1. Versuch: Otto Lapp bringt Hasso Nerlich auf Vordermann

Eine Wortmeldung von Joachim Bode,

nebenberufliche Spezialität: Coaching von Chefreportern und Generalstaatsanwälten

Die neuesten Entwicklungen in Nürnberg beweisen, dass die bisherige Einschätzung der Rollen von Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich  und von Reporter Otto Lapp völlig unzureichend war. Sie entsprach in keiner Weise der tatsächlichen Bedeutung beider Persönlichkeiten.

Durch die aufmerksame Lesetätigkeit des Verteidigers von Mollath, Rechtsanwalt Dr. Strate, kam heute ans Tageslicht, dass im jüngsten Schreiben des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich an die Staatsanwaltschaft Regensburg verblüffende, geradezu völlige Übereinstimmungen in Wortwahl und –folge mit einer vorherigen Meldungen Lapps in seinem Blatt „Nordbayerischer Kurier“ festzustellen sind.

Es heißt bei Lapp und Nerlich jeweils wörtlich:

´Ein solcher Hinweis auf eine Stellvertretung könne für die Frage, ob die im gerichtlichen Verfahren verwendete Zweitausfertigung im Rechtssinne unecht oder verfälscht war, von Bedeutung sein.‘ 

Solche keineswegs zufällige Übereinstimmung, die sich an weiterer Stelle ansatzweise ebenfalls zeigt, löst derzeit allseits großes Erstaunen hervor, ist man bisher doch davon ausgegangen, dass Nerlich ausschließlich als Sprachrohr und Vollstrecker der ihm direkt übergeordneten Justizministerin Dr. Beate Merk dient. Einen zweiten Chef neben der Ministerin konnten sich selbst die größten Zweifler an der allerdings zwielichtigen Rolle des Generalstaatsanwalts nicht vorstellen, womit dem Begriff „zwielichtig“ ab sofort eine weitere, sehr aussagekräftige Bedeutung zukommen wird.

Kenner in Justizkreisen vermuten nach alledem, dass Otto Lapp von der Justizministerin  zum Sonderbeauftragten mit umfänglichen Vollmachten für das Verfahren Mollath ernannt worden ist.

Für eine solche Rolle hat sich Otto Lapp aufgrund seiner bisherigen Berichterstattung qualifiziert, auch wenn dies von ewigen Nörglern wie einigen Schreibern im opablog völlig verkannt worden ist. Dort war Lapp als unseriöser Journalist gekennzeichnet worden, der sich aus der untersten Schublade zur Befriedigung zweifelhafter Sensationsgelüste seiner wenigen Leser zu bedienen pflegte. Bei näherem Hinschauen war allerdings zu erkennen, dass die Mollath vordergründig belastenden Geschichten Lapps letztlich eher geeignet waren, zur Rehabilitation Mollaths beizutragen.

Dies muss die Justizministerin Dr. Merk auf den Plan gerufen haben, die mit der Ernennung Lapps zu ihrem vertrauten Sonderbevollmächtigten ihr schon seit geraumer Zeit verfolgtes Ziel fördern will, den in der Staatsanwaltschaft Nürnberg und den Landgerichten Regensburg und Bayreuth festgestellten Widerstand gegen die Freilassung Mollaths zu überwinden.

Die beobachtete Übernahme von Gedanken und Formulierungen Lapps zeigt, dass jetzt auch Hasso Nerlich unter der Aufsicht von Otto Lapp dabei ist, sich für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Bayerns Justiz einzusetzen, um sich damit seiner Aufgabe als Generalstaatsanwalt gewachsen zu zeigen.

Auch wenn die formal geglückte Synchronisation der Chefs Lapp und Nerlich sich leider als „Schuß in den Ofen“ erweisen wird (Dem eingangs erwähnten Attest kommt keinerlei Bedeutung für das Wiederaufnahmeverfahren zu.), sollten sich beide von ihrer verpatzten Generalprobe  nicht entmutigen lassen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen (die nicht genannt werden wollen) verlautet, beabsichtigt Ministerin Merk durch Hinzuziehung eines gewissen Joachim Braun, das hoffnungsvolle Zweigespann zu einem schlagkräftigen Pro-Mollath-Think-Tank, aka „Dream-Team“ (gesicherte Arbeitsplätze!), aufzurüsten.

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Update 15.7.2013:

Diejenigen meiner geschätzten Leserinnen und Leser, die die juristische Substanz der vorstehenden Glosse von Chefreporter- und Generalstaatsanwalt-Coach Joachim Bode in akribischer (dennoch launiger) Juristensprache genießen möchten, seien auf dieses neue Dokument von Autor Dr. Gerhard Strate verwiesen.

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59 Antworten zu 1. Versuch: Otto Lapp bringt Hasso Nerlich auf Vordermann

  1. Petersworld schreibt:

    „Hasso Pfui „, „Schwarzbraun ist die Haselnuß“ & „Lappen-Otto – ein wunderbares Trio! Alle drei völlig verkannt! Vielen Dank Hr. Bode .

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    • Dietmar Nisch schreibt:

      Heute wird für Herrn Lapp wohl noch der „Tag wie der andere sein“. Aber morgen, wenn Herr Dr. Strate kommen wird, um das ältere „Attest“ von Marcus Reichel bzw. Frau M., Frau S. begutachten zu wollen? Wie Frau M. einmal behauptet haben soll, soll Gustl Mollath das Bild seiner Mutter „verkauft“ haben. Nun soll es sich in einem Karton bei Verwandten (Frau S.?) befinden. Warum brngt denn Herr Lapp dies nicht zu Gustl Mollath? Wo bleibt denn der Anstand? Das Gewissen?

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      • Dietmar Nisch schreibt:

        Pardon – wie ich eben sehe, ist die „Uhr“ im Opablog auf MEZ und nicht auf MESZ eingestellt – macht nichts – ist jedenfalls Real-Zeit.

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  2. Pingback: 1. Versuch: Otto Lapp bringt Hasso Nerlich auf ...

  3. Klaus G. Stölzel schreibt:

    Tja, Hasso Nerlich trägt nicht umsonst den Spitznamen:
    „Der Grundbuchfälscher“.

    MfG.

    Klaus G. Stölzel

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  4. Friedrich Leinweber schreibt:

    Ich dachte auch,- an welcher Leine ist der Hasso angebunden? Frau Merk ist als Hundeführerin
    ungeeignet, aber schön, das Herr Lapp jetzt mit ihm Gassi geht. Aber ER muss aufpassen.-
    Herr Strate hat seinen Käscher rausgeholt um Ihn ins Tieheim zu bringen.
    Die wissen vor Verzweiflung nicht mehr was sie Tun! Jetzt wird am Datum für Gustls Hausauflösung frisiert. Frau Müller reiht eine Lüge an die Nächste und denkt ,- irgend wie gehts
    schon weiter. Die stecken alle unter einer Decke! So arbeiten Verschwörer!
    Auch Frau Leuthheuser – Schnarrenberger sieht inzwischen ziemlich alt aus. Bevor die § 63 Reform kommt, bitte vorher denGustl freilassen!!
    Rehabilitieren und entschädigen bitte nicht vergessen! Es ist ja noch genug Geld in der Schweiz!

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  5. Friedrich Leinweber schreibt:

    Seite
    8
    Wie das eben geschilderte Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg zeigt: Petra Maske macht mit ihren Lügen auch vor einem Richter nicht halt. Dann schon gar nicht vor einem Staatsanwalt.
    Das sollte auch der Generalstaatsanwalt im Kopf behalten
    Der Rechtsanwalt

    Klicke, um auf Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf zuzugreifen

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  6. Julujulo schreibt:

    Fahren oder fuhren die Herren Lapp und Nerlich vielleicht einen aus der Versteigerung erworbenen oder geschenkten Ferrari?

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  7. Euler Hartlieb schreibt:

    Wundervoll! Ursula Gresser laesst gruessen
    http://gutjahr.biz/2013/07/dagger-complex/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=dagger-complex
    via Ernst Dietrich ‏@gowcms

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  8. besorgter Bürger schreibt:

    Ich möchte an dieser Stelle auf den sehr lesenwerten Beitrag

    http://gehirnsturm.info/?p=5295

    verlinken. Er enthält umfangreiche Ausführungen zu den Attestversionen und -was bereits bisher bestehenden Vermutungen neue Nahrung gibt- zu der Frage inwieweit das im Strafprozess gegen Mollath verwendete Attest von 2002 eine TOTALFÄLSCHUNG war und ist, interessante Vergleiche zur auf dem Attest von 2002 aufgebrachten Unterschrift.

    Anstelle mit dem sehr merkwürdigen Zauber um die verschiedenen Attestversionen einen Wiederaufnahmegrund zu beseitigen, wird dieser im Ergebnis wohl eher noch positiv angeschoben, denn es wird erst jetzt, durch das „neue“ und ursprüngliche Attest von 2001 offenbar, dass der Verurteilung von Mollath im Jahr 2006 ganz augenscheinlich eine Totalfälschung zu Grunde lag.

    Aber so geht es eben den Straftätern recht häufig: Hat man erst einmal gelogen und muss dann zur Aufrechterhaltung der einen Lüge später neue Lügen hinterher schieben, so ist die Gefahr recht groß, sich im Wirrwarr der eigenen Lügen zu verheddern. Das geschieht hier gerade -und der Generalstaatsanwalt scheint darin verwickelt. Es wird immer abenteuerlicher.

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  9. heribert sperr schreibt:

    ist die tatzeit aus dem attest wo die straftat angeblich war beim prozeß 2006 nicht schon vergärt

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  10. besorgter Bürger schreibt:

    …………..vergoren ? verjährt ? Mir im Moment beides wurscht.

    Denn es geht hier erstmal um das Wiederaufnahmeverfahren und die Ermittlung der Wahrheit, nicht um die Bestrafung anderer Täter.

    Nebeibei: Im Regelfall dürfte Verjährung einer spätestens in 2006 begangenen Urkundenfälschung eingetreten sein, denn im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
    Es könnte allenfalls eine 10-jährige Verjährungsfrist anzunehmen sein, wenn man einen „besonders schweren Fall“ der Urkundenfälschung annimmt, etwa nach § 267 Abs. 3 Nr.3 StGB, nämlich wenn der Täter einen „besonders großen Vermögensverlust herbei führt“.
    Das wäre aber äußerst zweifelhaft, da die Vermögensverluste bei Mollath entweder immateriell („gestohlene Lebenszeit“) sind oder nur mittelbar (verschwundene Habe wie teures Spezialwerkzeug und teure Fahrzeuge) herbei geführt wurden.

    Die Bestrafung des vergangenen Unrechts steht aber wie gesagt im Hintergrund, solange Mollath noch seiner Freiheit beraubt und nicht rehabilitiert ist .

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    • Nico schreibt:

      d ´accord….mi dem Wiederaufnahmeverfahren spülen sich dann ohnehin all diese Nebengeräusche mit an die Oberfläche…..zuerst muss dem Gustl Mollath seine bürgerliche Freiheit wieder zurück gegeben werden und dann wird man ja sehen, wieviel an krimineller Energie bei seiner Ex auszuloten sein wird…..

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  11. Mike schreibt:

    Hallo Herr @Bode, auch nach gründlicher Lektüre Ihres kritischen Kommentars wie dieses krit. Textes http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf versteh ich weniger als wenig (bin auch kein Volljurist), weil: ist doch wuschd, ob Dr.med. Frau M. Reichel oder Herr M. Reichel diesen Text produzierte und/oder unterschrieb, beide Varianten 2001 und 2002 sind überhaupt kein (fach-) ärzliches Attest, entsprechen eher der Sprechstundenhelferinnen-Diktion, also angelesem BlahBlahBlah und nützten nur der damaligen Bankerin und jetzigen Heilerin Frau Petra M2 (damals Petra M1). Das letzte Sch…kapitel, einerlei ob vom Herrn Bayr. GenStAnwalt HN oder vom Schurnalisten OL begonnen, bestätigt, was alle Aktionen sämtlicher Bayr. JustizfunktionäreInnen gegen Mollath betrifft, nicht gänzlich Unbekanntes, ich zitiert mal genau:
    „Der Schlaf der Vernunft produziert Ungeheuer (Goya, Caprichos: “El sueño de la razón produce monstrous”).

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    • Joachim Bode schreibt:

      @Mike:
      Nur die unechte/verfälschte Urkunde (Attest) gibt einen Wiederaufnahmegrund, nicht aber ein schwaches oder untaugliches Attest….

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      • Mike schreibt:

        @Herr Bode. Das können Normalbürger(innen) nicht begreifen. Das „Attest“ ist ´n Stück Papier. Wie immer es auch bezeichnet werden mag. Aber KEIN ATTEST. Wer immer das als ATTEST, Brixner folgend, wertet, hat schon a) vor der Mediocratie kapituliert und ist b) im juristischen Irrgarten verloren. Gruß, Mike.

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  12. Sophokles schreibt:

    Ein wunderbarer, wie passender Kommentar, sowie Beurteilung dieser Attest-Debatte

    http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath?page=22#comment-52796

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  13. Euler Hartlieb schreibt:

    rechtsanwaeldin sagte am 15. Juli 2013 um 09:57
    Sollte ‘der alt-weiße’ Heino heißen.
    Gerade noch rechtzeitig habe ich das erfahren, ehe ich meiner Bank meinen business plan für mein Start-up Tele-Gutachten und Fern-Geistheilung vorlege (Habe keinen Erblasser, der mich zu meiner Bestimmung führt.): Das nenne ich Fügung: http://www.deutsche-startups.de/2013/07/15/journalisten-geschenke/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=journalisten-geschenke

    @rechtsanwaeldin: Wichtig, danke.
    „JEDER ist kaeuflich“, ein gnadenloser wahrer Anti-Gutmenschen-Satz, ueber den man nicht zu schnell hinweghuschen sollte.
    „Money makes the world go round, Lobby a.o. speeds it up“.
    Maß, Unabhaenigkeit, Moral & Werte, Gesetze, Kontrollen, Strafen und Form wirken moderierend, gestalten, z.T. verhindern sie dies sogar. Der Komplex sollte in einem serioesen Kontext kontinuierlich offenes Thema sein, um das Bewußtsein zu schaerfen, realistische & demokratische „Kontrollen, Begrenzungen“ zu ermoeglichen, durchzusetzen und richtige Anreize zu geben.
    Das uebliche „Zuschweigen“, Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Schweigegebote, auch die „bei uns gibt es das nicht“ und darueber „spricht man nicht“ sind eng mit den negativen Auswuechsen dieser „Kaeuflichkeit“, deren Grenzen zur Bestechlichkeit fließend sind, verschwistert.
    Der ploetzliche Erfolg der Piraten („Transparenz“) hatte hier wohl eine kraeftige Wurzel.
    Besonders Sektoren, wo so getan wird, auch Menschen, die so tun, als spiele pekuniaeres keine Rolle, sind gefaehrlich, gefaehrdet, wie auch diejenigen, wo dies offiziell die „Erste“ oder gar „Einzige Geige“ spielt.
    Die unterschiedlichen enthaltenen, oft unbewußten, auch archaischen „Spiel“regeln u.a. von „Tausch, Schuld, Sicherung, Sicherheit, Gemeinschaft und Symbolik“ muessen in einer Demokratie auf allen Ebenen intensiv besprochen und immer wieder neu verhandelt werden, in wirklich allen Sektoren.
    Da passt doch auch nochmal der folgende Link :
    Der Niedersächsische Landesrechnungshof stuft Richter als besonders korruptionsgefährdet ein.

    Vorgestellt: Top-Themen 2013

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  14. Euler Hartlieb schreibt:

    http://www.castortv.de/ live von der Mahnwache

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  15. besorgter Bürger schreibt:

    ………………. was jedem einigermaßen mitdenkendem Leser klar sein musste. Natürlich nicht, weil der Befangenheitsantrag unbegründet gewesen wäre, im Gegenteil, der abgelehnte Richter hat ja mit seiner unsäglichen Stellungnahme jedem halbswegs juristisch gebildeten Leser den letzten Zweifel an seiner tatsächlichen Befangenheit genommen, bzw. er hat dafür gesorgt, dass jedermann/jedefrau die allerbegründetste Besorgnis der Befangenheit bei einem solchermaßen antwortenden Richter haben muss.

    Mit jeder neuen Entscheidung verdichtet sich für den aufmerksamen Leser der Eindruck, dass sämtliche mit der Sache Mollath befassten Richter und Staatsanwälte (außer vielleicht der Herr OStA Meindl und dessen Mitarbeiter) wie eine Wand zusammen stehen und sich nicht zu schade sind, Lächerliches von sich zu geben, um ein offenbar unerwünschtes Ergebnis zu verhindern.

    Machen wir uns nichts vor: Die Schlussfolgerung ist doch, dass der Rechtsstaat verloren ist, wenn ein solcher Gang der Ereignisse wie in der Sache Mollath vor den Augen der Öffentlichkeit möglich ist.

    Es wird jetzt geraume Zeit vergehen, bis Dr. Strate seine Beschwerde anbringt und begründet. Erst muss er ja die Begründung der Zurückweisung seines Befangenheitsantrages kennen.
    Dann seine Beschwerde begründen. Hierzu wird sicher noch anderweitig Stellung genommen werden. Evtl. sind in der Zwischenzeit die OLG-Richter im Sommerurlaub. Man muss weder Hellseher noch Prophet sein um zu vermuten, dass eine Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge seitens des LG Regensburg nicht vor dem 16.09.2013 erfolgt – so wie Dr. Strate schon vor längerer Zeit mutmaßte.

    Dann aber -das pfeifen die Spatzen von den Dächern- wird die CSU wiedergewählt sein. Und sei es, weil manch Bürger meint, er wähle keine Partei oder das mit dieser zusammen hängende „Amigo-System“, sondern den vermeintlichen Volkstribunen an der Spitze.
    („wenn das der Seehofer wüsste….“).

    Danach dann wird man die Wiederaufnahmeanträge abweisen. Mit ebenso alberner Begründung wahrscheinlich, wie man bisher schon in Nürnberg und Augsburg die hanebüchensten Entscheidungen „begründete“.

    Da ich aber kein Pessimist bin, vermute ich, dass man ziemlich zeitnah zu der Abweisung der Wiederaufnahmeanträge die weitere Vollstreckung der Unterbringung gegen Mollath wegen Unverhältnismäßigkeit für erledigt erklären wird, sprich Mollath frei lässt.

    Damit wird aber das Interesse der in die Sache nicht so fest verbissenen großen Öffentlichkeit nachlassen und es werden neue Themen in den Vordergrund drängen. Zur Not macht man wie bei dem „Landtag-Verwandtenskandal“ einen hausgemachten Skandal selbst, um abzulenken.

    Dazu ein wenig Brot und Spiele. Und schon können all die mutmaßlich im Zwielicht gebliebenen sinistren „allgemein bekannten Personen“ aufatmen und sich darüber freuen, dass es in Bayern so bleibt wier unter FJS: Es wird viel gemunkelt, aber nix genaues weiß man nicht.
    Und OStA Meindl wird Direktor des Amtsgerichts in Tirschenreuth oder dahin wegbefördert, wo er mit der gezeigten Rechtschaffenheit keinen Schaden mehr anrichten kann.

    Und die Dokumentation des geschehenen Unrechts wird auf der webseite von Dr. Strate unter „Dokumentation- ältere Fälle“ verschwinden, so wie andere Fälle mit absurden gerichtlichen Entscheidungen und merkwürdigsten Vorgängen in einem Strafverfahren auch, vgl. nur „Alexander Falk“.

    Darauf sollte man ja hinweisen: Es ist ein Irrglaube, dass solche Dinge nur in Bayern passieren.

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    • Julujulo schreibt:

      Ironie:
      Bayern wird der weltweit größte Bananenexporteur werden, oder ist es schon. Statistiken fehlen noch. Aber diese Bananen sind recht ungenießbar! Ich werde mich nicht wundern, wenn bald vom Justizministerium Bayern eine Pressenachricht herausgegeben wird: „GM hat sich im BKH Bayreuth das Leben genommen. Ein Schreiben wurde nicht gefunden und ein Fremdverschulden ist ausgeschlossen!“ Danach ist die ganze „Sache Mollath“ nicht mehr relevant, es werden neue Bananenbäume drüber wachsen und das Land geht, wie von den Bananenzüchtern gewunscht, zur Tagesordnung über.
      Ende Sarkasmus!

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  16. Mike schreibt:

    Hi @bBürger, Sie schreiben: Am 16. 9. 2013 „- das pfeifen die Spatzen von den Dächern – wird die CSU wiedergewählt sein.“ Kann es sein, daß Sie Vögelstimmen im allgemeinen und was bayrische Spatzen von bayrischen Dächern pfeifen so gar nicht gut hören können … ?

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  17. besorgter Bürger schreibt:

    Am 16. September wissen wir das. In dem Fall -ich hoffe das ist meinen Beiträgen zu entnehmen- würde es mich freuen, nicht der beste Vogelstimmendeuter Bayerns zu sein.

    Aber lassen wird das. Ehe noch jemand vor meiner Tür steht, klingelt, mich zur Klinik Dr. Wörthziger bringt und mir dort Oberstarzt Dr. Zappa erklärt : Sie sind hier wegen einer tiefgreifenden Störung, im Internet haben sie zugegeben, Vogelstimmen gehört zu haben, die nur sie allein zu deuten vermöchten und ehe sie mit ihren Beiträgen im Internet gefährlich werden können ……

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  18. Joachim Bode schreibt:

    … hier nur mal nebenbei:

    Bei der Ablehnung eines Richters wegen (der Besorgnis der) Befangenheit, kommt es nicht darauf an, dass der Richter tatsächlich befangen ist, sondern darauf, ob es für die Prozeßpartei nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür gibt, von einer Befangenheit des Richters auszugehen.
    Geschützt werden soll damit das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Richters.

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    • besorgter Bürger schreibt:

      ……… gute Ergänzung. Danke. Was für den einen selbstverständlich, wissen viele andere nicht.

      Wie die vielen schlimmen Zeitungsberichte (die Dinge falsch, schief oder aus dem Zusammenhang gerissen schildern und daher mehr desinformieren als informieren) zeigen, kapieren ja selbst viele Reporter auch einfachste juristische Dinge nicht.

      (einmal abgesehen davon, dass es böswillige geben könnte, die absichtlich desinformieren).

      Letztes Beispiel der NZ-Artikel vom 15.07., in dem die letzten Schriftsätze von Dr. Strate völlig schief und aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden, so dass alle Leser, die sich nicht hier, oder in den anderen aufmerksam bleibenden blogs informieren einen völlig falschen Eindruck von den Vorgängen rund um das „neue Attest“ und die Reaktionen von Dr. Strate bekommen.

      Eine Tageszeitung soll kein Volksschul-Kurs für Juristerei sein, alles klar. Aber muss man eine Sache so falsch verwursteln, dass man damit das Gegenteil von Information erreicht ? Doch wohl auch nicht.
      So etwas ist m.E. Journalismus am Rande der Debilität. Ist es mit uns als Kulturvolk wirklich schon so weit gekommen ?

      Hier noch mal : Die Aussagen des Justizsprechers (immerhin Richter am Landgericht) Michael Hammer, dass das neu aufgetauchte Attest möglicher Weise Einfluss auf die Beurteilung eines der Wiederaufnahmegründe haben könnte, sind offenkundiger Unsinn. Denn das „neu aufgetauchte Attest“ spielte in dem Strafverfahren gegen Mollath keine Rolle. Es hat also auf den Wiederaufnahmegrund „unechtes Attest“ aus den vielbeschriebenen Gründen keinen Einfluss: Jeder nahm damals an, das im Prozess vorgelegte Attest stammte von der erfahrenen Ärztin Dr. Madeleine Reichel. So steht es auch im Urteil. Das mag für den Nichtjuristen allzu formal klingen, tatsächlich geht es aber eben auch darum, dass jedes Gericht eine Aufklärungspflicht hat und bei Bekanntwerden der Tatsache, dass es vom Sohn stammte, der kein erfahrener Arzt war, sondern damals ohne Kassenzulassung und ein Jahr zuvor, als das angebliche Original ausgestellt wurde noch Weiterbildungsassistent, wäre kein korrekter Richter darüber einfach so hinweg gegangen.

      Und da sind dann all die weiteren Merkwürdigkeiten rund um die Frage, ob das tatsächlich im Prozess verwendete „Attest“ nicht eine Totalfälschung war, noch gar nicht berücksichtigt. Komisch, dass die Presse diese klaren Tatsachen nicht schreibt.

      Weiter geht es mit der Darstellung der letzten Schriftsätze von Dr. Strate: Das der Frau M. (offensichtlich völlig zurecht) als unglaubwürdig darstellt, weil sie jetzt via Otto Lapp völlig andere Dinge aussagt, als 2008 in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg, wird überhaupt nicht geschrieben und damit beim weniger informierten Leser ein völlig falscher Eindruck erweckt.

      Den Leser mit aus dem Zusammenhang gerissenen wahren Bemerkungen „schief“ zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass der Leser selbst dann völlig falsche Schlussfolgerungen zieht ist m.E. noch schlimmer als „richtige“ Zensur.

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      • besorgter Bürger schreibt:

        Ergänzung : Die vielzitierten Vergleiche der STRAFRECHTLICHEN Bewertung des im Prozess verwendeten ärztlichen „Attests“ mit irgendwelchen „Firmen-Bestellungen“ sind juristisch so weit unter der Grasnarbe, dass man sich fragen muss, wie jemand, der so einen Unsinn erzählt, überhaupt nur ein juristisches Staatsexamen bestehen konnte.

        Tatsächlich hat der Herr Hammer, um dahin zu kommen, wo er jetzt arbeitet, zwei wirklich gute Examen schreiben müssen, also bewiesen, dass er es eigentlich sehr gut kann.

        Das mag für die hier mitlesenden Nichtjuristen vielleicht ein Schlaglicht darauf werfen, wie es um die Ehrlichkeit und die Unvoreingenommenheit bei der Nürnberger Jusitz in Bezug auf diesen Skandal bestellt ist.

        Das trotzdem so ein Unsinn seitens der Justiz verlautbart wird zeigt auch noch etwas Anderes: Diese Verlautbarungen sind nicht an interessierte juristisch gebildete Menschen gerichtet, bei denen man sich mit solchen Erklärungen nur lächerlich macht und jeden letzten Rest Vertrauen vernichtet.

        Diese Äußerungen sind nur für die juristisch nicht gebildete Masse gedacht, um zu verwirren und auf niedrigem Niveau Meinungskampf zu führen. So weit ist es also schon gekommen. Ich wiederhole mich: Ist so etwas vor den Augen der Öffentlichkeit möglich, ist der Rechtsstaat bereits verloren.

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      • Joachim Bode schreibt:

        Bei juristischen Examensarbeiten verhält es sich ähnlich wie bei den Doktorarbeiten:
        Man kann sie sogar kaufen oder auch mit zahlreichen Helfern zu verbessern suchen.
        Versichert wird dann eine Allein-Urheberschaft. Die derart „verbesserungsfähige“ Hausarbeit machte zu meiner Zeit ein Drittel der Examensnote im 1. Staatsexamen (Referendarexamen) aus.
        Ein weiteres Drittel bestand aus den Ergebnissen der Klausuren, wo sich schon eher die Spreu vom Weizen schied.
        Die mündliche Prüfung, das letzte Drittel, bestand zumeist aus der Bestätigung der vorherigen Ergebnisse.
        Inzwischen gibt es Änderungen im Prüfungsrecht, die mir nicht geläufig sind, aber ein (noch) großer Teil der jetzigen Amts-Juristen hat unter den o.a. oder ähnlichen Bedingungen Examen gemacht.
        Auch im 2. Staatsexamen (Assessor-Examen) gibt es viele Möglichkeiten, sich eine gute Note zu erschummeln. Geld spielt dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

        Meine Erfahrung aus dem damaligen und auch späteren Umfeld:
        Die meisten Examina sind so „befördert“ worden.

        Ist doch klar, dass kaum jemand darüber spricht. Die besten Schummler haben sich die Aussichten auf gute Noten entscheidend verbessert – entscheidend auch für das spätere Einkommen, weil die Stellenvergabe bei Juristen sehr notenabhängig ist. Im Richterdienst findet man z.B. fast ausschließlich sogen. Prädikatsjuristen, das sind die, die – notenmäßig(!) – zu den „besten“ 10% gehören.

        Meine Meinung zu Guttenbergs Dissertation? Die war komplett gekauft.
        Sein Doktorvater, Prof. Häberle, der zuletzt in Bayreuth lehrte, hat mich (von mir ungewollt) in Marburg in seinem Spezialfach geprüft: Kirchenrecht. Das ist der Bereich mit den geringsten Ansätzen von Demokratie. Da kannte er sich gut aus.

        Was kann man von so „gebildeten“ Juristen erwarten?

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  19. Joachim Bode schreibt:

    Auch Merkel und Westerwelle laufen sich schon mal warm für die Freilassung von Mollath:

    Merkel fordert Mursis Freilassung
    Nach Außenminister Westerwelle dringt nun auch Kanzlerin Merkel auf eine Freilassung des gestürzten ägyptischen Präsidenten Mursi

    so zahlreiche Pressemeldungen vom heutigen Tag.

    Jetzt fehlt nur noch Bundespräsident Gauck.

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    • thomas franken schreibt:

      Hallo Herr Bode ,
      etwas offtopc,aber nur zu Ihrer Info:

      Joachim Bode :Warum erinnern mich die Reaktionen an den getroffenen Hund, der bellt?

      Lieber Herr Bode,
      wie haben Sie sich denn hier zu diesem Blog verirrt?
      Bei Prof.Müller,Gabriele Wolff und im opablog geht es doch viel sachkundiger zu.
      Im Wolff-Blog habe ich meine Erfahrungen hier im Psiram-blog unter meinem Klarnamen thematisiert.
      Erpeldernacht hat das gelesen und punktgenau auf den Poster hier (bayle) getippt.
      Ich habe jetzt mal zufällig hier reingeschaut und finde Sie und natürlich auch Ihren „Kontrahenten“
      BTW: Ihre ironisch-satirischen Beiträge beim opablog sind grandios.
      So,nun gehe ich wieder zu den sach- und faktenbasierten Blogs.
      Ich melde mich mal dort bei Ihnen.
      Was ich hiermit unter meinem Klarnamen tue .

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  20. Euler Hartlieb schreibt:

    Immer wieder der Satz: Seine Vorwürfe wurden als wahnhaft eingestuft – „inzwischen stellten sie sich als teilweise wahr heraus.“ Der hat sich zur Standardformel zumindest der Lokalblaetter entwickelt. Gerichtlich kann man gegen das „teilweise“ wohl nicht vorgehen?!
    Ein Mollath-Lexicon der gezielten Verfaelschungen und Verneblungen durch Sprache und Worthuelsen ist langsam angezeigt.Kann man dann auch oeffentlichkeitswirksam der LaLa-Presse anbieten.
    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/fall-mollath-19-juli-wackelt/938766/fall-mollath-19-juli-wackelt.html

    SZ: 16. Juli 2013: Zusammenhaltsindex Platz 14
    Bertelsmann: Deutschland fehlt die Toleranz
    Und: „Zusammenhalt ist Glueck“.
    Ob die Autoren dabei wohl an Mollath oder Mollathunterstuetzer gedacht haben?
    Oder eher an Merk, Nerlich & Co?
    http://www.sueddeutsche.de/leben/bertelsmann-studie-deutschland-fehlt-die-toleranz-1.1722182

    SZ: Whistleblower Edward Snowden soll den Friedensnobelpreis bekommen. Soziologie-Professor Stefan Svallfors schlägt den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter jetzt offiziell dem Nobelpreis-Komitee in Oslo vor – auch „um den Preis von der Schande zu befreien“.

    Mit „unserem(n)“ „Whistleblower“ und „Helden“ tun „wir“ uns bei solchen durchaus wirsamen Gesten noch etwas schwer.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/prism-enthueller-professor-schlaegt-snowden-fuer-friedensnobelpreis-vor-1.1722557

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  21. federleichtes schreibt:

    Gerechtigkeit.
    Bereits vor ziemlich vielen Jahren erlaubte ich mir, aus dem Erleben und Beobachten heraus, die Bemerkung: Die treibenden Kräfte in unserem Macht-System kommen ohne sie aus; es gelten andere Prämissen.

    Gustl Mollath sehe ich insofern nicht als ein System-Opfer, sondern als dessen folgerichtiges Produkt.

    Kann, wo Herrschaft waltet, auch Gerechtigkeit gedeihen? Wenn das so wäre, brauchte es dann Gesetze? Und, entstehen diese Geseze nicht aus der Herrschaft heraus, vielleicht nur, um der systemimmanenten Ungerechtigkeit den Anschein von Gerechtigkeit zu verleihen?

    Nein, ich bin kein System-Kritiker. Weil mir offensichtlich scheint, was das System dem Menschen abverlangt: Selber zu fühlen, was „rechtens“ ist. Recht nicht als interpretierbaren Paragraphen, sondern Recht als unbedingtes Bewusstsein.

    Nun ließe sich feststellen, dass es dem System an diesem (natürlichen – z.B das Schwache beschützen und fördern) Ordnungs-Bewusstsein mangelt. Tatsächlich entstand – aus meiner Sicht – aber nur ein System, in dem kaltherziger Geist destruktiv waltet und wütet.

    Und das betreibt, was Leben eigentlich schaffen will: Das Bewusstsein für Gerechtigkeit. Mag in den Zeiten die Flamme der Gerechtigkeit auch geflackert haben, mag der Eindruck entstanden sein, sie wäre erloschen – NEIN.

    Nein, sie kann nicht erlöschen. Aus diesem „Glauben“ heraus erlebe ich die verzweifelten Bemühungen einer Geistmacht, die – immer schon – auf verlorenem Posten kämpfte gegen das Wesen von Freundschaft und Brüderlichkeit. Eine Täter-Macht, der es nach Opfern verlangt, unbedingt. Während die „Opfer“, so wie Gustl Mollath, das Wesen der wahren Macht beweisen: Sie kann die Täter ins Licht zerren.

    Gelassene Grüße in die Runde.

    Wolfgang Jensen

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  22. besorgter Bürger schreibt:

    zu meinem Beitrag vom 15.07. / 17.50 Uhr:

    Ganz aktuell meldet der BR, das OLG Bamberg habe auf die Beschwerde von RA Dr. Strate die Fortdauerentscheidung der StrVK Bayreuth aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Bayreuth zurück verwiesen.
    Begründung: (verkürzt in eigenen Worten): Das vorliegende Gutachten von 2011 sei zu alt und keine geeignete Basis mehr für eine Entscheidung. Es sei ein mit dem Fall bisher nicht befasster Gutachter mit der Sache zu betrauen. Hier der Bericht:

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-gutachten-unterbringung-100.html

    Das OLG Bamberg wählt damit bei einer m.E. immer noch falschen Entscheidung (der richtige Weg ergibt sich m.E. aus der Beschwerde von Dr. Strate) den „hilfsweise“ von RA Strate aufgezeigten Ausweg, sich wenigstens selbst aus der Schusslinie zu bringen. Vor allem aber „bleibt Mollath b.a.W. drin“.

    Es muss jetzt im Vollstreckungsverfahren, das bekanntlich unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren und den Verfassungsbeschwerden weiter läuft, ein Gutachter gefunden werden, der nicht die Besorgnis weckt, er sei befangen, der muss dann versuchen, ob Mollath eine Exploration mit macht (zu den Voraussetzungen hatte sich Mollath ja nachvollziehbar geäußert) und dann muss er sein Gutachten -egal auf welcher Grundlage dies basiert- schreiben und danach wird es wohl eine neue Anhörung vor der „Kammer des Schreckens“ geben, bevor diese eine neue Entscheidung fällt. Weihnachten 2013 dürfte eine optimistische Einschätzung zum Zeitpunkt sein, in dem eine solche Entscheidung ergehen könnte.

    Wer glaubt daran, dass es in den anderen Verfahren bis dahin Entscheidungen gibt, die die Freilassung von Mollath beinhalten ?

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    • Joachim Bode schreibt:

      Sind wir hier in der Kirche? 🙂

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    • federleichtes schreibt:

      Als „verrückt“ gilt, wer kein Bewusstsein über sein wahnhaftes Wesen hat. Und nichts anderes als Wahn-Angst war es, der Gustl Mollath aus der Normailität riss, und nichts anderes als Wahn ist (nun), was ihn dort (in der Irre) halten muss.

      Also, das Verfahren um Gustl Mollath ist irrational, so wie ein bestimmter „Glaube“ auch. In Sachen Freilassung von Gustl Mollath hilft nicht Glaube, sondern die Heilung des Wahns, der das Irre an sich begründet.

      Vielleicht braucht es nur einen der Wahn-Sinnigen, der sich als wahnhaft erkennt und einen Dominino-Effekt erzwingt.

      Gruß
      Wolfgang

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      • federleichtes schreibt:

        Spinnen wir diesen spinnerten Gedanken mal weiter.

        Horst Sämannhofer erklärt:
        Ich WAR wahnsinnig, weil ich offensichtliches, von jeder Vernunft erkennbares Unrecht duldete.

        Was folgt:
        Sämannhofer handelte – wegen Wahns unrechnungsfähig – nicht schuldhaft. Und erklärt mit seiner Einsicht, er sei nicht mehr dem Wahn verfallen, also geheilt.

        Und dann?

        Fragen ihn plusminus X 2 Millionen in Bayern Wohnende nach dem Rezept, oder wie er die Tür fand, die in das Wahnfreie führt.

        Nein, ich möchte bitte nicht hören, man brauche dafür nur die Staatskanzlei verlassen.

        Allen einen guten Tag.

        Wolfgang Jensen

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    • Joachim Bode schreibt:

      Wenn es nur auf die Entscheidungen bayerischer Gerichte ankommt, ist Weihnachten 2013 viel zu kurz gegriffen.
      Das OLG Bamberg hat den Weg zu diesem Zeitrahmen ohne absehbares Ende eröffnet, indem es die Sache rechtswidrig an das LG Bamberg (Schreckenskammmer) zurück verwiesen hat.
      Dabei hätte das OLG selber kurz und knapp entscheiden können und müssen, zumal es sich 1. um eine eilbedürftige Freiheitsentziehungsangelegenheit handelt und
      2. der Ermessensspielraum auf Null geschrumpft ist.

      zu 1: erübrigt sich seit Monaten im Hinblick auf die verfassungswidrigen Verzögerungen eigentliche jeder weitere Kommentar, wobei das Bundesverfassungsgericht beispielgebend die Grundsätze mit Füßen tritt, die es selber – soweit Untergerichte betroffen sind – aufgestellt hat: Freiheitsentziehungssachen sind vorrangig vor allen anderen zu bearbeiten; d.h. alles andere hat liegen zu bleiben, um die Freiheit zu schützen! Demnach müßte in Bamberg und Regensburg alles andere auf Halde liegen, weil das Verfahren Mollath vorrangig zu bearbeiten ist. Ein reiner Hohn, der sich letztlich auch gegen das BVerfG richten muss, weil dort bisher mehr als 18 Monate Ruhepause in der Freiheitsangelegenheit des Gustl Mollath angesagt waren. Die Aufforderung an Bayerns Staatsregierung, binnen fast 5 Wochen(!) auf die Verfassungsbeschwerde zu antworten, setzt diese Haltung unverändert um. Die Staatsregierung führt das BVerfG insoweit vor, als es mit der halben Frist ausgekommen ist.

      zu 2: die Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths liegt nach 7 Jahren auf der Hand. Die Ehe Mollaths ist genau so lang oder schon länger beendet, Anlaßtaten sind nicht mehr wahrscheinlich.
      Die Wiederaufnahmeanträge, die das OLG Bamberg jetzt endlich berücksichtigt haben will, ziehen den Gutachten-Ergebnissen den Boden unter den Füssen weg, so dass nur noch eine einzige Entscheidung möglich ist, die zu treffen das OLG Bamberg zu feige ist, nämlich die Freilassung Mollaths.

      Wir werden wieder mal Zeugen einer „Großtat“ bayerischer Gerichte, die der ganzen Welt offensichtlich beweisen wollen, dass sie für alles andere gut sind als für das, wofür sie eingesetzt wurden: Die Förderung und Bewahrung von Recht und Gesetz.
      Wir können die bayerische Justiz beruhigen: Wir sind auf dem gewünschten Informationsstand, wissen inzwischen, wozu bayerische Juristen fähig bzw. unfähig sind, erwarten jetzt aber, dass die bayerische Justiz endlich mal zeigt, wofür sie bezahlt wird.

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      • Friedrich Leinweber schreibt:

        Lieber Herren Wolfgang Jensen und Joachim Bode,
        Sie sind hiermit beauftragt für das OLG Bamberg ein Gutachten über Herrn Gustl Mollath
        zu erstellen. Mit ihren Ausführungen haben sie sich in feinster Weise Qualifiziert.
        Bild und Tonaufnahmen werden nach Wunsch des Probanten zwingend erforderlich sein!
        Wir haben vollstes Vertrauen ,dass nur Sie den Unterschied zwischen Wahn und Vernunft analysieren können. Bitte setzten sie sich auch persönlich mit Herrn Mollath
        in Verbindung! Wir haben Herrn Leipziger für die Zeit der Untersuchung in eine andere
        Zelle untergebracht!
        Der Generaljustizsekretär
        I:A: Surbier

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  23. besorgter Bürger schreibt:

    Als “verrückt” gilt….. wer von den „am Drücker befindlichen Psychiatern dazu erklärt wird“.

    Wie anders soll es zu erklären sein, wenn diese Zunft mit Diagnose-Kürzeln versehene und von ihr definierte „Krankheiten“ per Akklamation der in den USA organisierten Berufsträger einfach so abschafft (wie vor einiger Zeit mit der Krankheit „Homosexualität“ geschehen) oder ohne erkennbare nach wissenschaftlicher Methode erarbeitete Forschungsergebnisse neu schafft (wie zuletzt den „Krankheitsbefund“: Verschwörungstheorien bzw. Verschwörungswahn) und damit scheinbar der Willkür die Hand reicht.

    Wie sagte vor einiger Zeit einmal ein Vertreter der deutschen Donaldisten

    http://www.donald.org/‎

    völlig zurecht: Wissenschaftlichkeit definiert sich in erster Linie durch die Methode, nicht durch das Objekt der Untersuchung. Auch ohne Glauben (danke an J.B. für den Einwurf) fühle ich eine wissenschaftliche Untersuchung bei den Donaldisten besser aufgehoben als bei den Herren Kröber, Pfäfflin und Leipziger.

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  24. federleichtes schreibt:

    Sehr geehrter Herr Generaljustizsekretär Surbier,

    um dem ehrenwerten Hern Bode nicht vorzugreifen, versuche ich Ihnen vorerst das Grundproblem zu erklären, so, wie es sich in unsere Familie seit Jahrtausenden überlieferte:

    In einem unanständigen System, das sich für das Normale, das Beste, Unübertrefflichste und Unfehlbare hält, haben anständige Menschen keinen Anstand zu erwarten. Wo die Schäbigkeit, die Hinterhältigkeit, das Parasitentum und die Korruption, die Willfährigkeit und die Gier regieren, wo Angst die Moral diktiert, kann sich die anständige Küchenschabe zur Königin küren; wäre da nicht der amtierende Größenwahn, der sie schnell zu zertreten vermag.

    Nein, Herr General*sekretär, das war kein Gutachten für das System und deren Getreuen. Das fiele kürzer aus.
    *ch habe das „Justiz“ aus Ihrer Amtsbezeichnung entfernt – da Sie über einen klaren Verstand verfügen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Jensen

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  25. Reinhold Schell schreibt:

    Nachdem alle bisherigen Maßnahmen im Benehmen Herrn Mollath die Freiheit wieder zu geben
    versagt haben ist es wohl vernünftig über Änderungen und Schulungen die Herrschaften auf den
    richtigen Weg zu bringen.

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  26. besorgter Bürger schreibt:

    …….. ich möchte in Anknüpfung an die letzten Beiträge von federleichtes und Joachim Bode (jeweils danke) nur kurz darauf hinweisen, wie vernünftig, ja geradezu prophetisch die Aussage von Gustl Mollath war, die da hieß:

    „Ich trete aus dem (diesem) „Rechtsstaat“ aus“.

    Auch ich hätte diese Aussage vor November 2012 (als ich auf diese Skandal-Ansammlung aufmerksam wurde) für mindestens merkwürdig und skurill gehalten.

    Nach all dem, was ich spätestens seit November 2012 lesen und hören konnte, kann ich dazu nur sagen: Es handelt sich eher um eine Perle von Rhetorikkunst, die man sich auf der Zunge zergehen lassen kann und bei der man in Versuchung kommt, zustimmen zu wollen – wäre das Ganze nicht so traurig.

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    • federleichtes schreibt:

      Sehr gut, dass Sie diese Aussage

      “Ich trete aus dem (diesem) “Rechtsstaat” aus”.

      erneut in den Fokus stellen.

      Das Volk ist der Souverän?
      Nein!
      Souverän kann nur ein Mensch sein.
      Souverän kann ein Mensch nur sein, wenn er ein einziges Recht für sich in Anspruch nimmt:
      NEIN zu sagen.
      Nein zum Unrecht, nein zu einem System, das Angst schürt und Verwirrung betreibt. Und auch Nein sagt zu einer Lebensführung in ideologischer Abhängikeit. Und Ja sagt zu Bescheidenheit und Dankbarkeit.

      Dann folgt eine Revolution – im Inneren eines Menschen. Und sie vollzieht sich sehr, sehr leise. Und sehr, sehr leise stellen sich andere freie Geister an die Seite dieses Menschen. Auf diese Weise entstanden bereits sehr viele n.e.V’s, nicht eingetragene Vereine. Und über allen Vereinen weht eine einzige Fahne, auf der geschrieben steht: „Wir haben den Kampf gegen den Moloch des Naturwidrigen gewonnen.“

      Gustl Mollath ist ein Sieger.
      Eroberte sich sein Mensch-Sein zurück.
      Das ist die Botschaft.
      Gerichtet an die Knechte des Widernatürlichen:
      „Ihr habt keine Chance“.

      Das Wahrhaftige kämpft nicht gegen das Unanständige – es entzieht sich ihm.
      Menschen, die das taten, sind die wirklich Gesunden. Und nur Gesunde können souverän sein. Und sie bleiben es, gleich, wie unanständig man sie behandelt.

      Allen einen guten Tag.

      Wolfgang Jensen

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  27. besorgter Bürger schreibt:

    … und in Ergänzung zum letzten Beitrag von Joachim Bode möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:

    Es stimmt sicher, dass das Bundesverfassungsgericht „die von ihm selbst aufgestellten Grundsätze“ (zum Beschleunigungsgebot für richterliches Handeln in Haftsachen) mit Füßen tritt.
    Es stimmt auch, dass dies gerade im Fall Mollath unerträglich ist.

    Allerdings sollte man in dem Zusammenhang auf zwei weitere große Skandale hinweisen:

    1. Seit vielen Jahren, beteiligen sich die meisten in den Parlamenten vertretenen Parteien (von einzelnen Ausreissern abgesehen) daran, Stück für Stück den Rechtsstaat zu beschädigen, in dem den Bürgern immer mehr Rechtschutzmöglichkeiten genommen werden. Das passierte, in dem man Berufungsmöglichkeiten im Zivil- wie im Strafprozess reduzierte und auch, in dem man in den Berufungssachen die Entscheidung durch eine Kammer mit 3 Richtern zur Ausnahme machte – Letzteres hatte allerdings schon damals mit dem jetzt wieder zutage tretenden „Korpsgeist“ zu tun, also einer Richterschaft, die den richtigen Grund, warum eine womöglich falsche Entscheidung durch 3 Personen überprüft werden sollte, ad absurdum führte. Statt aber dieses Problem nur zur Kenntnis zu nehmen, wurden den Bürgern Schutzmöglichkeiten genommen.

    2. Durch Skandal 1 kommt es dann logisch konsequent dazu, dass die Arbeitsbelastung der höchsten deutschen Gerichte, also des BGH und des Bundesverfassungsgerichts ins Unermessliche steigt. Wer einmal mitbekommen hat, welche ungeheure Arbeitslast ein BGH-Richter zu bewältigen hat (und dazu kommen noch die Schwierigkeiten, die ungezählten Fehlermöglichkeiten aus den Vorinstanzen und die Verantwortung), in welcher „Maschine“ diese Richter stecken, kann nur erschaudern. Ähnliches gilt für das Bundesverfassungsgericht, das wundersamer Weise unter der Flut von Arbeit immer noch nicht zusammen gebrochen ist.
    Das dann selbst bei gutem Willen selbst solche Skandal-Sachen wie von Mollath 18 Monate liegen bleiben, ist unerträglich, aber nicht automatisch vorwerfbar.

    Der riesige Skandal liegt darin, dass ALLE Insider in der Politik dies wissen und niemand, aus keiner der größeren Parteien auch nur eine Hand rührt, dies zu ändern. Was wurde die frühere Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin nur (zurecht !) massiv angefeindet, auch von der damals in der Opposition befindlichen Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die sich auf Richter- und Anwaltstreffen zur Verteidigerin des Rechts aufschwang und die skandalöse Abschaffung von Berufungsmöglichkeiten für den Bürger anprangerte und auch die stellenweise totale Überlastung der höchsten Gerichte in schärfsten Worten rügte.
    Was ist seitdem unter der späteren Justizministerin Leutheusser-S. passiert ? Nix !

    Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man fair bleiben will und bevor man über unsere höchsten Gerichte herfällt.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Wenn ich nicht mehr die klugen Worte von Wofgang Jensen im Kopf hätte, würde ich sagen: Die vom besorgten Bürger benannten Umstände hat der Souverän zu verantworten – also: selber schuld ….

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      • federleichtes schreibt:

        Ich frach mal ganz blöd:

        Kann ein Urteil über dem Recht stehen?

        Wenn das Recht über dem Urteil stehen sollte, setze ich mich in den Zug nach Bayreuth und hole Gustl Mollath aus der Anstalt der Irren raus.

        SOFORT.

        Ich meine, nur um dem Recht Geltung zu verschaffen.

        Wolfgang

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      • Joachim Bode schreibt:

        Mit dieser Aktion wäre man unter den bayerischen Verhältnissen bereits in die Nähe des Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes gerückt:
        „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
        — hätte aber noch ganze Batallione deutscher Juristen zu überwinden, die dieses Widerstandsrecht als „rein theoretisch“ abtun.

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    • Joachim Bode schreibt:

      Mein Mitleid mit dem überlasteten BVerfG hält sich in engen Grenzen, wenn ich mir vor Augen führe, welche Entscheidungen in den letzten 18 Monaten diesem Gericht wichtiger waren als die rechtlich doch nicht schwierige Freiheits-Angelegenheit des Gustl Mollath.

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  28. federleichtes schreibt:

    Dann frach ich mal weiter:

    Wenn ich davon ausgehe, dass die Würde des Menschen unantastbar ist,
    und DAS die Ordnung ist,
    lässt sich dann die Folterung
    eines anständigen Menschen und
    rechtschaffenen Bürgers als das
    „Verständnis von Würde“ der (herrschenden) Ordnung verstehen?

    Wenn das so sein sollte, kann ich dann Polizeischutz anfordern?

    Oder kann ich Polizeischutz erbitten, wenn ich Gustl Mollath aus den Fängen derer befreien, die ein pervers anmutendes Verständnis von Würde beweisen?

    Wolfgang

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    • Joachim Bode schreibt:

      Ja, anfordern kannst Du, lieber Wolfgang, aber Du wirst dann eher neben Mollath einsitzen, als mit ihm unter Polizeischutz nach Hause fahren können…. wo ist überhaupt Mollaths Zuhause?

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      • federleichtes schreibt:

        Ja, Gustl und ich hätten uns sicher eine Menge zu erzählen.

        Er kann bei mir wohnen – hat sicher einige Menschen, denen er eine Freude wäre.

        „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

        Steht im Grundgesetz gleich vorneweg.

        Ich frach mal in meiner dummerhaftigen Art weiterweiter:
        Warum?
        Ist es das GRUND-Legende Recht, auf den das Folgende fusst?

        Braucht man das Folgende etwa nicht, wenn die Würde des Menschen aufgehoben ist?
        Denn: Was soll ein entwürdigter Mensch mit einem Grundgesetz anfangen können. Wie ein Fisch an Land, dem man einen Schluck Wasser zum Trinken abietet?

        Schauen wir auf die Amt- und „Würden“träger, wird dann klarer, wie es um die geistige Interpretation von Würde bestellt ist? GeschWÜRDE?

        Isch abben noch nischt fertich.

        Wolfgang

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  29. Joachim Bode schreibt:

    Vielleicht würde die Umformulierung in „Die Würde der Würdenträger ist unantastbar“ die Sache besser treffen….

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