Monument eines Schandmals

Gastbeitrag: Joachim Bode

Wenn von Dritten ein Schandmal errichtet wird, drängt sich so manches Mal die Frage auf: Trifft der Ausdruck der Schande den Richtigen – und zu Recht?

Ganz anders die Sachlage bei dem heutigen Beschluss der 7. Strafkammer des LG Regensburg, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen:

Hier errichten sich diejenigen, die Schande auf ihr eigenes und das Haupt der bayerischen Justiz geladen haben, selber ein Schandmal. Authentischer lässt sich Schande nicht belegen und zuordnen. Da sind alle Zweifel ausgeschlossen.

Der Richter, der – bei Unterstützung seiner Strafkammerkollegen –  für den Beschluss verantwortlich zeichnet, ist angeblich der, über den bereits früher mit der Beurteilung: „ .. das ist der mit der Leseschwäche…“ im Zusammenhang mit der grotesken Tatsachenverdrehung  der Anregung des Zahnarztes Braun aus dem Jahr 2011 berichtet worden war. Aus der Anregung machte dieser furchtbare Richter einen kostenpflichtigen Eigenantrag des Zahnarztes, und dem OLG gelang es in der (unzulässigen) Beschwerdeinstanz mit letzter Mühe, das hierdurch verursachte Unrecht so aus der Welt schaffen, indem es die Kosten „niederschlug“. Das war zwar kein Niederschlag für das Recht,  im Gegenteil, jedoch auch eine vernichtende Stellungnahme zu der juristischen „Glanzleistung“ eines Richters am Landgericht in der nicht schlecht entlohnten Besoldungsgruppe R1.

Das hielt die Kollegen des leseschwachen Richters nicht davon ab, ihrerseits ebenfalls eine profunde Verständnisschwäche zu offenbaren, indem sie anlässlich des Befangenheitsantrags von Dr. Strate die Tatsachenverdrehung des Richterkollegen in eine nicht ganz unvertretbare Rechtsmeinung verwandelten. Hiermit lieferten sie den schlagenden Beweis für ihre Unfähigkeit zur Ausübung des richterlichen Berufs: Recht und Tatsachen sollte man als Richter auseinander halten können, das gehört zu den wichtigsten Grundlagen!

Das OLG Nürnberg sah vor wenigen Tagen in der Beschwerdeinstanz nur noch den Ausweg, die eigene bisherige Rechtsprechung um 180° zu ändern und jetzt das Gegenteil dessen anzunehmen, was das Gesetz in klarem Wortlaut ausdrückt: Die Beschwerde gegen den offen rechtswidrigen Beschluss des Landgerichts ist angeblich unzulässig. Damit hat sich das OLG mit atemberaubender Piruette davor gedrückt, dem LG Regensburg die offen auf der Hand liegende Befangenheit des leseschwachen Kollegen zu bescheinigen.

Heute – als wäre das alles noch nicht genug der Rechtsbeugerei – präsentiert das LG Regensburg den endgültigen, mit nichts mehr anzweifelbaren Beweis für die Befangenheit eines lese- und verständnisschwachen Richters und seiner beiden Kollegen – pardon, eine Kollegin ist ja auch dabei, die promovierte Vorsitzende Richterin Bettina Mielke, die sich ja mit den Einsatzmöglichkeiten von Comics bei der Juristenausbildung einen Ruf in der Fachwelt erworben hat – ein Zugeständnis an die Leseschwäche kommender Richtergenerationen?

Jetzt aber zum größten Schandmal, dem heutigen Beschluss:

Gleich bei der ersten Argumentation über die für jeden erkennbare Befangenheit des Richters Otto Brixner offenbart sich eine profunde Leseschwäche, die inzwischen Besitz von der kompletten Strafkammer ergriffen haben muß:

Für die vollständige Lektüre des § 364 der Strafprozessordnung reichte die verbliebene Lesefähigkeit der Richter nicht mehr aus, die Kenntnisnahme der entsprechenden Vorschrift endete bereits bei Satz 1, so dass die entscheidenden Bestandteile des Paragraphen im Dunkel des Unlesbaren bzw. des Unverständnisses blieben. Diese (nur) für diese Strafkammer unlesbare Passage besagt nämlich ausdrücklich, dass es auf eine vorherige Verurteilung wegen Rechtsbeugung gerade nicht ankommt – das Gegenteil dessen, was im Beschluss behauptet wird.

Eigentlich Zeitverschwendung ist bereits nach solcher Feststellung die weitere Auseinandersetzung mit diesem Schandmal eines Beschlusses. Diese notwendige Auseinandersetzung wird in den nächsten Tagen noch ausreichend von vielen Juristen erfolgen, die diese Bezeichnung verdienen – im Gegensatz zu denen, die offiziell die Stellen in der 7. Strafkammer des LG Regensburg blockieren, die eigentlich für Dienstleistungen an Recht und Gesetz vorgesehen sind.

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34 Antworten zu Monument eines Schandmals

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  2. Norddeutsche schreibt:

    ….man hätte wirklich mal einen Optiker vorbeischicken müssen….der allerdings auch eine ordnungsgemäße Begutachtung der Sehschwäche hätte durchführen müssen:…

    Selbst ich als Laie finde den 364 Strafprozeßordnung in den weiten des i-net’s
    dort ist als letzer Satz der Hinweis auf den § 359, 5 Strafprozeßordnung mit aufgeführt…
    man hätte nur weiterlesen müssen…

    und dann den § 359, 5 Strafprozeßordnung aufschlagen müssen..natürlich auch lesen und verstehen müssen (vorausgesetzt der Optiker war da)…und dann hätte man dort erfahren:

    Die Aufnahme eines………ist zulässig..

    5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

    warum wurde das nicht berücksichtigt? ist es wirklich so einfach inzwischen, die Gesetzestexte so zu lesen, wie sie einem gefallen und markante Punkte einfach unter den Tisch fallen zu lassen?..
    oder will man nicht??? lesen und verstehen?….im Zweifel für den Angeklagten?

    es ist unfassbar…

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    • Lauris schreibt:

      Gesetze sind in dem Fall nicht so wichtig. Das falsche Spiel von Ministerin Merk und Generalstaatsanwalt Nerlich ist aufgegangen.

      Angeblich wollte Frau Merk eine Wiederaufnahme des Mollath-Falls und bat die Staatsanwaltschaft in Regensburg um einen entsprechenden Antrag. Wohlwissend, dass der dienstliche Vorgesetzte der Regensburger ein ehemaliger Beteiligter bzw. Verantwortlicher an dieser Justizblamage war.

      Der heutige Generalstaatsanwalt Nerlich war schließlich genau in jener Zeit Amtsgerichtspräsident, in der die Richter Huber und Eberl mit erkennbaren Eifer den Fall Molath im Zusammenspiel mit dem Gutachter Leipziger an das Landgericht brachten, damit dort die Zwangspsychatrisierung beschlossen werden konnte. Eben jener Nerlich, der von Molath angeschrieben und auf den Missstand in seinem Verantwortungsfeld hingewiesen wurde.

      Und was machte Herr Nerlich in seiner Chefrolle. Laut verschiedenen Presseberichten (u.a. Donau Kurier, dem der Entwurf des ersten Antrags vorliegt) verwässerte der General aus „fachlicher“ Aufsicht den Wiederaufnahmeantrag gezielt so, dass jede Art der Rechtsbeugung im endgültigen Antrag nicht mehr aufzufinden war. Sollte die Presse hier Recht haben, hat Frau Merk den Bock zum Gärnter gemacht.

      Damit nicht genug – kurz vor dem Ende der knapp halbjährigen Prüfung durch das Landgericht Regensburg, ob der Antrag zulässig sei, zaubert Herr Nerlich ein Attest, dass angeblich von Frau Ex-Molath jetzt aufgefunden wurde und erklärt den Richtern gleich noch, wie sie damit die Begründung der eigenen Untergebenen verwerfen können. Da musst Du kein Schelm sein, um dabei Böses zu denken.

      Es wäre höchste Zeit, dass sich Herr Nerlich als höchstbefangen erklärt, schließlich wäre er der erste Frosch, der den Teich selbst trocken legen sollte und sich damit einen Makel an die ach so weiße Karriereweste hinzufügen würde.

      Unglaublich was hier passiert. Es riecht förmlich nach einem Selbstverständnis der Kritiklosigkeit. Die Justiz in Nürnberg macht keine Fehler, deshalb soll Herr Molath gefälligst keine Chance auf einen neuen Prozess bekommen, trägt man offen zutage. Der für alle erkennbar befangene Richter Brixner (kennt Maske und Woertge sehr gut und tauscht sich bei der Verhandlung sogar noch mit dem neuen Mann der Frau Ex-Molath aus) darf ein Sammelsurium an Fehlern aneinanderreihen und das ganze als Urteil „im Namen des Volkes“ verkünden.

      Es geht hier nicht um einen Freispruch für Molath. Wir waren alle nicht dabei, als Frau und Herr Molath stritten und können das wohl nie genau klären. Aber Richter Brixner hat in den Augen vieler Juristen das Recht gebeugt. Und die Bevölkerung Bayerns und Rest-Deutschlands schämt sich nur noch für dieses neuerliche Schandurteil, dass den Bekanntheitsgrad aller Beteiligten noch mehr erhöht. Ob das so gewünscht war?

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  3. Norddeutsche schreibt:

    zur Ergänzung noch:

    die Wörter in Satz 5: die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen…

    das ist doch so klar, wie was: selbst allein hätten die Beweise ausgereicht, die Unterbringung aufzuheben..in Verbindung mit dem Revisionsbericht sowieso…..
    und dann kam noch Brauns eidesstattliche Erklärung dazu….man hätte die WA anerkennen müssen…

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    • 5jahrehartz4 schreibt:

      die lesen immer nur bis zu dem Punkt an dem sie entweder eine Ausrede gefunden haben es einzustellen oder an jemand anders weiter zuschieben.
      Hier kam noch dazu dass man schon im Vorfeld genau festgelegt hat, dass man nicht sehr weit lesen musste um abzuwimmeln.

      Aber es war sicher alles ganz legal – dazu sagte schon Dr. Martin Luther King ‚Never forget that everything Hitler did in Germany was legal‘

      „Ein politisches System, das dem Untergang geweiht ist, tut instinktiv vieles, was diesen Untergang beschleunigt.“ – Jean Paul Sartre

      Wir haben in der sueddeutschen erneut auf unser Banner hingewiesen
      MOLLATH RAUS!
      MERK (Seehofer) REIN!
      MENSCHENRECHTE
      SIND ALLER
      MENSCHEN RECHTE
      UND KEIN PRIVILEG!

      Gustl Mollath

      „So müsse für die Behauptung, dass ein am Verfahren beteiligten Richters eine Straftat begangen habe, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, so das Gericht. Dies sei in der Causa Mollath nicht der Fall. Und selbst wenn die von Mollaths Anwalt behauptete Rechtsbeugung eines Richters nachgewiesen werden könnte, könne dieser wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden.“

      doch wegen der Verjährung wird nicht mal untersucht.

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      • besorgter Bürger schreibt:

        Nichts gegen den von mir sehr verehrten Dr. Martin Luther King, aber ich habe nie gehört, dass er eine besondere Kenntnis von Deutschland gehabt hätte und so stimmt seine Aussage in Bezug auf den Erzschurken natürlich so oberflächlich und absolut nicht.

        Man kann aber immerhin die Parallele finden, dass bei sehr vielen Unrechtstaten sich die Faschisten ebenso wie später die SED-Verbrecher sich um einen halbwegs „Legal-Tarnanstrich“ für ihre Verbrechen bemühten.

        Eine deutsche Spezialität ist dies freilich nicht. Mir ist keine Großmacht des 19. und des 20. Jahrhunderts bekannt, bei der es nicht ähnlich war und selbst die Geschichte von der Singularität deutscher Staatsverbrechen ist ein Ammenmärchen.

        Herr Dr. King hätte also problemlos vor der eigenen Haustür bleiben können. Sein Hinweis auf Deutschland sollte den damligen US-innenpolitischen Gegner in die Nähe der Nazi-Faschisten rücken wo er -siehe KKK- ja auch hingehörte und noch hingehört.

        Immerhin schaffen es die USA ja immerhin, mit einer Parlamentsmehrheit wesentlichste Grundrechte zu negieren bzw. unter den Vorbehalt einer wie auch immer gearteten „Sicherheit“ gestellt ist, deren Vorhandensein oder deren Bedrohung von einer demokratisch nicht kontrollierten Geheimorganisation bestimmt wird. Orwell lässt grüßen und Deutschland ist mangels echter Souveränität und mangels echter Verfassung der Satellit des Ganzen.

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  4. Der Aufstand schreibt:

    Was mich bei der Geschichte umtreibt ist die geradezu ins Auge springende Resistenz gegen Fakten und Logik. Mal für einen rechtlichen Laien, hat das ganze insofern was mit der Wahl zu tun das dann hinterher die Karten der Besetzung ohenhin neu gemischt werden und es aber sein kann das da Fristen im Wege stehen für Pensionen etc.?

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  5. Tino schreibt:

    Um es noch einmal klipp und klar zu sagen: Richter üben ein öffentliches Amt aus. Da gibt es keinen Anspruch auf Anonymität. Das wurde ausdrücklich vom BVerfG bestätigt. Solche elementaren Grundkenntnisse sollte auch Gabriele Wolff haben.
    Sie hat bereits mehrfach Kommentare gelöscht, in denen die beteiligten Richter namentlich genannt wurden. Wasch mich, aber mach mich nicht nass, ist der denkbar schlechteste Ansatz. Diese Richter (Bettina Mielke – Matthias Clausing – Martin Krogmann) gehören mit Foto auf die Titelseite der Bild-Zeitung. Dann überlegen sie sich die eine oder andere Entscheidung sehr genau.

    Das Märchen vom Rumpelstilzchen lehrt uns doch: Wenn man einen Teufel beim Namen nennt, dann fährt er zur Hölle. 🙂

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    • kranich05 schreibt:

      Kannst du den Link auf die Bestätigung durch das BVerfG liefern?

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      • Tino schreibt:

        Ich bin gerade unterwegs und habe meine Urteilssammlung nicht parat.
        Richter wären gerne anonym. Sie haben keinen Anspruch darauf. Nicht einmal ein Recht am eigenen Bild. Juristisch werden sie als „Absolute Personen der Zeitgeschichte“ bezeichnet.

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      • Tino schreibt:

        Aus den vielen Urteilen und Beschlüssen habe ich mal diesen vom 15.03.2007 herausgesucht: BVerfG 1 BvR 620/07. Heute kommt kaum noch jemand auf die absurde Idee, dagegen vorzugehen. Bettina Mielke würde sich doch nur noch lächerlich machen.
        Wenn Richter wie Otto Brixner und Petra Heinemann schon durch die Medien geistern, dann haben Martin Krogmann und Matthias Clausing selbst bei der berüchtigten Hamburger Pressekammer unter dem Vorsitz von Richter Andreas Buske keine Chance auf Anonymität. Das sollte der Pressesprecher Johann Piendl doch eigentlich wissen.

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    • Akula schreibt:

      http://www.zeit.de/1968/19/er-dient-dem-staat-nicht-der-regierung

      „Welcher Nichtjurist kennt die Namen der Präsidenten von Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof oder Bundesarbeitsgericht, wer kennt gar einzelne Bundesrichter oder auch nur den Amtsrichter, der zuständig wäre, wenn gegen ihn eine Klage erhoben würde? Richter sind in Deutschland anonym.“

      Die gesetzliche Grundlage würde mich allerdings auch mal interessieren. Denn ich bin der Meinung, eine Anonymität ist nach meiner Auffassung unzulässig und auch quatsch.

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      • Tino schreibt:

        Wie es ja offenkundig ist, beeinträchtigt die öffentliche Kundgabe von Namen wie Otto Brixner, Bettina Mielke, Christoph Trapp, Manfred Götzl, Hasso Nerlich etc. einen Richter nicht in seinen Persönlichkeitsrechten. Die Zurückhaltung in den „Unnützlichen Kommentaren zur Welt“ bezüglich der Richter der 7. Strafkammer des LG Regensburg beruht offensichtlich darauf, dass hier gute Miene zum bösen Spiel gemacht wird: Wenn man diese Richter nicht persönlich angreift, dann zeigen sie sich möglicherweise gnädig. Ein heuchlerischer und trügerischer Gedanke. Bettina Mielke kann genauso heftig attackiert werden wie Beate Merk. Wenn man sich nur ein einziges Mal die Mühe gemacht hätte, eine öffentliche Gerichtsverhandlung dieser 7. Strafkammer zu besuchen, dann hätte man den Beschluss dieser seelen- und herzlosen Juristentruppe schon sehr früh voraussagen können.
        Wie sagte doch Otto Brixner in einer Verhandlungspause so schön: Manchen Menschen schaut der Wahnsinn aus den Augen. Zu welchem Urteil wäre er wohl gekommen, wenn er sich die Gesichter der Richter aus der 7. Strafkammer angesehen hätte?

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    • Sina schreibt:

      Frau Wolff löscht nicht nur Beiträge mit Namen der Richter – ich jedenfalls habe es mittlerweile aufgegeben, bei Frau Wolff meine Beiträge zu veröffentlichen, da kann ich ja gleich bei Spiegel-Online bleiben …

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      • Deali schreibt:

        Bei der ist es wie seinerzeit bei der Neeser – nur was schön passt wird veröffentlicht. Bei der lese ich schon lange nicht mehr, alles ist schöngefärbt.
        Den Spiegel lese ich auch nicht mehr, der hat Bild-Charakter bekommen.

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    • besorgter Bürger schreibt:

      Gabriele Wolff betreibt ihre eigene Netzseite und übt dort ihr „Hausrecht“ aus. Wenn sie die Namen nicht auf ihrer Seite haben will, kann sie also löschen.

      Und ob die Veröffentlichung der Namen nun erlaubt ist oder nicht, kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, wie zweckmäßig deren Veröffentlichung ist.

      Ich persönlich glaube nämlich sofort, dass es genug Verzweifelte und Gewaltbereite gibt, die jedes Maß für Kritik verlieren. Wer für die Bekämpfung des Unrechts -auch des durch diese Richter zu verantwortenden Unrechts- ist, kann es nicht für gut befinden, wenn andere Menschen fremdes Unrecht als billige Ausrede für die Verübung eigenen Unrechts nehmen.

      Wir sind nicht im Wilden Westen und -NOCH- nicht beim allgemeinen „Recht des Dümmeren“ angekommen.

      Das ist nunmal zugleich die enorme Stärke und die Achillesferse des Rechtschaffenden: Das er das Verschieben eines Prozesses und das Verüben eigenen Unrechts konsequent ablehnt und solange wie es irgend möglich ist strikt auf dem Boden des Rechts bleibt – selbst dann wenn seine Gegner dies nicht tun und es ausnützen.

      Das muss man aushalten. Mollath kann das, also sollten sich an ihm alle seine Untersützter ein Beispiel nehmen.

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  6. Hans Dietrich schreibt:

    In der Pressemitteilung des LG Regensburg heißt es u.a.:

    „Dabei ist ein Antrag, der sich auf die Behauptung einer Straftat gründet, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn wegen dieser Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist. Eine solche Verurteilung ist vorliegend nicht erfolgt und könnte selbst bei Erweislichkeit einer Amtspflichtverletzung mittlerweile wegen eingetretener Verjährung auch nicht mehr erfolgen. Eine strafbare Amtspflichtverletzung insbesondere Rechtsbeugung kann ein Wiederaufnahmegrund sein, wenn sie als Straftat feststeht.“

    Diese Auslegung zeigt, wie notwendig eine Diskussion um die Verjährung bei Amtsdelikten ist, die der Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerkes, Herr Strack, mit seiner „Petition zur Verjährungsaussetzung bei Amtsdelikten“ anregen wollte (http://www.whistleblower-net.de/blog/2010/03/27/petition-zur-verjaehrungsaussetzung-bei-amtsdelikten-soll-weitergefuehrt-werden/).
    Als E-Petition war sie angedacht, doch der Petitionsausschussdienst des Deutschen Bundestages lehnte sie ohne Begründung ab.

    Bei dem Aufruf zur Unterstützung haben wir, meine Frau und ich, aufgrund eigener Erfahrung keinen Moment gezögert (http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news#20110207).

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    • Sina schreibt:

      Hallo Herr Dietrich

      Ich habe mir Ihre Internetseite mit großem Interesse angeschaut.
      Leider sind die PDFs zu ihrem Buch nur sehr schlecht lesbar und obwohl ich gerne mehr erfahren hätte, musste ich leider nach knapp 2 Seiten aufgeben, weil das Schriftbild so verschwommen war.

      FreePDF ist ein super Programm und noch dazu kostenlos.
      FreePDF installiert einen virtuellen Drucker, so dass aus jedem Programm heraus Dateien als PDFs gedruckt werden können.
      Um FreePDF nutzen zu können, muss man zuerst (wichtig) AFPL Ghostscript installieren. Ebenfalls kostenlos.
      Nimmt man dann noch PDF-XChange Viewer dazu, hat man eine (in meinen Augen) fast perfekte Lösung für PDF-Dateien.
      Noch dazu sind alle 3 Programme klein, schnell und benötigen wenig Speicherplatz.

      In Verbindung mit XnView mein Dream-Team, kommen selbst sehr teuere Programme kaum oder gar nicht heran. XnView kann auch PDF-Dateien anzeigen, so dass man ohne Probleme mehrer PDF-Dateien hintereinander anschauen kann.

      1. installieren AFPL Ghostscript
      http://www.chip.de/downloads/AFPL-Ghostscript_13012016.html
      2. installieren FreePDF
      http://www.chip.de/downloads/FreePDF_19987224.html
      3. installieren PDF-XChange Viewer
      http://www.chip.de/downloads/PDF-XChange-Viewer_29539244.html

      XnView Komplett
      Ebenfalls kostenlos, klein und selbst auf alten Computer-Systemen rappel-schnell.
      XnView ist ein echter Alleskönner. Die Freeware versteht sich mit rund 400 Formaten und kann Fotos in 50 Formaten speichern.
      http://www.chip.de/downloads/XnView-Komplett_12996168.html

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      • Hans Dietrich schreibt:

        Hallo Sina,

        ich gehe dem Problem nach und werde mich erkundigen, da meine technischen Kenntnisse nicht ausreichen.

        Ich schlage bei entsprechendem Interesse allerdings einen direkten Kontakt vor, entweder über das Kontaktformular auf unserer Homepage (http://www.hansdietrich.de/index.php?id=contact) oder sonst über die E-Mail-Adresse, die im Impressum angegeben ist.

        P.S.: Die PDF-Dateien unter „aktuelles“ sind im Übrigen im FreePDF-Format erstellt, die vom Buch habe ich anfangs nicht selbst angefertigt, da muss ich nachfragen.

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  7. nils3000 schreibt:

    Ich könnte wetten, das Frau Mollath einiges in der Hinterhand hat um in Bayern eine Bombe platzen zu lassen. Ich persönlich bin davon überzeugt dass auf den omminösen Listen, einige hochrangige Politiker zu finden sind. Aus diesem Grund muß auf Teufel komm raus ein Wiederafnahmeverfahren bis nach der Landtagswahl verzögert werden. Der Plan, die Sache zu verzögern mag eventuell aufgehen, jedoch wird am Ende die Gerechtigkeit siegen und Herr Mollath vollständig rehabilitiert werden

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  8. Friedrich Leinweber schreibt:

    Bitte nicht ausflippen, es war vorauszusehen, das die 7. Strafkammer, Regensburg so entschieden hat. Alle Juristen macht euch jetzt bitte an die Arbeit, diese 115 Seiten richtig
    zu zerpflücken, denn dieser strotzt nur so von Fehlern und Verdrehungen!! In dem chronoligeschem Aufbau wurden alle Beweise zu gunsten der Schwarzgeldverschieber
    frisiert. Die Belange Gustl Mollaths sind mit leeren Worthülsen zugedeckt worden. Solch eine
    verdrehte Gerichtsentscheidung habe ich noch nie gelesen. Ich bin kein Jurist, aber hinter
    dieser Wurschtelbuchstabensalatpräsentation, kann doch kein vernünftiges Rechtsverständniss
    entdeckt werden. Für so einen Scheiss haben die über vier Monate gebraucht!
    Das ist also jetzt das letzte Wort,- niemals, dass können wir denen nicht durchgehen lassen!
    Es muss heissen , jetzt erst recht! Wenn die damit durchkommen, werden wir noch ganz andere
    Zeiten in Deutschland erleben, einen Bruch der Verfassung kann keiner von uns wollen!

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  9. Nobbse schreibt:

    Man sollte diesem Monument der Schande auch ein reales Gebilde gegenüberstellen: einen öffentlichen Spucknapf vor dem LG Regensburg! Obwohl – vielleicht besser doch nicht – den nehmen die dann erfreut gefüllt entgegen und haben dann jede Menge DNA von zukünftigen potentiellen Staatsfeinden …

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    • 5jahrehartz4 schreibt:

      künftige Staatsfeinde?
      Für Bürokratten/Politiker ist jeder der nicht ihrer Kaste angehört automatisch ein Feind und wehe der beruft sich noch auf Grundgesetz:
      Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt.
      oder Menschenrechte:
      Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. * Niemand darf der Folter oder grausamer, un-menschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
      Da wird dann bald eine Drohne vorbeigeschickt………

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      • Joachim Bode schreibt:

        Die von der Bundesregierung für eine halbe Milliarde € geplanten und gebauten Drohnen haben Flugverbot. Und das ist gut so.

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  10. Friedrich Leinweber schreibt:

    Mit Waffen lässt sich so eine Dreistigkeit sowieso nicht lösen, bleiben wir beim klaren Wort!
    Wir sind am Ende der´Argumentationen noch längst nicht angekommen!
    „Weniger überrascht äußerte sich Mollath-Anwalt Gerhard Strate. Das Urteil „bestärkt mich eher in meiner Urteilskraft“, sagte Strate. Schließlich habe er schon vor Wochen aufgrund des zögerlichen Verhaltens des Regensburger Gerichts darauf hingewiesen, „dass von dieser Kammer nichts anderes als eine Ablehnung“ zu erwarten sei.“ aus SZ Zeitung
    „Mit den Beschwerden gegen die Entscheidung wird jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) befasst sein. Zuständig ist die 1. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Bernhard Wankel.“
    Das Schmierentheater kommt in eine neue Runde, wir müssen noch ein wenig die Schulbank drücken!

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    • kranich05 schreibt:

      @ F. Leinweber
      An Ihren letzten Satz lassen sich gut zwei höchst substantielle Fragen anknüpfen:
      Wie lange sind die Besucher des Schmierentheaters noch bereit, die Schulbank zu drücken?
      Wie viele Passanten a) bemerken das Schmierentheater überhaupt? und b) wenn sie es denn bemerken, sind daran völlig desinteressiert?

      Beide Fragen sind viele Millionen Dollar wert, und die Interessenten kriegen die Antworten für lau. Einfach super!

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  11. Friedrich Leinweber schreibt:

    Lieber kanich05,
    ich weiss das bei den Meisten die Nerven inzwischen blank liegen, wie lange das noch geht?
    Wichtiger ist, was für eine zukünftige Auswirkung hat so ein Urteil auf die Rechtssprechung
    im Lande, wenn man jetzt aufgibt?!
    zu a) Es sind jetzt natürlich , noch viel zu wenig und die grossen Medien spielen nicht richtig mit!
    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Meisten, die Gefahren die daraus entstehen nicht
    erkennen und dann, wenn es zu spät ist, sind sie selber die Opfer. Man muss die Richtige
    Motivation haben um an dieser Sache dranzubleiben, ich bin mit Freunden und Bekannten
    sehr oft über Gustl im Gespräch. Ich bekomme meist nur Mitleidsbekundungen. Aber mehr
    nicht!
    zu b) Genau das hat ja während der NS Zeit bei uns Deutschen stattgefunden, Desinteresse
    in Bezug auf Demokratie und Freiheit, und nachher war keine Kraft da, um dagegen
    aufzustehen! Die meisten sehen auch jetzt nicht, wie hinter den Kulissen, der Mensch
    Gustl Mollath, mit spizfindigen, juristischen Finesssen entrechtet wird. Aber bei Euch
    sieht das anders aus, wir sehen das, und darum bitte am 27.7. um 14:00 Uhr zum
    Kornmarkt nach Nürnberg Kommen!
    Ein positives Ergebniss kann Milliarden einbringen,es kommt auf die Stärke des Windes und die Höhen der Wellen an! Die man damit erzeugen kann!

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  12. willi schreibt:

    Das dritte Reich zeigte recht gut,das man irgendwann nicht mehr mit Satire und guten richtigen Argumenten gegen Willkür, Gewaltherrschaft und Verbrechen ankommt! Da jeder Tag für Gustl Mollath ein weiteres Spannen der Daumenschraube und für die Verfassung eine weitere Zerstörung und Aushölung ihrer Existenz bedeutet, während einige verbrecherische Juristen im Land scheinbar unbeweisbar ihre falschen – eben nicht unabhängigen – Spielchen mit Menschenschicksalen treiben wird das Volk sich irgendwann ernsthaft fragen müssen, wann genau der Zeitpunkt einer Berechtigung zu Zivilcourage, die der Existenz der Verfassung wieder zu Leben verhilft, gekommen ist! Diese Entscheidung ist NICHT unabhängig, ist NICHT verfassungskonform und ist nicht im Namen des Volkes!

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    • Friedrich Leinweber schreibt:

      Richtig!!

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    • Joachim Bode schreibt:

      Wieso ist nicht verfassungskonform, was die Verfassung wiederbelebt?

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      • Friedrich Leinweber schreibt:

        Es ist ein Verstoss nach Artikel 2 des Grundgesetzes, die Würde des Menschen ist unan-
        tastbar, gerechte Urteile durch den Mund unbestechlicher Richter, haben die Eigenschaft die Verfassung und Gesetz zu beleben. Nach dem Sprichwort ,“ der Buchstabe tötet, aber der Geist macht lebendig“!

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