, das Kind aus der Rolle des Antragstellers herauszuhalten, indem es den
    Umgangselternteil berzeugt, im Interesse des Kindes die verfahrensrechtliche Initiative
    zu ergreifen.
    Die Zahl der Kinder ist seit 1969 um zwei Drittel zurückgegangen. Die in Obhutnahmen und Trennungen dafür in die Höhe. Das viele Elend dass aus dieser Massentrennungsindustrie, dem Geschäft mit dem angeblichen Kindeswohl hervorgeht, ein massives. Wirtschaftsschädigung in nicht unerheblicher Höhe. Die Gesellschaft kann diese nicht wegleugnen, auch nicht wegleugnen die Zahl derer die den Kampf und die Folgen aus der Ungerechtigkeit verloren haben. Kinder, die in unserer Gesellschaft nicht mal mehr ein Grab vorfinden. Gemeinsam für Abhilfe sorgen und die Umstände ändern. Ein traumatisierter Mensch ist nicht mehr der Mensch von zuvor. Und für diejenigen für die ich krank bin, bin ich es unter der Folter, der fehlenden Liebe zu den Kindern. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern vom familiären und gesellschaftlichen Dasein. Diagnosen sind reine Erfindung. Dies hat die Wissenschaft ca. Mitte 2014 zugegeben und rückt seit dieser Zeit vom Diagnosekatalog ab. Bei seiner 14. Sitzung hat der UN-Fachausschuss für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in diesem Monat Richtlinien zur Interpretation und dem Umgang mit dem Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person verabschiedet und veröffentlicht.
    Darüber hinaus verpflichtet die Konvention einen ratifizierenden Staat in Artikel 12 dazu:
    Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte Menschen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
    2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
    Die Zivilgesellschaft war auch gegen die Verwendung von Bedingungen. Folglich verbietet Artikel 14 (1) (b) den Freiheitsentzug auf der Grundlage einer Beeinträchtigung, auch wenn zusätzliche Faktoren oder Kriterien verwendet werden, um den Freiheitsentzug auf der Grundlage von Behinderung zu rechtfertigen. Das Thema wurde in der siebten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses erledigt.
    Besonders frühe Traumata sind wesentlich für die Entwicklung von dissoziativen Störungen
    „In Langzeit und prospektiven Studien wurde ein Zusammenhang festgestellt zwischen aversiven Ereignissen wie mangelnde Fürsorge durch Bindungspersonen und somatoformen (körperlichen) wie psychoformen dissoziativen Symptomen (Diseth, 2006; Dutra et al, 2009, Ogawa et al., 1997).“ (s. Nijenhuis& Van der Hart 2011)
    Vor allem frühe Kindheitstraumata (besonders Gewalterfahrungen) sowie frühe Bindungsstörungen und die Abwesenheit von elterlichem Schutz gehen schweren
    dissoziativen Störungen häufig voraus.
    Im Bewusstsein dessen. Danke

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