Am großen Herz der Medien – mit kleinen Updates

Beckmann, welche Gnade! hat sich des Falles Mollath angenommen. Wo war Beckmann, als Mollaths Freilassung noch nicht beschlossen war? Ach ja, alter Mann ist kein D-Zug. Wer es zum Blödmaschinenoberfuzzi gebracht hat, kümmert sich nicht um Banalitäten. Der stellt im entscheidenden Moment die entscheidenden Fragen, z. B.: „Herr Mollath, was werden Sie jetzt beruflich machen?“ („Her Mollath, was haben Sie heute gekocht?“)

Das Brisanteste in der Runde sind, neben einigen Statements der Gutachterin Ziegert, die eingespielten alten Filmausschnitte von Report Mainz (ohne, daß die verdienstvollen JournalistInnen Anthes und Beres auch nur einmal erwähnt würden. Aber was soll’s, es sind nicht die einzigen guten Namen, die in dieser Runde nicht erwähnt werden).

Man tauscht sich über den Revisionsbericht der HVB aus. Der ist „aufgetaucht“. Ist er nicht doch „vom Himmel gefallen“, im Jahr 2011? Egal, Hauptsache der Beweis dafür ist da, … wie moralisch schofel die Bank gehandelt hat. So what!

Daß Justiz und Politiker seit 2003 von der Existenz dieses Berichtes wußten – interessiert bei Beckmann nicht.

Daß der Verwaltungsrat der Bank (also auch Beamte des bayerischen Finanzministeriums) diesen Bericht wahrscheinlich kannten – interessiert bei Beckmann nicht.

Daß der Bericht auf eine Person von „öffentlicher Bedeutung“ verweist – interessiert natürlich bei Beckmann nicht. (Rudi Schmenger, der Gott sei Dank nicht im Grab liegt, rotiert.)

Gustl Mollath hatte damals mutig auch Namen genannt: Dassler, Diehl, etliche weitere. Beckstein hatte er 10x geschrieben, Stoiber, Merkel. Den Mut hat er heute sicher auch. Leider kommt er nicht dazu, ihn zu beweisen.

Frau Dr. Ziegert, die Psychiaterin und Gutachterin in der Runde, bestätigt einige haarsträubende Gepflogenheiten der forensischen Psychiatrie und ihrer Zusammenarbeit mit Justizorganen. Da wird geltendes Recht verletzt, fachliche Standards allemal. Was soll’s – ist eben Praxis. Herr Beckmann und seine Runde guckt: „Ach ja, ist das so? – Na sowas.“ Nächstes Thema.

Unser Gerd beweist, daß er nicht nur ein begnadeter Strafverteidiger ist, sondern auch uns‘ Hamburger Sonnyboy. Mollath glaubt noch an einen großen Gerechtigkeitskampf im Wiederaufnahmeverfahren. Gerhard weiß schon, daß die klugen bayerischen Richter die ganze Chose auf ein Minimum eindampfen werden… und nicht zu vergessen die kluge bayrische Justizministerin, Chapeau!

Unser Gustl ist am Ende doch für eine Neuigkeit gut: Emigrieren wird er nicht! Er ist zwar stinksauer oder so ähnlich auf den Rechtsstaat aber stolz darauf, deutsch zu sein. Donnerwetter, ich hatte ihn bisher in Papua verortet.

Gustl Mollath hat der staatlichen Willkür in Bayern viele Jahre bewundernswerten Widerstand geleistet. Er hat – nicht allein – am Ende diese bayerische Quasi-Folterzange geknackt. Willkommen in der höchstoffiziellen, höchstprofessionellen, großdeutschen BRD-Verarsche!

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Update 17.8.2013:

Natürlich kann man ein Fazit aus Beckman auch weniger polemisch ziehen, sozusagen lakonisch.

Das sehe ich so:

1. Mollath ist nicht verrückt. (Diese Meinung ist inzwischen Allgemeingut auf den Marktplätzen.)

2. Thema des Tages ist die Psychiatrie, genauer forensische Psychiatrie. (Leuth.-Schnarrb. hat schon vor Wochen Bereitschaft zu Kosmetik signalisiert.) Der ganze Skandal hat viel Aufmerksamkeit generiert, die sich an einem passenden Gegenstand abarbeiten möge. 

3. Die bayerische Justiz, die im Mollathskandal Schandtat auf Schandtat gehäuft hat, wird aus der Schusslinie genommen. Vermutlich werden wir staunen, wie flott das geschieht. Falls man dabei mit Augenmaß und Verstand oder sogar mit der verschiedentlich gepriesenen Klugheit vorgeht, werden namhafte Juristen, die Mollath unterstützt haben, freudig befriedigt sein.

4. Die Wirklinien der Macht, die in vielen Momenten des Mollathskandals durchschimmerten, waren Tabu, sind Tabu und werden Tabu bleiben.

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Updatechen am 19.8.2013 auf diesen netten Kommentar:

Lieber Herr Euler,
ich muß zugeben, daß Sie es mir, dem “kranken Schimmel”, jetzt richtig gut erklärt haben.
Das Bild, das ich mir so schön zurechtgelegt hatte, werde ich bestimmt nicht ernsthaft verwenden. Ich meine das Bild:

Beckmann hat Seife in die Runde verabreicht, die Kollegen draußen in der Presselandschaft schlagen daraus Schaum, und Sie deuten mir Selbiges als den Trommelwirbel der Aufklärung.
Diese Passage Ihres Kommentars “Fragen nach den Hintergruenden, Hintermaennern, Zusammenhaengen, Gruenden” scheint mir besonders treffend und nicht nur mir. Toughe Mollathunterstützerinnen habe sich gleich daran gemacht. Leicht läßt sich deren letzter Beitrag im Web finden, wenn man “Zehn kleine Nachhilfen” googelt. ;-)

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138 Antworten zu Am großen Herz der Medien – mit kleinen Updates

  1. Dian schreibt:

    Chapeau, da spricht richtiges Herzblut aus den (heute) markigen Worten des von mir verehrten Opa Kranich. Ist es wirklich schon abzusehen, dass Gustl Mollath so weit von „den“ Medien vereinnahmt wird, dass er sich schon bald selbst nicht mehr erkennen wird? Nach über sieben Jahren Folterzange klingt dies für mich kaum glaubhaft.

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  2. Susanne Stetter schreibt:

    Neben der Wahrheit gibt es da noch die Wahrheit des sich Brodelnden. Im Grossstadtgetriebe sich jetzt, heute, hier zu verheddern, es täte nicht gut. Entscheidend ist doch erstmal: Wer so rüberkommt, der ist deshalb von Interesse, weil GLAUBWÜRDIG. Die Antistigmatisierungskampagne aus der Wirtschaft ist ein nicht zu unterschätzendes Moment in dem, was Menschen sich von der Welt vor stellen.

    (Der BRD-Verarsche, der Merks und Seehofers und LaFontaines (Seehofer, mit Sicherheit er hatte die Info von der Reformierungsübernahme der DGPPN, ist es doch zu „verdanken“, dass jetzt endlich (entgg DGPPN) offen diskutiert werden kann: FREIHEITSENTZIEHUNG ist in der Verantwortung des BUNDES nicht der Länder (letzteres ist nur mangels Konkurrenz seitens des Bundes eben verfassungsrechtlich, wie es das Bundesverfassungsgericht es aus drückt, (solange) geduldet (bis der Bund die PsychKGs wegschmettert).

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    • Susanne Stetter schreibt:

      siehe auch ein Kommentar/GarieleWolffBlog

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      • Susanne Stetter schreibt:

        siehe auch zur Einschaltquote

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      • gelegentlich schreibt:

        „(Der BRD-Verarsche, der Merks und Seehofers und LaFontaines …“
        Würden Sie bitte mal erläutern wie Sie zu dieser unvermuteten Weiterung in einem Blog zum Fall Mollath kommen?

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      • Susanne Stetter schreibt:

        Der Wendehals Lafon. ist doch nun wahrlich keine Figur der Redlichkeit. Aus der „BRD“ zum „Linken“ geworden, ist doch die „BRD-Verarsche“ fest verkoppelt mit der „Ex-SED-Verarsche“ von ‚links‘ – das meine Wahrnehmung, sie muss nicht durchgängig ein Abbild vom Geschehen, den Motivlagen, der Durchdringung um der Macht oder der Sache willen usw. sein.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      Zitat aus faz.net / Marcus Jauer:

      Es bleibt schließlich unklar, ob Mollath eingesperrt wurde, weil er als gefährlich galt und nicht, weil er die Wahrheit sagt, oder ob er als gefährlich galt, weil er die Wahrheit sagt.

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      • velogrino schreibt:

        Mag ja sein, daß Oskar ein schlimmer Wendehals ist. Aber so wie sich der veröffentlichte Sachverhalt im Fall Mollath darstellt, kann man den Wendehals drehen und wenden wie man will und trotzdem paßt er da nicht rein.

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  3. allmächdna schreibt:

    Lieber Herr Kurch,
    wieder einmal haben Sie mit kurzen Worten das Wesentliche prägnant benannt – meinen Dank an dieser Stelle.
    Genau die Punkte die Sie anführen sind es, die den kleinen und stetig kleiner werdenden Rest der noch denkenden und nicht dem Brot und Spiele nachahmenden Merkel-Mechanismus verfallenen Bevölkerung, davon abhalten, anhaltenden Widerstand zu leisten. Die meisten dieser bald im Promillebereich anzusiedelnden Gruppe resigniert und besinnt sich darauf, die eigenen Stärken für sich zu nutzen, anstatt sich nervlich aufzureiben.
    Das gilt auch für mich.
    Das Regime ist übermächtig und lässt diese Macht ab und an aufblitzen. Wie im Zuge des Falles Mollath glasklar wurde, dass die Reichen und Mächtigen und in diesem Zuge auch die Möchtegern-Reichen und -Mächtigen schön zusammenhalten und alles wegbügeln was die eigenen Interessen auch nur scheinbar gefährden könnte. Das geltende Recht interessiert dabei nicht die Bohne, es wird umgebogen, getrickst und getäuscht, bis in die höchsten Ebenen von Politik, Justiz und Finanzwesen.
    Um das Regime am Leben zu erhalten, werden stetig neue Lakaien mit lebenslanger finanzieller Sicherheit und vielfältigen Privilegien gelockt und gefunden. Diese dürfen die Hand die sie füttert natürlich nicht beissen.
    Was bleibt?
    Man kann sich aufreiben oder versuchen das Regime mit den eigenen Waffen zu schlagen.
    Und bei der nächsten Wahl werden von den 95% Deppen im Lande wieder 60% zur Wahl gehen und brav ihr Kreuzchen bei dem Lügner machen, der sie vorher am frechsten belogen hat.
    Seit langem wähle ich sie deshalb alle auf einmal.
    Jeder kriegt ein Kreuzchen.
    Damit ist meine Stimme abgegeben und wird registriert, aber keiner der Lügner kriegt nichtmal das mit einer Wahlstimme verbundene Wahlgeld. Zugegeben ein sehr kleiner Protest. Würden mehr Wähler nachdenken, wäre schon was gewonnen.

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    • Werner Hassold schreibt:

      Hallo allmächdna,
      ich bin genau Ihrer Meinung.
      Für die große Mehrheit der Deutschen zählt heute nur noch das eigene Wohlergehen, das Wichtigste (noch wichtiger als Familie und Arbeit) ist Feiern, Urlaub, Fasching usw.
      Für 90 Prozent der Deutschen gilt heute:
      Sie schimpfen über die Politiker, gehen zur Wahr und wählen die Politiker über die sie geschimpft haben, gehen aus der Wahlkabine und schimpfen über die Politiker die sie gerate gewählt haben.

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  4. Klaus G. Stölzel schreibt:

    Lieber Opa,

    Ein echter „Skandal“ !
    Dass die Namen „Anthes und Beres“ vom SWR
    bei „Beckmann“ nicht genannt wurden, bzw.,
    dass Herr Beckmann diese Kollegen nicht ein-
    geladen hatte, halte ich für einen „Skandal“ !
    (C“SS“U-Merk, Lügen-Lapp und Spiegel-Lakotta
    waren eingeladen, aber nicht gekommen)

    Darüberhinaus wurde auch ein anderer Held
    des „Falles Mollath“ nicht genannt, nämlich
    Gerhard Dörner, der es wagte, heimlich ein
    Video in der Bayreuther Forensik mit Gustl
    Mollath zu drehen.

    Mit diesem Video begann alles. Nämlich begann
    der erste mediale Schritt in Bild und Ton zur
    Befreiung von „Gustl Mollath“, die der SWR ver-
    öffentlichte.
    Die Demo „Recht und Freiheit für Gustl Mollath“
    vom 27. 7. 2013 brachte das „System“ endgültig
    zum Quietschen, also war der letzte Schritt zur
    „Befreiung“ von Herrn Mollath, die dann zur Über-
    raschung am 6. 8. 2013 erfolgte ( Die Bilder
    und Töne von der „Demo“ in den Medien setzte
    dem „System“ massiv zu).

    Ich werde meinen Teil dazu weiter leisten, das
    „System“ weiter zum Quietschen zu bringen,
    nicht nur in der „Causa Mollath“.

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus G. Stölzel
    Mit-Organisator der Demo vom 27. 7. 2013
    „Recht und Freiheit für Gustl Mollath“.

    Mollath-Unterstützer seit September 2009.

    Initiator und Mitbegründer des Gustl-Mollath-
    Stammtisches aus dem das Menschenrechts-
    forum Gustl Mollath entstanden ist, weiteres
    unter:

    http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Menschenrechtsforum_Gustl_Mollath

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    • Mike B. schreibt:

      @ KG Stölzl

      Find ich infogut, Ihr verlinktes Wiki. Auch die Arbeit von Dr. Schlötterer. Und Ihr Engagement. Ich führte hier bei “ Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die demokratische Opposition II“ schon aus wie es weiter gehen könnte.
      Bin auch ähnlich skeptisch wie Dr. Strate was bayr. Gerichte betriftt. Und was die Hinterbühne – Stichwort Diehl Nürnberg – betrifft, hat der Blogbetreiber darauf hingewiesen, dass viel zu tun ist, um aufzuklären, auch im Sinn von Wer/Wen. Da nützt kein Talkshowgeplapper. Da bleibt viel aufzuarbeiten von dem, was vermutlich in keiner TV-Show genannt werden wird. Besten Gruß, Mike B.

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    • Nico schreibt:

      danke Herr Stölzel…das war eine sehr, sehr wichtige Information….und bedurfte großen Mutes, unbemerkt in der Forensik das video zu drehen…..eine Pionierleistung des Herrn Dörner…meinen tiefsten Respekt……

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  5. Ernst A. schreibt:

    Herzlichen Dank!
    Bestätigt mich darin, dass ich kein Fernsehen habe. Auch wenn Report Mainz an der Aufdeckung beteiligt gewesen sein soll, ist die Politik, uns zu Zwangssubventionen des Staats-TVs zu zwingen, allenfalls geeignet, viel zu viele Menschen in dessen Benebelungsdunst zu halten und vom Internet, in dem Wesentlicheres aufgedeckt wurde, fernzuhalten.

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  6. Susanne Stetter schreibt:

    Zitat des Artikel Sendung bei Beckmann

    „Daß Justiz und Politiker seit 2003 von der Existenz dieses Berichtes wußten – interessiert bei Beckmann nicht.“

    Interne Papiere gibt keine Bank freiwillig raus, die Staatsanwaltschaft hätte mit rechtstaatlichen Maßnahmen zu den Erkenntnissen kommen können, hat aber bekanntlich nicht ermittelt. Es muss ein Wi.-Blower gewesen sein, der im Internetcafe den Bericht hochgeladen haben soll, vermutlich aus der Hypo.

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  7. Grundrechtefreund schreibt:

    Aus der Sendung „Beckmann“ am 15.08.2013 in der ARD sind folgende Zitate von Relevanz:

    Beckmann: Viele Widersprüche, viele Ungereimtheiten. Was erhoffen Sie sich jetzt von einem neuen Verfahren?

    Mollath: Ja wie gesagt, dass es wirklich rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, dass die Öffentlichkeit teilnehmen kann, dass alle relevanten Zeugen dementsprechend geladen werden, was damals nicht der Fall war. Ich habe jetzt einen Wahlverteidiger bester Güte und Art wofür ich auch sehr dankbar bin Herr Dr. Strate, wenn ich das Glück nicht gehabt hätte, wäre ich nicht hier, ja, und dann werde ich als wirklich unbescholtener freier Bürger rehabilitiert aus dem Gerichtssaal gehen.

    Beckmann: Herr Strate, was kann bei einem neuen Prozess herauskommen?

    Strate: Also eigentlich kaum noch etwas. Die Freisprüche, die ja hier wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit verkündet worden sind, sind rechtskräftig. Daran wird sich nichts ändern. Herr Mollath ist schon seit 7 Jahren freigesprochen. Daran kann sich auch nichts ändern, weil es ein so genanntes Verschlechterungsverbot gibt. Es kann sich nichts in der Richtung verändern, dass er jetzt plötzlich für schuldig gesprochen wird, wegen der gefährlichen Körperverletzung oder ähnliches. Es kann allein noch zur Debatte stehen, ob die Straftaten, die ihm damals vorgeworfen worden sind, soweit beweisbar sind, als sie wiederum auch Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose abgeben. Das könnte noch zur Debatte stehen, faktisch glaube ich allerdings nicht, dass das auch nur ansatzweise der Fall sein wird.

    Ich denke, auch wenn jetzt Herr Mollath große Hoffnung hat, auf dieses neue Wiederaufnahmeverfahren, ich glaube, die bayr. Justiz wird sich hier auf dem kürzesten und leisesten Wege aus dem Staube machen. – Zitatende –

    Bleibt der erneute Hinweis

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Wiederaufnahmeverfahren_bei_Freispruch_und_Ma%C3%9Fregel

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  8. Piepmatz schreibt:

    Zum Artikel der Süddeutschen Ztg. vom 16. 08.13 :’ Mann mit Mission’ von Ingrid Fuchs

    Was für eine Gegenüberstellung?!! Wer hat denn diese Frage so unsinnig gestellt „Handelt es sich beim Fall Mollath ’nur‘ um ein Versagen des Rechtsstaates? Oder kam er einflussreichen Menschen in die Quere und wurde weggesperrt?“ Herr Beckmann, so wird es nahe gelegt, oder Frau Fuchs?

    Das ist doch kein Gegensatz, sondern das eine bedingt gerade das andere: gerade wenn Mollath ganze 7 ½ Jahre ‚weggesperrt’ wurde, weil er einflußreichen Menschen in die Quere kam, ist das ein eklatantes Versagen des Rechtsstaates (z.B. alle sind vor dem Gesetz gleich, aber manche sind offenbar gleicher als andere – frei nach Orwell). Ggf. sollte sich Frau Fuchs hierüber einmal intensiv mit ihrem Kollegen Uwe Ritzer unterhalten.

    Diese Frage erinnert mich in fataler Weise an die Massstäber unserer allseits so geschätzten selbsternannten Expertin in Sachen Recherche und Presserecht, Beate Lakotta vom SPIEGEL, die bekanntlich den „Goldstandard“ des Strafrechts auch nicht für alle Bürger gleichermaßen für anwendungsbedürftig hält. Ein kleiner Unterschied zwischen ‚Einflussreich’ und ‚Nicht-Einflussreich’ muss für Lakotta (schon wieder so eine Beate!!) offenbar schon sein.
    Dazu eine kleine Anekdote: Herr von Bismarck wird im Bundestag der 50er Jahre von Konrad Adenauer hartnäckig mit „Herr Bismarck“ angesprochen als Ausdruck von Adenauers bürgerlicher Gesinnung. Von einem Tage an spricht von Bismarck Adenauer nur noch als „Herr von Adenauer“ an. Dieser daraufhin: „Warum reden Sie mich neuerdings immer so an?“ Darauf von Bismarck: „Ja, Herr von Adenauer, ein kleiner Unterschied muss schon sein!“

    Bei Frau Fuchs liest es sich so, als ob die Offenheit von Frau Ziegert das Erschreckende und nicht das begrüßenswert Erfreuliche war. Halten wir Frau Fuchs einmal zugute, dass es sich um eine Ausdrucksschwäche handelte und sie eigentlich schreiben wollte, dass die Verhältnisse, die Frau Ziegert als Insiderin so offen beschrieb, sehr erschreckend sind!
    Die unerlaubte Werbekampagne des Autovermieters Sixt hat keineswegs „nur“ Herrn Mollath geärgert, wie es Frau Fuchs nahe zu legen versucht, sondern eine Vielzahl von Menschen, die sich zu Recht über derartige ‚Übergriffe auf Kosten anderer’ empören. Es ist zu hoffen, dass es Dinge gibt, über die sich auch Frau Fuchs – noch – empören kann, anstatt in allen Fällen nur die kühle Darstellerin von Verhältnissen zu mimen, die sie persönlich nichts angehen.

    Ein paar (zusätzliche?) psychologische Kenntnisse könnten Frau Fuchs sicher gut tun, um sich besser in andere Menschen wie z.B. Herrn Mollath einfühlen zu können, falls sie das überhaupt für wünschenswert oder gar notwendig für dezidierte Beschreibungen von Personen halten sollte. – Bislang ist Herr Mollath meines Wissens noch von keinem Medium zu einem Interview gezwungen worden und hat diesbezüglich sehr wohl die Entscheidungshoheit behalten. Dass Medien nunmehr, nachdem das (mutige) Berichten über den Mollath-Skandal kein Risiko mehr bedeutet, gern und schleunigst auf den fahrenden Zug aufspringen wollen, liegt in der Logik unserer Mediengesellschaft, weil sie ja gerne mit ihrer angeblichen Funktion als ‚vierte Gewalt’ kokettieren und zwar in verschiedene Richtungen (s. auch dazu Beate Lakotta vom einstmals renommierten SPIEGEL)!
    Dass Mollath zu unser aller Glück ein vor allem moralisch ordentlicher Mensch sein möchte, scheint sich der Artikelschreiberin kaum zu erschließen. Sie berichtet diesen Punkt so, als ob er seine Frühstücksgewohnheiten zum besten gegeben hätte. Dabei wäre unsere Gesellschaft ohne starke Seelen wie Mollath alsbald verloren, weil viel zu viele (inkl. der meisten Medien) alles mitmachen oder sich alles gefallen lassen und sich allenfalls aufs Beschreiben beschränken, statt Widerstand gegen Mißstände zu praktizieren.

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  9. Pingback: Am großen Herz der Medien | Der Fall Gust...

  10. Joachim Bode schreibt:

    Ich sehe das so:

    Dr. Strate konnte seine (zutreffende) Einschätzung der bayerischen Justiz vortragen.
    Dr. Ziegert stellte sehr schön klar, was von vielen psychiatrischen Gutachten zu halten ist.
    Ritzer (SZ) zeigte, dass es auch anders gehen kann, als von Lakotta und Lapp vorgeführt.
    Mollath legte einen bewundernswerten Auftritt hin, der ihm viele Sympathien gebracht und eventuell noch vorhandene Zweifel an seiner Person zerstreut hat.
    Und mit dem Ausschlagen der Einladung zur Teilnahme an der Sendung haben die Stänkerer bewiesen, worum es ihnen gerade nicht geht: Um die Wahrheit.
    Sicher hätte Beckmann ganz anders, viel gründlicher an die Sache herangehen können. Aber kaum im Rahmen, den ihm die ARD und er sich selbst gesteckt hat.
    Im Verhältnis zu den sonstigen Darbietungen im Fernsehen gehörte die Sendung nicht zu den Schlechtesten.

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    • D7 schreibt:

      @Herr Bode, Widerspruch: Mann kann. Wenn man´s kann. Herr Beckmann kann´s nicht.

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    • Ernst A. schreibt:

      >> Im Verhältnis zu den sonstigen Darbietungen im Fernsehen gehörte die Sendung nicht zu den Schlechtesten. <<

      Auch damit haben Sie wahrscheinlich Recht. (Würde bedeuten, dass andere Sendungen noch schlechter sind… Zum Glück gab es ja diesmal wenigstens hochkarätige Gäste, die wohl manches retten konnten.)

      Sie haben auch Recht damit, Positives zu sehen und herauszustreichen. Und doch reicht es (gerade bei den öffentl.-rechtl. Medien) (mir) nicht, im Vergleich (oder "Verhältnis") zu irgendetwas anderem noch einigermaßen passabel abzuschneiden.
      Im Vergleich zu Anderen hatte G. Mollath ja sowieso "Glück". Wie beunruhigend solch ein Vergleich ist (statt beruhigend), mahnt mich immer wieder, der Versuchung zu widerstehen, etwas durch Vergleiche schönzureden.

      Bitte entschuldigen Sie, dass ich einen eigentlich harmlosen und gerechtfertigten Satz von Ihnen als Aufhänger nutze (oder missbrauche?), um auf eine typische Masche der staatlich bevorteilten Verblödungs-Mediative hinweise: Deren Tenor ist fast immer: "Schaut her wie verhältnismäßig viel schlimmer es anderswo ist! Wir zeigen es euch fast ununterbrochen. Also was regt ihr euch auf über vergleichsweise kleines gelegentliches Unrecht bei uns?"
      Selbst der auch von mir geschätzte Herr RA Strate sah nach Freilassung von Herrn Mollath den Rechtssstaat augenblicklich wiederhergestellt, schon allein im Vergleich zu anderen Ländern… Das zeigt, wie sehr dieses beunruhigend beruhigende Vergleichsdenken uns alle erfasst hat.

      (Auch Sie und Ihre inspirierenden Beiträge schätze ich übrigens, soweit mir bisher bekannt!)

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      • Joachim Bode schreibt:

        Ich versuche mal eine Antwort (wenn man kaum auseinander liegt, fällt die Diskussion schwer):
        Das Fernsehpublikum sehe ich – hier: in Sachen Mollath – als weitgehend un- und desinformiert an, was nicht zuletzt am Inhalt der meisten Medienbeiträgen liegt.
        Die „Qualität“ einer Sendung mache ich nicht zuletzt daran fest, ob und inwieweit es ihr gelingt, aufklärerisch zu wirken. Dies wiederum hängt oft davon ab, ob die Leute da abgeholt werden, wo sie sind. Nicht jeder kann „Schocktherapie“ verarbeiten, mancher ist durch Faktenflut und -tiefe überfordert.
        Das mündet nicht in eine Forderung nach seichter oder gar falscher Berichterstattung.
        Ich denke aber nicht, dass es in einer Sendung zu schaffen wäre, den Adressaten in 1-2 Stunden das Wissen und die Einsichten nachhaltig zu vermitteln, für die ich selbst – als Fachmann – mehrere Monate benötigt habe – noch dazu auf einem Gebiet, das den meisten Menschen überhaupt nicht geläufig ist, und die Zeit ihres bisherigen Lebens der festen Überzeugung waren, dass die Justiz Gerechtigkeit und die Ärzte Gesundheit vermitteln. Sicher wären Sendungen mit entsprechend anspruchsvollen Inhalten wünschenswert. Ob sie dann aber bis zum Ende angesehen würden? Anders wäre es bestimmt, wenn sich der allgemeine Informationsstand und die Kritikfähigkeit und -bereitschaft schon auf höherem Niveau befänden. Arbeiten wir dran!

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      • Ernst. A schreibt:

        @ J. Bode

        Ja, so wird es sein. (Kann insofern nicht wirklich mitreden, als ich kein Fernsehen habe.)

        Vielleicht noch ein kleiner Hinweis:
        „Moderator“ heißt übersetzt (lat.) „Mäßiger“. Dass diese Tätigkeit den Öff.-Rechtlichen besonders hohe Gagen wert ist, letztlich um entsprechend mäßigend Mäßiges, Mittelmäßiges und überall Abgeschliffenes zu gewährleisten, das niemandem wehtut, sagt vielleicht auch etwas aus.
        Etwas besser sind (noch) Interviews im Radio, obwohl auch dort zunehmend bei brisanten Themen schnell zu harmlosen Fragen (wie das oben zitierte „Was haben Sie heute gekocht“ od. ä.) abgebogen wird.

        Nun, der eigentlich ehrenwerte Wunsch, immer ausgewogen zu berichten, bevorzugt (statt der möglichen Intensität eines Interviews) die üblichen Phrasendrescher/Meinungsführer/Sendeminutenfüller in zeitverschwendenden Talk-Runden normalerweise unerträglich. Dass diesmal die(se) „andere“ Seite anscheinend gar nicht wagte aufzutreten, wohlwissend, selbst in „ihrem“ Medium eine schlechte Figur zu machen, mag vergleichsweise ein Fortschritt sein.
        Das schrieben Sie bereits, und dieser vergleichsweise Fortschritt ist gewiss Menschen wie Ihnen und Blogs wie diesem zu verdanken.
        Hier kommt man dem „herrschaftsfreien Diskurs“ nach Habermas sicher deutlich näher als im TV. (Ich persönlich schätze dabei übrigens auch Beiträge, die auf den ersten Blick wirr oder provokant wirken mögen und eine ungewöhnliche Sicht der Dinge wagen. Hätte Brixner einst auch so gedacht, hätte er viel lernen und G. Mollath viel ersparen können.)

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        @Ernst A. Ganz einverstanden!
        1. Aber wenn man hier im Blog ob der geringen Breitenwirkung der „Mollathunterstuetzer“ (bei Presse, Waehlern, Politik, Aufdeckung, Straffverfolgung) enttaeuscht ist, bleibt das m.E. ein wichtiger, der Schluessel (und das gilt „Blog-Intern, wie „Extern“). Sonst brauche ich bspw. keine Demos und Mahnwachen organisieren, sonst waere der oeffentliche Druck nicht relevant fuer die Freiheit von Mollath gewesen. Ich denke, er war relevant.
        2. Ich habe oft das Gefuehl das im Blog Tiefe auch verpufft, weil nicht angekommen, kommuniziert, verstanden und Widersprueche nicht zuende diskutiert. Weil man den Gespraechspartner nicht kennt und zu vieles von verschiedenen durcheinander geht. Das tut mir dann leid um das Gehirnschmalz, Wohlbefinden, Wirkung und die Inhalte der vielen Klugen.
        3. Mollathianer: Ich bin begeisterter Spargelesser. Aber doch auch noch etwas anderes als Spargelianer. Ich kann doch auch Mollathianer sein und nicht nur das. Die Frage ist doch, wie man dieses kleine bisschen „Wir“-Gefuehl, diese aktive „Gruppe“, auch so etwas wie Identitaet verschafft, gerne auch einen oder mehrere Namen, zu der auch andere gerne gehoeren, helfen und beitragen moechten. Statt nur FCB kuenftig FCBM oder so. Im Wolff-Blog sprach heute jemand statt von dem „Aufstand der Anstaendigen“ vom „Aufstand der Aufrechten“ oder „Aufrichtigen“. Da kann man sicher schon viel spielen: Aufrichtig statt niedertaechtig, Aufstand mit Anstand, besser aufrecht als Unrecht, wenn die aufrechten anstaendig aufstehen, Sicherheit durch Anstand, lieber Aufstand mit Aufrechten als Zustaende mit Unanstaendigen, Aufrecht statt Unrecht usw..
        Die Italiener hatten unter dem Stichwort „Saubere Haende“ eine Phase des Reinemachens in der Politik eingeleitet. Und wie brisant das besonders in Bayern auch fuer die Wahlen ist, zeigt doch, dass Seehofer gegen seine Schwesterpartei seine Zustimmung zum Antikorruptionsgesetz fuer Parlamentarier ankuendigte.

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        • kranich05 schreibt:

          „Ich habe oft das Gefuehl das im Blog Tiefe auch verpufft, weil nicht angekommen, kommuniziert, verstanden und Widersprueche nicht zuende diskutiert. Weil man den Gespraechspartner nicht kennt und zu vieles von verschiedenen durcheinander geht. Das tut mir dann leid um das Gehirnschmalz, Wohlbefinden, Wirkung und die Inhalte der vielen Klugen.“
          Das empfinde ich genauso und denke dann immer: Wie schön, genau wie im Leben.

          Übrigens bin ich auch Spargelianer im Sinne von Spargelanbauer. Meine nächsten gottgefälligen Taten.

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    • Euler Hartlieb schreibt:

      @Joachim Bode
      „Dies wiederum hängt oft davon ab, ob die Leute da abgeholt werden, wo sie sind.“
      Ich finde das einen/den Schluesselsatz um den sich Staerken & Schwaechen, Erfolge & Misserfolge, Grenzen & Moeglichkeiten, Durchschlagskraft, Wirkung, Themen, Breite der Blogs, Twitter, Demos, Diskussionen, Gesetzesinitiativen und Fachgespraeche der „Anlasstat Mollath“ et all in vieler Hinsicht dreht und drehen muesste.
      Zu wenig beachtet. Das hat nichts mit nach dem Mund reden zu tun, sondern heisst nur Verstaendigung, ergiebige Kommunikation, Lernen moeglich machen, Verdaulichkeit, Information verbreiten, Attraktivitaet, Akzeptanz und Neugier erhoehen. Auch da ist das Glas bisher halbvoll und leer.
      Auf die privaten MassenMedien kann man sich nur bedingt verlassen, die muessen ihre Broetchen mehrheitlich von denen verdienen, die das Geld haben (weiss gar nicht wie hoch der Verkaufsanteil bei Druckerzeugnissen noch ist).

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      • Ernst A. schreibt:

        @ H. Euler

        Als alles entscheidenden Schlüsselsatz sehe ich das „Abholen“ , anders als Sie, nicht. Im Gegenteil: Gerade dadurch, dass man in erster Linie an die Aussage und nur in zweiter Linie an eine wie auch immer geartete oder sich vorgestellte Zielgruppe denkt, sind Blogs & Co für mich sehr viel wertvoller als Öffentliche und Private zusammen.
        Grob sind die Unterschiede m.E. folgendermaßen:
        > Die Privaten reden ihrer Zielgruppe aus kommerziellen Gründen tendenziell nach dem Mund.
        > Die Öff.-Rechtlichen haben viel (Zwangs-)Geld für ihre „geprägte Freiheit“, mit der sie z.T. fähige Journalisten bezahlen (können), die verständlich berichten, aber leider nur zu sehr geringem Prozentsatz solche wollen und stützen, die auch noch investigativ sind. Sie sind trotz Unmengen an Zwangsgebühren abhängig (v. Politik, Wirtschaft und Quote).
        > Echte Freiheit aus Idealismus findet man fast nur bei Bloggern und Co. Da findet man darum auch sehr viel häufiger Texte, die inspirieren und ein anspruchsvolles Hirn mit Nahrhaftem versorgen können, als in sämtlichen Massenmedien.

        Es ist schön, wenn man Menschen erreicht. Aber wollen wir Politikern, mit ihren Mitteln für Mehrheiten um jeden Preis kämpfend, Konkurrenz machen? Ich entschieden nicht! Es muss auch möglich sein, ohne Masse, nur mit einer tiefer informierten Minderheit ein beachtliches Gegengewicht zu erzeugen. G. Mollath hat es zunächst als Einzelner vorgemacht. Ohne Unterstützerkreis hätte es kaum gereicht. Aber dessen Qualität ist bedeutsamer als seine „Mitgliederzahl“. Zu dieser Qualität gehört aber tatsächlich auch, dass dort Viele inhaltliche Tiefe und verständliches Verbreiten zu verbinden wussten und wissen (womit ich Ihnen dann doch wieder ein Stück Recht geben möchte). Und dass es neben einem harten Kern Engagierte gibt, die sich das Etikett „Mollathianer“ verbitten 😉

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      • Joachim Bode schreibt:

        Ich mische mich mal ein, zumal es um „meinen“ Satz geht. Wer gelernt hat, selbständig zu denken, auch unbekanntes oder gefürchtetes Gebiet zu betreten, sich selbst in Frage zu stellen, der muß nicht unbedingt abgeholt werden. Der holt sich schon selber ab. Den wollen wir aber nicht unbedingt auf unsere Seite ziehen, weil er 1. sich nicht ziehen läßt (selbständiges Denken!) und 2. wahrscheinlich schon so weit oder noch weiter ist, als gedacht… Für einen solchen Zeitgenossen ist vor allem die nackte Information, eventuell auch der Diskussionsstand interessant, was er selbständig verarbeitet und – wenn es gut geht – auch handlungsmäßig umsetzt.
        Wichtiger sind die, die ihr Kreuzchen in der Hoffnung auf Änderung immer noch an einer Stelle machen, die dafür sorgt, dass sich nichts ändert. Wenn wir die links (oder rechts) liegen lassen, wird sich ebenfalls nichts ändern.

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      • Ernst A. schreibt:

        @ Herr Bode

        Ja, gewiss, sehr schön formuliert. Meine eigentliche direkte Antwort auf Ihr Schreiben scheint leider verlorengegangen zu sein. Oder ist sie an die falsche Stelle gerutscht, (wie manche dieser unserer aktuellen Beiträge manchmal aus der Gliederungsreihe etwas tanzen)?
        Darf ich fragen, ob Sie den vertrauensseligen Ankreuzern in erster Linie das außerparlamentarische Einmischen empfehlen wollen oder zusätzlich von der Wahl der DKÜ (Das Kleinere Übel) abraten wollen (bspw. zugunsten eines entschiedenen großflächigen Ankreuzens des Stimmzettels, aber keines dafür vorgesehenen Kästchens, falls einen da keines anlacht…?) Nein, ich weiß schon selbst, dass Sie solche Empfehlungen nicht abgeben würden. Mir gefällt sehr, dass Sie auf das selbständige Denken setzen, das teilweise ein wenig angestachelt werden könnte/dürfte/sollte, wie auch immer.

        @ H. Euler

        Ja, der Druck war (leider) nötig, weil Vernunft nach Brixnermanier einfach ignoriert wird.

        Hirnschmalz verwenden wir v.a., weil wir Menschen sind, die sonst verkümmerten (wie wahrscheinlich die, die es weniger tun). Ob es Andere erreicht, ist für mich nicht ausschlaggebend, es zu tun. Ich hoffe, ich jammere nicht, wenn die Breitenwirkung ausbleibt. Trotzdem gebe ich Ihnen im Wesentlichen Recht.

        Wollte übrigens nichts gegen Mollathianer sagen. Im Gegenteil mag ich neue Begriffsbildungen und finde durchaus, dass man gern etwas Konstruktives wie bspw. eine Mollathstiftung nach Herrn Mollath benennen könnte. Auch seine Unterstützer sind konstruktiv. Ich wollte mit der Bemerkung nur darauf hinweisen, dass auch „unser“ Blogbetreiber zum unterstützenden Kreis wesentlich dazugehört, auch wenn er sich nicht so bezeichnen lassen möchte, was ich ebenso verstehen kann, wie Ihren Wunsch nach einem stärkenden Wir-Gefühl. (Ich persönlich empfinde das stärkste Wir dann, wenn ich mit aufrechten und aufrichtigen Menschen zu tun habe. Ja, da haben Sie genau die richtigen Begriffe erwähnt!)

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      • Ernst A. schreibt:

        Nachtrag:

        1) Mein vermisster Beitrag ist inzw. eingestellt, danke!

        2) Obwohl ich gerade hier solch aufrichtig aufrechte Menschen treffe, kann dies natürlich keine Selbstbezeichnung sein, sondern nur ein lebenslanges Ziel, zu dem man sich bekennt. Ob man es einigermaßen erreicht, mögen dann andere beurteilen.

        (Mein langsamer Rechner hält mich vom zitierten Blog leider etwas fern.)

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        @Ernst A
        Super. Ich finde die anstaendig, aufrechte MollathStiftung gehoert
        schon einmal ins Mollathlexicon (Rechtsstaat durch Transparenz).
        Sie wuerde ihren Sitz wohl nicht in Liechtenstein haben.
        Und die Gruendungsfeier ohne Hopfen & Malz
        sondern kompostgeduengter
        Dattel-, Citrus- Spargelsalat.
        Mmmh – Lecker.

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  11. gelegentlich schreibt:

    „Gustl Mollath hatte damals mutig auch Namen genannt: Dassler, Diehl, etliche weitere. Beckstein hatte er 10x geschrieben, Stoiber, Merkel. Den Mut hat er heute sicher auch. Leider kommt er nicht dazu, ihn zu beweisen.“
    Woher wollen Sie wissen dass er damals und/oder heute beweisen kann? Vielleicht will er im Moment darüber nicht sprechen weil er genügend andere ungelöste Probleme hat? Namen „in den Raum stellen“ oder zu beweisen, dass bestimmte Namen involviert sind, ist doch nicht das Gleiche!

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    • AndeK schreibt:

      Niemand muss mit solch unseriösem Kram etwas zu tun haben.

      „Ich habe den Mailbezug Ihres Blogs deshalb gerade storniert. Mit solch unseriösem Kram will ich nichts zu tun haben. Es muß doch möglich sein solchen Quatsch einfach zu canceln.“

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  12. ohmeiohmei schreibt:

    Anhand der Beckmann.Sendung wurde mir klar, woher die anfängliche Einstellung dieser unsäglich inkompetenten Justizministerin kam.
    Keinesfalls aus Kenntnis der Sachlage, keinesfalls aus dem Studium der Akten, keinesfalls aus seriöser Zuarbeit ihres Justizapparates, sondern einzig und allein aus der banalstmöglichen Überlegung:
    „Der Kerl sitzt ja im BKH Straubing, Da sitzen nur höchstgefährliche Verbrecher. Also ist Mollath ein höchstgefährlicher Verbrecher.“

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    • allmächdna schreibt:

      Merk ist keinesfalls inkompetent, unsäglich schon eher. Sie hat ihre Zwänge, so wie alle im System/Regime Beteiligten vielfältige Zwänge haben, die sie von der aus der jeweils höheren Etage vorgegebenen Richtung nicht abweichen lassen.
      Lesen Sie die alten Blogs, dann erfahren Sie mehr über die unsäglichen Verstrickungen, Wer mit Wem und weshalb. Das Beziehungsgeflecht ist ein Fass ohne Boden. Jeder der mitspielen will hat mit zig anderen mindestens eine gemeinsame Leiche im Keller. So muss jeder von dem Pack sein Maul halten um nicht der erste zu sein, über den dann die ganze Meute herfällt. Keiner traut dem Anderen über den Weg, trotzdem halten sie zusammen wie Pech und Schwefel.
      Das Sprichwort „Feind-Todfeind-Parteifreund“ kommt nicht von ungefähr.

      Seit Jahrhunderten geht es um die Trennung von unten und oben, sowie die Umverteilung von unten nach oben. Am durch Mollath anschaulich gewordenen Zustand unserer „Politik-Justiz-Finanzwesen Systems“ lässt sich das gut erkennen. Dass es derart mafiös und durchorganisiert ist, hätte man sich vor Mollath im Traum nicht vorzustellen wagen. Dies wird mehr und mehr Menschen bewusst, deshalb sind sie so verunsichert und wirklich verängstigt – zu Recht!

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  13. Euler Hartlieb schreibt:

    @Joachim Bode: Genau, finde ich auch; Opa Kurch formuliert es halt ein wenig „pikanter“.

    1. Habe mir die Sendung gerade (erzwungenermaßen z.T. ohne Ton angeschaut):
    Finde es schon bedauerlich, bedenklich wieviel Impulsunterdrueckung besonders ein Herr Mollath (auch die anderen) auf sich nehmen muss, um als normal und gesund „rueberzukommen“ (s. auch Stern heute). Dabei ist doch seine Staerke wahrscheinlich, dass er seinen Gefuehls(und Denk-)apparat noch nicht voellig verrohen lassen, unterdrueckt hat, und sich nicht ganz so einfach mit der Schnellkost „abfindet“ (abfinden laesst).

    2. Aber die Message: „Es ist verrueckt, das Mollath verrueckt sein soll“; und
    „Die sind irre wirre Wahnsinnige, die ihn fuer verrueckt erklaeren“ ist auch durch Beckmann haengengeblieben (s. @Susanne Stetter zu „Volkes Stimme“ http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzte-bastion/comment-page-6/#comment-21842).
    Noch eine Entwicklung: Statt dem „Querulations-„, „Banken“, und „Schwarzgeld“wahn wollen die Psychiater jetzt eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit dem grassierenden Phaenomen, Krankheitsbeschreibung der schizophrenen Ueberanpassung, der paranoiden Adaptation und sonstigen camaeleonartigen Accomodations-Phaenomenen in deutschen Institutionen, besonders Banken (Die Gier ist immer das Ergebnis einer inneren Leere), Steuerbehoerden, Staatsanwaltschaften, auch in Verbindung mit Pleonexie (Gier und eo ipso unerfüllbar, daher in sich unglücklich und muß also andere unglücklich machen) auseindersetzt.
    Diskutiert werden dort Diagnose, Anamnese, Ursachen, Wirkungen und Gefaehrlichkeit, ab wann Betreuer, Beobachtung, und Sicherungsverwahrung erforderlich werden. .
    Wo die Abgrenzung zum paranoiden Verschweigen und Geheimhaltung, zur dissoziativ uebertriebenen Flexibilitaet mit der Darstellung von Sachverhalten verlaeuft – hierzu gibt es noch gravierende psychiatrieinterne Auseinandersetzungen. Auch der Umgang mit Patienten, die multi-symptomatisch mehrere dieser Symptome gleichzeitig aufweisen (besonders in den Chefetagen, deren Gedanken auch haeufig um ferne Punkte kreisen, wenn die Bude brennt). Die Krankheitseinsicht, selbst das Einsichtspotential und ihr Gefaehrdungsradius, so das Thesenpapier der Arbeitsgruppe, ist gerade bei diesem Patientenkreis besonders unterentwickelt; Besserung auch mit den noch in der Entwicklung befindlichen passsenden querulophilen Psychopharmaka, auch zur Vermehrung von Basisqualitaeten zur kritischen Reflexion, Selbstkritik und moralischen Grundprinzipien, kaum zu erreichen. Prognosen sind zumeist duester.

    3. Es war vor allem wieder Mollaths Wortbeitrag/seine Stimme, der das ermoeglichte.
    „Hopfen und Malz verloren“ duerfte jetzt eine „Common Sense-gefluegeltes Wort“
    fuer Merk & Co (auch Merkel?) sein, dafuer jetzt: „Dattel und Citrus gewonnen“.

    4. Und: bei Beckmann war der Finanz- und Geldhintergrund der Geschichte mit echten Anzugtraegern, Geldbuendeln, die zugehoerigen Gerichts-, Finanz und Psychiatriemauern, Schloesser und Fixierungsbetten immerhin praesenter und fassbarer als bei fast allen Zeitungen heute, die meist auf leisen Pfoten zurueck und -herausrudern, und nun ein bisschen „herum-menscheln“ wollen: „Wir waren es doch nicht“, schreiben sie zu ihrem Beitrag zur „Schande von Bayreuth“, ohne es zu schreiben.

    3. Den „kurzen Prozess“ fordert nicht mehr angeblich Seehofer gegen die „unabhaengigen Richter“ (FAZ-Horstophilis), damals vermutlich noch gelungene Ablenkung zum Verhaeltnis von Politik & Justiz in Bayern, sondern diesen wollen nun wohl die Regensburger Richter selber gegen einen Mollath und eine Oeffentlichkeit durchsetzen, die dringend nach Recht, Aufklaerung, auch Satisfaktion verlangen. Der wirklich wackere Strate vermutet, sicher zu Recht, da wird im und vom Gericht heftig gemauert werden, jetzt wo die Mauern der Psychiatrie die vermauert-mauernden Richter, Politik und Banken nicht mehr ganz so sicher sichern und schuetzen koennen: „Mollath, war da was? Reifen? Rechtsbeugung? Schwarzgeld? HRE? Immobilien? Anruf bei der Steuerfahndung? Es gibt wichtigeres..keine Zeit.“.. oder so aehnlich soll es nun wohl nach dem politisch-juristischen Drehbuch nach der Wahl kommen.
    Aufarbeitung, Anerkennung, Selbstkritik, Vorschlaege, Informationen – wie wir es von muendigen Staatsbuergern bei Justiz, Politik , Banken Psychiatrie, und Medien erwarten muessen? Fast – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Fehlanzeige. Da geht noch was.

    2.Runterkochen, ablenken, vermenschlichen ist nun ueberall angesagt. Immerhin.
    Das gilt fuer die Zeitungen – abgesehen u.a. vom Focus, der noch mal vorsaetzlich ziemlich schlecht und uebel riechendes, abgelaufenes UraltOel in dieses „Hoellenfeuer“ giesst, („wo faengt Wutbürger auf und wann fängt Wahnbürger an“ – „Gummiboot“; „was Beckmann nicht wissen will: gefaehrliche Reifenstecherei“ etc.) statt Mollath wenigstens ein Flaeschchen Olivenoel als Wiedergutmachung fuer die Falschinformationen im Focus zu praesentieren. Die Autorin wurde aber auch als StV Chefredakteurin (vorher-nachher?) entlassen. Recht so.

    1. Am besten noch die FAZ heute:
    „Es bleibt unklar, warum die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf der Geldwäsche nicht nachgegangen ist, der statt zu Ermittlungen gegen die Bank zu Mollaths Einweisung führte.
    Es bleibt unklar, warum die Bank den Revisionsbericht, der diese Vorwürfe bestätigte, dem Gericht nicht weitergegeben hat.
    und
    Es bleibt schließlich unklar, ob Mollath eingesperrt wurde, weil er als gefährlich galt und nicht, weil er die Wahrheit sagt, oder ob er als gefährlich galt, weil er die Wahrheit sagt !
    Als gefluegeltes Wort, sollte das nun haengen bleiben – zumindest so aehnlich.
    Und: Es waere interssant wie eine Umfrage die letzte Frage beantworten wuerde.
    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/faz-net-fruehkritik/faz-net-fernsehkritik-mollath-bei-beckmann-das-ist-aber-praxis-12534505.html

    P.S. Zudem wurden heute einige der zustaendigen Organisationen, die ihre Zaehne krampfhaft nicht auseinanderbekommen, warum auch immer, inklusive der Richtervereine,bei Wolff von fortSchrittlich auf fortSchrottlich umgetauft). Ist doch auch was: Mollathlexicon.

    P.S.2
    @Ohmeiohmei. Das erscheint mir sehr unwahrscheinlich, das Frau Merks Einstellung so entstand. Nach 10 Briefen an Beckstein (@Dr.Kurch: so viele? Gibt es die alle irgendwo??), Seehofer, Stoiber, Nerlich, HVB und und, da war die liebe Frau Merk ueber ihre Netzwerke in Partei, Justiz u.a. sicher schon ein bisschen genauer informiert. Oder?

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  14. Grundrechtefreund schreibt:

    Seit 64 Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland von gewissen Kräften, die sich vom Souverän, also dem Volk immer wieder auf Zeit durch Wahlen ihre Legitimation holen, systematisch an der Entleibung des Bonner Grundgesetzes als immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Bayern hatte z. B. mit 101 Stimmen damals 1949 gegen das Bonner Grundgesetz gestimmt und bis heute ist die bayr. Verfassung nicht mit dem Bonner Grundgesetz in Einklang. Aber es stört die Bevölkerung nicht und ebenso wenig die Medien, die überhaupt ein zumindest merkwürdiges Verhältnis zum Grundgesetz haben wie auch der Fall des Herrn Mollath zeigt bis heute.

    Man trifft dann immer wider auf die Ausrede, dass man ja kein Jurist sei.

    Dabei gibt es für den Souverän wie auch für den Journalist keine Bereiche, die von Haus aus tabuisiert sind. Die drei Gewalten in Gestalt des Gesetzgebers, der vollziehenden Gestalt und der Rechtsprechungen haben der Grundlage des Bonner Grundgesetz zu funktionieren und zwar nach dem Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes und haben die zwingenden Gültigkeitsvorschriften und Rechtsbefehle sowie wie unter allen Umständen die Grundrechte als unverletzlich und sie bindendes unmittelbar geltendes Recht zu beachten.

    Leider wurde der grundgesetzliche Zwang gegenüber den drei Gewalten bis heute nicht in einfachgesetzliche Sanktionsnormen gegossen, auf diese Weise laufen Grundrechteverletzungen, die nur von den drei Gewalten begangen werden können, systematisch leer. Die Grundrechte sind seit 64 Jahren trotz Bonner GG nicht vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt.

    Hier ein Katalog von 30 Fakten, die unumstößlich aktuell dokumentieren, dass es mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nicht weit her ist:

    https://grundrechtepartei.de/Wussten_Sie_schon

    Wer sich sodann aus aktuellem Anlass mit der Entstehungsgeschichte des § 67d StGB befasst, der wird feststellen, dass es dieses Machwerk, was mit der zwangsweisen Verweildauer im Maßregelvollzug ausschließlich zutun hat, erst 1974 im StGB aufgetaucht ist und trotzdem bis heute sage und schreibe 121 mal geändert wurde. Hier die Quelle:

    http://lexetius.com/StGB/67d

    Wichtig zu wissen ist übrigens, dass sich kein bundesdeutscher Amtsträger bis heute sorgen muss wenn er sein öffentliches Amt gegenüber dem einzelnen Bürger wie auch immer missbraucht, denn der Straftatbestand des Amtsmissbrauches ist noch von den Nazis am 15.06.1943 erstatzlos aus dem StGB gestrichen. „Keine Strafe ohne Gesetz“ ist hier das Zauberwort. Und die allermeisten Amtsdelikte laufen immer noch leer, wenn der einzelne Amtsträger Straftaten zugunsten des Staates gegen den Bürger begeht.

    Auch wenn es sicherlich hier niemand wirklich wissen will, weil auch darüber hinaus so unglaublich, gegen Herrn Mollath wurde zunächst ja ein Strafbefehl erlassen damals in Nürnberg als alles begann. Strafbefehlsverfahren haben im Lichte des Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 6 EMRK im bundesdeutschen Rechtssystem nichts mehr zu suchen seit 1949 und bis heute reklamiert es niemand. Im Strafbefehlsverfahren wird auf eklatante Art und Weise das unverbrüchliche rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt und nach Aktenlage ohne dass sich der Betroffene gegenüber dem Richter hat verteidigen können, vorab verurteilt. Nicht weil die Beweise erdrückend sind, sondern es reicht hinreichender Tatverdacht aus. Der Kunde kann sich ja nach seiner Vorverurteilung beschweren. Einzigartig in Europa, einzigartig aber auch weltweit. Überhaupt werden Gerichtsverfahren gerne unter Ausschluss der jedoch zwingend vorgeschriebenen Öffentlichkeit praktiziert. Auch hier ist Art. 6 EMRK bindend, will Deutschland doch immer den Europagedanken nach vorn gestellt wissen.

    Hier gibt es zum verfassungswidrigen / nichtigen Strafbefehlsverfahren eine Menge fundiertes Material:

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Strafbefehl

    Es wird allerhöchste Zeit, dass sich die Bürger gemeinsam aber auch einzeln mit dem Gebilde Bundesrepublik Deutschland und seiner für alle dem Grunde nach geltenden Rechtsordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes befassen, um diejenigen, die sie Missbrauchen als Staatsdiener, frühzeitig erkannt und aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Das Gleiche muss für Parteien gelten, die von sich aus heute noch danach handeln, dass sie das Recht im Kopf haben und sich nicht um die Paragraphen scheren müssen.

    Es wäre hier noch endlos weiter auszuführen, denn 64 Jahre haben ihre Spuren hinterlassen, die immer noch auf direktem Wege in das NS-Terrorregime zurückführen. Viele heute noch mit Freude von willfährigen Amtsträgern angewandte Bestimmungen sind unmittelbar geltendes Recht im NS-Terrorregime gewesen, dann mit dessen Ende ersatzlos untergegangen und trotzdem klammheimlich nach 1949 wieder aufgelebt, verfassungswidrig aber wer weiß das schon oder will es wissen so lange es ihn nicht persönlich betrifft.

    Darunter leidet auch der Fall Mollath, dass es Vorschriften sind, die hier bemüht werden, die nicht grundgesetzkonform sind bis heute. Der Staatsanwalt hat nicht ohne Grund, wenn auch verfassungswidrig, in seinen Wiederaufnahmeantrag geschrieben, dass ein Verfassungsverstoß alleine kein Wiederaufnahmegrund sei. Wenn nicht ein Verfassungsverstoß, ja was denn dann, hätte da die Presse z.B. längst laut und öffentlich fragen müssen. In solchen Fällen kommt dann die Ausrede, dass man ja kein Jurist sei.

    Hier noch eine kostenlose Leseempfehlung in Sachen Grundrechte und Grundgesetz:

    https://grundrechtepartei.de/Kategorie:Expertisen

    Schon hier einen Dank an den Moderator, für seine Großzügigkeit.

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    • Ernst A. schreibt:

      Ertappe mich zwar dabei, allmählich nichts für wichtiger zu halten, als dass endlich wieder fundamentalste Grundrechte respektiert werden und das auch in einer Wahl zum Ausdruck bringen zu wollen (obwohl es doch ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat ist, wenn Bürger auf die Idee kommen, das eigentlich Selbstverständliche extra wählen zu müssen).
      Aber abgesehen davon, dass die Grundrechtepartei wohl gar nicht zur Wahl stehen wird, halte ich bspw. Ihre „Wussten-Sie-schon“-Empfehlung ohne Begründungen für die Behauptungen nicht für besonders hilfreich.

      Auch befürchte ich (bisher noch vage), dass auch diese Partei echte Freiheit mit wirtschaftslibertären Vorstellungen und Forderungen verwechselt und entsprechend entwertet und damit auch die Grundrechte entwertet, die sie doch schützen möchte bzw. sollte.

      G. Mollath bspw. hat insofern echte Freiheit demonstriert, als er das Kunststück fertigbrachte, selbst in der Psychiatrie eingesperrt einen (geistig und integer) wesentlich freieren Eindruck zu machen, als Brixner, Merk, Nerlich und Leipziger „in Freiheit“ zusammen, die sich so heillos in ihre Lügengespinnste verstrickt haben, dass man schon Mitleid bekommen konnte, wie sie da in ihren eigenen Netzen zappelten, vollkommen unfähig, sich noch zu bewegen und dazuzulernen.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        Ich möchte nur unterstreichen, was Sie sagen. Es war mir ein Bedürfnis, meine facebook-Leser darauf hinzuweisen, dass ich keinen ‚Grundrechtefreund‘ nennen kann, der mit Druck/TEXT-Vergewaltigung alles daran setzt, einem Mollath “ an die Gurgel“ zu gehen und der nicht begreifen will, dass wo URTEIL drauf steht auch URTEIL drin ist.

        Ich hoffe weiterhin, das die Theorie des ‚Grundrechtefreunds‘ mit ihm begraben werden wird. Freiheit setzt demokratienützliche Bildung voraus. Lassen wir uns doch bitte nicht herabziehen auf eine Ebene, die düsteres geistiges Mittelalter mit den Hexenverbrennungen bedeutete, dies im Jahr 2013.

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      • kranich05 schreibt:

        @ Ernst A.
        Abgesehen davon, daß Ihre Formulierung „fundamentalste Grundrechte“ mir (manchmal) Sprachpedanten auffällt, geht es mir mit den „Auslassungen der Grundrechtepartei“ (die ja womöglich nicht viel mehr sind, als die Auslassungen eines Menschen, der eine Ansicht hat und schreibfreudig ist) so ähnlich wie Ihnen. Mich spricht Einiges an, was da zum Thema Grundrechte, Rechtsgeschichte, BRD-Rechtssystem und BRD-Wirklichkeit gesagt wird. Was Sie kritisch bemerken, muß ich aber ebenfalls teilen. Mich irritiert, daß „die Grundrechtepartei“ eine Art Monopol auf die von ihr behandelten Fragen zu haben scheint, also daß sich keine anderen kompetenten Leute äußern. (Wahrscheinlich bin ich wieder mal zu dämlich, um durchzublicken.)

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      • Joachim Bode schreibt:

        @Susanne Stettner:
        Ihre Kritik kann ich nicht ohne weiteres nachvollziehen. Nehmen Sie – außer dem, was „grundrechtefreund“ (gf) oben beigetragen hat – andere Texte in Bezug, die ich vielleicht (aus Zeitmangel in den letzten Tagen) nicht kenne? Ich gebe zu, die von „gf“ verlinkten Texte nicht gelesen zu haben. Aber klären Sie mich bitte auf, wo in dem obigen Text von „gf“ die von Ihnen vermißte „demokratienützliche Bildung“ fehlt, und wo sich die
        „Ebene, die düsteres geistiges Mittelalter mit den Hexenverbrennungen bedeutete, dies im Jahr 2013“
        befindet, damit ich sie meiden kann.

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      • Ernst A. schreibt:

        @kranich05
        Vielen Dank für die ergänzende Feststellung, dass da auch Ansprechendes und Engagement zu finden ist, was ich auch dort schätze, wo ich kritisiere. Ich kann und möchte mir zumindest bisher weder ein Urteil über die Partei noch ihre Freunde erlauben (außer dem, dass ich Engagement im Allgemeinen begrüße und insbesondere bei diesem Thema erst einmal für eine Bereicherung halte).

        Ich schätze auch die, die wissen, dass es den „SuperSuperlativ“ „fundamentalst“ (fast) genausowenig gibt, wie „einzigst“ und dass übrigens ja auch „Gespinnst“ von mir falsch geschrieben wurde. Auch wenn ich gewiss nicht beanspruchen kann, im Rechtschreiben (oder gar in Zeichensetzung) perfekt zu sein, übertrete ich die Regeln manchmal ganz bewusst:

        Auch wenn es im selben Art. (2) und dort sogar im selben Absatz (2) des GG steht, halte ich persönlich die beschriebene „echte“ Freiheit, die Gustl Mollath selbst eingesperrt (gewissenhaft integer) demonstrieren konnte, weil seine Persönlichkeit glücklicherweise nicht durch Psychopharmaka deformiert wurde (Satz 1: körperliche Unversehrtheit), für noch fundamentaler, als bspw. die Reisefreiheit (dort Satz 2).
        Ob es statthaft und empfehlenswert ist, die an sich fundamentalen Grundrechte noch in fundamentalere und weniger fundamentale zu differenzieren, kann kontrovers diskutiert werden.

        Mir fällt eben auf, dass gerade die für mich grundlegendsten Rechte, v.a. echte Freiheit und insbesondere Gewissensfreiheit betreffend, besonders gerne übersehen oder ignoriert werden und am meisten gefährdet sind (sei es durch den RBeitrStV oder durch Zwangsmedikamentierung von Bürgerrechtlern und anderen als Querulanten diffamierten unbequemen Bürgern). Möglicherweise sind diese fundamental(st)en Grundlagen des Menschlichen und der persönlichen Integrität den (allzuoft gewissenlosen und entsprechend unfreien und nicht integren) Machthabern schon so fremd geworden, dass sie mit einem Begriff wie Gewissen tatsächlich nichts Wertvolles verbinden können, das schützenswert sein könnte (und sich dazu passend einbilden, der Grad an Menschenwürde (Art. 1 GG) ließe sich v.a. am Bankkonto und dem Prestige des jeweiligen Kraftwagens ablesen).

        Einzusperrende „Spinner“ sind für sie im Zweifel die Anderen. Aber im Lügen- und Vernebelungs-„Gespinnst“, das von ihnen gesponnen wurde, sind sie letztlich selbst am trostlosesten gefangen und befangen… (s.o.).
        (Obwohl die Neue Deutsche Recht- oder Schlechtschreibung verlangt, die jeweilige Schreibung von verwandten Begriffen abzuleiten, erwartet sie hier unlogischerweise(?), dass ich „Gespinst“ schreibe, was mir erlaubt, durch eine andere Schreibweise zum Ausdruck zu bringen, wovon ich es ableite: Von Spinnen, die spinnen…)

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      • Joachim Bode schreibt:

        Wenn ich „Grundrechtefreund“ (gf) richtig verstanden habe, lehnt er die rechtliche Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens unter Bezugnahme auf den Freispruch Mollaths und den Gesetzeswortlaut ab (so seine Äußerungen an anderer Stelle).
        Das halte ich für hanebüchenen Unsinn, zumal bei (angeblich) fehlender einfach-gesetzlicher Grundlage (Strafprozessordnung) auf die Regelungen des Grundgesetzes zurück zu greifen ist, die meines Erachtens zwingend eine Wiederaufnahmemöglichkeit gebieten. Auch bei der Auslegung der bestehenden Wiederaufnahmeregeln greift das Bundesverfassungsgericht auf das Grundgesetz zurück, indem es den Wahrheits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten einen alles bestimmenden Rang einräumt.
        Gerade als Grundrechtefreund sollte man dies in Betracht ziehen, ohne dass ich an dieser Stelle die bereits geführten Auseinandersetzungen zur Frage des bestehenden Regelungsumfangs der Strafprozessordnung zum Wiederaufnahmerecht aufgreifen will.

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      • Grundrechtefreund schreibt:

        @ Ernst A.

        „Ertappe mich zwar dabei, allmählich nichts für wichtiger zu halten, als dass endlich wieder fundamentalste Grundrechte respektiert werden und das auch in einer Wahl zum Ausdruck bringen zu wollen (obwohl es doch ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat ist, wenn Bürger auf die Idee kommen, das eigentlich Selbstverständliche extra wählen zu müssen).
        Aber abgesehen davon, dass die Grundrechtepartei wohl gar nicht zur Wahl stehen wird, halte ich bspw. Ihre “Wussten-Sie-schon”-Empfehlung ohne Begründungen für die Behauptungen nicht für besonders hilfreich.

        Auch befürchte ich (bisher noch vage), dass auch diese Partei echte Freiheit mit wirtschaftslibertären Vorstellungen und Forderungen verwechselt und entsprechend entwertet und damit auch die Grundrechte entwertet, die sie doch schützen möchte bzw. sollte.“

        Wie wäre es, wenn Sie sich mit den Parteiprogrammen der anderen Mal befassen und nach den Grundrechten / Menschenrechten dort Ausschau hielten? Sie werden erschreckendes feststellen, denn da wo Sie glauben, dass Grundrechte und ihre Unverletzlichkeit sowie „unmittelbar geltendes Recht“ gegenüber den drei Gewalten selbstverständlich sind, mangelt es exakt daran. Teilhaberechte sind nicht das, was die Grundrechte im Bonner Grundgesetz auszeichnen. Im Bonner Grundgesetz geht es um die Freiheit des Einzelnen und erst dann um die Gleichheit.

        Die Seite „Wussten Sie schon, dass…“ hat beliebig ausgewählte Fakten zusammengestellt, keine bloßen Behauptungen und schon gar keine Empfehlungen. Alle 29 Fakten sprechen für sich eine unmissverständliche Sprache, sie offenbaren einen Zustand, den man auch aus Verfassungslosigkeit bezeichnen kann. Recherchen haben nämlich ergeben, dass diejenigen, die sich am 23.05.1949 auf den Weg gemacht mit dem Bonner Grundgesetz „unter dem Arm“ alles andere als lupenreine Demokraten waren. Ihr Ziel war es damals und ist es noch heute, die unverletzlichen Grundrechte de facto leer laufen zu lassen. Dazu gibt es zweifelsfrei Zitate und resultierendes Handeln ebenso wie Unterlassen. Noch heute gilt verfassungswidrig sog. Vorkonstitutionelles Recht, als kodifiziertes Recht aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes und den mit einhergehenden zwingenden Gültigkeitsvorschriften für Gesetze und Verordnungen. Selbst ein Großteil der Nazi-Gesetzgebung gilt noch heute. Da hat es mit den Grundrechten nichts am Hut, denn die wurden mit der Reichstagsbrandverordnung am 28.03.1933 mit einem Federstrich außer Kraft gesetzt. Und diesen Zustand hat man dem Grunde nach bis heute geschickt beibehalten.

        Vielleicht befassen Sie sich insbesondere im Lichte des Falles „Mollath“ einmal mit den scheinbar grundrechtefreundlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die es ermöglichen, Menschen heute immer noch zu Menschen minderen Rechts zu mache und ihren mit Rechtsfiguren des NS-Terrorregimes „den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten“ zu bereiten.

        Die Grundrechtepartei hat nun mal seit 2010 das Alleinstellungsmerkmal, nämlich die unverletzlichen Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und prozessualen Rechte des Bonner Grundgesetzes sowie die Grundrechte der Charta der europäischen Union in ihrem Parteiprogramm an vorderster Stelle thematisiert zu haben und dieses auch mit ihren Namen „Grundrechtepartei“ verknüpft zu haben. Die oder eine Grundrechtepartei hätte es im Lichte des Bonner Grundgesetzes seit dem 23.05.1949 und der allgemeinen Charta der Menschenrechte vom 10.12.1948 längst geben müssen in der Bundesrepublik Deutschland.

        8jährige Kinder lernen in der Schule bundesweit diese Sätze, weil es in ihrer Grundrechtefibel geschrieben steht:
        “Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.
        Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”
        Später dann ist von diesem Wissen nichts mehr vorhanden, wie auch hier so manches Statement zweifelsfrei erkennen lässt. Und das ist von denen, die es mit den Grundrechten tatsächlich nicht so haben, verhindern sie doch ein wirksames Durchgreifen, ausdrücklich so gewollt. Zitat aus den Protokollen der Adenauer-Regierung vom 11.08.1950:

        “Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.”

        So hat es der damalige Bundesinnenminister Heinemann zu Protokoll gegeben. Und sodann wurde am 12.09.1950 das Rechtsvereinheitlichungsgesetz mit GVG, stopp und ZPO in Kraft gesetzt, ohne dass hier die Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes wirklich in die Tat umgesetzt worden sind, nur so konnte man das gewollte „wirksame Durchgreifen“ sicherstellen bis heute.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      @Joachim Bode:

      hier: https://opablog.net/2013/08/13/feststellungen-und-schlusfolgerungen-zum-mollathskandal-die-demokratische-opposition-ii-2/

      blog von Prof. Müller, Blog von Gabriele Wolff (Ich bitte um Verständnis, aber ich habe keine Zeit -von der Lust mal abgesehen-, auch noch die Stellen herauszusuchen.)

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  15. Kemaset schreibt:

    Taeusche ich mich, oder hat der Spiegel wieder (durch kluge Verwendung von Adjektiven und Durcheinanderbringung der Chronologie) wieder seine Lakotta-Linie aufgenommen (diesmal allerdings von einer anderen Journalistin) und zugleich die Kommentarfunktion im Forum abgeschaltet?
    Da ich kein Abonnent des Spiegels bin und auch keinen Zugriff auf die ‚hard copy‘ habe, gehe ich richtig davon aus, dass der Spiegel keine online-Debatten zum Thema mehr will und sich ganz auf die Leserschaft der Kioskversion verlaesst?

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    • freumich schreibt:

      Nein, da täuschen Sie sich sicher nicht. Ich habe das auch gelesen. Aber die Art von Rabulistk, sag ich mal, die der Spiegel in Sachen Mollath immer noch an den Tag legt, ist mittlerweile so offensichtlich, daß ich das auch nicht mehr als klug bezeichnen möchte. Ich finde es einfach nur noch unerklärlich dumm. Wenn das so die Bildzeitung machte, hätte es vielleicht noch den gewünschten volksverdummenden Effekt. Aber die regelmäßigen Spiegel-Leser sind doch im Schnitt informiert und nicht so denkfaul. Finde es nach wie vor skandalös, daß in ganz Deutschland von allen Print-Medien einzig die SZ darüber reell berichtet hat. Dort sind glücklicherweise mal ein paar gute Menschen zusammengekommen, die noch nicht gewillt sind, sich dem vorgeschrieben Lügenjournalismus zu beugen. Einer der Chefredakteure hat ja auch vor Jahren schon einmal ein wichtiges, ehliches , mutiges Buch vorgelegt, was ich jedem zu lesen empfehle: „Geschichten vom Ende der Welt“. Da erfährt man Wahrheiten, die nur noch durch überlebende Augenzeugen übermittelt werden konnten und nicht von Medien.

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  16. Grundrechtefreund schreibt:

    Schade, dass sich den Statements der Frau Dr. Ziegert kaum gewidmet wird, denn sie hat bei Beckmann Einblicke geliefert, die sich die Weißkittel ansonsten in der Öffentlichkeit verkneifen und von Nestbeschmutzung geredet wird:

    Tape 1:

    Beckmann:
    Frau Ziegert, sie leben in Bayern, wie sehr ist der Fall Mollath auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern dort auch im Vergleich ein ganz wichtiges Thema?

    Dr. Ziegert:
    Das kann sein, weil die Bedingungen im Maßregelvollzug in Bayern vielleicht noch etwas anderes sind als in den anderen Bundesländern.

    Ich habe manchmal das Gefühl, es geht um Mailand und Sizilien, Bayern wäre dann mehr Sizilien. Ich kenne die Maßregelvollzugseinrichtungen in Eikelborn, Lippstadt und Bedburg-Hau und fast alle Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern aus meiner etwa dreißgjährigen Berufspräxis als Gutachter und Psychiater und hab das Gefühl, dass schon in Bayern noch besonders Wert legt auf so ein Regelwerk, was für diese Maßregelvollzugseinrichtungen gilt und dass der therapeutische Gedanke dort nur ein geringerer ist als in den Maßregelvollzugseinrichtungen oberhalb des Mains.

    Tape 2:

    Beckmann:
    Sie müssen mir jetzt helfen in so einer Situation wenn wir jetzt hören, da wird ein Gutachten nur aufgrund der Aussagen von Mitarbeitern erstellt, es kommt nicht zu einem Gespräch mit dem Leiter der Anstalt, in diesem Fall mit Herrn Leipziger. Wo verläuft die Grenze zwischen ich sag mal verrückt sein / Querulant und tatsächlich psychisch krank?

    Das sind ja beides Zustände, die nicht unbedingt der Norm entsprechen. Also dass es durchaus üblich ist, dass ein Gutachter in Deutschland, dass ein Gutachter aufgrund der Kenntnis der Aktenlage ein Gutachten erstattet, dass ist einfach so, das ist die Realität.

    Auch der BGH hält solche Gutachten, die nur über das Ansehen oder aus der Aktenlage erstellt werden, um quasi ein stückweit den Rechtsfrieden da zu halten und um der Justiz da nicht ein wichtiges Mittel aus der Hand zu nehmen.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Gutachten nach Aktenlage oder ein Gutachten in einem Gerichtssaal über 20m Entfernung einem gynäkologischen Befund von 20m entspricht.

    Da würde der Frauenarzt angezeigt werden, wenn er da denn sagt der Befund ist so und so.

    Beckmann:
    Das ist Praxis, wie ich gehört habe.

    Dr. Ziegert:
    Ja, das ist Praxis. Das ist sogar mehrmals passiert. Das ist nicht nur ihm mehrmals passiert, da kann ich ihnen sehr viele Fälle nennen, wo dieser Befund auf so und so viele Meter erhoben wurde oder lediglich aus den Akten.

    Mann kann mal aus den Akten etwas beschreiben, oder kann mal Schlüsse ziehen, aber es ist immer wichtig zu wissen, es ist lediglich auf den Akten basiert, insgesamt ist bei so wesentlichen Dingen wie einer Unterbringung im Maßregelvollzug über ne unbestimmte Zeit, es ist ja der § 63 dieser berühmte Gummiparagraph, da gibt es ja kein ende wie sie ganz richtig sagen, für solche Dinge glaube ich ist da lediglich auf Aktenlage oder lediglich auf Äußerungen der Pflegekräfte schon kühn. – Zitatende –

    Für alle die an den Rechtsstaat noch immer bedingungslos glauben, hier nur mal die Zahl der Änderung eines Gesetzesparagraphen zwischen 1974 und 2013. 121 mal wurde der § 67d StGB geändert. Wer hier noch an verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers denkt, der weiß nicht nicht was ergebnisorientiert heißt.

    Nachzulesen ist dieses unter folgendem Link: http://lexetius.com/StGB/67d

    Überhaupt lässt sich in der speziellen Suchmaschine alles zu den Änderungen des Grundgesetzes aber auch des StGB und der StPO finden. Damit erhält der Interessierte einen schnellen und genauen Überblick über die Machenschaften derer, die eigentlich dem Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes nach grundrechtekonform zu funktionieren haben.

    Bundespräsident Horst Köhler, aus seiner Rede am 01.12.2006 zum 60. Jahrestag des Bundeslandes Hessen (auszugsweise) Zitat:

    „Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.

    Die staatliche Ordnung ist im wesentlichen Ämterordnung, und jedes vom Volk anvertraute Amt verpflichtet auf das Wohl des ganzen Volkes.

    Und zu den wichtigsten Amtspflichten zählt es, sorgsam und pfleglich mit der Verfassung umzugehen, denn sie enthält ja die wichtigsten Regeln, die die Bürger sich als Freie und Gleiche gegeben haben, um einander zu regieren und sich voneinander regieren zu lassen.

    Der Respekt vor der Verfassung hat viele Ausprägungen:

    Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nicht – schau’n mer halt mal“.

    Leider kennt der einzele Bürger das Regelwerk nicht oder will es auch gar nicht kennen, nur wundert er sich dann, was da plötzlich alles im Namen des Grundgesetzes rechtmäßig zu gehen scheint.

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  17. Reinhard Treudler schreibt:

    Gustl Mollath wird als Werbeträger „verheizt“. Wenn das Thema „Psychiatrie“ langweilig wird und deshalb keiner mehr eine Zeitung kauft, wird die ganze Sache zum Nachteil von Gustl Mollath kippen. Beispielsweise wird eine Zeitung etwas fälschen und am Satzende ein großes Fragezeichen setzen, um presserechtlichen Angriffen zu entgehen. Beispiel: „Schubste M. in Nürnberg eine Oma von der Bordsteinkante?“

    Glauben Sie nicht. Nun es gibt Leute, die haben das alles schon einmal mitgemacht, um als Werbeträger missbraucht zu werden. Ich erinnere hier z.B. an den Webdesigner aus Bayern mit seiner Marke, die unter dem Stichwörten „Klopapier“ und „Schwulenparfüm“ durch die Presselandschaft geisterte. Die Entscheidung erging vor dem OLG-München.

    Ich habe in anderer Sache (nicht Gustl Mollath betreffend) über 100 Gerichtsentscheidungen in der Schublade, wo es ähnlich lief. Ich bin gern bereit, ein paar Entscheidungen – insbesondere aus Bayern – PRIVAT und zum PERSÖNLICHEN GEBRAUCH per email zu übersenden. Wer sich bei mir meldet, muss vorab erklären, dass er keine Weiterversand vornimmt. Hier mein privates email:

    treudl-for-law@web.de

    Ich bitte bereits jetzt um Geduld und Entschuldigung, wenn ich nicht sofort und immer gleich antworten kann.

    Was Herr Dr. Strate betrifft, kann ich mich aufgrund meiner seit 18 Jahren andauernden bayerischen Unrechts-Prozesserfahrungen nur wundern. Die bayerische Justiz trifft keine Entscheidung ohne langfristige Planung, was im Ergebnis herauskommen soll. Der Freigang von Gustl Mollath war vermutlich genau abgezirkelt.

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    • Grundrechtefreund schreibt:

      @ Reinhard Treudler

      „Der Freigang von Gustl Mollath war vermutlich genau abgezirkelt.“

      Davon dürfen Sie wohl ausgehen, denn § 359 StPO ist für jeden wissenden Juristen ein Aberwitz, denn gegen einen Freigesprochenen ist ein Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 359 StPO zwecks erneutem Freispruch nicht möglich, denn § 359 StPO spricht ausdrücklich seit 1877 !!! vom „Verurteilten“. Freispruch ist kein Strafurteil. aber wer soll das schon und will es überhaupt wissen, so lange keine eigene Betroffenheit herrscht. Die §§ 20 und 63 StGB erlauben es dem Rechtsstaat, Menschen klammheimlich für immer verschwinden zu lassen. In Diktaturen würden man das von hier aus gleich lautstark reklamieren, aber im eigenen Land verschwinden eben halt Menschen sang- und klanglos, es bringt sie aber doch keiner um, oder?

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  18. velogrino schreibt:

    Gute Zusammenfassung. Brauch ich mir den Scheiß nicht selber anschauen.

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  19. Euler Hartlieb schreibt:

    @kranich05 Betr. Lakonisches Fazit Update…:
    D“ accord! – aber auch ein bisschen Aufmunterung…

    1. „Mollath ist nicht verrückt – Allgemeingut auf den Marktplätzen“.
    Mollath ist frei und bekanntermaßen nicht verrueckt. Fuer jemand der so mit Haenden und Klauen als verrueckt weggesperrt wurde ist das riesig; auch fuer eine Oeffentlichkeit, der weiss gemacht wurde, der Mann sei verrueckt. Das er das vor 1.9 Mio Zuschauern beweisen konnte, hat zumindest fast jeden Zuschauer dazu gebracht, Psychiatrien, aber auch das „Umfeld“ kritischer, und Psychiatrieinsassen weniger vorurteilsbeladen zu sehen.
    Es ist ein Riesenerfolg einer kleinen politischen Kampagne.

    2. „Thema des Tages ist die Psychiatrie. Der Skandal hat Aufmerksamkeit generiert, die sich dort abarbeiten möge.“
    Wenn sich fuer die 10.000 Psychiatrieinsassen – die untersten der Gesellschaft (und vielleicht gar einige der 60.000 Gefaengnisinsassen), dadurch etwas verbessert, vielleicht nur der Respekt, dann ist das auch ein toller Erfolg, fuer diese Menschen und fuer die sensibilisiertere Gesellschaft. Wieviel sich tatsaechlich veraendern wird, haengt sicher von der Nachhaltigkeit der Diskussion und Aktion auf den verschiedenen Ebenen ab. Aber mir scheint, da tut sich einiges… s. auch Rudolf Sponsel heute bei Wolff.. http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/RechtsF.htm

    3. „Die bayerische Justiz, die im Mollathskandal Schandtat auf Schandtat gehäuft hat, wird aus der Schusslinie genommen. Falls man dabei mit Augenmaß vorgeht, werden namhafte Juristen, die Mollath unterstützt haben, freudig befriedigt sein.“
    Erstmal ist die „Schande von Bayreuth“ in die Schusslinie gekommen, und deutschlandweit wurde und wird auf die (Teile der) bayrische Justiz mit dem Finger gezeigt und die Nase geruempft. So leicht laesst sich das nicht abschuetteln. Noch weniger gegenueber unterstuetzenden Juristen. Die Mauern haben Risse bekommen, der Lack ist ab, der Putz blaettert, die Verantwortlichen ziehen ihren Hut ganz tief vors Gesicht. Das das „Heilen“ diese Risse nicht noch einige Reparaturen an Kopf und Fuessen nach sich ziehen muss, ist auch noch nciht gesichert, einige werden darueber stolpern…. Aber auch hier gilt, je mehr Leute dranbleiben, desto… und eine hundertplus-jaehrige, nicht immer ruhmreiche, Geschichte kann selten von heute auf morgen…

    4. „Die Wirklinien der Macht, die in vielen Momenten des Mollathskandals durchschimmerten, waren Tabu, sind Tabu und werden Tabu bleiben.“
    Immerhin sie sind durchgeschimmert und sie schimmern immer noch fuer diejenigen, die sie sehen wollen. Manch einer ist sogar geblendet, von mancher Dreistigkeit und mancher Heimlichkeit dieser Tabus. Ganz oben und ganz unten war, ist und bleibt in den meisten Gesellschaften tabu. Auch hier ist das Tabu sagen wir mal etwas angeknackst, ist ein bisschen rissig, marode und transparent geworden. Das Tabu wird als Tabu erkennbar, der erste Schritt zum Verlust der Wirkmacht. Fuer die wenigen zig oder hunderte Leute, die sich da ernstlich engagiert haben, ist das doch auch eine Menge an „Vermittlung“ und „Entwicklung“. Und die Zahl der Menschen, die per Blog erreicht werden, ist einfach begrenzt.

    Und natuerlich hast Du voellig Recht, ist es traurig, beschaemend, wie wenig die meisten Medien selber bemueht sind, hier weiterhin aufzuklaeren, nachzufragen, den Finger in die Wunden zu legen. (s. mein Eintrag unten). Aber wenn es nicht viele gaebe, die das Tabu schuetzen, waere das Tabu kein Tabu. Also zu sehr wundern, sollte man sich auch nicht..
    Das Glas ist halbvoll und halbleer.. eine tolle kleine Bewegung.. aber natuerlich bleibt unendlich viel zu tun, aufzuklaeren und aufzuraeumen… vielleicht wird sie noch groesser… , der Mollatheralschaden wirkt vielleicht doch nachhaltiger, keiner laesst sich mehr so leicht als renitent oder querulatorisch mollathisieren, bloß weil er seinen staatsbuergerlichen Pflichten der Wahrheit und Aufklaerung nachkommt.. und und. vielleicht wird Mollathismus ein Synonym fuer eine Zwischenstufe eines grenzenueberwindenden Diskussions- und Aenderungsprozesses. Wer weiß??
    Zumindest hat die Zahl der Mollathianer seit Beckmann deutlich zugenommen, die der Anti-Mollathianer abgenommen. Zu hoffen, das letztere sich geschlagen geben und die Wahrheit unumwunden zugeben wuerden, die Verantwortlichen aus dem Verkehr ziehen und die Gesetze alle sofort adaequat aendern wuerden, waere ohnehin getraeumt gewesen.
    Die Antimollathianer in Politik, Justiz, Banken und Medien setzen jetzt erstmal auf Einschlaefern, Beruhigungspillen, Nebelbomben um die nicht so unerheblichen Gefahren der „Mollathbewegung“ einzudaemmen – bis zu den Wahlen – das mussste man ja erwarten.
    Es liegt an den Mollathianern, ob dieser „Aufstand der Anstaendigen“, noch mehr „Anstaendige“ dazu bringt, genauer hinzuschauen, nachzufragen, wissen zu wollen.

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    • kranich05 schreibt:

      Wenn der Ochs mal an den Jupiter (Marx) erinnern darf, welcher gesagt hat: „Eins weiß ich genau – daß ich kein Marxist bin“.
      Dann sage ich: „Eins weiß ich genau – daß ich nicht Mollathianer oder Antimollathianer bin.“

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        Schoenes Zitat. Sie ahnen vielleicht: ich bin auch kein ismus-Fan.
        Aber: Dem Kind, diesem heterogeen Grueppchen, oder vielleicht auch seinen Gegnern einen Namen zu geben, einen Namen zu haben finde ich interessant, zumindest bedenkenswert. Nomen est Omen, was auch immer das heißt. Die politischen Dinge entwickeln sich manchmal quer, eigenwillig, unvorhersehbar, vom Punkt aus. Die koennen Pussy Riot, Atomkraft, Mollath, Fruehling, Asyl oder Snowden heißen. Die Leserbriefe zu Politik, Justiz, Wahlen, Banken, Steuern, Steuerflucht, oder Aegypten machen einen Bruchteil der Leserbriefe zu Mollath aus: weil da irgendwie vieles zusammenkommt und da eine menschliche „Wir“-Ebene dabei ist. Wir sind Mollath.
        Hier wird das „private“ so politisch?

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  20. Euler Hartlieb schreibt:

    Und so formuliert es die Westdeutsche Zeitung. Finde ich ganz treffend.
    Deutungshoheit errungen
    Ein (treffender) Kommentar von Peter Lausmann.
    Der Auftritt bei Beckmann war ein klarer Punktsieg für Gustl Mollath
    Mollath präsentierte sich als das genaue Gegenteil von „gemeingefährlich“, selbst die ironischen Spitzen gegen die bayrische Justiz übernahm Strate. Mollath – der ruhige Herr von nebenan. Dieses Bild wird nun die Öffentlichkeit prägen. Mollath und Strate haben so die Deutungshoheit erlangt und können die bayrische Justiz genüsslich vor sich hertreiben
    http://www.wz-newsline.de/home/politik/inland/deutungshoheit-errungen-1.1399471

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    • kranich05 schreibt:

      Herr Euler,
      Ihrer Kritik an der Sachlichkeit mancher Kommentare, die Sie unten äußern, schließe ich mich im Prinzip an. Ein wenig fühle ich mich ebenfalls schuldig, wenn ich Sie mit einem Wort „abfertige“. Wenn Sie es allerdings „ganz treffend“ finden, daß Mollath nun die Deutungshoheit errungen habe und er und Strate nun „die bayerische Justiz genüßlich vor sich hertreiben“, dann widerspricht das absolut dem, was in meinem Postings steht.
      Wenn Sie mein Posting einigermaßen treffend finden und die genau gegenteilige Sicht ebenfalls und beides, nachdem Sie doch schon länger darüber nachgedacht und geschrieben haben, dann möchte ich deutlich mein Unverständnis dessen ausdrücken, was Sie eigentlich denken.

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        Lieber Herr Kurch!
        Lesen Sie doch bitte noch mal genau meinen letzten Post und auch die vorangegangenen.
        1. In der Sachbeschreibung sind wir uns doch soweit einig, dass Mollath mehrheitlich als „normal“ gesehen wird – einer wie wir, dass das Thema nun in Richtung Psychiatrie gelenkt wird; dass die bayrische Justiz in den Medien bisher noch immer glimpflich davongekommen ist und das die zentralen Hintergruende und Zusammenhaenge moeglichst weitgehend ausgeblenet werden und dabei die Medien eine wichtige ablenkende Rolle spielen. Deswegen habe ich meinen Beitrag auch mit d´accord uebertitelt – Einverstanden sehe ich auch so. Habe ich auch in einer Vielzahl von vorangegangen Posts so ausgefuehrt.

        2. Zur Bewertung habe ich von „Ermunterung“ (an Sie, mich, die Unterstuetzer) gesprochen – das Glas ist halb voll und halb leer. Man kann enttaeuscht sein (und auch ich bin einerseits enttaeuscht), dass noch nicht mehr „herausgekommen“ ist; man kann sich aber auch ueber die betraechtlichen Erfolge der kleinen „Mollathbewegung“ freuen und darauf aufbauen – auch um nicht den Mut und die Lust zu verlieren. Auch da sind wir uns doch vermutlich einig.

        3a. Zu dem von mir als „ganz treffend“ titulierten Kommentar der WZ: Mollath haette Deutungshoheit gewonnen.
        Das betrifft besonders den ersten Punkt – die Behauptung dieser Mann ist oder war verrueckt – ist einfach (fast) nicht mehr zu vermitteln; das mag so Recht keiner mehr glauben nach seinen Auftritten im UA und bei Beckmann. Ueber die Reifen mag auch keiner mehr sprechen, weil es offensichtlich heimtueckisch gemeinschaftlich erfundene Vorwuerfe waren (obwohl die Frage nicht geklaert ist, wer dies eingefaedelt hat und beteiligt war).
        In der Rosenkriegsgeschichte verwickeln sich Lakotta, P3M & Co in solche gravierenden Widersprueche (s. Leserbrief Strate im Spiegel morgen), dass dieses „Fell“ auch schon weitgehend davon „geschwommen“ ist. Und damit ist das ganze Koordinatensystem des Falls Mollath nicht mehr haltbar, nicht mehr glaubwuerdig. Das oeffnet den Raum, den Rest, die Hintergruende anzuschauen (und das die Medien das ueberwiegend eher nicht wollen, ist klar – geworden).
        Die Mehrzahl der Zuschauer haelt Mollath fuer glaubwuerdig, und nicht mehr diejenigen, die ihn eingesperrt haben. Er hat ein hohes Glaubwuerdigkeitspotential bei dem, was er jetzt ueber die Psychiatrie, die Justiz und auch die Politik und die Banken etc. berichtet (uebrigens auch die Mollathunterstuetzer haben dadurch dazu gewonnen). Er ist aus der hintersten Ecke in die Mitte der Gesellschaft gerueckt und kann fuer die Mitte glaubhaft ueber die „hinterste Ecke“, ueber einige der grauenhaften Seiten unserer Gesellschaft berichten, ohne das weggehoert wird.
        Ich finde, das ist eine ordentliche Menge.

        3b. „Er und Strate koennen bayrische Justiz vor sich hertreiben“ (das Wort genuesslich gefaellt mir nur eingeschraenkt, weil es vor allem harte Arbeit ist, Kraft und Mut kostet, und man sich lieber mit einsichtigeren Menschen und Institutionen auseinandersetzt. Und Rachefreuden habe ich bei Mollath und Strate noch nicht ausmachen koennen, eher so etwas wie gesellschaftliche Verantwortung.
        Aber: Die bayrische Justiz (die Beteiligten) haben sich so auf die Knochen blamiert, ihren Ruf beschaedigt, sich eingemauert; sie haben Recht gebeugt, diese Rechtsbeugung eingefaedelt, und als sie mit der Nase darauf gestoßen worden sich immer noch untergehakt, manipuliert, gemauert und gesagt, so sind wir, das machen wir immer so, das hat alles seine Richtigkeit. Peinlicher, rufschaedigender geht nicht, und das vor den Augen der bayrischen, bundesweiten, sogar internationalen Oeffentlichkeit. Sie haben die einfachsten Grundrechte und Verfahrensregeln nicht respektiert, und und und; alles sorgfaeltigst dokumentiert; dies alles im Zusammenspiel von einer Vielzahl von Gerichten, Obergerichten Richtern, Staatsanwaelten, Generalstaatsanwaltschaft, Ministerialbuerokratie und Landesministerin, Ministerpraesident, Bundesminister, BVG.
        Politisch wurde dies bis kurz vor Toresschluß geschuetzt, verteidigt, zurechtgebogen. Und vermutlich alles dies, um nicht ueber illegale Bank- und Steuergeschichten sprechen zu muessen, um diese hinter dem Geheimnis, Verjaehrung etc versteckt halten zu koennen und keine Fehler einraeumen zu muessen. Das diese Rechtsbrueche nun nicht einfach ungeschehen gemacht werden koennen, und „die bayrische Justiz“, zumindest relevante Teile, sich in einer eigentlich eher unertraeglichen, beschaemenden Situation befinden, sollte der Kommentar der WZ wohl transportieren. So falsch finde ich das weiterhin,auch beim zweiten Nachdenken wegen ihrem Hinweis nicht. Die Zahl der laufenden Verfahren, und das Ausmaß der noch zu erwartenden Diskussion und Dokumentation macht es fuer mich wahrscheinlich, dass die bayrische Justiz hier noch gewaltige Rueckzugsgefechte durchzustehen hat, dass noch Koepfe rollen werden und sie ohne gruendliche Reform dieses Paeckchen nicht mehr so schnell loswird. Fast jeder weiss es. Und diese schweren Fehler, die erklaert werden muessen, erlauben, verlangen auch nachden Fragen nach den Hintergruenden, Hintermaennern, Zusammenhaengen, Gruenden. Warum, fuer wen hat sich die bayrische Justiz, selbst die Politik hier selber so gravierend demontiert, demontieren lassen? Die Fragen schließen sich jetzt ziemlich schluessig an und draengt sich auf.
        Daher denke ich nicht, dass „Deutungshoheit“ und „getrieben werden“ Ihren oder meinen vorangegangenen Aufuehrungen im Wesen widerspricht. Auch wenn einige Medien und Beteiligte dass noch ganz anders darstellen (wollen).

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        • kranich05 schreibt:

          Lieber Herr Euler,
          ich muß zugeben, daß Sie es mir, dem „kranken Schimmel“, jetzt richtig gut erklärt haben.
          Das Bild, das ich mir so schön zurechtgelegt hatte, werde ich bestimmt nicht ernsthaft verwenden. Ich meine das Bild: Beckmann hat Seife ins die Runde verabreicht, die Kollegen draußen in der Presselandschaft schlagen daraus Schaum, und Sie deuten mir Selbiges als den Trommelwirbel der Aufklärung.
          Diese Passage Ihres Kommentars „Fragen nach den Hintergruenden, Hintermaennern, Zusammenhaengen, Gruenden“ scheint mir besonders treffend und nicht nur mir. Toughe Mollathunterstützerinnen habe sich gleich daran gemacht. Leicht läßt sich deren letzter Beitrag im Web finden, wenn man „Zehn kleine Nachhilfen“ googelt. 😉

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        Oder In einem Satz:
        1. Mollath ist vom Beklagten (wieder) eher zum Anklaeger geworden
        2. Teile der bayrischen Justiz sind vom Klaeger zum mehrfach Beklagten geworden (der Versuch Strate fuer seine Veroeffentlichung zu verklaen) ist klaeglich gescheitert.
        3. Auch Teile der Psychiatrie sind vom Klaeger (der ist verrueckt) zum Angeklagten geworden („nicht professionell, hinterhaeltig, quaelerisch statt querulatorisch, oder gar selbst ein wenig verrueckt) Und das wird durch das Interview der Koryphaee, des wegen Freiheitsberaubung angeklagten Leipziger („Ich habe keinen Fehler gemacht) eher noch verstaerkt.
        4. Die Politik versucht aus der Rolle des Angeklagten (bes. Merk, Haderthauer) wieder die Initiative zurueck zu gewinnen (bes Seehofer, Leutheusser-Schnarrenberger).

        P.S.: Und die Banken und Steuerbehoerden schweigen weiterhin so lautstark ihr Bank- und Steuergeheimnis, das dieses große „Schweige-Tabu“ zunehmend unueberhoerbar und bruechig wird. Die Oeffentlichkeit ist ver“stimmt“, murmelt weiterhin leise, schaut auf die Mauern und auf die hinter den Mauern. Auch dort hat es Kratzer, Risse, Klagen gegeben. Entweder dort melden sich langsam manche selbst zu Wort und erheben ihre „Stimme“ oder andere „Stimmen“ werden vielleicht versuchen auch dort ein wenig mehr mitzubestimmen, damit die Dinge dort wieder stimmiger und sicherer werden. Vielleicht gibt es ja dort irgendwann einmal eine externe und wahrlich unabhaengige „Revision“.

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      • Euler Hartlieb schreibt:

        @Kranich07 P.S.: Mein Posting unten bezog sich uebrigens gar nicht auf Ihr „Absurdistan“, und auch ueberhaupt weniger auf Sie, wenn ich mich recht erinnere.

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  21. D7 schreibt:

    @Opas Update
    „Die Wirklinien der Macht, die in vielen Momenten des Mollathskandals durchschimmerten, waren Tabu, sind Tabu und werden Tabu bleiben.“ Kurzergänzung dazu:

    Solange die Kräfte des herrschenden Blocks bestimmen.

    Im Übrigen interessieren auch mich die Selbstdarstellungen der Stetter und Grundrechtefreund nicht.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      Muss man denn nicht erkennen dürfen, mit wem man es zu tun hat? Dass man mit der Wortwahl viel von sich verrät, ist das eine, alles, das wäre doch zu hybris-behaftet?

      Eine Unterordnung unter die, die meinen in untergeordneter Position zu sein, kommt klar nicht in Frage. Sie müssten vielleicht mal lernen müssen, dass Pluralität bedeutet, sie dürfen wie ich schreiben. Ich jedenfalls will keine Zeit der ‚ungemalten Bilder eines Nolte‘. Jetzt nicht und auch nicht in Zukunft. Die Fresse dem verbieten, der die eigene Meinung auf andere Weise gebildet hat als man selbst, ist ein Zeugnis (‚Testat‘) von Verachtung gegenüber dem anderen, dem Fremden. Sind wir denn nicht alle ’strangers in the night‘?

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      • Joachim Bode schreibt:

        @Susanne Stetter:
        Da haben Sie mich ganz schön durcheinander gebracht mit den ´ungemalten Bildern eines Nolte`. Dachte ich doch zunächst glatt, der Auslöser des Historikerstreits Ernst Nolte wäre auch künstlerisch tätig gewesen – unvorstellbar! Mit Nolde bin ich aber sehr einverstanden (beider Vornamen fangen mit E an… wie verwirrend!).

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    • kranich05 schreibt:

      Ich hatte in einem jüngeren Posting (kann den Link mal raussuchen) selbst angeregt, daß ich mir wünschen würde, jemand würde mal die justizgeschichtlichen Linien nachzeichnen mit den Knotenpunkten: Vordenken faschistischen „Rechtswesens“ in der Weimarer Zeit – Faschismus – „Nachdenken“ faschistischen „Rechtswesens“ in der Bonner Zeit. (Einen Anstoß zu diesem Gedanken gab übrigens der kluge Herr Bode.) Ebenso interessant wären diesbezüglich die psychiatriegeschichtlichen Linien.
      Ich nehme zur Kenntnis, daß auf dieses von mir geäußerte Interesse eisiges Schweigen folgte.
      Und daß der Einzige, der dieses Thema anspricht „Grundrechtefreund“ ist.

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    • wikileaks schreibt:

      @D7:

      und mich interessiert Ihr kommentar zu den Kommentatoren nicht. Aber vielleicht interessiert Sie mein Kommentar zu Ihrem Kommentar über die Kommentatoren auch nicht. Interessiert mich mein Kommentar überhaupt? Nö…

      Zum Glück haben wir ganz neue Begriffe um das oben geschriebene kürzer zu fassen.

      facepalm

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  22. Erika schreibt:

    Beckmann wurde aufgezeichnet, es war ja nachmittags schon berichtet worden, was Mollath gesagt haben soll.
    Hat jemand eine Ahnung, ob da was weggeschnitten wurde? Falls ja, was wurde weggeschnitten?
    Wie waren die Mikrofonschaltungen? Wurden die nur eingeschaltet, wenn es die Regie anordnete?
    Ich vermute schon, dass Herr Mollath Herrn Dr. Schlötterer als engen Vertrauten erwähnt hat.

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  23. wikileaks schreibt:

    Bildungsrepublik Deutschland

    Ich schließe mich Ihrer kritischen Sicht auf die „Leistung“ des Journalisten Beckmann an, Herr Kurch. Selbst wenn ich Herrn Beckmann beste Absichten unterstelle, so bleibt am Ende von seinem Beitrag – von der niederschmetternden Bestandsaufnahme der Insiderin Dr. Ziegert abgesehen – nicht viel übrig als ein sanftes Einlullen.

    Top-Journalisten wie Herr Beckmann und Frau Lakotta, Top-Juristen wie Frau Dr. Merk und ihre bayrische Richter-Entourage, Top-Fachleute wie die Gutachterriege Leipziger, Kröber, Pfäfflin werden auch weiterhin nach Kräften verzapfen. Auf einem intellektuell beängstigenden Niveau, das vielen auch noch als gehoben erscheint. Da sind ja schließlich Doktoren und sogar Professoren darunter!

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  24. Euler Hartlieb schreibt:

    Bei manchen Kommentaren finde ich den Ton gegenueber anderen erschreckend intolerant, respektlos und ueberheblich. Das macht Angst und ist fuer mich Ausdruck eigener Angst und Unsicherheit. Das ist etwas anderes als klare Worte. Und tut der Kommunikation, dem Lernen und Austausch nicht gut. Veraenderung kann immer nur da ansetzen, wo jeder einzelne sich gerade befindet. Das wird nur ausgedrueckt und gezeigt, wenn dieses „Zeigen“ und „Zeugen“ geschaetzt und geschuetzt wird. „Richtig“ und „Falsch“, muss hart erarbeitet, begruendet, nicht zu schnell ge“urteilt“ werden. Erstmal „Verstehen“. Das gilt auch fuer „wertvoll“ und „wertlos“.
    Oft kommt es „darauf“ an, sind Perspektiven begruendet „unterschiedlich“. Das ist eigentlich spannend und fruchtbar. So empfinde ich das.Oder?

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    • Gefällt mir gut, wie Sie das beschreiben *!*

      Ich bin auch davon überzeugt, dass Jede(r) noch sehr Vieles lernen kann und auch deswegen sind wir doch hier …

      Ein Good-Will-Vorschuss sollte doch immer möglich sein !?

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  25. BELLA BAVARIA2013 schreibt:

    Klicke, um auf Rezension%20Bericht%20der%20peruanischen%20Wahrheitskommission.pdf zuzugreifen

    Per Zufall bin ich heute darauf gestossen.
    Können wir von anderen Ländern lernen?
    Brauchen wir Entwicklungshilfe?

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  26. wkeim schreibt:

    Also ich bin mit dem sarkastischen Ton dieser Darstellung völlig einig. Hier zeigt sich, dass der grösste Teil der Presse völlig versagt um zu informieren was vor sich geht. Deshalb habe ich einfach mal auf meiner Homepage veröffentlicht, wie meiner Meinung die Presse informieren sollte. RA Strate veröffentlicht nämlich auf seiner Seite sowohl eigene als auch Dtellungnehmen der anderen Seite. Da kann man die Presse „kontrollieren“: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Mollath.htm
    Da die Presse das nicht leistet sind unten Briefe an den Spiegel, Seehofer, LG Regensburg, Richterverein dabei. Am komischten ist, dass Justizministerin Merk sich herzlich bedankt: Hat die überhabt den Brief gelesen?

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  27. Peiterlasbou schreibt:

    Anscheinend werden Richter von mindestens einigen Menschen für unmündig, beeinflussbar und selbst entscheidungsunfähig angesehen. Wie anders ist es zu erklären, dass eine Ministerin keine Meinung haben darf, wenn ein Verfahren läuft?
    Die Richter sind doch sicher beste Juristen, die ihr Handwerk gelernt haben und selbstsicher und verantwortungsvoll wohlüberlegte Entscheidungen treffen.
    Da sollte doch eine Aussage eines Ministers oder einer Ministerpräsidentin keinen Einfluss auf die Entscheidung haben …

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    • velogrino schreibt:

      1. Ist die Juristerei kein Handwerk, sondern eine Wissenschaft.
      2. Wenn ein Richter nicht spurt, wird er ganz schnell in die tiefste Provinz versetzt. z.B. nach Wunsiedel. Wunsiedel liegt im finsterem Wald weit hinter dem BKH Bayreuth.
      3. In Bayern werden die besten Juristen Notare. Das heißt: bayerische Richter sind nicht die besten Juristen.

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      • Peiterlasbou schreibt:

        Danke, dazu gelernt.
        Zu Punkt 1.
        aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft
        Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, seine Weitergabe durch Lehre, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens. Forschung ist die methodische Suche nach neuen Erkenntnissen sowie ihre systematische Dokumentation und Veröffentlichung in Form von wissenschaftlichen Arbeiten. Lehre ist die Weitergabe der Grundlagen des wissenschaftlichen Forschens und die Vermittlung eines Überblicks über das Wissen eines Forschungsfelds (den sogenannten aktuellen Stand der Forschung).

        und aus http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerk
        Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und griechisch χειρουργία cheirurgía) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.

        Wenn ich den Fall Mollath richtig verstanden habe, wurden hier Dienstleistungen und sogar Produkte (so eine Verfahrensentscheidung als solches bezeichnet wird) auf Nachfrage erbracht, das spräche eher fürs Handwerk.
        Prof. Müller im Beck-Blog war wissenschaftlich tätig, er hat durch Forschung erworbenes Wissen weitergegeben.
        Und wenn die Jurisprudenz dann gar als Kunst bezeichnet wird, gibt es die Freiheit der Kunst, diese scheint in Nürnberg besonders hoch zu sein. Fernab von den gesetzlichen Regelungen wurden hier Entscheidungen getroffen, übrigens wohl auch in Straubing und Bayreuth. Es scheint weniger ein regionales Problem zu sein, sondern mit der Person Mollaths zusammenzuhängen. Wo er war, geschah Unrecht. Warum nur?

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @Peiterlasbou: Sie schreiben: … „Wenn ich den Fall Mollath richtig verstanden habe, wurden hier Dienstleistungen und sogar Produkte (so eine Verfahrensentscheidung als solches bezeichnet wird) auf Nachfrage erbracht, das spräche eher fürs Handwerk.“ …

        Richter sind nicht frei in Ihrer Entscheidung. Richter dürfen sich ‚beruflich nicht frei entfalten‘, es sind Beamte, die einen Amtseid geleistet haben. Vor Gericht wird Recht praktiziert nach den ‚Regeln des Staates‘; sie liegen ganz richtig: Es ist ‚Handwerk‘. Es ist eine ‚Dienstleistung‘, die ein Richter zu erbringen hat („Justizgewährleistungsverpflichtung“, die dem ‚Rechtsfrieden‘ unter Streithähnen dienen muss/sollte, falls es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen kann; sei es durch Sturheit Beteiligter oder notwendige Strafverfolgung im Interesse der Allgemeinheit).

        Otto B. / case Mollath –> Dieser Richter hat das unzulässige, weil ungeeignete Verfahren angewendet, das an dieser Stelle nicht hätte angewendet werden dürfen. Mollaths Tatüberführung hat nie statt gefunden, Otto B. hat aber so getan als sei schon klar, der Mollath, der war es.

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        • velogrino schreibt:

          Richter sind keine Beamten.
          Ich kann nur jedem, der vor einem Amtsrichter steht, empfehlen, einen Richter nicht als Handwerker, Gewerbetreibenden, Dienstleister oder Beamten zu beschimpfen.
          Es ist schon schlimm genug, daß beide, der gemeine Mann und der ehrwürdige Richter in Deutschland mit Herr angeredet werden.
          Wo bleibt da der Respekt?

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    • velogrino schreibt:

      Ich dachte immer die Peterlesbuben seien der Knabenchor der
      Sankt-Peters-Kirche in Nürnberg. Natürlich alle kastriert.

      Aber gut.
      Das Wiki weiß es wie immer besser:
      http://www.franken-wiki.de/index.php/Bäiderlasbou
      http://www.franken-wiki.de/index.php/Peterlesboum
      http://goo.gl/maps/Qn5zH <– Radweg Erlenstegen – St. Peter – St. Lorenz – OLG

      In der Psychatrie werden Medikamente verabreicht, die impotent machen.
      Irgendwie eine Art chemischer Kastration.
      Patienten und Gefangene versuchen sich natürlich auch selbst zu kastrieren,
      wenn der Wunsch nach Sex unerträglich wird.

      http://internacional.elpais.com/internacional/2013/07/05/actualidad/1373047045_299901.html

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  28. BB7 schreibt:

    „“4. “Die Wirklinien der Macht, die in vielen Momenten des Mollathskandals durchschimmerten, waren Tabu, sind Tabu und werden Tabu bleiben.” „“ ???

    Die ‚Wirklinien‘ sind ‚durchgeschimmert‘, – und das ist ein Tabu-Bruch !!

    noch die Enkel und Urenkel der an diesen Wirklinien wirkenden … Merk, Eberl, Leipziger, Brixner, Beckstein, – Seehofer und Söder werden so selten genannt, … Co werden sich schämen Nachfahren dieser ‚Wirkenden‘ zu sein.

    Eben genau diese Tatsache wird wirken, so bin ich überzeugt.

    Ob’s am 15. und 22.09 schon wirkt bin ich gespannt.

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  29. velogrino schreibt:

    Der Apfel fällt nicht weit vom Baum.
    Der Sohn eines Kaninchens wird kein Tiger.
    Die Enkel von Schamlosen werden sich bestimmt nicht schämen. Wo sollten sie das gelernt haben?

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  30. D7 schreibt:

    @Grundrechtefreund

    „Seit 64 Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland von gewissen Kräften, die sich vom Souverän, also dem Volk immer wieder auf Zeit durch Wahlen ihre Legitimation holen, systematisch an der Entleibung des Bonner Grundgesetzes als immer noch ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet.“

    So beginnen Sie Ihren weitausholenden Beitrag. Mit dem üblichen Rechtsgeraune („gewisse Kräfte“) im Blut-und-Boden-Jargon („Entleibung“). Habe verstanden: GrundRECHTEpartei

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    • D8 schreibt:

      @D7 Die Grundrechtepartei als rechts einzustufen zeugt von Dummheit oder schlechter Provokation. Oder beidem.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @D8: Die sich Grundrechtepartei nennende Institution in der bundesrepublikanischen Demokratie hantiert mit Signalschlagworten, etwa ‚Bonner Grundgesetz‘ (als habe man das Grundgesetz beim Umzug nach Berlin in Bonn auf dem Komposthaufen zurückgelassen) – wer kennt denn heute noch die Präambel mit dem Streben nach Wiedervereinigung mit dem weggerissenen Teil des Deutschlands zu BonnerZeiten. –> ‚Grundrechtefreund mit seiner Parteimission‘ muss man doch richtig lesen: DER WILL DAS GETEILTE DEUTSCHLAND ZURÜCK. Zurück in den ‚kalten Krieg‘, zurück nach dem Kaiserreich mit ihm als SAGER für die NATION. Vorkonstitutionelles Recht ist nach dem Bundesverfassungsgericht nicht einer Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zugänglich. In dieser Haltung steckt der Rechtsfriedengedanke: Es ist Sache des Gesetzgebers, nötige Korrekturen zu veranlassen. Nur weil § 63 StGB in der Zeit des Naziregimes etabliert worden ist, ist es doch aber so, dass viel früher sich der Gedanke mit der Schuldunfähigkeit und dem Nichtbestrafendürfen von solchen Menschen herauskristalisiert hat und es ist nicht ‚Nazigedankengut‘. UNSER ‚Grundrechtefreund‘ pickt Stichworte auf und betreibt dadaistische Sinnentstellung ohne auch noch das ins Schriftbild umzusetzen duch Wortbrocken und dergleichen.

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    • Grundrechtefreund schreibt:

      @ D7 und ggf. andere, denen das Bonner Grundgesetz und dessen Wirkweise ein Fremdkörper zu sein scheint:

      Grundrechtepartei = »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«

      Im Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bilden die unverletzlichen Grundrechte gegenüber den drei Gewalten unmittelbar geltendes Recht, so geschrieben in Art. 1 Abs. 3 GG.

      Als die Bundesrepublik Deutschland 1949 an den Start ging, waren die Tausende Nazis, die ein zweites Mal die Macht ergriffen, 1951 schrieb der damalige Innenminister des Landes SH in sein Tagebuch, dass er sich desn Eindruckes nicht erwehren können, dass es um eine Renazifizierung anstatt um die Entnazifizierung gehe. Es wird also allerhöchste Zeit, endlich nachzuschauen, was die „persilscheingewaschenen Täter“ von damals bis heute angerichtet haben. Auf jeden Fall scheint es mit der staatsbürgerlichen Bildung bei vielen nicht weit her zu sein.

      Alles sonstige Wissenswerte steht nachzulesen auf der Seite der Grundrechtepartei und im Grundrechteforum.

      https://grundrechtepartei.de/Willkommen

      http://grundrechteforum.de/

      Wer es gerne bebildert mag, der schaut sich mal die Karikaturen der Grundrechtepartei an:

      https://grundrechtepartei.de/Karikaturen

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    • UnterKompleX schreibt:

      Hallo D7, das Zitat des Grundrechtefreunds mit diesem „Bonner Grundgesetz“ als Monstranz ist wirklich peinlich. Der Mann sollte wirklich anstatt andere ständig und penetrent zu belehren selbst mal Deutsch lernen.

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  31. Anonymous schreibt:

    Mollath ist frei und wird es bleiben.
    Mehr wird sich ohne Revolution nicht erreichen lassen.
    Da sich eine Revolution über 20:15 hinausziehen kann, wird sie in DE nicht stattfinden.

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  32. Pingback: Eine Diskussion, die nicht losgeht. Und noch eine. | opablog

  33. L.D. schreibt:

    @Susanne Stetter
    Betreiben Sie hier etwa eine Online-Fern-Exploration des Grundrechtefreunds à la Leipziger? Es geht nur allzu schnell, dass man das, was man verurteilt, selbst benutzt. Recherchieren Sie doch mal nach dem Begriff „Eristische Dialektik“. Sie selbst versuchen hier offenbar, die Argumente des Grundrechtefreunds durch das sog. Argumentum ad hominem zu verunglimpfen.

    Die Argumentation des Grundrechtefreunds (in Zitierung der Grundrechtepartei) stellt einzig ab auf den Fakt, dass § 359 StPO ausschließlich auf einen zu einer Strafe rechtskräftig verurteilten Straftäter anwendbar ist, was Herr Mollath aufgrund seines Freispruchs nicht ist. Dies ist dem Wortlaut nach korrekt. Um zu beweisen, dass diese Anwendung des Wortlauts des § 359 StPO falsch ist – was allen nach § 20 StGB Freigesprochenen, welche gemäß § 63 StGB (oder 64) zum Vollzug einer Maßregel untergebracht wurden, durchaus recht sein kann – müssten Sie den Nachweis erbringen, dass es bereits derartige Wiederaufnahmen gemäß § 359 StGB für Freigesprochene gegeben hat. Erbringen Sie diesen Beweis, dann können Sie behaupten, die Grundrechtepartei hätte Unrecht.

    Tatsächlich jedoch wird § 359 StPO auf diese Fälle nicht angewendet und zwar aus dem Grunde, da man mit den §§ 63, 64 StGB ein Mittel zur Hand hat, jemanden bis ans Ende seines Lebens wegzusperren, ohne die Möglichkeit einer Revision oder Wiederaufnahme wegen des Freispruchs gemäß § 20 StGB. Es geht also nicht darum, Herrn Mollath seine Freiheit nicht zu gönnen, sondern aufzuzeigen, dass er hier von der Bayrischen Justiz vorgeführt wird, zu seinem Schaden.

    Auffällig ist jedoch, dass gerade diejenigen, welche Herrn Mollath unterstützen wollen, diesen Fakt nicht nur nicht zur Kenntnis nehmen wollen, sondern der bayrischen Justiz helfen, indem sie diesen Fakt verharmlosen. Herr Mollath wurde freigesprochen. Wie dieser Freispruch zustande kam, ist unerheblich. Und eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen eine Freigesprochenen ist nur möglich gemäß § 362 StPO in Verbindung mit einer zuvor erfolgten Anklage. Dies in Abrede zu stellen, bedeutet, das Gesetz in Abrede zu stellen.

    Sie sind ein Unterstützer Mollaths? Dann behaupten Sie nicht nur etwas, sondern treten Sie den Beweis an, dass § 359 StPO auf ihn anwendbar ist. Aber bitte nicht durch die Zitierung der Meinung anderer Juristen, sondern durch Aktenzeichen entsprechender bereits geführter Wiederaufnahmeverfahren, damit überprüft werden kann, ob Sie Recht haben. Ich freue mich auf diesen Nachweis, weil dann alle freigesprochenen Untergebrachten die Möglichkeit einer Wiederaufnahme hätten.

    Erbringen Sie also den Nachweis, dass § 359 StPO auf freigesprochene Untergebrachte (§ 20 StGB i.V.m. § 63 oder 64 StGB) angewendet wird. Solange Sie dies nicht nachweisen können, muss der Grundrechtepartei bescheinigt werden, dass sie die Wahrheit korrekt darstellt, ob Ihnen das persönlich gefällt oder nicht, ist für die Wahrheitsfindung unerheblich.

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  34. Petra Kutschke schreibt:

    Was mir weiterhin viel zu kurz kommt und vielleicht deshalb, weil ich selbst Psychiaterin bin, ist die Rolle der Psychiatrie. Es war sehr mutig von der Kollegin Ziegert die Wahrheit beim Namen zu nennen. Die Psychiatrie ist Mittäter und das muss aufhören. Fragt man sich, wie die „Gutachter“ mit ihren Falschgutachten durchkommen, so liegt es wohl auch daran, dass die Bevölkerung wenig bis überhaupt keine Ahnung von psychiatrischen Erkrankungen hat. Die psychisch Kranken werden in Irrenhäusern separat von anderen „richtig“ Kranken gehalten. Die Psychiatrie als Pseudowissenschaft zu bezeichnen, für eine Medizinrichtung, die es eigentlich gar nicht gibt, nützt auch nur denjenigen, die sie missbrauchen. Hier hilft nur Aufklärung über die Erkrankungen und die Integration der Psychiatrie in dei Allgemeinkrankenhäuser. Wenn man sich mit psychiatrischen Erkrankungen und deren Diagnostizierung auskennt, dann hat ein Falschgutachter keine Chance.
    Hier meine Meinung über das Einweisungsgutachten von Herrn Dr. Leipziger über Herrn Gustl Mollath:
    Die Bevölkerung wird in die Irre geleitet in Bezug auf den Gesundheitszustand von Herrn Mollath. Das liegt natürlich auch daran, dass das Gutachten von Herrn Leipziger nicht veröffentlicht wurde, was verständlich ist.. Ich durfte dieses einsehen und musste zu dem Resultat kommen, dass es unwissenschaftlich, widersprüchlich und nicht nachvollziehbar ist.
    Das Gutachten, wenn man es überhaupt so nennen sollte, besteht zur Hälfte aus dem Aktenstudium. Der Duraplusordner, den Herr Mollath als Verteidigung dem Gericht überlassen hatte, enthält 106 Seiten, u.a. genaue Angaben von Konten und Namen, die im Zusammenhang mit der Geldverschiebung stehen. Aus diesem Ordner hat Herr Leipziger nur biographische Daten zusammen gesucht (als Anamneseersatz). Ansonsten geht er auf die anderen Seiten überhaupt nicht ein. Insbesondere werden die Inhalte des Duraplusordners eben nicht als Beweis für ein wahnhaftes Geschehen gewertet. Es folgt ein Abschnitt, der wie folgt gegliedert ist:
    Darstellung aus der Klinikdokumentation (S. 14- S.20)
    Untersuchung und Exploration des Angeklagten durch den Sachverständigen( S. 21- S.24 Mitte).
    Die Klinikdokumentation besteht im Wesentlichen aus Anmerkungen des Pflegepersonals und besagt nur, dass Herr Mollath sich erst wusch, als man ihm Kernseife zu Verfügung stellte, dass er anfänglich das Klinikessen ablehnte, dann aber doch aß und dass er Untersuchungen ablehnte. Der Stationsarzt schreibt pauschal und unsubstanziiert „zusammenfassend deutliche paranoide wahnhafte Denkinhalte mit einer deutlichen Symptomatik“, ohne diese mit Beispielen zu belegen.
    Herr Mollath wurde am 14.02.2005 im BKH Bayreuth aufgenommen. Erst am 18.02.2005 führte Herr Leipziger ein „informatives Gespräch“ mit Herrn Mollath. Anhand des Gesprächs erhob er einen psychopathologischen Befund. Dieser ist ohne Krankheitswert, wörtlich heißt es u.a.: „diesbezüglich kamen somit in diesem Gespräch paranoide und Größenvorstellungen des Angeklagten,..nicht zur Sprache“. Am 18.02.2005 erklärte sich Herr Mollath zu einer Untersuchung und Exploration bereit, wenn ein Zeuge anwesend sein durfte. Dies lehnte Herr Leipziger ab. Ebenso verhielt es sich am 18.03.2005. Wiederum erklärte sich Herr Mollath mit einer Untersuchung und Exploration in Anwesenheit eines Zeugen einverstanden. Herr Leipziger lehnte es erneut ab. In den 6 Wochen der Unterbringung ging Herr Leipziger nur zweimal (18.02.2005 und 18.03.2005) auf Herrn Mollath zu, ansonsten gab es keinen Kontakt. Trotzdem heißt es auf Seite 21 des Gutachtens: „Untersuchung und Exploration des Angeklagten durch den Sachverständigen“, so als ob eine Untersuchung und Exploration durchgeführt worden seien.
    In der Beurteilung und Zusammenfassung greift Herr Leipziger so gut wie überhaupt nicht auf das Aktenstudium zurück. Dies dazu, dass es ein Gutachten nach Aktenlage sein soll. Er stellt ein Szenario dar, welches weder auf dem Aktenstudiumg noch auf den Beobachtungen basiert. Auffällig ist vor allem, die Nennung des Herrn Worthmüller, der zuvor Herrn Mollath begutachten sollte, sich aber für befangen erklärt hatte. Hieran macht Herr Leipziger die Schwarzgeldverschwörung fest, indem er behauptet, dass es bewiesen sei, dass Herr Worthmüller nicht beteiligt sei und Herr Mollath somit jeden, der zufällig in Kontakt mit ihm (Mollath) käme, als Bedrohung erlebe.
    Er begründet sein Gutachten nach Aktenlage damit, dass Herr Mollath sich einer Untersuchung verweigert habe, was nach seinen eigenen Angaben überhaupt nicht stimmt. Wer sich verweigerte, war Herr Leipziger.
    Er geht nicht darauf ein, dass er während des persönlichen Gesprächs mit Herrn Mollath einen psychopathologischen Befund ohne Krankheitswert erstellt hat. Daher verwundert es auch nicht, dass es eine Diagnose eigentlich nicht gibt. Es heißt vielmehr differentialdiagnostisch sei es eine wahnhafte Störung oder differentialdiagnostisch eine paranoide Psychose. Die paranoide Psychose sei möglich, weil Herr Mollath dem aufnehmenden Arzt gegenüber auf die Frage, ob er Stimmen höre sagte: „er höre eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen“. Da stellt sich die Frage, seit wann handelt es sich um akustische Halluzinationen, wenn man auf sein Gewissen, seine innere Stimme hört?
    Herr Leipziger bevorzugt die Diagnose wahnhafte Störung. Dabei handelt es sich aber um eine Ausschlussdiagnose. D.h. wenn keine paranoide Psychose vorliegt, es kein drogen- oder alkoholinduzierter Wahn und auch kein organisch bedingter Wahn ist, dann erst darf die Diagnose einer wahnhaften Störung gestellt werden. Herr Leipziger schreibt selbst, dass eine organische Ursache nicht untersucht werden konnte. Damit ist die Diagnose wahnhafte Störung nicht nachvollziehbar und unzulässig laut Definition des ICD 10. Herr Dr. Leipziger konnte also keine Erkrankung, die den internationalen Kriterien entspricht ausmachen. Ein Wahn ist keine Erkrankung, sondern nur ein Symptom einer Erkrankung. Die unterstellte wahnhafte Störung ist eine in der Psychiatrie extrem selten vorkommende Erkrankung, die noch nicht vollständig erforscht ist. Das Wesentliche an der wahnhaften Störung ist, dass der Betroffene bis auf das wahnhafte Erleben psychopathologisch völlig unauffällig ist. Daher kommt er auch so selten ins Krankenhaus. Abgesehen von den primären und sekundären Auswirkungen des Wahns ist die Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt und das Verhalten ist nicht auffallend seltsam oder bizarr. Am 21.02.2005 vermerkt der Stationsarzt, dass deutlich bizarre Verhaltensmuster vorliegen würden, ohne diese näher zu belegen. Wenn dem so gewesen wäre, dann käme eine wahnhafte Störung als Diagnose wiederum nicht mehr in Frage.
    Herr Leipziger hat Herrn Mollath nie zu den Tatvorwürfen befragt. Schlimmer noch: nach dem Aufenthalt von Herrn Mollath im BKH fragte Herr Leipziger nach, ob es noch andere Straftaten gäbe, da das bisher vorliegende zu unergiebig sei. Ungefähr 2,5 Monate nach Herrn Mollaths Entlassung wurde eine neue Akte mit den angeblichen Reifenstechereien nachgeliefert.
    In der Zusammenfassung geht Herr Leipziger nicht auf die einzelnen Taten ein. Dies wäre aber zwingend erforderlich. Der Gutachter muss feststellen, ob zum Zeitpunkt der Tat eine Erkrankung vorlag, aufgrund derer die Person einsichts- und steuerungsunfähig war. Herr Leipziger schreibt pauschal, dass Herr Mollath zu den Tatzeitpunkten(ohne Zeitangabe) an einer schweren geistigen Störung gelitten habe und zumindest vermindert schuldfähig war. Wichtig ist auch, dass im Gutachten nicht die Rede davon ist, dass der Gutachtenauftrag sich auch auf die Reifenstechereien bezieht.
    Nicht besser steht es um die letzte Stellungnahme des BKH Bayreuth, nachzulesen unter http://www.strate.net. Siehe dazu auch unterhttp://www.psychiatrie-missbrauch.de/index.php/2-uncategorised/10-fachpsychiatrische-meinung.
    Der letzte Gutachter von Herrn Mollath war Herr Dr. Weinberger. Dieser hat Herrn Mollath im BKH Bayreuth persönlich untersucht und keinen Befund von Krankheitswert nachweisen können. Komisch, dass dieser Gutachter von den Medien fast nie erwähnt und vom BKH Bayreuth verschwiegen wird. In ihrer letzten Stellungnahme hätte sie das Gutachten von Herrn Weinberger diskutieren müssen.
    Herr Dr. Weinberger betreibt die Internetseite http://www.psychiatrie-und-ethik.de/. Seit 40 Jahren macht er sich um den Kampf gegen den Psychiatriemissbrauch verdient. Er ist der einzige Psychiater, der es wagte bei der Großkundgebung am 29.07.13 in Nürnberg öffentlich auf zu treten und die Mißstände an zu prangern. Die Rede kann man sich auf youtube anhören:

    Es wäre schön, wenn sich noch mehr Psychiater und andere Kollegen sich ihm anschließen würden.

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    • F. Fischer schreibt:

      Liebe Frau Kutschke,
      danke für Ihre Ausführungen!
      Für einen Laien wie mich sind solche Erklärungen, auch wenn man Teile schon anderweitig gelesen haben sollte, Gold wert zum Verständnis der Vorgänge bzgl. der Psychiatrie im Fall Mollath.
      Ich hatte das Vergnügen, Herrn Weinberger in Nürnberg bei seiner Rede zu sehen und sogar ein paar Worte mit ihm zu wechseln. Ein guter Mann!
      Was Frau Ziegert anbetrifft: Ich finde es befremdlich, wie ihre unglaublichen Ausführungen und „Geständnisse“ verhallen konnten.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      @Sehr geehrte Frau Kutschke,

      Sie schildern sehr eindrücklich, wie mit dem Recht der Freiheit der Person umgegangen wird. Leider ist dies Routine. Sie bringen auch zum Ausdruck, dass selektives Protokollieren eine übliche Methode ist.

      Nicht Lockerlassen und geduldig informieren, mehr kann nicht geleistet werden. Es ist sehr erfreulich, dass Sie sich zu Wort melden.

      PS: Integration in Allgemeinkrankenhäuser, das könnte ein Weg sein.

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    • Dian schreibt:

      Auch ich danke Frau Kutschke für Ihren Beitrag hier und Ihre junge Website, wie man hier erklärt bekommt: https://www.secure.denic.de/ (oben rechts „psychiatrie-missbrauch“ ohne „.de“ eingeben). Auch die Inhalte der Seite lassen neu vermuten.
      Ich fragte mich nun schon bei Fr. Dr. Ziegert, ob hier von der Psychiaterkaste nur die Flucht nach vorn angetreten wurde.
      „…so liegt es wohl auch daran, dass die Bevölkerung wenig bis überhaupt keine Ahnung von psychiatrischen Erkrankungen hat.“, irrte Fr. Kutschke. Richtig ist, dass noch zu viele Menschen glauben, es gäbe psychische Erkrankungen. Dieser Wahn wird im Berufsstand der Psychiater sogar weit verbreitet sein – weil die Grundlage vom Geschäft!
      Hier sind Argumente zu finden: http://pflasterritzenflora.ppsk.de/gute-und-schlechte-gutachten/

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      • Petra Kutschke schreibt:

        Sie haben völlig recht, meine Seite ist erst im Aufbau. Es ist aber falsch, dass ich diese angefangen habe zu erstellen, um die Flucht nach vorne anzutreten. Ich kämpfe seit Jahren gegen den Mißbrauch in der Psychiatrie und wurde dafür schon arg von den Behörden verfolgt. IEinem Freund von mir, der diesbezüglich Veröffentlichungen im Internet machte, wurde auf Druck der Behörden die Internetseite vor 9 Jahren abgeschaltet. ch lasse mich davon aber nicht abschrecken und starte mit der Seite einen zweiten Anlauf, weil mir die Machenschaften im Fall Mollath sehr vertraut sind und ich erstmals die Möglichkeit sehe, mit der jetzigen Öffentlichkeit etwas zu bewegen.
        Es irritiert mich stets, wenn ich lese, dass es keine psychiatrischen Erkrankungen geben soll. Die alten Ägypter müssen der gleichen Meinung gewesen sein, sonst hätten sie bei der Mumifizierung das Gehirn nicht so lieblos entfernt und verworfen. Heute weiß man mehr über das Gehirn, wobei die bildgebende Gehirnforschung sich erst seit ca. 15 Jahren entwickelt. Wenn das Gehirn krank wird, kann es zu psychiatrischen Erkrankungen kommen. Wie können Sie in Abrede stellen, dass ein Gehirn nicht krankwerden kann? Ist z.B. der Stoffwechsel im Gehirn im Ungleichgewicht, so kann dies Depressionen oder Schizophrenien hervorrufen. Wie können Sie Menschen, die an solchen Erkrankungen leiden, sagen, dass sie gar ncihts haben?
        Im Gegenzug gebe ich Ihnen recht, was die Auswüchse im neuen DSM IV angeht. Da werden willkürliche Verhaltensweisen zu Erkrankungen erklärt. So geht es natürlich nicht und man muss dem Einhalt gebieten.
        Was Frau Dr. Ziegert angeht, bleibt abzuwarten, ob sie sich noch weiter zu Wort meldet. Ich kenne sie nicht und kann es nicht beurteilen.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @Frau Kutschke: Dieses Gehirnstoffwechseldurcheinander ist die Hypothese. Davon wird sich die Psychiatrie verabschieden müssen. Weil sich alles darauf gestürtzt hat, gibt es so wenig gesichertes Wissen. Oder wie wollen Sie erklären, dass ein Drittel therapieresistent ist, bei einem Drittel die ‚Schizophrenie‘ nur einmal im Leben beobachtet wird und ein Drittel trotz Neuroleptika ‚chronifiziert‘?

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      • wikileaks schreibt:

        @Petra Kutschke, @Susanne Stetter:

        Das Thema Gehirnstoffwechsel interessiert mich von der naturwissenschaftlichen Seite her. Vielleicht können Sie mir Tipps geben über Möglichkeiten, in das Thema einzusteigen?

        Ich kenne mich als Organischer Chemiker damit aus, wie Wirkstofffindung in der pharmazeutischen Industrie läuft (beileibe nicht so hochtechnisch, wie man denkt!) und bin hochgradig skeptisch, was die Unabhängigkeit medizischer Forschung angeht.

        Ebenso, wie es der Pharma-Industrie möglich ist, Krankheiten zu erfinden und auf politischer Ebene massiv Einfluss zu nehmen (Vgl. Roche mit dem „pushen“ von ADHS zur Vermarktung von Ritalin und der Kampagne zum weltweiten Einlagern von Tamiflu-Vorräten), kann sie die medizinische Forschung eine Richtung z.B. Gehirnstoffwechsel drängen.

        Für die pharmazeutische Industrie ist so ein simples Modell wie „Serotoninmangel“ ausserordentlich wertvoll. Das Modell macht rationale Methoden der Findung und Entwicklung von Wirkstoffen überhaupt erst möglich. Wie viel wissenschaftlichen Wert ein solches Modell ausserhalb des Kontextes der Wirkstoffentwicklung hat, kann ich nicht beurteilen. Ich sehe allerdings die Gefahr, dass es zu der von ökonomischen Interessen geleiteten medizinischen Forschung keinen annähernd gleichwertigen Gegenpart unabhängige Forschung gibt.

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @wikileaks: … „So brachte die Gruppe das Corpus striatum, den Reserpin-Parkinsonismus, den menschlichen Morbus Parkinson und Dopamin zum ersten Mal in einen Zusammenhang.[52][53]“ … https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Catecholaminforschung

        M. Parkinson: Gabe von L-DOPA Gibt man zuviel, fangen die an zu spinnen, also schlussfolgerte man, da muss bei den spinnigen Schizophrenen zuviel Dopamin da sein und siehe da:

        Durch Dopaminrezeptorblocker lässt sich das Parkinsonoid auslösen.

        (Sie können wikipedia lesen und auch erkennen, wo unsauberes steht, aber als Orientierung ganz gut.)

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @wikileaks: OC, mit was beschäftigen sie sich?

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      • wikileaks schreibt:

        @Susanne Stetter:

        Danke für den Link! Das ist ein guter Einstiegspunkt für mich.

        Ich bin nicht mehr aktiv in der Wissenschaft. Ich habe mich mit der Entwicklung von metallorganischen Katalysatoren und der Synthese von Naturstoffen (Colchicin) beschäftigt – daher auch meine Affinität zu pharmazeutischen Wirkstoffen.

        @Petra Kutschke:

        Wäre toll, wenn Sie einen Fingerzeig geben könnten. Ich glaube, dass es nicht nur mich interessiert.

        Zu dem von Ihnen angesprochenen Manfred Spitzer habe ich mir noch keine abschließende Meinung gebildet. Grundsätzlich bin ich ziemlich furchtlos, was populärwissenschaftliche Darstellungen angeht, weil ich mir zutraue, den Unterschied zwischen einem Erich von Däniken und einem Hoimar von Dithfurt zu erkennen. In den öffentlichen Auftritten zum Thema „Digitale Demenz“ gebraucht Herr Spitzer allerdings viele argumentative Verkürzungen und zieht zu weit reichende Schlüsse – das macht ihn mir sehr suspekt.

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    • wikileaks schreibt:

      Sehr geehrte Frau Kutschke,

      ich fantasiere einfach mal: wie wäre es, in Analogie zu Seiten wie VroniPlag oder GuttenPlag, ein Wiki zu erstellen, das sich den maßgeblichen Gutachten im Fall Mollath im Sinne einer kollaborativen Aufarbeitung widmet?

      Das könnte eine wichtige Initialzündung sein und Selbstheilungskräfte in der Psychiatrie freisetzen. Es gibt ja inzwischen einige Psychiater wie Sie, die ein Interesse daran haben, die verfaulten Stellen aus ihrem Fach herauszuschneiden.

      Mir ist klar, dass die Gutachten dafür erst einmal öffentlich zugänglich sein müssten. Aber nach alldem, was aus den Gutachten an die Öffentlichkeit getragen worden ist, kann ich mir vorstellen, dass Herr Mollath als derjenige, der eigentlich von der ärztlichen Schweigepflicht geschützt sein sollte (im Gegensatz zu den beteiligten Psychiatern) einer Veröffentlichung einwilligen würde.

      Eine solche Aufarbeitung in einem Wiki könnte innerhalb kürzester Zeit eine Gesamtschau ermöglichen, die nicht nur für die Öffentlichkeit nützlich ist, sondern einem Obergutachter, der möglicherweise zukünftig angerufen werden könnte, wertvolle Grundlagen liefern.

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      • Petra Kutschke schreibt:

        Auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen und kann sie nur begrüßen. Ich bin seit geraumer Zeit dabei, ein Obergutachten über das Leipziger-Gutachten zu verfassen und habe diesbezüglich Herrn Mollath informiert. Aufgrund seiner Entlassung und dem Streß danach hat er es noch nicht geschafft, mir bezüglich einer Veröffentlichung zu antworten.
        Das, was ich bisher über das Leipziger-Gutachten veröffentlicht habe, ist nur ein Bruchteil und bezieht sich auf Dinge, die bereits in der Öffentlichkeit kursieren.

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      • Petra Kutschke schreibt:

        Ich kann gerne etwas über den Gehirnstoffwechsel und die Erfahrung mit Medikamenten schreiben. Dafür brauche ich aber etwas Zeit. Sobald ich etwas zusammengeschrieben habe, stelle ich es hier ein.

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  35. Was als Wissenschaft „verkauft“ wird und was Wissenschaft sein könnte, müsste doch in erster Linie von Forschern und Lehrern derselben vertreten und klar abgegrenzt werden !

    Warum findet dies nicht statt ?

    Welche Bildung wird an unseren Universitäten vermittelt und „hochgehalten “ ?

    Was sind das für Politiker die diesen Betrug decken ?

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    • wikileaks schreibt:

      @biddhy schmid-oertel

      Das Wort Wissenschaft ist so überstrapaziert, dass man kaum noch seinen Inhalt erkennen kann. Man spricht von „der Wissenschaft“ und „den Wissenschaftlern“ und vergisst dabei den entscheidenden, das Wort Wissenschaft definierenden Punkt: die wissenschaftliche Methode.

      Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, „biddhy schmid-oertel“, aber ich fürchte, Sie haben eine falsche Vorstellung von dem, was an Universitäten geleistet wird. Ich habe die niederschmetternde Erfahrung gemacht, dass in meinem Fach (Chemie) die Mehrzahl der frisch promovierten Wissenschaftler keinen blassen Schimmer hat von grundlgegenden Begriffen der wissenschaftlichen Theorienbildung, oder sich jemals eingehend auseinander gesetzt hätte mit Fragen zur Ethik in der Wissenschaft.

      Wenn selbst hardcore Wissenschaftler (dazu zähle ich Chemiker einfach mal) sich nicht mit der Frage „was ist Wissenschaft überhaupt“ auseinandersetzen wollen oder können, dann bin ich geneigt anzunehmen, dass Dr. XY oder Prof. Dr. Sowieso aus dem Bereich Psychiatrie diese Frage erst recht nicht beantworten will oder kann.

      Das sind die Schattenseiten der marktkonformen Bildungsrepublik Deutschland gepaart mit einer über Jahrhunderte eingschliffenen Obrigkeitshörigkeit, die zu Selbstüberschätzung und Arroganz führt.

      Ich schweife ab. Sorry.

      Der Punkt auf den ich hinaus will: ich unterstelle mal, dass Herr Dr. Leipziger intellektuell überfordert ist mit den Fragen der Wissenschaftlichkeit seines „Gutachtens“. Ebensowenig traue ich den beteiligten Herren Professoren Pfäfflin und Kröber die Fähigkeit zu, sich kritisch mit ihrer eigenen „Wissenschaft“ auseinandersetzten zu können.

      Alle drei Beteiligte liefern mit ihrem Auftreten ein verheerendes Zeugnis ihrer persönlichen Unzulänglichkeiten ab.

      Wir unterliegen immer wieder dem Vorurteil, dass Menschen, die einen wissenschaftlichen Titel tragen, hochintelligent und persönlich integer sind.

      So wie es uns in der Vergangenheit gelungen ist, Abschied zu nehmen vom Wunsch nach einem gütigen Adel, sollten wir auch langsam beginnen, unsere „Bildungselite“ kritisch zu betrachten. Nirgendwo kommt man so leicht an einen Doktor-Titel wie in der Medizin. Jedem Doktor oder Professor allein auf Grund seines Titels pauschal überdurchschnittlichen Sachverstand (gemessen an seiner peer group) zuzumessen halte ich für geradezu gefährlich.

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      • Petra Kutschke schreibt:

        Ich kann Ihnen nur beipflichten. Das mit der Wissenschaft in der Psychiatrie ist so eine Sache. Da gibt es einen Prof. Spitzer aus Ulm, der auf dem Gebiet der Gehirnforschung sehr aktiv ist. Sehenswert sind auch seine Sendungen „Geist und Gehirn“, die auf youtube eingestellt sind. Man muss aber nicht meinen, dass dies auf große Resonanz in der Psychiatrie stößt. Ich habe eher den Eindruck, als sei das den anderen Fachleuten zu kompliziert. Zudem kritisiert Herr Spitzer, aufgtund seiner Gehirnforschung Politiker und co, wodurch er sehr in die Schusslienie geraten ist und auch gemobbt wird.

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      • Nun ja, das Occam`sche Rasiermesser und die von Popper publizierten Basics sollten doch mittlerweile zum Allgemeinwissen gehören *!*
        Wie traumatisierend die Begegnung innerhalb bayrischer Universitäten mit den dort waltenden Professoren etc. sein kann ist mir allerdings noch lebhaft in Erinnerung….
        Ob Herr Leipziger „nur“ intellektuell überfordert war und ist, oder ob seine Demaskierung, als Spitze des Eisbergs auf Tauwetter und Klimawechsel hindeuten könnte, wird sich zeigen – hoffentlich *!*

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      • wikileaks schreibt:

        @Petra Kutschke:
        Herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf „Geist und Gehirn“. Da haben Sie mir aber ganz schön Hausaufgaben aufgebrummt. 🙂

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      • wikileaks schreibt:

        @biddhy schmid-oertel:

        Ich bin vollkommen ihrer Meinung:

        Die Taten des Klaus Leipziger lassen sich nicht allein mit seinen fachlichen Unzulänglichkeiten oder womöglich mit unheilvollen Fehleinschätzungen erklären. In seinem Vorgehen ist ganz deutlich Vorsatz erkennbar.

        Man tut sich schwer mit dem Begriff Sadismus, weil die Auswirkungen seiner Taten so viel subtiler sind als ein unmittelbares Zufügen von körperlichem Schmerz. Dennoch steht für mich ausser Frage, dass hier ein Mediziner seinen Patienten gequält hat.

        Und entschuldigen Sie, wenn ich in meinem Kommentar vielleicht oberlehrerhaft geklungen habe – das passiert mir häufig.

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      • wikileaks schreibt:

        @biddhy schmid-oertel:

        Zu Occam’s Razor und Karl Popper würde ich am liebsten eine Umfrage unter Universitäts-Absolventen starten – nicht zu den Namen, sondern den leicht verständlichen Prinzipien. Ich glaube da würden wir ganz schön mit den Ohren schlackern!

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      • Susanne Stetter schreibt:

        @Petra Kutschke, wikileaks:

        Stichwort Spitzer: http://freiheit-zur-krankheit.blog.de/2012/05/07/manfred-spitzer-rattenfaenger-hameln-13642142/

        Schavans Liebling, das (a.m.S. fraglich-arbeitende) Transferzentrum, mache sich ein jeder sein Bild.

        Digitale Demenz / die Londoner Taxifahrer: http://susanne-stetter.blog.de/2011/12/10/wunsch-wirklichkeit-kalte-fusion-12284056/

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    • @wikileaks
      Der wahrscheinlich krankhafte Sadismus eines Herrn Leipziger kann ja auch nur derart ungehemmt wuchern, wo sich der Einzeltäter sicher fühlen kann, weil er sich von genügend starken Seilschaften abgesichert weiss .

      Tja, Bayern versteckt so Vieles unter der braunschwarzen Decke….

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  36. Axel Schweiß schreibt:

    …nun herrscht frostiges Schweigen im Wald der Pluralität, nachdem offenbar einige erschüttert verarbeiten müssen, das Grundrechtefreund Recht hat mit seiner Analyse – die Justiz treibt ein weiteres schändliches Spiel mit Mollath, der über eine Wiederaufnahme seine Ehrenrettung erhoffte. Denn es wird nach dem Wortlaut des §359 StPO tatsächlich KEINERLEI Wiederaufnahme geben – dieser Wortlaut ist auch in sich schlüssig, da eine „Schlechterstellung“ eines Beklagten durch eine Wiederaufnahme ohnehin ausgeschlossen ist. Deshalb wird auch nicht vom Beklagten oder Wiederbeklagten gesprochen, sondern vom Verurteilten. Ein Freigesprochener ist nicht verurteilt sondern freigesprochen und ein erneutes Verfahren eines Freigesprochenen kann auch wieder nur seinen erneuten Freispruch oder Besseres (?) ergeben.
    Das alles schließt der §359 StPO aus – für eine Wiederaufnahme bedingt es eine strafrechtliche Verurteilung oder sonstige Maßregel aber keine Freisprechung oder forensiche Unterbringung!
    Ich bin überzeugt, das Staatsverbrecher Brixner dies alles bereits berücksichtigte, als er sein Schandurteil einer Freisprechung die schlimmer als die sofortige Hinrichtung sein kann, sprach.
    Es wird keine Wiederaufnahme geben aber es sollte eine Anklage und Verurteilung gegen Juristen, Mediziner und Beamte geben, die in faschistischer Rafinesse, Arglist und Folterlust Menschenrechte und Grundgesetz mit den Füssen treten.

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    • Petra Kutschke schreibt:

      Ich möchte zu bedenken geben, dass ein Urteil gemäß § 63 StGB (Freispruch und angeordnete Unterbringung) nicht mit einem üblichen Freispruch zu vergleichen ist. Beim üblichen Freispruch ist das Verfahren beendet. Beim § 63 StGB heißt es nur Freispruch und die „Strafe“ ist die Behandlung/Unterbringung. Der Betroffene wird weiter von der Staatsanwaltschaft kontrolliert. Auch ist es möglich im Rahmen des § 63 StGB auf Bewährung entlassen zu werden mit Bewährungsauflagen z.B. mönatliche Vorstellung in der Klinikambulanz.

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      • L.D. schreibt:

        @ Petra Kutschke
        Sie mögen im Bereich Psychiatrie eine anerkannte Fachfrau sein, dass kann und möchte ich nicht beurteilen. Im Fach Recht haben Sie definitiv Unrecht aus folgenden gesetzlichen Gründen:

        1. Das Gesetz kennt nur den Freispruch. Aus welchen Gründen dieser erfolgte, ist für die Rechtsfolge, den Freispruch, unerheblich.

        2. Die Unterbringung ist eben keine Strafe im Sinne des Strafrechts, sondern eine Maßregel, welche, wie im Fall Mollath, mit einem Freispruch verbunden sein kann.

        3. Auch wird der Betroffene nicht von der Staatsanwaltschaft kontrolliert (diese ist ausschließlich für Anklageerhebung zuständig), sondern das Gericht kann gemäß § 67d Abs. 5 oder 6 StGB die Aufhebung der Maßregel anordnen, wenn die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen.

        4. Eine Entlassung auf Bewährung ist nicht möglich, da nur eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann.

        5. Das, was Sie als Bewährungsauflagen bezeichen, welche jedoch keine sind, ist die Anordnung der Führungsaufsicht gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB oder gemäß § 76d Abs. 6 Satz 2 StGB.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      @Lesen Sie doch bitte bei strate.net nach: Es findet die Wiederaufnahme statt, es gibt Termine bei Gericht usw.

      (Herr Bode zu Hilfe!)

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      • L.D. schreibt:

        @Susanne Stetter
        Möchten Sie noch die von mir weiter oben erbetenen Nachweise erbringen oder kann ich das Warten beenden?

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      • Petra Kutschke schreibt:

        Zum Kommentar von L.D.:
        ich meinte das Ganze nicht im wörtlichen/gesetzlichem Sinne. Mir ging es darum aufzuzeigen, dass man durch den Freispruch i.V.m. § 63 StGB nicht aus der Sache raus ist. Bei der Frage der Entlassung hat stets die Staatsanwaltschaft ein Wörtchen mitzureden. Anders verhält es sich z.B. bei der Unterbringung nach dem PsychKG oder BTG.Auch hier kann es bei Fremdgefährdung zur Zwangseinweisung kommen, nur hat in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft nicht mitzureden.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Wenn die bayerische Justiz die Möglichkeit gehabt hätte, um die Wiederaufnahme herum zu kommen, hätte sie dafür alle Register gezogen, auch und gerade die von A.S. behautete gesetzliche Unmöglichkeit der Wiederaufnahme bei Freispruch und Unterbringung.
        Diese Frage ist an manch anderer Stelle bereits ausdiskutiert.
        Im übrigen weigere ich mich, für offensichtlich unmenschliche und grundrechtswidrige Rechtsauffassungen Zeit zu verschwenden. Wer kann denn noch Ernst genommen werden, der eine Wiederaufnahmemöglichkeit für Mollath verneint?

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  37. Euler Hartlieb schreibt:

    No1.de ‏@No1de 2h
    Einfach erschütternd, zum Glück darf Dirk Lauer seine Meinung sagen! Guter Vortrag ! http://gnl.net/mollath265 #Mollath

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  38. L.D. schreibt:

    @ Petra Kutschke

    Dann haben Sie mehr als missverständlich kommentiert. Aber auch Ihrer jetzigen Ansicht nach hat die StA nichts damit zu tun. Das Gericht entscheidet und kann dazu ggfl. ein weiteres Gutachten anfordern, muss es aber dem Gesetz nach nicht unbedingt. Es muss nur zur Überzeugung kommen, dass die Bedingungen nicht mehr vorliegen und dann wirkt § 67 d StGB. Das eigentliche Problem ist hier der Mangel an gesetzlicher Möglichkeit zur Wiederaufnahme bei Freispruch und Unterbringung.

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  39. I. Wengel (Bundessprecher der Grundrechtepartei) schreibt:

    @Joachim Bode
    Sehr geehrter Herr Bode, hier wird eindeutig nicht pauschal eine »Wiederaufnahmemöglichkeit für Herrn Mollath« in Abrede gestellt, sondern nunmehr mehrmals anhand des Wortlauts des Gesetzestextes (§ 359 StPO) bewiesen, dass diese Vorschrift (ohne Rechtsbeugung) keine Wiederaufnahme für einen Freigesprochenen zulässt.

    Diese Tatsache ist natürlich untragbar und muss geändert werden, verwehrt sie doch in diesen Fällen den grundgesetzlich gemäß Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutz als Grundrecht für freigesprochene Untergebrachte. Der Mangel einer gesetzlich begründeten Wiederaufnahmemöglichkeit für untergebrachte Freigesprochene ist jedoch kein Verschulden des Boten, sondern des Absenders der Botschaft, hier des Gesetzgebers. Ihre Weigerung, »für offensichtlich unmenschliche und grundrechtswidrige Rechtsauffassungen Zeit zu verschwenden«, ist also nachvollziehbar und durchaus angebracht, sie ändert jedoch nichts am Gesetzestext. Sie sollte sich jedoch an den Gesetzgeber richten und nicht an den Boten. Sie haben also mit ihrer Rechtsauffassung vollkommen Recht, ebenso wie mit Ihrer Kritik; nur der Adressat ist der falsche. Die Grundrechtepartei (verzeihen Sie den Bezug auf den Boten des Dilemmas) ist (leider) die einzige politische Organisation gemäß Art. 21 GG, welche diese und andere Zustände öffentlich macht und für eine verfassungskonforme gesetzliche Lösung plädiert, welche sowohl den Grundrechten als auch Ihrer Rechtsauffassung Rechnung trägt. Dies wäre eine gesetzlich bestimmte Möglichkeit zur Wiederaufnahme für freigesprochene Untergebrachte, welche derzeit zum Schaden für die Betroffenen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Ich bitte also in diesem Zusammenhang um eine angemessene Trennung zwischen Botschaft und Bote.

    Und im Hinblick auf das bisherige Gebaren der bayrischen Justiz plötzlich annehmen zu wollen, gerade diese würde hier plötzlich Fairplay spielen, ist, wiederum mit Verlaub und im Hinblick auf das bisherige Geschehen, ein wenig blauäugig, denn »Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.« – Schiller, Wallenstein, Die Piccolomini, V,1 / Octavio Piccolomini.

    Zitat Bode: »Wenn die bayerische Justiz die Möglichkeit gehabt hätte, um die Wiederaufnahme herum zu kommen, hätte sie dafür alle Register gezogen, auch und gerade die von A.S. behautete gesetzliche Unmöglichkeit der Wiederaufnahme bei Freispruch und Unterbringung.«

    Stellen Sie sich doch bitte – entgegen Ihrer inneren Überzeugung – einmal vor, sie wären Mitglied der bayrischen Regierung (und damit Dienstherr der bayrischen Justiz) und wären kurz vor der Landtagswahl mit dem öffentlichen Interesse am Falls Mollath konfrontiert. Dazu die machiavellistische Frage: Wäre es Ihnen nicht angelegen, die Wut des »Pöbels« zu besänftigen und ein scheinbares Nachgeben zu suggerieren, indem Sie in Anbetracht der juristischen Unbedarftheit der moralisch denkenden Menschen eine Wiederaufnahme in Aussicht stellen, welche gesetzlich zwar nicht möglich ist, aber den »Pöbel« für den Moment beruhigt und Freudenfeste feiern lässt, während im Hintergrund die Weichen gestellt werden?

    Ich prophezeihe Ihnen und allen Anhängern der »zur Einsicht gekommenen bayrischen Regierung«, dass das Verfahren ohne Rehabilition Mollaths enden wird. Sein Freispruch wird nach wie vor den Makel der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen tragen und wenn er goßes Glück hat, wird er nicht erneut eingewiesen.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Sehr geehrter Herr Wengel,

      ich fange mal hinten an:

      Ihre Prophezeihung läuft bei mir leer, habe ich doch schon immer – in Übereinstimmung mit Dr. Strate – die Meinung vertreten, dass die bayerische Justiz sich auf die billigste Weise aus der Angelegenheit Mollath hinausstehlen wird, d.h. ohne wirkliche Offenlegung der Umstände, die dem Urteil und der Einweisung zugrunde liegen.
      Das Attest wird in Folge des OLG Nürnberg(!) als ungültig angesehen, die Zeugin im Zusammenhang mit den erwiesenen Geldverschiebungen und ihrem von Brixner in Abrede gestellten Belastungseifer als unglaubwürdig, und die Sachbeschädigungen widerlegen sich ja von selbst, wie von Dr. Strate so hervorragend herausgearbeitet.

      Es würde mich nicht überraschen, wenn das Verfahren bereits im Vorfeld oder gleich nach Beginn ohne Beweisaufnahme eingestellt würde, ohne dass ein Wort zu den Rechtswidrigkeiten der Justiz auf den Tisch gelangt wäre. Die Kommentierung „kein ausreichender Tatverdacht“ würde sich die Strafkammer eventuell noch abringen, dann wäre die Sache vom Tisch.
      Mal sehen, wie sich die Staatsanwaltschaft (Dr. Meindl) dazu verhält; ohne sie wird es für die Richter nicht leicht, so zu verfahren wie beschrieben. Aber mit Hasso Nerlich ist zu rechnen.

      Es gibt – neben den Auslegungsregeln – noch manch andere Form des direkten Einflusses der Grundrechte, wenn einfach-gesetzliche Regeln fehlen. Zum Beispiel gibt es in vielen Verfahrensvorschriften nicht die ausdrücklich eröffnete Möglichkeit, dass z.B. Gerichte ihre eigene als falsch erkannten Entscheidungen korrigieren. Eine solche Selbst- Korrektur wird durch die obergerichtliche Rechtsprechung aber immer mehr unter Berufung auf das Grundgesetz eingefordert, was nicht nur der Gerechtigkeit, sondern auch der Ressourcenschonung dient. Unterstellt, die StPO sähe keine Wiederaufnahme vor, so wäre das insoweit verfassungswidrig, und die Berechtigung der Wiederaufnahme ergäbe sich direkt aus dem Grundgesetz. So einfach kann Gerechtigkeit sein.

      Der ganze Klimbim um eine angeblich fragliche Berechtigung stellt sich danach als viel Lärm um Nichts dar.

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  40. Mike B. schreibt:

    @ Joachim Bode 220813 09:09

    Seh ich ähnlich wie Sie. Wobei auch meinem Rechtsempfinden nach sich unter Bedingungen wie bei nachgewiesener bayrischer Regierungs- und Staatskriminalität im sog. „Fall Mollat“ Spezielles erübrigt, weil durch deutsches Grund- und europäisches Menschenrecht (GG; EMRK) als Rahmen allgemein vorgegeben (und rechtswissenschaftlich „ableitbar“).

    Freilich bewerte ich die Causa nun anders als Sie – unterstellt wie Sie meinen: „wenn das Verfahren bereits im Vorfeld oder gleich nach Beginn ohne Beweisaufnahme eingestellt würde, ohne dass ein Wort zu den Rechtswidrigkeiten der Justiz auf den Tisch gelangt wäre. Die Kommentierung “kein ausreichender Tatverdacht” würde sich die Strafkammer eventuell noch abringen, dann wäre die Sache vom Tisch“, seh ich das positiv: der Geschädigte hätte bei Nichteröffnung eines Neuverfahrens (was bedeutet: das Urteil vom 8.8.2006 war verrechtlichtlichtes Unrecht) ohne strafrechtliche Grabenkämpfe gleich die Möglichkeit, seine Entschädigungsansprüche öffentlich zu begründen und verwaltungs- und zivilgerichtlich zu stellen und durchzusetzen versuchen. Was viel Kraft kostet und Jahre dauern wird. (Das wurde bereits vor Wochen angesprochen (wobei ich summa summarum für die zwölf „verlorenen“ Jahre, was die finanziell-materiale Seite betrifft, etwa anderthalb Millionen €uro schätzte http://blog.beck.de/2013/08/07/gustl-mollath-frei-zur-entscheidung-des-olg-n-rnberg-und-zu-einigen-offenen-fragen?page=1 – 9.8.2013 als Beitrag zu RA Veits).

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ihrer Stellungnahme zur früheren Ermöglichung von Entschädigungsansprüchen stimme ich zu.
      Mir kam es vor allem darauf an, meine Skepsis gegenüber der Bereitschaft der bayerischen Justiz zu betonen, außer einem unbedingten Freispruch noch weitere Erkenntnisse über das damalige Verfahren und seine Folgen bereit zu stellen, wie von Herrn Mollath offensichtlich gewünscht.

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  41. I. Wengel schreibt:

    @Joachim Bode
    Sehr geehrter Herr Bode, lassen Sie uns doch Nägel mit Köpfen machen und einige gesetzliche Fakten klären, auch um z.B. Fr. Stetter, welche Sie als ein sich im Ruhestand befindliches Organ der Rechtspflege zu Hilfe geholt hat, zu ermöglichen, die gesetzlichen Fakten von ihren unzutreffenden Projektionen bzgl. der Grundrechtepartei zu trennen.

    1. Eine Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist gemäß § 359 StPO nur dann möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Strafe ausgesprochen wurde, womit – dem Wortlaut der Vorschrift nach – eine Wiederaufnahme gemäß § 359 StPO für einen gemäß § 20 StGB von Schuld und Strafe Freigesprochenen gesetzlich nicht möglich ist.

    2. Bedingung zur Erfüllung des § 359 Halbsatz 1 StPO ist eine Verurteilung zu einer Strafe. Ein Urteil mit Freispruch genügt dazu nicht.

    3. Hinzu kommt bei der rechtswidrigen Anwendung des § 359 StPO auf einen rechtskräftig Freigesprochen die Unterlassung der Anwendung der verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 103 Abs. 3 GG, welcher nach dem Grundsatz ne bis in idem (lat.: nicht zweimal in derselben Sache) nicht nur Schutz vor Doppelbestrafung, sondern auch Schutz vor doppelter Strafverfolgung garantiert. Durch Artikel 103 Abs. 3 ist das Verbot, eine (durch rechtskräftiges Urteil) verbrauchte Strafklage zu wiederholen, zum Rang eines Verfassungsrechtssatzes erhoben worden. Sie garantiert dem schon bestraften oder rechtskräftig freigesprochenen Täter Schutz gegen erneute Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat (BVerfGE 12, 62, 66).

    4. Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten, welcher durchaus in den Genuß eines Freispruchs gekommen sein kann, ist nur gemäß § 362 StPO und auch nur nach Erhebung einer Anklage zulässig.

    Subsumtion: Die angeordnete Wiederaufnahme in der Causa Mollath gemäß § 359 StPO ist gesetzlich nicht vorgesehen und nur unter dem Aspekt der Nicht- oder Falschanwendung des Gesetzes möglich.

    Verfassungsrechtliche Prüfung: Dieser Zustand ist bekannt, untragbar für die Betroffenen, zumal verfassungswidrig im Hinblick auf deren Grundrechte und ist somit unverzüglich durch den Gesetzgeber zu beheben, indem für gemäß § 20 StGB Freigesprochene, gegen welche die Anordnung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB oder § 64 StGB ergangen ist, gesetzliche Vorschriften zu erlassen sind, welche eine ordnungs- und verfassungsgemäße Wiederaufnahme zum Schutz ihrer Würde gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG zulassen. Es ist jedoch im Hinblick auf die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber der öffentlichen Gewalt als unmittelbar geltendes Recht wirkenden Grundrechte der Betroffenen verfassungsrechtlich nicht möglich, aufgrund dieses Mangels durch Nicht- oder Falschanwendung des Gesetzes (§ 359 StPO) eine ungesetzliche Wiederaufnahme anzuordnen oder aufgrund des Mangels an einfachgesetzlichen Vorschriften eine Wiederaufnahme zu unterlassen. Dieses Dilemma zwischen Verfassungsanspruch und einfachgesetzlicher Wirklichkeit ist ausschließlich durch Anwendung des Grundgesetzes folgendermaßen zu lösen:

    Prüfung des Rechtswegs: Bis zum Erlass entsprechender Wiederaufnahmevorschriften ist zur Erfüllung des Grundrechts der Justizgewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zur Wiederaufnahme eines solchen Verfahren wegen Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt die Vorschrift des Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG anzuwenden, welche mangels Begründung einer anderen gesetzlichen Zuständigkeit ein solches Verfahren den ordentlichen Gerichten zuweist. Hier tritt jedoch ein weiteres verfassungsrechtliches Problem auf; denn für diese Art von Verfahren vor den ordentlichen Gerichten wurden bis heute keine entsprechenden Organisations- und Ausführungsgesetze erlassen. Das so entstandende verfassungsrechtliche Dilemma ist unter der Herrschaft des Grundgesetzes unverzüglich zu beheben, indem z.B. das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG erlässt. Diese muss sich einerseits an den Gesetzgeber richten zum Zwecke des Erlasses der benötigen Vorschriften und andererseits an die Gerichte zur unverzüglichen Aussetzung derartiger Unterbringungen gemäß § 67d StGB bis zum erfolgten Erlass dieser Vorschriften.

    Frage an Sie persönlich: Wären Sie als nach wie vor gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG dem Grundgesetz unterworfenes und gemäß § 38 DRiG auf dieses vereidigte Organ der Rechtspflege bereit, an einer entsprechenden »Initiative zur Reform der Unterbringung und gesetzlichen Betreuung psychisch Kranker« mitzuwirken, um eine breite Basis zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Problematik zu schaffen und den Gesetzgeber im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG zum Erlass von gesetzlichen Vorschriften aufzufordern, welche Freigesprochenen gemäß § 20 StGB, gegen welche einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64 StGB angeordnet wurde, die Möglichkeit der Wiederaufnahme ihrer Verfahren im Sinne des Grundgesetzes garantieren?

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  42. I. Wengel schreibt:

    Zur Kenntnisnahme:

    »Der Oberstaatsanwalt selbst indes war am Dienstag gegenüber dem Wochenblatt gewohnt nüchtern: „Die Justiz denkt nicht in Sieg oder Niederlage“, so Meindl. Der Fall Mollath stehe jetzt wieder ganz auf Anfang: „Die Staatsanwaltschaft wird eine Anklage vorbereiten, eine Strafkammer des Landgerichts wird die Hauptverhandlung neu aufrollen“, so Meindl zum Wochenblatt. Es werde sicher Herbst werden, bevor Anklage gegen Mollath erhoben wird. Wer den Fall dann für die Staatsanwaltschaft vertreten wird? „Ich denke, ich“, sagt der Mann, der Rechtsgeschichte schrieb.«

    Quelle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Regensburger-Oberstaatsanwalt-fand-die-Luecke-im-Fall-Mollath;art1172,193233

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  43. Meyerjohann schreibt:

    Kompliment an den Herrn Wengel aber auch den „Grundrechtefreund“. Beide haben für mich als jemand, der gewillt war und ist, sich Sachverhalte genauer anzuschauen, mir jedenfalls die Möglichkeit gegeben, nachzuvollziehen, was das Geschehen um die Person Gustl Mollath auch für andere Fälle „interessant“ oder besser vielleicht so wichtig macht.

    Ich sehe mich inzwischen was die Berichterstattung durch die Medien anbelangt, regelrecht getäuscht. Ich habe auch im ersten Moment geglaubt, dass ein Wiederaufnahmeverfahren in jedem Fall möglich ist, denn Deutschland ist doch keine Diktatur mehr.

    Jetzt sehe ich das mit anderen Augen und das, weil es Herr Wengel so plausibel erklärt hat, wie es die gesetzlichen Regeln vorsehen und nicht wie man es gerne meinen würde.

    Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass man Menschen auf so einfache Weise für immer ihrer Freiheit berauben kann und das praktisch bis zu ihrem Tod, ob nun dann in den Einrichtungen vielleicht noch vorsätzlich herbeigeführt oder biologisch infolge Alter oder anderweitiger Krankheiten.

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    • Susanne Stetter schreibt:

      @Meyerjohann: Sie erliegen den Kunstgriffen. Die gesetzlichen Regeln sehen es eben nicht vor, dass eine Wiederaufnahme unmöglich ist. Es sind Leute wie Brixner oder die nette Staatsanwältin, die an der Rechtslage vorbei mit einem Aktenvermerk entscheidet, statt den Rechtsweg – wie selbstverständlich hierzulande gefordert – zuzulassen. Oder die Leipziger und Kröbers. Nicht die Gesetze, die sind schon recht gut, größtenteils jedenfalls.

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  44. Meyerjohann schreibt:

    @Frau Susanne Stetter
    Liebes Susannchen, so darf ich Sie doch nennen, denn uns trennen aller Wahrscheinlichkeit Jahrzehnte des Alters. Ich unterliege derzeit nur dem Diktat meines Hausarztes. Aber Spaß bei Seite, denn die Sache ist bitter ernst.

    Ich habe mich ausdrücklich davon überzeugt, dass es Regeln für ein Wiederaufnahmeverfahren gemäß den §§ 359 und 362 StPO gibt. Beide lassen aber ein Wiederaufnahmeverfahren nur zu, wenn es einen Verurteilten bzw. einen Angeklagten gibt. Ein Freigesprochener ist weder ein Verurteilter noch ein Angeklagter, denn in beiden Fällen müssen die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein.

    Ich habe heute meine viele freie Zeit genutzt, um mit der Staatsanwaltschaft in Regensburg zu telefonieren. Anlass war der Artikel, den der werte Herr Wengel weiter oben als Link hier zum Besten gegeben hat. Dort heißt es wörtlich:

    „Die Staatsanwaltschaft wird eine Anklage vorbereiten, eine Strafkammer des Landgerichts wird die Hauptverhandlung neu aufrollen“, so Meindl zum Wochenblatt.

    Die Staatsanwaltschaft Regensburg war bereit, Auskunft zu geben. Zunächst wurde der Satz, dass die StA eine Anklage vorbereite, bestritten. Toll, dachte ich mir. Mir wurde dann ausführlich erklärt, dass es die alte Anklage ist, die von Nürnberg im Wortlaut, die zur damaligen Hauptverhandlung und zum Freispruch wegen Schuldunfähigkeit am 08.08.2006 geführt hat.

    Soweit so gut, dachte ich mir. Jetzt wollte ich es aber genau wissen und fragte bezüglich der Wiederaufnahmevorschriften. Es käme nur § 359 StPO infrage, fragte ich, denn § 362 StPO würde ja zu Ungunsten lauten. Ich fragte auch noch nach, wegen des Begriffes „Verurteilter“ im Satz 1 des § 359 StPO. Erstaunlicherweise ging man darüber einfach hinweg und bot mir den § 373 StPO und da besonders den Absatz 2 als Erklärung an. Als ich während des Telefonates auch in diesem § 373 StPO schaute und auch darin auf das Wort Verurteilter stieß, war man bei der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht mehr weiter gewillt zu antworten. Ich habe bis jetzt das ungute Gefühl, dass man weiß in den Kreisen der Justiz, dass es in derselben Sache mit denselben zugrunde liegen Straftaten ein Wiederaufnahmeverfahren nicht gibt, wenn jemand aus welchen Gründen auch immer freigesprochen worden ist. Das scheint mir besonders gefährlich zu sein, wenn dann im gleichen Atemzug eine Unterbringung angeordnet wird.

    Schade findet ich es, dass sich der Herr Amtsrichter Bode nicht längst auf die Fragen des Herrn Wengel hier geäußert hat. Da bin ich trotz meines Alters gespannt wie ein Flitzebogen.

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