Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die Machtseite

Mit dem „Fall Mollath“, den ich als Gesellschaftsskandal begreife, beschäftige ich mich intensiv seit einem Dreivierteljahr. Für eine Jahresbilanz ist es zwar zu früh, doch die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge durch das LG Regensburg ist eine Zäsur, die eine Zwischenbilanz erfordert.

Ich schreibe thesenartig, um zu verdeutlichen. Wo es möglich ist, stütze ich mich auf erwiesene Tatsachen, wo diese nicht vorliegen, auf Überlegungen, begründete Vermutungen. Allein („gerichtsfest“) Nachgewiesenes gelten zu lassen, hieße die von den Dunkelmännern und -frauen gezogenen Grenzen zu akzeptieren.

1.

Ein bis dahin unbescholtener und gesunder  Mensch, Gustl F. Mollath, wurde zwischen 2002 und 2006, also über annähernd vier Jahre, in Nürnberg verfolgt mit dem bekannten Ergebnis seiner seitherigen  Freiheitsberaubung und Gefangensetzung in der Zwangspsychiatrie.  Die Verfolgung geschah und das Ergebnis wurde herbeigeführt unter aktiver Beteiligung von (überwiegend namentlich bekannten) Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, Polizeibeamten, Medizinern und Steuerbeamten. Die beteiligten Personen und Personengruppen von lokaler und regionaler Bedeutung wirkten planmäßig und zielbewußt, systematisch und koordiniert. Viele Sachverhalte dieses Komplexes sind gut durch veröffentlichte Dokumente belegt.

2.

Die unter 1. genannten Akteure handelten mit Wissen und in Abstimmung mit, vermutlich auf Veranlassung von Oberschichtangehörigen der Region und des Landes, was „naturgemäß“  (weil von Niemandem untersucht) nicht nachgewiesen ist. Mollath hatte glaubhaft gedroht, das existentielle Interesse dieser Klientel – Bedingungen zu sichern, um mit ALLEN Mitteln maximalen und Superpofit zu erzielen – zu beschädigen und zwar durch schonungslose Aufdeckung von Schwarzgeld- und Steuerverbrechen. Involvierte Akteure (sei es aktiv handelnd, sei es passiv gewährend) der Oberschicht waren Reiche der Region, mächtige, gut vernetzte Privateigentümer aus Banken und Industrie, politische Funktionäre, Minister und Ministerpräsidenten. Viele sind namentlich benannt.

3.

Nach „gelungener“ Zwangspsychiatrisierung wurde der „Fall Mollath“ von Akteuren des unter 1. genannten Sytems weitergetrieben in Richtung auf die irreversible Zerstörung seiner Persönlichkeit. Das geschah auf dem Weg seiner dreijährigen Drangsalierung in der Hochsicherheitsforensik und der versuchten Entmündigung mit der Perspektive seiner „legalen Vergewaltigung“ mittels Drogen. Das letztgenannte Ziel (Entmündigung und ihre Folgen) wurde nicht erreicht, weil sich Verantwortliche als vom genannten System unabhängig erwiesen. Mollath ist bis auf den heutigen Tag kontinuierlicher Demütigung = Folter ausgesetzt. Er wurde jedoch, soweit ich sehe, nie mit dem Tode bedroht.

4.

Feststeht, daß die Verbrechen an Mollath maßgeblich von Funktionären bzw. Repräsentanten der 2. und 3. der demokratischen Gewalten verübt wurden. Die sog. 4. Gewalt nahm keinerlei Notiz genau wie die manchmal als 5. Gewalt bezeichneten NRO, sog. Organisationen der Zivilgesellschaft. Eingeführte Organisationen der „politischen Willensbildung“ (Parteien) interessierten sich eben so wenig, wie Kirchen.  Die 1. Gewalt (das Parlament) blieb lange außen vor, wurde erst 2012 einbezogen, mit zwiespältiger Wirkung. Darauf ist zurückzukommen.

Mollath bemühte sich mit den demokratischen Mitteln, die ihm als Einzelnem zur Verfügung standen, sein „Schicksal“ zu wenden. Wie allein aus seiner Auflistung vom 10.6.2013 hervorgeht, die er an den Vorsitzenden des UA des bayerischen Landtags sandte, richtete er weit über dreißig Briefe an hochrangige Repräsentanten der Demokratie Bayerns und der BRD, davon allein ca. ein Dutzend an Minister/MP Beckstein, mittlerweile als Lügengestalt im Mollasthskandal ausgewiesen.

5.

In den Jahren bis zu seinem Prozeß und auch unmittelbar danach, scheint der „Fall Mollath“ bundespolitisch keine Rolle gespielt zu haben. Ab Ende 2008, als das Bundeskabinett zunehmend „Finanzkrisenkabinett“ wurde, mit einem „Fachkanzler“  Ackermann an der Spitze, hatten sich wesentliche Koordinaten geändert und an dem sicheren Wegschluß von Mollaths Wissen über die HRE und vermutlich auch Hypo Alpe Adria dürfte auch überbayerisches Interesse entstanden sein.

6.

Der Inhalt des Mollathskandals wandelte sich im Laufe der Jahre bzw. reicherte sich an:

         Skandal der Steuerverbrechen bis etwa 2008/2009,

         zusätzlich Skandal der bayerischen Justiz- und Psychiatrieverbrechen (2004)/2008/2013,

          zusätzlich Skandal einer bundesweiten Rechtsstaatpervertierung ab 2011/2012, letzteres kaum als bewußt geplanter „Feldversuch“, eher als Ausnutzung eines „Gottesgeschenks“.

Alle drei Skandalstufen ereigneten sich in jeweils spezifischen politischen Formen, waren/sind insofern immer zugleich konkrete politische Skandale.

Spätestens seit 2012 sind im Hintergrund agierende Bundesinstitutionen (Leutheusser-Schnarrenberger, Bundeverfassungsgericht) identifizierbar. Am Rande sei erwähnt, daß Gauck allein schon durch persönliche Umstände (seine Lebensgefährtin war langjährig leitende Redakteurin der Nürnberger Zeitung) über den Skandal und Hintergründe als bestens informiert gelten muß.

7.

Die Medien, „vierte Gewalt“, spielten die weitaus meiste Zeit des Mollathskandals keine Rolle. Als der Skandal, nicht zuletzt durch das Wirken einiger weniger Medien („Report Mainz“, NN, SZ), Ende 2012 die Öffentlichkeit erreichte, erfolgte konzentriertes „Sperrfeuer“ durch „Spiegel“ und „Zeit“ sowie andere. Das erwies sich als Steuerung der bundesweiten Medienagenda und Verhinderung bundesweiter Aufklärung auf weitere Monate.

8.

Auffällig ist, daß im Verlauf des Mollathskandals die aufgebotenen Psychiatrieexperten/Zwangspsychiatrisierer immer „hochkarätiger“ wurden. Mit Kröber und Pfäfflin wurde auch hier seit 2008 die bundesdeutsche Dimension offenbar.   

9.

Schon die kurze Auflistung 1. bis 8. zeigt, daß der Mollathskandal unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten analysiert werden muß. Auf einen bisher öffentlich überhaupt nicht beachteten Aspekt, möchte ich ausdrücklich hinweisen – den ideologiegeschichtlichen. Kein Psychiater handelt allein aus sich heraus. Der Korpsgeist bayerischer Richter/Staatsanwälte ist nicht damit erklärt, daß sie eben „bajuwarische Urviecher“ seien. Gut dokumentiert ist das (natürlich demokratisch gewendete) Fortwirken faschistischer Juristen in Lehre und Praxis des bayerischen (und nicht nur des bayerischen) Rechtswesens. Keiner der Juristen oder Psychiater, die Mollath wegsperrten, war Faschist. Doch zu fragen ist (ohne plakativ-vereinfachte Antworten zu erwarten): Wie viele von ihnen sind bei früheren Faschisten in die Lehre gegangen und was haben sie von denen gelernt? Gibt es bayerische Richter (vielleicht nicht zuletzt in der Bayreuther Wegschlußüberprüfungskammer?), die einem Rechtsnihilismus anhängen? Und wenn ja, was sind die Gründe dafür?    

10.

Alle Erörterungen des Mollathsskandals bewegen sich zwischen dem Alpha und Omega, daß in einer Gesellschaft, die beansprucht rechtsstaatlich verfaßt zu sein, eine Anzahl/Gruppe/“familia“, ein „Netz“, von Menschen mächtig genug ist, einen vermutlich unschuldigen Menschen seit mehr als zehn Jahren zu verfolgen und seit 7 1/2 Jahren gefangen zu halten – Gustl Ferdinand Mollath, Beispielfall, nicht Einzelfall.

Dabei sollte dem kritischen Bewußtsein gegenwärtig sein, daß Mollath ein „naiver Aufrichtiger“ IN diesem System ist, keiner der den Realkapitalismus umstürzen will, sondern der nur verlangt, daß es ordentlich („gerecht“) zugeht. Gegen wirkliche Systemfeinde (und seien sie noch so gewaltfrei) setzt der Realkapitalismus ganz andere Mittel ein. Davon hat kürzlich Blockupy einen Vorgeschmack bekommen.  

 

Der zweite Teil folgt unter dem Titel:

Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die demokratische Opposition

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28 Antworten zu Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die Machtseite

  1. Holger Fiedler schreibt:

    Heute haben knapp 20 Anwälte vor dem Regensburger Langericht gegen die Entscheidung dieses Gerichts im Fall von Herrn Mollath demonstriert:
    http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/demo-anwaelte-mollath-100.html

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  2. Julujulo schreibt:

    Vor den Wahlen wird eine eisige (Mollath-) Kälte über die Bayrische Politik, Justiz und Psychiatie hinwegfegen. Sie werden alle in völliger Hilflosigkeit erstarren.

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  3. Hans schreibt:

    Lieber Opa,

    ich stimme weitgehend mit Deiner Analyse überein. Nicht jedoch mit der Aussage, Gustl Mollath sei nie mit dem Tode bedroht worden, auch wenn dies in Bezug auf physische Gewalt bisher zutrifft.

    Das jedoch, was ihm zugemutet wurde und immer noch wird, hätte wohl über 90 % unserer „Normalbevölkerung“ zumindest in den psychischen Zusammenbruch und damit Tod der Persönlichkeit getrieben – und sehr viele in den Suizid. (Und mir ist nicht ersichtlich, dass Gustl Mollath als ungebrochene Persönlichkeit auch nur die geringste Chance gehabt hätte, jemals aus diesem Gewaltsystem entlassen zu werden. Auch dies ist eine Drohung mit dem Tod: Dem Tod jeglichen freien Lebens, jeglicher Bürgerlichkeit, der Menschenrechte auf Würde, Familie, Beruf, Unversehrtheit, rechtsstaatliche Behandlung, Mitbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung, usw.)

    Ich persönlich meine da, was Persönlichkeitsvernichtung und Treiben in einen Suizid angeht, Vorsatz zu erkennen, auch wenn das natürlich nicht so als Ziel oder Drohung ausgesprochen wird. Braucht es ja auch nicht und wäre auch dumm. Die Untaten der vernichtend agierenden Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Psychiater sprechen dazu aus meiner Sicht aber eine deutliche Sprache.

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  4. Pingback: Feststellungen und Schlußfolgerungen zum ...

  5. Nebelkerze schreibt:

    Hallo Opa,
    manche Verantwortliche tun lediglich deswegen nichts, weil sie keine Lust haben, sich mit den Problemen anderer zu beschäftigen.

    „Sollen die sich doch selbst die Köpfe einschlagen und mich damit in Ruhe lassen.“

    Diese „Funktionsträger“ vergessen hierbei aber, dass sie verpflichtet sind, sich mit entsprechenden Themen auseinander setzen zu müssen.

    Warum haben diese Leute z.B. keine Lust, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen? Sie müssten sich dann evtl. mit Leuten anlegen, von denen sie selbst getreten werden können oder die ihnen wohlgesonnen sind. Auf jeden Fall müssen sie Haltung zeigen. Nur welche? Somit hat das Nicht-Handeln wahrscheinlich oft auch einen uns verborgenen Grund. Nicht reagieren hilft somit, das man auf keine Position festgenagelt werden kann.

    Ein Beispiel aus dem Alltag:
    Ein Chef bekommt die Mitteilung, dass ein Mitarbeiter den anderen mobbt.
    Der „Mobber“ ist unbequem. Auch für den Chef. Er muss ihn auf jeden Fall in die Schranken verweisen. Mancher Chef kann das, ein anderer nicht.
    Es kann aber auch sein, dass er die gleiche Denke wie der Mobber hat und es ihm nützt, einen ungeliebten Mitarbeiter ohne eigenes Tun loswerden zu können.
    So kann es vorkommen, dass der Chef auch nichts macht und sich somit der Druck automatisch auf das Mobbing-Opfer erhöht, da nun jeder weiß, dass sich niemand um sein Anliegen kümmert. Er ist sozusagen zum Abschuss frei gegeben.

    Und genau das ist m.E. auf einer anderen Ebene auch mit Mollath passiert.

    Bei Brixner wusste man, dass er kein Interesse hat, den Fall in seinen Einzelheiten zu beleuchten. Zackizack. Weg mit dem Ballast. Warum all die Akten lesen. Er wusste doch schon aus seinem langjährigen Umfeld (Maske, Woertge, Greger) das Mollath ein Spinner sei. Und so ist das dann mit dem rechtlichen Gehör vieler Menschen bei Gericht. Da wird man abgewürgt, mit Verweisung des Saals bedroht oder hört, dass der Richter schon weiß, was man sagen will.

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  6. Jumper schreibt:

    Zitat:

    „Feststellungen und Schlußfolgerungen zum Mollathskandal – die Machtseite
    Veröffentlicht am 2. August 2013 von kranich05

    Mit dem „Fall Mollath“, den ich als Gesellschaftsskandal begreife, beschäftige ich mich intensiv seit einem Dreivierteljahr. Für eine Jahresbilanz ist es zwar zu früh, doch die Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge durch das LG Regensburg ist eine Zäsur, die eine Zwischenbilanz erfordert.

    Ich schreibe thesenartig, um zu verdeutlichen. Wo es möglich ist, stütze ich mich auf erwiesene Tatsachen, wo diese nicht vorliegen, auf Überlegungen, begründete Vermutungen. Allein („gerichtsfest“) Nachgewiesenes gelten zu lassen, hieße die von den Dunkelmännern und -frauen gezogenen Grenzen zu akzeptieren.

    1.

    Ein bis dahin unbescholtener und gesunder Mensch, Gustl F. Mollath, wurde zwischen 2002 und 2006, also über annähernd vier Jahre, in Nürnberg verfolgt mit dem bekannten Ergebnis seiner seitherigen Freiheitsberaubung und Gefangensetzung in der Zwangspsychiatrie. Die Verfolgung geschah und das Ergebnis wurde herbeigeführt unter aktiver Beteiligung von (überwiegend namentlich bekannten) Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten, Polizeibeamten, Medizinern und Steuerbeamten. Die beteiligten Personen und Personengruppen von lokaler und regionaler Bedeutung wirkten planmäßig und zielbewußt, systematisch und koordiniert. Viele Sachverhalte dieses Komplexes sind gut durch veröffentlichte Dokumente belegt.

    2.

    Die unter 1. genannten Akteure handelten mit Wissen und in Abstimmung mit, vermutlich auf Veranlassung von Oberschichtangehörigen der Region und des Landes, was „naturgemäß“ (weil von Niemandem untersucht) nicht nachgewiesen ist. Mollath hatte glaubhaft gedroht, das existentielle Interesse dieser Klientel – Bedingungen zu sichern, um mit ALLEN Mitteln maximalen und Superpofit zu erzielen – zu beschädigen und zwar durch schonungslose Aufdeckung von Schwarzgeld- und Steuerverbrechen. Involvierte Akteure (sei es aktiv handelnd, sei es passiv gewährend) der Oberschicht waren Reiche der Region, mächtige, gut vernetzte Privateigentümer aus Banken und Industrie, politische Funktionäre, Minister und Ministerpräsidenten. Viele sind namentlich benannt.

    3.

    Nach „gelungener“ Zwangspsychiatrisierung wurde der „Fall Mollath“ von Akteuren des unter 1. genannten Sytems weitergetrieben in Richtung auf die irreversible Zerstörung seiner Persönlichkeit. Das geschah auf dem Weg seiner dreijährigen Drangsalierung in der Hochsicherheitsforensik und der versuchten Entmündigung mit der Perspektive seiner „legalen Vergewaltigung“ mittels Drogen. Das letztgenannte Ziel (Entmündigung und ihre Folgen) wurde nicht erreicht, weil sich Verantwortliche als vom genannten System unabhängig erwiesen. Mollath ist bis auf den heutigen Tag kontinuierlicher Demütigung = Folter ausgesetzt. Er wurde jedoch, soweit ich sehe, nie mit dem Tode bedroht.

    4.

    Feststeht, daß die Verbrechen an Mollath maßgeblich von Funktionären bzw. Repräsentanten der 2. und 3. der demokratischen Gewalten verübt wurden. Die sog. 4. Gewalt nahm keinerlei Notiz genau wie die manchmal als 5. Gewalt bezeichneten NRO, sog. Organisationen der Zivilgesellschaft. Eingeführte Organisationen der „politischen Willensbildung“ (Parteien) interessierten sich eben so wenig, wie Kirchen. Die 1. Gewalt (das Parlament) blieb lange außen vor, wurde erst 2012 einbezogen, mit zwiespältiger Wirkung. Darauf ist zurückzukommen.

    Mollath bemühte sich mit den demokratischen Mitteln, die ihm als Einzelnem zur Verfügung standen, sein „Schicksal“ zu wenden. Wie allein aus seiner Auflistung vom 10.6.2013 hervorgeht, die er an den Vorsitzenden des UA des bayerischen Landtags sandte, richtete er weit über dreißig Briefe an hochrangige Repräsentanten der Demokratie Bayerns und der BRD, davon allein ca. ein Dutzend an Minister/MP Beckstein, zentrale Lügengestalt im Mollasthskandal.

    5.

    In den Jahren bis zu seinem Prozeß und auch unmittelbar danach, scheint der „Fall Mollath“ bundespolitisch keine Rolle gespielt zu haben. Ab Ende 2008, als das Bundeskabinett zunehmend „Finanzkrisenkabinett“ wurde, mit einem „Fachkanzler“ Ackermann an der Spitze, hatten sich wesentliche Koordinaten geändert und an dem sicheren Wegschluß von Mollaths Wissen über die HRE und vermutlich auch Hypo Alpe Adria dürfte auch überbayerisches Interesse entstanden sein.

    6.

    Der Inhalt des Mollathskandals wandelte sich im Laufe der Jahre bzw. reicherte sich an:

    – Skandal der Steuerverbrechen bis etwa 2008/2009,

    – zusätzlich Skandal der bayerischen Justiz- und Psychiatrieverbrechen (2004)/2008/2013,

    – zusätzlich Skandal einer bundesweiten Rechtsstaatpervertierung ab 2011/2012, letzteres kaum als bewußt geplanter „Feldversuch“, eher als Ausnutzung eines „Gottesgeschenks“.

    Alle drei Skandalstufen ereigneten sich in jeweils spezifischen politischen Formen, waren/sind insofern immer zugleich konkrete politische Skandale.

    Spätestens seit 2012 sind im Hintergrund agierende Bundesinstitutionen (Leutheusser-Schnarrenberger, Bundeverfassungsgericht) identifizierbar. Am Rande sei erwähnt, daß Gauck allein schon durch persönliche Umstände (seine Lebensgefährtin war langjährig leitende Redakteurin der Nürnberger Zeitung) über den Skandal und Hintergründe als bestens informiert gelten muß.

    7.

    Die Medien, „vierte Gewalt“, spielten die weitaus meiste Zeit des Mollathskandals keine Rolle. Als der Skandal, nicht zuletzt durch das Wirken einiger weniger Medien („Report Mainz“, NN, SZ), Ende 2012 die Öffentlichkeit erreichte, erfolgte konzentriertes „Sperrfeuer“ durch „Spiegel“ und „Zeit“ sowie andere. Das erwies sich als Steuerung der bundesweiten Medienagenda und Verhinderung bundesweiter Aufklärung auf weitere Monate.

    8.

    Auffällig ist, daß im Verlauf des Mollathskandals die aufgebotenen Psychiatrieexperten/Zwangspsychiatrisierer immer „hochkarätiger“ wurden. Mit Kröber und Pfäfflin wurde auch hier seit 2008 die bundesdeutsche Dimension offenbar.

    9.

    Schon die kurze Auflistung 1. bis 8. zeigt, daß der Mollathskandal unter ganz verschiedenen Gesichtspunkten analysiert werden muß. Auf einen bisher öffentlich überhaupt nicht beachteten Aspekt, möchte ich ausdrücklich hinweisen – den ideologiegeschichtlichen. Kein Psychiater handelt allein aus sich heraus. Der Korpsgeist bayerischer Richter/Staatsanwälte ist nicht damit erklärt, daß sie eben „bajuwarische Urviecher“ seien. Gut dokumentiert ist das (natürlich demokratisch gewendete) Fortwirken faschistischer Juristen in Lehre und Praxis des bayerischen (und nicht nur des bayerischen) Rechtswesens. Keiner der Juristen oder Psychiater, die Mollath wegsperrten, war Faschist. Doch zu fragen ist (ohne plakativ-vereinfachte Antworten zu erwarten): Wie viele von ihnen sind bei früheren Faschisten in die Lehre gegangen und was haben sie von denen gelernt? Gibt es bayerische Richter (vielleicht nicht zuletzt in der Bayreuther Wegschlußüberprüfungskammer?), die einem Rechtsnihilismus anhängen? Und wenn ja, was sind die Gründe dafür?

    10.

    Alle Erörterungen des Mollathsskandals bewegen sich zwischen dem Alpha und Omega, daß in einer Gesellschaft, die beansprucht rechtsstaatlich verfaßt zu sein, eine Anzahl/Gruppe/“familia“, ein „Netz“, von Menschen mächtig genug ist, einen vermutlich unschuldigen Menschen seit mehr als zehn Jahren zu verfolgen und seit 7 1/2 Jahren gefangen zu halten – Gustl Ferdinand Mollath, Beispielfall, nicht Einzelfall.

    Dabei sollte dem kritischen Bewußtsein gegenwärtig sein, daß Mollath ein „naiver Aufrichtiger“ IN diesem System ist, keiner der den Realkapitalismus umstürzen will, sondern der nur verlangt, daß es ordentlich („gerecht“) zugeht. Gegen wirkliche Systemfeinde (und seien sie noch so gewaltfrei) setzt der Realkapitalismus ganz andere Mittel ein. Davon hat kürzlich Blockupy einen Vorgeschmack bekommen. “

    ————————

    Und, was sagt uns das?

    LG
    ———
    Jumper

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  7. Mike B. schreibt:

    Hallo, Opa Kranich,

    löblich und ehrenwert, Ihr neuster Kommentar zur Causa Mollath, die vor allem der Fall eines aktuellen Justiz-, Regierungs- und Staatsverbrechens im Freistaat Bayern ist. Der grundlegende Webfehler hres gut gemeinten pro-Mollath-Kommentars ist, daß Sie nicht erkennen: dieses lange Wegsperren des Betroffenen seit 2004/06 war nur möglich, weil es am 8. 8. 2006 ein massiv-rechtsbrüchiges Landgerichtsurteil gab. Dieses wurde inzwischen nicht nur formal-zutreffend als „Rechtsbeugung“ (G. Strate), sondern auch material-zutreffend als fiktiver bzw. „fingierter Freispruch“ (R. Albrecht) analysiert:

    http://blog.nassrasur.com/2013-06-24/fiktiver-freispruch-eine-buergerrechtliche-these/

    http://filmundbuch.wordpress.com/2013/06/14/die-affare-mollath-eine-film-und-buchvorstellung-von-richard-albrecht/

    Das Brixner-Kammerurteil vom 8. 8. 2006 hatte weder mit Recht und Gesetz noch mit Gerechtigkeit irgendwas zu tun. Es kann vielmehr als betrügerisches berufsrichterliches Handeln im Machterhaltungsinteresse gewertet werden. Dem entspricht auf das politische Nichtwiederaufnahme-Urteil des Regensburger Landgerichts von Ende Juli 2013.

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    • F. Fischer schreibt:

      Das Urteil vom 8.8.2006 ist eine Zusammenfassung bzw. Konsequenz der Vorbereitungen seit 2002/2003. Die Rechtsbrüche sind nicht erst in dieser HV entstanden, das Urteil hat nur die 4-jährige Vorarbeit manifestiert.
      So waren bspw. das Gutachten und die Allgemeingefährlichkeit durch Leipziger/Eberl vorbereitet, Richter Brixner und Richterin Heinemann mussten nur noch das Tor schießen.
      Zur Zeit der HV befand sich Gustl Mollath bereits in Straubing und war somit eigentlich schon verurteilt, mit der Absicht, dass er diese oder andere Einrichtungen für lange Zeit nicht mehr verlassen wird. Das Urteil war aus meiner Sicht nur noch eine formale Notwendigkeit mit gewissem Ausgang.
      Selbstverständlich ist das Urteil der zentrale Angriffspunkt zur Beseitigung dieses Unrechtes, welches Herrn Mollath widerfährt, aber die Einzelteile ziehen sich über viele Personen von 2002 bis heute.

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  8. Gast schreibt:

    So läuft Staatsmobbing

    http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/05/staatsmobbing-in-deutschland.html

    um jemanden in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Es ist eine „Machterhaltungs-Technologie“, mit der mißliebige Personen niedergelogen, niederbetrogen, mundtot gemacht, entrechtet, enteignet und in die Psychiatrie verschleppt werden.

    Hier ein Auszug: „Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.“

    Es wäre für die regierenden Parteien CSU/FDP also ein leichtes, die Verschleppung von Unschuldigen in Bayern abzuschalten, man bräuchte nur die Daten der Bezirksregierungen anfordern und die Verschlepper identifizieren und ausschalten.

    oder hier weitere Hintergrund-Informationen:

    http://anti-mobbing-blog.blogspot.hu/2010/03/korruption-mobbing-staatsmobbing.html

    Gustl Mollath ist „nur“ einer von vielen Einzelfällen.

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  9. Julujulo schreibt:

    Es ist doch sehr bemerkenswert, mit welcher Starrsinn sich die Politik, Justiz und Psychiatrie an der Rechtmäßigkeit in Sachen Mollath klammern. Eigentlich sollte eine unabhängige Sammelbegutachtung durchgeführt werden. Nach Abschluß der Untersuchungen ist die neue forensische Luxus-Klinik gerade fertiggestellt worden. (Mit erstklassiger Heizung um die in Hilfslosigkeit Erstarrten ein wenig aufzutauen. Siehe mein Blog vom 2. August 2013 um 22:18 )

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  10. Stefan Elbel schreibt:

    Ein Dortmunder Ehemann begeht erweiterten Suizid: Zuerst tötete der Ehemann seine Frau, danach versucht er sich selbst das Leben zu nehmen – erfolglos! Er hat den Suizid überlebt. Gegen diesen Mann hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft wegen Totschlags ermittelt. Maßgebend für den Urteilsspruch war zu guter Letzt ein psychiatrisches Gutachten. Der Mann wurde schließlich vom Dortmunder Gericht freigesprochen – die Psychiater hatten ihn zum Zeitpunkt der Tat für unzurechnungsfähig erklärt.
    Wie kann es sein, dass ein Mörder gerichtlich nicht bestraft wird?
    Die Tat bezog sich auf die konkrete Situation des Doppel-Suizids. Nach dem Tod der Ehefrau gab es diese Situation so nicht mehr. Deshalb bestand für die Zukunft keine Gefahr, dass der Täter rückfällig wird. Die Kombination aus Affektdelikt und psychischer Störung führte in diesem Fall dann zu Freispruch. Eine Unterbringung in der Maßregel kam nicht mehr in Betracht, weil der Mann nicht mehr gefährlich war. Und eine Bestrafung für das Tötungsdelikt kam nicht in Betracht, weil er nichts dafür konnte.
    Haftstrafe im Gefängnis, oder Maßregelvollzug mit Einweisung in eine forensische Klinik: Lässt man Ausnahme-Fälle wie die des Dortmunder Ehemanns einmal außer Acht, sind das die beiden Möglichkeiten, die für schwere Verbrechen in Frage kommen. Psychiatrische Gutachten bilden für diese Fragestellung meist eine bedeutende Grundlage. Sie sollen die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters klären.
    Rein rechtlich ist die Schuldfähigkeit genau festgelegt: Demnach “handelt derjenige ohne Schuld, der bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, wegen Schwachsinns oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.”
    Menschen, die unter einer schweren psychischen Krankheit leiden, sind also oft nicht schuldfähig.
    Doch nicht jede seelische Krankheit führt in eine forensische Klinik. Eine Maßregel kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund der Erkrankung ein verfestigter Hang für Straftaten vorliegt – und zwar für Taten mit erheblichem Gewaltcharakter. Das sind aber ganz seltene Fälle.
    Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft geben psychiatrische Gutachten in Auftrag, wenn sie glauben, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt. Diese nachzuweisen ist allerdings oft nicht leicht. Denn es geht ausschließlich um den Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt – und der liegt unter Umständen schon über ein Jahr zurück.
    Wenn die psychische Störung nur leicht ausgeprägt ist und der Täter gleichzeitig keine weitere Gefahr für die Gesellschaft darstellt, spricht man laut Paragraph 21 StGb von eingeschränkter Schuldfähigkeit.
    In solchen Fällen folgt das Gericht einem klaren demokratischen Prinzip: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.
    Mittlerweile stützen sich psychiatrische Gutachten lange nicht mehr nur auf Befragungen und psychopathologische Untersuchungen: immer häufiger werden neurologische Befunde wie Hirn-Scan-Bilder in die Begutachtung einbezogen.
    Neurologische Befunde können also ergänzend zu psychiatrischen Gutachten eingesetzt werden. Doch ihre Bedeutung ist zum momentanen Zeitpunkt für Gerichtsprozesse sehr gering. Denn dass sich anhand von Hirn-Scan-Bildern das Verhalten von Straftätern ermitteln lässt – darüber ist sich die forschende Allgemeinheit einig – ist mit den aktuell vorherrschenden Methoden bisher nicht möglich. Psychiatrische Gutachten dagegen spielen mittlerweile eine bedeutende Rolle bei der Urteilsfindung. Zwar machen sie rein formell neben Zeugenaussagen und anderen Beweismitteln nur einen Teil der Beweisführung aus. Doch für die Frage „Haftanstalt oder forensische Klinik?” sind klar formulierte psychiatrische Gutachten oft eine entscheidende Weichenstellung.

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  11. Susanne Stetter schreibt:

    Nach gegenwärtigem Stand der Dinge ist nur glasklar, dass es kein faires Verfahren gewesen ist, das Mollath in die Forensik gebracht hat.

    Ich denke, das zwischenzeitlich umfangreiche Material gibt weit mehr und auch realisischere Augenöffner für die Menschen her.

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  12. Ernst A. schreibt:

    Herzlichen Dank für die ganz vorbildliche Zusammenfassung!
    Mögen Sie Näheres zur: >>
    bundesweiten Rechtsstaatpervertierung ab 2011/2012, letzteres kaum als bewußt geplanter „Feldversuch“, eher als Ausnutzung eines „Gottesgeschenks“<<
    erläutern? Dieses Thema ist m.E. nicht nur besonders brisant und von allgemeiner Bedeutung, sondern mir scheint auch, dass Sie mit "Gottesgeschenk" etwas zum Ausdruck bringen wollen, was über "Zufall" weit hinausgehen könnte.

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  13. Gustl-Mollath-Telefonat – 03.08.2013 – „Hallo, hier spricht Nina Hagen aus Berlin….“

    http://muschelschloss.blogspot.de/2013/08/gustl-mollath-telefonat-03082013-hallo.html

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  14. Reinhold Schell schreibt:

    Bedenkliches Telefonat vom 3.8.2013 – für den Schulunterricht – sehr empfehlenswert

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  15. SHG Mobbing Graz schreibt:

    Petition für Gustl Mollath – für Gerechtigkeit und Freiheit! Mit Infos und Doku über den „Fall“
    http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/gustl-mollath/ oder direkt zur Petition:
    https://www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

    JEDE STIMME ZÄHLT UND IST AUFSCHREI GEGEN DAS, WAS PASSIERT IST!!!

    “Die Bürger werden eines Tages nicht nur die Worte und Taten der Politiker zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der Mehrheit”
    Bertolt Brecht

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  16. oneofnine schreibt:

    Justizministerin Merk hat kürzlich irgendwas davon geschwafelt, daß die Justiz sich um eine klarere Sprache bemühen müsse – das Volk würde sonst nicht verstehen, wie Rechtsprechung funktioniert usw., blah, blah …
    Nun hat Schlötterer sich kritisch geäußert zur bekanntgewordenen Rücknahme des Rechtsbeugungsvorhalts im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft.
    Das Ministerium antwortete promt:
    „Der Umstand, dass der Gesichtspunkt der Rechtsbeugung im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht enthalten war, kann für die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen, nicht ursächlich geworden sein.“

    So, wie ich das sehe, befindet sich das Jusitzministerium, was klare Sprache angeht, nicht auf dem Planeten.
    Oder mal deutlicher: die haben wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank.

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    • Reinhold Schell schreibt:

      oneofine schreibt : „Die haben nicht mehr alle Tassen im Schrank“
      Meines Erachtens wissen die nicht mehr was Sie tun.

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      • BB7 schreibt:

        Oh doch!!! die wissen was sie tun.
        Sehr planvoll die Interessen von Raubtier-Kapitalisten schützen. Zunächst vor Einem (Mollath), inzwischen vor Vielen.

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  17. Jumper schreibt:

    Was aber, wenn wir (unwissend), genau diese Kriminellen-Landesverräter, durch das versenken unserer STIMMEN in einer WAHL-URNE, (wunderbare, präzise deutsche Sprache), uns Entmündigen und unserer sämtlichen Menschenrechte für weitere 4 Jahre Rauben lassen und sie dazu Legitimieren, bei bedarf mit jeden von uns genau das zu tun, was grad mit dem Gustl passiert ist? Ihr werdet es nicht Glauben aber die haben sich ohne uns zu Fragen in 68 Jahren rein Privatrechtlich genau in diese Position gebracht.

    An dieser stelle meine vorzügliche Hochachtung für alle Menschen die Gustl Mollath helfen!

    LG
    —–
    Jumper

    P.S. Bin kein Rechtsradikaler sondern DeutscherTürke!

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