Eindrücke von Erich Stephany (Menschenrechtler)
Synapse Forum am 13.12.13 „Der Fall Mollath“ Versuch einer Aufarbeitung mit forensisch-psychiatrischem Focus: Gustl Mollath war Gast!
Dr. Schlötterer gibt eine Antwort auf die Auffassung des LG Regensburg, Herr Mollath müsste sich noch einmal psychiatrisch untersuchen lassen.
Eine beachtliche Veranstaltung der Medizinstudierenden Münchens in einem
Hörsaal!
Prof. Dr. Dr. Dieckhöfer stellte vor allem die kulturhistorischen Zusammenhänge der Psychiatrie und Forensik her. 1892 wurde bereits mit „Irrsinn“ Willkür betrieben und mit „Irrsinnserklärungen“ Gegner verfolgt.
Dr. Weinberger bedauerte, dass der Fall Mollath in den Medien hauptsächlich juristisch behandelt wurde, jedoch nicht in der ärztlich-medizinischen Problematik. Da die Mehrzahl der Psychiater keine Qualifikation und Berufserfahrung in Psychotherapie haben, sind sie auch nicht in der Lage qualifizierte psychiatrische Gutachten zu erstellen.
Dr. Schlötterer (Ministerialrat a.D.- früherer oberster Steuerfahnder Bayerns)
vertrat den Standpunkt, dass kein ausreichender Grund für die angekündigte
erneute Begutachtung von Gustl Mollath bestehen würde. Mit Bekanntwerden
des Revisionsberichts der HypoVereinsbank, durch den die Angaben von Herrn
Mollath bestätigt wurden, ist die Annahme einer paranoiden Wahnvorstellung
in sich zusammengebrochen. Dr.Schlötterer sind die Worte Staatsver-
sagen nicht ausreichend……., sondern er spricht sehr direkt aus, wie er den Fall Mollath strafrechtlich einordnet. In Fällen mit politischer Brisanz wäre Bayern kein Rechtsstaat mehr. Es besteht seiner Meinung nach ein Verdacht auf Freiheitsberaubung bei den beteiligten Staatsanwälten, Nerlich und auch Justizministerin a.D. Merk. Die Schuldigen müssen bestraft werden, auch wegen der Wiederholungsgefahr.
Dr. Karl (Staatsanwalt aus Ansbach) war im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums vertreten. Ihm ging es vorrangig darum, pragmatische Wege zu finden, um einen Fall Mollath zukünftig zu vermeiden.
Er vertritt die Auffassung nicht den Strafrahmen, sondern die Anlass Taten und auch die zu erwartenden Taten, die zu einem Maßnahmeregelvollzug führen können, konkret in einem Katalog zu benennen, um ein Ermessen im vornherein auszuschließen. Um zu verhindern, das Gerichte genehme Gutachter beauftragt, schlägt Dr. Karl ein unabhängiges Gremium vor, z.B. angesiedelt bei der Ärztekammer, das dem Gericht Gutachter vorschlägt. Der wenig bekannte § 67b Unterbringung auf Bewährung würde kaum angewendet.
Frau Dr. Ziegert informierte die Studenten über die Anlässe und die Konsequenzen von psychiatrischen Gutachten.
Die anschließende Diskussion war teilweise spannungsgeladen, da zwei Welten aufeinandertrafen. Die durchaus interessierten Medizin-Studenten wollten vor allem die medizinischen Fragen akzeptieren und die ältere Teilnehmer bestanden darauf den Fall Mollath auch gesellschaftspolitisch zu diskutieren…..
Herr Mollath ermutigte Studenten sich zu engagieren und stellte eine Verbindung her zu den Flyer des Forums und zu dem Flugblatt der Sophie Scholl.
Alle Redner erhielten einen Nikolaus, auch Gustl Mollath. Da Herr Mollath
einen knallroten Anorak trug, wurde ihm zugerufen „Herr Mollath, Sie sind
der Weihnachtsmann“ (Aber mit der frohen Botschaft, den Zitaten von Prof. Dieckhöfer „Das Wichtigste im Leben ist der Mut“ und „Dem Zeitgeist auf die Finger schauen“ (Adenauer).
Trotz aller Ungeduld, es ist schon ein Fortschritt das Diskutiert und Verhandelt wird. Wichtig ist, dass dieser Prozess nicht über eine scheinbare Professionalisierung zum Ausschluss der Öffentlichkeit führt. Das wäre fatal, nach allem was wir bereits wissen.
Es gibt sicher erfahrene Profis, denen man guten Willen unterstellen kann. Sie können Veränderungen anstossen und Wege aufzeigen. Sie sind bisher in der Minderheit und auf unsere Aufmerksamkeit, Unterstützung und Ergänzung angewiesen. Sonst schleicht sich schnell wieder Inkonsequenz und Falschspielerei ein.
Interessant finde ich die dargestellte Position des Staatsanwaltes Dr. Karl:
„Dr. Karl (Staatsanwalt aus Ansbach) war im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums vertreten. Ihm ging es vorrangig darum, pragmatische Wege zu finden, um einen Fall Mollath zukünftig zu vermeiden.“
Was hier als Pragmatismus verkauft wird, ist doch vor allem der übliche Versuch der verspäteten Schadensbegrenzung für das eigenen Klientel. Man kann sich nun aussuchen: den teilweise Einsichtigen einen faulen Kompromiss abkaufen oder wieder den gnadenlosen Hardlinern ausgesetzt werden. Motto: „Ihr habt die Wahl!“ Immer dasselbe!
„Er vertritt die Auffassung nicht den Strafrahmen, sondern die Anlass Taten und auch die zu erwartenden Taten, die zu einem Maßnahmeregelvollzug führen können, konkret in einem Katalog zu benennen, um ein Ermessen im vornherein auszuschließen.“
Es liegt also wohl nicht am Personal und an Interessen, sondern an Unklarheiten im Katalog. Man möchte eine ToDo-Anleitung, einen Putzplan, der die eigene Verantwortung ersetzt. Wer entwickelt denn den Putzplan für die Criminal-Conviction-Manager (in Anlehnung an den Facility Manager, der u.a. auch einen Putzplan kontrolliert)?
Doch wohl, Juristen in Ministerien, als Abgeordnete, in Verbänden. Da agiert doch ein Perpetuum Mobile, dass sich weiter jeder Reibungsenergie – Verantwortlichkeit, Strafbarkeit und Kritik – entziehen will. Also Achtung!
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Bereits in diesem Feature vom BR wird die mangelnde Kontrolle der ärztlichen Tätigkeit beklagt:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/journalistenpreis-claudia-guerkov-100.html
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http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/an/zustand/extern/stmj_externe_verfahren.php
Dr. Karl ist somit kein Ermittler in Wirtschaftsstrafsachen.
Ob die StA in Nürnberg-Fürth wohl für ganz Franken zuständig war?
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