Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die demokratische Opposition II

Vorhergehender Teil hier.

7.

Wenn der Mollathskandal konsequent als Gesellschaftsskandal verstanden wird (nicht nur als Justizskandal), dann zeigt er zumindest diese fünf Facetten:

Justiz, Zwangspsychiatrie, Banken- und Finanzsektor, Politik, Medien.

(Damit ist er keineswegs der ALLUMFASSENDE Gesellschaftsskandal. Den gibt es nicht. Z. B. bleiben alle Bereiche, die direkt die Sicherheit und Schlagkraft des Machtsystems repräsentieren, außen vor; ebenso die reale industrielle Arbeitswelt/Profitproduktion.)

Eine große Stärke der Mollath-Unterstützerbewegung sehe ich darin, daß sie alle diese doch sehr unterschiedlichen Problemfelder bearbeitet hat. Diese Leistung ist alles andere als selbstverständlich, zumal sich Mollaths Kritik selbst eher auf die drei erstgenannten Problemfelder beschränkte. Natürlich hat nicht jeder Unterstützer alle Problemkreise gleichermaßen berücksichtigt. Es gibt eine Denk- und Arbeitsteilung. Umso erfreulicher bleibt festzustellen, daß es insgesamt wenig Konkurrenz und Reibereien, kaum Anfeindungen zwischen den Akteuren auf ihren verschiedenen Bahnen gegeben hat. Tendenziell haben sie eher voneinander gelernt.

8.

Die verschiedenen Aspekte wurden durchaus nicht in gleicher Qualität bearbeitet. Der Justizskandal stand im Vordergrund, war umfangreich dokumentiert und damit der öffentlichen Beurteilung zugänglich. Und er lieferte zudem seit Ende 2012 regelmäßig Neuigkeiten. So konnte auch die Justizkritik detailliert, kontinuierlich und bei aller Gründlichkeit frisch und polemisch sein. Aus dieser Möglichkeit wurde Wirklichkeit, weil sich mehrere hochqualifizierte JuristInnen intensiv „hineinknieten“ und damit Unschätzbares für die Herausbildung eines sachorientiert-kritischen Bewußtseins der Mollathunterstützer leisteten. Demgegenüber blieben alle anderen Bereiche insgesamt gesehen weniger transparent, wurden weniger tief kritisch durchdrungen. Dafür scheint es ganz verschiedene Gründe zu geben.

Was die Zwangspsychiatrie betrifft, war nicht nur die veröffentlichte Dokumentenbasis wesentlich schmaler. Auch dem Bemühen, Mollaths eigener Stimme in seiner aktuellen Situation mehr Gehör zu verschaffen, standen verschiedene Hindernisse entgegen. Vielleicht hat es auch einfach an blogaffinen, schreibfreudigen Psychiatriefachleuten gefehlt.

Um die Aufdeckung der Banken- und Finanzhintergründe haben sich viele bemüht, doch das ist eine ganz andere Nummer. Diese „Fährte“  führt in den Kernbereich der Macht. Fast alle brisanten Dokumente liegen wohlverwahrt in Panzerschränken. Hohe Fachkompetenz, hoher Rechercheraufwand, hohe persönliche Einsatzbereitschaft/Risikobereitschaft sind erforderlich, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Ich finde es bezeichnend (und zu wenig reflektiert), daß sich die so offensiven Journalisten Kasperowitsch und Przybilla/Ritzer von dieser „heißen Kartoffel“ weitgehend fernhielten. Soweit ich sehe, haben am weitesten Anthes/Beres Schritte in diese Richtung getan. Etwas von den Dimensionen, um dies es dabei geht, ist erfreulicherweise vor kurzem von Rudolf Schmenger ausgesprochen worden.

Das zum Banken- und Finanzaspekt Gesagte gilt wohl in noch höherem Grade für den Politikaspekt. (Unter Politik verstehe ich hier die tatsächlich exekutierten Machtverhältnisse, nicht das Geschehen auf der repräsentativen Bühne.) Hier wurde gnadenlos gemauert. Die Aufdeckung der politischen Hintergründe des Skandals liegt im Dunklen (daß es sie gibt, steht für mich völlig außer Zweifel). Es sind noch kaum qualifizierte Fragen gestellt.

Die kritische Bearbeitung des Medienaspekts hat durchaus einen beträchtlichen Umfang eingenommen, wobei zu beachten ist, daß viele Medien, weil lange Zeit „auf Tauchstation“, wenig konkrete Angriffspunkte boten. Enormes wurde geleistet (Zeitaufwand), um Medien (etwa SPON, Lakotta) zu qualifizierterer Berichterstattung zu veranlassen. Diese Bemühungen laufen weiter. Bisher ist der Erfolg unbefriedigend. Medien mit vordergründig-drastisch manipulativer Tendenz (Beispiel NK, Lapp/Braun) wurden heftig attackiert. Mich würde nicht überraschen, wenn nun, nach Mollaths Freilassung der anstehende Kampf um Gerechtigkeit in weitaus höherem Maße ein Medienkampf wird.

9.

Der schöne Erfolg der Mollathunterstützer, den seine Freilassung darstellt, reizt mich (wider des Augenscheins) zu der paradoxen Feststellung, daß in gewissem Sinne die großen Erfolgsmomente Beispiele eines Demokratie-Super-GAUs  sind.

Beispiel 1: Die Verfügbarkeit des internen Revisionsberichts.

Ich wage nicht, mir auszumalen, welchen Weg die ganze Mollathbefreiungbewegung genommen hätte, hätte es nicht den fundamentalen Rückhalt durch diesen Bericht gegeben. 70% oder mehr aller Argumente pro Mollath erhielten durch den Bericht ihre unüberwindliche Durchschlagskraft. Die Berichtsveröffentlichung brachte Politik, Justiz, Zwangspsychiatrie strategisch in die Defensive. Dabei sind bis heute, worauf Schmenger (s.o.) hinweist, entscheidende Konsequenzen  aus dem Bericht nicht gezogen. Ein tolles Dokument, eine tolle Waffe in den Händen der demokratischen Opposition, die – – – VOM HIMMEL FIEL!!  Der Demokratiedeus ex machina! Nix da demokratisches Streben, Wissen Wollen. Nix da demokratische Souveränität! Ein unbekanntes Wesen hat die Demokraten munitioniert. Sicher ein Ober-Erz-Demokrat. Vielleicht aber auch Jemand mit eigenen Interessen? Wir wissen es nicht. (Wir sind ja so froh. Ich auch.) Wir sollten es dennoch wissen wollen.

Zumal es ja eigentlich die geebneten Wege der Demokratie gibt. Die Banken agieren nicht im luftleeren Raum. Es gibt verschiedene Kontrollorgane, Verwaltungsräte. Es gibt beamtete kontrollierende Staatsdiener, die dem Finanzminister unterstehen, seit 4.11.2011 also Herrn Söder.  Auch die Liste der Finanz-Staatssekretäre ist bekannt, seit 2008 ist dies Franz Josef Pschierer. Diese Herren hat niemand befragt

Die demokratischen Wege haben dem Rechtsstaat in diesem Fall nicht aufgeholfen. Die undemokratischen waren es.

Beispiel 2: Die Qualität der offensiven Verteidigung

Im Vordergrund Dr. Strate, der in offenkundig fruchtbarer Zusammenarbeit mit RAin Lorenz-Löblein und weiteren RA und Juristen, eine großartige (sage ich Laie), offensive und prinzipielle Verteidigungsstrategie verfolgte (und hoffentlich weiterverfolgt).  Von enormer basisdemokratischer Bedeutung war dabei, daß er sämtliche relevanten Schriftsätze ins Netz stellte. Hier also ein volles Ausschöpfen des demokratischen Weges? Jawohl! Große Freude, ob der Mittel, die der Rechtssaat zur Verfügung stellt und die jeder nutzen kann. Jeder?

Hier beginnt mein Problem. Was kostet dieser unglaubliche Aufwand? Wer kann das bezahlen? Mollath kann es nicht. Vielleicht verzichtet Strate in diesem Fall auf Honorar, vielleicht gibt es großzügige Spender. Jedenfalls ist es eine Sondersituation. Nicht tauglich für die Masse der Fälle. Man könnte schließen: Ja, im Einzelfall macht die Demokratie der Reichen Vieles möglich. Aber wehe Du bist arm, wehe Dein Fall ist unspektakulär, Massenware. Dann nützen Dir die demokratischen Wege gar nichts. Denn auf ihnen sind unüberwindliche Hürden aufgebaut. Sie verschwinden nur auf Zauberwort: „Pinke! Pinke!“

10.

Ein Widerspruch: Die Mollathunterstützerszene ist ein eminent politisches Ereignis. (Und dabei zukunftsgerichtet, wie ich hoffe.) Aber diese Szene wehrte sich mit Händen  und Füßen politisch zu agieren. Einverstanden, das war jetzt eine bös vereinfachende Behauptung. Aber:

Sind nicht tausend Seiten Juristentext verfaßt worden, und nicht einmal ist das Wort „Volkssouveränität“ aufgetaucht?

Ist nicht hundertmal, tausendmal in den Kommentaren gesagt worden, daß die bayerische Landtagswahl nun aber Gelegenheit bietet, all diese Mißstände von sowas aus der Welt zu schaffen. Es scheint auch unter den Mollathunterstützern nicht Wenige zu geben, die das glauben….

Und – vielleicht, weil der Mollathskandal vordergründig ein „Wessi-Ereignis“ ist – keiner hat sich erinnert, daß es eine politische 1989er-Volkserfahrung gibt. Stattdessen hat es paar unsägliche Versuche gegeben, dem Ganzen doch wenigstens einen kleinen Zipfel Stasi anzuhängen.

Am Ende hat sich Gustl Mollath bei der CSU bedankt. Er hat eben schwarzen Humor. Und dann hat er sich bei der FDP bedankt. Da war ich zu tumb, um die Ironie herauszufinden….

Aus verschiedenen Gründen kann ich an diesem Posting nicht so intensiv arbeiten, wie gewünscht. Auch tauchen neue Fragen auf und bleiben zunächst offen. Deshalb wird es wohl noch eine Fortsetzung geben.

Dieser Beitrag wurde unter Bewußtheit, Blödmaschine, bloggen, Demokratie, Faschismus alt neu, Krise, Machtmedien, Realkapitalismus, Realsozialismus, Widerstand abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

45 Antworten zu Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die demokratische Opposition II

  1. Pingback: Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die demokratische Opposition I | opablog

  2. 5jahrehartz4 schreibt:

    kranich05 teilt mit:
    Hier hat ein SEHR LANGER Kommentar gestanden. Obwohl er im Prinzip zum Thema gehörte, war er von der Art, die jede Diskussion sprengt. Es wurde eine Vielzahl weiterer Probleme angerissen. Es wurde auf eine Fülle von Begründungen verwiesen, die im Web zugänglich seien (sicher auch sind), die der Leser aber nicht mit normalen Aufwand bewältigen kann. Es wurde eine Menge zumindest aus meiner Sicht Zustimmenswertes formuliert, das ich mir aus der Textfülle hätte herausklauben können.
    Liebe Leute, so geht es einfach nicht.
    Ich bemühe mich, im opablog seit ungefähr zweieinhalb tausend Tagen die Welt zu verbessern.
    Wie ich dem Zusammenhang entnehme, macht Ihr das auf Eurer Website auch. Der Versuch, das im Schnelldurchlauf hier zu implementieren muß scheitern.

    Like

  3. D7 schreibt:

    @Opa Kranich u.a.
    Vor Ihrem Teil II las ich Dr. Schlötterers bayernjustizkritisches neues Buch „Wahn und
    Willkür“ (Heyne 2013), also das, was ein aktiver Frühunterstützer des Herrn Mollath dokumentiert. Schlötterer argumentiert als Jurist politisch. Das ist summa summarum eine andere Qualität als beständiges Klein-Klein mit ihrer gesellschaftswissenschaftlichen Begriffsarmut des Ich-weiss-auch-was in diesen „hochqualifizierten“ Wolff- und Müller-Blogs.
    Respekt vor Dr. Strate. Der nicht nur Akten frass. Sondern die dort oft verschartet auffindbaren Fakten unter bürgerlich-demokratischen Aspekten bewertete und, zunächst risikobehaftet, veröffentlichte.
    Respekt gebührt auch Ihnen als Blogbetreiber, ebenso Ihrem zeitweiligen Gastautor, der analytisch klar diesen volljuristisch-freistaatlichen Bayernsumpf früh als Regierungs- und Staatskriminalität erkannte und mit der Argumentation vom fingierten Brixner-Freispruch des 8. August 2006 anschloß http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/
    Ihre (hier und heute skizzierte) These vom unpolitischen Paradox des Politischen als Quellgrund nun erfolgter Mollathfreilassung mit der Beseitigung der „Rechtskraft des Urteils vom 8.8.2006“ http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anordnung-der-Wiederaufnahme-2013-08-06.pdf halte ich für bedenkenswert. Dass sie mit zwei, drei Ausnahmen die ganzdeutsche Juristenblogwelt nachhaltig überfordern dürfte;-) … sollte nicht Ihnen angelastet werden.

    Like

    • kranich05 schreibt:

      Danke für die freundlichen Worte (Und des zeitweiligen Gastautors, sowie seiner unverwechselbaren Diktion 😉 erinnere ich mich durchaus.)

      Like

      • Frieder Kohler schreibt:

        D7 denkt/schreibt messerscharf, alle Steinchen im opablog ergeben dieses mich faszinierende Bild von Lehrenden und Lernenden. Deshalb war und ist für mich auch das „beständige Klein-Klein mit ihrer gesellschaftswissenschaftlichen Begriffsarmut (?) des Ich-weiss-auch-was (?) in diesen “hochqualifizierten” Wolff- und Müller-Blogs unverzichtbar! Zu oft habe ich erlebt, „wenn einer in einer Sache ein wahrer Meister ist, ist er in einer anderen ein bloßer Stümper (frei nach Nietzsche und hoffentlich „stimmig“).

        Like

      • Susanne Stetter schreibt:

        Es ist nicht euer Los, Fliegenklatsche zu sein, heißt es bei Nietzsche.

        Like

      • Susanne Stetter schreibt:

        @Frieder Kohler: Ich habe damit nicht gesagt, Sie hätten Nietzsche ‚unstimmig‘ erfasst.

        Like

  4. Gerhard Krieg schreibt:

    Der Fall Molltah zeigt nur die Spitze des Eisberges in seiner übelsten Form und das die Politik sowie noch die Jusitz in der Lage sind aus Dummheit oder Aroganz, im schlimmsten Fall aus bandenmäßiger vorsätzlicher Kriminalität, der Wahrheit und damit dem Gesetz und der Verfassung zu folgen.

    Erst gestern haben zwei nahmhafte Anwälte ein Mandat zur Staats- und Amtshaftung abgelehnt, weil wie im Fall Mollath höchste Staats- und Justizbeamte, (StA und GenStA sowie der gesamte Landtag/2 Landesregierungen von vorsätzlicher Strafvereitelung im Amt wussten. Die Täter und um die es ging wurden fünf Jahre lang vor Strafverfolgung durch Vorgeannte mit unglaublichen Argumenten und Verdächtigungen – wie im NSU Fall – beschützt (schwerer Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sind nicht strafverfolgungswürdig). Die Täter wurden entgegen der Ansicht des Landes Brandenburg nach sieben langen Jahren in einem ausländischen Rechtsstaat von geforderten 85 Jahren Haft nun zu 20 bzw. 17, 12 und 10 Jahren Haft durch ein ordentliches Gericht verurteilt. Diese Täter hatten u.a. im Jahre 2000 einen großen Liga Fussballverein in Innsbruck völlig in die Pleite gerissen. Die Justiz und Politik hätte das ganze Desaster mit einem einzigen Schreiben im Jahre 2000 beenden können, aber sie hatten es lieber vorgezogen über fünf Jahre zu Lügen, wie bei Gustl Mollath.

    Like

    • Grundrechtefreund schreibt:

      Zur Staats- und Amtshaftung verweise ich mal auf die aktuelle Faktenlage, dass es nämlich nahezu unmöglich ist von Amtstätern, die seit dem 15.06.1943 keinen Amtsmissbrauch begehen können, weil dieser Straftatbestand nach dem Inkrafttretend es Bonner Grundgesetzes nicht wieder eingeführt wurde, Schadenersatz zu bekommen, denn auch der Art. 34 GG wurde bis heute nicht in eine entsprechendes Gesetz gekleidet. Der Versuch von 1981 ist damals mit der Begründung gescheitert, dass der Bund keine diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz habe. Und was nicht existiert, § 839 BGB ist hier ein nicht funktionierendes Relikt aus der Zeit vor dem Grundgesetz, kann auch nicht zu Erfolg führen. Da lacht dann des Amtstäterherz und wenn sie nicht gestorben sind, dann freuen sie sich auch weiterhin über eine gewisse Naivität des Souverän trotz dessen Machtanspruch gemäß Art. 20 Abs. 2 GG.

      Hinweis: Amtstäter sind Amtsträger, die sich nicht an die sie zwingend bindenden unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes und der jeweiligen Landesverfassung halten. Im BeamtStG heißt es dazu in § 35:

      „Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.

      Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.“

      Die meisten sehen im Satz 3: „Dies gilt nicht…“ keine besondere Verpflichtung, weil sie die Regeln des Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG einfach ignorieren und nach dem Motto handeln: „Recht ist, was nützt“.

      Like

  5. Wolfgang Stauch schreibt:

    Tolle Schlußfolgerungen! Kann ich in jedem Punkt nachvollziehen. Und fast hätte ich gesagt: So etwas gab es doch nur in der ehemaligen DDR… Rechtsstaat, das ich nicht lache, genau, wenn du die nötige Kohle hast oder die entsprechenden Beziehungen oder beides, dann kannst du dir einen Höhnes leisten, oder so…

    Like

    • tokchii schreibt:

      „Sich einen Höhnes leisten“ sollte zum Wort des Jahres 2013 werden. Ich werd’s demnächst überall posten, unter verschiedenen Namen, und es dann der Kommission vorschlagen 🙂

      Like

  6. Nobbse schreibt:

    In der Auflistung fehlt mir noch der „Fiskus“ als eigenständiges Gebilde. Gewiß, man kann ihn auch irgendwo in der Schnittmenge zwischen Justiz/Finanzsektor/Politik ansiedeln. Es besteht dann aber evtl. die Gefahr eines blinden Flecks, wenn man ihn nicht additiv nennt.

    Like

    • Grundrechtefreund schreibt:

      Die bundesdeutsche Finanzverwaltung spielt seit 64 Jahren eine ganz besondere Rolle. Das Steuerrecht wurde aus dem NS-Terorregime trotz einem no go in Gestalt des Bonner Grundgesetzes fortgesetzt. Noch heute steht als Ausfertigungsdatum über dem EStG: 16.10.1934. Das Produkt trägt im Reichsgesetzblatt die Unterschrift des Massenmörders Adolf Hitler.

      Finanzbeamte, die zugunsten des Staates Steuern, Gebühren und Abgaben beim einzelnen Bürger vorsätzlich überheben, gehen straffrei aus, wenn sie nicht in die private Tasche wirtschaften (rauben und plündern). § 353 Abs. 1 StGB macht es möglich und der fehlende Amtsmissbrauch. so hat es der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer am 15.01.1951 in Siegburg an der Bundesfinanzschule seinen treuen Dienern damals versprochen als er ihnen zurief, dass sie persönlich unantastbar seien.

      Der BGH hat es 1972 und das OLG Celle 1986 bestärkt, denn auch wegen Rechtsbeugung kann ein Finanzbeamter nicht verfolgt werden, weder im Veranlagungs- noch im Einspruchsverfahren, wenn er die Steuern bewusst falsch festsetzt. Das OLG Celle hat noch eins draufgesetzt und verkündet, dass der Finanzbeamte sich zwar an das Recht zu halten habe, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei. Damit wurde Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 3 GG pulverisiert.

      Das LG Stade hat dann 2011 noch für Recht erkannt, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.

      Rechtswidrig bedeutet im Lichte des Grundgesetzes immer gleichzeitig auch verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Grundrechteverletzung des Betroffenen dar.

      Hier sollte mal auch mit Blick auf den Fall des Herrn Mollath nachgedacht werden, wes Geistes Kind die Rechtsprechung zu sein scheint im Licht des Grundgesetzes und internationaler Konventionen.

      Like

  7. Euler Hartlieb schreibt:

    Schoener Text, Herr Kranich. Danke.
    Zum Finanzsektor folgender Link der gestern von Muschelschloss bei Wolff gepostet wurde und den ich (inkl der kurzen Diskussion) sehr ergiebig finde.
    Muschelschloss (@Muschelschloss) sagte am 12. August 2013 um 20:26 :
    “Volle Rehabilitierung von Gustl Mollath” im Kontext der Finanzkrise
    http://www.labournet.de/politik/wipo/finanzmaerkte/krise08/banken-krise08/volle-rehabilitierung-von-gustl-mollath-im-kontext-der-finanzkrise/

    Der Fall Mollath: Die letzte Bastion

    Like

  8. Dr. Weinberger schreibt:

    Epikritisch stellt opablog vom 13.8.13: zur publizistischen Bearbeitung des Mollath-Skandals fest: „Die verschiedenen Aspekte (des Skandals) wurden durchaus nicht in gleicher Qualität bearbeitet. Der Justizskandal stand im Vordergrund, war umfangreich dokumentiert und damit der öffentlichen Beurteilung zugänglich. Und er lieferte zudem seit Ende 2012 regelmäßig Neuigkeiten. So konnte auch die Justizkritik detailliert, kontinuierlich und bei aller Gründlichkeit frisch und polemisch sein. Was die Zwangspsychiatrie betrifft, war nicht nur die veröffentlichte Dokumentenbasis wesentlich schmaler. Auch dem Bemühen, Mollaths eigener Stimme in seiner aktuellen Situation mehr Gehör zu verschaffen, standen verschiedene Hindernisse entgegen. Vielleicht hat es auch einfach an blogaffinen, schreibfreudigen Psychiatriefachleuten gefehlt.“

    Jedoch fehlte auch in diesem Blog juristischen Schwerpunkts über die Monate hinweg jedes Interesse für die Psychiatrie, jeder Anflug etwa eines Bezugs etwa auf die umfänglichen psychiatrischen Publikationen der GEP zur Sache (s. http://www.psychiatrie-und-ethik.de), beginnend mit der die Mollath-Kampagne mitbegründenden Begutachtung vom April 2011. Ähnlich verzeichnend hier die Ausführungen der OSTA a.D. G. Wolff, die im 9. Abschnitt ihres ebenfalls juristisch gewichteten Blogs fälschlich die Qualität psychiatrischer Gutachten von klangvollen Titeln etc. ableitete. Besagte Bemerkung von Opablog leugnet nicht nur Realität. Sie diffamiert auch die Bemühungen derer, die hierzulande die psychiatrische Kritik anführen.

    Dr. med. Friedrich Weinberger

    Like

    • kranich05 schreibt:

      Sehr geehrter Herr Dr. Weinberger,
      ich bin (fast hätte ich gesagt „gottlob“) aus dem Alter heraus, in dem ich, sobald mich jemand von der Palme herunter kritisiert, meinerseits zuerst mal auf die Palme klettere.
      Deshalb bin ich zuerst wieder einmal Ihrem mir wohlbekannten Link gefolgt und habe wieder festgestellt, daß dort so Vieles zu finden ist, was ich nicht gelesen habe und unbedingt lesen möchte und wohl nicht schaffen werde zu lesen. Doch mit der letzten Wendung möchte ich Sie nicht abspeisen, sondern in allem Ernst bestätigen, daß gesellschaftliche Probleme der Zwangspsychiatrie im Blog bisher zwar eine bedeutende aber doch eine zu geringe Rolle gespielt haben und daß ich (aus verschiedenen Gründen) gerade bemüht bin, dies zu ändern. Wenn Sie sich als „blogaffiner Psychiatriefachmann und -kritiker“, wenn diese Titulierung erlaubt ist, daran aktiv beteiligen, bin ich sehr erfreut, und mein Blog steht Ihnen offen.
      Dabei könnte helfend sein, daß dieses Blog keines „juristischen Schwerpunkts“ ist, auch wenn das bei flüchtiger Kenntnisnahme so erscheinen mag.
      Vom Fuße der Palme informiere ich Sie außerdem, daß es all die Monate hindurch in diesem Blog bedeutendes Interesse für Psychiatrie und Kritik der Psychiatrie gab. Wenn Sie im Blog nach „Psychiatrie“ googlen kommen Sie auf dutzende Fundstellen, desgleichen bei „Zwangspsychiatrie“. Auch „Kröber“ ist (allzu?) oft vertreten. Ich spreche bei alldem nicht von zufälligen Fundstellen vereinsamter Worte, sondern von Beiträgen, die sich einigermaßen dezidiert mit den genannten Themen auseinandersetzten. „Weinberger“ ist freilich nur 3x zu finden, doch immerhin auch mit langer zustimmender Textübernahme.
      Daß Sie am Ende Ihres Kommentars die Vokabeln „Realitätsleugnung“ und „Diffamierung“ auf mein Blog anwenden, erwähne ich im Kontext dieser Erwiderung nur, damit Sie wissen, daß ich sie gelesen habe.

      Mit ganz freundlichen Grüßen
      Dr. Klaus-Peter Kurch

      Like

    • Susanne Stetter schreibt:

      @Dr.Weinberger: Es ist doch nicht entscheidend, was eine Lakotta so alles rumposaunt, wenn der Tag lang ist. opablog ist erst dabei, zu begreifen, dass es eine Frage von Wissenschaftlichkeit ist, aus Psychiatrieschulenmeinungen, den dicken Wälzern, die nicht mal den juristischen Rang von DIN-Normen wie in der Technik erreicht haben und ständigen Wortneuschöpfungen für ein und dasselbe, es so darzulegen, wie Sie es im Fall MOLLATH getan haben. Erst mit der Gesetzesbegründung zum Therapieunterbringungsgesetz und der vor einigen Wochen ergangenen BVerfGE ist nun die ICD-10 das, was die DIN-Normen in der Technik sind.

      Like

      • Grundrechtefreund schreibt:

        @ Susanne Stetter

        Sie sind auf dem richtigen Weg, nur ist es die Psychiatrie nicht alleine, die keine Wissenschaft ist, sondern die Rechtswissenschaft ist ebenfalls keine, auch wenn sie sich so nennt. Wissenschaft muss überprüfbar sein, doch das ist sie nur, wenn die Regeln für alle Beteiligten dieselben sind. Was sich hinter Rechtswissenschaft verbirgt ist blanke Willkür. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit 64 Jahren eine Verfassung, die bis auf wenige Details nahezu perfekt ausgestaltet worden ist. Doch was in 64 Jahren Juristen daraus gemacht haben, das spottet eben auch im Bezug auf den Fall Mollath, der überhaupt kein Einzelfall ist, jeder Beschreibung.

        Polemisch kommt man jedoch hier nicht weiter, denn darauf haben sich die Täter, die es nicht nur so weitertreiben wollen, sondern es in absehbarer Zeit völlig aushebeln wollen, das Bonner Grundgesetz, bereits vor der Konstruktion des Grundgesetzes verständigt. Bereits 1941 schrieb der Nazi-Jurist, NSDAP-Mitglied, SS-Rottenführer, Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und für das Erwirken von mindestens 5 Todesurteilen zuständige und spätere persönl. Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler, Leiter des Verfassungsreferates und jahrzehntelanger Richter am BGH und BVerfGG in Personalunion Dr. Willi Geiger in seiner Promotion „Die Rechtsstellung des Schriftleiter“, das er dem Glauben widersprach, dass die Grundrechte und Menschenrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Außerdem schrieb er, dass von einem verantwortungsvollen Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werden könne, dass er die Wahrheit verfälscht aber dass er sie totschweigen müsse.

        Unser heutiges Erleben des Staates (Gesetzgeber, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung) hat immer noch seine Wurzeln im NS-Terrorregime, denn bis heute wird sich den zwingenden Rechtsbefehlen des Bonner GG dererseits verweigert ohne dass dieses für die Täter Konsequenzen hat.

        Die Psychiatrie ist ein willfährige Instrument, um sich klammheimlich von Menschen zu Lebzeiten zu trennen, die als störend empfunden werden, denn es gilt, Recht ist, was nützt und nicht das kodifizierte Recht gilt, das übrigens bis heute nur in wenigen Bereichen jemals dem Bonner Grundgesetz angepasst bzw. wirklich unterworfen worden ist.

        § 359 StPO stammt aus der Feder der Kaiserjuristen aus dem Jahr 1877. Wer hier behauptet, dass das eine gute Vorschrift ist und einer Änderung nicht bedürfe, so wurde vor laufender Fernsehkamera bereits argumentiert, der muss sich fragen lassen, was für ihn die Rechtsbefehle des Bonner GG einschließlich der unverletzlichen Grundrechte bedeutet, oder?

        Die Bevölkerung weiß nichts über den Inhalt und die Wirkweise des Grundgesetzes, es sollte immer nur ein Provisorium sein, haben die Täter ins Volk geblasen. Und ein Provisorium bleibt in der Regel unbeachtet, oder?

        Hier ein Auszug aus einer Grundrechtefibel für Schüler ab 8 Jahre:

        “Das Grundgesetz ist das starke und sichere Fundament unserer Demokratie. Grundlage unserer Verfassung sind die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte.

        Wir in Deutschland haben mit den “Grundrechten” tatsächlich einen Schatz, um den uns viele andere Länder der Erde beneiden. Sie geben uns den Rahmen für ein friedliches Zusammenleben. Sie funktionieren natürlich nur, wenn sich möglichst alle an die Rechte und Pflichten halten. Dazu muss man sie kennen und anerkennen.”

        Es mangelt am Wissen um die Details sowie um die fehlende Bereitschaft, die Grundrechte als unverletzliches unmittelbar geltendes Recht eines jeden einzelnen gegenüber dem Staat (nicht wie immer gemeint wird: Bürger – Bürger) anzuerkennen. Wenn der Amtsträger die unverletzlichen Grundrechte nicht beachtet oder sie sogar verletzt erwachsen dem Grundrechtsträger aus diesem verfassungswidrigen Verhalten des Amtsträgers gegen diesen Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen. Da das aber der Bürger nie wirklich verinnerlicht hat, kommt er damit auch nicht zurecht. Den Amtsträgern wird indessen begebracht, dass z.B. Gewohnheitsrecht ranghöher sei als die Rechtsbefehle des Grundgesetzes und die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz nicht wirklich Ernst zu nehmen wäre.

        Das alles ist nur eine von vielen, vielen Facetten, die seit 64 Jahren für ein bewusstes und gewolltes Chaos sorgen und den einzelnen Bürger regelrecht rechtlos stellen helfen. So lange Anwälte sich denn auch einem verfassungswidrigen Kammerzwang unterwerfen, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 9 GG sowie Art. 12 GG lassen einen solchen solche seit 64 Jahren gar nicht zu, so lange werden solche Figuren nur das nötigste für ihre Mandanten tun und nicht das, was dem Wortlaut und Wortsinn des Grundgesetzes nach zu tun ist seit 64 Jahren.

        Nelson Mandela hat es auf den Punkt gebracht: „Wer andere befreien, will muss selbst frei sein.“

        So sollten wir uns alle befreien von den grundgesetzwidrigen Zwängen, die hier seit 64 Jahren verfassungswidrig immer noch herrschen.

        Es kann nicht sein, dass Psychiater Fakten, die sie nicht kennen aber von dem Probanden schlüssig vorgetragen werden, als Wahn z.b. testiert werden. Und wie gering der Horizont des einzelnen Menschen oftmals ist, muss nicht näher erläutert werden, denn das kann jeder selbst bei sich testen wenn er dieses will. Denn Wissen hat nicht nur etwas mit Intelligenz zu tun aber ganz ohne geht es auch nicht.

        Like

      • Dian schreibt:

        Grundrechtefreund schrieb 15.08.13 06:32 u.a.:
        „Doch was in 64 Jahren Juristen daraus [ gemeint aus dem GG ] gemacht haben, das spottet eben auch im Bezug auf den Fall Mollath, der überhaupt kein Einzelfall ist, jeder Beschreibung.“ Nüchtern betrachtet, sind es nicht Richter, Staats- und Rechtsanwälte, „die“ Juristen, die das Grund- und alle weiteren Gesetze änderten bzw. schufen, sondern die bundesrepublikanischen Parlamente, zu vorderst der Bundestag. In diesen sitzen wahrscheinlich nicht zufällig überproportional viele Juristen. Dennoch ist diesen nur insoweit ein explizites Verschulden an GG-widrigen Gesetzen anzulasten, als sie als Fachleute diese in ihrer Tragweite und etwaigen Widrigkeit besser verstehen müssten und also die schärfsten Kritiker dessen sein sollten. Ja, solche gibt es und nein, die Mehrheit auch dieser Fachleute beugt sich dennoch in ihrer Meinungsäußerung und im Votum dem Fraktions- oder anderen Zwängen, so auch einer Staatsräson.

        Weniger nüchtern betrachtet sind es vor allem die Regierungen, die das Recht, die Gesetzesanwendung beugen; man denke z. B. an die nicht wenigen Verfassungsbeschwerden über z. B. Gesetzesnovellierungen, bei denen sie – so auch die Bundesregierung – Zurechtweisungen einstecken mussten, die diese dann nicht selten auch noch polemisch als „Bestätigung“ „verkaufen“, um dann das Problem tatenlos „auszusitzen“, denn sie sitzen am „längeren Hebel“ – der Macht.

        Wenn nun von der anderen Seite, einem Mitglied des sich Gesetze schaffenden Volkes die Anwendung dessen, eines oder mehrerer Paragraphen per Klage oder Verteidigung eingefordert wird, dann steht dieser Mensch vor der schweren Aufgabe, ein Gericht von der Richtigkeit, nicht nur der Anwendbarkeit sondern sogar der Unabdingbarkeit dessen zu überzeugen. Ohne Rechtsbeistand, einem wohl gesonnenen Juristen dürfte ihn dies überfordern. Zwar wurden diese Gesetze von mutmaßlich durchschnittlich gebildeten Parlamentariern „beschlossen“, aber deren – wenigstens argumentative – Durchsetzung bedarf schon eines verständigeren Verfechters. Diesem steht, wenn nicht der Staatsanwalt dann ein Vertreter der Gegenseite gegenüber. Wenn es nicht um Peanuts geht, ist es ein „streitender“ Kreis von mittlerweile wenigstens drei Juristen.

        Aber egal, wer die besseren Argumente hat, urteilen wird das Gericht, wahrscheinlich der Vorsitzende der Richter, denn er muss auch die Urteilsbegründung liefern. Und diese kann er in jedwede Richtung ausfallen lassen – entsprechend dem Votum aller Richter. Und genau dafür gibt es Gesetze, die konkurieren, sich widersprechen, ins Leere laufen, oder auch mal GG-widrig sind oder zumindest dem Gericht scheinen. Denn spätestens dann greift das viel höhere als das gesetzliche Recht, das Richterrecht. Entweder irgendein (bekanntes) Richterkollegium hat einen Präzedenzfall „geschaffen“ oder aber dies wird jetzt ein solcher. Dann sind die „Argumente“ der streitenden Parteien vielleicht hilfreich.

        Und wer hat die besseren? Falsche Frage. Wer hat die hilfreicheren, die, die das Votum des Gerichts stützenden? Der Wahrscheinlichkeit nach derjenige, der mehr vorträgt. Vortragen, suchen, ermitteln, – arbeiten – tut derjenige besser, der …

        Und aus allem ist abzuleiten, dass es demokratisch verbrämte Klassenjustiz ist – über Gerechtigkeit würde sich auch keiner mehr aufregen.

        Like

      • Susanne Stetter schreibt:

        Echte Wissenschaft begibt sich in unbekannte Gefilde. Wissenschaftlichkeit ist m.E. fundiert-begründete Darlegung eines Sachverhaltes. Weil es eben kein evidenzbasiertes Wissen höchster Evidenzstufe gibt und auch die Anwendung des ICD-10 „Geschmacksache“ ist/war, mussten Sie sich des chronologisch-historisch-überprüfbaren Weges bedienen, den die PSYCHIATRIE (die verschiedenen Strömungen) innerhalb der letzten Jahre genommen hat.

        Psychiatrie wie die Juristerei sind Gebiete, die auf Konventionen basieren. An Konventionen halten sich schwarze Schafe nicht, und zwar die schwarzen Schafe in Anführungszeichen, nicht die schwarzen Schafe, die man schwarz angemalt hat. (Zum Schwarzanmalen von Nagern gibt es einen beschaulichen Fall in den echten Wissenschaften, nur so nebenbei.)

        Ich meine aber auch, dass Sie (‚keine Persönlichkeitsveränderung, da in den Sacharow-Fallen sich ergeben‘) nicht verwechseln dürfen, mit dem Kernsatz des BVerfG ‚der Kern der Persönlichkeit ist für “ von außen“ tabu‘. (Das zur Täter-hinter-dem-Täter-Anzeige gegen die (weil gefährlich-unfertig) Gesetzeslancierung.)

        Like

  9. Grundrechtefreund schreibt:

    Im ganzen Konzert des in keiner Weise außergewöhnlichen Falles, der „modus operandi“ findet seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland statt, die sich zu jedem Anlass und selbst ohne einen solchen nach außen hin immer und überall gerne als den die Grundrechte und Menschenrechte besonders schützenden Rechtsstaat darstellt, übrigens auf dem Boden des Grundgesetzes, das wird dann ausdrücklich auch immer betont.

    64 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes darf behauptet werden, dass die Mehrzahl der bundesdeutschen Bevölkerung en Inhalt des Grundgesetzes gar nicht kennt und wenn nach den Grundrechten gefragt wird, bleibt es bei der Meinungsfreiheit und die ist einfachgesetzlich einschränkbar.

    Die drei Gewalten haben den absoluten Vorteil bei heute, dass es nicht von Erfolg gekrönt ist, dass die Bevölkerung sich kundig gemacht hat über das im Grundgesetz seine unverbrüchlichen Regeln angelegt habende bundesdeutsche Staatswesen.

    Aus diesem Grund wurde denn auch jetzt gehandelt, wie man gehandelt hat und wieder wurde die Öffentlichkeit nicht mit der Wahrheit konfrontiert, denn die ist in Wirklichkeit fatal.

    Die im StGB verankerten §§ 20 und 21 sowie 63ff eröffnen am Bonner Grundgesetz vorbei mit den §§ 359ff der StPO einen Strauß von verfassungswidrigen Möglichkeiten der bundesdeutschen auf das Bonner Grundgesetz zwar vereidigten Justiz, die, wenn man sie untersucht, den Grundrechtsträger zum Menschen minderen Rechts degradieren und ihm jederzeit den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten können. Beide Rechtsfiguren stammen aus dem Reichsgericht des NS-Terrorregimes der Jahre 33 bis 45 und haben damals dazu gedient, diejenigen auch „fertig machen zu können“, die nicht mit den Rassegesetzen direkt vernichtet werden konnten.

    Die StPO und das StGB wurden übrigens bis heute nicht wirklich den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes unterworfen, so dass der § 359 StPO denn auch heute noch im Wortlaut bis auf Ziff. 6 dem Wortlaut aus dem Jahr 1877 entspricht. Damals gab es aber keine Grundrechte, die unverletzlich waren und die drei Gewalten als unmittelbar geltendes Recht gebunden haben ( seit dem 23.05.1949 in Art. 1 Abs. 3 GG ).

    Im Wiederaufnahmeantrag der StA steht denn auch zu lesen, dass ein Verfassungsverstoß kein Wiederaufnahmegrund ist. Da kann man doch auf seine unverletzlichen Grundrechte, die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen bilden, glattweg verzichten.

    Bis heute besteht die klammheimlich Möglichkeit denn auch, dass unliebsame Personen gemäß § 20 StGB freigesprochen werden und dann gemäß § 63 StGB in der Psychiatrei verchwinden und zwar auf nimmer wiedersehen, denn freigesprochene Menschen können keinen Wiederaufnahmeantrag stellen wenn es zu ihren Gunsten geschehen soll.

    Hier findet § 67 d Abs. 6 StGB ausschließlich Anwendung und wer da über das Schicksal bestimmt sind ebenso konditioniert wie die, die dafür Sorge getragen haben, dass die §§ 20 und 63 StGB Anwendung gefunden haben. Hier schließt sich dann der Kreis.

    Verfassungsrechtlich unhaltbar aber wer reklamiert schon mit den Vorschriften des Bonner Grundgesetzes?

    Die Verhältnismäßigkeit setzt übrigens immer die Rechtmäßigkeit vorher voraus. So dass auch § 62 StGB kein geeignetes Mittel für eine Rehabilitation ist, leider.

    Deshalb möge sich jeder Interessierte mit dem folgenden Link befassen:

    http://grundrechtepartei.de/Aktion:Beschwerden_zum_Wiederaufnahmeverfahren_in_der_Causa_Mollath

    Like

    • Susanne Stetter schreibt:

      Grundrechtefreund kann ich keinen nennen, der nicht unterscheiden kann zwischen Rahmenbedingungen eines Staates (die Mindestanforderungen, wenn Sie so wollen) und Spezialgesetze für spezielle regelungsbedürftige Entfaltungsgebiete menschlichen Lebens in einer Umwelt, die weder vergiftet noch vernichtet werden darf.

      Bitte, wenn Sie nicht wissen, was es bedeutet, ein Urteil in Händen zu haben, in dem Ihnen Maßregeln oder Zuchtmittel auferlegt werden, wie könnte ich Sie ernstnehmen können? Aus den Kinderschuhen sind Sie doch entwachsen, jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass Viertklässler nicht begreifen könnten, dass wo Urteil darauf steht, auch Urteil drin ist.

      Ihre Richtung ist die: Sie wollen, dass entgegen dem OLG Nürnberg keine Wiederaufnahme des Falls MOLLATH statthaft sein können darf. Sie begründen dies mit einer Expertise bezeichnete Beschwerde, ja an wen eigentlich?

      Für Sie zum Mitschreiben: Wenn Sie unter Maßregelung FÜHRERSCHEINENTZUG verurteilt sind, dann bietet Ihnen unser Recht die Möglichkeit zum Neuerwerb Ihrer ehemals vorhandenen Fahrerlaubnis. Mollath ist es nun möglich seine ehemals inne gehabte Freiheit eines freien Bürgers in einen demokratisch-freiheitlichen Bundesstaat wiederzuerlangen. Er kann jetzt das Fehlurteil (es ist bereits aufgehoben) auf die Fehler überprüfen lassen, die zu diesem Fehlurteil geführt haben und hat sogar die Chance zur existentiellen Rufrehabilitierung. Was muss in Ihrem Kopf vorgehen, einen anderen Menschen an der Gurgel packen zu wollen?

      Like

      • kranich05 schreibt:

        Grundrechtefreund wird ja sicherlich antworten. Ich hoffe nicht im bösen Ton. Mein laienhafter Verstand läßt mich fragen, ob hier ein komplettes Mißverstehen vorliegt.

        Like

      • Susanne Stetter schreibt:

        Es ist kein Mißverständnis. Weil es angeblich ein FREISPRUCH + KEIN URTEIL sei, könne unter MERKEL mit SEEHOFER (der völlig gesetzgeberischen BALLABALLA-TRUPPE insgesamt, somit auch noch dem Bundesrat) Deutschland nie aus der juristischen NAZI-DIKTATUR befreit werden.

        Like

      • Grundrechtefreund schreibt:

        Ich empfehle ausdrücklich sich mit dem Inhalt des Grundgesetzes, den darin unverbrüchlich verankerten Rechtsbefehlen sowie der Normenhierarchie zu befassen. Sodann empfehle ich, sich mit der Herkunft der in Rede stehenden Gesetzesvorschriften zu befassen und dieses wieder im Licht des Grundgesetzes, den darin verankerten Rechtsbefehlen und der Normenhierarchie und sodann im Lichte des Jahres 2013 zurück zu blicken auf das Jahr 1949. Seit dieser Zeit hat der Gesetzgeber es vorsätzlich versäumt, die aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes stammenden Gesetze und Verordnungen grundgesetzkonform zu erlassen. Diese Erkenntnis möge erlangt werden. Da helfen hier und anderswo auch keine wie auch immer gearteten Anwürfe.

        Und schließlich empfehle ich die Beschwerde sowie die Expertise aufmerksam zu studieren und sich dann die Frage zu stellen, ob es nicht endlich besser ist den einfachen Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als Souverän zur Ordnung zu rufen, denn gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht seit 64 Jahren de facto alle Macht vom Volke aus.

        Alle übrigen Anwürfe sind der Sache in keiner Weise dienlich und daher wird von mir dazu auch keine Stellung genommen. Wer sich mit der Materie befasst, versteht und kommt nicht auf eine solche Art und Weise daher.

        Gustav Heinemann, Bundespräsident 1970 in der Bundesrepublik Deutschland, gab im Nov. 1970 zum Bonner GG folgendes zum Besten:

        »Die halb ernsthaft, halb scherzhaft gemeinte Aussage eines Politikers, er könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, ist ein geflügeltes Wort geworden. Leider steht diese Äußerung vor dem Hintergrund der bedauernswerten Tatsache, dass unser Grundgesetz von nur wenigen gelesen und nur von so genannten Fachleuten gründlich studiert wird. Um hier einen Wandel zu schaffen, hat die Bundeszentrale für politische Bildung diese Textausgabe des Grundgesetzes herausgegeben. Sie geht davon aus, dass das wachsende politische Interesse, vor allem bei der Jugend, die Beschäftigung mit unserer Verfassung nahe legt. Ich begrüße diese Absicht, denn sie erscheint geeignet, das Vorurteil zu beseitigen, das Lesen von Rechtsbestimmungen sei eine langweilige und wenig hilfreiche Angelegenheit. Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.«

        Im Übrigen bleibt ein Freispruch ein Freispruch und ist keine Verurteilung, egal wie man es dreht und wendet, das ist ja das Dilemma, das sich im § 20 StGB und der Unterbringung gemäß § 63 StGB verbirgt. Hier kommt der Betroffene, der kein Verurteilter ist, das wäre er nur wenn gemäß § 21 StGB eine Strafe ausgesprochen worden wäre, nur über § 62 und 67d StGB aus der Nummer wieder raus. Also ohne wohlwollende Gutachter und wohlwollende Richter geht da nichts, weil es an den grundgesetzkonformen Vorschriften mangelt.

        Leider ist das so, weil sich die Bevölkerung bis heute nicht wirklich kümmert und wenn sie sich kümmert, dann möchte sie glauben, anstatt wirklich wissen. Doch mit glauben und meinen ist hier nichts zu bestellen. Die Vorschriften müssen angepasst oder völlig neu entwickelt werden und zwar im Lichte des Grundgesetzes.

        Like

      • Susanne Stetter schreibt:

        z. B.
        URTEIL (juristischer Begriff) steht über dem TENOR in eben diesen Lettern; es ist keine Beurteilung irgendeines Sachverhalts durch irgendeine beliebige Person.

        Über die Verurteilung zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe berichtet möglicherweise die Tageszeitung.

        (Bleibt nur zu hoffen, dass Grundrechtefreunds Theorie mit ihm begraben werden wird. Grundrechtefreund stört durch unlauteren Griff in die Mottenkiste des längst Überwundenen. Ich habe Max Planck vor Augen in seiner Wahrnehmung der Theorienerfinder mit der Einsichtsunfähigkeit zur Anpassung der Theorie anhand offensichtlicher Fakten.)

        Nur an die Leser, Prof. Henning Ernst Müllers Worte stehen anders auf beck-blog als ein Zitat den Anschein erwecken muss (durch sinnentstellende Kürzung).

        Like

  10. kranich05 schreibt:

    Kommentar von Wolfgang Jensen auf Faszination Mensch http://faszinationmensch.com/2013/06/20/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/#comment-25977

    Gustl Mollath ist freigelassen worden, die Menschen, die sich mit dem “Fall” beschäftigen ahnten frühzeitig, dass das einerseits Primärziel, andererseits ein erster kleiner Schritt sein würde: Im Hintegrund war ja schemenhaft-konkreter werdend der Moloch des Systematischen aufgetaucht.
    Klaus-Peter Kurch benennt fünf “Facetten des Skandals:
    “Justiz, Zwangspsychiatrie, Banken- und Finanzsektor, Politik, Medien.”
    Meine Beschreibung lautete:
    Staat (mit den Organen Steuerung, Kontrolle – z.B. durch die Justiz,
    Wirtschaft (Produktion zum Schaden von Heimat-Umwelt und Profitmaximierung zu Lasten der Arbeits- und Produktqualität.)
    Finanzen (als das Kernwesen von Ausbeutung, Erpressung, Willkür – eine Schreckensherrschaft?)
    Kirche (sektiererisch vereinigte Organisation, um den Menschen/das Volk gefügig zu machen)
    Aber es geht (mir) hier weniger um das Organisatorische, eher um das Menschliche der Menschen, das/die in diesen Breichen dominierend seine/ihre Wirkkräfte entfaltet/en.
    Spannend für mich diese Bemerkung von Klaus-Peter Kurch:
    „Was die Zwangspsychiatrie betrifft, war nicht nur die veröffentlichte Dokumentenbasis wesentlich schmaler. Auch dem Bemühen, Mollaths eigener Stimme in seiner aktuellen Situation mehr Gehör zu verschaffen, standen verschiedene Hindernisse entgegen. Vielleicht hat es auch einfach an blogaffinen, schreibfreudigen Psychiatriefachleuten gefehlt.“
    Wer Psychiatrie-Fachleute sucht, wird sie wohl eher weniger im Kreise derer finden, die sich dank einer – für mich sehr fragwürdigen Ausbildung – für solche halten. So wie es eine Zeit brauchte, um aus der Scheiben-Erde eine Kugel zu „machen“, wird es auch eine Zeit brauchen, um die verfestigte Lehr-MEINUNG über die Psyche/das Leben auf ein „gesundes“ Fundament zu stellen.
    Im Gegensatz zu Klaus-Peter Kurch sehe ich das psychiatrische Problem als sekundär. Für mich gibt es eine psychologische Ebene – des Handelns ALLER Beteiligten, und insofern muss es auch eine psychologische Betrachtung geben. Die, wenn ich das bemerken darf, wir hier bereits in ansehnlicher Tiefe (hin zu Ursachen und Breite (die gesellschaften Bereiche umfassend) leisteten.
    Was wir – nicht nur für den Fall Mollath – brauchen, kann nach meiner Auffassung nur in einer Analyse der Geschichts-Dynamik wurzeln, die das Gewordene weiter betrachtet, als bis zum Tellerrand, also so, dass die hohe Wahrscheinlichkeit, dass unsere Kinder in absehbarer Zeit verelendet sind, geringer wird. Es handelt sich dabei um den „Gesunden Menschenverstand“. Der einen Ethos nicht nur formulieren, sondern ihn auch umsetzen KANN– und es TUT.
    Ich glaube, dieser Gesunde Menschenverstand ist im Ansatz bereits vorhanden. Weil das Gefühl, das ihn formulieren kann, bereits entstanden ist. Was ihn an seinem Auftreten hindert, scheint mir klar: Die Angst vor der Gewalt des herrschenden Geistes, die Angst vor seinen subtilen und brachialen Instrumentatrien, die Angst vor einem unmöglich zu besteigen scheinenden Berg, und schließlich die Angst vor fehlender Solidarität.
    Angst. Mit ihr hätten wir ein Kernproblem benannt, und mit ihr sind wir zurück auf der Ebene, die verantwortlich ist für alle gesellschaftlichen Probleme – und auf der die Lösung der Probleme, genauer gesagt, die Auflösung der Ursachen für das Elend von Mensch, Gesellschaft und Natur als Heimat entstehen muss.
    Gruß in die Runde (wird die immer runder?).
    Wolfgang

    Like

  11. Max Kuckucksvater schreibt:

    Der Fall Mollath bedarf vieler, die sich mit ihm beschäftigen, gestern wie heute und auch morgen noch. Denn eines ist klar: Ohne diese öffentliche Aufmerksamkeit wäre Mollath immer noch in der Psychatrie. Opa, bitte weiter so!

    Like

  12. Susanne Stetter schreibt:

    „Die Qualität der offensiven Verteidigung

    Im Vordergrund Dr. Strate, der in offenkundig fruchtbarer Zusammenarbeit mit RAin Lorenz-Löblein und weiteren RA und Juristen, eine großartige (sage ich Laie), offensive und prinzipielle Verteidigungsstrategie verfolgte (und hoffentlich weiterverfolgt). Von enormer basisdemokratischer Bedeutung war dabei, daß er sämtliche relevanten Schriftsätze ins Netz stellte. Hier also ein volles Ausschöpfen des demokratischen Weges? Jawohl! Große Freude, ob der Mittel, die der Rechtssaat zur Verfügung stellt und die jeder nutzen kann. Jeder?“

    So funktioniert (basis-)demokratisches Handeln, durch Transparenz. (Ich unterstütze niemanden, der mir nicht auch die Karten auf den Tisch legt. Mag es mein eigenes Prinzip sein, von Schaden war es mir nie. Sicher manches könnte man unterstützen. Aber soll man den inflationären Petitionen-Spam wirklich unterstützen, wenn eben keine Original-Dokumente einsehbar sind?

    Eine „Grundrechtepartei“, welch außenpolitische Ziele und Wirkungen mag so was haben, das gegen jedes Rechtsempfinden (Menschenrechtskonvention) MOLLATH ein faires Verfahren geradezu mit Druck/Zwang/Textvergewaltigung verbieten lassen möchte.

    Like

    • Grundrechtefreund schreibt:

      @ Susanne Stetter

      Sie gestatten mir einzig noch die Feststellung, dass Sie irgendeinem Phantom hinterlaufen, das entbindet Sie jedoch nicht, sich entsprechend in den anwendbaren Vorschriften kundig zu machen. Die heißen, Bonner Grundgesetz sowie die mit dem Grundgesetz konform gehen müssenden Gesetze und Verordnungen. Auch irgendwelche Konventionen können erst dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie aufgrund von Transformationsgesetzen Bundesrecht geworden sind. So sind die Regeln in dieser Bundesrepublik Deutschland. Dass immer noch heute vieles auf Naziunrecht basiert, ist schlimm genug und muss endlich vollständig beseitigt werden. Nichtsdestotrotz kann nicht gebeugtes Recht von damals mit weiteren Rechtsbeugungen geheilt werden. Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, indem man es anwendet.

      Like

  13. Grundrechtefreund schreibt:

    @ Dian

    Zitat: „Aber egal, wer die besseren Argumente hat, urteilen wird das Gericht, wahrscheinlich der Vorsitzende der Richter, denn er muss auch die Urteilsbegründung liefern. Und diese kann er in jedwede Richtung ausfallen lassen – entsprechend dem Votum aller Richter. Und genau dafür gibt es Gesetze, die konkurieren, sich widersprechen, ins Leere laufen, oder auch mal GG-widrig sind oder zumindest dem Gericht scheinen. Denn spätestens dann greift das viel höhere als das gesetzliche Recht, das Richterrecht.“

    Darauf sei erwidert, dass es kein höheres Richterrecht zu geben hat im Lichte des Bonner Grundgesetz, denn auch die Richter sind a) dem Gesetz unterworfen und b) unverbrüchlich an Gesetz und Recht sowie die unverletzlichen Grundrechte als sie bindendes unmittelbar geltendes Recht gebunden.

    Für alle die es gerne ausführlich nachlesen möchten, hier der Link zur Expertise „überpositives Richterrecht“:

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:%C3%9Cberpositives_Richterrecht

    Übrigens sollten sich mal alle fragen, warum es eigentlich bis heute nicht das vom parlamentarischen Rat beschlossene und von den Alliierten mit Genehmigungsschreiben vom 12.05.1949 damit „bestellte“ „oberste Bundesgericht“ gibt, stattdessen 1968 klammheimlich entgegen der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG alle grundgesetzlichen Vorschriften zum „obersten Bundesgericht“ aus den Art. 92 GG und 95 GG entfernt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich nicht das höchste deutsche Gericht, es steht auch nicht stellvertretend für das bis heute geschuldete „oberste Bundesgericht“. Aber die Bevölkerung befasst sich da lieber mit ihren Hobbys wie das Monieren der Menschenrechtsverletzungen in China beispielsweise.

    Like

    • Dian schreibt:

      Grundrechtefreund schreibt 15. August 2013 um 12:35 u.a.:
      „Darauf sei erwidert, dass es kein höheres Richterrecht zu geben hat im Lichte des Bonner Grundgesetz, denn auch die Richter sind a) dem Gesetz unterworfen und b) unverbrüchlich an Gesetz und Recht sowie die unverletzlichen Grundrechte als sie bindendes unmittelbar geltendes Recht gebunden.“ – Dieser Gedanke ist sehr löblich, seine Durchsetzung stärkte die Rechtssicherheit und damit auch die Demokratie. Jedoch ist die Praxis in unserem immer noch „Rechtsstaat“ bezeichneten Gemeinwesen eine ganz andere. Das faktische Richterrecht ist Ausdruck der Klassenjustiz, wo diese zum Machterhalt nicht reichen hilft Psychiatrie …

      Like

      • Grundrechtefreund schreibt:

        @ Dian

        Es wird allerhöchste Zeit, dass sich er Souverän seiner unverbrüchlichen Recht im Bonner GG bemächtigt und sie auch gegenüber denen, die verfassungswidrig / verfassungsfeindlich unterwegs sind behauptet. Für die Freiheit wurde in der Vergangenheit einmal ein hoher Blutzoll gezahlt, die heutige Bevölkerung weiß davon nichts und lässt sich denn auch die verbürgten unverletzlichen Grundrechte von obskuren Parteisoldaten, deren Wurzeln in aller Regel noch heute im Dritten Reich zu suchen und zu finden, einfach stehlen oder vorenthalten. 10 Millionen NSDAP-Mitglieder waren es 1945, wo sind die alle geblieben? Am 14.03.1951 schrieb der damalige Innenminister des Landes SH Paul Pagel in sein Tagebuch:

        “Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen. Merkwürdig, wie selbstverständlich die alten Nazis auftreten und wie feige sie im Grunde sind, wenn man ihnen hart entgegentritt.” (Quelle: Zwischen Recht und Unrecht, Lebensläufe deutscher Juristen, 2004 NRW)

        Like

  14. Wie die Politik die Psychiatrie politisch nutzt, hat nicht zuletzt SPD-Chef Sigmar Gabriel in einem Statement unverblümt mitgeteilt: http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q

    Insofern das oppositionelle Gerede der SPD in Bayern n meinen Augen reine Heuchelei. Das gleiche gilt auch für die GRÜNEN !!

    Like

  15. Dian schreibt:

    PS an Grundrechtefreund: Nicht die Bevölkerung, doch die meinungsmachende Journallie „befasst sich da lieber mit ihren Hobbys wie das Monieren der Menschenrechtsverletzungen in China“, leider …

    Like

    • Grundrechtefreund schreibt:

      @ Dian

      Der Nazi-Jurist Dr. Willi Geiger, NSDAP – Mitglied, SS-Rottenführer, Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg und dort für mindestens 5 Todesurteile auch gegen sich in Notwehr gewehrter Menschen verantwortlich, wurde persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler, dort Leiter des Verfassungsreferates, dann in Personalunion Richter am BGH und BVerfG über 2 Jahrzehnte und war Prof. in Speyer währenddessen, hat 1941 in seiner Promotion „Die Rechtsstellung des Schriftleiters“ geschrieben, dass von einem verantwortungsvollen Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat, dieser zwar nicht die Wahrheit verfälschen aber totschweigen müsse.

      Derselbe Geiger hat in derselben Promotion auch dem Glauben widersprochen, dass die Menschenrechte, die Grundrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssten.

      Solche „braune Brut“ stand über Jahrzehnte im bundesdeutschen Staatsdienst in exponierter Position. Dazu kommen Globke, Höhn, v. Mangoldt, Maunz, Dürig und Dreher, um einige zu nennen. Ein braunes Netzwerk wurde gesponnen, die Macht faktisch 1949 ein zweites Mal ergriffen und die Bevölkerung fand es wohl erträglich, denn sie lässt sich bis heute willfährig ausrauben und plündern von Amtstätern, die ausdrücklich haftungs- und straffrei gestellt worden sind im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, weil es u.a. den Amtsmissbrauch seit dem 15.06.1943 nicht mehr gibt. Aber alle sind gläubig und das ist für die Täter bisher das a und o.

      Like

      • Dian schreibt:

        Danke Grundrechtefreund, Klassenjustiz fällt ja auch nicht vom Himmel, sie will ordentlich organisiert sein. (Sonst gibt’s bald noch mehr Mollaths.)

        Like

  16. D7 schreibt:

    D7 meint zusammenfassend:

    Einmaliges bei der nun doch erfolgten Freilassung G. Mollaths durch OLG-Beschluß liegt im besonderen Zusammenspiel 2009 ff. aktiver Unterstützerkreis, 2011 ff. dreier Medien (SZ, NN,
    Report MZ), 2012 ff. einiger recherchierender/kommentierender Blogs und schließlich 2013 kurzfristiger wahltaktischer Landtags(ausschuß)aufnahme (vor allem Freie Wähler; Grüne). Das bedeutet einmal: die versammelten „zivilgesellschaftlich“-bürgerrechtlichen Organisation gab es als Akteur(e) gar nicht. Sie erwiesen sich als überflüssig. Zum anderen ist die Aktion FREIHEIT FÜR MOLLATH JETZT mit der verausgabten gesellschaftlichen Kraft(anstrengung) einzigartig und könnte sich als unwiederholbar erweisen.

    Like

    • Susanne Stetter schreibt:

      Unterschätzen Sie nicht die Wirkung von vielen Leserbriefen, vielen Demonstationen, vielen T-Shirt-Trägern (‚Gerechtigkeit‘ für Mollath, wenn auch Mollaths Freiheit gemeint gewesen ist und die Wiederherstellung eigenen Gerechtigkeitsempfindens, das Generalprinzip des BGBs übrigends = keine Störung anderen gegenüber, die das Maß des Unvermeidlichen übersteigt im Sinne eines ‚gerecht und billig‘ Denkenden, es geht da im BGB nicht um Einheitsbrei und man müsse sich am ‚Durchschnitt‘ orientieren, nein im Einzelfall, darf das ’sittlich-moralisch-Rechtmäßige-jedoch-nicht-in-Gesetz-Gegossene NICHT verletzt werden.)

      –> Es ist doch vielleicht gerade das Gute: Wir brauchen heute keine Revolutionsleitstellen.

      Like

      • Grundrechtefreund schreibt:

        Sehr geehrter Herr Lenniger,
        ich habe Ihren hier gewesenen Kommentar

        @ Stetter

        gelöscht, weil er mir a) allzu viel bloße Polemik enthielt und b) Vieles, was Sie bereits in anderen Kommentaren ausgeführt haben.

        Ich bin durchaus interessiert, daß Sie konzentrierte (quellenbelegte) Darstellungen Ihrer Position zu abgegrenzten Problemen geben. Das könnte auch in der Form eines Gastbeitrags geschehen, beispielsweise zur Person eines namhaften Nazi-Juristen, der später im Rechtswesen der BRD eine bedeutende Rolle gespielt hat – mit Auswirkungen bis auf die (Un)-rechtssprechung im Fall Mollath.

        MfG

        Like

  17. Weinberger schreibt:

    Ihre Erwiderung vom 144. August auf meinen Kommentar akzeptiere ich gern, so etwa, daß möglicherweise „dutzende Fundstellen“ in Ihrem Blog zu Zwangspsychiatrie, Kröber etc. an mir vorbeigegangen sind. Jedoch war/ ist das nicht der Kern meiner „Beanstandung“. Ich stoße mich daran, daß fast nirgends, weder in den etablierten Medien noch auf besagtes Blogs auf die Umstände näher eingegangen wird, die Kröber & Co. stützen, haltlose Gutachten abzugeben, kaum irgendwo auf das System der Psychiatrie, ja der Medizin, das neben guten bis grandiosen Leistungen solch verheerende Resultate produziert wie ungerechtfertigte Zwangspsychiatrisierungen (manche sind bekanntlich wohl gerechtfertigt; Mollath jedoch kein Einzelfall) und das ihren Veranstaltern gestattet, sich großmaulig noch aufzuspielen, Prof. Kröber etwa, ein teures “Fortbildungs¬Seminar unter „Unser Gustl…“ anzukündigen etc. Ist es denn gar keiner Stellungnahme wert, wie die Theorie-, die Begriffs-, die Fortbildungen in den Psycho-Fächern so laufen, aus denen die Diagnosen und Gutachten dann ressultieren? Warum klammern auch freie Blog-Autoren diese Themen aus, nachdem die etabierten Medien dazu schon schweigen? Warum greifen sie, wenn sie sich dazu selbst nicht kompetent fühlen, nicht auf, was in anderen Blogs, etwa auf http://www.psychiatrie-und-ethik.de seit Jahr und Tag kritisch-kompetent dargelegt wird? Auf welchem Gebiet fordert die „Informationsverkürzung“ (so das Blog NürnbergWiki.de), die unsere Zeitungsschreiber bezüglich der Psychiatrie seit Jahr und Tag betreiben, dringender Abhilfe als eben hier?
    Daß ich mich auf diesem Hintergrund von Ihrer Bemerkung, es habe „an blog¬affinen, schreibfreudigen Psychiatriefachleuten gefehlt“, persönlich angegriffen fühlte und mit starken Worten konterte, mögen Sie mir nachsehen. Hoch angebracht war, auf die mediale Vernachlässigung des psychiatrischen Themas in seiner ganzen Breite und Vielfältigkeit auch in Zusammenhang mit dem Fall Mollath aufmerksam zu machen. Auch auf Ihrem Blog kehrte die Diskussion nach unserem kurzen „Psycho-Intermezzo“ rasch wieder zu Rechtsfragen zurück. Das ist verständlich, ist auch gut und recht. Rechtsfragen stehen in Mollaths Fall nun einmal im Vordergrund. Nur sollten andere wichtige, z.B. die psy¬chiatrischen, nicht vergessen werden. Weithin herrschen gegenüber der Psychiatrie leider hinderliche Berührungsängste. Wie es auch in Rechtsfragen Meinungsdifferenzen gibt und diese gründlich diskutiert werden wollen (wobei auch Polemik wie etwa die zwischen „Grundrechtefreund“ und Frau Stetter keineswegs schadet), so kann auch in der Psychiatrie nur eine breite, nicht einseitig von der „crème de la crème“ bestimmte Diskussion die offenen Probleme in ihr einer Lösung ent¬gegenführen.

    Like

    • Mutig erscheint es allemal, eine „Lösung“ der „offenen Probleme“ überhaupt zu thematisieren *!*
      Aus meiner Sicht müsste ersteinmal überhaupt festgelegt werden, was wirklich „Gegenstand“ der Psychiatrie sein soll.

      Geist und/oder Seele können es ja wohl nicht sein, wenn diese nicht als periphere Stoffwechselphänomene abgetan werden sollen…

      Oder *?*

      Like

  18. 5jahrehartz4 schreibt:

    Fundstück – Behördenbeschreibung:
    ‚Betreuungsbehörde und Sozialdienst SGB XII Leistungsberechtigte‘
    http://verwaltungsportal.kivbf.de/servlet/PB/menu/1517922/index.html?modul=bw&amtsID=1829353
    übersetzt bedeutet dies, dass wer Sozialhilfe braucht sich automatisch auch der Entmündigung aussetzen muss – das ist in eigener Sache gut zu sehen, weil die Beratung verweigert wird und man stattdessen gefragt wird was man will – doch wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was möglich ist? Lt. SGB I § 13/14/15 gibt es ein Recht auf umfassende Beratung durch die Behörden.
    Doch die Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung verweigerte die Beratung und das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde erklärt sich für ’nicht zuständig‘ – auch so kann Entmündigung aussehen. Den Menschen werden einfach die Rechte verweigert.

    Auszug Webseite Sozialamt – verweigert Beratung, Hilfe, Sozialleistungen, Menschenrechte
    Die Anlauf- und Informationsstelle nimmt die beim Fachbereich Besondere Sozialhilfe ankommenden Anfragen von Menschen mit Behinderung entgegen und berät in grundlegenden und zentralen Fragen der Eingliede-rungshilfe. Gegebenenfalls werden die Anfragen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/authorities.do?beid=1837342
    Leiter Christian Schroff hat bis heute die Beratung, Einschaltung Vorgesetzte/Aufsichtsbehörde, Soforthilfe, usw. verweigert – hat am 15/08/2012 die Verbindung einseitig abgebrochen, untergetaucht und auf keinen Hil-feanruf reagiert. Rief am 18/02/2013 später Nachmittag an und wollte sofort in die Wohnung eindringen! = VERBRECHEN GEGEN MENSCHENRECHTE UND JEDE MENSCHLICHKEIT!

    —————————————————————————————————————-

    Auszug Webseite Regierungspräsidium Im Sozialwesen werden im Referat 23 neben der Rechtsaufsicht über die Sozial- und Jugendämter und der Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden in Ausführung sozialrechtlicher Gesetze, Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich gefördert.
    Abteilungspräsident Hoffmann erklärt ’nicht zuständig – wenden Sie sich an die zuständigen Behörden‘ – gegen eigene Behördenbeschreibung – u.a. Aufsichtsbehörde Sozial/Landratsamt und im vollen Wis-sen dass diese nichts taten und tun werden:
    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1029312/index.html

    Like

Hinterlasse einen Kommentar