Die trotzigen Richter des Landgerichts Regensburg

Mein hochgeschätzter Gastautor Joachim Bode stellte mir erfreulicherweise den folgenden Beitrag zur Verfügung; mit der, wie ich finde, bedenkenswerten  Nebenbemerkung: „Vielleicht bringt der Artikel wieder mehr Konzentration auf das Wesentliche…  im Falle des Gustl Mollath.“

Schaut man sich die Homepage des Landgerichts Regensburg an, so findet man unter der Rubrik „Aktuelles“ zunächst die ach so wichtigen Namen und Verbindungsdaten der beiden inzwischen schon berüchtigten Pressesprecher Piendl und Polnik.

Als eigentliche Aktualität dient das Landgericht dem interessierten Leser dann seine im Netz und anderswo als „Schand-Beschluss vom 24.7.2013“ bekannt gewordene Ablehnung der Mollath-Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Lektüre an. Dort, im Regensburger Hort des Gesetzes, ist man wohl immer noch stolz auf das, was sich drei – von der Berufsbezeichnung her – Richter am Landgericht in mehrmonatiger „Arbeit“ auf Kosten der Steuerzahler abgewürgt haben. Die 113 Seiten lange Unverschämtheit nebst Anlagen kann man sich nicht nur in vollem Wortlaut als PDF-Datei ansehen und herunterladen (http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php ), nein, die Fundstelle wird noch zur besseren Verdauung des Unverdaulichen garniert mit einer sogenannten Pressemitteilung vom 24.7.2013, für die der oben genannte Richter Piendl verantwortlich zeichnet: Hier werden die unhaltbaren Ablehnungsgründe zusammengefasst aufgeführt und sogar noch von Piendl mit einer Ergänzung zum „besseren Verständnis“ versehen. Dass diese allem juristischen Denken Hohn sprechenden Rechtsverdrehungen inzwischen vom OLG Nürnberg längst ad absurdum geführt worden sind, lässt sich dem „Aktuellen“ des LG Regensburg nur auf Schleich- bzw. Umwegen indirekt entnehmen: Immerhin verweist „Aktuelles“ auch auf das OLG Nürnberg mit dem nichtssagenden Vermerk: „Beachten Sie bitte auch die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg [intern]“.

Folgt man diesem Verweis, kann man nach kurzer Suche den Beschluss des OLG Nürnberg in voller Länge genießen, der das Schandmal der Regensburger Justiz außer Kraft gesetzt und die Wiederaufnahmeanträge zugunsten Mollaths zugelassen hat. 

Inzwischen zeichnet sich neues Ungemach ab, so, als hätten die Regensburger ihr Kontingent an Gesetzwidrigkeiten für dieses Jahrhundert noch nicht ausgeschöpft.

In meinem Kommentar vom 10.8.2013 (https://opablog.net/2013/08/10/wer-oder-was-garantiert-mollath-einen-fairen-prozes-in-der-wiederaufnahme/) zum an sich lobenswerten Beschluss des OLG Nürnberg hatte ich den „Trojaner“ beschrieben, mit dem die hohen Richter des OLG ihren Beschluss ausgestattet haben, nämlich die Verweisung des wieder aufzunehmenden Verfahrens gegen Mollath an eine andere Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Jeder Kenner gerichtlicher Strukturen weiß um die Verflechtungen, die Solidarität und die Kumpanei unter den Richtern eines Gerichts, die zu oft von gesetzestreuer und unabhängiger Rechtsprechung abweichende Ergebnisse zeitigen, weil sie die Urteilsgründe eher im Kaffeesatz der Kaffeerunde finden oder aus dem Klatsch und Gerücht am Rande von Tennisplatz oder Parteiversammlung ableiten lassen. Der Pressesprecher Piendl, der sich schon als Staatsanwalt in jüngeren Jahren einen Namen als Verfechter „rechter“ und staatstreuer Gesinnung gemacht hat (mehr dazu hier), versucht derzeit, der Öffentlichkeit den beabsichtigten Weg nahe zu bringen, den das Regensburger Landgericht bei der „rechten“ und staatstreuen Bewältigung des wieder aufzunehmenden Mollath-Verfahrens voraussichtlich einzuschlagen gedenkt: Es sei ein neues Gutachten über die Schuldfähigkeit Mollaths zur Tatzeit einzuholen, und das möglichst vor Verhandlungsbeginn, den Piendl großzügig auf die Frühlingsmonate des Jahres 2014 voraussagt – man sei ja nicht in Zeitdruck, und das Verfahren gegen Mollath sei ja nur eins unter vielen anderen. Von der Gegenseite ist zur beabsichtigten Einholung eines Gutachtens zu hören, das sei doch „Spinnkram“, was natürlich richtig ist, wenn man es laienhaft ausdrückt. Ich würde stattdessen eher an den Begriff „verrückt“ denken, weil all das, was im Gehirn an den richtigen Stellen vorzufinden sein sollte, bei Piendl an den falschen Stellen gelandet zu sein scheint, also ver-rückt. Und Piendl ist „nur“ der Pressesprecher! Wie sieht es dann in den Köpfen derer aus, die nach dem Willen des OLG Nürnberg demnächst über Mollath zu Gericht sitzen sollen? Wahrscheinlich ebenso oder zumindest ähnlich, denn so ein Gerichtssprecher denkt sich nicht einfach etwas aus, sondern er gibt das weiter, was er von berufener Stelle zu hören bekommt.

Wir können uns also darauf gefasst machen, dass die Regensburger Justiz beabsichtigt, Mollaths Freispruch mit der erneuten „Feststellung“ seiner Schuldunfähigkeit zu garnieren, um dann allerdings einzuräumen, dass seine weitere Gemeingefährlichkeit nicht nachweisbar sei. In einem Nebensatz des freisprechenden Urteils könnte dann die nebensätzliche – pardon: ganz „nebensächliche“ – Bemerkung zu finden sein, dass der Kollege Brixner damals wohl nicht falsch gelegen habe, als er noch – zeitnah und deshalb zutreffend – im Urteil die Gemeingefährlichkeit Mollaths zur Tatzeit und die nächste Zukunft festgestellt hat.

 

Die nächsten Beförderungsstellen winken!

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30 Antworten zu Die trotzigen Richter des Landgerichts Regensburg

  1. ab und zu hier schreibt:

    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Fall-Mollath-Prozess-Verzoegerung-wegen-ungeklaerter-Gutachter-Frage;art1172,208361

    Warum nimmt der Verteidiger dem Mandanten Mollath die Chance, sich vom Vorwurf der Sachbeschädigungen reinzuwaschen?
    Es war doch volle Rehabilitierung gewünscht. Diese ist ohne erneute Verhandlung über die Sachbeschädigung unmöglich.
    Im Beck-Blog war doch schon vor längerem diskutiert worden, dass die Sachbeschädigung trotz fehlendem Eröffnungsbeschluss verhandelt werden müsste.
    Welche Strate(gie) steckt dahinter?

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    • Joachim Bode schreibt:

      Wenn ein Strafrichter merkt, dass an einem Tatvorwurf nichts dran ist, geht er dem Vorwurf nicht weiter nach. Dazu sind die Ressourcen in der Justiz zu knapp.

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      • Sabine schreibt:

        aus dem Wochenblatt:
        „Mollaths Anwalt Dr. Gerhard Strate indes bewertet den Sachstand als „völlig unklar“. … Vielmehr stelle sich die Frage, ob in Sachen Reifenstecherei die Anklage damals überhaupt ordnungsgemäß erhoben worden sei, es habe keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, zudem wäre die Tat wohl verjährt.“
        Vor einigen Jahren fanden mehrere Richter an den Tatvorwürfen einiges dran und haben festgestellt, dass Herr Mollath die Taten begangen habe. Mit dem Argument der Verjährung verhindert die Verteidigung die Feststellung, ob das damals so richtig war.
        Es wird behauptet, es gebe für die Sachbeschädigungen keine Beweise und Herr Mollath sei unschuldig.
        Warum verwehrt dann Herr Strate mit seiner formalen juristischen Argumentation den Erweis der Unschuld des Mandanten?
        Es ist die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet … damit müssten doch alle damals verhandelten Tatvorwürfe neu geprüft werden.
        Ich schließe mich ab-und-zu-hier an: welche Strate(gie) steckt dahinter?

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      • Joachim Bode schreibt:

        Die Strategie eines Verteidigers lautet immer, Schaden von seinem Mandanten abzuwenden. Dazu gehört auch die Geltendmachung der Verjährung, die das Gericht ohnehin von selber zu prüfen hat. Der Verteidiger muß alle Register ziehen, zur Sicherheit, damit ihm keine Versäumnisse vorgehalten werden können.

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    • Bille schreibt:

      Die Reifenstechereien sind ein großes Thema in der Sache Freiheitsberaubung (gegen Richter Eberl/Leipziger), in der ja die Klageerzwingung läuft.
      Da wird das im einzelnen aufgedröselt (inklusive seltsame Forderung von Leipziger nach mehr „Anlasstaten“, Urkundenfälschung des Polizisten usw.).

      Ich denke mal, da kann diese ganze Inszenierung besser aufgeklärt werden, die Öffentlichkeit informiert werden als in einem Verfahren gegen Mollath, in dem es da ja nur ein „nicht beweisbar“ geben kann, der Verdacht aber bleibt.

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  2. ohmeiohmei schreibt:

    Aus welcher Wundertüte will das LG Regensburg die Befugnis zur Anordnung einer Begutachtung vor der Verhandlung nehmen? Kann mir das bitte jemand sagen?

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ich kann´s nicht. Aber die Regensburger suchen ganz intensiv.

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      • Frieder Kohler schreibt:

        Die Damen und Herren lieben den Stallgeruch und leben danach, ein Richter Bode (hurra, er ist wieder da und bode-ständig in glänzender Wehr!) ist Folge eines Irrtums! Zu spät wurde bekannt, dass er ein Nachfahre von Onkel Tucho ist und häufig mit Ignaz Wrobel(http://www.textlog.de/tucholsky-deutsche-richter.html) verwechselt wird! Warten wir ab – und lesen weiter: „Deutsche Richter“…Die Schande dieser Justiz, die Schande solchen Strafvollzuges –: nieder mit ihnen. Und das Gesetzbuch um die Ohren aller, die sich mit Erwägungen, mit Bedenken und mit wissenschaftlichen Hemmungen dem wichtigsten Ziel entgegenstellen, das einen anständigen Menschen anfeuern kann:
        Recht für die Rechtlosen.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Lieber Frieder Kohler, auch nur die Erwähnung meiner Person in einem Satz mit Tucholsky/Wrobel bedeutet eine viel zu große Ehre für mich und geradezu (fast) eine Beleidigung des/der Vorgenannten. Aber Dank für den Link auf ´Deutsche Richter`: Grundsätzlich stimmt dort nahezu alles heute noch, jedenfalls kommt mir Manches noch gut bekannt vor, für zu Vieles habe ich konkrete Beispiele parat. Eins aber sieht Tucho/Wrobel falsch: Er verwechselt den professoralen bzw. pastoralen Talar mit der richterlichen Robe. Damit dürfte er nur knapp dem „Lebenslänglich“ entgehen …

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      • Dian schreibt:

        Danke Frieder Kohler für den Tucholsky-Link (5. November 2013 um 19:32), sehr lesenswert!
        Ich finde eine gute Anknüpfung bietet dazu Dr. Greschs „Pflasterritzenflora“: http://pflasterritzenflora.ppsk.de/dennis-stephan-julia-bonk-und-der-rest/
        Was wäre die Justiz ohne Weißkittel – die Psychiatrie?

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    • tokchii schreibt:

      Grässlich, wenn Rechtsfindung von hinten stattfindet. Welches Urteil müsste her, damit alle von staatlicher Seite Beteiligten ihr Gesicht wahren können?
      Und wo bleibt Opferschutz, wenn ein (gerichtlich festgestellt) nachweislich zu Unrecht in der Forensik Untergebrachter direkt nach seiner Freilassung wieder einer Prozedur ausgesetzt werden soll, die Grundlage des ihm widerfahrenen Unrechts war?
      Wie kann nach widerrechtlicher Freiheitsberaubung der psychische Zustand VOR Erleiden dieses Unrechts festgestellt werden? Geht das Gericht etwa davon aus, dass Unrecht, welches durch staatliche Hand verursacht wurde, bei demjenigen, dem es widerfuhr keine Schäden anrichtet?
      Unverständlich, was diese neue Begutachtung an Erkenntnissen hervorbringen soll.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Eine neue Begutachtung soll Mollath genau so weit unter den Verdacht einer Gemeingefährlichkeit stellen, dass das damalige Vorgehen der Behörden gegen Mollath einigermaßen verständlich wird. Hierzu brauchen sie einen Gutachter, der bereit ist, z.B. das Mundzucken bei Mollath als Durchscheinen einer psychischen Erkrankung zu interpretieren. So einen finden die ganz locker…. wetten? Es gibt viele Leipziger, Kröber, Pfäfflin usw.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Nein, würde er nicht. Er bezeichnete dies ja bereits – hanseatisch zurückhaltend – als „Spinnkram“ …

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      • Dian schreibt:

        Aber „Spinnkram“ kann eine wirksamere Waffe als deren bloße, „hanseatische“ Bezeichnung sein – leider. Der „Rechtsstaat“ lässt grüßen …

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      • Joachim Bode schreibt:

        Rechtsanwalt Dr. Strate beabsichtigt nicht, eine auch nur irgendwie geartete Begutachtung Mollaths zuzulassen, egal ob nah oder fern … Dies ergibt sich bereits aus seinem Ziel, die Tatvorwürfe der Anklage vollständig in Frage zu stellen, ja, ihre freie Erfindung nachzuweisen.
        Ohne die Feststellung von Straftaten wäre die Begutachtung im voraus juristisch und auch wirtschaftlich völlig widersinnig, auch wenn sie in Bayern und möglicherweise auch anderswo immer wieder vorkommt. Dem läge eine vorweggenommene (voreingenommene) Täterschaftsannahme zugrunde. Es gibt sicher Juristen, die damit kein Problem haben, in Regensburg wohl gehäuft.

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  3. tokchii schreibt:

    Verstehe. Die unechte Urkunde hätte damals nicht als solche erkannt werden können. Schließlich ist es nicht notwendig gewesen, den/die attestierende A/Ärzt/in vorzuladen. Die gute Frau M. hatte ja gleich zwei Atteste eingereicht, eines ihre Verletzungen belegend und eines von ihrer Psychiaterin, das dem angeblichen Täter eine psychische Störung unterstellte. Einer Frau, die den Behörden so gut zuarbeitet, mussten die Richter uneingeschränkt und völlig unkritisch glauben. Das Gutachten/Attest der Frau Krach, die weder Herrn Mollath noch Unterlagen zu sichten bekam, konnte ja nicht als zumindest fragwürdig eingestuft werden. Weshalb auch. War ja schon in der Nazizeit durchaus so üblich, andere bei Behörden anzuschwärzen. Damals waren die Konsequenzen ja noch viel gravierender. Da hätten die von P3M vorgebrachten Dokumente locker für ne Unterbringung im KZ gereicht.
    Die Faktenlage ist doch erdrückend. Ich könnte verstehen, wenn man sich rausreden wollte, damals den/die die Verletzungen attestierende/n A/Ärzt/in nicht vorgeladen zu haben. Fände ich zwar schon dreist, immerhin ein Hauptbeweismittel, aber ich könnte es verstehen.
    Aber dazu kommt ja noch, dass ein Attest auf Zuruf der Klägerin Anlass bot, den psychischen Zustand des Herrn M. Überhaupt infrage zu stellen.
    Beides zusammen ergibt ein so zwielichtiges Bild, dass dieses Vorgehen doch nicht von durchschnittlich Intelligenzbegabten als rechtmäßig verteidigt werden kann.
    Wobei ich schon einsehe, dass die Behörden ja eigentlich hier in Deutschland einen freundlichen Umgang miteinander pflegen. Aber sie sollten vielleicht besser kritisch mit anderen Behörden(mitarbeitern) und freundlich mit Bürgern umgehen. Das würde eher einen gesunden Rechtsstaat hervorbringen.
    Danke an Herrn Bode für diesen Einblick in die Mentalität der (Regensburger) Behörden.
    Schon beim NSU Skandal erwies sich der freundliche Umgang der Behörden untereinander als kontraproduktiv und schädigte letztendlich nachhaltig das Vertrauen in die Justiz. Daraus sollte man Lehren ziehen. Wird man aber wohl eher nicht.
    Ich bin gespannt auf das Verfahren, aber vorgewarnt/vorbetreitet auf einen unbefriedigenden Prozess. Es wird wohl eher darum gehen, M. als zurecht verurteilten hinzustellen als die Wahrheit zu erforschen. Denn die dürfte eher nicht sehr freundlich zu den Behörden sein. Und das mögen die Behörden nicht.

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    • Lutz Lippke schreibt:

      Die Stichworte lauten „richterliche Unabhängigkeit“, „freie Beweiswürdigung“, „billiges Ermessen des Richters“, „Entscheidungserheblichkeit eines Verfahrens- oder Ermessensfehlers“ und Weitere. Mit diesen Konstrukten und deren Übertreibung haben Juristen aus Politik, Beamtentum und Rechtsprechung sukzessive sämtliche Kontrollmechanismen der Gesetzgebung in der Rechtsprechung ausgeschaltet. Als Hauptbegründungen werden in Fachinformationen unverhohlen Ansehen und Verlässlichkeit der Gerichtsbarkeit, sowie Arbeits- und Kostenersparnis benannt. Rechtssicherheit bedeutet in dieser Diktion nicht die Bindung der Richter an Recht und Gesetz, sondern die „Sicherheit“, dass Korrekturen selbst grob rechtsfehlerhafter Gerichtsentscheidungen die absolute Ausnahme bleiben. Das damit verbundene Einpflegen einer zulässigen Willkür und die „Backdoor“ zur Absicherung einer schlampigen oder bewußt intrigierenden Gerichtsbarkeit wird genierlich verschwiegen.
      Als sich die Neue Richtervereinigung (NRV) in einer Meldung besorgt zu den bayrischen Verhältnissen in der Justiz äußerte, wollte ich mit der NRV-Geschäftsstelle hierzu Kontakt aufnehmen, um mehr zu erfahren über deren Lageeinschätzung insbesondere auch zu Berliner Verhältnissen. Nachdem der NRV von mir konkrete Informationen zu Sachverhalten abforderte, ohne mir einen Ansprechpartner oder Bearbeiter zu benennen, wurde ich stutzig. Ich las nun die Besorgnis-Meldung des NRV vollständig und erkannte meinen gravierenden Irrtum. Besorgt war man beim NRV nicht über den Zustand der Justiz, sondern allein über die negative Darstellung der Justiz in der Öffentlichkeit.
      Wenn nun schon mit der ZEIT DER SPIEGEL blind für die Realität wurde, ist wohl mit weiteren Aktivitäten zu rechnen, die das BILD der Justiz wieder von der Schmuddelseite holen sollen.

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  4. F.Gelbert schreibt:

    Gustl ist furchbarstes Unrecht durch Bruch von Verfahrensrecht durch einen Richter, der seine Willkür über jegliches Recht gestellt hat, widerfahren. ich empfehle jedem, die akribischen, zugespitzten Schriftsätze seines Verteidigers zu lesen. Er erkennt ganz klar die Angriffspunkte und führt den Gegenangriff mit solcher Klarheit aus, dass zur Gesichtswahrung nur noch juristische Spinnerei bleibt. Ab und zu generiert Herr Dr. Strate nur in Nebenhieben das Ganze mit bitterbösen Spitzen. Einen besseren Strafverteidiger kann ich mir für dieses Verfahren nicht vorstellen. Sorge, Herr Dr. Strate würde zu irgend einem Zeitpunkt etwas Ungünstiges machen, besteht nicht. Herr Bode kommentiert dies sachkundig. Bei dieser Gelegenheit würde es mich freuen, wenn Sie, Herr Bode, weiterhin verfahrensrechtliche Fragen in diesem blog kommentieren könnten. Vorurteilen ist nur durch Sachkunde zu begegnen.
    Was noch viel zu wenig beachtet wurde ist die Tatsache, dass Gustl ja einen Veerteidiger vor Gericht hatte. dort muss Totalversagen vorgeherrscht haben. Deswegen wollte ja Richter Brixner keine andere verteidigung zulassen. Er hätte bei jedem vernünftigen Anwalt bei solcher Rechtsbeugung mit Gegenwehr rechnen müssen.
    Diskussionsbeiträge, vielleicht von Anwälten würden mich freuen.

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    • Herbstlaub schreibt:

      Als ich (Partei) in meinem Verfahren telefonisch um Akteneinsicht bat, wurde ich abgewimmelt. Als ich sodann mit einem Zeugen im Schlepptau und einem Ausdruck der ZPO unterm Arm bei Gericht aufkreuzte, lag die Akte schließlich sogar schon vor uns. Ein Richter hat mir die Akteneinsicht jedoch verwehrt, weil da „Überraschungen“ drin sein könnten. Und es bestehe Vertuschungsgefahr. Und: Ich könne mein Einsichtsrecht nicht jeder Zeit wahrnehmen.
      Ich könnte hier noch weiter mein Entsetzen über ein an sich für mich positives Gutachten ausdrücken, dass an den zentralen Stellen windelweich bleibt, dem sich die Richter mal eben so anschließen, obwohl ganz handfeste Gründe anderes gebieten würden.
      Neulich hatte ich einen Traum: Ich spielte Basketball. Die gegnerische Mannschaft zerrte an unseren Trikots und hielt uns an den Armen fest, was der Schiedsrichter hin und wieder, aber nicht immer ahndete. Trotz aller Nachteile standen wir noch gut dar. Im letzten Spielabschnitt noch ein Wechsel bei den Gegnern. Am Spielfeldrand sahen wir die Schuhe des neuen Spielers auf dem grünen Hallenboden: riesige Schuhe in blau-orange. Der Blick ging an den Beinen hoch – der neue Gegner war riesig! Unsere Erkenntis: Da haben wir gar keine Chance. Normalerweise mach ich mir aus so was nichts. Aber vielleicht hatte dieser Traum ja doch eine Bedeutung.
      Ich fühle mich fassungslos und ohnmächtig. Durch das, was passiert ist und durch das, was ich mit Gutachter und Gericht erlebe. Ich habe Angst.

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      • Lutz Lippke schreibt:

        @Herbstlaub:
        Das kommt mir bekannt vor. Wie damit umgehen? Emotionen ja/nein? Kampf, Aufgabe, Deal? Vermutlich vertrittst Du Dich selbst.
        Es gibt keinen allgemeingültigen Rat. Du musst tun, was Dir Genugtuung verschafft und guttut. Wenn es zudem positiv in Richtung Lösung wirkt, umso besser.
        Wobei sich das Positive meist auf eine kurze Verschnaufpause oder ein frisches Lüftchen beschränkt.
        Meine Erfahrung, im Zweifel fragen statt schimpfen, Lösung anbieten statt Forderung stellen. Inhaltlich sind diese Alternativen oft gleich, die Form zwingt jedoch mehr zur Beherrschung und Sachlichkeit. Mir ist in genau diesen Situationen aufgefallen, dass ich mit unvoreingenommener Freundlichkeit und Höflichkeit, gepaart mit Sachlichkeit, Konsequenz und Präzision, die Lust der Richter zur schnellen Ausscheidung von Unverdautem bremsen kann. Die gerichtlichen Auswürfe werden bis zur Untätigkeit hinauszögert, langatmiger oder gar nicht mehr begründet. Zumindest keine Lügen mehr oder man kann förmlich die unsichere, „richtende Hand“ nach argumentativen Halt suchend in den Zeilen spüren. So wie ein armseliges Großmaul sein fehlendes Selbstwertgefühl lauthals rauskrakeelt, so gibt man sich am Gericht natürlich trotzdem besonders resolut. Die Unsicherheit bietet jedoch Angriffspunkte und die Möglichkeit ein wenig die Führung zu übernehmen. Kontraproduktiv ist es, sich auf Streit über Nebensächlichkeiten einzulassen. Wenn ein Verfahrensrecht versagt wird, dokumentieren, ggf. rügen und Lösung/Umgehung suchen. Akten müssen in der Tat nicht jederzeit zur Einsicht verfügbar sein, es gibt da auch Datenschutzregeln zu beachten. Bedenke auch, die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen haben mit Entscheidungen nichts zu tun, leisten nach meinen Eindrücken relativ viel und machen wenige Fehlern. Durch freundliches Auftreten hatte ich fast nie Probleme.
        Mit dem Entscheidungspersonal sieht es da schon anders aus. Aber auch mit Denen kann es lustig sein, wenn der Akten holende/bringende Richter den vertieft aktenstudierenden Fremden nicht einschätzen kann. Ist es ein Revisor, eine Sonderprüfung?
        Und genau darum geht es, Richter vom Sockel holen, zur Reflexion zwingen und so irritieren, dass sie allen Mut zusammen nehmen und selbst fragen, weil sie wirklich etwas wissen wollen. Belohnen nicht vergessen. Sind ja auch nur arme Lebenslängliche.
        Schau Dir die Schuhe des gegnerischen Auswechselspielers noch einmal genauer an. Sind das nicht Plateau-Schuhe?

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      • Herbstlaub schreibt:

        @Lutz Lippke. Vielen Dank für die Antwort. Ich bin, denke ich, immer freundlich und vor allem auch sachlich und präzise, versuche logisch zu argumentieren etc.
        Nein, das waren eher keine Plateauschuhe, das waren blaue Sportschuhe, die mit den drei Streifen, hier in Orange …
        Nein, ich vertrete mich nicht selbst.
        Es war hier ein Richter, der die Akteneinsicht schließlich verweht hat. Die Akte lag vor uns. Datenschutz? Wenn ich mich als Partei ausweise und die Akte vor uns liegt? Persönliche Notizen der Richter habe ich gar nicht sehen wollen, ich hatte mich ja über die Rechtslage informiert. (Aber vielleicht sehe ich das ja immer noch falsch.)
        Es geht in meinem Fall um Zahnarzthaftung. Der „Zahnarzt“ trägt Dinge vor, die durch nichts zu halten sind, die er sich im Verfahren schlicht ausdenkt. Durch nichts kann er belegen, was er sagt. Da kommen plötzlich angebliche Diagnosen hervor, von denen ich in der Anhörung das erste Mal gehört habe, was ich auch sogleich gesagt habe. Dokumentation dazu? Keine. U.a. das wurde nicht gewürdigt. Keine Befunderhebung vor dem völlig überstürzten Behandlungsbeginn bei unserer ersten Begebnung? Findet keine Erwähnung im erstinstanzlichen Urteil. Ich könnte das nun ganz lange fortsetzen.
        Der Sachverständige sah viele Behandlungsfehler, ja. Aber grob fand er sie nicht. Das ginge ja auch in Ordnung, wenn er es denn „richtig“ = angemessen und objektiv nachvollziehbar begründet hätte. Bei ihm heißt es aber immer in etwa so: Grob? Ach, nein, vielleicht hatte der „Zahnarzt“ keine Zeit. Oder: Ja, ein Verstoß ist das, aber kein grober, er wisse, dass es Zahnärzte gebe, die sowas machten. Oder zum Stattfinden eines bestimmten Behandlungsschrittes: Ja, er müsse davon ausgehen, dass der Behandlungsschritt stattgefunden habe; er wurde ja abgerechnet. Ja, stimmt, wurde er. ABER: Die Rechnung enthält Leistungen für ca. 1.700 €, die nachweislich nicht erbracht worden sind, nicht erbracht worden sein können. (Und ich habe zwei Hinweise darauf erhalten, dass es noch mehr Geld ist, aber das kann ich zzt. noch nicht prüfen lassen.) Meine Ausführungen zur überhöhten Rechnung hatte ich vorgetragen, der Schriftsatz lag dem Sachverständigen vor. Ich habe mit ihm sogar auch über die überhöhte Rechnung gesprochen. Gleichwohl geht er infolge der Rechnung vom Stattfinden der Behandlung aus … Hätte er sich auf das ihm vorliegende Röntgenbild gestützt, dann hätte er gesehen, dass der Behandlungsschritt eben nicht stattgefunden hat. Auch die Ausführungen des „Zahnarztes“ an anderer Stelle zeigen das zweifelsfrei.
        Das Gericht folgte, außer der Begründung „keine Zeit“, in allen Punkten dem Sachverständigen. Mein Verweis auf anders lautende Darstellungen in der zahnmedizinischen universitären Literatur, in Standardwerken, die ich hier inzwischen stehen habe, konnte nicht überzeugen oder wurde nicht weiter beachtet.
        Ich weiß, dass es eine Ermessensentscheidung der Richter ist, was anerkannt wird, was nicht. Ich will mir auch eigentlich nicht anmaßen, mich da einzumischen. Aber ich verstehe nicht, dass die Widersprüche des „Zahnarztes“ so durchgehen, dass im Verfahren in der Verhandlung erfundene angebliche Diagnosen, die ich sofort bestritten habe, weil ich in der Anhörung erstmals davon hörte, und die auch vom „Zahnarzt“ nicht dokumentiert sind, nicht hinterfragt werden. Das taucht nirgendwo auf.
        Neben dem unnötigen größeren Zahnschaden und einem Nervschaden aus einer nicht indizierten Behandlung, von denen ich – voller Ohnmacht – nur sagen kann: Hätte mich der „Zahnarzt“ vor Behandlungsbeginn über den tatsächlichen Umfang aufgklärt, wäre das alles nicht passiert, denn dann hätte ich die Behandlung sofort abgelehnt – neben all dem bleibt: ein Geschmäckle (s.o.). Mich belastet das sehr. Weil ich weiß, wie es war. Und vielleicht auch, weil ich heute weiß, dass der „Zahnarzt“ auch andere Patienten so behandelt und überteuert abgerechnet hat. Aber vielleicht verstehe ich das auch alles nur falsch.
        Mein älterer, nüchterner und in dieser Sache ausgesprochen zurückhaltender Hauszahnarzt sagte mir neulich: „Wenn ein Zahnarzt so etwas mit einem Patienten macht, hat der Patient keine Chance.“

        ABER: Und wenn es mich auch sehr belastet und ich mich ohnmächtig fühle, so weiß ich selbstverständlich auch, dass das gar nichts ist im Vergleich zu dem, was Herr Mollath erlitten hat und andere noch erleiden. Ich kann Herrn Mollath nur meine Bewunderung dafür aussprechen, mit welcher Haltung er das alles – zumindest nach außen – erträgt. Ich wäre daran sofort zerbrochen. Ich wünsche ihm die Genugtuung, die er braucht, und eine angemessene Entschädigung. (Kann es die geben?!) Und ich freue mich über Menschen wie Herrn Dr. Strate.

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      • Winfried Sobottka schreibt:

        Kranich05 sagt:
        Ein aktueller Kommentar von Winfried Sobottka beginnt mit diesen Worten (die ich gut nachvollziehen kann):
        „Ich kann allen, die gute Gründe haben, etwas zu befürchten, vor allem zu einem raten: Öffentliche Aufmerksamkeit schaffen, Belege ins Internet stellen. Dass ich insofern konsequent vorging, hat es mir bisher erspart, dass ich in der Psychiatrie „entsorgt“ wurde, obwohl man es sehr umfassend versucht hat:…“

        Danach folgen Links, die wiederum auf eine sehr große Anzahl weiterer Links und damit umfangreiche Texte verweisen. All das dient dem Nachweis und Beweis für das, was Winfried Sobottka geschehen ist.
        Ich kann nicht die notwendige Zeit und Kraft aufbringen, dies alles zu lesen. Ich stelle andererseits keine Links ins Blog, die ich nicht selbst geprüft habe (früher ist das manchmal vorgekommen – schlechte Erfahrungen gemacht). Deshalb „zensiere“ ich insoweit Sobottkas aktuellen Kommentar. Für Interessenten sind vermutlich alle seine Links auf seiner(n) Website(n) verfügbar.

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  5. Helmut Mayr schreibt:

    Sehr geehrter Herr Bode,
    lieber Herr Bode,

    meine Einladung an Sie gilt immer noch. Wegen des besseren Wetters verlängere ich sie bis kommendes Frühjahr oder Sommer.

    MfkG
    RA Helmut Mayr

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    • Joachim Bode schreibt:

      Hallo Herr Mayr,
      Dank für die Mitteilung.
      Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Verjährungsregeln hier keine Anwendung finden – und jetzt muß ich doch in meinen Kalender schauen, ob das terminlich so klappt ….
      Ebensolche Grüße zurück,
      J. Bode

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  6. Lutz Lippke schreibt:

    @Herbstlaub
    Ganz klar, Deine Erfahrungen haben keinen Seltenheitswert. Daher wäre Austausch und Unterstützung sicher hilfreich. Ich würde schauen, ob mit anderen Medizingeschädigten, Selbsthilfegruppen und Spezialisten ein Austausch möglich ist.
    Der Fall M. zeigt auch, die Veröffentlichung des konkreten eigenen Schicksals beraubt einen um die Privatheit, Deutungshoheit und Selbstbestimmung. Ein solcher Schritt sollte gut überlegt sein und ist wohl nur in höchster Not sinnvoll.
    Ich kann die Auswirkungen Deines Schicksals nicht einschätzen. Ich würde auf jeden Fall auch überlegen, ob sich die Auseinandersetzung für Dich ganz persönlich lohnt. So unbefriedigend es ist, die uns Allen innewohnende Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit, ist in der gegenwärtigen Justiz kein Maßstab. Allenfalls als Minderheitenmeinung.
    Es ist durchaus vernünftig, sich zu überlegen, dass man wertvolle Lebenszeit nicht mit juristischen Streitigkeiten vergeudet und sich fortwährend dem verbreitet drögen und blutleeren Juristendenken aussetzt. Ein Abbruch ist natürlich nur möglich, wenn man Verluste finanziell aber insbesondere auch emotional verkraften kann und die Sache damit erledigt ist.
    Das hindert nicht daran, die Erfahrungen weiterzugeben und sich an Veränderungsbemühungen zu beteiligen.
    Ansonsten bleibt Dir nur der Versuch, Dir mit Geschick und Fleiss soweit Gehör zu verschaffen, dass die Unsicherheit über den Erfolg des „üblichen“ Vorgehens bei den anderen Beteiligten wächst, so dass sie Dich als Verhandlungspartner auf Augenhöhe akzeptieren.
    Für Alles wünsche ich Dir
    Nervenstärke, gute Eingebungen und eine gehörige Portion Glück
    Lutz Lippke

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