***** – I – *****
Mittwoch, 29. Mai 2013 14:33
Prof. Dr. Andreas Wittmann
An: Leutheusser-Schnarrenberger Sabine
Betreff: CAUSA MOLLATH
„Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,
ich schreibe Ihnen erneut, da ich mir große Sorgen um den Rechtsstaat mache.
Speziell geht es um den Vollzug der Bundesgesetze und des Grundgesetzes im Bayern:
1.) Verfassungswidrige Behandlung des Gustl Mollath durch die bayerischen Behörden, insbesondere die dortige Justiz
2.) Zum verfassungsrechtlichen Verbot, Menschen zum Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen
3.) Der Grundsatz der Bundestreue, seine Verletzung
Sehr geehrte Frau Justizministerin,
eine Anregung aus BeckBlogProf.Müller aufgreifend, rüge ich in meiner Rolle als Mitglied des Souveräns in der mir aus Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG auferlegten Verantwortung die von Herrn Amtsrichter im Ruhestand Joachim Bode zusammengefassten und nachfolgend verlinkten Zustände und Verhältnisse in Bayern als Verletzung der Grundsätze der Bundestreue [1].
Es gilt, die Gustl Mollath entgegen Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 GG entwürdigendeUnterbringung zeitnah zu beenden, nachdem beide involvierten Gerichte (in Bayreuth und Regensburg) von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft beantragte, längst entscheidungsreife Beschlüsse in der Sache aus nicht nachvollziehbaren, sachfremd erscheinenden Gründen offenbar verschleppen.
Solches verfassungswidriges Tun wäre nicht durch den Grundsatz der Unabhängigkeit des Richters privilegiert. Es steht vielmehr der von vielen Bürgern geäußerte Verdacht im Raum, dass die richterlichen Entscheidungsträger politischem Druck [ Arg.: Schutz der Steuerverkürzer etc.] ausgesetzt sind und sie es womögllch bis heute versäumten oder es nicht wagten, insoweit die zuständigen Dienstgerichte anzurufen.
Die richterliche Unabhängigkeit ist bekantlich grundlegendes Merkmal einer rechtsstaatlichen Rechtspflege, die im Fall Mollath auch nach den eigenen Erklärungen des Landrichters i.R. Brixner mehr als im Argen liegt.
Vielen Dank.
Ihr
Andreas Wittmann
[1] Zur Bundestreue
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, Randziffer 31 und 32
P.S. Statement des Amtsrichter i.R. Bode im opablog Dazu: RA Veits zur Vertiefung mit Stimmen aus der Mitte des – bayerischen – Souveräns Zum verfassungsrechtlichen Verbot, Menschen zum Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen
***** – II – *****
Freitag, 31. Mai 2013 um 16:16 Uhr
Leutheusser-Schnarrenberger Sabine
An: Prof. Dr. Andreas Wittmann
Betreff: AW: CAUSA MOLLATH
„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wittmann,
vielen Dank für Ihre Email. Wenn ich mich recht erinnere, „kennen“ wir uns von einem Schriftwechsel über das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. Gerne will ich Ihnen auch diesmal im Interesse einer zeitnahen Antwort im Namen von Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zurückschreiben.
Da der Inhalt Ihrer Email „im Wesentlichen“ dem Inhalt einer Email gleicht, die wir von einem Rechtsanwalt erhalten haben, will ich Ihnen im Großen und Ganzen auch dieselbe Antwort zukommen lassen. Vielleicht wird es dann verständlicher, weshalb sich für Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesministerin der Justiz eine konkrete Einflussnahme verbietet.
Zunächst im Allgemeinen. Der bayerische Landtag hat sich aufgrund der ausführlichen Berichterstattung erneut mit dem Fall befasst und die bayerische Staatsregierung mit den Stimmen aller Fraktionen aufgefordert, ihm unverzüglich über den Umgang der zuständigen Behörden in Bayern mit Delikten in den Bereichen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und so genanntem Schwarzgeld schriftlich und mündlich zu berichten. Das Bemühen des Landtages um Aufklärung unterstützt Frau Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich; eine Kontrolle des konkreten Falls Mollath muss aber den Gerichten vorbehalten bleiben.
Die neue Begutachtung durch einen in dem Fall bisher nicht beteiligten Gutachter hält Frau Leutheusser-Schnarrenberger für wichtig. Das Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung schreibt dies für die dort geregelten Sachverhalte vor. Als Grundsatz sollte dies auch für die Unterbringung nach § 63 StGB beachtet werden. Herr Mollath darf nicht als Justizskandal in die Rechtsgeschichte Bayerns eingehen.
Allerdings gebe ich im Konkreten zu bedenken, dass die Zuständigkeit für die Landesorgane und die Landesgerichte nicht bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesjustizministerin, sondern bei dem Landesjustizministerium liegt. Von Verfassung wegen verbietet sich grundsätzlich eine Einflussnahme einer obersten Bundesbehörde auf die den jeweiligen Landesministerien unterstellen Landesbehörden. Das gebietet das Bundesstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG. Auch aus dem Grundsatz der Bundestreue kann nichts anderes gefolgert werden. Wie Sie richtig schreiben handelt es sich um einen Fall im Freistaat Bayern. Das Prinzip der Bundestreue verpflichtet hingegen den Bund gegenüber den Ländern und die Länder untereinander – im Rahmen nicht geschriebener Regeln – zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zu einer Kooperation. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist hingegen nicht anwendbar, wenn es ausschließlich um die Kooperation von Behörden innerhalb ein und desselben Bundeslandes geht.
Daher möchte ich Ihnen empfehlen, sich in konkreten Sachfragen zu diesem Fall an das Landesministerium zu wenden. Darüber hinaus kann sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu konkreten Einzelfällen grundsätzlich nicht im Detail äußern. Dafür bitte ich um Verständnis.
In der Hoffnung zum Verständnis beigetragen zu haben,
mit freundlichen Grüßen,
Max Schulze
Mitarbeiter im Bundestagsbüro
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Bundesministerin der Justiz
Landesvorsitzende der FDP-Bayern“
***** – III – *****
Montag, 03. Juni 2013 um 10:26 Uhr
Prof. Dr. Andreas Wittmann
An:Leutheusser-Schnarrenberger Sabine
Betreff: Aw: AW: CAUSA MOLLATHGesendet:
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Unfassbar mit welcher Ignoranz die Bundesministerin ausgestattet ist!
Langsam kommen mir die 20er Jahre hoch, da begann alles in Bayern!
Wozu braucht man hier noch Gutachter und Richter? Die Bayern Amigos müssen auf Bundesebene getadelt werden.
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Super formuliert.
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brennt nur Bayern? Deutschland glimmt bereits – Europa brennt (wenn man Feindsender empfangen kann, sonst ist alles scheinheilige Welt a’la Friedl&Liz
Aber vielleicht will diese ReGIERung Brandstifter machen, um dann mit dem Löschwasser alle Demokraten zu ersäufen?
Denn wir haben keine Demokratie sondern eine machtgierige, menschenverachtende Bürokratur
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Die Engelsgeduld, mit der hier irgendwelchen Juniorprofessoren mit juristisch abwegigen Anliegen geantwortet wird, ist bemerkenswert. Bei mir wäre das „Ablage P“ (umso mehr, wenn das Anschreiben im Wesentlichen aus einem Serienbrief herauskopiert ist).
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@ Karl Werner
Ich fürchte Sie versprechen sich allzu viel vom forschen Gebrauch der „Ablage P“.
Zuerst wurden sämtliche von Mollath vorgelegten Dokumente in die „Ablage P“ gesteckt. Mit der Folge, daß sie vieltausendfach im Internet gelesen werden.
Dann wurde Mollath selbst in die „Ablage P“ gesteckt. Mit der Folge, daß sich kürzlich für die Fernseh-Dokumentation seines, mit Verlaub, Rumorens 2,3 Mio Menschen interessierten.
Nun würden sie gern ein paar Jahrgänge Juniorprofessoren in Ihre „Ablage P“ stecken. Die Folge würde ein Alarmschreien sein, daß unglaublich viele Menschen nicht mehr schlafen könnten.
Vielleicht würde Ihnen Ihre gesegnete Taubheit plötzlich (aber zu spät) als ganz unnützlich erscheinen.
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Als Voltaire die Geschichte von dem Mann mit der eisernen Maske brachte, ging das Volk auf die Straße. Das Volk lehnte weiter sich auf, weil die Obrigkeit durch ihre Arroganz und Ignoranz das Problem erkennen wollte.
Das weströmische Reich ging unter, weil der römische Senator Oreste wegen seiner Arroganz und Selbstherrlichkiet nicht das versprochene Land an die römischen Söldner im Jahr 476 geben wollte. Die römischen Söldner schlossen sich dann dem Burgunder Odoaker an, der sein Versprechen hielt, und somit war das Ende des weströmischen Reiches besiegelt.
Was sagt uns das im Fall Mollath? Trotz massiven Beschwerden, zahlreichen Anzeigen und hunderte von Leserbriefen will die bayerische Justiz in ihrer Arroganz und Ignoranz verharren. Die bayerische Justiz begeht nachgewiesene Rechtsgeugung und dafür ist Frau Leutheusser Schnarrenberger sehr wohl zuständig, weil sie die Vorgesetzte ist. Der Respekt vor der deutschen Justiz steht auf dem Spiel. Falls auch Frau Leutheusser Schnarrenberger in ihrer Ignoranz fest steckt, dann muss ihr Vorgesetzter angeschrieben werden. Und das ist das Volk.
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Vollkommen meine Meinung.
Die Frauschaften wollen sich ganz elegant aus diesem Sumpf heraushalten.
Doch dafür ist einfach zu viel vorher Unglaubliches im Unfreistaat Bayern geschehen.
Jetzt geht es nicht mehr nur um die Freilassung von Hr. Mollath aus der politischen Haft in der Psychiatrie wie weiland unter Hitler ebenfalls gerne exerziert.
Sondern die Drahtzieher wie seine Ex-Frau und andere finstere Gestalten aus Bank und Politik gehören an seiner Stelle eingekerkert.
Es muss ein großes Verfahren geben.
Und der Richter Brixner gehört definitiv als Erster ins Kittchen wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung in besonders schwerem Fall.
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wittmann! Ich nenne – als jur. Laie – mein „Urteil“: Sehr gut von Ihnen ge- und beschrieben und auch für mich sehr verständlich zusammengefaßt! Meine Hochachtung! Natürlich bin auch ich sehr enttäuscht über das Antwortschreiben eines Mitarbeiters von unserer Bundes-Justiz-Ministerin. Ich frage mich nur, warum jährlich zweimal die Landes-JustizministerInnen zu einer koordinierenden Justizministerkonferenz zusammen kommen. Da wird doch wohl auch eine Bundesjustizministerin nicht fehlen dürfen? Wie nun „inzwischen und zwischen“ tausenden Akademikerinnen und Akademiker etlicher wissenschaftlichen Berufen auch „nur“ Bürgerinnen und Bürger ohne akademischen Ausbildungen allesamt es richtig erfaßt haben, dass z.B. die Bayerischen Justiz-Paragrafen im Falle Mollath sich sehr arg in den Ösen vehakt haben. Denn sonst würden so viele Menschen – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit – nicht petitionieren. Meiner Meinung dürfte es für unsere Bundesjustizministerin ein Leichtes sein, mittels nur paar „Neben-Paragrafen“ Abhilfe verschaffen zu können. Zum Beispiel, wer Steuersünder „verpetzt“, straffrei sein zu lassen. Wie vom UA zu erfahren war, landen 95% aller Steuer-Anzeigen in den „Papierkörben“. Also straffrei. Mollath´s v o l l z ä h l i g e n Steuerstraf-Anzeigen landeten quasi sogar zu 100% in „Papierkörben“. Wenn wenigstens nur 5% davon zu Erkenntnissen genommen worden wären, sähe die Welt heute in Bayern besser aus. Jetzt, nach nunmehr 10 Jahren, Steuerfahnder ins Rennen zu schicken, wäre vielleicht ein absolutes Armutszeugnis. Welche Aufgaben hätten denn nun die Steuerfahnder? Um noch nach Schwarzgeld-Verschiebungen zu suchen, oder gegen Herrn Mollath nach Beweisen zu suchen, dass er tatsächlich einem „Schwarzgeldwahn verfallen“ sein soll, wäre mit einem Resultat: Heute nichts gefunden, also wird morgen auch nichts gefunden. Also hätte auch vor 10 Jahren nichts gefunden werden können? Es entstehen Widersprüche auf Widersprüche. Ein unbescholtener Mensch mit Namen Gustl Ferdinand Mollath steht im Mittelpunkt und nicht die vielen und unausgegorenen Paragrafen! Ich habe mit meinen Meinungen leider auch keine Beweise. Mit freundlichen Grüßen, Dietmar Nisch.
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Heute kam Teil 4
– Briefe die ins Leere laufen, Standardantworten, nicht Zuständig sein, wegsehen…
Gustl Mollath hat gesagt: „Hiermit trete ich aus dem Rechtstaat aus“. Aus welchem Rechtsstaat denn? Aber lassen wir doch einfach mal wieder das Bundesministerium für Justiz antworten:
Sehr geehrter Herr Professor Wittmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Mai 2013.
Auch im Bundesministerium der Justiz wird der „Fall Mollath“ sehr aufmerksam beobachtet. Allerdings ist es der Bundesregierung aufgrund der grundgesetzlich bestimmten Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern, aber auch aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung und der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der mit dem Verfahren befassten Gerichte, nicht möglich, in irgendeiner Weise Einfluss auf das Verfahren zu nehmen oder dieses auch nur zu kommentieren. Anders als Sie vermuten, besteht gerade kein Aufsichts- oder gar Weisungsrecht des Bundesministeriums der Justiz; vielmehr ist ein Einschreiten von Verfasungs wegen verboten.
Diese Verfassungsgrundsätze, die es der Regierung aus gutem Grund verbieten, den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens zu beeinflussen, müssen ausnahmslos respektiert werden. Es ist damit allein Sache der zuständigen Gerichte, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen und über die nach dem Verfahrensrecht zulässigen und im konkreten Fall auch eingelegten Rechtsmittel zu entscheiden. Dies gilt nicht nur für die Frage der Fortdauer der auf strafrechtlicher Grundlage angeordneten Unterbringung, sondern auch für das im vorliegenden Fall nicht nur von Herrn Mollath, sondern nach meinem Informationsstand auch von seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragte Wiederaufnahmeverfahren, mit dem der gesamte Fall umfassend überprüft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Oliver Sabel
__________________________________________________
Oliver Sabel
Ministerialrat
Leiter des Referats „Strafverfahren – Gerichtliches Verfahren“
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
Das grundsätzliche Probem wird eifach nicht erkannt!
Andi Wittmann
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– danke fürs durch- und aushalten dieser Antworten – vermulich kommt als Nächstes ‚wir werren weitere Schreiben nicht beantworten‘
– natürlich will man das Grundsatzproblem nicht offen erkennen, denn dann müsste man aus dem schützenden kleinklein heraus und alles auf den Tisch bringen, doch dadurch verlieren die Täter ihren Schutz
– und vor allem man zerbricht die Mauer mit der sich diese Bürokratten gegenseitig unterstützen. Würden die nur einen von ihnen endlich vor Gericht bringen, wäre keiner mehr sicher – einmal würden die Bürokratten sich gegenseitig belauern und gleichzeitig gegen die Politiker losgehen. So können die sich noch auf den Rudelgeist verlassen – denn sie stehen ja über den Menschen, sind die Herrenrasse – glauben sie! – und konfabulieren sich eine eigene Welt zusammen.
PS es ist aber schon komisch wie kurz die Dienstwege sind, wenn es um Kumpane dieser Typen geht
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Das Antwortschreiben der Bundesministerin für Justiz stellt für sich selbst gesehen bereits einen Skandal erster Ordnung dar:
Er enthält u.a. den folgenden Satz:
„Herr Mollath darf nicht als Justizskandal in die Rechtsgeschichte Bayerns eingehen.“
Wie bitte?
Das muss man sich nochmal `reinziehen und auf der Zunge zergehen lassen:
Herr Mollath … als Justizskandal!
Was für einer ist der Herr Schulz, der im Auftrag und namens der Ministerin solch eine unglaubliche Frechheit absondert, wenn auch möglicherweise unbeabsichtigt. Solchen Leuten, die es bis in die oberen Etagen eines Bundesjustizministeriums geschafft haben, geht offensichtlich jedes Gefühl und Verständnis für die gegebene Situation ab. Von Intelligenz will ich erst gar nicht anfangen zu reden.
Hallo Herr Schulz:
Skandal ist Bayerns Justiz, welche sich unglaublicher Gesetzesverstöße schuldig gemacht hat, die sich Gutachter bedient, die einfachste Grundlagen der ärztlichen Kunst vermissen lassen, die bayerische Politik, die das alles ermöglicht, rechtfertigt und aufrecht erhält.
Und die sind bereits als Skandal in die Justizgeschichte nicht nur Bayerns, sondern auch Deutschlands eingegangen! Aber doch nicht Herr Mollath, der das Opfer ist!
Noch so ein Satz:
„Die neue Begutachtung durch einen in dem Fall bisher nicht beteiligten Gutachter hält Frau Leutheusser-Schnarrenberger für wichtig.“
Der Mann (Schulz tut mir schon fast leid) hat nichts begriffen.
Jetzt bemüht er auch noch seine Chefin mit einer Äußerung, die erschreckende Lücken ausweist in der Kenntnis unseres Rechts (die Frau ist Bundesjustizministerin!).
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in ihrem Wiederaufnahmeantrag nachgewiesen, dass die Gustl Mollath vorgeworfenen Straftaten jeglicher Grundlage entbehren. Vor diesem Hintergrund ein neues Gutachten zu beauftragen, ist wahnwitzig, weil ein Gutachten ja solche Straftaten gerade voraussetzt, von deren Existenz jedoch nicht mehr ausgegangen werden kann! Dies wurde in den juristischen Fachblogs bis fast zum Überdruß hoch- und runter-erörtert, es leuchtet auch einem juristischen Laien mit durchschnittlicher Begabung ein.
Ja, solche Leute lassen sich mit unseren Steuergeldern sehr gut bezahlen – und was leisten sie?
Ich will mein Steuer-Geld zurück!
Und Schmerzensgeld will ich auch noch, weil ich mich beleidigt fühle als Staatsbürger!
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Ganz abgesehen davon, daß das Bayreuther Gericht eine neue Begutachtung wünscht durch Pfäfflin, also durch einen Gutachter, der mit dem Fall bereits befasst war.
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klar wollen die eine neue Begutachtung haben – dann wprde der Gutachter auf wundersame Weise die Heilung feststellen und man könnte Mollath als geheilt entlassen – damit würden gleichzeitig die anderen ‚Gutachten‘ bestätigt – dieser Trick oder soll man eher sagen, durchschaubare Betrug ist mehr wie durchsichtig.
So bleibt nur übrig dass Gustl Mollath weiter aushalten muss, bis er ohne Tricksereien und Betrügereien rausgeholt wird.
PS wieso fliegt Seehofer nicht mal über die Forensik in Buyreuth und ist dann ebenso erschüttert?
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Ich bezweifle, dass eine Begutachtung gewünscht war. Das Gericht weiß, dass Herr Mollath sich nicht begutachten lässt und schon gar nicht von Pfäfflin, der natürlich bewusst ausgewählt wurde, damit sich Herr Mollath auf keinen Fall auf die Begutachtung einlässt.
Das wurde trotzdem gemacht, weil:
– Die Stellungnahme des BKH Bayreuth war unbrauchbar. Um diese nicht so stehen zu lassen und anfechten zu lassen, wurde ein neues Gutachten beauftragt.
– Da man aber weiß, dass diese Begutachtung von Herrn Mollath abgelehnt wird, hat Herr Mollath wieder den schwarzen Peter. Er ist mal wieder „selbst schuld“, dass sich nichts bewegt.
– Und das ist der dritte Punkt: Es soll sich nichts bewegen, das Gericht wollte nicht entscheiden, brauchte also ein neues Gutachten, Mollath will das aber nicht, tja, da kann die Vollstreckung nicht beendet werden. Man wollte (durfte) keine voreiligen Fakten schaffen, damit sich die Entscheidung erst einmal auf die WA konzentriert.
Man darf gespannt sein, mit welcher Strategie die WA aufgehalten werden sollen.
Die Strategie der Zeugen im UA zeigt jedenfalls unverkennbar auf die Negierung aller Vorwürfe der Rechtsbeugung. Ich vermute, der UA wird von dem JuMin/Justiz genutzt, um die ursprünglichen Punkte aus dem WA der Verteidigung zu widerlegen (alles nur Überlastung und ein paar Pannen). Selbst die Aussagen von Heindl (so die Presse bisher) deuten nun auf eine Verharmlosung der Rechtsbeugungen Brixners hin, obwohl die StA Regensburg die Begründungen des WA durch Strate z.T. berechtigt fand und nicht beanstandete.
Betrachtet man die Ausführungen des LG Regensburg und der StA Regensburg bzgl. Unterbrechung der Vollstreckung, so scheint man sich sogar offen halten zu wollen, beide WA abzulehnen.
So hält man zwei Strategien vor:
– WA der Verteidigung wird abgelehnt, WA von der StA wird angenommen: PRO: Die Öffentlichkeit ist ggf. besänftigt, CON: Herr Mollath ist frei und man hat keine Kontrolle mehr.
– Beide WA werden abgelehnt: PRO: Mollath bleibt eingesperrt und unter Kontrolle, CON: Die Öffentlichkeit dreht ggf. durch.
Fest steht: Justiz und JuMin treiben ein unglaubliches Spiel.
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Der Markting-Slogen der BJuMin mit dem „Justizskandal“ wurde Ende November kreiert: http://www.welt.de/newsticker/news3/article111661856/Mahnung-der-Bundesjustizministerin-im-Fall-Mollath.html
Dieser Satz ist also keine Stellungnahme zu dem aktuellen Stand sondern eine Phrase aus der Retorte von vor ca. 8 Monaten und drückt mit diesem mechanischen Copy & Paste aus, dass Herr Mollath und die Wahrung des Rechts in Bayern nicht interessiert und von der Bundesregierung weder Hilfe noch Emphatie zu erwarten ist.
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@ F. Fischer:
Der UA hält sich bemerkenswert fern von allem, was auch nur in die Nähe der fallnahen gerichtlichen Arbeit kommen könnte.
Das betrifft einerseits das, was tatsächlich der richterlichen Unabhängigkeit unterliegt, aber auch das, was die offenen Rechtsbrüche betrifft, die nicht den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit genießen, sondern ohne weiteres den Maßnahmen der Dienstaufsicht zugänglich sind. Selbst vor Letzterem schreckt der UA zurück anzusprechen, nicht nur die CSU-Mitglieder, sondern auch die anderen, die an wirklicher Aufklärung interessiert sind.
So kastriert sich der UA selber, zur großen Freude der CSU und der Rechtsbrecher in der Justiz.
Ich sehe nicht, dass durch die Arbeit des UA in irgendeiner Weise der Inhalt des WA-Antrags der Verteidigung tangiert ist, zumal dieser (ursprüngliche) Antrag, der ja inzwischen um den Antrag der StA erweitert ist, im wesentlichen auf Rechtsbeugungsvorwürfen beruht.
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@ Joachim Bode
„Ich sehe nicht, dass durch die Arbeit des UA in irgendeiner Weise der Inhalt des WA-Antrags der Verteidigung tangiert ist, zumal dieser (ursprüngliche) Antrag, der ja inzwischen um den Antrag der StA erweitert ist, im wesentlichen auf Rechtsbeugungsvorwürfen beruht.“
Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Der Auftrag des UA tangiert natürlich nicht die Rechtsbeugungsvorwürfe, aber die Zeugenaussagen im UA. Wenn bspw. Herr Brixner von priorisierten Verfahren spricht, die ihn beansprucht haben, und von Überlastung durch die Krankheit seiner Frau, dann zielt das sogar direkt in Richtung der Vorwürfe des WA-Antrages der Verteidigung bzgl. vermeintlicher Rechtsbeugung. Die Rechtsbrüche sind nicht zu widerlegen, aber evtl. der Vorsatz bzw. die bewusste Rechtsbeugung.
Ich hätte eine Frage an Sie:
Könnte das LG Regensburg den WA der StA annehmen und den der Verteidigung ablehnen, nachdem die Verteidigung bekanntlich den WA der StA „übernommen“ hat?
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@F.Fischer:
Die Ablehnung kann sich nur auf die Inhalte beziehen, die ja von Strate in Übereinstimmung mit dem Antrag der StA zusammengefasst worden sind.
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PISAPLUSLUS
Hallo, zwar bin ich steuerfrei, aber nicht logikfrei. Der Brief des Leitenden Bundesministerialen Sch. klingt so, als hätte den seine Chefin, die BMJ, diktiert, so logikarm ist der. Selbst die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, daß es keine Mollath-Straftaten gab. Damit sind sowohl sämtlicher Altgutachten so gegenstandslos wie es keiner weiteren Be“gutachtung“ bedarf. Diese aber meint diese Frau Bundejustizministerin von Herr Mollath fordern zu sollen. Das ist, mal von der unsäglichen Moral abgesehen, nicht nur PISA oder PISAPLUS. Das ist PISAPLUSPLUS.
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Anmerkung zu Bundestreue bzw. Ländersache
Hier ist zwar Baden-Württemberg doch GrünTot setzen die Politik von SchwarzGeld einfach fort und verweigern Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention – allerdings steht in der Landesverfassung (ab hier darf gelacht werden):
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Art. 1 (1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.
(2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er fasst die in seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten.
Art. 2 (1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.
(2) Das Volk von Baden-Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat.
Art. 2a Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 23 (1) Das Land Baden-Württemberg ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2) Das Land ist ein Glied der Bundesrepublik Deutschland.
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»Art. 1 (1)…Erfüllung des christlichen Sittengesetzes…« – Kenner der »Kriminalgeschichte des Christentums« von Karlheinz Deschner könnten dies leicht als Drohung mißdeuten.
»Art. 2 (1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht.«
Unmittelbar geltendes Recht – so steht es im Grundgesetz, das Grundgesetz betreffend.
Ist denn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in jedem Bundesland extra genehmigungspflichtig? Könnte in einer Landesverfassung demnach auch drin stehen: im Grundgesetz festgelegte Grundrechte gelten nicht?
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wie ist die Standardantwort von Juristen zu ALLEM?
ALLES ist strittig! Und alles muss zuerst durchgeklagt werden und gilt dann nur für den Einzelfall.
Persönliches: Deshalb haben wir uns in der aktuellen Lage auf diese Frage konzentriert und auch schon den Landtagsabgeordneten BW für eine kleine Anfrage vorgeschlagen (hätte innerhalb von 3 Wochen beantwortet werden müssen, doch außer ’nicht mein Wahlkreis‘ und ähnlicher dummer Aussagen wurde ignoriert – Rückschluss: Menschenrechte sind in BW wahlkreisabhängig)
Haben die beteiligten, informierten Behörden, Ministerien, usw. bei Herr Bruno Schillinger; Bachstraße 1; 79232 March; entsprechend Sozialgesetzen, Landesverfassung von Baden-Württemberg, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention gehandelt – Ja oder Nein?
http://5jahrehartz4.wordpress.com/
Auszug aus Serienbrief an alle Abgeordneten:
«SehrgeehrteR» «Nachname»,
Wir hatten Sie immer wieder um Hilfe, Untersuchung gebeten und aufgefordert – leider erfolglos.
Dabei haben Sie eine ganz einfache Möglichkeit, um Klarheit zu schaffen. Wir fordern Sie auf, eine kleine Anfrage (§ 61 Jedes Mitglied kann an die Regierung schriftliche Anfragen richten) einzureichen. Über die Machenschaften der Behörden/Landesregierung wurden Sie ausführlich informiert, ebenso wie über unsere Versuche das Herr Schillinger endlich Beratung, Antwort und Aufklärung erhält.
Wir schlagen für ihre kleine Anfrage diesen Text vor, der mit JA/NEIN beantwortet werden kann.
Haben die beteiligten, informierten Behörden, Ministerien, usw. bei Herr Bruno Schillinger; Bachstraße 1; 79232 March; entsprechend Sozialgesetzen, Landesverfassung von Baden-Württemberg, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention gehandelt – Ja oder Nein?
Damit kann innert 3 Wochen Klarheit geschaffen werden. Denn dieses Aussitzen und das Herr Schillinger weiter denselben Tätern ausgeliefert ist, die darauf zielen, dass er endlich körperlich zusammenbricht, ist unerträglich und nur mit den braunen Zeiten in Deutschland zu vergleichen. Ebenso die negativ intelligenten Kommentare wie ’nicht mein Wahlkreis‘ um die Landesregierung weiter Verbrechen gegen Menschenrechte begehen zu lassen.
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Man könnte auf die Antwort vom BJM noch diese Replik erwidern:
Wie stellen sie sicher, dass ihre Mahnung „Der Fall Mollath darf kein Justizskandal werden“ in Bayern als explizite Aufforderung, sauber zu arbeiten und nicht als implizite Aufforderung, alles nur erdenkliche zu tun, dass nichts die Justiz beschämendes zu Tage tritt, verstanden wird?
Das Ministerium sollte sich im Klaren darüber sein, dass einer der Gründe, warum sich nicht nur bayrische, sondern auch Bundesbürger mit Gustl Mollath solidarisieren, nicht nur Mitleid und Sympathie sind, sondern vor allem auch die aufkeimende Erkenntnis: „wenn“ unser System“ DAS mit Herrn Mollath durchziehen kann, dann kann es das mit JEDEM von uns durchziehen“ . Deswegen ist zu befürchten, dass es zu einer solch erheblichen Störung des Rechtsfriedens kommt, dass jedwedige (wirtschaftliche?) Vorteile, die man sich vom bisherigen Prozedere erhofft hat, in den Schatten gestellt werden – wenn H. Mollath weiter systemisches Leid widerfährt.
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alles durchseucht!
Exkurs: gestern Abend kam im BR quer ein Bericht über die Windkraftanlagen eines Bürgermeisters und seiner Verwandschaft/usw. und das er gleichzeitig eine Bürgerinitiative gründete GEGEN Windkraftanlagen anderer Menschen.
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Sehr passender Kommentar bei SPON zu den Schreiben der Bundesjustizministerin:
„Bei der chinesischen Justiz- bzw. Staatsführung kann die Bundesrepublik bei unberechtigter Inhaftierung intervenieren. Bei Gustl Mollath geht das nicht. Wozu gibt es eigentlich einen Generalbundesanwalt?“
http://forum.spiegel.de/f22/mollath-untersuchungsausschuss-stoffsammlung-bis-zum-geht-nicht-mehr-92356-2.html#post12910461
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Ich staune auch, dass die Bundesanwaelte sich dieser Angelegenheit nicht laengst angenommen hat. Das muesste dort doch auch auffallen, was jedem interessierten Beobachter ins Auge sticht.
Und dass das Land Bayern selbst sich im Kreis dreht, hoffnungslos verstrickt ist und die Verantworlichen sich gegenseitig nur die Baelle hin und her spielen.
Da ist doch eine objektive Intervention von aussen auf jeden Fall angezeigt und eine gute Loesung.
Gerade wenn es um solche Geldsummen, ein dermaßen undurchdringliches Geflecht von Freundlichkeiten, soviel Misstrauen und um ein ganzes Menschenleben geht?
Wer muesste die Generalstaatsanwaelte beauftragen?
Oder wird der Bundesanwalt auf eigene Inititative aktiv?
Wurden dort schon an- bzw nachgefragt?
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Als so genannter Normalbürger dieser Republik gäbe es nach meiner Auffassung bei Verletzungen von Grundgesetzen durch Bundesländer für den Bund sehr wohl Einflussmöglichkeiten. Ich denke dabei, wenn ich es richtig interpretiere, an die Artikel 28 Abs. 3 („Bundesgarantie der Landesverfassungen“) und Artikel 37 („Bundeszwang“).
(Möglicherweise wurde das vielleicht hier im Blog auch schon mal thematisiert. Oder Herr Bode weiß dazu noch mehr zu sagen?)
Die Vorgänge um Herrn Mollath stellen sicherlich ein Extrem dar. Doch auch die Ausstellung des Whistleblower-Netzwerks „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen“ (u.a. mit Dokumentationen über die Mollath-Unterstützer, Herrn Schmenger, Herrn Bixler und Herrn Dr. Schlötterer) liefert Beweise dafür, dass es ein erhebliches bundesrepublikanisches Defizit in Sachen Rechtsstaatlichkeit gibt.
Selbst Petitionen, in denen kriminelle Machenschaften von Bundesämtern aufgezeigt werden, lassen Parlamentarier kalt. Insbesondere die FDP mit ihrer Justizministerin blockiert da gewaltig.
Wer auf derartige Machenschaften als Petent hinweist, das wissen wir, meine Frau und ich, aus eigener Erfahrung, der muss mit Beobachtung rechnen. Vor allem, wenn man direkt Kontakt zu der Petitionsausschussvorsitzenden des Bundestages von der Partei „Die Linke“ aufnimmt. Die steht nämlich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Der Bundestagspräsident, den wir dazu befragt hatten, hat uns nicht geantwortet, doch die Auswirkungen bekommen wir momentan zu spüren.
Das haben wir heute auf unserer Webseite unter der Überschrift „Unter Beobachtung!!!“ nochmals auch für andere Petenten dokumentiert.
http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news#20130606.
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@Hans Dietrich:
Ein kurzer Antwort-Versuch:
Bundeszwang wird nicht als eigener Rechtsanspruch gesehen, sondern dient nur im Rahmen anderer Rechtsbeziehungen als eine Art Auslegungshilfe…
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@ Joachim Bode:
Danke für den Hinweis.
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Frage: Ist es mittlerweile ähnlich beleidigend, zu einem Richter „Brixner“ zu sagen, wie zu einem Schiedsrichter „Hoyzer“?
Andi
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Mir ist zur Firma des Sohnes von Brixner noch aufgefallen, dass diese in Bayern, anderen Laendern und auf Bundesebene zentrale Beratungsauftraege im Bereich der oeffentliche Budgets „gewinnt“ und „bearbeitet“.
Mich wundert, dass Herr Brixner dann so uninteressiert an Steuerfragen war und so wenig Verstaendnis und Interesse fuer die budgetbezogenen Beobachtungen aufbringen konnte. Eigentlich haette er doch sensibilisiert und fachkundig sein muessen, wie die HBV?
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@Andreas
Noch ist brixnern kein dudenanerkanntes deutsches Verb („Tuwort“) …
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Ich habe ja keine Ahnung von den Wänkälzögen der Jurisprudenz, weswegen ich noch immer dem naiven Glauben anhänge, ein Sachverhalt oder Tatbestand müsse belegt bzw. nachgewiesen werden. Derzeit muß ich aber zur Kenntnis nehmen, die Traumdeutung eines Verantwortlichen, der scheinbar selbst dringendst in Behandlung gehört, reicht beim brixnern aus, weil es die Interessen stützt. Schließlich gibt es dann sogar Kapazitäten, die diese Traumdeutungen abschreiben und obendrein bekräftigen. Das hat etwas von Religionslehre des Mittelalters.
Es zeigt sich obendrein auch, Traumdeutungen über Personen, die man nie zuvor zu Gesicht bekommen hat, sind unumstößlich; die Forderung nach einer Überarbeitung der Traumdeutung, eventuell sogar einen Vergleich mit der Realität anzutreben, trifft den Seher so tief ins Herz, dass ihm diese Belastung die weitere Arbeitsfähigkeit nimmt.
Wer gehört demnach mutmaßlich wirklich in die Forensische? Mollath wohl eher nicht.
Aber in einem Land, in welchem ein früherer Bundeskanzler sogar zwischen der Realität und der Wirklichkeit differenzierte, werden mir viele Dinge immer fremder.
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HALLO UND GUTEN TAG!!! IST IHNEN DAS VIDEO BEKANNT???: Paul Meier http://www.youtube.com/watch?v=KEKTkO7Ahr WENN NEIN VLT SEHR HILFREICH!!!Date: Wed, 5 Jun 2013 16:41:26 +0000 To: gerdp311@hotmail.com
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„Das Video existiert nicht“
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