Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

„Mollath: Krank, aber nicht mehr gefährlich?“ – so faßt Telepolis Kröbers Äußerungen im Interview zusammen. Kröber bewegt sich damit auf der seit nicht langer Zeit gut erkennbaren neuen Argumentationslinie derer, die es fertig bringen, unschuldige Menschen auf immer wegzusperren.

Ich möchte polemisch dagegen setzen: „Kröber: Nicht krank, aber gefährlich!“

Gefährlich ist Kröber, weil seine Worte (und Taten, wie er bewiesen hat) darauf gerichtet sind, Menschen ohnmächtig zu machen und zu halten. Das nachzuweisen, verlangt etwas Zeit, die ich vor der Mahnwache am 6.7. nicht aufbringe. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.  Kröber gilt Aufmerksamkeit als einer Stimme im leider großen lauten Chor der deutschen Kanaillen-Elite.

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10 Antworten zu Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber

  1. der Karl schreibt:

    zum Kröber-Interview

    „Das Krankhafte am Wahn ist die „Eigenbeziehung ohne Anlass“, also dass Dinge, die auf der Welt passieren, eine ganz besondere Beziehung zu mir haben“, meinte Herr Prof. Dr.med. Kröber im gestern veröffentlichten Interview http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html Aussagen wie diese sind aus naturwissenschaftlicher Sicht, wenn und insofern „Anlass“ undefiniert und damit beliebig bleibt, Biertischgebrabbel oder Partygesülze und in jedem Fall wissenschaftsfremd.

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  2. Bert schreibt:

    Die Unterstellung von Hans-Ludwig Kröber die Menschen würden verschwörungsartig die Bayrische Justiz, also generell(!) und (grundlos) für selbstherrlich halten und sie, das entfernte Konstrukt, die Menschen hinter den ‚Interessen‘, wollten die Gelegenheit nutzen „es ihr einmal zu zeigen.“ und die Psychiatrie wäre von „den Leuten“, also generell von allen(!) Leuten, und ausschließlich(!) so gesehen, „dass die Psychiatrie dazu da ist, harmlose Leute wegzufangen und auf Intrigen von Angehörigen hin wegzusperren.“ ist wohl einer wahnhaften Über-Deutung ins undifferenziert Totale schon sehr nahe. Herr Kröber wähnt überall eine Masse an Leuten oder Interessen, die die gesamte Bayrische Justiz und das gesamte Psychiatriewesen negativ beäugt.
    Er hat recht wen er feststellt, dass eine private Meinung sehr schnell wahnhaft auf das Gesamte verlegt wird, ergänzt: „Zum Dritten gibt es ganz reale Probleme, nämlich die Einschätzung der Gefährlichkeit von Menschen, die im privaten Umfeld einen Kampf beginnen, der dann aber schnell dieses private Umfeld übersteigt.“

    Die wahnhafte Angst, Opfer von Vorurteilen zu werden (ohne die eigene wahnhafte Überdeutung zu durchschauen) breitet sich gleich – typisch für Wahn – im nächsten Absatz breit, und bedient sich – typisch für Wahn gerne auch ‚vernünftiger Probleme anderer‘: „Das Problem, das haben uns auch Journalisten bestätigt, ist, dass die Psychiatrie sich bei Journalisten bevorzugt als Adressat für Ängste, Befürchtungen und Vorurteile eignet, und zwar in doppelter Weise. Einmal gegenüber den Patienten der Psychiatrie, die man für unkalkulierbar und gefährlich hält, indem es z.B. sofort Proteste gibt, wenn ein Wohnheim für psychisch Kranke errichtet werden soll, andererseits gegen Psychiater, dass diese selbst eigentlich durchgeknallt und verrückt sind.“

    Nächster Absatz, obwohl ein gewisser Realiätsbezug zu realen Vorurteilen bewusst eingeräumt und gedacht werden kann, wird der eigene Wahn-übergang ins abstrus-undifferenziert-totale selbst nicht durchschaut, stattdessen -typisch für Wahn – wird die Schuld logisch, aber irrational verlagert: “ Das sind Vorurteile, die sich wunderbar medial bedienen lassen. Insofern bedrückt mich dieser Fall, weil ich glaube, dass sicherlich Sachen falsch gelaufen sind bei Mollath, aber die Psychiatrie und die psychiatrische Klinik das unschuldige Opfer dieser Geschichte geworden sind, weil staatliche und juristische Entscheidungen Mollath dorthin gebracht haben, wo er jetzt ist.“

    Wahnhaftes Denken, wie das Beispiel hier von Herrn Kröber sehr gut verdeutlichen kann, blenden die entscheidenden Realitätsüberprüfungen aus: Die Differenzierung, dass Herr Mollath im wegen einer juristischen Entscheidung zunächst im Gefängnis landen würde und nicht in einer psychiatrischen Klinik, werden nicht mehr zugelassen und verleugnet. Kausalitäten und Zusammenhänge werden subtil verdreht, um das Wahngebäude aufrechtzuerhalten: die Begutachtung als Grundlage zur Entscheidung darüber, ob Gefängnis oder psychiatrisches Krankenhaus, – es löst sich im Wahn in Nichts auf – als würde die juristische Entscheidung zur Art der Unterbringung wirklich alleine, und ohne Zusammenhang zur Begutachtung stehen.
    Der subtile Realitätsverlust von realen Zusammenhängen können von wahnhaften Personen vorgetragen durchaus vernünftig überzeugend klingen.

    Wahnhafte blenden gerne fremde Ansichten und objektive Tatsachen aus und wähnen sich in einer einhelligen Überzeugung und sind so von einer Gewissheit überzeugt, dass die Realität von untergeordneter Bedeutung ist, die Wahngewissheit indes entscheidend und Wirklichkeitsbilden: „die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist.“

    Dass da sehr wohl andere Gutachter zu anderen Ergebnissen gekommen sind – ausgeblendet. Eine Aussage in die Zukunft, eigentlich ohne Belang (was wäre wenn), für einen verantwortungsvollen wissenschaftlichen Arbeiter im Wahn doch als mit einem ‚vielleicht‘ erwähnenswert.

    „Die Psychiatrie muss von dem rechtskräftigen Urteil der Justiz ausgehen, dass die Taten so begangen wurden, wie er angeklagt ist. Die Psychiatrie kann nicht sagen: Vielleicht hat Herr Mollath seine Frau gar nicht gewürgt. Vielleicht ist das alles eine böse Anschuldigung.“

    Die Psychiatrie, oder der Gutachter? Die Taten sind durch eine juristische Begutachtung festgestellt worden. Lediglich, dass die Taten dem Herrn Mollath zuzurechnen sind ist damit rechtens.
    Wie aber kann eine psychatrische Begutachtung die wahnhafte Art und Weise während(!) der Taten, wissenschaftlich fundiert begutachten?
    Hier kann ja lediglich ein bloß allgemeine Aussage getroffen werden, wie gewisse Taten allgemein einzuordnen sind und zwar einzuordnen in eine bereits gültige Diagnose, psychiatrisch-korrekt-wissenschaftlich-fundiert-beobachtet.
    Die juristische Annahme der Taten kann ja nicht wissenschaftlich-korrekt-psychiatrisch-beobachtet zur Diagnose selbst führen! Lediglich eine Untermauerung eines woanders beobachtbaren Vorganges kann hier geschehen – wenn nicht Wahngewissheit Realität beugen soll.
    Denn es ist keinesfalls statthaft allgemeine Aussagen, allgemeine Taten, die zu Diagnosen passen würden, bereits durch den allgemeinen/statistischen Zusammenhang auf den Einzelfall wissenschaftlich-fundiert bewiesen wäre. Der Umkehrschluss, dass Reifenstechen zur Diagnose Wahn zu x-Prozent passen würde, erlaubt wissenschaftlich-korrekt nicht den Umkehrschluss, dass jeder Reifenstecher auch der Diagnose entspringt.

    Die Wahngewissheit lässt die noch so vernünftig und rational-denkend erscheinende Person nicht differenziert fragen, wie und inwiefern unbeobachtbare weit entfernte Tatsachen aus der Verallgemeinerung auf den konkreten Einzelfall beurteilend anzuwenden sind: „Die Psychiatrie muss von dem rechtskräftigen Urteil der Justiz ausgehen, dass die Taten so begangen wurden, wie er angeklagt ist. Die Psychiatrie kann nicht sagen: Vielleicht hat Mollath seine Frau gar nicht gewürgt. Vielleicht ist das alles eine böse Anschuldigung.“
    Es wird nicht mehr differenziert zwischen juristischem und psychiatrischem Blick – also unterschiedlichem wissenschaftlichen Fundierungen. Obwohl ein Urteil der Justiz nicht einfach so ein Urteil eines Psychiaters sein und übernommen werden kann- sonst wäre ja im Richterspruch die psychiatrische Diagnose enthalten, verschwimmen bei wahnhaften Personen Wahngewissheit und Realität so stark zur Einheit, dass es gar nicht mehr denkbar ist, dass ein Urteil, wenn es zur Wahngewissheit einer Diagnosefixierung führte, dennoch ein Fehlurteil sein kann:
    Die wahnhafte Person frägt sich nicht mehr, ob eine Begutachtung auch mit einem Fehlurteil möglich sein muss, er verneint und vermeidet unbewusst die Überprüfung seiner als Gewissheit
    erlebten Realität: Wenn das juristische Urteil -juristisch angenommen werden muss – dann heißt das ja nicht zwangsläufig, dass es wissenschaftlich-fundiert geeignet ist, eine psychiatrische diagnose-fundierende Aussage treffen zu können, sondern lediglich eine ergänzende!

    Aber wahnhaftes Denken vermischt subtil belastbare Beobachtungen mit ergänzenden Ideen und Annahmen von Dritten, und kann sie für sich nicht mehr differenziert auseinanderhalten, sondern das eine tagt genauso gut wie das andere. Auch zeitliche Vorgänge – jahrelang zurückliegend, wird dieselbe Aktualität (auch hinsichtlich der Deutung und Einordnung) unterstellt, oder sogar noch mehr eingeräumt, als der Realität aus der Jetztzeit.

    Genauso verschwommen und vermischt werden Bewertungs-Kategorien von Taten hinsichtlich ihrer Art und Weise, ihrer Schwere, ihrer Herkunft verwischt und der Wahnidee entsprechend subtil vermengt. Die Schwere einer Tat (Aus der Vergangenheit) wird subtil und bedenkenlos mit der Aktualität der anderen (aus der Jetztzeit) vermengt und gegenseitig aufgeladen, so dass die Bedeutungslosigkeit aus dem Jetzt aufgeladen wird mit dem Ernst aus der Vergangenheit – all dies bekümmert den am Wahn festhaltenden nicht und man sieht hier das durchaus rational-denkend erscheinende, aber irrrational auf den Wahn ausgerichtete Kausalitäts-Kontinuitäts-Kuddelmuddel.

    Freilich äußert sich der Wahn sehr deutlich an der Oberfläche erkennbar:, etwa, wenn größenwahnsinnig Allmächtigkeits- und Unfehlbarkeits-Heilungswirkmächtigkeit auf die eigene Person, und zwar ausschließlich auf die eigene Person, oder in Form von Stellvertreteridentifikation auf eine ausgewählte Personenkreis, der die Person angehört, und inflationär überladen und überbedeutet wird und der eigene Narzissmus aufgewertet: In dieser Aufgeladenheit als alleinige Heil-bringer und Heilungsstellvertreter, geschieht ein Übergriff auf die Integrität und Selbstbestimmung unterstellter Personen, wird diesen entrissen und auf sich selbst (unstatthaft missbräuchlich) geladen: Sie wähnen, dass Krankheit sich nicht mehr durch die Eigenkräfte und Eigenressourcen, durch Zufall oder andere Möglichkeiten selbst heilen oder wandeln kann, sondern sie wähnen sich so Alleinmächtig, dass nur durch Therapie einer der Stellvertreter der eigenen Heilsbringenden Gruppe, Wirkmacht zur Heilung gegeben, gezeugt werden kann.

    Typisch für wahnhaft narzisstisch-überladene Personen ist, dass sie den anderen nicht mehr als eigenständige Person mit Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, keine eigenständig-autonom-freie Deutung und sinnhafte Integration der ‚Krankheit‘ demjenigen selbst überlassen, sondern sich übergriffig – fälschlicherweise Ihre Macht nicht aus dem juristischen Urteil herleitend, sondern wahnhaft narzisstisch-überladen aus ihrer Zugehörigkeit der Stellvertreterzunft, also der Wissenschaft – mit dem inner-wissenschaftlich beurteilten Einordnungsbegriff ‚krank‘ wissenschaftsmissbrauchend (und juristische Macht auf innerwissenschaftliches Urteil umdeutend) sich über die Selbstbestimmung von Krankheitsumgang und Krankheitswandlung und Krankheitsheilung und die Eigenressourcen anderer Personen stellen.

    Da wird die alleine dem Staat zuerkannte Rechtfertigung aus einer Verurteilung benutzt und missbraucht, um ein wissenschaftliche Beurteilung über die zu Beurteilung der Person gestellt – über – und nicht (gleichberechtigt) neben.
    Und obwohl von wahnhaften Personen durchaus auch Realitäten anerkannt werden können, dass Personen sich etwa einer Therapie verweigern dürfen, also ein Selbstbestimmungsrecht über ihre ‚Krankheit‘ haben, biegen sie die Deutung und das Ziel, wohin und wie das ‚Kranke‘ integriert und damit umgegangen werden soll, also die letzte Instanz über richtig und falsch, was nur in der Selbstbestimmung in der von fremden unabwägbaren Würde zulässig wäre, doch wider subtil in ihre eigene Wirkmächtigkeit und Abhängigkeit.
    In diesen Momenten, in denen sich hier Größenwahn deutlich zeigt, wird ohne Widerspruch zum Rollenbild und den Bemühungen rational erscheinen zu wollen, einfach gottgleich über richtig und falsch (oder mit gesund und krank) abschließend(!) geurteilt, gottgleich der Lebenssinn samt sinnhafter Krankheitseinordnung definiert, und gottgleich die Wirkmächte an die eigene Zunft gerissen.
    Für wahnhafte Personen kein Widerspruch!

    Nun kommt es im Fall Mollath gar nicht so sehr auf die Diagnose Wahn an, wie es meist dargestellt wird, auch nicht durch die Ersetzung durch das Attribut(!) ‚krank‘. Juristisch entscheidend ist nicht der Wahn, sondern ein Kombination aus 2 Faktoren:
    Für Schuldunfähigkeit reicht nicht bloßer Wahn in seiner breitgefächerten Wirkmächtigkeit über eine mehr oder weniger bewusst gegensteuerungsfähigenden Person aus, sondern Wahn muss die urteilende Person quasi fremdsteuern, sodass die Person sich dem Wahn nicht mehr entgegenstellen kann.
    Nur diese Art eines Vergehens ist entscheiden. Ein wahnhaftes Vergehen, welches in der Handlung bewusst, aber in der Motivation unbewusst ausgeführt wird reicht bei weitem nicht aus. Vom Teufel angetrieben kann ein Vergehen durchaus bewusst (hinsichtlich der Illegalität) ausgeführt werden.
    Und zu diesem Grad an Wahn, bei der die Person sich nicht mehr selbst bewusst steuern kann, muss ein zweites hinzutreten, damit es relevant wird: ein Vergehen. Für Freiheitsentzug ein entsprechend schweres.

    Diese beiden Faktoren zusammen, und nicht ein bisschen Wahn hier, eine irgendwie ausgeführte mittelschwere jahrealte Tat dort und ein paar pubertär anmutende Benimmverletzungen im kränkelnden Jetzt in jeweils unterschiedlichen Situationen.

    Gesunde können genauso plötzlich zu Kriminelle werden und unterliegen vorher keiner Rechenschafts/Beweispflicht hinsichtlich ihres Glaubens oder ihres Gemütszustandes und ihrer nicht-verbrecher-werdenden Zukunft. Und verjährte Vergehen können nicht heimlich durch psychiatrische Gründe diese Beweiskraft umkehren oder die Verjährung aufheben.

    Bei wahnhaftem Denken finden wir allerdings eine Vermengung, weil Wahn oberflächlich durchaus rational agiert, sich aber eigentlich irrational auf eine Wahnidee und deren Erhalt ausrichtet:

    Die Schwere von Würgen wird in die Nähe von Reifenstecherein gebracht, Schwere hier wird nicht mehr deutlich und nachdrücklich mit Anzahl dort auseinandergehalten und differenziert. Eine wissenschftlich-psychiatrische generelle Annahme wird nicht mehr deutlich von einem konkreten Einzelfall als Vorurteil ferngehalten, weil man heimlich die nur Ergänzungsfähige juristische Feststellung zu einer Diagnose führt, die durch Bagatellen der Jetztzeit formuliert zu einer Bestätigung der Diagnose, und zur Aufrechterhaltung einer Kontinuität zwischen einem verjährtem Damals und Jetzt führen, die wiederum sich gegenseitig einerseits hinsichtlich der Schwere, andererseits hinsichtlich der Diagnose befruchten, sich selbst perpetuieren, vermengen, etc. und am Schluss wird behauptet, die Zustand während des Würgens wäre einfach so derselbe, wie der bei den Reifenstecherein – weil man in Wirklichkeit nur eine Situation wirklich wissenschaftlich-psychiatrisch-fundiert beobachten konnte: die Bagatellen und berechtigen Abwehrmechansimen gegen reale (hier nachlesbare) übergriffige macht-auf-sich-selbst-lenkende machtmissbrauchende Personen, die Querulantenverhalten nicht von andere schweren Vergehen trennen, wie bei jedem Missbrauch Schuld auf die Person selbst oder die Umstände abwälzen, eigen Strukturen nicht durchschauen.

    Wie kommt es zu dieser Not?

    Weil kein ausreichend wissenschaftlich-fundiertes Begutachtungsmaterial gegeben aber von Gericht wegen gefordert, und die selbstbegrenzende Bescheidung auf wissenschaftlich-belastbares Fundament und seine Grenzen nicht denkbar ist, so wird durch wahnhafte Pseudokontinuitäten und Selbstbefruchtung von Diagnose und Gefährlichkeit ein allgemein-mögliches(!) Konstrukt geschaffen, und auch gleich für den Einzelfall zur Anwendung gebracht, weil es ja gilt eine Begutachtung abzulegen.

    Wissenschaftliche Redlichkeit sollte auch den Satz lernen: Ist nicht möglich – auch wenn das Gericht es gerne hätte:
    Die Anforderung des Gerichts sind andere als die Anforderungen an die wissenschaftliche Belastbarkeit.
    Und so werden eben mal die Zweifel an der wissenschaftlichen Güte und Belastbarkeit durch den ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ eine Beweisumkehr, wo Zweifel an der Diagnose plötzlich keine Zweifel mehr sind, und eine Beweislast verquer vollzogen wird.

    So muss nicht mehr die Anklage jene im jeweiligen Jetzt(!) feststellbare Übermannung des Wahnes wissenschaftlich untermauern und Merkmale aus dem jeweiligen Jetzt für eine aktuelle Gefährlichkeit vorlegen noch die Merkmale des konkreten Einzelfalles im jeweiligen Jetzt hinsichtlich allgemeiner/statistischen Erkenntnisse benennen, noch Zweifel ausräumen und Gegengutachten wissenschaftlich-adäquat ernst-, wahrnehmen und abwägen, sondern – es gelten die Anforderungen des Gerichts mehr als die der Wissenschaft – man begnügt sich an der eigenen Wahnidee festzuhalten und andere die Beweise führen zu lassen, und bei dem Einwand von erfolgreichen Realitätsüberprüfungen greift man zu einer allgmeinen(!) nicht auf den Einzelfall überprüften Feststellung, dass Realitäten durchaus auch von Wahnhaften Menschen richtig eingeschätzt werden können, fühlen sich dabei aber nicht bemüßigt selbst den Schritt zu tun, dass mit dem erfolgreichen Realitätscheck nicht nur Tatsachen belegt wurden, sondern auch ein Ausschnitt an Deutungen eines Weltbildes, legale-vernünftig-kultivierte (und aufgewühlte) Energien jenseits des auf Messerstecherein und Würgen verengten Wirklichkeits- Blickes der Anklage dokumentiert sind.
    Sowie die Benennung einer erfolgreichen Realitätsprüfung nicht ausreichend ist – so ist aber aber auch die Art und Weise, wie diese Überprüfung durch allgemeine Erwägungen abgeschmettert wurde, ebenfalls nicht zulässig. Denn, in diesem Deutungsstreit über die wahre Realität muss auch die begutachtende Seite das eigene a priori Weltbild und Deutungsmuster hinterfragen -will es wissenschaftlich und menschlich redlich handeln.

    Am besten aber die Gutachter lernen den Satz: Die Anforderungen eines Gerichts können mit den Anforderungen wissenschaftlicher Güteanforderungen zurüchgewiesen und die Zweifel können auch für den Angeklagten sprechen, selbst wenn allgemeine Erkenntnisse Vorurteile und wissenschaftlich-pseudofundierte Gutachten ermöglichen.

    Das ist die Schuld, das Vergehen, das den Gutachtern anzulasten ist, und hinsichtlich des drohenden Freiheitsentzugs kann man sich nicht herausreden, die ‚Psychiatrie‘ habe nur gezielt, abgedrückt aber habe die Justiz – weil das Abdrücken, das Urteil, basierend auf dem Gutachten, zu jederzeit klar war.

    Die Unwahrhaftige Argumentation hier lässt auf die wissenschaftliche notwendige Exaktheit und Korrektheit der Gutachten schließen. Man mag hoffen, dass die wirklichen Gutachten, meine Worte widerlegen – die Äußerungen hier aber reichen aus, die Personen hinsichtlich ihrer Befugnisse und der Achtung der Würde zur Selbstbestimmung der Patienten, vor allem im Hinblick auf öffentliche Äußerungen, zu ermahnen!

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  3. der Karl schreibt:

    Hi, Bert:

    Meinen Sie in der Konsequenz, Herr Prof. Dr.med. Kröber handelt nach seinen eigenen (unwissenschaftlichen) Kriterien selbst wahnhaft?

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    • Bert schreibt:

      Wahn ist ein sehr dehnbarer Begriff, den man sehr schnell konstruieren – und einmal aufgestellt – sehr gut ‚verteidigen‘ kann. Und Wahn ist nichts mysteriöses, das in subtilen Verdrehung und Überdehnungen nur einem Psychiater als der einzigen Deutungshoheit offenkundig zugänglich ist.
      Mich ärgert, dass hier die Autorität der Psychiatrie und der Wissenschaft dazu missbraucht wird, ‚krank‘ oder ‚wahn‘ in den Raum zu werden, weil dann ja schon was mysteriöses im Gegenüber entsteht (uuuh: irgendwas wird da schon im Verborgenen sein), und weder die Mühe gemacht wird genau(!) die relevanten Schnittstellen im Allgemeinen zu erläutern, noch exakt die Befunde zu nennen, warum – begrenzt aus der Wissenschaftlichen Perspektive – der Einzelfall in die entsprechende Allgemeinheit fällt.

      Man merkt hier ja sehr deutlich, dass sich Arzt, Eitelkeiten, Loyalitäten vermischen – aber ein Wissenschaftler (und das ist der Grund, warum die Herren ihre Meinung als Gutachten ausgeben dürfen) haben sich an die Grenzen der Wissenschaft zu halten: Es muss der Unterschied sauber getrennt bleiben: Hier die normiert-exakt belastbare Wissenschaft mit der inner-wissenschaftlichen Wertung (ohne Teleologischen oder Theologischen Anspruch) allgemeiner Erkenntnisse und dort die begutachtende Anwendung und Deutung des Einzelfalles (die sich eben nicht mehr mit derselben Exaktheit und Belastbarkeit schmücken kann).

      Nein, ich würde keinen Wahn feststellen, der über den alltäglich vorkommenden ‚Wahn‘ hinaus geht, aber es wäre allgemein gedacht möglich, weil erste Anzeichen tatsächlich erfüllt wären, nicht ausreichend aber Grund genug genauer nachzuprüfen, auch hielte ich einen Wahn bei Herrn Mollath durchaus möglich – klingt ja im Allgemeinen(!) doch sehr plausibel (das ist ja der Grund warum die Perpetuierung der Gutachten so anhaltend funktioniert), aber das sind ja allgemeine(!) Konzepte, die sich schön zusammenleimen lassen – da ist neben den Taten über das wie im Einzelfall Mollath noch nichts ausgesagt.
      Aber selbst wenn Herr Mollath wirklich wahnhaft Reifen zerstochen hätte, und angenommen er hätte wirklich seine Frau gewürgt, und angenommen sein Wahn hätte ihn unbewusst(!) dazu angetrieben – er hätte die Taten dennoch im vollen Bewusstsein(!) hinsichtlich der Bedeutung der Tat, der Konsequenzen für sich und andere tun können: und würde im Gefängnis landen, nicht aber in der Psychiatrie, seine Zeit absitzen, und fertig.

      Der Wahn, und dass er krank ist, ist in dieser pauschalen Feststellung völlig unwichtig, und das wissen auch die Gutachter, weswegen dann der Wahn mit schizophrenen Zuständen kombiniert wird: weil erst hier die Mündigkeit/Selbstbestimmung/Schuldfähigkeit durch einen starken Wahn angegriffen wird: Herr Mollath sage eben aus, er war das nicht, weil er sich in einem Zustand befand, in dem er von sich selbst nichts mitbekommen hat, und so nicht schuldhaft sich selbst steuern konnte…

      Nur hat diesen Zustand während des Würgens, während der Reifenstechereien bei ihm im Einzelfall (so schön Bilderbuchartig das auch in allgemeine Denkmuster passen möchte) niemand psychiatrisch-wissenschaftlich beobachten können.

      Wissenschaftlich als Gutachter die Deutung einer nichtbeobachtbaren Tat als wahnhaft und wegen der Verleugnung der Tat als im ’schizophren‘ Zustand ausgeführt als die plausibelste vorzugeben und zu halten – plausibler als die Deutung einer bisschen-wahnhaft motiviert aber bewussten Tat die dann aber aus Selbstschutz verleugnet wird…

      Ich halte die Leugnung einer Tat, gerade wenn sie wirklich begangen wurde, für plausibler, und es bedarf schon stark-belastbarer (und bei einem wissenschaftlichen Aussage sicherer) Merkmale, um anzunehmen, dass Herr Mollath zur Tatzeit nichts mitbekommen haben soll (bei wievielen Reifen nochmal…?/Gibt es überhaupt einen beobachtbaren Zustand, der dies im Einzelfall belegen könnte, oder wurden hier nur im allgemeinen Möglichkeiten angedeutet? Oder wurde das Würgen heri mal wieder schön vermengt?)

      Außerdem neigen stark-wahnhafte (was bei schizophrenen Annahmen ja mitangenommen wird) Menschen durchaus zu einem ’selbstschädigendem‘ Verhalten, dass den Eigenschutz vermissen lässt: Warum Herr Mollath die Bürde von Psychiatrie ohne Begutachtung auf sich nehme… (was gegen das folgende unplausibler einzustufen ist:)

      In Wirklichkeit würde wissenschaftliche Redlichkeit dann fragen, warum er sich dann nicht mit der Tat bei der Befragung gebrüstet und als ‚Held‘ dargestellt hat?

      Man nehme dazu Breivik als Vergleich: Wahnhaft motiviert, wahnhaftes Weltbild, wahnhaft eigene Bedrohung … aber Eingeständis(!!!) der Tat. Schuldfähigkeit!

      Also wenn er schon wahnhaft der ‚Held‘ oder ‚Aufdecker‘ zu sein glaubt, dann doch einer, der auf seine Befreiungstaten/Rachetaten stolz ist, dann würde der doch seine Taten nicht verleugnen…

      Wenn doch, dann wäre die Frage, warum er zur Aufdeckung mit seinem echten Namen gerade steht – wie bei all den Briefen und schriftlichen Anzeigen -, bei anderen Taten heimlich unpersönlich agiert – da kann man dann nicht einfach dieselbe Motivation annehmen.

      Auch der Umgang Herrn Mollaths über Anzeigen und Briefen, so sehr sie emotional aufgewühlt und dickköpfig erscheinen, das ihm wahnhaft vorgegebene Bedrohungszenario zu bekämpfen, zeigt einen deutlichen Unterscheid zu Würgen, Reifenstechen. Das sind ja gerade Muster-Beispiele (die unteschiedlichsten großen und fetten Formatierungen der Briefe), die die starke Emotionale Belastung dokumentieren, und trotzdem(!) einen kontrollierten selbststeuernden vernünftigen Umgang mit seinen Wahnmotivationen belegen.

      Hier wieder einmal alles unterschiedliche im Ausdruck/Verhalten in einen Topf zu werfen, um angebliche ‚Verschwörungstheorien‘ und entfernte Bedrohungen hier festzustellen (im vernünftigen selbstgesteuerten Rahmen der Briefwechsel) und diese dann wieder mit unkontrolliertem Verhalten dort zu vermengen – das ist wenn nicht mutwillig, dann doch stark konstruiert. Oder eben tatsächlich Wahn.

      Wichtig ist mir aber nicht den Anfangsverdacht auf Wahn zu belegen oder zu festigen, sondern die Schlampigkeit, Unbedarftheit, und Konstruktion aufzuzeigen – möglicher Weise wird diesen Herren dann bei näherer Überprüfung ihre Zulassung genommen (was ich nicht glaube), weil ich bereits den Machtmissbrauch für ausreichend halte, bei dem die inner-wissenschaftliche Gültigkeit plötzlich übergriffig die Integrität der unterstellten Patienten unterwandert, und als die eigentlichere gültigere Weltsicht ausgegeben und gehalten wird: Das ist Machtmissbrauch und Übergriff – vor allem in diese asymmetrischen Situation. Es zeigt, dass die Herrn sich nicht ausreichend selbstbegrenzen, sondern wissenschaftliche Gültigkeiten glauben über andere stellen zu dürfen.

      Dass jemand noch nicht suspendiert ist, an so einem heiklen Ort, der tatsächlich Selbstheilungs und Wandlungsressourcen ohne therapeutisches Zutun per se ausschließt, ist mir unbegreiflich. Auch obliegt es der Würde des Menschen zu entscheiden, wie er mit Krankheit umgeht, als solche wahrnehmen oder umdeuten, religiös verarbeiten möchte, und es obliegt allein der Würde wie er seine eigene Person grundlegt – ob Krankheit letztgültiges Verortungsmerkmal sein soll, oder ob es nur eine periphere Randrolle einnehmen soll.

      Dass hier in intellektuell-übergriffiger-Art in die Hose/Integrität des Patienten gegriffen wird, seine Deutungshoheit nicht respektiert wird, und in aller Öffentlichkeit einen doch wesentlichen Selbstaspekt von konkreter Würde mit ‚krankeit‘ abgewogen wird – ohne sich auf den inner-wissenschaftlichen Absolutheitsbereich zu beschränken… das alleine sollte Grund sein, solche Leute aus diesen sensiblen Bereich wegen Unsensibilität zu entfernen.
      Das wäre im kleinen (wo es nicht um Freiheitsentzug geht) so, als würde ein Lehrer in aller Öffentlichkeit sich über eine unterstellte Person/Schüler äußern, und die innere Schulbenotung als eine allumfassende absolut-gültige Lebensbemessung ausgeben und halten -und dann auch noch das Versagen außerhalb der Schule in aller Seriosität und Ernsthaftigkeit prognostizieren wollen…
      Als Pädagoge hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches ein deutlicher Grenzübertritt.
      Vor solchen integritäts-übergriffigen Psychiatern sollte man die Patienten schützen.

      Aber es gibt eben auch unter den sehr guten und guten Gutachtern eben auch nur normale, mangelhafte-befriedigende und ungenügsame Gutachter, die sich dann gegenseitig in falscher Loyalität die Schultern beklopfen.

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    • federleichtes schreibt:

      Der im psychiatrisch waltende Wahn erscheint REAL. Im Verhalten. Da braucht es nur den gesunden Beobachter (nicht verwirrt von einer Pseudo-Wissenschaft und verängstigt von der Macht des Wahns), der NUR erkennt und versteht.

      Breits der erste Ansatz, über andere Menschen bestimmen zu können – und zu müssen, gestaltet den (dann) unbedingten Willen, es auch zu tun – IST wahnhaft. Menschen, die von diesem Wahn befallen sind, kann in der Psychiatrie – folgerichtig – nicht geholfen werden, weil dort das Umfeld für Projektion geschaffen und der Wahn als das Normale erscheinen und normal gelebt werden kann.

      Gegen die Annahme, der Mensch sei krank, böse oder gar gänzlich missraten lässt sich die Annahme stellen, jeder Mensch handelt – im Zusammenwirken seiner inneren Konfiguration mit dem von außen auf ihn Einwirkenden – folgerichtig.

      Wolfgang Jensen

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  4. federleichtes schreibt:

    Es muss natürlich „der im psychiatrischen Bereich waltende Wahn“ heißen.

    Unsere Gesellschaft wird formend bestimmt (und damit auch der Mensch) von den vier Säulen Religion/Glaube, Wirtschaft, Finanzen/Geld und Staat/Politik. Mit einem eher geringen Aufwand an Aufmerksamkeit lässt sich in ALLEN Bereichen Wahnhaftes beobachten, und zwar bereits im Ansatz, dem Geist ihres Auftretens.
    Schauen sie auf die Kirchenfürsten, schauen sie auf die Finanz-Spekulanten, schauen sie auf die Idee des Wirtschafts-Wachstums, schauen sie auf die Idee des Herrschen – es ist EIN Muster.

    Insofern verwundert es natürlich nicht mehr, wenn wir die gegen jede Vernunft waltenden Kräfte gegen Gustl Mollath als konzertiert gerichtet erkennen, und zwar aus ALLEN vier gesellschaftlichen Säulen fließend.

    Und ich mag sagen:
    So wie sich das Natürliche natürlich zusammenfindet, findet sich natürlich auch das Wahnhafte zusammen, wenn es darum geht, sich seinen Anschein der Normailität zu erhalten.

    Allen einen guten Tag.
    Wolfgang Jensen

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  5. der Karl schreibt:

    @Bert, Sie ausführen wieder breitestens, haben Sie die auf Dr.med. Kröber zielende Schlichtfrage nicht verstanden oder warum spekulieren Sie über Mollaths möglichen „Wahn“?

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    • Bert schreibt:

      „Meinen Sie in der Konsequenz, Herr Prof. Dr.med. Kröber handelt nach seinen eigenen (unwissenschaftlichen) Kriterien selbst wahnhaft?“
      Beantworten Sie doch selbst, wenn Ja – was bedeutet das für Sie, wenn Nein, was bedeutet dann dieses für Sie?
      Auf jeden Fall haben Sie dann mit Ihrer Frage mit einen Nebenaspekt alle anderen Aspekte ausgeblendet, verkürzt und unterkomplex beantwortet.

      Für Sie zur Überspitzung: Ja, Herr Prof. Dr. med. Kröber handelt in der Gesamtheit wahnhaft.

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  6. der Karl schreibt:

    @Bert
    Doppeltes Dankeschön. Und beachten Sie bitte den neuen Nick unterkomplex …

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